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V/0083/2010

Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Hansestraße - Planung eines Fahrbahnteilers

Vorlagen 22.01.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 22.04.2010, TOP 7.7

Anlage 2: VE 1: 500

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3: Planausschnitt

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Anlage 1: Antrag

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Ansehen

Anlage 2: VE 1: 500

282 Zeichen

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Beschlussvorlage

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V/0083/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Hansestraße - Planung eines Fahrbahnteilers  
Hansestraße  (K11) im Zuge der Wegeverbindung "Oedingteich" - Dortmund-Ems-Kanal 
Antrag lfd. Nr. A-H/0017/2009 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen /GAL vom 24.08.2009 in der 
Bezirksvertetung Münster-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zum Bau eines Fahrbahnteilers Hansestraße (K 11) im Zuge der Wegeverbindung 
„Oedingteich“ – Dortmund-Ems-Kanal (Anlage 2) wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Ausbaumaßnahme Kosten in Höhe von ca.  
50.000,00 €, aber keine Folgekosten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Im Zuge der Wegeführung des geplanten Fahrbahnteiles wird eine Druckrohrleitung (DRL) verlegt, 
die Teil der äußeren Erschließung des geplanten Hansa-Business-Parks sein wird. Die umfangrei-
chen Tiefbauarbeiten hierzu werden ab Frühjahr 2010 durchgeführt (Anlage 3).  
 
Da die Positionen Baumfällungen und Neupflanzung mit dem verkehrstechnischen Entwurf über-
einstimmen, könnten Synergieeffekte erzielt werden. 
 
Eine darüber hinausgehende Kostenzuordnung ist jedoch nicht möglich, da weder der Straßenbord 
noch der gemeinsame Geh- und Radweg für den Bau der Druckrohrleitung aufgenommen und 
wieder hergestellt werden müssen. 
 
Es entstehen somit Kosten für den Fahrbahnteiler, für die Fahrbahnaufweitung, für die Verschwen-
kung des gemeinsamen Geh- und Radweges und  für die Aufstellflächen am Fahrbahnrand. In der 
Summe werden diese mit ca. 50.000,00 € veranschlagt; exklusive der Kosten, die für die Entsor-
gung von kontaminiertem Boden- und Straßenaushub anfallen können.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0083/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0083/2010 
Die o.g. Sachentscheidung ist zurzeit nicht finanziert. Aufgrund der möglichen Synergieeffekte  
schlägt die Verwaltung vor, den Bau der Querungshilfe im Zusammenhang mit den Druckrohrlei-
tungsarbeiten durchzuführen. 
 
Das Tiefbauamt ist bestrebt, Finanzmittel aus Einsparungen bei anderen Maßnahmen, für die Um-
setzung dieser Maßnahme zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem o.g. Antrag (Anlage 1) wurde die Verwaltung beauftragt, an der Hansestraße im Bereich 
der  der Querung des Grünzuges „Oedingteich“ in Richtung Dortmund-Ems-Kanal/Bootshaus Pla-
nungen für den Bau eines Fahrbahnteiles vorzunehmen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zu folgen und einen Fahrbahnteiler zur Verbesserung der 
Überquerungsmöglichkeit der Hansestraße vorzusehen. 
 
Eine am 18.05.2006 durchgeführte  Verkehrszählung weist für die Hansestraße eine Querschnitts-
belastung von ca. 750 Kfz/h aus. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist zurzeit  im Bereich der 
geplanten Überquerungshilfe auf 70 km/h festgesetzt. 
 
Das Verkehrsaufkommen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und der Querungsbedarf sprechen 
dafür, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Überquerungshilfe an dieser Stelle wün-
schenswert ist. 
 
Die Querungshilfe wird als Fahrbahnteiler in einer Breite von 2.50 m ausgebaut. Die Fahrstreifen 
erhalten eine Breite von 3.50 m. Der Grünstreifen wird in diesem Bereich von 3.00m Breite auf 
2,50 m reduziert.  Die Breite des gemeinsamen Geh- und Radweges bleibt unverändert. 
 
 
Die in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wird nach dem Ausbau der 
Überquerungshilfe auf 50 km/h reduziert. Eine entsprechende Beschilderung wird durchgeführt.  
 
Die Fahrbahnaufweitung für den Ausbau des Fahrbahnteilers ist aus Gründen der aufgezeigten  
Synergieeffekte auf der Nordseite der Hansestraße vorgesehen. 
 
Für den Arbeitsbereich der Kanalarbeiten sind auf der Nordseite bereits 6 Straßenbäume gefällt 
worden. Für die Einrichtung der Aufstellfläche auf der südlichen Seite der Hansestraße muss ein 
weiterer Baum gefällt werden. 
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden Neupflanzungen durchgeführt. Die Ersatzpflanzungen 
hierfür sind an geeigneten Ersatzstandorten vorzunehm en, die noch im Rahmen der Ausführungs-
planung bestimmt werden müssen. 
 
Gründe hierfür sind die Lage von Mittelspannungskabeln und Lichtwellenleiter der Stadtwerke 
Münster GmbH in den nördlichen Nebenanlagen der  Hansestraße. Baumpflanzungen auf diesem 
Leitungsbestand müssen gemäß den Forderungen der St adtwerke Münster GmbH ausgeschlos-
sen werden. 
 
Im Ergebnis dieser Forderung erfolgt die Fahrbahnaufweitung somit in den Grünstreifen hinein, der 
sich hierdurch um das Maß der Aufweitung verjüngt. Auf eine hierzu parallele Verschwenkung des 
vorhandenen Grünstreifens und des anliegenden Geh- und Radweges muss demnach verzichtet 
werden. 
Da Ersatzpflanzungen an dieser Stelle nicht möglich sind, können auch die erforderlichen Sicht-
dreiecke ohne Einschränkung gewährleistet werden.

- 3 - 
V/0083/2010 
Die Umsetzung dieser Maßnahme könnte nach dem Ausbau der Druckrohrleitung (DRL) erfolgen,  
vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung wie eingangs erwähnt.  
 
Ein kurzer Rückblick  
 
Bereits im Jahr 1999 wurde von der Fraktion Bü ndnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung 
Münster-Hiltrup der Bau einer Querungshilfe an der gleichen Stelle beantragt. Die Verwaltung hat-
te seinerzeit  in Abstimmung mit dem Ruderverein am 19.06.2000 eine Verkehrserhebung durch-
geführt. 
 
Die Auswertung ergab, dass die Hansestraße in Höhe des Ruderhauses in der Zeit zwischen 
11.00 Uhr und 18.00 Uhr von 79 Radfahrern und 44 Fußgängern gequert wurde. 
Als Ergebnis wurde dem Planungsausschuss der Bau einer Mittelinsel in 2.50 m Breite und eine 
Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit im Be reich der geplanten Insel von 70 km/h auf 50 
km/h vorgeschlagen.  
 
Die Kosten für die Maßnahme wurden seinerzeit auf ca. 170.000,00 DM ermittelt. Die Maßnahme 
hätte nur umgesetzt werden können, wenn sie al s Einzelmaßnahme im Haushaltsplan der Stadt 
Münster veranschlagt worden wäre. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup stimmte in ihrer Sitzung am 07.12.2000 dem Bau der Que-
rungshilfe vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat zu. Der Planungsausschuss lehnte 
die Maßnahme in seiner Sitzung am 25.01.2001 jedoch mehrheitlich ab. Somit wurde die Maß-
nahme bislang nicht im Haushaltsplan veranschlagt. 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage 1:  Antrag lfd. Nr. A-H/0017/2009 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom  
                 24.08.2009 
Anlage 2:  Verkehrstechnischer Entwurf – M:1:500  
Anlage 3:  Planausschnitt der Arbeitsräume der Druckrohrleitung

Anlage 3: Planausschnitt

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| Anlage 3

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Planausschnitt
der Arbeitsräume
der Druckrohrleitung

Anlage 1: Antrag

942 Zeichen

Anlage 1

Bünpnıs 0 :

DIE GRÜNEN

Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Antrag Fraktion in der BV Hiltrup
Sicherheit für Fußgänger und Bess ehr

Radfahrer an der Hansestraße - Il Fon: 0251 /8 99 58 10
Fax: 0251/89958 15

gruene.ratsfraktion@muenster.de
www.gruene-muenster.de

24.08.2009

Die Verwaltung wird beauftragt, an der Hansestraße im Bereich der Querung des
Grünzugs „Ödingteich“ in Richtung Kanal / Bootshaus Planungen für den Bau eines
Fahrbahnteilers vorzunehmen.

Diese Wegeverbindung wird Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen des
Schulsports oder als Vereinsmitglieder das Bootshaus des ARC aufsuchen, aber
auch von Erholungssuchenden viel genutzt.

Bislang gibt es an der gesamten Hansestraße zwischen Meesenstiege und
Glasuritstraße keine Möglichkeit zur sicheren Querung.

Nach Vorliegen der Planung mit Kostenschätzung können entsprechend Mittel im
Haushalt eingestellt werden.

gez. Angelika Farwick-Hajek
gez. Thomas Marczinkowski

Beratungsverlauf (2)

15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hansestraße
  • Glasuritstraße
  • Meesenstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0083/2010
Typ
Vorlagen
Datum
22.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37