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0898/2025

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 24.03.2025

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 08.05.2025, TOP 4.3

Anlage 2a - Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 19.03.2025

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Ansehen

Anlage 5 - Entwicklung des Anordnungssolls in den Jahren 2024 und 2025 (bis Februar)

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Ansehen

Anlage 3a - Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2025 und 2024 - Betragsangaben in Mio. EUR

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Ansehen

Anlage 3b - Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2025 und 2024 - Betragsangaben in Mio. EUR

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Ansehen

Anlage 4 - Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2025 im Vergleich mit 2024 und 2023

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Ansehen

Anlage 2b - Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 19.03.2025

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Ansehen

Anlage 2a - Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 19.03.2025

1603 Zeichen

Anlage 2a    m
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll 
Vorausz.
Produzierendes Gewerbe 210,49 13,49% 261,93 15,64% 215,99 16,43% 175,60 14,01% 175,56 13,72%
Einzelhandel 96,07 6,16% 93,70 5,59% 73,15 5,56% 70,24 5,61% 73,43 5,74%
Hotel- & Gaststättengewerbe 23,11 1,48% 26,73 1,60% 19,57 1,49% 19,90 1,59% 21,03 1,64%
Groß- & Außenhandel 119,41 7,66% 117,27 7,00% 97,73 7,43% 99,28 7,92% 89,22 6,97%
Verkehr/Postdienste 35,50 2,28% 41,60 2,48% 34,49 2,62% 33,23 2,65% 33,90 2,65%
Banken 69,19 4,44% 86,89 5,19% 121,03 9,20% 88,06 7,03% 87,49 6,83%
Versicherungen 81,48 5,22% 98,48 5,88% 86,83 6,60% 113,44 9,05% 137,83 10,77%
Finanzdienstleister 528,62 33,89% 579,13 34,58% 373,66 28,42% 386,89 30,87% 384,91 30,07%
Medienwirtschaft 74,04 4,75% 55,25 3,30% 44,26 3,37% 43,39 3,46% 45,35 3,54%
Information & Kommunikation 98,02 6,28% 88,49 5,28% 75,94 5,78% 62,68 5,00% 66,40 5,19%
Sonstige Dienstleistungen *2) 223,89 14,35% 225,35 13,46% 172,27 13,10% 160,39 12,80% 164,93 12,88%
Summe 1.559,82 100,00% 1.674,82 100,00% 1.314,92 100,00% 1.253,10 100,00% 1.280,05 100,00%
Soll im Haushaltsjahr  *3) 1.473,23  Mio. EUR 1.626,36  Mio. EUR 1.755,76  Mio. EUR 1.719,47  Mio. EUR 1.341,78  Mio. EUR
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte
*2) Aufteilung - siehe Anlage 2b
*3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 19.03.2025
Branchen
2021 2022 2023 2024 2025

Anlage 5 - Entwicklung des Anordnungssolls in den Jahren 2024 und 2025 (bis Februar)

749 Zeichen

Vorauszahlungen Nachforderungen Summe aus Vorjahreswerte
Spalte 2 + 4
Stand v.H. v.H. v.H. v.H.
Ansatz in Mio. EUR vom Ansatz in Mio. EUR vom Ansatz in Mio. EUR vom Betrag in EUR vom
1.284,94 Ans. 444,38 Ans. 1.729,32 Ans. Ans.
Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8 9
 
03.01.2025 1.242.617.831,00 96,7 6.304.357,31 1,4 1.248.922.188,3172,2 1.459.746.462,5592,5
Januar 3.022.508,00 48.951.600,23 51.974.108,23 43.133.261,49
31.01.2025 1.245.640.339,00 96,9 55.255.957,54 12,4 1.300.896.296,5475,2 1.502.879.724,0495,2
Februar 43.602.989,00 11.027.106,60 54.630.095,60 -7.669.418,23
29.02.2025 1.289.243.328,00 100,3 66.283.064,14 14,9 1.355.526.392,1478,4 1.495.210.305,8194,7
Anlage 5
Entwicklung des Anordnungssolls in den Jahren 2024 und 2025 (bis Februar)
2024

Anlage 3a - Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2025 und 2024 - Betragsangaben in Mio. EUR

607 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2025 und 2024 - Betragsangaben in Mio. EUR
Anlage 3a    m
30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00480,00
31.01. 28./29.02. 19./31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Finanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. JahrVersicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. Jahr

Anlage 3b - Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2025 und 2024 - Betragsangaben in Mio. EUR

536 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2025 und 2024 - Betragsangaben in Mio. EUR
Anlage 3b  n
0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,0090,00100,00
31.01. 28./29.02. 19./31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste -  VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. Jahr

Mitteilung Ausschuss

3034 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21 
00.05.01-2025-03-31 
Vorlagen-Nummer 24.03.2025 
 0898/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 31.03.2025 
Wirtschaftsausschuss 08.05.2025 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss regelmä-
ßig über die Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleich-
zeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2025 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen 
für den Erhebungszeitraum 2025 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
 Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt 
Hpl.-Ansatz 1.284,94 Mio. EUR 444,38 Mio. EUR 1.729,32 Mio. EUR 
Stand: 19.03.2025 1.280,05 Mio. EUR 61,73 Mio. EUR 1.341,78 Mio. EUR 
Anteil vom Ansatz 99,62 % 13,89 % 77,56 % 
 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, 
Vorauszahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungs-
jahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Vorauszahlungen 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich 
im Teilansatz für Vorauszahlungen aus. 
Für das Jahr 2025 wurde der Hpl.-Teilansatz für Vorauszahlungen etwa 3,75% höher ange-
setzt als im Vorjahr (Teilansatz Vorauszahlungen 2024 = 1.238,51 Mio. EUR). Der Teilansatz 
des Jahres 2025 wird derzeit zwar nahezu erreicht. Allerdings sind von zwei Unternehmen 
Herabsetzungen über insgesamt 11,2 Mio. EUR angekündigt.

2 
 
Nachforderungen 
Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durch-
schnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, 
aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. 
Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen An-
passungen der Vorjahresvorauszahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen 
im Rahmen von anhängigen Einspruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle 
Erhebungszeiträume nieder. 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsäch-
lichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren 
auf den bis zum 19.03.2025 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2025. Als Zu-
satzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushalts-
jahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den 
laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. 
In Anlage 5 ist die Entwicklung des Anordnungssolls zum Monatsende bis Februar im Ver-
gleich der Haushaltsjahre 2025 und 2024 dargestellt. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

31.03.2025 Finanzausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2025 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0898/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.03.2025
Erstellt
20.03.2025 16:49