A-N/0021/2022
Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Sprakeler Straße
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A-N-0021-2022_Originalantrag
1439 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord
Münster, 30.11.2022
Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Sprakeler Straße
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Sprakeler Straße auf Höhe der
Bushaltestelle „Am Knapp“ eine Fußgängerbedarfsampel errichtet werden kann.
Begründung:
Auf der Sprakeler Straße auf Höhe der Bushaltestelle „Am Knapp“ ist es aufgrund
des hohen motorisierten Individualverkehrs zu den Stoßzeiten sehr gefährlich, die
Fahrbahn zu überqueren.
In ausreichender Entfernung befinden sich keine Querungshilfen, Zebrastreifen
oder Fußgängerampeln etc.. Ein Vor-Ort Termin hat dabei gezeigt, dass es teil-
weise einige Minuten dauern kann, bis die vielbefahrene Straße gefahrenfrei über-
quert werden kann.
Insbesondere für die Schulkinder ist es im Berufsverkehr morgens und nachmit-
tags kaum möglich, sicher zur oder von der Bushaltestelle auf die jeweils andere
Straßenseite zu gelangen.
Betroffen sind dort u.a. Kinder/Familien (Wohngebiet am Knapp), Besucher*innen
der KITA „Die Minis e.V.“ sowie auch Berufstätige (Gewerbegebiet Coermühle).
Die Installation einer Bedarfsampel zielt darauf ab, den o.g. Verkehrsteilneh-
mer*innen einen gefahrenfreien Übergang zu ermöglichen, ohne den Verkehrs-
fluss durch den MIV an dieser Stelle mehr als nötig zu unterbrechen.
Kiewit, Kolbert, Giesbert, Görlich, Stienemann
Igelbrink, Borker, Benadio, Lamken
A-N/0021/2022
A-N-0021-2022_ Aufstellung Fußgängerbedarfsampel Sprakeler Str
4238 Zeichen
66.54.0003 Frau Sowa St a d t M ü n •::. ,· ,, : Amt für Bürger- und Rcl~,:" ,;,_ • Bezirksverwaltunp r,. -,.. 2 4. Mai 2023 Schock · · · <. i .J 12.05.2023 6588 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-Nord Bezirksverwaltung Nord ' Über Herrn Stadtbaurat Denstorff 8t ~d,t Mü n s t e r Amt fur B:Jr;p - url!I ~i t.•,ervice 2 3. Mai 2023 ,,Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Sprakeler Straße" Antrag lfd. Nr. A-N/0021/2022 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 01.12.2022 (Anlage 1) Mit dein o. g. Antrag in der Bezirksvertretung Münster-Nord wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob an der Sprakeler Straße auf Höhe der Bushaltestelle „Am Knapp" eine Fußgängerbedarfsampel errichtet.werden kann. Die Verwaltung hat den o. g. Antrag unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen geprüft und abgestimmt. Die Einsatzbereiche für Querungsanlagen sind von Umfeldbedingungen und Nutzungen abhängig. Sie werden entsprechend der gültigen Richtlinien aus den Verkehrsstärken der Fußgänger in der Spitzenstunde sowie der Geschwindigkeit und der Verkehrsstärke des Kraftfahrzeugverkehrs in der Spitzenstunde abgeleitet. Für die Ermittlung einer möglichen Überquerungsanlage sind also Verkehrsstärken in der · Spitzenstunde von Bedeutung. Da die Notwendigkeit zur Errichtung einer Fußqänqerlichtsiqnalanlaqe nach den gültigen Richtlinien und Empfehlungen in Abhängigkeit von den tatsächlichen Querungen zu ermitteln· ist, hat die Verwaltung deswegen zunächst entschieden, durch eine Zählung die Anzahl der· querenden Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich zu ermitteln. Erst danach sollte über weitere Maßnahmen entschieden werden. Die Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung am 11.01.2023 an der Sprakeler Straße erhoben (Anlage 2). Dabei wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Einmündung Coermühle und Am Knapp mit folgendem Ergebnis festgestellt: 7.00 - 8.00 Uhr: 8.00 - 9.00 Uhr: 7 querende Fußgänger und 11 Radfahrer; 2 querende Fußgänger und 5 Radfahrer. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass aus der Anzahl der erhobenen Querungen im o. g. Bereich der Sprakeler Straße kein akuter Bedarf für die Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage abgeleitet werden kann. Auch die Anlegung eines Fußgängerüberweges wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001 ), müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) zu rechtfertigen. Unter anderem ist die Anzahl der querenden Fußgänger ein wichtiges Kriterium. Nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und den bundeseinheitlichen · Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R -FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege Verkehrseinrichtungen im Sinne des§ 45 StVO. Sie kommen nach den rechtlichen Vorgaben nur dann in Betracht, wenn • der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Querungsstelle gebündelt auftritt und • die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 Fußgängern überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird. Eine derartige Bündelung des Fußgängerverkehrs ist in diesem Bereich aktuell nicht festzustellen. Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, auch die Anlage eines Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. Auch die Fahrgastfrequentierung an der Bushaltestelle spricht nicht für die Anordnung eines Fußgängerüberweges oder Installierung einer Fußgängerampel. Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse im Bereich der o. g. Straße nach wie vor als verkehrssicher eingestuft, sodass weitere zusätzliche bauliche Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen oder des Ausbauzustandes der Straße besteht daher nicht. Der o. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. Anlage 1: Anregung, lfd. Nr. A-N/0021/2022 Anlage 2: Auswertung der Zählung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Sprakeler Straße
- Am Knapp
- Coermühle
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0021/2022
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 01.12.2022
- Erstellt
- 01.12.2022 13:53