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A-N/0021/2022

Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Sprakeler Straße

Antrag an die BV Nord 01.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 06.06.2023, TOP 8.1

A-N-0021-2022_Originalantrag

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A-N-0021-2022_ Aufstellung Fußgängerbedarfsampel Sprakeler Str

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A-N-0021-2022_Originalantrag

1439 Zeichen

SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord 
           
Münster, 30.11.2022
  
Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Sprakeler Straße 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Sprakeler Straße auf Höhe der 
Bushaltestelle „Am Knapp“ eine Fußgängerbedarfsampel errichtet werden kann. 
 
Begründung: 
Auf der Sprakeler Straße auf Höhe der Bushaltestelle „Am Knapp“ ist es aufgrund 
des hohen motorisierten Individualverkehrs zu den Stoßzeiten sehr gefährlich, die 
Fahrbahn zu überqueren. 
In ausreichender Entfernung befinden sich keine Querungshilfen, Zebrastreifen 
oder Fußgängerampeln etc.. Ein Vor-Ort Termin hat dabei gezeigt, dass es teil-
weise einige Minuten dauern kann, bis die vielbefahrene Straße gefahrenfrei über-
quert werden kann.  
Insbesondere für die Schulkinder ist es im Berufsverkehr morgens und nachmit-
tags kaum möglich, sicher zur oder von der Bushaltestelle auf die jeweils andere 
Straßenseite zu gelangen.  
Betroffen sind dort u.a. Kinder/Familien (Wohngebiet am Knapp), Besucher*innen 
der KITA „Die Minis e.V.“ sowie auch Berufstätige (Gewerbegebiet Coermühle).  
Die Installation einer Bedarfsampel zielt darauf ab, den o.g. Verkehrsteilneh-
mer*innen einen gefahrenfreien Übergang zu ermöglichen, ohne den Verkehrs-
fluss durch den MIV an dieser Stelle mehr als nötig zu unterbrechen. 
 
Kiewit, Kolbert, Giesbert, Görlich, Stienemann 
Igelbrink, Borker, Benadio, Lamken  
A-N/0021/2022

A-N-0021-2022_ Aufstellung Fußgängerbedarfsampel Sprakeler Str

4238 Zeichen

66.54.0003 
Frau Sowa 
St a d t M ü n •::. ,· ,, : 
Amt für Bürger- und Rcl~,:" ,;,_ • 
Bezirksverwaltunp r,. -,.. 
2 4. Mai 2023 
Schock · · · <. i 
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12.05.2023 
6588 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Bezirksvertretung Münster-Nord 
Bezirksverwaltung Nord ' 
Über Herrn Stadtbaurat Denstorff 
8t ~d,t Mü n s t e r Amt fur B:Jr;p - url!I ~i t.•,ervice 
2 3. Mai 2023 
,,Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Sprakeler Straße" 
Antrag lfd. Nr. A-N/0021/2022 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion in 
der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 01.12.2022 (Anlage 1) 
Mit dein o. g. Antrag in der Bezirksvertretung Münster-Nord wurde die Verwaltung gebeten zu 
prüfen, ob an der Sprakeler Straße auf Höhe der Bushaltestelle „Am Knapp" eine 
Fußgängerbedarfsampel errichtet.werden kann. 
Die Verwaltung hat den o. g. Antrag unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen 
geprüft und abgestimmt. 
Die Einsatzbereiche für Querungsanlagen sind von Umfeldbedingungen und Nutzungen 
abhängig. Sie werden entsprechend der gültigen Richtlinien aus den Verkehrsstärken der 
Fußgänger in der Spitzenstunde sowie der Geschwindigkeit und der Verkehrsstärke des 
Kraftfahrzeugverkehrs in der Spitzenstunde abgeleitet. 
Für die Ermittlung einer möglichen Überquerungsanlage sind also Verkehrsstärken in der 
· Spitzenstunde von Bedeutung. 
Da die Notwendigkeit zur Errichtung einer Fußqänqerlichtsiqnalanlaqe nach den gültigen 
Richtlinien und Empfehlungen in Abhängigkeit von den tatsächlichen Querungen zu ermitteln· 
ist, hat die Verwaltung deswegen zunächst entschieden, durch eine Zählung die Anzahl der· 
querenden Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich zu ermitteln. Erst danach sollte über 
weitere Maßnahmen entschieden werden. 
Die Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung am 11.01.2023 an der 
Sprakeler Straße erhoben (Anlage 2). Dabei wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer 
im Bereich der Einmündung Coermühle und Am Knapp mit folgendem Ergebnis festgestellt: 
7.00 - 8.00 Uhr: 
8.00 - 9.00 Uhr: 
7 querende Fußgänger und 11 Radfahrer; 
2 querende Fußgänger und 5 Radfahrer. 
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass aus der Anzahl der erhobenen Querungen im 
o. g. Bereich der Sprakeler Straße kein akuter Bedarf für die Errichtung einer 
Fußgängerlichtsignalanlage abgeleitet werden kann. 
Auch die Anlegung eines Fußgängerüberweges wird von der Verwaltung nicht befürwortet.

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den 
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001 ), 
müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges 
(FGÜ) zu rechtfertigen. Unter anderem ist die Anzahl der querenden Fußgänger ein 
wichtiges Kriterium. 
Nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften 
und den bundeseinheitlichen · Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von 
Fußgängerüberwegen (R -FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege Verkehrseinrichtungen im 
Sinne des§ 45 StVO. Sie kommen nach den rechtlichen Vorgaben nur dann in Betracht, wenn 
• der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Querungsstelle gebündelt auftritt und 
• die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 Fußgängern 
überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird. 
Eine derartige Bündelung des Fußgängerverkehrs ist in diesem Bereich aktuell nicht 
festzustellen. Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, auch die Anlage 
eines Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. 
Auch die Fahrgastfrequentierung an der Bushaltestelle spricht nicht für die Anordnung eines 
Fußgängerüberweges oder Installierung einer Fußgängerampel. 
Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse im Bereich der o. 
g. Straße nach wie vor als verkehrssicher eingestuft, sodass weitere zusätzliche bauliche 
Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur 
Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen oder des Ausbauzustandes der Straße 
besteht daher nicht. 
Der o. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. 
Anlage 1: Anregung, lfd. Nr. A-N/0021/2022 
Anlage 2: Auswertung der Zählung

Beratungsverlauf (1)

06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 8.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Sprakeler Straße
  • Am Knapp
  • Coermühle

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Details

Aktenzeichen
A-N/0021/2022
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
01.12.2022
Erstellt
01.12.2022 13:53