V/0083/2010
Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Hansestraße - Planung eines Fahrbahnteilers
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2: VE 1: 500
282 Zeichen
entsiegel uyeguye4 JojlsJuyequyeZ uyequyeJ PENENEIITS) Bampey'n- ya9 Nientiedt 1500 jearbeitet |Okt. 2009 |Hertel ;ezeichnet|12.10.09 [Maßstab B/ Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung ‚Amt für (v © [7 © je E- [7 © 17) ce (>) z ja & ® c £ Q 2 = c © iL a © > | Fr Wi
Beschlussvorlage
6934 Zeichen
V/0083/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Hansestraße - Planung eines Fahrbahnteilers
Hansestraße (K11) im Zuge der Wegeverbindung "Oedingteich" - Dortmund-Ems-Kanal
Antrag lfd. Nr. A-H/0017/2009 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen /GAL vom 24.08.2009 in der
Bezirksvertetung Münster-Hiltrup
Beratungsfolge
15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung zum Bau eines Fahrbahnteilers Hansestraße (K 11) im Zuge der Wegeverbindung
„Oedingteich“ – Dortmund-Ems-Kanal (Anlage 2) wird zugestimmt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Ausbaumaßnahme Kosten in Höhe von ca.
50.000,00 €, aber keine Folgekosten entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Im Zuge der Wegeführung des geplanten Fahrbahnteiles wird eine Druckrohrleitung (DRL) verlegt,
die Teil der äußeren Erschließung des geplanten Hansa-Business-Parks sein wird. Die umfangrei-
chen Tiefbauarbeiten hierzu werden ab Frühjahr 2010 durchgeführt (Anlage 3).
Da die Positionen Baumfällungen und Neupflanzung mit dem verkehrstechnischen Entwurf über-
einstimmen, könnten Synergieeffekte erzielt werden.
Eine darüber hinausgehende Kostenzuordnung ist jedoch nicht möglich, da weder der Straßenbord
noch der gemeinsame Geh- und Radweg für den Bau der Druckrohrleitung aufgenommen und
wieder hergestellt werden müssen.
Es entstehen somit Kosten für den Fahrbahnteiler, für die Fahrbahnaufweitung, für die Verschwen-
kung des gemeinsamen Geh- und Radweges und für die Aufstellflächen am Fahrbahnrand. In der
Summe werden diese mit ca. 50.000,00 € veranschlagt; exklusive der Kosten, die für die Entsor-
gung von kontaminiertem Boden- und Straßenaushub anfallen können.
Vorlagen-Nr.:
V/0083/2010
Auskunft erteilt:
Herr Witt
Ruf:
492 61 57
E-Mail:
Witt@stadt-muenster.de
Datum:
25.02.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0083/2010
Die o.g. Sachentscheidung ist zurzeit nicht finanziert. Aufgrund der möglichen Synergieeffekte
schlägt die Verwaltung vor, den Bau der Querungshilfe im Zusammenhang mit den Druckrohrlei-
tungsarbeiten durchzuführen.
Das Tiefbauamt ist bestrebt, Finanzmittel aus Einsparungen bei anderen Maßnahmen, für die Um-
setzung dieser Maßnahme zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Mit dem o.g. Antrag (Anlage 1) wurde die Verwaltung beauftragt, an der Hansestraße im Bereich
der der Querung des Grünzuges „Oedingteich“ in Richtung Dortmund-Ems-Kanal/Bootshaus Pla-
nungen für den Bau eines Fahrbahnteiles vorzunehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zu folgen und einen Fahrbahnteiler zur Verbesserung der
Überquerungsmöglichkeit der Hansestraße vorzusehen.
Eine am 18.05.2006 durchgeführte Verkehrszählung weist für die Hansestraße eine Querschnitts-
belastung von ca. 750 Kfz/h aus. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist zurzeit im Bereich der
geplanten Überquerungshilfe auf 70 km/h festgesetzt.
Das Verkehrsaufkommen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und der Querungsbedarf sprechen
dafür, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Überquerungshilfe an dieser Stelle wün-
schenswert ist.
Die Querungshilfe wird als Fahrbahnteiler in einer Breite von 2.50 m ausgebaut. Die Fahrstreifen
erhalten eine Breite von 3.50 m. Der Grünstreifen wird in diesem Bereich von 3.00m Breite auf
2,50 m reduziert. Die Breite des gemeinsamen Geh- und Radweges bleibt unverändert.
Die in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wird nach dem Ausbau der
Überquerungshilfe auf 50 km/h reduziert. Eine entsprechende Beschilderung wird durchgeführt.
Die Fahrbahnaufweitung für den Ausbau des Fahrbahnteilers ist aus Gründen der aufgezeigten
Synergieeffekte auf der Nordseite der Hansestraße vorgesehen.
Für den Arbeitsbereich der Kanalarbeiten sind auf der Nordseite bereits 6 Straßenbäume gefällt
worden. Für die Einrichtung der Aufstellfläche auf der südlichen Seite der Hansestraße muss ein
weiterer Baum gefällt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden Neupflanzungen durchgeführt. Die Ersatzpflanzungen
hierfür sind an geeigneten Ersatzstandorten vorzunehm en, die noch im Rahmen der Ausführungs-
planung bestimmt werden müssen.
Gründe hierfür sind die Lage von Mittelspannungskabeln und Lichtwellenleiter der Stadtwerke
Münster GmbH in den nördlichen Nebenanlagen der Hansestraße. Baumpflanzungen auf diesem
Leitungsbestand müssen gemäß den Forderungen der St adtwerke Münster GmbH ausgeschlos-
sen werden.
Im Ergebnis dieser Forderung erfolgt die Fahrbahnaufweitung somit in den Grünstreifen hinein, der
sich hierdurch um das Maß der Aufweitung verjüngt. Auf eine hierzu parallele Verschwenkung des
vorhandenen Grünstreifens und des anliegenden Geh- und Radweges muss demnach verzichtet
werden.
Da Ersatzpflanzungen an dieser Stelle nicht möglich sind, können auch die erforderlichen Sicht-
dreiecke ohne Einschränkung gewährleistet werden.
- 3 -
V/0083/2010
Die Umsetzung dieser Maßnahme könnte nach dem Ausbau der Druckrohrleitung (DRL) erfolgen,
vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung wie eingangs erwähnt.
Ein kurzer Rückblick
Bereits im Jahr 1999 wurde von der Fraktion Bü ndnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung
Münster-Hiltrup der Bau einer Querungshilfe an der gleichen Stelle beantragt. Die Verwaltung hat-
te seinerzeit in Abstimmung mit dem Ruderverein am 19.06.2000 eine Verkehrserhebung durch-
geführt.
Die Auswertung ergab, dass die Hansestraße in Höhe des Ruderhauses in der Zeit zwischen
11.00 Uhr und 18.00 Uhr von 79 Radfahrern und 44 Fußgängern gequert wurde.
Als Ergebnis wurde dem Planungsausschuss der Bau einer Mittelinsel in 2.50 m Breite und eine
Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit im Be reich der geplanten Insel von 70 km/h auf 50
km/h vorgeschlagen.
Die Kosten für die Maßnahme wurden seinerzeit auf ca. 170.000,00 DM ermittelt. Die Maßnahme
hätte nur umgesetzt werden können, wenn sie al s Einzelmaßnahme im Haushaltsplan der Stadt
Münster veranschlagt worden wäre.
Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup stimmte in ihrer Sitzung am 07.12.2000 dem Bau der Que-
rungshilfe vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat zu. Der Planungsausschuss lehnte
die Maßnahme in seiner Sitzung am 25.01.2001 jedoch mehrheitlich ab. Somit wurde die Maß-
nahme bislang nicht im Haushaltsplan veranschlagt.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1: Antrag lfd. Nr. A-H/0017/2009 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom
24.08.2009
Anlage 2: Verkehrstechnischer Entwurf – M:1:500
Anlage 3: Planausschnitt der Arbeitsräume der Druckrohrleitung
Anlage 3: Planausschnitt
177 Zeichen
| Anlage 3 P € - e} B J Rx; 2 » s = A “ e be \ \ 00 N nA SS h q K Pr 5) \7 Ay: 6 ARE AR Sta N 00E+0 =<Et N .< og % A Planausschnitt der Arbeitsräume der Druckrohrleitung
Anlage 1: Antrag
942 Zeichen
Anlage 1 Bünpnıs 0 : DIE GRÜNEN Bündnis 90/Die Grünen/GAL Antrag Fraktion in der BV Hiltrup Sicherheit für Fußgänger und Bess ehr Radfahrer an der Hansestraße - Il Fon: 0251 /8 99 58 10 Fax: 0251/89958 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene-muenster.de 24.08.2009 Die Verwaltung wird beauftragt, an der Hansestraße im Bereich der Querung des Grünzugs „Ödingteich“ in Richtung Kanal / Bootshaus Planungen für den Bau eines Fahrbahnteilers vorzunehmen. Diese Wegeverbindung wird Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen des Schulsports oder als Vereinsmitglieder das Bootshaus des ARC aufsuchen, aber auch von Erholungssuchenden viel genutzt. Bislang gibt es an der gesamten Hansestraße zwischen Meesenstiege und Glasuritstraße keine Möglichkeit zur sicheren Querung. Nach Vorliegen der Planung mit Kostenschätzung können entsprechend Mittel im Haushalt eingestellt werden. gez. Angelika Farwick-Hajek gez. Thomas Marczinkowski
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hansestraße
- Glasuritstraße
- Meesenstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0083/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37