V/0597/2024
117. FNP-Änderung / VBP 626: Gasometer: Kenntnisnahme der Entwürfe zur Veröffentlichung
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Berichtsvorlage
10346 Zeichen
V/0597/2024
V/0597/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
1. 117. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost,
Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich Boelckeweg/Albersloher Weg/Bundesstraße B 51
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626: Boelckeweg/Albersloher Weg/Bundesstraße B 51
[Gasometer]
Kenntnisnahme der Entwürfe zur Veröffentlichung
Beratungsfolge
05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht
21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht
Bericht:
Die Verwaltung beabsichtigt, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Entwürfe der
117. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 626 für den Bereich des Gasometers zwischen Boelckeweg, Albersloher Weg und Bundes-
straße B 51 zu veröffentlichen.
Der Gasometer am Albersloher Weg, südlich der Bundesstraße B 51 (Umgehungsstraße) gelegen,
stellt aufgrund seiner Höhe von 52 Metern eine markante Landmarke am südlichen Rand des Müns-
teraner Hafenbereichs dar. Das Bauwerk, 195 4 errichtet und bis 2005 zur Speicherung von Erdgas
genutzt, ist als technisches Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen. Im Jahr
2021 wurde ein Aufstellungsbeschluss (V/0325/2021/1) gefasst, um die Wiedernutzbarmachung des
Gasometers zu ermöglichen. Im Anschluss wurde ein zweistufiges Konzeptvergabeverfahren durch-
geführt, welches durch die damalige Eigentümerin, die Stadtwerke Münster, ausgelobt wurde. Der
Entwurf der UTB Projektmanagement GmbH wurde im September 2022 vom Auswahlgremiu m als
Sieger gekürt und bildet seitdem die Grundlage für das laufende Bebauungsplanverfahren.
Planungsziele
Ziel des Bebauungsplans ist es, das Gelände des Gasometers unter Beibehaltung der prägenden
Bausubstanz einer neuen langfristigen Nutzung zuzuführen. Der Siegerentwurf der Konzeptvergabe
sieht vor, innerhalb der Stahlkonstruktion des Gasometers einen Zylinderbau mit 14 Geschossen zu
Stadtplanungsamt
21.10.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kleinemeier
Herr Klaus
Telefon: 492-6121
492-6123
Kleinemeier@stadt-
muenster.de
Klaus@stadt-muenster.de
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errichten, der auf rund 12.000 m² Nutzfläche eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur im
Sinne eines vertikalen Stadtquartiers vereint. Seit dem Abschluss der Konzeptvergabe hat sich der
Entwurf weiterentwickelt und konkretisiert.
Der Entwurf beinhaltet weiterhin eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe, Kultur, einem Schwimmbad
und einer Kita. Einzelne Nutzungsbausteine haben sich in der Durcharbeitung des Konzepts jedoch
geändert. Die Idee der Unterbringung eines öffentlichen Fitnessstudios wurde in Ermangelung eines
potenziellen Betreibers und insbesondere aufgrund einer damit einhergehenden verkehrlichen Zu-
satzbelastung verworfen. Bestand der Planung ist jedoch weiterhin ein kleines Gym, dessen Nutzung
jedoch ausschließlich den Anwohnenden vorbehalten ist. Kulturräumlichkeiten werden zukünftig in
Form eines großzügigen Multifunktionsraums, sowie von Proberäumen, Künstlerwerkstätten und Ate-
liers zur Verfügung gestellt. Ebenso soll das ehemalige und erhaltenswerte Gasreglerhaus im Ein-
gangsbereich des Grundstücks niederschwellig einer kulturellen Nutzung zugeführt werden.
Entsprechend dem Münsteraner Modell zur sozialgerechten Bodennutzung (30 % gefördert, 30 %
förderfähig) soll ein Mindestanteil von gefördertem Wohnungsbau entstehe n. Die Bereitschaft zur
Umsetzung dieser städtischen Mindestanforderungen wurde seitens der Berliner UTB Projektma-
nagement GmbH erklärt. Gleichzeitig ist der Projektentwickler offen gegenüber höheren Förderquo-
ten. Das zuständige Ministerium für Heimat, Kom munales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) hat für
das Projekt einen geförderten Wohnanteil von 30% in Aussicht gestellt. Die Abstimmungen über die
genauen Details, einschließlich der geförderten Wohnformen und der entsprechenden Anteile, wer-
den im weiteren Projektverlauf konkretisiert.
Hinsichtlich des Denkmalschutzes sind Eingriffe in die Haut des ehemaligen Sperrwasserbeckens
notwendig, um Eingänge und Öffnungen für Zuwegungen / Zufahrten sowie für die K ita und das
Schwimmbad im Erdgeschoss zu schaffen. Fa ssadeneinschnitte zum Innenhof wurden aus Lärm -
und Brandschutzgründen sowie aus Gründen der Denkmalpflege vermieden. Das Führungsgerüst
des Gasometers bleibt erhalten und wird saniert. Geplant sind ein grüner Dachgarten mit punktuellen
Photovoltaikanlagen und begrünte Galerien im Atrium zur Verbesserung von Biodiversität und Raum-
klima.
Die Freianlagen werden sensibel und naturnah gestaltet und entsprechend über die Festsetzungen
des Bebauungsplans gesichert. Die entwickelte Idee eines Baumwipfelpfads aus der Konzeptvergabe
entfällt zum Schutz der bestehenden Vegetation. Weitere Freianlagen umfassen Aufenthalts- und
Spielbereiche, eine Boulebahn und Naturgärten. Die Umweltauswirkungen beinhalten die Entnahme
einzelner Bäume in der Zufahrt ssituation zur erforderlichen Errichtung der verkehrlichen Erschlie-
ßung. Aufgrund der Vornutzung und des sensiblen Umgangs sowohl mit dem Denkmal, als auch mit
den Freianlagen fällt der Eingriff verhältnismäßig gering aus. Der erforderliche externe Ausgleich er-
folgt über die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft. Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden kei-
ne artenschutzrechtlichen Konflikte festgestellt, die besondere Maßnahmen erforderlich machen wür-
den.
Die Verkehrslärmbelastungen aufgrund der räumlichen Nähe im Kreuzungsbereich Albersloher Weg /
B 51 überschreiten teilweise die Orientierungswerte der DIN 18005 für urbane Gebiete, sind jedoch in
Innenstadtlagen nicht unüblich. Durch architektonische Maßnahmen der Selbsthilfe (durchgesteckte
Wohngrundrisse etc.) und passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, verglaste Loggien,
schalldämpfende Lüftungseinrichtungen etc.) werden gesunde Wohnverhältnisse in allen Wohnungen
sichergestellt. Entsprechende Absicherungen erfolgen über die Festsetzungen des Bebauungsplans.
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Für den Brandschutz sind spezielle Maßnahmen erforderlich, um u.a. die Fluchtwege im Innenhof
rauchfrei zu halten. Wände und Öffnungen müssen dementsprechend brandschutztechnisch so aus-
geführt werden, dass eine Verrauchung der Laubengänge aus den Nutzungseinheiten ausgeschlos-
sen ist. Aufgrund der besonderen Komplexität des Vorhabens wurde bereits im Bebauungsplanver-
fahren ein vorläufiges Brandschutzkonzept erarbeitet, welches üblicherweise erst im späteren Bauge-
nehmigungsverfahren vorzulegen ist. Das vorläufige Brandschutzkonzept attestiert die grundsätzliche
Machbarkeit. Die weitere Durcharbeitung und Konkretisierung erfolgt parallel im Hinblick auf das spä-
tere Baugenehmigungsverfahren.
Das Mobilitätskonzept priorisiert Fuß- und Fahrradverkehr. Der separierte Zugang für motorisierten
Verkehr erfolgt am westlichen Rand des Grundstücks. Innerhalb des Gebäudes werden 82 Pkw-
Stellplätze realisiert. Wie bereits im Entwurf aus der Konzeptvergabe vorgeschlagen, dienen die drei
untersten und geschlossenen Sockelzonen des Gasometers weitestgehend der Unterbringung sämt-
licher Mobilitätsbausteine. Zwecks Förderung des Radverkehrs wird eine deutliche höhere Anzahl an
Fahrrad- und Lastenradstellplätzen errichtet, als die Stellplatzsatzung der Stadt Mün ster einfordert.
Zusätzlich wird das Defizit an Pkw-Stellplätzen durch Maßnahmen des erarbeiteten Mobilitätskon-
zepts ausgeglichen. Die Absicherung hinsichtlich der Anzahl an Stellplätzen und der Maßnahmen aus
dem Mobilitätskonzept erfolgt über Festsetzungen im Bebauungsplan und Regelungen im Durchfüh-
rungsvertrag.
Planverfahren
Das Planverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1
BauGB durchgeführt. Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses wurde vom Rat der
Stadt Münster am 21.02.2024 gefasst (V/0719/2023). Parallel wird eine Änderung des Flächennut-
zungsplans (FNP) vorgenommen, um die geplanten Nutzungen abzubilden. Hierzu ist zukünftig die
Darstellung einer gemischten Baufläche statt der bisherigen Darstellung als Grünfläche vorgesehen.
Die zweite frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB startete am 20. März
2024 mit einer Abendveranstaltung im Jovel am Albersloher Weg in Münster. In der als „World Café
konzipierten Veranstaltung konnten sich die Anwesenden an verschiedenen Thementischen über den
Projektstand informieren und ihre Anregungen einbringen. Ansprechpartner und Ansprechpartnerin-
nen standen für Fragen und Erläuterungen bereit. Etwa 80 interessierte Bürgerinnen und Bürger
nahmen die Gelegenheit wahr, sich zu informieren und Anregungen zu äußern. (siehe Anlage 7; Pro-
tokoll der Abendveranstaltung) Zusätzlich zur Abendveranstaltung fand eine Beteiligungsphase im
Zeitraum vom 20.03.2024 bis zum 24.04.2024 statt. Hier konnten weitere Anregungen über die Web-
seite des Stadtplanungsamts eingereicht werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel im Zeitrau m vom
27.03.2024 bis zum 26.04.2024.
Durch den Vorhabenbezug und einen vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsver-
trag werden insbesondere die städtebaulichen, freiraumplanerischen und architektonischen Qualitä-
ten des Projekts sowie dessen zeitnahe Umsetzung sichergestellt.
Die Veröffentlichung der Entwürfe der 117. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans Nr. 626 sowie der umweltbezogenen Gutachten und Unterlagen soll im
Anschluss an diese Beratungskette erfolgen. Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu
entnehmen.
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In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 – Begründung zur 117. Änderung des FNP
Anlage 2 – Planzeichnung zur 117. Änderung des FNP
Anlage 3 – Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626
Anlage 4 – Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626
Anlage 5 – Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626
Anlage 6 – Planzeichnung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 626
Anlage 7 – Protokoll der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 20. März 2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0597/2024 Kurzüberblick Mit der Vorlage werden die Bezirksvertretung Münster-Südost und der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung über die beabsichtigte Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne (117. Änderung des Flächennutzungsplans sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626) für die Wiedernutzbarmachung des Gasometers im Eckbereich zwischen Albersloher Weg und Bun- desstraße B 51 informiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein hybrides Gebäude mit ei- nem vielfältigen Nutzungsmix innerhalb des ehemaligen und unter Denkmalschutz stehenden Ga- someters. Nachdem die Vorentwürfe der Bauleitpläne im Frühjahr 2024 der Bevölkerung und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange frühzeitig zur Stellungnahme vorgestellt wurden, soll nun als nächster Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung die gesetzlich vorgegebene Veröffentlichung der Entwürfe im Internet erfolgen. Parallel dazu soll die zweite Beteiligung der Behörden durchge- führt werden. Finanzierung Der Stadt Münster entstehen keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin, der (I)Konus Grundstücksverwaltung GmbH, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-0597-2024-Anlage-2-FNP-117-Plan
629 Zeichen
Rf Rf Rf RfRf DEK DEK F G GE GE GGE GI M M M M SO Stadion SO Stadion SO SB-WH/BuG SO BuG/V PR RRB W Rf Rf Rf RfRf DEK DEK F G GE GE GGE GI M M M MM M SO Stadion SO Stadion SO SB-WH/BuG SO BuG/V PR W M RRB Bisherige Darstellung Neue Darstellung Änderungsbereich N Plan zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans Boelckeweg - Albersloher Weg- Bundestraße B51 Stand: 11.07.2024M. 1:15.000 Gemischte Baufläche Grünflächen Flächen für Ver- und Entsorgung Abwasser Gas RegenrückhaltebeckenRRB Gasfernleitung Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke M Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0597/2024
V-0597-2024-Anlage-7-Protokoll-Buergerbeteiligung
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Gasometer Protokoll der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 626: Boelckeweg / Alberslo- her Weg / Bundesstraße B 51 [Gasometer] mit der Informationsveranstaltung am 20. März 2024 von 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr im Jovel, Albersloher Weg 54 Impressionen der Veranstaltung Fotos: Stadt Münster Anlage 7 zur Vorlage Nr. V/0597/2024 2 Protokoll: Gasometer - frühzeitige Information der Öffentlichkeit Peter Bensmann, der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-Südost, eröffnete die Veranstaltung mit einer kurzen Rede und hieß die Anwesenden willkommen. Im Anschluss begrüßte Jonas Kleinemeier, Fachstellenleiter für Bebauungsplanung im Stadtbezirk Mitte, die Öffentlichkeit im Namen der Verwaltung. Er führte kurz in den Ablauf des Abends ein, erläuterte die Verfah - rensschritte zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 626 und skizzierte die wesentlichen Rahmenbedingungen des Projekts. Danach stellte Herr Bestgen, im Namen des Vorhabenträgers, der UTB Projekt - management GmbH, den Siegerentwurf des deutsch niederländi- schen Planungsteams vor. Die Veranstaltung war als „World Café“ gestaltet und bot den An- wesenden die Möglichkeit, sich an verschiedenen Thementischen über den Projektstand zu informieren. An jedem Tisch standen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für Fragen und Er - läuterungen bereit, und die Öffentlichkeit konnte ihre Anregungen vorbringen. Zusätzlich konnten bis zum 24.04.2024 schriftliche Anregungen über die Webseite des Stadtplanungsamts zum Pro- jekt eingereicht werden. Etwa 80 Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich zu informieren und Anregungen abzugeben. Am Abend selbst wur - den rund 30 Karteikarten ausgefüllt. Im Nachgang zur Veranstal - tung nutzten zwei weitere Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Insgesamt wurden folgende Anregungen eingereicht: Einführung Inhalt E i n f ü h r u n g 2 Themenfeld Konzept & Nutzungsmix 3 Themenfeld Architektur 3 Themenfeld Freiraum 4 Themenfeld Verkehr 5 Themenfeld Immissionen 6 Themenfeld Bauleitplanung 6 Anmerkungen an den Themenwänden Fotos: Stadt Münster 3 Protokoll: Gasometer - frühzeitige Information der Öffentlichkeit Viele Bürgerinnen und Bürger äußern ihre Zustimmung zur geplanten Nutzungsmischung. Sie sehen darin eine Chance für eine vielfältige und lebendige Entwicklung. Darüber hinaus gibt es folgende Anregungen: • Tante-Emma-Laden: Ein Vorschlag besteht darin, einen Tante-Emma-Laden im Vorhaben zu etablieren. Dies könnte die lokale Versorgung verbessern und ein Gefühl der Gemeinschaft för- dern. • Stadtbücherei: Ein weiterer Vorschlag unterstützt die Idee einer Stadtbücherei. Eine gut ausge - stattete Bücherei könnte Bildung und Kultur zugänglicher machen. • Mehrgenerationenberücksichtigung/-Wohnen: Von einer Person wird angeregt, bei der Planung die Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen zu berücksichtigen. Mehrgenerationenwohnen könnte soziale Bindungen stärken und die Lebensqualität verbessern. • Ärzteversorgung: Eine Anregung betont die Bedeutung einer ausreichenden ärztlichen Versor - gung. Die Integration von Arztpraxen oder Gesundheitszentren könnte die Lebensqualität der Bewohner erhöhen und die Zugänglichkeit medizinischer Dienstleistungen verbessern. Themenfeld Konzept & Nutzungsmix Themenfeld Architektur Auch zum Themenbereich Architektur gibt es vielfältige Anregungen der Bürgerschaft: Mehrere Bürger und Bürgerinnen zeigen sich positiv darüber, dass das bestehende Führungsgerüst des Gasometers sensibel in das Architekturkonzept integriert und erhalten wird. Dies wird als kultu- rell und historisch wertvoll angesehen und sorgt für einen einzigartigen Charakter. Darüber hinaus gibt es folgende Anregungen: • Integration der Gasglockenform: Die Aufnahme der Form der ehemaligen Gasglocke in die Ar - chitektur und die Nutzung von Grün im Atrium als Gegensatz zur industriellen Außenfassade werden als gelungene architektonische Elemente betrachtet. • Laubengang als Aufenthaltsfläche: Die Idee, den Laubengang nicht nur als Erschließung, son - dern auch als Aufenthaltsfläche zu nutzen, wird in einer Anregung als positiv bewertet. Dies könnte zur Schaffung von lebendigen und ansprechenden Räumen beitragen und das soziale Miteinander fördern. 4 Protokoll: Gasometer - frühzeitige Information der Öffentlichkeit Die Entscheidung die bestehende Vegetation zu erhalten, weiterzuentwicklen und zusätzlich weite- res Grün zu schaffen, wird von vielen Bürgern begrüßt. Das geplante Vorgehen wird zur Erhaltung der ökologischen Balance und zur Schaffung einer angenehmen Umgebung beitragen. Darüber hinaus gibt es folgende Anregungen: • Pflege der Gebäudebegrünung: Ein Vorschlag regt an, eine zentrale Pflege der Gebäudebegrü- nung sicherzustellen, sodass die Begrünung gepflegt und attraktiv bleibt. Optional könnten sich die Bewohnenden an der Pflege beteiligen, um ein Gefühl der Gemeinschaft zu fördern. • Verbindung zwischen Gasometer und Kleingartenanlage: Zwei Anregungen schlagen vor, eine Verbindung zwischen den Kleingärten und dem Gasometerpark herzustellen. So könnten Teile des Waldes beispielsweise als „Food Forest“ gestaltet werden und damit nicht nur zur Erholung, sondern auch zur Selbstversorgung und zur Förderung der Biodiversität beitragen. • Regulierter Zugang zur Dachterrasse: Eine Stellungnahme regt an den öffentlichen Zugang zur Dachtereasse zu regulieren. Dies soll verhindern, dass die Terrasse überfüllt und die Lebens - qualität der Bewohner beeinträchtigt wird. • Baumkronenpfad: Eine Person lobt die Idee eines Baumkronenpfads als Überbrückung zu den belebten Geschossen. So wird der Baumkronenpfad als attraktive Möglichkeit angesehen, um Besuchern einen einzigartigen Blick auf die Umgebung zu ermöglichen. • Regenwasserspeicher: Ein weiterer Vorschlag besteht darin, Regenwasserspeicher in das Kon- zept zu integrieren. Dudurch könnte die Nachhaltigkeit des Freiraumkonzepts verbessert werden und zur Schonung der Ressourcen beizutragen. Themenfeld Freiraum 5 Protokoll: Gasometer - frühzeitige Information der Öffentlichkeit Das Themenfeld Verkehr wurde an dem Abend intensiv diskutiert und es gab bereits am Abend eine Vielzahl an Anregungen. Auch viele der schriftlichen Anregungen setzen sich intensiv mit dem The- ma Verkehr und einem zukunftsorientierten Mobilitätskonzept auseinander. Hierzu gibt es folgende Anregungen: Allgemein zur Erschließung des Plangebiets: • Kreisverkehr am Albersloher Weg / Abzweig Egbert-Snoeckstraße: Eine Anregung schlägt vor, einen Kresiverkehr an der Kreuzung vorzusehen, um die Verkehrsführung der Wendeverkehre zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen. • Ausbau des Fahrradwegs stadtauswärts vom Gasometer: Eine Person regt an, den Fahrradweg vom Gasometer stadtauswärts in beide Richtungen auszubauen, um Radfahrern eine direkte Verbindung zu ermöglichen und Umwege zu vermeiden. • Ausfahrt vom Boelckeweg auf den Albersloher Weg Richtung Süden: Die Realisierung einer Ausfahrt auf den Albersloher Weg in Richtung Süden wird in einer Stellungnahme gefordert, um die Verkehrsanbindung zu verbessern. • Baustellenverkehr: Von Seiten der Kleingärtner und Kleingärtnerinnen wird angeregt, den anfal- lenden Baustellenverkehr verträglich abzuwickeln Mehrere Anregungen befassen sich konkret mit der Vermeidung eines erhöhten Verkehrsaufkom - mens auf dem Boelckeweg: • Vermeidung von Durchgangsverkehr: Mehrere Personen regen an, den Verkehr, der durch neue Wohnungen, Büros, eine Kita und ein Schwimmbad entsteht, nicht über den Boelckeweg und damit durchs Wohnviertel zu leiten. Insbesondere große Fahrzeuge für Lieferverkehre sollten nicht über den Boelckeweg geleitet werden. • Stellplätze im Plangebiet: Die Frage nach ausreichendem Parkraum wird von mehreren Bürgern als große Sorge geäußert. Es wird angeregt, Lösungen zu finden, die sowohl den Bedarf an Stellplätzen auf dem Grundstücks decken als auch das Abstellen anderer Fahrzeuge in den um- liegenden Straßen verhindern. • Verkehrsberuhigung und Parkverbote am Boelckeweg: Eine Anregung schlägt weitere ver - kehrsberuhigende Maßnahmen und Parkverbote am Boelckeweg vor, um die Sicherheit und Lebensqualität im Wohnviertel zu erhalten und zu erhöhen. • Zu- und Abfahrt über den Boelckeweg: Eine Person regt an, die Möglichkeiten der Zu- und Ab - fahrt über den Boelckeweg zu prüfen und gegebenenfalls durch verkehrliche Regelung anzupas- sen. • Boelckeweg als Fahrradstraße: Ein weiterer Vorschlag besteht darin, den Boelckeweg zur Fahr- radstraße umzuwandeln und zusätzliche „Überhöhungen“ als Tempobremse einzurichten um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen. • Probleme mit bestehender Überhöhung: Eine anwohnende Person weist darauf hin, dass die vorhandene Verkehrsberuhigung am Boelckeweg oft mit überhöhter Geschwindigkeit überquert wird, obwohl es eine Geschwindigkeitsbegränzung von 30 km/h gibt. Zusätzliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung werden dementsprechend angeregt. Themenfeld Verkehr 6 Protokoll: Gasometer - frühzeitige Information der Öffentlichkeit Themenfeld Immissionen Themenfeld Bauleitplanung Auch zum Themenfeld Immissionen gab es Anregungen der Öffentlichkeit: • Vermeidung und strategische Positionierung potenzieller Lärmquellen: Ein Vorschlag besteht darin, lärmerzeugende Flächen strategisch zwischen der Umgehungsstraße und dem Gasome- terkessel zu positionieren, um die umliegenden Wohngebiete nicht zu belasten. Sorgen bestehen insbesondere durch die folgenden Lärmquellen: musikalische und kulturelle Außenveranstaltun- gen auf dem Grundstück, Pop-Up Kulturflächen, Skateanlage • Abendliche Beleuchtung: Eine Person regt an, eine Belastung durch Lichtquellen insbesondere am Abend in Richtung der umliegenden Wohngebiete zu vermeiden. Zum Themenfeld Bauleitplanung gab es keine Anregungen aus der Öffentlichkeit. Sonstige Anregungen zum Verfahren: • Eine Anregung wünscht sich lediglich eine Belebung des Grundstücks, die das Leben vor Ort bereichert, ohne die bestehende Struktur zu stark zu verändern. • In einer weiteren Anregung wird der Wunsch geäußert, dass die bestehenden Kleingartenan - lagen erhalten bleiben und nicht durch den Entwicklungsdruck, der vom Gasometer ausgeht, verdrängt werden. Feedback zur Öffentlichkeitsbeteiligung: • Die Bürger und Bürgerinnen schätzen die Einbeziehung der Anwohnenenden und des Umfelds in die Planungsprozesse und Entscheidungen. Dies wird als positives Element wahrgenommen. • Die Öffentlichkeitsarbeit wird gelobt. Die Öffentlichkeit wünscht sich, dass dieser transparente und einbeziehende Kommunikationsstil beibehalten wird. Die Anregungen werden im weiteren Planungsprozess aufgegriffen, reflektiert und teilweise in die Planung integriert. Alle Anregungen werden im weiteren Verlauf des Verfahrens vor dem Satzungs- beschluss zum Bebauungsplan bzw. dem Beschluss über die 117. Änderung des FNP dem Rat der Stadt Münster zur Abwägung vorgelegt. gez. gez. gez. Bensmann Kleinemeier Klaus
V-0597-2024-Anlage-6-VEP-626-Planzeichnung
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0,00m +12,50m +16,40m +20,00m +24,50m +27,50m +30,50m +33,50m +36,50m +39,50m +42,50m +45,50m +47,00m +49,50m =105,70 m ü. NHN KD 56.13 KD 56.01 KD 56.16 55.91 55.85 56.07 56.15 55.99 55.73 55.89 56.13 55.85 55.94 56.00 55.99 55.88 55.93 54.99 56.06 56.00 55.97 56.06 54.84 56.03 55.99 55.92 55.72 55.76 55.80 55.86 56.04 56.25 56.20 56.13 56.06 55.83 55.85 55.86 55.86 55.78 55.48 55.73 55.61 56.10 56.02 55.82 56.09 56.20 56.29 56.24 56.10 56.1956.24 56.21 56.24 56.16 56.10 56.29 56.00 56.04 55.21 55.26 55.25 55.36 55.94 55.50 55.19 55.67 55.40 55.79 55.97 55.86 55.89 55.40 55.86 55.73 56.17 56.13 56.18 56.09 55.78 56.19 56.11 56.20 55.66 56.06 56.0956.14 56.06 56.16 56.15 56.12 56.12 56.10 56.27 56.14 56.17 55.80 I Klärbecken Klärbecken Klärbecken Klärbecken Klärbecken 3 b 56.18 II II II II 3 a 3 73 75 3 b II I 71 I Boelckeweg Albersloher Weg 272 113 24 308 310 518 519 520 313 372 226 521522 523 524 525 526 54 430 467 471 434 473 B51 RDA Trafo Notstrom Rückkühlwerk Gasreglerhaus Aufbau (Treppenkern) Aufbau (Treppenkern) Dachgarten Dachgarten Anteil PV Anlage 7 - 13 % der Dachfläche NaturgartenNaturgarten Außenbereich Kita Promenade Zu-/Abfahrt Parkgarage Müll - Unterflursysteme Fahrrad- abstellplätze St St Boulebahn Kita - Naturspielplatz Spiel- und Aufenthaltsfläche St Außen- trepppe Naturgarten Naturgarten Haupteingang Eingang Fahrräder Eingang Logistik Zu-/Abfahrt Parkgarage Schranke Gasregelstation Zu-/Ausfahrt Parkgarage Regen- wasserbecken RDA Gemarkung: Flur: Maßstab: Bebauungsplan Nr. 626 626 Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51 Münster 153 1 : 500 Bebauungsplan Nr. Die Plangrundlage wurde am __________ aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die Richtigkeit wird bescheinigt. Münster, __________ Dipl.-Ing. Marienfeld Amtsleiter Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________ bekannt gemacht. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ Oberbürgermeister Schriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker - Entwurf - 08.10.2024 Blatt 2 (2 Blätter) Gasreglerhaus Maßstab 1:200 Planverfasser: Bauliche Gestaltung: Vorhabenträger: (I)Konus Grundstücksverwaltung GmbH, Clumbiadamm 25, 10965 Berlin. Münster, __________ Peter Bastian Architekten BDA, Münster . destadtplaner@wolterspartner Daruper Straße 15 D - 48653 Coesfeld T elefon 02541 9408 - 0 Fax 9408 - 100 Stadtplaner WP artnerWoltersP GmbH mei architects and planners, Rotterdamm Inside Outside, Amsterdam 0,00m +12,50m +16,40m +20,00m +24,50m +27,50m +30,50m +33,50m +36,50m +39,50m +42,50m +45,50m +47,00m +49,50m =105,70 m ü. NHN Legende Parkanlage mit Gehölzbestand Bäume/Grünflächen Zu erhaltende Bäume Stammdurchmesser > 0,2 m Baum Bestand Stammdurchmesser > 0,2 m Versiegelte Bereiche Wiederverwendetes Pflastermaterial Asphalt Wassergebundene Wegedecke Sonstiges Teilversiegelte Fläche RDA Dachgarten (Darstellung beispielhaft) Borkenpfad (Darstellung beispielhaft) Photovoltaikmodule - Belegung 7 - 13 % der Dachfläche Trafo, Rückkühlwerk, Notstrom Rauchschutzdruckanlage Standort private Packstation (Darstellung beispielhaft) Außenbereich Kita Vorhaben- und Erschließungsplan Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ __________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen Stadtbaurat Amtsleiter Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom __________ bis einschließlich __________ veröffentlicht. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Rechtsgrundlagen: ·Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394). ·Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176). ·Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1172). ·Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV.NRW. S. 444) Ansicht Nord Maßstab 1:500 Ansicht Süd-West Maßstab 1:500 Innenansicht Maßstab 1:500 Schnitt Maßstab 1:500 Ansicht West Ansicht Nord Ansicht Ost Ansicht Süd 0,00m +12,50m +16,40m +20,00m +24,50m +27,50m +30,50m +33,50m +36,50m +39,50m +42,50m +45,50m +47,00m +49,50m =105,70 m ü. NHN 0,00m +12,50m +16,40m +20,00m +24,50m +27,50m +30,50m +33,50m +36,50m +39,50m +42,50m +45,50m +47,00m +49,50m =105,70 m ü. NHN Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0597/2024
V-0597-2024-Anlage-3-VBP-626-Begruendung
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B egründung
zum Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 626:
Boelckeweg / Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51
Inhalt Seite
1. Planungsgrundlagen ............................................................................................................................ 3
1.1 Planungsanlass und Planverfahren ........................................................................................... 3
1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens ................................................................................. 3
2. Geltungsbereich ................................................................................................................................... 5
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................ 5
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 5
3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................. 6
3.3 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen ................... 7
3.4 Sonstige Satzungen, Verordnungen, rechtliche Vorgaben ........................................................ 7
4. Räumliche und strukturelle Situation .................................................................................................... 8
5. Planungsziele ....................................................................................................................................... 9
6. Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ............................................................................ 10
6.1 Grundzüge der Planung ........................................................................................................... 10
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ...................................................................................... 10
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................. 10
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................... 12
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ............................................................ 13
6.2.4 Abweichende Tiefe der Abstandsflächen ....................................................................... 13
6.2.5 Material und Farbgebung ............................................................................................... 14
6.2.6 Nebenanlagen, Stellplätze und Gemeinschaftsanlagen ................................................ 14
6.2.7 Versiegelung, Freiflächen und Begrünung ..................................................................... 15
6.2.8 Solarenergienutzung auf Dachflächen ........................................................................... 16
6.2.9 Werbeanlagen ................................................................................................................ 17
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ............................................................................................... 17
6.3.1 Verkehrliche Situation und Erschließung ....................................................................... 17
6.3.2 ÖPNV-Anbindung .......................................................................................................... 22
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................ 22
6.5 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 24
6.6 Besonnung ............................................................................................................................... 30
6.7 Altlasten, Altstandorte und Kampfmittel ................................................................................... 31
6.7.1 Altlasten und Altstandort ................................................................................................ 31
6.7.2 Kampfmittel .................................................................................................................... 32
6.8 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 33
6.9 Ausgleichsflächen .................................................................................................................... 34
6.10 Artenschutz .............................................................................................................................. 34
7. Flächenbilanz ..................................................................................................................................... 36
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................ 36
8.1. Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................... 36
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 37
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 38
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) und der
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase .......... 40
8.4.1 Menschen ...................................................................................................................... 40
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt .................................................... 44
8.4.3 Fläche und Boden .......................................................................................................... 50
8.4.4 Wasser ........................................................................................................................... 54
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0597/2024
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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8.4.5 Klima / Luft ..................................................................................................................... 56 8.4.6 Landschaft ..................................................................................................................... 58 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............................................................................... 59 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter .............................................................................. 61 8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ..... 61 8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................................................................................... 62 8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 63 8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung / Ausgleich .................................................................................................................................. 63 8.9 Zusätzliche Angaben ................................................................................................................ 64 8.10 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 64 8.11 Zusammenfassung ................................................................................................................... 64 9. Referenzliste der Quellen / Gutachten ............................................................................................... 68 10. Gesamtabwägung .............................................................................................................................. 69 11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .................................................................... 69 Anhang ....................................................................................................................................................... 70 Eingriffe in Natur und Landschaft ............................................................................................................... 70
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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1. Planungsgrundlagen 1.1 Planungsanlass und Planverfahren Der Gasometer, unmittelbar südöstlich des Kreuzungsbereiches Bundesstraße B 51 (Umge-hungsstraße) / Albersloher Weg gelegen, ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weit-hin sichtbar und markiert als identitätsstiftendes Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner Hafenbereichs. Das Bauwerk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis es 2005 außer Betrieb genommen wurde. Die weiterhin sichtbaren Elemente des ehemaligen Gasometers – Führungsgerüst, Sperrwasserbecken und Gasanzeige – sowie einzelne Elemente des südwestlich angrenzenden Gasreglerhauses sind inzwischen als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen. Die beiden Bauwerke und ihr unmittelbares Umfeld haben nach der Stilllegung phasenweise unterschiedlichen, meist kulturellen Nutzungen gedient. Die Gebäudesubstanz der beiden denkmalgeschützten Baukörper hat sich über die letz-ten Jahre jedoch zunehmend verschlechtert. Das derzeit weitestgehend brachliegende und nicht zugängliche Areal soll nun einer neuen, dauerhaften Nutzung zugeführt werden und die beiden Denkmäler im Rahmen der architektonischen Gesamtkonzeption behutsam einbinden und bele-ben. Der Rat der Stadt Münster hatte in seiner Sitzung am 09.02.2022 bereits einen Aufstellungsbe-schluss für einen Bebauungsplan zur Nachnutzung des Gasometers gefasst. Im Rahmen dieser Beschlussfassung wurde ein zweiphasiges Konzeptvergabeverfahren zur Sicherung der städte-baulichen Qualität und Auswahl eines künftigen Nutzers beschlossen. Die Konzeptvergabe wurde inzwischen erfolgreich durchgeführt und das Grundstück an eine Projektentwicklungsgesellschaft veräußert. Das Planverfahren wird nun als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt, um die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten, konkrete Regelungen zu Nutzungen sowie die zeitnahe Realisierung des Projektes sicherzustellen. Aufgrund des geänderten Plan-verfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vollverfahren einschließlich erforderlicher FNP-Änderung) hat der Rat am 21.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan Nr. 626 erneuert und im Amtsblatt Nr. 04 vom 01.03.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum VBP Nr. 626 erfolgte im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 20.03.2024. Die Veranstaltung wurde öf-fentlich bekannt gemacht. Neben der Informationsveranstaltung hatte die Öffentlichkeit bis ein-schließlich 24.04.2024 die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Die frühzeitige Beteili-gung der Behörden erfolgte in der Zeit vom 27.03.2024 bis einschließlich zum 26.04.2024. 1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens Mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll für den Gasometer und seine umliegenden Flächen unter Beibehaltung der bestehenden und prägenden Bau- und Grün-substanz eine neue Nutzung planungsrechtlich vorbereitet werden. Das städtebauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Führungsgerüst, Sperrwasserbecken und Gasanzeige, einzelne Elemente des südwestlich angrenzenden Gas-reglerhauses) sowie die Erschließungs- und Freiflächen und entwickelt diese im Kontext der his-torischen Bestandsbebauung weiter: Die Planung sieht innerhalb der Stahlkonstruktion des Industriedenkmals einen Zylinderbau mit 14 Geschossen vor und setzt dabei auf einen nachhaltigen Entwicklungsansatz und einen viel-fältigen Nutzungsmix. Auf rund 13.000 qm Nutzfläche ist eine Mischung aus Wohnen, Büros,
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Dienstleistungen und Kultur sowie eine Kita geplant. Das Konzept soll öffentliche und teilöffentli-che Bereiche im Rahmen einer vertikalen Nutzungsmischung verbinden: Die unteren drei Stockwerke dienen maßgeblich der Mobilität und Bewegung (z.B. Fahrrad- und Kfz-Parken, Schwimmbad, Gym, Bike-Bar). Im Erdgeschoss soll ergänzend eine Kita errichtet werden. Daran schließen ab der vierten Etage öffentliche Nutzungen an (z.B. Multifunktions-räume für kulturelle und soziale Nutzungen, Gewerbe- und Büroflächen, Co-Working). Im Sinne eines gemischten „Stadtquartiers” liegt ein Schwerpunkt des Konzeptes auf der Wohnnutzung: Ab dem siebten bis zum 13. Obergeschoss sollen ca. 130 Wohneinheiten entstehen. Entspre-chend der politischen Beschlusslage der Stadt Münster besteht die Absicht mindestens 30 % dieser Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen und weitere 30 % als förderfähige Wohnungen zu errichten. Eine bewusst gemischte Anordnung von geförderten und frei finanzier-ten Wohnungen soll Menschen unterschiedlicher Hintergründe zusammenbringen. Dabei sollen Wohneinheiten für unterschiedliche Nutzergruppen entstehen: Neben Mehrzimmerwohnungen werden auch Einzelappartements als innerstädtisches Wohnen für Studierende und Auszubil-dende realisiert. Abgerundet wird der Nutzungsmix oberhalb der 13. Etage durch einen Dachgarten. Zudem zeich-net den Wohnstandort die direkte Anbindung an die Grünflächen und Freiräume im Süden und Osten aus. Ergänzt wird das Angebot im Gasometer durch kulturelle Nutzungen im Gasreglerhaus und at-traktive Außenbereiche: Den Gasometer umgeben großzügige Freiflächen, die durch den Erhalt des Baumbestandes, eine Durchwegung und verschiedene Freizeitangebote (z.B. Boule-Bahn) eine hohe Aufenthaltsqualität erhalten. Anknüpfend an die frühere Nutzung wird das denkmalgeschützte Gerüst des ehemaligen Gaso-meters durch eine hochwertige Fassadengestaltung architektonisch inszeniert: Der Sockel des Gerüsts behält seine blaue Bestandsfarbe und seinen geschlossenen Charakter. Dieser erhält zukünftig lediglich in einigen Bereichen erforderliche Öffnungen (für Belüftung und Erschließung, Belichtung der Kita und des Schwimmbades), die dem Muster der Stahlplatten entsprechen und das historische Erscheinungsbild des Gasometers respektieren. Der geplante Neubau innerhalb des Gasometers wird im Bereich des bestehenden Sockels un-mittelbar an die bestehende Wand des Sperrwasserbeckens angebaut. In den Fassadenberei-chen, die eine Isolierung erfordern (z.B. Kita, Schwimmbad, Eingangshalle, Gewerbe 1.OG...) wird eine Vorsatzschale platziert, im Bereich der Parkgarage dient die bestehende Wand des Sperrwasserbeckens als Außenwand. Oberhalb des Sockels (ab dem 4. Obergeschoss) wird der Neubau mit einem Rücksprung von ca. 0,4 m zur Innenseite des Führungsgerüsts errichtet. Die ehemalige Silhouette des Gasbehälters wird mit neuer Struktur rekonstruiert und soll ein nach-haltiges Tragwerk aus Holz erhalten. Wenn möglich, soll das bestehende Stahlgerüst zur Stabili-sation genutzt werden. Die Architektur der neuen Fassade greift den geschlossenen Charakter und die Materialisierung des alten Behälters auf. Die Stahlbänder werden in größerem Maßstab in der Fassade dargestellt. Aufgrund der besonderen Konstruktion des Gasometers und zum Erhalt des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes, wurde ein auf das Innere des Gasometers bezogenes Erschließungskonzept entwickelt. Das offene Atrium auf der Innenseite wird abgestuft gestaltet, um eine bestmögliche Versorgung mit Tageslicht zu gewährleisten und dient gleichzeitig der Erschließung. Die abge-stufte Form ist eine Anspielung auf die Teleskopform des alten Behälters (in umgekehrter Rich-tung). Der Luftraum weitet sich nach oben auf und erzeugt eine großzügige Raumatmosphäre.
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Das Atrium bildet den „öffentlichen Raum” und die soziale Mitte des vertikalen Stadtquartiers. Dort werden Laubengänge realisiert, die das ruhige und begrünte Atrium umgeben und als Orte der Begegnung und Nachbarschaft fungieren. Der Innenraum weist zudem eine wichtige Funktion für die Belichtung und Belüftung der Wohnungen auf (s. Kap. 6.5 und 6.6). Im Innern wird im Bereich der Erdgeschossebene ein Regenwasserbecken realisiert, welches für die Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden soll (s. Kap. 6.4). Zudem soll eine Fassaden-begrünung des Atriums („hängende Gärten“) erfolgen (s. Kap. 6.2.7). Der bauliche Bestand im Süden des Plangebietes (ehemaliges Gasreglerhaus) wird in das städ-tebauliche Konzept eingebunden. Das Gebäude soll renoviert und das ursprüngliche Bild wieder-hergestellt werden: So sollen beispielsweise die zugemauerten Bereiche der ursprünglichen Glasfassade wieder zugänglich gemacht werden. In der Funktion ist hier eine kulturelle und sozi-ale Nutzung vorgesehen. Es sollen weiterhin Begegnungen und Aktivitäten für unterschiedliche Nutzergruppen ermöglicht werden, wie dies bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Zwi-schennutzung erfolgt ist. Die Erschließung des neuen, vertikalen Quartiers soll im Süden über eine Anbindung an den Boelckeweg erfolgen (s. Kap. 6.3). Der motorisierte und nicht motorisierte Verkehr wird in Park-ebenen des Gasometers geführt. Mit Ausnahme einer separierten Kfz-Zufahrt sind die Erschlie-ßungs- und Freiflächen weitestgehend dem Fuß- und Radverkehr vorgehalten. Damit besteht die Möglichkeit zur Schaffung attraktiver öffentlich nutzbarer Aufenthalts-, Frei- und Spielräume. Für das Plangebiet wurde ein ganzheitliches Freiflächenkonzept erarbeitet, welches Aussagen zur Funktion und Gestaltung der Frei- und Erschließungsflächen trifft (s. Kap. 6.2.7). Die vorhan-denen, hochwertigen Grünstrukturen werden dabei erhalten. 2. Geltungsbereich Das südöstlich der Innenstadt gelegene Plangebiet umfasst das technische Baudenkmal des Ga-someters, das ehemalige Betriebsgebäude des Gasometers (Gasreglerhaus) sowie die umlie-genden Frei- und Grünstrukturen. Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 wird wie folgt begrenzt: • Im Norden durch Grünstrukturen und im Weiteren die Bundesstraße B 51, • im Osten durch Grünstrukturen, ein Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken, • im Süden durch eine Kleingartenanlage und • im Westen durch den Albersloher Weg. Innerhalb des Geltungsbereiches liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 153, Flurstücke 308, 310 und 313. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans ist in der Planzeichnung durch einen grauen Farbstreifen gekenn-zeichnet. Sie ist identisch mit der durch einen violetten Farbstreifen gekennzeichneten Grenze des Vorhaben- und Erschließungsplans. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbe-zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche als „Allgemeinen Sied-lungsbereich“ (ASB) dar.
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Die unmittelbar angrenzende Umgehungsstraße B 51 ist als „Straße für den vorwiegend groß-räumigen Verkehr“, der Albersloher Weg als „Straße für den vorwiegend überregionalen und re-gionalen Verkehr“ dargestellt. Am 01.09.2021 ist der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) in Kraft getreten. Der neue BRPH hat das Ziel, länderübergreifend die von Starkregen und Hochwasser ausgehenden Gefahren zu verringern. Von besonderer Bedeutung sind die Si-cherung und Rückgewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen, die Risikovorsorge in po-tenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (z.B. hinter Deichen) und der Rückhalt des Wassers in der Fläche des gesamten Einzugsgebiets. Der Plan soll das Wasserrecht unterstützen und ergänzen und dient dazu, den Hochwasserschutz u.a. durch vorausschauende Planung zu ver-bessern. Die Ziele des BRPH sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gem. § 1 Abs. 4 BauGB zu beachten. Auch vor Inkrafttreten des BRPH waren die Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, insbesondere die Vermeidung und Verringerung von Hochwasser-schäden gem. § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB, bei der Aufstellung der Bauleitpläne grundsätzlich zu berücksichtigen. Eine - wie nun mit den Zielen und Grundsätzen des BRPH vorgesehene - allge-meine Prüfpflicht der Belange des Hochwasserschutzes geht über § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB hin-aus. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, die im BRPH festgelegten Ziele zu beachten. Die Grundsätze sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Das Vorhabengebiet und sein Umfeld befindet sich gem. Kommunensteckbrief Münster1, der im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementplanung NRW erstellt wurde, nicht im Einflussgebiet eines Risikogewässers. Ein Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko besteht demnach nicht. Eine Überprüfung der Starkregengefahrenkarte der Stadt Münster2 zeigt, dass im Bereich der nördlichen, östlichen und westlichen Frei- und Grünflächen sowie innerhalb des Gasometers so-wohl bei einem seltenen (30-jährliches Ereignis, hN = 37-40 mm/h) als auch bei einem außerge-wöhnlichen Ereignis (100-jährliches Ereignis, hN = 44-48 mm/h) und einem extremen Ereignis (hN = 90 mm/h) Überschwemmungen entstehen können. Die bestehenden Freiflächen, die den Gasometer umgeben, werden im Zuge der Planung nicht überbaut, sodass sich keine Änderungen mit Auswirkungen auf diesen Flächen ergeben. Von Überschwemmungen geht in diesen Bereichen keine Gefahr aus. Die Situation im Gasometer wird sich durch Realisierung des Vorhabens vollständig ändern, so-dass das Regenwasser in diesen Bereichen zukünftig abgeleitet bzw. über die geplante Dachbe-grünung zurückgehalten wird. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet (s. Kap. 6.4), welches den Nachweis des schadlosen Abflusses erbringt. Zudem erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Überflutungsnachweis. 3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für das Plangebiet eine Grün-fläche mit einem punktuellen Planzeichen für „Gas“ dar. Die beabsichtigte Planung lässt sich somit nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln. Zukünftig soll die Flä-che entsprechend den beschriebenen Nutzungsabsichten im FNP als gemischte Baufläche 1Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW: Hochwasserrisikomanagement-pla-nung in NRW – Hochwasserrisiko und Maßnahmenplanung Münster. Dezember 2021. 2 Stadt Münster (2024): Starkregen: Gefahrenkarte. Online unter: https://www.stadt-muenster.de/wasser/starkregengefahrenkarten
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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dargestellt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.626 wird daher die 117. Än-derung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 21.02.2024 durch den Rat der Stadt Münster eingeleitet. 3.3 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen Bebauungspläne Die durch den Bebauungsplan Nr. 626 überplanten Flächen liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungs-straße / Lindberghweg“, in der Fassung der 1. Änderung, rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004. Der Bebauungsplan trifft für den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerun-gen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“. Südlich des Gasometers verlaufen auf einer West-Ost-Achse „mit Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Erschließungsträger“ (Breite ca. 6 m). Südlich schließen „Private Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ an, östlich eine „Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses“ mit den Zweckbestimmungen „Regenrückhaltebecken“, „Re-genklärbecken“ und „Pumpwerk“. Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“, in der Fassung der 1. Änderung, ebenfalls rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004. Der Bebauungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Durch den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich ist diese Fläche nicht in Anspruch genommen worden und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans überplant werden. Die Umsetzung der für das Plangebiet festgelegten Entwicklung mit Nutzungsmischungen aus Wohnen, Büro, Dienstleistung, Kultur und Kita ist im Rahmen der Festsetzungen der Bebauungs-pläne Nr. 349 bzw. Nr. 142 I nicht möglich, so dass eine Änderung des bestehenden Planungs-rechts erforderlich wird. Nördlich des Plangebietes besteht (östlich des Albersloher Weges) der rechtskräftige Bebau-ungsplan Nr. 348 „Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Umgehungs-straße“. Dieser setzt angrenzend an die Bundesstraße ein Kerngebiet sowie weiter östlich ein Gewerbegebiet fest (Abstandsklassen I-V bzw. I-VI unzulässig). Der Rat der Stadt Münster hat für diese Flächen am 22.03.2023 im Rahmen der geplanten neuen Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal (hier: Modellquartier 3) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 642 „Albersloher Weg / Dortmund- Ems-Kanal / Lütken-becker Weg/ Umgehungsstraße B 51“ beschlossen. 3.4 Sonstige Satzungen, Verordnungen, rechtliche Vorgaben Baumschutzsatzung Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung] vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume - Bäume mit Stammumfang von mind. 100 cm (in 100 cm Höhe ab Boden gemessen oder unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes, wenn diese tiefer liegt),
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- mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mind. 80 cm aufweist und einer der weiteren Stämme einen Umfang von mind. 30 cm, - Bäume mit einem Stammumfang von mind. 80 cm, wenn sie in einer Gruppe von mind. fünf Bäumen zusammenstehen, sodass sich die Kronen berühren, - Ersatzpflanzungen gem. Baumschutzsatzung, - Bäume, die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt sind. Geschützte Bäume sind zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baum-schutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme. Denkmalschutz Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das ehemalige Betriebsgebäude sind aufgrund ihrer historischen Bedeutung als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgeset-zes NRW eingetragen. Die geplante Umnutzung und Neugestaltung bindet die historische Bau-substanz im Rahmen der architektonischen Gesamtkonzeption ganzheitlich ein (im Detail s. Kap. 1.2, 5 und 6.8). Grünordnung Gemäß Grünordnung der Stadt Münster, „Teilplan Freiraumkonzept“, wird der Änderungsbereich als „2. Grünring - Innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsflächen mit großer Bedeutung für Erholung, Stadtgliederung“ dargestellt. 4. Räumliche und strukturelle Situation Das Plangebiet liegt am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwischen dem Albersloher Weg und der Bundestraße B 51 auf dem Areal des Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadt-teil Gremmendorf-West. Das zentrale Plangebiet ist maßgeblich durch das denkmalgeschützte Trägergerüst des ehema-ligen Gasometers mit der umgebenden Erschließungsfläche geprägt. Südwestlich befindet sich das alte Betriebsgebäude (Gasreglerhaus), welches durch kulturelle und soziale Nutzungen in den letzten Jahren zwischengenutzt wurde. Das direkte Umfeld zeichnet sich im Westen, Norden, Osten und Südosten durch einen prägenden Baum- und Grünbestand aus. Erschlossen wird das Plangebiet vom Boelckeweg über eine Zuwegung, die vorbei am Gasreg-lerhaus Richtung Nordosten und im Weiteren um den Gasometer führt. Der Boelckeweg bindet an den Albersloher Weg an, der unmittelbar westlich des Plangebietes verläuft. Nördlich des Plangebiets grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträuchern und Bäumen bewachsen ist, südlich des Plangebietes grenzt eine Kleingartenanlage an. Östlich des Plangebietes befinden sich ein Klär- und Regenrückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebau-ung. Das Umfeld des Plangebietes ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nördlich der Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe (Baumarkt, Lebensmittelvollsortimenter) sowie das Wohngebiet Lütkenbeck im Süden und Grünflächen und Freiraum im Osten geprägt. Die vielfältigen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebote im Be-reich des Hafen- und Hansaviertels sind in ca. 1 km Entfernung erreichbar. Nördlich und nordwestlich des Plangebietes befinden sich die Modellquartiere 3 und 4. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2020 die Entwicklung der neuen Modellquartiere (3 - 5) entlang des Dortmund-Ems-Kanals beschlossen, um in diesen Bereichen urbane Quartiere für Wohnen,
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Kultur und Kreativwirtschaft sowie für dienstleistungs- und gewerbeorientierte Betriebe zu ge-schaffen (s. Kap. 5). 5. Planungsziele Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 werden die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Umnutzung des derzeit brachliegenden Areals geschaffen: Es soll ein durch-mischtes, urbanes sowie nachhaltiges Stadtquartier innerhalb der Kubatur des ehemaligen Ga-someters sowie der angrenzenden Flächen entstehen. Die Entwicklung des Gasometers ist eingebettet in eine großräumige Strategie der Stadt Münster zur Entwicklung der bisher weitgehend gewerblich genutzten Flächen südlich des Dortmund-Ems-Kanals. Im Zuge der Projektfamilie „Münster Modell Quartiere” beabsichtigt die Stadt Müns-ter die beiderseits des Albersloher Weges zwischen Dortmund-Ems-Kanal und B 51 gelegenen Flächen mittelfristig als urbane Wohnquartiere zu entwickeln. Auf einer Fläche von ca. 35 ha bietet sich dort die Chance, Raum für Wohnen und Arbeiten in verdichteter, innerstädtischer Form zu schaffen und städtebaulich einen Anschluss an die südlich gelegenen Stadtteile herzustellen. In dieser Entwicklung bildet der Gasometer einen wichtigen ersten Trittstein einer urbanen Ent-wicklung südlich der B 51, der die Vernetzung der Stadteile nördlich und südlich der B 51 verbes-sert. Das vorliegende Nutzungskonzept des Gasometers interpretiert die Vorgaben aus dem Konzept-vergabeverfahren wonach „ein Nutzungsmix unterschiedlicher Angebote zwischen Wohnen, Ar-beiten und Gewerbe, Freizeit und Kultur“ vorstellbar sei, im Sinne eines „vertikalen Stadtquar-tiers”. Dabei soll mit einer gemischten Nutzungsstruktur eine maximale Öffnung und Belebung des bisher städtebaulich isolierten Standortes erreicht werden, der sowohl nutzungsstrukturelle Verknüpfungen zu den südlich bereits bestehenden Wohnsiedlungsbereichen als auch zu den nördlich geplanten Strukturen aufnimmt. Das Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungen zuei-nander wurde bewusst gewählt, um zum einen dem hohen Wohnraumbedarf Rechnung zu tragen (siehe unten) und zum anderen, um die Bedarfe bzw. die Nachfragesituation an Kulturräumen und Gewerbeflächen zu berücksichtigen. Ein wichtiges Ziel des Nutzungskonzeptes besteht zudem darin, die vielfältigen Angebote auch für die Nachbarschaft und Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So werden neben öffentlich zu-gänglichen Freiflächen, Schwimmkurse im hauseigenen Schwimmbad, Co-Working-Plätze, Mul-tifunktionsräume und kulturelle Angebote geschaffen, die auf den ersten sechs Geschossebenen angeordnet werden. Durch die zukünftige (Wohn-)Nutzung wird das momentan eher abseits gelegene Areal belebt, sodass eine soziale Kontrolle erwirkt und der Standort langfristig und nachhaltig aufgewertet wird. Die Entwicklung des Gasometers schafft zudem dringend benötigen Wohnraum in der Stadt Münster. Aufgrund wachsender Einwohnerzahlen und sich verändernder Haushaltsstrukturen (sinkende Haushaltsgrößen) besteht in Münster seit Jahren ein hoher und kontinuierlich steigen-der Wohnungsbedarf. Gleichzeitig steht der Wohnungsmarkt derzeit vor großen Herausforderun-gen: Massiv gestiegene Finanzierungs- und Baukosten erschweren zahlreiche Projektentwick-lungen. Die Entwicklung des Gasometers als Wohnstandort kann dieses Defizit verringern und damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten den wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zie-len näher zu kommen. Dieser Bedeutung des Standortes wurde u.a. dadurch Rechnung getra-gen, dass die Projektentwicklung Gasometer im Rahmen der Fortschreibung des Wohnbauland-programms der Stadt Münster als neues Baugebiet in das Wohnbaulandprogramm aufgenom-men wurde.
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Bei den vorgesehenen Wohnungstypen (s. Kap. 6.5) soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den nutzungsspezifischen Erfordernissen, den Vermarktbarkeiten am Standort sowie der Nach-frage (z.B. Wohnraum für Studierende und Auszubildende, zentrale Wohnungen mit guter ver-kehrlicher Erschließung) bestehen. Die Vorhabenträgerin legt das Verhältnis zwischen den vor-gesehenen Wohnungstypen orientiert an den genannten Kriterien eigenverantwortlich fest. Gleichzeitig leistet die Stadt Münster mit der geplanten Entwicklung einen wichtigen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, indem die ehemals gewerblich/ industriell genutzte und brach liegende Fläche umgenutzt und belebt wird. Um die Inanspruchnahme bisher baulich nicht genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes gem. § 1a (2) BauGB zu minimie-ren, hat der Rat der Stadt Münster festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand oder in Baulücken errichtet werden sollen. Diesem Ziel wird durch die Planung entsprochen. Durch die Widernutzbarma-chung der Fläche im bestehenden Siedlungsgebiet wird eine Inanspruchnahme bisher nicht bau-lich genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes vermieden, sie dient der Vermei-dung der Zerschneidung des Freiraums an anderer Stelle. 6. Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Entsprechend den vorgenannten Planungszielen und um die beabsichtigte städtebauliche Ent-wicklung und Ordnung zu gewährleisten, stellen insbesondere die Festsetzungen bezüglich • der Art der baulichen Nutzung, • des Maßes der baulichen Nutzung und • der überbaubaren Grundstücksflächen und • der privaten Grünflächen die Grundzüge der Planung dar. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen setzen das konkrete Vorhaben planungsrecht-lich gemäß § 12 Abs. 3 BauGB um. Im Durchführungsvertrag werden weitergehende realisie-rungsbezogene Vereinbarungen getroffen. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Art der baulichen Nutzung Im räumlichen Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird die Art der baulichen Nutzung gemäß § 12 BauGB bestimmt. Entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Plange-ber im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans nicht an den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB gebunden. Die Festsetzung einer Gebietsart nach der BauNVO ist in einem vorha-benbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zwar zulässig, jedoch nicht erforder-lich. Auf Grund des sehr spezifischen Vorhabens, sowohl in seiner Form als auch seiner Nutzung, wird vorliegend auf die Festsetzung einer Gebietsart verzichtet. Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasometers bis zum 6. Obergeschoss ausschließlich zulässig - Geschäfts- und Büronutzungen, - nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speisewirtschaf-ten, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Betrieben, Spielhal-len, Wettbüros und Tankstellen),
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- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli-che Zwecke, - Räume für freie Berufe, - Einzelhandelsbetriebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm, - Cafés und - Stellplätze (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasometers ab dem 7. Obergeschoss ausschließlich zulässig - Wohnnutzungen und - Büronutzungen, Räume für freie Berufe und Ferienwohnungen bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 10 % der Summe der Geschossflächen des 7. bis 13. Obergeschosses (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). Mit diesen Festsetzungen wird das vorliegende Konzept mit dem Schwerpunkt gewerblicher Nut-zungen in den unteren Etagen und Wohnnutzungen in den oberen Geschossen gesichert (s. Kap. 1.2). Gleichwohl besteht die Möglichkeit, oberhalb des 6. Geschosses kleinteilig nicht störendes Gewerbe zu realisieren. Dies erlaubt zum einen, auf die Nachfragesituation, zum anderen auch auf die Schall- und Belichtungssituation entsprechend reagieren zu können (s. Kap. 6.5). Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasreglerhau-ses ausschließlich zulässig - nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speisewirtschaf-ten, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Betrieben, Spielhal-len, Wettbüros und Tankstellen), - Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli-che Zwecke (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). Damit wird sichergestellt, dass im Gasreglerhaus weiterhin kulturelle und soziale Nutzungen er-möglicht werden, wie dies bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Zwischennutzung erfolgt ist (s. Kap. 1.2). Die Geschossigkeit ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
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Abbildung 1: Geschossigkeit des Gasometers (ohne Maßstab). Ergänzend wird festgesetzt, dass die Dachflächen des Gasometers bis zu 30 % durch PV-Anlagen genutzt werden können (§ 12 Abs. 3a BauGB). Zwar ist derzeit eine Belegung mit 13 % beabsichtigt (s. Kap.6.2.8), vor dem Hintergrund, der sich stetig weiterentwickelnden Förderbe-dingungen mit unterschiedlichen Ansprüchen bzw. Vorgaben hinsichtlich der Realisierung und Nutzung nachhaltiger Energien, könnte es jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein, eine höhere Belegungszahl zu realisieren. Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen (s. oben) sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig (§ 9 Abs. 2 BauGB i.V.m § 12 Abs. 3a BauGB). 6.2.2 Maß der baulichen Nutzung Für den Vorhabenbereich wird das Vorhaben im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB über die Plan-zeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Blatt 1) und den Vorhaben- und Erschlie-ßungsplan (Blatt 2) konkret definiert. Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) sowie zur Ge-schossflächenzahl (GFZ) sind daher entbehrlich. Die Höhen baulicher Anlagen sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die beiden denkmalgeschützten Gebäude entsprechend des Bestands als zwingende Höhen in Meter über Normalhöhen-Null im DHHN2016 festgesetzt: Für das Führungsgerüst des Gaso-meters wird eine zwingende Höhe von 105,70 m ü. NHN, für das Gasreglerhaus eine zwingende Höhe von 63,43 m ü. NHN festgesetzt. Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasometers ist der höchste Punkt der bestehenden Brüstung des Führungsgerüsts. Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasreglerhauses ist der höchste Punkt der Dachkon-struktion.
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Im Bereich des denkmalgeschützten Gasreglerhauses ist eine Überschreitung der festgesetzten zwingenden Höhe baulicher Anlagen für den bestehenden Schornstein bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche Da die beiden vorhandenen Gebäude im Plangebiet Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge-setzes darstellen und im Rahmen des Vorhabens erhalten werden, werden die überbaubaren Flächen im vorliegenden Fall durch Baulinien bestimmt. Ein Zurücktreten des Gebäudes von der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) ist um max. 0,40 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). Eine Überschreitung der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) ist bis ma-ximal 1,50 m für das Führungsgerüst sowie die davon auskragenden Laufstege zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). Eine Überschreitung der festgesetzten westlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhauses ist bis maximal 1,80 m für Treppen und Rampen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). Eine Überschreitung der festgesetzten südlichen Baulinie im Bereich des Gasreg-lerhauses ist entsprechend des denkmalgeschützten Bestandes bis maximal 2,50 m für das Po-dest und den Dachüberstand zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 6.2.4 Abweichende Tiefe der Abstandsflächen Die vorliegende Planung dient der Nachnutzung und Reaktivierung des denkmalgeschützten Ga-someters. Das Außengerüst des Gasometers besitzt eine Höhe von ca. 48,75 m über Grund und hält im Bestand im Minimum einen Abstand von ca. 11,75 m zur südlichen Grundstücksgrenze der angrenzenden Kleingartenanlage, die in dem Bebauungsplan als „private Grünfläche” mit der Zweckbestimmung „Kleingartenanlage” festgesetzt ist, ein (Eigentümerin der Fläche: Stadt Müns-ter). Durch die Umnutzung des Gasometers mit einer gemischten Nutzungsstruktur wäre gemäß § 6 (5) BauO NRW 2018 von einer Abstandfläche von 0,4 H auszugehen, womit die notwendigen Abstandflächen im südlichen Bereich des Gasometers um bis zu ca. 10 m über die vorhandenen Grundstücksgrenzen hinausgehen.
Abbildung 2: Abstandsfläche 0,4 H, ohne Maßstab
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Mit der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsfläche sollen eine ausreichende Belich-tung, Belüftung und Besonnung der Gebäude sowie ein ausreichender Brandschutz gesichert und ein sozialer Mindestabstand zwischen den verschiedenen Nutzern/ Nachbarn gewährleistet werden. Durch die vorliegende Planung werden die äußeren Umrisse des Gasometers gegenüber dem Bestand nicht verändert. Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen er-folgt eine „Füllung” der durch das Außengerüst definierten Kubatur des Gasometers mit neuen Bauteilen und Nutzungen. Ein Heranrücken einer baulichen Anlage an die Grundstücksgrenze ist insofern mit der vorliegenden Planung nicht verbunden. Allerdings existiert heute nur das Füh-rungsgerüst, während zukünftig geschlossene Fassaden entstehen sollen. Die Konsequenzen hieraus werden allerdings dadurch abgemildert, dass das Gebäude im Norden der durch die Un-terschreitung der Abstandsflächen betroffenen angrenzenden Grundstücksflächen liegt, sodass eine Einschränkung der Besonnung durch das Gasometer in den betroffenen Bereichen nur sehr eingeschränkt bzw. nicht zu erwarten ist. Ebenso ist aufgrund der vorherrschenden südwestlichen Windrichtung auch keine Veränderung der Belüftungssituation im Bereich der Kleingartenanlage anzunehmen. Die südlich gelegene Kleingartenanlage ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Private Grün-fläche“ festgesetzt. Zulässig ist gemäß § 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) lediglich die gärtnerische Nutzung der Grundstücke, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeug-nissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung. Als bauliche Anlagen sind lediglich „Gartenlauben” zulässig, die nach ihrer Beschaffenheit nicht zum Wohnen geeignet sein dürfen (§ 3 BKleinG). Dauerwohnen ist folglich im Rahmen der Kleingartenanlage planungsrechtlich unzulässig. Auch für die geplante Nutzung innerhalb des Gasometers sind mit Blick auf die baulichen Gege-benheiten innerhalb der Kleingartenanlage aufgrund der Unterschreitung der Abstandsflächen keine Konflikte zu befürchten. In Anlehnung an das für ein „Urbanes Gebiet” gem. § 6a BauNVO, das eine vergleichbare Nut-zungsstruktur wie das Vorhaben besitzt, in Angrenzung zu einer „öffentlichen” Grünfläche gel-tende Maß der Abstandsfläche wird daher im Bebauungsplan für das Gebäude des denkmalge-schützten Gasometers gem. § 9 (1) Nr. 2a BauGB, ein vom Bauordnungsrecht abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen von 0,2 H festgesetzt. Abweichend von § 6 Abs. 5 S. 4 BauO NRW 2018 gilt dies auch zu angrenzenden anderen Baugebieten, in denen eine größere Tiefe der Abstandfläche gilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB). 6.2.5 Material und Farbgebung Die dargestellten Ansichten des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplans. Die konkrete Gestaltung der baulichen Anlagen wird im Vorhaben- und Erschließungsplan festgelegt und über einen Durchführungsvertrag entsprechend gesichert. Weitergehende textliche Festsetzungen gemäß § 89 BauO NRW 2018 sind daher entbehrlich. 6.2.6 Nebenanlagen, Stellplätze und Gemeinschaftsanlagen Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der überbaubaren Flächen bis zum dritten Obergeschoss sowie in den festgesetz-ten Flächen für Stellplätze (St) dort in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 22; § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO). Damit wird gewährleistet, dass die Freibereiche im Plangebiet mit einer hohen Aufenthaltsqualität und einem
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hohen Grünanteil gestaltet werden können und negative visuelle Auswirkungen durch Stellplatz-anlagen vermieden werden. Der vorhandene Sockel des Denkmals, dessen Fassade auch zu-künftig weitestgehend geschlossen bleiben soll (Ausnahme: Eingangs- und Einfahrtsbereich, Kita und Schwimmbad), wird so einer geeigneten Nutzung zugeführt. Innerhalb der Baufläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO in Form von Fahrradabstellanlagen, der Versorgung des Vorhabenbereichs mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser bzw. der Ableitung von Abwasser dienende Anlagen, Standorten für Abfallbehälter (Unterflursysteme), fernmeldetechnische Nebenanlagen, Terrassen und eine private Paketstation allgemein zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 4 und § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). Die zulässigen Nebenanlagen sind auch außerhalb der durch Baulinien festgesetzten überbau-baren Flächen zulässig. Diese sind im Lageplan ersichtlich und werden über den Durchführungs-vertrag entsprechend gesichert. 6.2.7 Versiegelung, Freiflächen und Begrünung Die Freiraumplanung soll die vorhandenen Qualitäten im Vorhabengebiet stärken und zielt darauf ab, neue Nutzungsmöglichkeiten für Bewohner, Besucher und Nachbarn des Gasometers zu er-möglichen. Bestehende Naturwerte sollen erhalten und weiterentwickelt werden. Im Vorhaben-bereich sind die Freiflächen entsprechend des Vorhaben- und Erschließungsplans zu gestalten. Die hierbei erstellten Grün- und Pflanzflächen sind mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhal-ten. Der umfangreiche Baumbestand im westlichen, nördlichen und östlichen Plangebiet soll erhalten und sorgfältig weiterentwickelt werden. Für diese Bereiche werden im Bebauungsplan „private Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie überlagernd „Flächen für Maßnah-men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt. Diese Bereiche sind als mehrschichtige und naturnahe Gehölzbestände mit großkronigen Bäu-men zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Neuanpflanzungen von Spitz- und Bergahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Schwarz- und Silber-pappel, Platane, Blauzeder, Sommer- und Winterlinde sind nur in einem Pflanzabstand von mind. 2,50 m zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen zulässig. Alle übrigen groß-kronigen Bäume müssen zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen einen Mindestpflanzabstand von 1,50 m einhalten. Die Entwicklung einer den Baumbestand erhaltenden Wegeführung ist nur in unversiegelter Aus-führung zulässig. Die konkrete Form der Entwicklung ist mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster abzustimmen. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laubbaum mit der Min-destqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen. Die genaue Ausgestaltung der Fläche wird im Detail und unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Be-lange im Rahmen des zu schließenden Durchführungsvertrages gesichert. Im Bereich der geplanten „Spiel- und Aufenthaltsfläche“ die westlich bzw. südwestlich des Gaso-meters zwischen den Erschließungsflächen realisiert wird und auch größere versiegelte Bereiche umfasst, wird ein Großteil der bestehenden Bäume über ein Erhaltungsgebot im Bebauungsplan gesichert. Lediglich einige wenige Baumstandorte, die zu nah an der neu geplanten Erschließung liegen, müssen entnommen werden. Die festgesetzten Baumstandorte sind dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger
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Laubbaum mit der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzu-nehmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB). Die Dachflächen des Gasometers sind zu mindestens 30 % zu begrünen. Zudem erhalten die Innenfassaden des Gasometers (Atrium) eine großzügige Begrünung, die sich vom Erdgeschoss bis in das oberste Stockwerk zieht. Mindestens 70 % der laufenden Meter der Brüstungen im Innern des Gasometers sind fortlaufend mit Stauden, Bodendeckern, Ziergräsern, Sträuchern und Hängepflanzen zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Beispielsweise zu verwendende Pflanzenarten: Ajuga reptans Kriechender Günsel Galium odoratum Waldmeister Lamiastrum galeobdolon Gewöhnliche Goldnessel Hedera helix Efeu Aquilegia vulgaris Gemeine Akelei Asplenium scolopendrium Hirschzungenfarn Molinia caerulea Pfeifengras Origanum vulgare Echter Dost Salvia officinalis Echter Salbei Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ribes sanguineum Blut-Johannisbeere Durch die Dach- und Fassadenbegrünung werden negative Auswirkungen auf das lokale Klima verringert und es kann ein Beitrag zur Dämpfung von Abflussspitzen bei Starkregenereignissen durch Regenwasserrückhalt geleistet werden. Zudem dienen die Dachgärten der Freiraumquali-tät für die Bewohner. Weitere Freiraumnutzungen sind über den Vorhaben- und Erschließungsplan gesichert: So sollen u.a. unmittelbar angrenzend an den Gasometer Teile der bestehenden versiegelten Flächen ent-fernt und „Naturgärten“ angelegt sowie eine Boulebahn nördlich des Gasometers realisiert wer-den. Zur Unterstützung eines harmonischen und qualitätsvollen Ortsbildes mit einem sehr hohen Grünanteil im Plangebiet selbst sowie im städtebaulichen Umfeld sind Einfriedung mit Hecken aus heimischen, standortgerechten Gehölzen herzustellen. Zäune sind nur hinter den Hecken zulässig (Festsetzung gem. § 89 BauO NRW 2018 i.V.m § 9 Abs. 4 BauGB). 6.2.8 Solarenergienutzung auf Dachflächen Gemäß den Festlegungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind die Dachflächen des Gasometers zu 7 bis 13 % durch PV-Anlagen zu nutzen. Die sonstigen Dachflächen werden als Dachgarten genutzt. Eine umfangreichere Belegung durch PV-Module würde das für die Gesamt-konzeption des vertikalen Stadtquartiers zentrale Element des Dachgartens sehr einschränken und die Freiraumqualität deutlich mindern. Zudem sind Teile des Daches durch Treppenkerne und technische Infrastruktur belegt, sodass diese Flächen ebenfalls nicht zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf eine ggfs. später erforderliche weitere Ergänzung durch PV-Module (z.B. bedingt durch Vorgaben aus Förderprogrammen), die über die 13 % hinausgeht, wird im vorhabenbezo-genen Bebauungsplan die Möglichkeit einer Belegung der Dachflächen bis 30 % eröffnet (s. Kap. 6.2.1). Entsprechende Regelungen werden über den Durchführungsvertrag gesichert.
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Mit der Festlegung der Belegung bis 13 % der Dachfläche wird von den Vorgaben des § 42a BauO NRW 2018 bzw. der Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a BauO NRW 2018 abgewichen, die bei der Errichtung von Gebäuden die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf mindestens 30 % der Bruttodachfläche eines Gebäudes vorschreibt (bei Nichtwohngebäuden ab 01.01.2024, bei Wohngebäude ab 01.01.2025). Diese Pflicht entfällt, soweit ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, was durch die vorgenannte Festsetzung einer Belegung von 7 - 13 % erfolgt. Durch die Installation einer Anlage in dieser Größenordnung kann die mechanische Kühlung der Gewebeeinheiten im Sommer gedeckt werden. 6.2.9 Werbeanlagen Um zum einen die Belange des Denkmalschutzes und zum anderen die des städtebaulichen Umfeldes zu berücksichtigen, werden Festsetzungen nach § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW 2018 zur Ausgestaltung von Werbeanlagen getroffen. Demnach sind mit Ausnahme von maximal zwei freistehenden Hinweisschildern innerhalb der Baufläche (maximale Höhe 3,00 m, maximale Breite 2,00 m) jegliche Werbeanlagen im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans unzulässig. Unabhängig von der vorgenannten Festsetzung plant die Vorhabenträgerin im Bereich der das denkmalgeschützte Führungsgerüst umgebenden Laufstege in Richtung Albersloher Weg und B 51 LED-Netze zu installieren, die als „Kunst am Bau“ mit Schriftzügen unterschiedlich program-mierbar sein sollen. Dies soll unabhängig von der Festsetzung zu den Werbeanlagen zukünftig möglich sein. Die genaue Ausgestaltung, die Nutzung und die Auswirkungen dieser LED-Netze – z.B. auf die Verkehrssicherheit, den Denkmalschutz, den Artenschutz und angrenzende Wohn-gebiete – gilt es zu gegebener Zeit zu prüfen und abzustimmen. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 6.3.1 Verkehrliche Situation und Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt wie bisher über den Albersloher Weg von Süden kom-mend. Eine Ertüchtigung im Bereich der Einmündung Boelckeweg (Querung des Albersloher We-ges), die auch eine Zufahrt aus Norden ermöglichen würde, ist sowohl aus verkehrstechnischen Gründen (Nähe zu zwei stark frequentierten Kreuzungsbereichen) als auch aus funktionalen Gründen (vorhandene Brückenstützen auf der Mittelinsel des Albersloher Weges) nicht möglich. Zudem würde dies zusätzliche Verkehre in das südöstliche Wohngebiet bringen, welches eben-falls über den Boelckeweg erschlossen ist. Von Norden kommend muss daher die Wendemög-lichkeit an der Egbert-Snoek-Straße genutzt werden, um im Weiteren vom Albersloher Weg auf den Boelckeweg abbiegen zu können. Ein Abfahren auf den Albersloher Weg ist aus vorgenannten Gründen ausschließlich nach Nor-den (Richtung B 51) möglich. Um zusätzliche Verkehre aus dem südöstlichen Wohngebiet herauszuhalten und eine weitere Belastung der östlich gelegenen Fahrradstraße (Lindberghweg/ Lütkenbecker Weg) zu vermei-den, ist zudem vorgesehen, im Bereich der Ausfahrt aus dem Plangebiet auf den Boelckeweg eine Rechtsfahr-Anordnung auszuweisen (s. unten).
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Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung 3 wurden die Neuverkehre des Vorhabens ermittelt und auf Basis aktueller und zukünftiger Verkehrsdaten die verkehrlichen Auswirkungen der Umnut-zung des Gasometers auf ausgewählte Knotenpunkte im Bereich des Albersloher Wegs überprüft und bewertet. Dabei wurden drei Knotenpunkten betrachtet: KP 1: Albersloher Weg / Rampen B 51, KP 2: Albersloher Weg/ Boelckeweg, KP 3: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden vier verschiedene Belastungsfälle untersucht: • Analysefall • Analysefall-Plus (mit Realisierung des Vorhabens) • Prognose-Nullfall (mit allgemeiner Verkehrsentwicklung, Berücksichtigung des Ausbaus der B 51/ B 481 und Entwicklungen im Hafengebiet, ohne Vorhaben) • Prognose-Planfall (mit Realisierung des Vorhabens, mit allgemeiner Verkehrsentwick-lung, Berücksichtigung des Ausbaus der B 51/ B 481 und Entwicklungen im Hafengebiet) Analysefall Zur Bewertung der heutigen und zukünftigen Verkehrssituation wurde zunächst die Ist-Situation betrachtet, eine Verkehrszählung durchgeführt und die Belastung der Knotenpunkte analysiert. • Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / B 51 (KP 1) können in der Mor-gen- und in der Nachmittagsspitzenstunde mit einer ausreichenden Verkehrsqualität (Stufe D) abgewickelt werden. • Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg (KP 2) kann in den maßgebenden Spit-zenstunden mit einer befriedigenden (Stufe C) bewertet werden. Der maximale Rückstau im Boelckeweg beträgt etwa 2 bis 3 Fahrzeuge. • Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße (KP 3) können ebenfalls mit einer mindestens ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt wer-den (Stufe D). Analysefall Plus Auf Grundlage der zukünftigen Nutzungen im Gasometer und einer Verkehrserzeugungsrech-nung ergibt sich für das Vorhaben ein werktägliches Verkehrsaufkommen von insgesamt 706 Kfz/24h (davon 2 SV/ 24 h), das sich jeweils zur Hälfte auf den Quellverkehr (Abreise) und den Zielverkehr (Anreise) aufteilt. Unter Berücksichtigung allgemeiner Tagesganglinien für den Be-schäftigten-, Einwohner-, Besucher-, Hol- und Bring- sowie Güterverkehr ergeben sich für die verkehrstechnisch maßgebenden Stunden folgende Neuverkehrsaufkommen (jeweils Summe aus Quell- und Zielverkehr): - Morgenspitzenstunde (07:45 bis 08:45 Uhr): 72 Kfz/h - Nachmittagsspitzenstunde (16:15 bis 17:15 Uhr): 48 Kfz/h • Die Fahrstreifen am Knotenpunkt B 51 / Albersloher Weg (KP 1), die bereits heute höher ausgelastet sind (Ein- und Abbiegebeziehungen von bzw. Richtung Stadtzentrum), wer-den durch den Neuverkehr des Gasometers nicht zusätzlich belastet • Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg (KP 2) kann in den maßgebenden Spit-zenstunden weiterhin mit einer befriedigenden (Stufe C) bewertet werden. 3 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (August 2024): Verkehrsuntersuchung zur Umnutzung des Gaso-meters am Albersloher Weg in Münster. Bochum.
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• Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße (KP 3) können weiterhin mit einer mindestens ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt wer-den (Stufe D). Prognose-Nullfall Das Verkehrsaufkommen im Prognose-Nullfall umfasst allgemeine Verkehrsentwicklungen (bis 2035) und verkehrswirksame, bauliche Entwicklungen im Umfeld des Vorhabengrundstücks in den kommenden Jahren, unabhängig vom geplanten Bauvorhaben des Gasometers. Im Vergleich zum Analysefall zeigt sich, dass insbesondere durch den Um- und Neubau der B 51 bzw. B 481 hohe Zunahmen entlang der B 51 und dem Albersloher Weg südlich der B 51 zu erwarten sind, sodass sich das Verkehrsaufkommen auf den zu- und abführenden Rampen aus bzw. in Richtung Osten zukünftig signifikant erhöht. • Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / B 51 (KP 1) können zukünftig nur noch mit einer mangelhaften Verkehrsqualität (Stufe E) abgewickelt werden. • Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg kann analog zum Analysefall und Analy-sefall-Plus in den maßgebenden Spitzenstunden mit einer befriedigenden (Stufe C) be-wertet werden. • Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße können weiterhin mit einer ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden (Stufe D). Die zu-sätzlichen Neuverkehre können leistungsfähig abgewickelt werden. Prognose-Planfall Unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsentwicklung (bis 2035) sowie des Umbaus/ Neubaus der B 51 bzw. B 481 und durch die geplanten Entwicklungen im Hafengebiet sowie die Neuverkehre durch das Vorhaben kommt es zu Auswirkungen auf einzelne Fahrbeziehungen. • Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / B 51 (KP 1) können, wie im Prognose-Nullfall, zukünftig nur noch mit einer mangelhaften Verkehrsqualität (Stufe E) abgewickelt werden. • Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg kann analog zum Analysefall und Analy-sefall-Plus in den maßgebenden Spitzenstunden mit einer befriedigenden (Stufe C) be-wertet werden. • Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße können weiterhin mit einer ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden (Stufe D). Die zu-sätzlichen Neuverkehre können leistungsfähig abgewickelt werden. Die Verkehrsqualitäten im Prognose-Nullfall und im Prognose-Planfall sind an den Knotenpunk-ten identisch, sodass sich durch das Neuverkehrsaufkommen durch das Vorhaben keine signifi-kante Verschlechterung ergibt. Die mangelhaften Qualitätsstufen ergeben sich in erster Linie für die von der Bundesstraße in den Albersloher Weg ein- und abbiegenden Verkehrsströme zum Hafengebiet (nördlicher Albersloher Weg), die nicht von dem Mehrverkehr des Gasometers tan-giert werden. Lediglich der Rechtsabbiegefahrstreifen vom südlichen Albersloher Weg auf die B 51 weist zukünftig ebenfalls – sowohl im Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall – eine mangelhafte Verkehrsqualität auf. Im Vergleich zum Prognose-Nullfall ergeben sich im Prognose-Planfall nur geringfügige Änderungen der Rückstaulängen, Wartezeiten oder Auslastungsgraden auf einzelnen Fahrstreifen. Diese sind für die Verkehrsteilnehmer kaum spürbar. Der Neuverkehr
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des Gasometers beträgt in der höchstbelasteten Spitzenstunde des Vorhabens etwa 72 Kfz/h, sodass sich durchschnittlich weniger als 2 zusätzliche Fahrzeuge pro Umlauf ergeben (am Kno-tenpunkt Albersloher Weg / B 51 beträgt die Umlaufzeit 90 s = 40 Umläufe pro Stunde). Der über-wiegende Teil der Verkehrszunahme ist auf allgemeine Verkehrsentwicklungen sowie den Aus-bau der B 51 bzw. Neubau der B 481 und der Entwicklung des Stadthafens zurückzuführen. Die Anbindung des Gasometers ist zukünftig so zu gestalten, dass die Fahrbeziehungen vom bzw. in den Boelckeweg (Richtung Wohngebiet und Lindberghweg) unterbunden werden. Eine bauliche Unterbindung kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht realisiert werden, so-dass die Unterbindung mittels der Vorschriftzeichen Nr. 209-20 "vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts" bzw. 209-10 "vorgeschriebene Fahrtrichtung - links" gemäß der StVO erfolgt. Unter Berücksichtigung des geplanten Müllentsorgungssystems mittels Unterflurcontainern und der damit verbundenen Entleerung durch das entsprechend dimensionierte Entsorgungsfahrzeug (ähnliche Dimensionierung wie ein Sattelzug) ist für eine sichere und funktionsfähige Verkehrser-schließung die Verbreiterung der bestehenden Anbindung des Gasometers an den Boelckeweg erforderlich. Die dafür benötigten Flächen sind im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 (s. Kap. 3.3) bereits als „Straßenverkehrsflächen“ festgesetzt und liegen im Eigentum der Stadt Münster. Die Details des Ausbaus (Detailplanung der Straßenumbaumaßnahme, Umsetzung, Realisie-rungszeitraum etc.) werden über den Durchführungsvertrag gesichert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Erschließung des Gasometers unter Berücksichti-gung der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen im Straßennetz sichergestellt ist. Gegenüber heute ist durch das Neuverkehrsaufkommen durch das Vorhaben in den verkehrstechnisch maß-gebenden Hauptverkehrszeiten keine spürbare Veränderung festzustellen (Analysefall Plus). Die plangebietsinterne Erschließung erfolgt über den Boelckeweg über die bereits bestehende Zufahrt zum Gasometer. Im weiteren Verlauf erfolgt eine Teilung der Erschließung: Die beste-hende Straße bleibt ab dem Abzweig am Gasreglerhaus bis hin zum Gasometer sowie rund um den Gasometer weitestgehend dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Eine Befahrung ist ledig-lich durch Müll- und Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Im Bereich des o.g. Abzweigs wird nach Norden eine neue, vom Fuß- und Radverkehr separierte Straße realisiert, die zwischen den be-stehenden Bäumen im westlichen Plangebiet hindurchführt und als Zu- und Abfahrt der Parkga-rage dient: Die Straße führt über eine Rampe in die Kfz-Parkebenen im Westen des Gasometers. Müllfahrzeuge fahren ebenfalls über diese Trasse in das Plangebiet ein, biegen vor der Einfahrt in die Parkgarage nach Süden ab und fahren nach Entleerung der dort positionierten Unterflur-systeme über die bereits bestehende Straße ab. Die Straßen werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als private Verkehrsflächen festgesetzt. Der Anlieferverkehr soll direkt im Bereich der Einfahrt in das Vorhabengebiet abgefangen werden: Dort ist ein straßenbegleitender Kurzzeit-Parkplatz vorgesehen. Um Wendemanöver von Liefer-fahrzeugen zu umgehen, wird im Bereich der separierten Zufahrt zur Parkgarage kurz hinter dem Abzweig am Gasreglerhaus eine „Erschließungsschlaufe“ realisiert, sodass ein Ausfahren aus dem Vorhabengebiet möglichst konfliktfrei (Fuß- und Radverkehr) erfolgen kann. Durch die geplante Erschließung kann das Quartier weitestgehend autofrei gestaltet und der Großteil der Erschließungswege dem Fuß- und Radverkehr vorgehalten werden, der damit eine deutliche Priorisierung erfährt. Für den Radverkehr ist ein Anschluss an die umgebenden Rad-wegenetze (Veloroute) am Albersloher Weg sowie an den Boelckeweg und im Weiteren an den Lindberghweg gegeben.
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Das Gasometer wird baulich und organisatorisch mit einem innovativen Mobilitätsansatz entwi-ckelt. Hierzu wurde im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein Mobilitätskonzept4 erarbeitet. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und PKW ist im Wesentlichen im Sockel des Gasometers vorgesehen. Kfz-Stellplätze – auch für Besucher – sind hauptsächlich im ersten, zweiten und dritten Oberge-schoss des Gasometers geplant. Insgesamt werden 79 Stellplätze innerhalb des Gasometers geschaffen. In den Außenanlagen sind darüber hinaus zwei Kurzzeitparkplätze im Bereich des bestehenden Gasreglerhauses (z.B. für Versorgungsträger, Behindertenparkplatz), sowie ein Kurzzeitparkplatz im Bereich der Einfahrt (Anlieferungen) vorgesehen und in der Planzeichnung festgesetzt. Die Unterbringung der Fahrradstellplätze ist im Sockel des Gasometers vorgesehen (Erdge-schoss und 1. Obergeschoss). Ergänzt werden diese durch einige Fahrradabstellanlagen im Be-reich des ehemaligen Gasreglerhauses sowie im Eingangsbereich der Kita. Insgesamt werden 520 Fahrradstellplätze einschließlich 34 Abstellplätze für Lastenräder realisiert. Die Herstellung der beschriebenen Anzahl an PKW und Fahrradstellplätze wird im Bebauungs-plan durch eine entsprechende Festsetzung planungsrechtlich verbindlich gesichert. Das Angebot an Stellplätzen für private PKW-Nutzung wird im Plangebiet ergänzt durch die Etab-lierung eines IT-basierten, professionellen Stellplatzmanagements mit Bewirtschaftung für die Parkdecks. Damit soll insbesondere eine tageszeitlich optimierte Nutzung des Stellplatzangebo-tes im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe verschiedener Nutzungen (Wohnen, Gewerbe) im Gasometer ermöglicht werden. Als weiteres Angebot sind im Gasometer zwei Plätze für Car-Sharing Angebote geplant und die Einrichtung eines Mobilitätsmanagements mit entsprechen-dem Personal vorgesehen. Die Förderung des Radverkehrs erfolgt insbesondere durch verschiedene bauliche und organi-satorische Maßnahmen. Zunächst wird mit 486 Fahrradabstellplätzen eine deutlich über das ge-mäß Stellplatzsatzung geforderte Maß hinausgehende Zahl an Fahrradabstellplätzen im Plange-biet geschaffen. Ein weiterer zentraler Bestandteil des Konzeptes ist die Anordnung einer „Bike-bar“ im Erdgeschoss des Gasometers. Diese dient als Treffpunkt, bietet Leihradangebote für die Bewohner und eine Fahrrad-Reparatur-Station sowie Umkleideräume bzw. sanitäre Anlagen für Radfahrende. Ergänzt wird das Mobilitätsangebot durch das vorhandene ÖPNV-Angebot im direkten Umfeld des Plangebietes am Albersloher Weg. Die Nutzung des ÖPNV soll dabei durch die Ausgabe von Mietertickets für die Bewohnenden und Jobtickets für Arbeitsnehmer gefördert werden und das o.g. Mobilitätsmanagement unterstützten. Ziel dieses Maßnahmenbündels ist es, durch eine enge Begrenzung des Stellplatzangebotes für private PKW bei gleichzeitiger Stärkung von Mobilitätsangeboten für die nichtmotorisierten Ver-kehrsmittel bzw. ÖPNV und eine entsprechende organisatorische Unterstützung der Bewohner eine spürbare Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Bewohner und Nutzer zu erzielen und insbesondere das Potenzial der hervorragenden Anbindung des Standortes an das Netz der Ve-lorouten zu nutzen. 4 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (September 2024): Mobilitätskonzept zur Umnutzung des Gaso-meters am Albersloher Weg in Münster. Bochum.
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Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen werden über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan langfristig gesichert. Vor dem Hintergrund der vertraglich dauerhaft gesicherten Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen ist die festgesetzte Stellplatzzahl im Plangebiet auch unter Berücksichtigung der Maßstäbe der Stellplatzsatzung der Stadt Münster als ausreichend zu bewerten. Im Sinne einer behutsamen und qualitätsvollen Entwicklung des Denkmals und seiner Umgebung sind die räumlichen Kapazitäten zur Schaffung von Stellplätzen innerhalb des Plangebietes oh-nehin sehr begrenzt: Im Gasometer selbst stehen für den ruhenden Verkehr nur die Bereiche innerhalb der weitestge-hend geschlossenen Fassade des Sockels (ehem. Sperrwasserbecken) zur Verfügung (s. oben), da Parkebenen oberhalb des Sockels auf Grund der Auswirkungen auf die Fassadengestaltung aus visuellen Gründen und damit auch aus Denkmalschutzgründen nicht gewünscht sind. Innerhalb des Sockels erfolgt des Weiteren eine Begrenzung durch die erforderlichen Nutzungen in der Erdgeschossebene (u.a. Kita, Fahrrad-Werkstatt, Fahrradstellplätze, Technikräume), so-dass diese für Kfz-Stellplätze ebenfalls nicht zur Verfügung stehen kann. Im Ergebnis können auf Grund der vorgenannten Rahmenbedingungen Kfz-Parkflächen nur im 1. bis 3. Obergeschoss innerhalb des Sockels des Gasometers realisiert werden. In den Außenanlagen sollen mit Ausnahme der drei Kurzzeitparkplätze (s. oben) keine weiteren Stellplätze entstehen. Diese Bereiche sollen mit einer hohen Aufenthaltsqualität und einem hohen Grünanteil gestaltet werden, negative visuelle Auswirkungen durch Stellplatzanlagen sind ent-sprechend zu vermeiden. Zudem ist der Erhalt der vorhandenen, hochwertigen Grünstrukturen ein wesentliches Ziel des Vorhabens, Eingriffe in den Bestand sollen, soweit es geht, vermieden werden. Die Unterbringung von Stellplatzanlagen ist daher sowohl aus ökologischen als auch aus städtebaulichen Gründen in den Außenanlagen nicht gewünscht. 6.3.2 ÖPNV-Anbindung Die nächstgelegene Bushaltestelle „Loddenheide / Beresa“ befindet sich in einer fußläufigen Ent-fernung von ca. 300 m und wird regelmäßig von den Stadtbuslinien 6 und 8 Richtung Coerde bzw. Wolbeck und Hiltrup angefahren. 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Entwässerung Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde ein Entwässe-rungskonzept5 erarbeitet. Schmutzwasser Das Schmutzwasser soll in den vorhandenen Schmutzwasserkanal (DN 200) eingeleitet werden. Eine Prüfung hat ergeben, dass der Kanal hydraulisch ausreichend dimensioniert ist, um das anfallende Schmutzwasser abzuleiten.
5 Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg / Al-bersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster.
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Niederschlagswasser Im Sinne des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster wird eine Niederschlagswasserbe-wirtschaftung geplant, die auf die Einhaltung des naturnahen, lokalen Wasserhaushaltes und so-mit auf einen hohen Verdunstungsanteil und möglichst geringen Gebietsabfluss zielt. Am Gebäude anfallendes Niederschlagswasser: In der Gebäudeplanung sind Elemente wie Gründächer und Fassadenbegrünung berücksichtigt. Das auf dem begrünten Dach, an der Fassade und auf den Loggien anfallende Niederschlagwas-ser wird in Zisternen, die im Bereich der Umfahrung um den Gasometer verbaut werden, gesam-melt, um das Regenwasser zur Bewässerung der Begrünung zu verwenden. Das im Wasserbe-cken (sog. Reflecting-Pool) im Erdgeschoss verdunstende Wasser wird ebenfalls mit Regenwas-ser aus den Zisternen nachgefüllt. Der Überlauf der Zisternen wird an den städtischen Regen-wasserkanal angeschlossen. Das auf den Laubengängen anfallende Regenwasser wird gesam-melt und in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet, da dieses Wasser nicht für die Be-wässerung der Begrünung verwendet werden darf (z.B. aufgrund von Tausalz). In den Freianlagen anfallendes Niederschlagswasser: Das Niederschlagswasser, welches auf die Grünflächen in den Freianlagen fällt, wird auf diesen Flächen versickert und verdunstet. Alle befestigten Flächen in den Außenanlagen dürfen auf-grund eines flächendeckenden kf-Wertes (Durchlässigkeitswert, der die Versickerungsfähigkeit von Böden beschreibt) von < 1 x 10-6 m/s und der daraus resultierenden Anforderung aus dem DWA-Arbeitsblatt 138 nicht in die angrenzenden Grünflächen geleitet werden und müssen über Abläufe an das städtische Kanalnetz angeschlossen werden. Als Kompensation, für die nicht mögliche Versickerung des darauf fallenden Regenwassers, werden die umlaufenden Verkehrs-flächen über eine flache wegbegleitende Retentionsmulde an das Regenwasserkanalnetz ange-schlossen. Diese Retentionsmulden verzögern den Ablauf des Regenwassers und erhöhen den Verdunstungsanteil. Der Verdunstungsanteil dieser Mulden kann rechnerisch nicht im Wasserbi-lanzierungsprogramm WABILA Expert modelliert werden, sodass die Abweichung von 10% zum Zielwert zahlenmäßig nicht eingehalten werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Retenti-onsmulden aufgrund des verzögerten Regenwasserablaufs und der offenen Wasseroberfläche, den Verdunstungsanteil erhöhen, wodurch der Abflussanteil auf das akzeptierte Maß reduziert werden kann. Auf dem Grundstück werden ausreichend Flächen für die Regenrückhaltung vorgesehen, um die Regenmengen eines 30-jährigen Regenereignisses schadfrei auf dem Grundstück zurückhalten zu können. Die genaue rechnerische Nachweisführung hierzu wird im Genehmigungsprozess des Entwässerungsantrags erfolgen. Im Falle einer Überflutung des Grundstücks bei einem Starkre-genereignis, welches über das 30-jährige Regenereignis hinaus geht, wird bei der Höhengestal-tung darauf geachtet, dass der Notwasserweg zum Regenrückhaltebecken, welches im Osten an das Grundstück anschließt, frei ist. Wasserbilanzberechnung Im Rahmen des Gutachtens wurde eine Wasserbilanzberechnung durchgeführt. In dieser Be-rechnung wurde der derzeitige Ist-Zustand der Wasserbilanz und die zukünftig geplante Wasser-bilanz des Grundstücks berechnet. - Zielwert i.S.d. Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster: 61% Verdunstung, 19% Versickerung und 20% Abfluss. - Ist-Zustand: 47% Verdunstung, 29% Versickerung und 24,1% Abfluss, - Plan-Zustand: 46,7% Verdunstung, 18,7% Versickerung und 34,6 % Abfluss.
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Der vom Zielwert abweichende höhere Abflusswert im Plan-Zustand ist dadurch bedingt, dass die befestigten Flächen nicht in die angrenzenden Grünflächen geleitet werden dürfen (s. oben). Zur Kompensation werden, wie beschrieben, wegbegleitende Retentionsmulden vorgesehen, die den Ablauf des Regenwassers verzögern, und den Verdunstungsanteil erhöhen (rechnerisch können diese Mulden nicht im Wasserbilanzierungsprogramm WABILA Expert modelliert wer-den). Versorgung – Wasser, Strom, Wärme Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, Strom und Telekommunikation erfolgt durch eine Ausweitung der vorhandenen Netze durch die jeweiligen Leitungsträger. Zur Versorgung des Plangebietes ist die Errichtung einer Trafostation erforderlich. Diese ist an die im Grundstück verlaufende Mittelspannungstrasse angeschlossen und stellt die allgemeine elektrische Leistungsversorgung (AV) für das Gasometer bereit. Zudem ist ergänzend eine Not-stromversorgung vorgesehen, sodass im Fall einer Havarie eine dieselmotorbetriebene Sicher-heitsstromversorgung (SV) für den gesicherten Betrieb der Sicherheitsstromverbraucher sorgt (z.B. automatischen Feuerlöschanlage, Hydrantenanlage, Rauchschutzdruckanlage). Des Weiteren wird ein „Rückkühlwerk“ realisiert. Dies besteht aus Ventilatoren, die Außenluft durch einen Kältemittel-Luft-Wärmetauscher ziehen und so als Wärmesenke für die Kälteanlagen des Gasometers dienen. Die Rückkühlwerke sind als sog. Tischgeräte mit nach oben ausblasen-den Ventilatoren konfiguriert. Eine Rauchschutzdruckanlage (RDA) sichert über zwei Lamellen-Luftansaugstelen in den Au-ßenanlagen (eine nördlich und eine südlich des Gasometers) die Rauchfreihaltung der Flucht-wege des Gasometers im Brandfall. Diese technischen Anlagen werden nördlich des Gasometers angrenzend an die private Ver-kehrsfläche errichtet. Der Bereich wird als „Fläche für Versorgungsanlagen“ mit der Zweckbe-stimmung „Elektrizität, Rückkühlwerk, Rauchschutzdruckanlage“ im Bebauungsplan festgesetzt. Für die südlich des Gasometers benötigte Rauchschutzdruckanlage wird ebenfalls eine „Fläche für Versorgungsanlagen“ festgesetzt. Die Stromversorgung soll ergänzend über die Nutzung von Sonnenenergie sichergestellt werden. Die im Plangebiet vorhandenen Leitungen (Gas- und Wasserversorgungsleitungen, Mittelspan-nungs- und Niederspannungsleitungen, Telekommunikationskabel) werden im Bebauungsplan über die Festsetzung von Leitungsrechten zugunsten der Erschließungsträger gesichert und sind von einer Bebauung und Bepflanzung mit großkronigen Bäumen freizuhalten (vgl. Kap. 6.2.7). Vorhandene Bäume im Bereich der Leitungstrassen werden daher nicht mit einem Erhaltungsge-bot im Bebauungsplan gesichert. Der vorhandene Gasreglerschrank, der sich nordwestlich des Gasreglerhauses befindet, bleibt weiterhin bestehen. Vor diesem Hintergrund wird eine textliche Festsetzung aufgenommen, dass Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen, im Plangebiet allgemein zulässig sind (§ 9 Abs.1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 2 BauNVO). Für den Wärmebedarf soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen. 6.5 Immissionsschutz Das Plangebiet befindet sich unmittelbar angrenzend an stark befahrenen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (B 51 / Albersloher Weg) sowie im Einwirkungsbereich einer Bahnstrecke
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(Schienenstrecke der WLE). Darüber hinaus befinden sich westlich und nördlich des Plangebie-tes verschiedene gewerbliche Nutzungen. Eine wesentliche Aufgabe der Planung ist es daher, im Sinne der oben dargestellten städtebaulichen Zielkonzeption, den Gasometer trotz der beste-henden Immissionsbelastung zu einem lebenswerten Quartier zu entwickeln, in dem die allge-meinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt sind. Zur sachgerechten Ermittlung und Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und Verkehrslärmimmissionen wurden diese im Rahmen des Planverfahrens sachverständig ermit-telt. Darüber hinaus wurden die schalltechnischen Auswirkungen durch die im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Geräuschbelastungen durch die Zusatzverkehre und die geplan-ten gewerblichen Nutzungen auf die außerhalb des Geltungsbereiches bestehenden schutzbe-dürftigen Nutzungen untersucht6. Auf Grund der geplanten Nutzungen wurde für den Vorhabenbereich die Schutzbedürftigkeit ei-nes Urbanen Gebietes zu Grunde gelegt. Die DIN 18005 benennt hierfür folgende schalltechni-sche Orientierungswerte: tags 60 dB(A), nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) für Gewerbelärm. Einwirkender Gewerbelärm Im Umfeld des Vorhabenbereiches befinden sich großflächige Bereiche mit planungsrechtlich ge-sicherter gewerblicher Nutzung, deren Auswirkungen auf das Plangebiet zu prüfen sind. Im Nah-bereich des Vorhabenbereiches befinden sich zudem ein Pumpwerk, ein Regenklärbecken und ein Regenrückhaltebecken. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der bestehen-den gewerblichen und auch der planungsrechtlich zulässigen Nutzungen. Hinsichtlich des einwirkenden Gewerbelärms zeigen die Ergebnisse der Untersuchung, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte für Urbane Gebiete zur Tageszeit durch die planungsrechtlich zulässigen Immissionen und den Regelbetrieb des Pumpwerks am Gasometer um bis zu 6 dB unterschritten und im Nachtzeitraum eingehalten werden. Damit kann sichergestellt werden, dass das geplante Vorhaben Gasometer keine Einschränkung in Hinblick auf die im Umfeld befindli-chen und planungsrechtlich zulässigen Gewerbebetriebe darstellt und Maßnahmen zum Schutz vor gewerblichen Schalleinwirkungen im Rahmen der Vorhabenplanung somit nicht erforderlich werden. Ausgehender Gewerbelärm Die Untersuchungsergebnisse zu den durch das Bauvorhaben Gasometer verursachten Geräu-schen, haben ergeben, dass das Bauvorhaben bei berücksichtigter Nutzung die gebietsspezifi-schen Immissionsrichtwerte an den außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen schutzbedürf-tigen Nutzungen so deutlich unterschreitet, dass es als irrelevant einzustufen ist. Die Gewährleistung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm durch die ermittelte gewerbliche Vorbelastung und die aus dem Vorhaben verursachte Zusatzbelastung erfolgt durch Maßnahmen im Rahmen der Bauausführung. Hierzu zählen die Lage und Ausführung der im Außenbereich befindlichen Haustechnik und der Parkgaragenzufahrt. 6 Normec Uppenkamp (Mai 2024): Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundes-straße B 51“. Ahaus.
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Einwirkender Verkehrslärm Die Berechnungen zum einwirkenden Verkehrslärm haben ergeben, dass das Plangebiet auf-grund seiner Lage durch Verkehrslärm beeinträchtigt ist. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den stark belasteten Verkehrswegen der B 51 / Albersloher Weg und der Bahnstrecke der WLE sind großflächig Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete / Ur-bane Gebiete gegeben. Die Berechnungen für den Tageszeitraum zeigen, dass die für Mischgebiete / Urbane Gebiete anzustrebenden Orientierungswerte von tags 60 dB(A) nur in den von der B 51 und des Albers-loher Weges abgewandten Fassadenbereichen eingehalten werden. An den Übrigen (äußeren) Fassadenbereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der an-zustrebende Orientierungswert von tags 60 dB(A) um bis zu 9 dB(A) überschritten. Die in der Rechtsprechung angenommene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von mehr als 70 dB(A) tags wird dabei nicht erreicht oder überschritten. Auch für den Nachtzeitraum ist festzustellen, dass der in der städtebaulichen Planung anzustre-bende Orientierungswert von nachts 50 dB(A) ebenfalls nur in dem von der B 51 und dem Albers-loher Weg abgewandten Fassadenbereich eingehalten werden kann. An den Übrigen Fassaden-bereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der anzustrebende Orientierungswert von nachts 50 dB(A) in Teilen um bis zu 11 dB(A) überschritten wird. Damit wird im nordwestlichen Teil der Fassaden die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB (A) nachts erreicht bzw. überschritten. Gesamtlärmbetrachtung - Gewerbe-und Verkehrslärm Zur Klärung der Frage, ob eine noch weitergehende Überschreitung der Schwelle zur Gesund-heitsgefährdung durch Lärmbelastungen an schutzbedürftigen Nutzungen von mehr als 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) (sog. Zumutbarkeitsschwelle) nachts besteht, ist eine Summenpegelbetrach-tung der verschiedenen einwirkenden Schallarten vorgenommen worden (vgl. Entscheidung des OVG NRW, 26.04.2018 - 7 B 1459/17.NE). Daher wurde für die maßgeblichen Immissionsorte eine Betrachtung der Gesamtlärmsituation durchgeführt: Dabei wurde festgestellt, dass die Hin-zunahme des Gewerbelärms an Immissionsorten mit bereits im Bestand durch Verkehrslärm überschrittener Zumutbarkeitsschwelle nicht zu einer weiteren und an den sonstigen Immission-sorten nicht zu einer erstmaligen Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle führt. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrs-wegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte häufig nicht einhalten. Wie im vorliegenden Fall liegen an stark frequentieren Straßen und im Bereich von Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen (LSA) oftmals auch Überschreitungen der sogenannten Zumutbarkeits-schwelle vor. Um dennoch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowohl im Innen- als auch in den Außenwohnbereichen sicherzustellen, werden somit Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Lärmschutzmaßnahmen Im Allgemeinen ist dem aktiven Lärmschutz an der Emissionsquelle gegenüber dem passiven Lärmschutz an den Gebäuden Vorrang zu geben. In der gegebenen Nutzungskonstellation und unter Berücksichtigung der konkreten städtebaulichen Situation scheiden aktive Maßnahmen je-doch aus. Aufgrund der Höhe der Immissionsorte und der Entfernung der Emissionsquelle vom Plangebiet ist ein wirksamer aktiver Schallschutz durch bspw. Lärmschutzwälle oder -wände auf-grund der hierfür notwendigen Höhe weder mit angemessenem Aufwand herstellbar noch städ-tebaulich vertretbar. Derartige aktive Schallschutzmaßnahmen würden zudem die Silhouette des
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Gasometers erheblich beeinträchtigen und wären damit auch mit den Belangen des Denkmal-schutzes nicht oder nur schwer vereinbar. Dies würde auch dann noch gelten, wenn hiermit nur der Schutz der ebenerdigen Außenwohnbereiche bezweckt wäre. Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Nebenzeich-nung 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von schutzwürdigen Räumen zu treffen, die den Geräuschpegel in den Schlaf- und Aufenthaltsräumen mindern. Der Immissionsschutz im Innenraum wird durch die An-forderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sichergestellt. Grundlage sind die maß-geblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - Beuth Verlag GmbH, Berlin). Liegen wie im vorliegenden Fall Überlagerungen verschiedenartiger Lärmquellen (Gewerbe und Verkehr) vor, ist gemäß DIN 4109-2 Absatz 4.4.5.7 der maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Summenpegel der verschiedenartigen Lärmquellen zu ermitteln. Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen Außen-lärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII Maßgeblicher Außenlärmpegel La in dB(A) 55 60 65 70 75 80 >85 Zusätzlich sind innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplans Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmen-den Lüftungseinrichtung auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel bei geschlossenen Fenstern ermöglichen und die die Gesamtschalldämmung der Außenbauteile nicht mindern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Im Hinblick auf die besondere Lärmsituation wird des Weiteren festgesetzt, dass Loggien im ge-samten Vorhabenbereich ausschließlich mit öffenbarer Glasscheibe zulässig sind, sodass die Einhaltung eines Dauerschallpegels von kleiner oder gleich 62 dB(A) in diesen Außenwohnberei-chen sichergestellt wird. Gleichzeitig kann über die Loggien eine schallreduzierte Belüftung der angrenzenden Aufenthaltsräume erfolgen. Um den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zur tragen, wurden ergänzend zu den vorgenannten passiven Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Wohnungen ab dem 7. Obergeschoss Grundrisskonfigurationen entwickelt, die auch bei Überschreitung der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (nachts) im nordwestlichen und westlichen Vorhabenbereich eine natürliche Belüftung ermöglichen. Im Gasometer sollen sieben unterschiedliche Wohnungstypen realisiert werden:
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Typ 1: (geförderte) 1-Zimmer-Wohnungen Typ 2: 2-Zimmer-Wohnung (11.OG, 13.OG) (8.OG - 12.OG)
Typ 3: 3-Zimmer-Wohnung Typ 4: 4-Zimmer-Wohnung (7.OG, 8.OG, 10.OG - 13.OG) (10.OG - 12.OG)
Typ 5: 5-Zimmer-Wohnung Typ 6: Clusterwohnung mit 12 Schlafräumen - (7.OG, 9.OG) (9.OG) mit Ausrichtung nach Osten und Süden
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Typ 7: Mikroappartements (7.OG) mit Ausrichtung nach Osten und Süden
Für die Wohnungstypen 1-5 werden „durchgesteckte Grundrisse“, die sowohl Öffnungen nach außen als auch zu dem Innenhof aufweisen, als klassische Lärmschutzgrundrisse realisiert. Zu-dem erhält jeder Wohnungstyp eine verglaste öffenbare Loggia zur Außenfassade. Die Wohn-räume sind i.d.R. sowohl Richtung Außenfassade als auch Richtung Innenfassade (Atrium) ori-entiert (Ausnahme Typ 1: Badezimmer zum Innenraum orientiert). Die Belüftung der schutzbe-dürftigen Schlaf- / Kinderzimmer kann entweder über die Loggia oder die Fenster auf der lärm-abgewandten Innenseite erfolgen. Damit werden die Grundrisse gezielt an die Belastungssitua-tion angepasst und es ist eine natürliche Belüftung möglich. Des Weiteren wird durch die beid-seitige Fassadenausrichtung eine ausreichende Belichtung gewährleistet (s. Kap. 6.6). Um dies planungsrechtlich sicherzustellen, wird ergänzend festgesetzt, dass in den in der Ne-benzeichnung 2 blau gekennzeichneten Bereichen (Fassaden an denen die Schwelle zur Ge-sundheitsgefährdung von 60 dB (A) nachts erreicht bzw. überschritten wird) Wohnungen sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen müssen. Schlafräume der Clusterwohnungen (Typ 6) sowie der Mikroappartements (Typ 7) können aus schalltechnischen Gründen sowie aus Belichtungsgründen (s. Kap. 6.6) ausschließlich zur lärm-abgewandten östlichen und südlichen Außenfassade realisiert werden. Diese Anordnung wird durch die Kombination der Festsetzung von Bereichen in denen Wohnungen sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen müssen (textliche Festsetzung Nr. 1.6.4) mit der Festsetzung zur Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung (s. Kap. 6.6, textliche Festset-zung Nr. 1.6.5) planungsrechtlich sichergestellt. Bei der Realisierung von Einzimmerwohnungen, Mikroappartements und Schlafräumen von Wohngruppen, die ausschließlich zu den Außenfas-saden ausgerichtet sind, ist durch geeignete technische Maßnahmen – wie verglaste Loggien, Kastenfenster oder teilöffenbare Fenster mit Prallscheibe – sicherzustellen, dass in den Aufent-haltsräumen ein Innenraumpegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten und im geschlossenen Zustand die Gesamtschalldäm-mung der Außenfassade nicht verschlechtert wird. Damit ist eine natürliche Belüftung unter Ein-haltung der Lärminnenpegel – insbesondere im Nachtzeitraum – möglich und es werden gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt. Durch die Ausrichtung der Fenster gen Osten und Süden ist eine ausreichende Belichtung gewährleistet (s. Kap. 6.6). Die Belüftung, über die nach innen gerichteten Fenster, ist aus schallschutztechnischer Sicht be-denkenlos möglich: An den nach Innen gerichteten Fassaden werden durch den einwirkenden Verkehrslärm je nach Geschosshöhe im Tageszeitraum Werte zwischen 37 dB(A) und 52 dB(A), im Nachtzeitraum Werte zwischen 31 dB(A) und 44 dB(A) erreicht. Die Orientierungswerte für
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Urbane Gebiete werden damit deutlich unterschritten. Mit einer Hinzunahme des Gewerbelärms kommt es lediglich zu einer Erhöhung der dargestellten Pegel um bis zu 1 dB. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Schallschutzmaßnahmen sind trotz der bestehenden Lärmeinwirkung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes gewährlei-stet. Den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird damit in der Abwägung angemessen Rechnung getragen. In den Freiflächen, die den Gasometer umgeben, werden je nach Lage im Plangebiet durch den einwirkenden Verkehrslärm Werte zwischen 55 dB(A) (im Osten / Südosten) und 70 dB(A) (im Westen entlang des Albersloher Weges) erreicht. Ein Kriterium für eine akzeptable Aufenthaltsqualität, das im Rahmen der Abwägung bei einer Überschreitung der Orientierungswerte von DIN 18005 herangezogen werden kann, ist z.B. die Gewährleistung einer ungestörten Kommunikation über kurze Distanzen mit normaler, allenfalls leicht angehobener Sprechlautstärke. Den Schwellenwert, bis zu dem eine ungestörte Kommu-nikation möglich ist, sieht die Rechtsprechung bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 62 dB(A) außen. Dieser Wert wird im südlichen und östlichen Plangebiet eingehalten. Innerhalb die-ser ruhigeren Bereiche soll auch der Kinderspielplatz realisiert werden. Die Nutzung der Freiflächen stellt ein ergänzendes Angebot zu den immissionsschutztechnisch geschützten Außenwohnbereichen der Wohnungen (Loggien) und dem ruhigen Innenbereich des Gasometers dar. Die Grünflächen dienen weder dem regelmäßigem noch dem dauerhaften Auf-enthalt, sodass auch höhere Werte in den stärker belasteten Bereichen durch die Nutzer hinzu-nehmen sind. Ausgehender Verkehrslärm Gemäß aktueller Planung ist ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 706 Kfz zu erwarten. Dieser Verkehr soll ausschließlich über den Albersloher Weg abgewickelt werden. Schalltech-nisch relevante Auswirkungen in Hinblick auf die bestehende Wohnbebauung im Bereich des Boelckewegs sind damit nicht zu prognostizieren. 6.6 Besonnung Die Planung sieht innerhalb der Stahlkonstruktion des Industriedenkmals einen Zylinderbau mit 14 Geschossen vor, der im Innenbereich von oben nach unten konisch verläuft. Die Wohnungen ab dem 7. Obergeschoss sind daher ringförmig angelegt und weisen auch Fenster zum Innenbe-reich auf. Vor diesem Hintergrund wurde für die Wohnungen (ab dem 7. Obergeschoss) eine Besonnungsstudie7 erarbeitet, die die Einhaltung der Kriterien der DIN EN 17037 bzgl. Beson-nung prüft und durch Tageslichtsimulationen bewertet. Die DIN EN 17037 empfiehlt die Einhal-tung von Mindestkriterien für die Besonnungsdauer in mindestens einem Wohnraum einer Woh-nung (gering: 1,5 Stunden, mittel: 3,0 Stunden, hoch: 4,0 Stunden). Die DIN EN 17037 legt als Anforderung für Wohnungen fest, dass eine Wohnung ausreichend besonnt ist, wenn mindestens ein Wohnraum einer Wohnung ausreichend besonnt ist. Für diesen Raum gilt wiederrum, dass mindestens ein Fenster oder mehrere Fenster in Summe (überlap-pende Zeiten abgezogen) die Anforderungen erfüllen müssen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein Großteil der Fenster der Außenfassade im 7. bis 9. Ober-geschoss eine ausreichende Besonnung erhalten: Von den zu bewertenden Fenstern halten
7Alpha inside consultants (Juli 2024): Neubau Gasometer Ikonos, Münster – Besonnungssimulation Bericht. Köln.
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93,75 % die Empfehlungen ein, vier Fenster an der Nordfassade halten diese nicht ein (in allen 3 Geschossen). Im Bereich der Innenfassade halten von den zu bewertenden Fenstern in den drei Geschossen 67 % die Empfehlungen nicht ein. In jedem Geschoss erfüllen in allen Achsen des Gebäudes entweder Fenster in der Außenfas-sade oder in der Innenfassade die Anforderungen, d.h., dass in den Fällen, in denen keine aus-reichende Besonnung der Außenfassade gegeben ist, eine ausreichende Besonnung der Innen-fassade gegeben ist. In den nordwestlichen und nordöstlichen Bereichen des Gebäudes sind die Einhaltungen auf den Achsen teilweise überlappend, sodass sowohl die Innen- als auch die Au-ßenfassaden ausreichend besonnt sind. Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei Realisierung durchgesteckter Wohnungen (d.h. Fenster zur Innen- und Außenfassade) in allen drei untersuchten Geschossen die Anforderung der DIN EN 17037 an die Besonnung erfüllt werden. Um dies planungsrechtlich sicherzustellen, wird in den Bebauungsplan eine Festsetzung aufgenommen, dass für die in der Nebenzeichnung 3 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans rot gekennzeichneten Bereiche ausschließlich Woh-nungen zulässig sind, die sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen. Da die Besonnungsverhältnisse in den Innenbereichen mit höher liegenden Geschossen besser werden, gilt dies für die darüber liegenden Obergeschosse 10 bis 13 analog. 6.7 Altlasten, Altstandorte und Kampfmittel 6.7.1 Altlasten und Altstandort Im Plangebiet befindet sich die im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstoffen und polychlorierten Biphenylen wurden nachgewiesen. Die Fläche wird entsprechend im Bebauungsplan gekennzeichnet und ein Hinweis in die Planzeichnung auf-genommen. Im Rahmen der Konzeptvergabe wurde bereits ein Altlastengutachten erstellt (Umweltlabor ACB, 2022). Anlass der durchgeführten Untersuchungen war die Überprüfung sowie nutzungsbezo-gene und entsorgungstechnische Bewertung der auf dem Grundstück vorhandenen Auffüllungen sowie des gewachsenen Bodens: Die Untersuchungen der insgesamt 15 Rammkernsondierungen ergaben, dass die Mischproben die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) weitestgehend erfüllen. Das Bohrgut der Sondierungen wies keine organoleptischen Auffälligkeiten hinsichtlich möglicher Schadstoffeinträge – z.B. von Mineralkohlenwasserstoffen oder leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX) – in den Untergrund auf. Es können keine Schutzgutgefährdungen abgeleitet werden, ein weiterer Untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht somit nicht. Mischproben aus zwei Teilflächen (außerhalb des Gasometers) ergaben jedoch Restriktionen für zukünftige Nutzungen: Im direkten Umfeld des Gasometers wurden auf einer Teilfläche (in den äußeren Randbereichen der befestigen Flächen rund um den Gasometer) erhöhte Gehalte an Blei, Benzo(a)pyren und PCB festgestellt, die die Prüfwerte der Nutzungsszenarien Kinderspielflächen und Wohngebiete (hier nur PCB) überschreiten (Prüfwerte des Nutzungsszenarios Park- und Freizeitanlagen wer-den eingehalten). Eine Mischprobe im östlichen/ südöstlichen Plangebiet wies ebenfalls erhöhte Gehalte an PCB auf, sodass auf diesen Flächen ebenfalls die Prüfwerte des Nutzungsszenarios Kinderspielflächen überschritten werden. In diesen Teilflächen sollte für den Fall einer Nutzungs-
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änderung als Kinderspielfläche die Möglichkeit eines Bodenaustausches in Betracht gezogen werden, da eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden – Mensch nicht ausgeschlossen wer-den kann (Wohnen ist in diesen Bereichen des Plangebietes nicht vorgesehen). Die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauan-tragsverfahren für den Einzelfall festgelegt. Vor Beginn von Baumaßnahmen sind weitere Unter-suchungen zur Gefährdungsabschätzung in Hinblick auf die zukünftige Nutzung erforderlich. Die Mischproben der Auffüllungen im Außenbereich zeigen, dass das im Zuge von Erdbewegun-gen (z.B. im Rahmen von Baumaßnahmen) anfallende Aushubmaterial nicht mehr zu verwerten und zu entsorgen wäre (Beseitigung auf einer Deponie gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz). Ergänzend zu diesen Ergebnissen wurden im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes hinsichtlich geplanter und teils sensibler (Kita) Freiraumnutzungen einzelne Be-reiche erneut geprüft8. Es wurden auf verschiedenen Teilflächen je 15-20 Bohrstocksondierungen durchgeführt. Für einen Großteil der untersuchten Teilflächen und Horizonte konnten PCB-Gehalte festgestellt werden, die den Prüfwert der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden – Mensch und das sensibelste Nutzungsszenario von 0,4 mg/kg unterschreiten. In diesen Berei-chen lassen sich somit keine Gefährdungen für die geplante Folgenutzung ableiten. Bei einer Teilfläche im nördlichen Plangebiet im Bereich der Gehölzbestände wies der obere Ho-rizont (0,0 – 0,1 m) mit 0,533 mg/kg eine Überschreitung des. Prüfwertes auf, der jedoch im tie-feren Horizont von 0,1 – 0,3 m in vertikaler Richtung eingegrenzt werden konnte. Auf einer Teilfläche östlich/ südöstlich des Gasometers unmittelbar angrenzend an die umlau-fende Erschließung konnten für beide Horizonte (1,239 mg/kg bzw. 0,54 mg/kg) ebenfalls Über-schreitungen des Prüfwertes festgestellt werden. Der Bereich dieser Teilfläche lässt sich gut ein-grenzen, da es sich hier um einen höher gelegenen Geländestreifen handelt. In den Bereichen mit Prüfwertüberschreitungen sind zur Realisierung einer unbedenklichen Fol-genutzung als Kinderspielfläche Maßnahmen zu ergreifen. Hier ist den relevanten Abschnitten sicherzustellen, dass ein Abstand von mindestens 0,3 m bzw. 0,1 m von der Oberkante der Auf-füllungen bis zur späteren Geländeoberkante (GOK) eingehalten wird. Dieses kann – abhängig vom Geländeniveau – durch einen Abtrag des vorhandenen Oberbodens und einen Einbau von unbelastetem Bodenmaterial sowie alternativ durch einen Auftrag von unbelastetem Bodenma-terial erfolgen. Unabhängig davon sollte an der Basis des unbelasteten Füllbodens in einer Tiefe von 0,1 m bzw. 0,3 m unter späterer GOK eine Grabesperre mittels eines Vlies- / Geotextils flä-chenhaft verlegt werden. Die vorgenannten Maßnahmen sind im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens sicherzustellen. Zudem wurden an zwei Messstellen im Januar 2022 Grundwasserproben entnommen: Es konn-ten keine organoleptischen Auffälligkeiten festgestellt werden. Es bestand keine Beeinflussungen mit Mineralkohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX), Ben-zol und polychlorierten Biphenylen (PCB). 6.7.2 Kampfmittel Rund um den Gasometer ist eine Kriegsbeeinflussung erkennbar, es könnte die Möglichkeit von Bombenblindgängern bestehen. Bisher wurden drei Verdachtspunkte vom Kampfmittelbeseiti-gungsdienst Westfalen – Lippe (KBD-WL) untersucht, ohne Hinweise auf Bombenblindgänger. Eine systematische Absuche der zu bebauenden Fläche und der ausgehobenen Baugrube ist 8 Umweltlabor ACB GmbH (Juli 2024): Untersuchung des Oberbodens auf polychlorierte Biphenyle (PCB) – BV Ga-someter, Boelckeweg 3 Münster. Münster.
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dennoch erforderlich. Geplante Ramm- und Bohrarbeiten im Spezialtiefbau sind einer Sicher-heitsprüfung durch den KBD zu unterziehen. 6.8 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebietes befindet sich das Führungsgerüst des Gasometers (inkl. Sperrwas-serbecken und Gasanzeige) sowie das dazugehörige Gasreglerhaus (inkl. technischer Ausstat-tung), welche als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) eingetragen sind. Der Gasbehälter ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Stadt Münster, da dieser die Entwicklung der Gaswirtschaft anschaulich dokumentiert. Im Jahr 2005 wurden zwar die Glocke und die beiden Teleskope des Gasometers entfernt, die stadt- und wirtschaftsge-schichtliche Bedeutung des Gasometers wurde dadurch jedoch nicht wesentlich vermindert. Der Gasbehälter ist als Teleskop-Gasometer anhand der erhaltenen Teile weiterhin ablesbar erhalten und kennzeichnet die Örtlichkeit, an der in der Nachkriegszeit die Gasversorgung der Stadt Müns-ter wieder aufgebaut wurde. Wesentlich für den Denkmalwert ist neben dem Gasbehälter auch das südwestlich gelegene Gas-reglerhaus und Teile der Ausstattung (ein Gasdruckregler, zwei Verdichter und eine Filteranlage). Sie ist als Funktionseinheit mit dem Behälter bedeutend, da sie die Abläufe der Gasspeicherung sowie die Umstellung auf Erdgas in den 1970er Jahren dokumentiert. Inzwischen gehört der Teleskopbehälter zu den wenigen erhaltenen Behältern dieser Bauart in Westfalen und weist einen besonderen Seltenheitswert sowie für die Münsteraner Bevölkerung einen hohen Identifikationswert auf. Änderungen am und/ oder in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach denkmalrechtlicher Er-laubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Die Planung wurde mit der unteren Denkmalbehörde vorabgestimmt, die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Die geplante Umnutzung und Neugestaltung des Gasometers respektiert das historische Denk-mal und greift Elemente des ursprünglichen Behälters auf. Das Volumen des Gasometers wird beibehalten, die Fassade des neuen Gebäudes jedoch mehr als einen halben Meter hinter dem Gerüst platziert, um die ursprünglichen Konturen zu wahren. Die Traufhöhe des alten Behälters wurde in der neuen Fassade berücksichtigt. Eine neue, offene Konstruktion an der Oberseite des Gebäudes stellt die ursprüngliche Kuppelform wieder her. Die Architektur der neuen Fassade nimmt Bezug auf den geschlossenen Charakter und die Ma-terialisierung des alten Behälters. Durch die dunkle Fassade aus Faserzementtafeln mit gleich-mäßiger Aufteilung und Durchfensterung wird ein homogener Hintergrund für das denkmalge-schützte Stahlgerüst geschaffen. Da tagsüber die Fenster in der Regel ebenfalls dunkel erschei-nen ergibt sich insgesamt ein Bild, das der ursprünglichen Erscheinung des komplett mit Gas gefüllten Gasometers zumindest in der Fernwirkung gleicht. Der bestehende Sockel behält seinen geschlossenen Charakter und seine blaue Bestandsfarbe, um das vertraute Erscheinungsbild nicht zu ändern. Es werden jedoch in einigen Bereichen Öff-nungen eingebracht, die dem Muster der Stahlplatten entsprechen und das Erscheinungsbild des Gasometers respektieren. Das Gasreglerhaus wird ebenfalls renoviert und die zugemauerten Bereiche der ursprünglichen Glasfassade wieder rekonstruiert. Das vor der Fassade vorhandene Podest wird als Eingang ge-nutzt. Die geschützten Teile der Anlage bleiben erhalten.
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Weitere Baudenkmäler sowie Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW sind im Plangebiet derzeit nicht bekannt. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg be-siedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmä-lern regelt das Denkmalschutzgesetz. In die Planzeichnung wird ein entsprechender Hinweis auf-genommen. 6.9 Ausgleichsflächen Inwieweit mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 ff BNatSchG vorbereitet wird, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszuglei-chen ist wird im Rahmen der vorliegenden, verbindlichen Bauleitplanung abschließend ermittelt und geeignete Maßnahmen zum Ausgleich getroffen. Dabei wird zur Ermittlung des Eingriffs das Münsteraner Bewertungsmodell angewandt. Eine detaillierte Eingriffs-, Ausgleichsermittlung ist dem Anhang der vorliegenden Begründung zu entnehmen. Der naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt im anerkannten Flächenpool der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft (Münster). Hierfür steht eine als Extensivgrünland entwickelte Fläche in der Ge-markung Nienberge, Flur 5, Flurstück 6 (tlw.) zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch die Einsaat einer kräuterreichen Regio-Saatgutmischung ent-wickelt und umfasst eine Flächengröße von rund 3.122 m2. Die hier zur Verfügung stehenden Ökopunkte werden entsprechend käuflich erworben und vertraglich gesichert. 6.10 Artenschutz Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW9 ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prü-fung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Plangebiet aktuell bekannt oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen werden können – bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlich werden. Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in vorliegendem Fall im Rahmen eines artenschutz-rechtlichen Fachbeitrages durch ein externes Fachgutachterbüro geprüft10. Gegenstand der Er-fassungen waren dabei die Artengruppen der Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien. Bei den Begehungen wurden auch die Gebäude von außen gezielt auf gebäudebewohnende Tierarten bzw. deren Spuren/ indirekte Hinweise untersucht. Im Ergebnis der erfolgten Kartierungen wurden keine Reptilienarten festgestellt. Die im Winter-zeitraum in einem Schacht im Vorhabenbereich seitens der Unteren Naturschutzbehörde gemel-deten Amphibien (Teichmolch, Erdkröte, Grasfrösche) wurden nicht (mehr) erfasst. Gem.
9 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land-wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, gemeinsame Handlungsempfehlung. 10 Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (Oktober 2024): Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke.
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Gutachten sind Reproduktionsgewässer für Amphibien im Bereich der Vorhabenfläche auch nicht vorhanden. Bei den nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich überwiegend um charakteristische Vogelar-ten der Siedlungsbereiche, Gärten, Parks und Waldränder, die als sog. kommune Arten in der Stadt Münster relativ häufig sind. Als Höhlenbrüter wurden Buntspecht, Grünspecht (Nahrungs-gast), Star, Gartenrotschwanz (Nahrungsgast), Kohl-, Blaumeise sowie als Nischenbrüter Grau-schnäpper nachgewiesen. Als planungsrelevante Arten wurden Sperber und Star innerhalb des Vorhabenbereiches erfasst. Der Wanderfalke (am Fernsehturm) nutzt den Vorhabenbereich spo-radisch zu Jagdzwecken. Der Eisvogel durchfliegt den Vorhabenbereich gelegentlich, nutzt je-doch die angrenzenden Wasserflächen zur Nahrungssuche. Zu den erfassten Fledermausarten zählen gem. Fachgutachten Wasser- und Zwergfledermaus, die vermutlich die Spechthöhlen sowie Vogel- und Fledermauskästen im Gehölzbestand gele-gentlich als Zwischen- und Paarungsquartier nutzen. Darüber hinaus wurden zwei Exemplare des Großen Abendseglers überfliegend nachgewiesen. Im Ergebnis der artenschutzrechtlichen Betrachtungen (Art-für-Art-Betrachtung, vgl. Lederer, Ok-tober 2024, S.22 ff.) sind mit einer nachfolgenden Umsetzung des Vorhabens - unter Berücksich-tigung der nachfolgend genannten Vermeidungsmaßnahmen - keine Artenschutzkonflikte gem. § 44 (1) BNatSchG zu erwarten, die einer Planumsetzung entgegenstehen. Die zu berücksichti-genden Maßnahmen umfassen: - Ökologische Baubegleitung: Maßnahmen vor und während der Gehölzentnahme Eine Entfernung von Gehölzen ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. ausschließlich im Zeitraum vom 01.11. bis zum 28.02. durchzuführen. Bei einer notwendigen Entnahme von Bäu-men mit Baumhöhlen von Fledermäusen ist eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. Letztere kann betroffene Baumhöhlen unmittelbar vor einer Fällung auf einen Besatz hin kontrol-lieren und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben machen (u.a. behutsame Fällung, Anbringung von Ersatzquartieren etc.). - Aufhängen von Vogel- und Fledermauskästen Als vorsorgliche Maßnahme sind als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln (u.a. Star) sind in verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ 2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) vorgezogen aufzuhängen. - Vermeidung schädlicher Licht-Emissionen Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreundliche Au-ßenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden Lampen mit in-sekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralberei-ches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtempera-tur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätzlich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht und auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Eine Bestrahlung des Bauwerks von außen ist auszuschließen. Entsprechende Regelungen und Vorgaben werden über den Durchführungsver-trag gesichert.
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- Vermeidung von Vogelschlag Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas sind Gläser mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (vollflächige Markierungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von Milchglas) anzuwen-den. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Einsatz von Sonnen- und Wär-meschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spiegelung gebrochen und Vogel-schlag wirkungsvoll reduziert werden. Entsprechende Regelungen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. Entsprechende Hinweise zum Artenschutz wurden in den Bebauungsplan aufgenommen und sind im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung zu beachten. 7. Flächenbilanz Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 ergibt sich folgende Flächenbilanz: Plangebiet gesamt 12.717 qm 100 % Baufläche 5.306 qm 41,7 % Private Verkehrsfläche 2.105 qm 16,6 % Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsor-gung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen 125 qm 1,0 %
Private Grünfläche 5.180 qm 40,7 %
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 8.1. Rahmen der Umweltprüfung Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB gehören Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschut-zes und der Landschaftspflege zu den öffentlichen Belangen, die bei der Aufstellung von Bauleit-plänen besonders zu berücksichtigen sind. In § 1 a BauGB werden die Vorschriften für den Um-weltschutz und für seine Berücksichtigung in der Abwägung im Einzelnen dargestellt (Boden-schutzklausel, Eingriffsregelung, Natura 2000 und Klimaschutzklausel). § 2 (4) BauGB schreibt vor, dass eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Ihre Ergebnisse sind in einem Umweltbericht darzustellen und zu bewerten. § 4 c BauGB verpflichtet die Gemeinden dazu, erhebliche Umwelt-auswirkungen, die auf Grund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, zu überwachen. Die Umweltprüfung ist bereits durchgeführt worden. Im Bericht werden alle Maßnahmen beschrieben und begründet, die aus Gründen des Umweltschutzes bzw. für die Abwägung der Umweltbelange erforderlich sind. Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichtes umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. Die Bewer-tung basiert auf dem derzeitigen/ genehmigten Ist-Zustand bzw. den rechtskräftigen Bebauungs-plänen Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“,
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(1. Änderung, rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004) und Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ (1. Änderung, rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004). Eine Bewertung des Zielzustandes/ die Auswirkungsprognose basiert auf den ge-troffenen Festsetzungen des vorliegenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Der Rat der Stadt Münster hatte in seiner Sitzung am 09.02.2022 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Nachnutzung des Gasometers gefasst. Im Rahmen dieser Be-schlussfassung wurde ein zweiphasiges Konzeptvergabeverfahren zur Sicherung der städtebau-lichen Qualität und Auswahl eines künftigen Nutzers beschlossen. Die Konzeptvergabe wurde inzwischen erfolgreich durchgeführt und das Grundstück an eine Projektentwicklungsgesellschaft veräußert. Das Planverfahren soll nun als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt wer-den, um die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten, konkrete Regelungen zu Nutzun-gen sowie die zeitnahe Realisierung des Projektes sicherzustellen. Aufgrund des geänderten Planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vollverfahren einschließlich erforderlicher FNP-Änderung) hat der Rat nunmehr am 21.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorha-benbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 erneuert und im Amtsblatt Nr. 04 vom 01.03.2024 öffent-lich bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 erfolgte im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte im Zeitraum vom 27.03.2024 bis zum 26.04.2024. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ soll für den Gasometer und seine umliegenden Flächen unter Beibe-haltung der bestehenden und prägenden Bau- und Grünsubstanz eine neue Nutzung planungs-rechtlich vorbereitet werden: Mit einer Mischung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen, Kultur und Kita soll das Industriedenkmal des Gasometers vertikal gestaffelt werden. Die Fläche hat das Potenzial für die Entwicklung eines qualitätsvollen, vielfältigen und nachhaltigen Stadtquartiers und wird eine neue prägende Landmarke für die Konversion im gesamten Hafenbereich darstel-len. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungs-straße /Lindberghweg“ weist den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweck-bestimmung „Gas“ aus. Eine Umnutzung des Gasometers in der vorgesehenen Form ist in die-sem planungsrechtlichen Rahmen nicht möglich. Um die zukünftige Entwicklung realisieren zu können, ist daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 „Boelcke-weg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ (sowie parallel die 117. Änderung des Flächennut-zungsplans) erforderlich. Im räumlichen Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird die Art der baulichen Nutzung gemäß § 12 BauGB bestimmt. Entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Plange-ber im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans nicht an den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB gebunden. Die Festsetzung einer Gebietsart nach der BauNVO ist in einem vorha-benbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zwar zulässig, jedoch nicht erforder-lich. Auf Grund des sehr spezifischen Vorhabens, sowohl in seiner Form als auch seiner Nutzung, wird vorliegend auf die Festsetzung einer Gebietsart verzichtet (s. Kap. 6.2.1).
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Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind bis zum 6. Obergeschoss aus-schließlich zulässig: Geschäfts- und Büronutzungen, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Bordelle, bordellähnliche Betriebe, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen), Anlagen für Verwal-tungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Räume für freie Berufe, Einzelhandelsbetriebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm, Cafés und Stellplätze (§ 12 Abs. 3 BauGB). Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind ab dem 7. Obergeschoss aus-schließlich zulässig: Wohnnutzungen und Büronutzungen, Räume für freie Berufe und Ferien-wohnungen bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 10 % der Summe der Geschossflächen des 7. bis 13. Obergeschosses (§ 12 Abs. 3a BauGB). Da die beiden vorhandenen Gebäude im Plangebiet Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge-setzes darstellen und im Rahmen des Vorhabens erhalten werden, werden die überbaubaren Flächen im vorliegenden Fall durch Baulinien bestimmt. Die Gestaltung der baulichen Anlagen wird über den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Ansichten festgelegt und über den Durchführungsvertrag entsprechend gesichert. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“. Der Bebauungs-plan trifft für den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“. Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungs-plans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Alberslo-her Wegs. Durch den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich, ist diese Fläche nicht in An-spruch genommen worden und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplans nunmehr überplant werden. Landschaftsplanerische Vorgaben liegen für das Plangebiet nicht vor. Gemäß Grünordnung der Stadt Münster11, „Zielkonzept Naturraum“, wird das Plangebiet als „2. Grünring“ dargestellt. Die Karte zum Grünsystem „Freiraumkonzept“ 12 stellt das Plangebiet als „2. Grünring - Innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsflächen mit großer Bedeutung für Er-holung, Stadtgliederung“ dar. Umliegende Bereiche des Gasometers (Kleingartenanlagen) wer-den zudem als „vorhandene funktionale Grünanlagen (Parks-, Sport- und Spielplätze, Kleingär-ten, Friedhöfe) dargestellt.
11 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Naturraum. Online unter: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruenordnungzielkonzeptnatur-raum.pdf. Abgerufen: 08.04.2024. 12 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Naturraum. Online unter: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruenordnungfreiraumkon-zept2012.pdf. Abgerufen: 08.04.2024.
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Das EU-weite Natura 2000-Netz beinhaltet die Schutzgebiete der Vogelschutz-Richtlinie sowie die Schutzgebiete der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Südöstlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 6,5 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich für die vorliegende Planung aufgrund der Entfernung und des beabsichtigten Vorhabens keine umweltrelevanten Vorgaben. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung] vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befrei-ung/ Ausnahme. Auf Kap. 8.4.2 hinsichtlich der Einordnung des Baumbestandes im forstrechtli-chen Sinn wird verwiesen. Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für das Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutz-güter konkretisiert. Umweltschutzziele Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Immissio-nen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z.B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau). Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. Biotoptypen, Tiere und Pflan-zen, Biologische Vielfalt, Arten- und Bio-topschutz
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Lan-desnaturschutzgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u.a. zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Le-bensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutz-verordnung vorgegeben. Umweltschutzziele werden im Rahmen der vorliegenden Planung u. a. durch die Erarbeitung ei-nes artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und die Ermittlung des mit der nachfolgenden Umset-zung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft berücksichtigt. Durch den beabsichtigten Erhalt der Grünstrukturen der Randbereiche ist zudem eine Eingrünung des Vorhabens gewähr-leistet. Fläche, Boden und Wasser Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Landesbodenschutz-gesetzes (u.a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetzbuches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u.a. zur Sicherung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden ge-setzlichen Vorgaben. Die Umweltschutzziele werden u.a. durch eine kompakte bauliche Entwicklung und damit eine möglichst geringe Flächeninanspruchnahme aufgegriffen. Zudem liegen für das Plangebiet be-reits planungsrechtliche Grundlagen i.S. zweier rechtskräftiger Bebauungspläne vor (s.o.). Die Fläche ist durch die derzeitige/ vormalige Nutzung entsprechend vorgeprägt. Verbleibende Ein-griffe unterliegen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach dem Münsteraner Bewer-tungsmodell und wurden ermittelt (s. Anhang). Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Lan-desnaturschutzgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben.
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Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen Umweltein-wirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über den Schutz von Biotopen das Bundesnatur-schutzgesetz und direkt das Landesnaturschutzgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz. Die Umweltschutzziele im Hinblick auf Luft- und Klimaschutz werden in vorliegendem Fall durch die beabsichtigte Inanspruchnahme bereits (baulich) vorbelasteter Flächen berücksichtigt. Zudem macht der vorliegende Bebauungsplan konkrete Vorgaben für eine möglichst umweltschonende Ausgestaltung des Vorhabens. Das Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG) enthält zudem Vorgaben zur Reduktion von Treib-hausgasen. Demnach soll Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen. Die zu erreichenden Minderungsziele des Gesetzes nach Sektoren (u. a. Verkehr, Gebäude, Land-wirtschaft) werden u.a. durch das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) umgesetzt. Die entsprechen-den gesetzlichen Vorgaben werden im Rahmen der vorliegenden Planung berücksichtigt. Das Bundesklimaanpassungsgesetz (KAnG) gibt einen Rahmen für Bund, Länder und Gemein-den für Klimaanpassungsmaßnahmen. Mit dem Gesetz verpflichtet sich die Bundesregierung, u.a. eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Bei Planun-gen und Entscheidungen von Trägern der öffentlichen Hand soll Klimaanpassung fachübergrei-fend und integriert berücksichtigt werden. Praktisch soll dieses Berücksichtigungsgebot im Rah-men der ohnehin stattfindenden Abwägungsentscheidungen umgesetzt werden. Kultur- und Sachgüter Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschaftsbilds ist in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele 8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) und der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Be-triebsphase Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, so-weit möglich, insbesondere die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei – sofern zu erwarten – die direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz-, mittel- und langfristigen, ständigen und vo-rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen. Den ggf. einschlägigen und auf europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll dabei Rechnung getragen werden. Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sind die erheblichen Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Belange nach § 1 (6) BauGB zu beschreiben. Eine tiefergehende Beschreibung und Bewertung erfolgt jedoch – sofern zu erwar-ten – schutzgutbezogen, d.h. im Rahmen der nachfolgenden Betrachtung der jeweiligen Schutz-güter (Kap. 8.4.1 ff). 8.4.1 Menschen Bestandsbeschreibung Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung), aber auch mögliche Funktionen als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein. Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der für den Gasometer mit seinen um-liegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“ trifft. Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142
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Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebau-ungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Durch den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich, ist diese Fläche nicht in Anspruch genom-men worden und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nun-mehr überplant werden. Das Plangebiet (ca. 1,3 ha) liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Münster und umfasst die tech-nischen Baudenkmäler des Gasometers und des ehemaligen Betriebsgebäudes des Gasometers (Gasreglerhaus) sowie die umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Nördlich des Plangebiets ver-läuft die Umgehungsstraße (B 51) und in westlicher/ südwestlicher Richtung der Albersloher Weg. Folglich unterliegt das Plangebiet Immissionen aus dem vorbeiführenden Straßenverkehr. Unmit-telbar südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes besteht ein Klär- und Regenrückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebauung im Bereich „Torminweg“. Das Umfeld des Plangebietes ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nördlich der Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe (Baumarkt, Lebensmittelvollsortimenter) sowie Grünflächen und Freiraum im Süden und Osten geprägt. Die vielfältigen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebote im Bereich des Hafen- und Hansavier-tels sind in ca. 1 km Entfernung erreichbar. Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Gasometers wurde ein Lärmgutachten13 erarbeitet, in dem zum einen die Einwirkung des Verkehrslärms auf die Planung ermittelt und zum anderen der einwirkende sowie ausgehende Gewerbelärm geprüft und bewertet wurde. Auf Grund der geplanten Nutzungen wurde für den Vorhabenbereich die Schutzbedürftigkeit ei-nes Urbanen Gebietes zu Grunde gelegt. Die DIN 18005 benennt hierfür folgende schalltechni-sche Orientierungswerte: tags 60 dB(A), nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) für Gewerbelärm. Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung14 wurden die Neuverkehre des Vorhabens ermittelt und auf Basis aktueller und zukünftiger Verkehrsdaten die verkehrlichen Auswirkungen der Umnut-zung des Gasometers auf ausgewählte Knotenpunkte im Bereich des Albersloher Wegs überprüft und bewertet. Dabei wurden drei Knotenpunkten (KP 1: Albersloher Weg / Rampen B 51, KP 2: Albersloher Weg/ Boelckeweg, KP 3: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße) sowie vier ver-schiedene Belastungsfälle (Analysefall, Analysefall-Plus mit Realisierung des Vorhabens, Prog-nose-Nullfall und Prognose-Planfall) bewertet. Baubedingte Umweltauswirkungen Mit der Planung werden die bereits maßgeblich bebauten/ vorbelasteten Flächen Im Bereich des Gasometers, einschließlich Gasreglerhaus und umliegender ehemaliger Betriebsflächen baulich in Anspruch genommen. Im Zuge der nachfolgenden Planumsetzung entstehen daher baubedingte Auswirkungen auf die im Umfeld zum Plangebiet befindlichen Wohnnutzungen insbesondere im Bereich des Tormin-weges. Durch LKW-Verkehre während der Bauphase z. B. zur Anlieferung von Baumaterialien 13 Normec Uppenkamp (Mai 2024): Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundes-straße B 51“. Ahaus. 14 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (August 2024): Verkehrsuntersuchung zur Umnutzung des Ga-someters am Albersloher Weg in Münster. Bochum.
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sind zudem vorübergehende Belastungen im Bereich der unmittelbar in südlicher Richtung an-grenzenden Kleingärten i. S. v. Baustellenverkehren, Staubaufwirbelungen und temporären Lärmeinwirkungen zu erwarten. Das Maß der Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraussichtlich u. a. aufgrund der lediglich temporären Auswirkungen (beschränkt auf die eigentliche Bauphase), nicht überschritten. Besondere Risiken für die menschliche Gesundheit sind unter Berücksichti-gung arbeitsrechtlicher Vorschriften baubedingt nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Umweltauswirkungen Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Immissionsgutachten (s.o.) er-stellt, in dem die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Planung ermittelt und der einwirkende sowie ausgehende Gewerbelärm geprüft und bewertet wurde. Im Ergebnis des Immissionsgutachtens zeigt sich, dass die einwirkenden Verkehrslärmimmis-sionen zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete/ Urbane Gebiete führen (tags 60 dB[A], nachts 50 dB[A]). Die Berechnungen für den Tageszeitraum zeigen, dass die für Mischgebiete / Urbane Gebiete anzustrebenden Orientierungswerte von tags 60 dB(A) nur in den von der B 51 und des Albers-loher Weges abgewandten Fassadenbereichen eingehalten werden. An den Übrigen (äußeren) Fassadenbereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der an-zustrebende Orientierungswert von tags 60 dB(A) um bis zu 9 dB(A) überschritten. Die in der Rechtsprechung angenommene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von mehr als 70 dB(A) tags wird dabei nicht erreicht oder überschritten. Auch für den Nachtzeitraum ist festzustellen, dass der in der städtebaulichen Planung anzustre-bende Orientierungswert von nachts 50 dB(A) ebenfalls nur in dem von der B 51 und dem Albers-loher Weg abgewandten Fassadenbereich eingehalten werden kann. An den Übrigen Fassaden-bereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der anzustrebende Orientierungswert von nachts 50 dB(A) in Teilen um bis zu 11 dB(A) überschritten wird. Damit wird im nordwestlichen Teil der Fassaden die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB (A) nachts erreicht bzw. überschritten. Die Grenzwerte durch die einwirkenden Gewerbelärmimmissionen werden eingehalten bzw. unterschritten. Damit kann sichergestellt werden, dass das geplante Vorhaben Gasometer keine Einschränkung in Hinblick auf die im Umfeld befindlichen und planungsrechtlich zulässigen Ge-werbebetriebe darstellt und Maßnahmen zum Schutz vor gewerblichen Schalleinwirkungen im Rahmen der Vorhabenplanung somit nicht erforderlich werden. Die Untersuchungsergebnisse zum ausgehenden Gewerbelärm haben ergeben, dass das Bau-vorhaben bei berücksichtigter Nutzung die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte an den au-ßerhalb des Geltungsbereiches befindlichen schutzbedürftigen Nutzungen so deutlich unter-schreitet, dass es als irrelevant einzustufen ist. Die Gewährleistung der Einhaltung der Immissi-onsrichtwerte nach TA Lärm durch die ermittelte gewerbliche Vorbelastung und die aus dem Vor-haben verursachte Zusatzbelastung erfolgt durch Maßnahmen im Rahmen der Bauausführung. Hierzu zählen die Lage und Ausführung der im Außenbereich befindlichen Haustechnik und der Parkgaragenzufahrt. Zur Klärung der Frage, ob eine noch weitergehende Überschreitung der Schwelle zur Gesund-heitsgefährdung durch Lärmbelastungen an schutzbedürftigen Nutzungen von mehr als 70 dB(A)
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tags bzw. 60 dB(A) nachts besteht, ist eine Summenpegelbetrachtung der verschiedenen ein-wirkenden Schallarten vorgenommen worden (vgl. Entscheidung des OVG NRW, 26.04.2018 - 7 B 1459/17.NE). Daher wurde für die maßgeblichen Immissionsorte eine Betrachtung der Gesamt-lärmsituation durchgeführt: Dabei wurde festgestellt, dass die Hinzunahme des Gewerbelärms an Immissionsorten mit bereits im Bestand durch Verkehrslärm überschrittener Zumutbarkeits-schwelle nicht zu einer weiteren und an den sonstigen Immissionsorten nicht zu einer erstmaligen Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle führt. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrs-wegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte häufig nicht einhalten. Wie im vorliegenden Fall liegen an stark frequentieren Straßen und im Bereich von Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen (LSA) oftmals auch Überschreitungen der sogenannten Zumutbarkeits-schwelle vor. Um dennoch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowohl im Innen- als auch in den Außenwohnbereichen sicherzustellen, werden somit Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden über Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert (s. Kap. 6.5). Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Nebenzeich-nung 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von schutzwürdigen Räumen zu treffen, die den Geräuschpegel in den Schlaf- und Aufenthaltsräumen mindern. Der Immissionsschutz im Innenraum wird durch die An-forderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sichergestellt. Grundlage sind die maß-geblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - Beuth Verlag GmbH, Berlin). Zusätzlich sind im Vorhabenbereich Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern, in denen der A-bewertete Außengeräuschpegel Lm> 50 dB(A) überschritten wird, zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmenden Lüftungseinrichtung auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel bei geschlossenen Fenstern ermöglichen und die die Gesamtschalldämmung der Außenbauteile nicht mindern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Im Hinblick auf die besondere Lärmsituation wird des Weiteren festgesetzt, dass Loggien im ge-samten Vorhabenbereich ausschließlich mit öffenbarer Glasscheibe zulässig sind, sodass die Einhaltung eines Dauerschallpegels von weniger als 62 dB(A) in diesen Außenwohnbereichen sichergestellt wird. Gleichzeitig kann über die Loggien eine schallreduzierte Belüftung der an-grenzenden Aufenthaltsräume erfolgen. Um den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zur tragen, wurden ergänzend zu den vorgenannten passiven Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Wohnungen ab dem 7. Obergeschoss Grundrisskonfigurationen entwickelt, die auch bei Überschreitung der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (nachts) im nordwestlichen und westlichen Vorhabenbereich eine natürliche Belüftung ermöglichen. Um dies auch planungsrechtlich sicherzustellen, wird ergän-zend festgesetzt, dass die in der Nebenzeichnung 2 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan blau gekennzeichneten Bereiche (Fassaden an denen die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB (A) nachts erreicht bzw. überschritten wird) ausschließlich Wohnungen zulässig sind, die sowohl über Fenster zur Außenfassade als auch zur Innenfassade verfügen. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Schallschutzmaßnahmen sind trotz der bestehenden Lärmeinwirkung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes gewährleis-tet. Den Anforderungen der DIN 18005 wird damit in der Abwägung angemessen Rechnung
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getragen und eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle kann im Ergebnis für das Vorhaben durch entsprechende Maßnahmen ausgeschlossen werden. Im Ergebnis der erfolgten Verkehrsuntersuchung (vgl. Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesell-schaft mbH, August 2024) ist für den Analysefall Plus bei Realisierung des Vorhabens nach Maß-gabe einer Verkehrserzeugungsrechnung ein werktägliches Verkehrsaufkommen von insgesamt 706 Kfz/ 24h, das sich jeweils zur Hälfte auf den Quellverkehr (Abreise) und den Zielverkehr (Anreise) aufteilt, zu prognostizieren. Die Neuverkehre führen an den untersuchten Knotenpunk-ten zu keinen relevanten Zusatzbelastungen, so dass die Verkehrsmengen mindestens in aus-reichenden Verkehrsqualitäten (Stufe D) abgewickelt werden können. Für die weiteren Analyse-fälle (Analysefall, Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall) wird auf das Kap. 6.3, „Verkehrsflä-chen/ Erschließung“ verwiesen. Die Anbindung des Gasometers ist zukünftig so zu gestalten, dass die Fahrbeziehungen vom bzw. in den Boelckeweg (Richtung Wohngebiet und Lindberghweg) unterbunden werden. Eine bauliche Unterbindung kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht realisiert werden, so-dass die Unterbindung mittels der Vorschriftzeichen Nr. 209-20 "vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts" bzw. 209-10 "vorgeschriebene Fahrtrichtung - links" gemäß der StVO erfolgt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Erschließung des Gasometers unter Berücksichti-gung der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen im Straßennetz sichergestellt ist. Gegenüber heute ist durch das Neuverkehrsaufkommen durch das Vorhaben in den verkehrstechnisch maß-gebenden Hauptverkehrszeiten keine spürbare Veränderung festzustellen (Analysefall Plus). Im Rahmen der zukünftigen Nutzungen fällt u.a. Verpackungs- (Verbundstoffe, Karton, Plastik etc.) und Hausmüll (Bio-, Papier-, Rest-, Recyclingmüll) an. Anfallender Müll wird durch entspre-chende Abfallwirtschaftsunternehmen ordnungsgemäß entsorgt, d. h. einer Verwertung/ einem Recycling zugeführt. Durch einen nachfolgenden Betrieb sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Arbeits-schutzgesetz) keine erheblichen Auswirkungen vorhersehbar. Die im vorhabenbezogenen Be-bauungsplan getroffenen Festsetzungen lassen keine schweren Unfälle oder Katastrophen er-warten, die zu einem erhöhten Risiko für erheblich nachteilige Auswirkungen führen. Erhöhte Brandpotentiale oder Gefahrgutunfälle durch Industrietätigkeiten im Sinne der Seveso-Richtlinie und/ oder verkehrsbedingte Gefahrgutunfälle die zu erheblichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit führen könnten, sind ebenfalls nicht zu erwarten Insgesamt werden bei Einhaltung der Immissionsschutzmaßnahmen mit der Planung voraus-sichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt Bestandsbeschreibung Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inner-halb der Haupteinheit des „Kernmünsterlandes“ im Landschaftsraum „Uppenberger Geestrü-cken“, welcher zu zwei-dritteln das Stadtgebiet von Münster umfasst15. Kennzeichnend für die 15 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (o.J.): Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). Gebietsinformationen „Kernmünsterland“ und „Uppenberger Geestrü-cken“. Online unter: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/start. Abgerufen: 11.04.2024.
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Gestalt des Landschaftsraumes ist der Münsterländer Kiessandzug welcher ein kleinteiliges Mo-saik an Bodentypen zur Folge hat. Auf den trockenen Rücken sind tiefgründige Braunerden ent-standen, während tiefer gelegene Bereich durch sandige Böden (Gley-Podsole, stellenweise auch kalkhaltige Gleye) gekennzeichnet sind. Der Freiflächenanteil liegt aufgrund der starken Ausdehnung der Siedlungsflächen ab dem 20. Jahrhundert bei heute ca. 40%. Das Landschaftsbild des „Uppenberger Geestrückens“ umfasst das Stadtgebiet von Münster (s.o.). Lediglich in den Randbereichen schließen ländlich geprägte Bereiche an, die mitunter durch Hecken, Feldgehölze, kleine Wäldchen, Adelshäuser und Gräftenanlagen die sogenannte „Münsterländer Parklandschaft“ repräsentieren. Laut Burrichter16 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend Eichen-Buchenwald als „potenziell natürliche Vegetation“ etablieren. Zur Beschreibung der Biotoptypen im Plangebiet erfolgte im April 2024 eine Bestandserfassung. Das Plangebiet ist hiernach im Bereich des Gasometers, des Gasreglerhauses und der umlie-genden Betriebsflächen versiegelt/ bebaut. Die nicht mit Gebäuden bestandenen Flächen sind weitestgehend durch einen heterogenen Baum- und Strauchbestand gekennzeichnet. Letzterer wurde eingemessen und ist nach Auskunft des Landesbetriebs Wald und Holz NRW mit Waldeigenschaft in einer Größenordnung von rund 5.320 m2 zu beurteilen (Stellungnahme vom 25.04.2024). Die forstwirtschaftliche Regelung in § 43 LForstG NRW sieht vor, dass unter der Geltung eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) eine Umwandlungsgenehmigung nicht erforderlich ist. Die Umwidmung „Wald“ in „Flächen für Versor-gungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ (Zweckbestimmung „Gas“) ist bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Lan-deseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ vollzogen worden. Hiernach haben die Ge-hölzbestände gem. geltendem Planungsrecht keine Waldeigenschaft, ein forstrechtlicher Aus-gleich ist nicht erforderlich. Zudem ist eine Beseitigung des Baumbestandes im Rahmen der Pla-nung ohnehin nicht beabsichtigt: Die Bereiche sind als mehrschichtige und naturnahe Gehölzbe-stände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten, was über eine ent-sprechende Festsetzung gesichert ist (s. Kap. 6.2.7). Die Gehölzbestände sind durch eine unterschiedliche Artenzusammensetzung und Altersstruktur charakterisiert. Während im westlichen Teil des Plangebietes sowie in den Randbereichen z.T. alte Bäume (Weide, Esche, Pappel, Bergahorn) stocken, wird der Bestand im nördlich des Gaso-meters liegenden Teil insbesondere aus jüngerem Stangenholz vorwiegend aus Bergahorn und Weiden gebildet. Im Unterwuchs stocken u.a. Haselnuss, Liguster, Hartriegel und Eibe. Die alten Baumbestände weisen augenscheinlich Höhlen (Spechthöhlen) und stellenweise Totholzstruktu-ren auf. Ebenso wurden Nisthilfen angebracht. Zur Zeit der erfolgten Ortsbegehung befand sich eine wasserführende Mulde im nördlichen Teil-bereich des Plangebietes. Das Wasser war augenscheinlich verstärkt durch anaerob-zerset-zende Abbauprozesse gekennzeichnet und dunkel/ schwarz gefärbt. Amphibien wurden nicht festgestellt.
16 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur Über-sichtskarte 1 : 200000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für Westfalen. Münster.
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Das Plangebiet/ die hier befindlichen Gebäude und Biotopstrukturen unterliegen aufgrund ihrer derzeitigen, genehmigten Nutzungen verschiedenen anthropogen-bedingten Störungen. Auch die Grünstrukturen werden augenscheinlich aufgrund bestehender Trampelpfade und durch-schnittener Zaunanlagen anthropogen negativ beeinflusst. Im nordwestlichen und südöstlichen Teilbereich sind hier vormals bestehende Gehölze durch die Entnahme von Bäumen aufgelichtet worden. Zelte/ abgespannte Planen zeugen von zeitweiliger Nutzung durch Obdachlose. Das Innere des eigentlichen Gasometers stellt sich als mit Eisenplatten befestigte Fläche dar. In Abhängigkeit der Witterung sammelt sich temporär Wasser auf dem abflusslosen Untergrund. Einige wenige Pionierpflanzen haben sich im Nord-Westen etabliert. Amphibien wurden im Zuge der Ortsbegehung nicht gesehen. Das Innere des Gasometers wird augenscheinlich (u.a. Rampe im Zugangsbereich) zu verschiedenen (Sonder)veranstaltungen genutzt. Nördlich des Plangebiets grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträuchern und Bäumen bewachsen ist, südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes liegt ein Klär- und Regenrückhaltebecken, dahinter ebenfalls eine Kleingartenanlage. Die nächst-gelegenen Wohnnutzungen bestehen im Bereich der Torminstraße, ebenfalls östlicher Richtung. In westlicher/ südwestlicher Richtung verläuft der Albersloher Weg. Das Plangebiet unterliegt verschiedensten Einflüssen/ Immissionen aus dem Straßenverkehr, aber auch aufgrund der aktuellen Nutzungen. Das Umfeld des Plangebietes ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nördlich der Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe sowie Grünflächen und Freiraum im Süden und Osten (Hornebach, Haus Lütkenbeck) geprägt Für die Beurteilung des faunistischen Potentials und die Einhaltung der fachgesetzlichen Vorga-ben gem. § 44 (1) BNatSchG wurde ein artenschutzfachliches Gutachten17 erarbeitet (s. Kap. 6.10). Gegenstand der Erfassungen waren dabei die Artengruppen der Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien. Bei den Begehungen wurden auch die Gebäude von außen gezielt auf gebäudebewohnende Tierarten bzw. deren Spuren/ indirekte Hinweise untersucht. Im Ergebnis der erfolgten Kartierungen wurden keine Reptilienarten festgestellt. Die im Winter-zeitraum in einem Schacht im Vorhabenbereich seitens der Unteren Naturschutzbehörde gemel-deten Amphibien (Teichmolch, Erdkröte, Grasfrösche) wurden nicht (mehr) erfasst. Gem. Gut-achten sind Reproduktionsgewässer für Amphibien im Bereich der Vorhabenfläche auch nicht vorhanden. Bei den nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich überwiegend um charakteristische Vogelar-ten der Siedlungsbereiche, Gärten, Parks und Waldränder, die als sog. kommune Arten in der Stadt Münster relativ häufig sind. Als Höhlenbrüter wurden Buntspecht, Grünspecht (Nahrungs-gast), Star, Gartenrotschwanz (Nahrungsgast), Kohl-, Blaumeise sowie als Nischenbrüter Grau-schnäpper nachgewiesen. Als planungsrelevante Arten wurden Sperber und Star innerhalb des Vorhabenbereiches erfasst. Der Wanderfalke (am Fernsehturm) nutzt den Vorhabenbereich spo-radisch zu Jagdzwecken. Der Eisvogel durchfliegt den Vorhabenbereich gelegentlich, nutzt je-doch die angrenzenden Wasserflächen zur Nahrungssuche.
17 Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (Oktober 2024): Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke.
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Zu den erfassten Fledermausarten zählen gem. Fachgutachten Wasser- und Zwergfledermaus, die vermutlich die Spechthöhlen sowie Vogel- und Fledermauskästen im Gehölzbestand gele-gentlich als Zwischen- und Paarungsquartier nutzen. Darüber hinaus wurden zwei überfliegende Exemplare des Großen Abendseglers überfliegend nachgewiesen. Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist ausweislich des vorliegenden Artenschutzgutachtens und unter Berücksichtigung der vorherrschenden anthropogen geprägten Biotopstrukturen von durchschnittlicher Bedeutung. Im Vorhabenbereich wurden insgesamt zwei planungsrelevante Vogelarten (Sperber und Star) sowie drei streng geschützte Fledermausarten (Großer Abend-segler, Wasser- und Zwergfledermaus) nachgewiesen. Reptilien wurden nicht erfasst. Auch Am-phibien konnten während der Kartierungen im Jahr 2024 nicht festgestellt werden. Südöstlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 6,5 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich für die vorliegende Planung aufgrund der Ent-fernung und des beabsichtigten Vorhabens keine umweltrelevanten Vorgaben. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung] vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befrei-ung/ Ausnahme. In östlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet „Auwald Stapelskotten“ (MS-007) in einer Entfernung von rund 2,75 m. Die Schutzgebietsausweisung dient insbesondere der Erhal-tung des Altarms, des Erlenbruchs, der Auwaldgesellschaften und der typischen Laubwaldgesell-schaft der trockenen Niederterrasse. Das Plangebiet übernimmt keine ausgewiesene Funktion im Biotopverbund. Südlich verläuft, ge-trennt durch die Albersloher Straße“ der ausgewiesene Biotopverbund „Bahnböschungen und Bahnbrachen im Innenstadtbereich“ (VB-MS-4011-007). Östlich grenzt nach Auskunft der Unte-ren Naturschutzbehörde der Stadt ein Gebiet an, welches in der Stadtbiotopkartierung als Biotop im Bereich des Rückhaltebeckens des Honebaches verzeichnet ist.
Abbildung 3: Plangebiet (gestrichelte Linie). (Quelle: TIM-Online, Datenlizenz Deutschland – zero – Version 2.0)
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Baubedingte Umweltauswirkungen Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens sind durch die partielle Baufeldräumung und die nachfolgenden Bautätigkeiten verschiedene Wirkfaktoren verbunden, die zu negativen Auswirkungen auf (geschützte) Tier-und Pflanzenarten/ die biologische Vielfalt führen können. Hierzu gehören: Gehölzfällungen, Flächeninanspruchnahme, Versiegelung vorbelasteter Flä-chen, Verdrängung i. S. von Störungen während der Bauphase (Geräusche, Bewegungen, Licht), Stoffeinträge (Staub) in umliegende Bereiche. Die baubedingten Auswirkungen konzentrieren sich maßgeblich auf die bereits bebauten und versiegelten Flächen des Plangebietes und werden durch die festgesetzten Baulinien im Bereich des Gasometers sowie des Gasreglerhauses festgelegt. Die maßgeblich im westlichen/ südwestlichen und östlichen Bereich des Plangebietes befindli-chen Grünstrukturen wurden entsprechend eingemessen und werden – soweit als möglich – in die vorliegende Planung integriert. Die zum Erhalt vorgesehenen Bäume werden durch zeichne-rische Erhaltungsfestsetzungen für Einzelbäume planungsrechtlich gesichert. Aufgrund des bestehenden Planungsrechts durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ sind baubedingt keine waldrechtlichen Belange von der Planung betroffen (s. Kap. 8.4.2). Ein forstrechtlicher Aus-gleich ist daher im Zuge der vorliegenden Planung nicht mehr zu erbringen. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung] vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand kann zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung führen und erfordert einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme. Art und Umfang betroffener Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Münster fallen sowie die hierfür notwendigen Ersatzanpflanzungen) werden im Zuge der Baugenehmigungen abschließend bestimmt. Inwieweit mit der Umsetzung des Planvorhabens baubedingte Auswirkungen auf gesetzlich ge-schützte Tier- und Pflanzenarten i. S. des § 44 (1) BNatSchG verbunden sind, wurde im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie Lederer, Oktober 2024) geprüft (s. Kap. 6.10). Zu den tatsächlichen Beeinträchtigungen im Rah-men einer nachfolgenden Vorhabenrealisierung gehören hiernach Flächenentzug durch Über-bauung von Grundstücksteilen und die damit einhergehende dauerhafte Veränderung von Vege-tations- bzw. Biotopstrukturen, Veränderungen von Habitaten, Lärmemissionen und visuelle Stö-rungen durch Fahrzeugbewegungen/ Menschen und Lichtemissionen. Einige dieser Wirkfaktoren wirken zudem auch betriebsbedingt nach einem Abschluss der eigentlichen Bauphase. Gleichwohl können auf Basis des Fachgutachtens artenschutzrechtliche Konflikte durch die Ein-haltung von Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen einer nachfolgenden Planumsetzung sachge-recht vermieden werden. Zu den erforderlichen Maßnahmen, die maßgeblich durch nachfolgende Bauarbeiten ausgelöst werden, gehören: - Ökologische Baubegleitung: Maßnahmen vor und während der Gehölzentnahme Eine Entfernung von Gehölzen ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. ausschließlich im Zeitraum vom 01.11. bis zum 28.02. durchzuführen. Bei einer notwendigen Entnahme von
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Bäumen mit Baumhöhlen von Fledermäusen ist eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. Letztere kann betroffene Baumhöhlen unmittelbar vor einer Fällung auf einen Besatz hin kontrol-lieren und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben machen (u.a. behutsame Fällung, Anbringung von Ersatzquartieren etc.). - Aufhängen von Vogel- und Fledermauskästen (CEF-Maßnahmen) Als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln (u.a. Star) sind in verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ 2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) vorgezogen aufzu-hängen. Entsprechende Hinweise zum Artenschutz wurden in den Bebauungsplan aufgenommen und sind im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung zu beachten. Inwieweit mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 18 ff BNatSchG verbunden ist, wurde im Rahmen der vorliegenden Planung abschließend ermittelt (s. Anhang). Für die Ermittlung des Ausgangszustandes ist dabei der planungsrechtliche Zustand gem. vorlie-gendem Planungsrecht auf Grundlage der bestehenden Bebauungspläne Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ und Nr. Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ ausschlaggebend. Diese wird den im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen unter An-wendung des Biotopwertverfahrens der Stadt Münster gegenübergestellt. Maßgeblich für die Er-mittlung der Eingriffshöhe i.S. der auszugleichenden Biotopwertpunkte ist der sich aus dem Be-bauungsplan i.V.m. dem Vorhaben- und Erschließungsplan ergebende Grad der zukünftig ver-siegelbaren Fläche für das Vorhabengebiet. Im Ergebnis der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung (s. Anhang) ist mit einer nachfolgenden Um-setzung des Planvorhabens ein Eingriff in Natur und Landschaft i.H. von 10.193 Biotopwertpunk-ten verbunden, der nicht plangebietsintern ausgeglichen werden kann. Für den naturschutzfach-lichen Ausgleich werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Der naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt im anerkannten Flächenpool der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft (Münster). Hierfür steht eine als Extensivgrünland entwickelte Fläche in der Ge-markung Nienberge, Flur 5, Flurstück 6 (tlw.) zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch die Einsaat einer kräuterreichen Regio-Saatgutmischung ent-wickelt und umfasst eine Flächengröße von rund 3.122 m2. Die hier zur Verfügung stehenden Ökopunkte werden entsprechend käuflich erworben und vertraglich gesichert. Baubedingte Auswirkungen auf die nächstgelegenen, gesetzlich geschützten Gebiete (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet) sind aufgrund der gegebenen Entfernungen und zu erwartenden, zeit-lich auf die eigentliche Bauphase beschränkten Wirkfaktoren, nicht anzunehmen. Betriebsbedingte Umweltauswirkungen Die betriebsbedingten Auswirkungen mit relevantem Bezug zum Schutzgut können Störungen durch Emissionen von Lärm und Licht umfassen. Darüber hinaus sind Bewegungen (insbeson-dere durch den Menschen) geeignet, bestimmte Tierarten durch die Unterschreitung von spezifi-schen Fluchtdistanzen zu stören. Der Einsatz von Glas als Baustoff birgt zudem artenschutz-
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rechtliche Konflikte i.S. eines gesteigerten Risikos für Vogelschlag. Insbesondere große Glasfas-saden an Gebäuden stellen ein artenschutzfachliches Problem dar, da Vögel Glasscheiben häu-fig nicht wahrnehmen können und in der Folge kollidieren. Die betriebsbedingten Auswirkungen wurden im Rahmen des vorliegenden Artenschutzgutach-tens geprüft und bei der artenschutzrechtlichen Auswirkungsprognose berücksichtigt (vgl. Pla-nungsbüro für Landschafts- und Tierökologie Lederer, Oktober 2024). Im Ergebnis sind zur Ver-meidung betriebsbedingter Auswirkungen aus artenschutzrechtlicher Sicht nachfolgende Vorga-ben zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 (1) BNatSchG einzuhalten: - Vermeidung schädlicher Licht-Emissionen und Spiegel-Effekte Große, hell leuchtende oder spiegelnde Glasfronten sind zu vermeiden. Eine Bestrahlung des Bauwerks von außen ist nicht zulässig. Eine Beleuchtung von Verkehrsflächen ist bedarfsgerecht (Bewegungsmelder) und nur mit warmweißen Licht zulässig. Die Strahler müssen in geringer Höhe auf die zu beleuchtenden Flächen ausgerichtet werden. Abstrahlungen in umliegende Be-stände sind zu vermeiden. Zur Einhaltung der aus artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Vermeidungsmaßnahmen wur-den entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen und sind im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung zu beachten: Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreundliche Au-ßenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden Lampen mit in-sekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralberei-ches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtempera-tur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätzlich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht (Einsatz von Bewegungsmeldern) und auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas wird empfohlen, Gläser mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (vollflächige Markie-rungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von Milchglas) anzuwenden. Die Markierungen müssen sich kontrastreich vor dem Hintergrund abheben. Die Maßnahmen müssen der Kategorie A (hoch wirksam) der Veröffentlichung „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ (Rössler et al., 2022) entsprechen. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Einsatz von Sonnen- und Wärmeschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spiegelung gebrochen und Vogelschlag wirkungsvoll reduziert werden. Erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind betriebsbedingt auf Basis der artenschutzrechtlichen Prüfung nicht zu prognostizieren. 8.4.3 Fläche und Boden Bestandsbeschreibung Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,3 ha und umschließt das Areal des ehemaligen Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf. Das zentrale Plangebiet ist maßgeblich durch das denkmalgeschützte Trägergerüst des ehemaligen Gasometers mit der um-gebenden Erschließungsfläche geprägt. Südwestlich befindet sich das alte Betriebsgebäude (Gasreglerhaus) mitsamt Zufahrtsbereichen. Die vorgenannten Gebäude- und Betriebsflächen
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sind entsprechend versiegelt; ungestörte Bodenverhältnisse sind für diese sowie unmittelbar um-liegende Bereiche aufgrund der vorherigen Bauarbeiten ausgeschlossen. Das direkte Umfeld zeichnet sich im Westen, Norden und Osten durch einen prägenden Baum- und Grünbestand aus. Allerdings sind auch für diese Flächen – zumindest in Teilbereichen - keine ursprünglichen Bodenverhältnisse mehr zu prognostizieren. Die entlang der Umgehungsstraße (B 51) stockenden Gehölze befinden sich ausnahmslos auf einem Erdwall, welcher vermutlich im Zuge der Bauarbeiten zur Umgehungsstraße angelegt wurde. Auch im östlichen Plangebiet kön-nen Auswirkungen aus umliegenden Bautätigkeiten (Regenrückhalte-, Regenklärbecken, Pump-werk) nicht ausgeschlossen werden. Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der für den Gasometer mit seinen um-liegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“ trifft. Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teil-abschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungs-plan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Die Schutzgüter Fläche und Boden sind daher entsprechend dem geltenden Planungsrecht bzw. den erteilten Genehmigungen in Anspruch genommen worden. Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster18 unterliegt dem Plangebiet maßgeblich ein Braunerde-Pseudogley. Im östlichen Teilbereich des Plangebietes unterliegt da-gegen ein Gley. Letzterer ist als „Wasserspeicher im 2-Meter-Raum mit hoher Funktionserfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion“ bewertet worden. Aufgrund der vorhandenen Bebauung (auch östlich außerhalb des Plangebietes (Pumpstation/ Klärwerk), s. Abb. 2) ist jedoch von einer nahezu vollständigen Veränderung der ursprünglichen Bodenverhältnisse im Plangebiet auszu-gehen (s.o.). Ursprüngliche Bodenverhältnisse sind im Bereich der zukünftigen Bauflächen (Ga-someter, Gasreglerhaus) daher nicht mehr zu erwarten.
18 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter: https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 10.04.2024.
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Abbildung 4: Plangebiet (gestrichelte Linie) mit überlagernder Darstellung der Böden gem. Bodenkarte (1: 50.000, Geologischer Dienst NRW). (Quelle: © Land NRW, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) https://www.elwas-web.nrw.de (04.08.2023). Grundkarte: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2023), https://sgx.geodatenzent-rum.de/webpublic/gdz/datenquellen/DatenquellenTopPlusOpen.html). Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Bereich des Plangebietes die im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragver-fahren für den Einzelfall festgelegt. Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden spar-sam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu be-grenzen. Baubedingte Umweltauswirkungen Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rund 1,3 ha, die jedoch im zentralen bzw. südli-chen Bereich maßgeblich durch die bereits versiegelten Bereiche des Gasometers, Gasregler-hauses und umliegende Betriebsflächen gekennzeichnet ist. Im Zuge der nachfolgenden Pla-numsetzung ist eine Inanspruchnahme der Schutzgüter vornehmlich in den baulich bereits vor-geprägten Bereichen des Plangebietes zu erwarten. Ein Neubau von zusätzlichen Erschließungs-anlagen oder öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht erforderlich. Gleichwohl ist, unter Berücksich-tigung des geplanten Müllentsorgungssystems mittels Unterflurcontainern und der damit verbun-denen Entleerung durch Entsorgungsfahrzeuge, für eine sichere und funktionsfähige Erschlie-ßung die Verbreiterung der bestehenden Anbindung des Gasometers an den Boelckeweg
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erforderlich. Die dafür benötigten Flächen sind im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 (s. Kap. 3.3) als „Straßenverkehrsflächen“ festgesetzt und liegen im Eigentum der Stadt Münster. Die De-tails des Ausbaus (Detailplanung der Straßenumbaumaßnahme, Umsetzung, Realisierungszeit-raum etc.) werden über den Durchführungsvertrag gesichert. Mit nachfolgender Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt nicht von einer großflächigen Neuinanspruchnahme der Schutzgüter Fläche und Boden auszugehen. Dies ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die zukünftigen Gebäude – soweit nicht ohnehin ein Bestandserhalt vorgese-hen ist – aufgrund der festgesetzten Baulinien ausschließlich im Bereich der bereits vorbelasteten Flächen errichtet werden. Umliegende Grünstrukturen wurden eingemessen und werden pla-nungsrechtlich gesichert. Damit einhergehend sind großflächige baubedingte Auswirkungen auf den Boden ebenfalls nicht anzunehmen. Dies gilt auch für den als schutzwürdig klassifizierten Gley, der maßgeblich im östlichen Teilbereich des Plangebietes liegt und wofür gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan ein Bestandserhalt der Grünstrukturen vorgesehen ist. Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Bereich des Plangebietes die im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragver-fahren für den Einzelfall festgelegt. Inwieweit sich daraus ggf. baubedingte Vorgaben im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung ergeben, wird daher ebenfalls auf der Genehmigungsebene ab-schließend festgelegt. Das Plangebiet wird mit einer Umgrenzung von Flächen, deren Böden er-heblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten) entsprechend zeichnerisch ge-kennzeichnet. Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen gleichwohl Flächen/ Böden in Anspruch ge-nommen und überbaut. Inwieweit hiermit ein baubedingter Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff BNatSchG verbunden ist, der gem. § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszugleichen ist wird im Zuge der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung (Anhang) ermittelt und geeignete Aus-gleichsmaßnahmen festgelegt. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können je-derzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturge-schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bo-denbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. In die Planzeichnung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Betriebsbedingte Umweltauswirkungen Mit Umsetzung des geplanten Vorhabens ist im Rahmen der zukünftigen Nutzung die Entstehung von Neuverkehren i.S. von privaten/ gewerblichen Kfz-Verkehren, Liefer- und LKW-Verkehren (u.a. Entsorgungsfahrzeuge) verbunden. Da der zukünftige Fahrzeugverkehr jedoch maßgeblich über die bestehenden/ genehmigten Zuwegungen erfolgt und die einzelnen Fahrzeuge nach an-erkannten Technikstandards gebaut und betrieben werden sind keine erheblichen betriebsbe-dingten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Fläche zu prognostizieren. Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei einem ordnungsgemäßen Betrieb von KfZ-Verkehren nicht zu erwarten.
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Anfallender Müll wird durch entsprechende Abfallwirtschaftsunternehmen ordnungsgemäß ent-sorgt, d. h. einer Verwertung/ einem Recycling zugeführt. 8.4.4 Wasser Bestandsbeschreibung Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster19 liegt das Plangebiet im Einzugsgebiet der Werse. Die Grundwassereinheit (L41121-03) befindet sich vollständig innerhalb des Stadtgebietes. Der Grundwasserleiter (Art) wird aus Lockergestein gebildet. Die Einheit wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt; im Nordwesten besteht eine dichte Wohnbebauung, im Süden Industrie- und Gewerbeflächen sowie militärische Flächen. Der äußerste Südwesten der Grundwassereinheit liegt im Wasserschutzgebiet Münster-Geist. Das Grundwasser aus diesem Bereich strömt nach Westen, den Fassungsanlagen des Wasser-werkes 4 zu. Östlich, außerhalb des Plangebietes verläuft der Lütkenbach. Ebenso befinden sich hier ein Re-genrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Pumpstation/ Klärwerk. Aufgrund der bestehenden Versiegelungen im Plangebiet wird die Grundwasserneubildungsrate bereits im Zuge der ursprünglichen Bauarbeiten des Gasometers und umliegender Betriebsflä-chen lokal verändert worden sein. Bestehende Konflikte sind nicht bekannt und auf Grundlage der bestehenden Genehmigungen auch nicht zu erwarten. Nach Maßgabe des Fachkatasters Klimaatlas NRW20 besteht gem. Hochwassergefahren- bzw. -risikokarte keine Gefahr eines Hochwassers (HQhäufig, HQ100, HQextrem). Nach der Starkregenge-fahrenhinweiskarte für NRW besteht im Fall eines seltenen Starkregens (Wiederkehrintervall 100 Jahre) die Möglichkeit von partiellen Überflutungen im Plangebiet. Die maximale Wasserhöhe wird mit ca. 1,20 m angegeben und ist im nördlichen Bereich des Plangebietes punktuell für die mit Gehölzen bestandenen Flächen angegeben. Darüber hinaus können Überflutungen im östli-chen und westlichen Bereich in einer Höhe von rund 0,70 cm nicht ausgeschlossen werden. Hier-bei handelt es sich um stehendes Wasser; relevante Fließgeschwindigkeiten sind nicht angege-ben. Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Bereich des Plangebietes die im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. Für die vorliegende Planung wurde ein Entwässerungskonzept21 unter Berücksichtigung der be-stehenden Altlasten erarbeitet.
19 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter: https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 12.04.2024. 20 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachinformationssystem Klima NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024. 21 Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg / Al-bersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster.
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Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene Überschwemmungsgebiet (Werse) liegt in östlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 2 km. Baubedingte Umweltauswirkungen Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entste-henden Störungen z.B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z.B. durch Schmier- und Betriebsstoffe jedoch nicht anzunehmen, so dass voraussichtlich keine erheblichen baubedingten Auswirkungen zu erwarten sind. Im Plangebiet befinden sich bereits Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle. Betriebsbedingte Umweltauswirkungen Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei ordnungsgemäßem Betrieb der Kunden-, Zuliefer- und Anwohnerverkehre auszuschließen. Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt künftig im Trennsystem. Das Schmutzwasser soll in den vorhandenen Schmutzwasserkanal (DN 200) eingeleitet wer-den. Eine Prüfung hat ergeben, dass der Kanal hydraulisch ausreichend dimensioniert ist, um das anfallende Schmutzwasser abzuleiten. Im Sinne des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster wird eine Niederschlagswasserbe-wirtschaftung geplant, die auf die Einhaltung des naturnahen, lokalen Wasserhaushaltes und so-mit auf einen hohen Verdunstungsanteil und möglichst geringen Gebietsabfluss zielt. Am Gebäude anfallendes Niederschlagswasser: In der Gebäudeplanung sind Elemente wie Gründächer und Fassadenbegrünung berücksichtigt. Das auf dem begrünten Dach, an der Fassade und auf den Loggien anfallende Niederschlagwas-ser wird in Zisternen gesammelt, um das Regenwasser zur Bewässerung der Begrünung zu ver-wenden. Das im Wasserbecken (sog. „Reflecting-Pool“) im Erdgeschoss verdunstende Wasser wird ebenfalls mit Regenwasser aus der Zisterne nachgefüllt. Der Überlauf der Zisterne wird an den städtischen Regenwasserkanal angeschlossen. Geplant ist eine Betonschachtzisterne als Kaskade mit einem Gesamtvolumen von ca. 110 m3. Das auf den Laubengängen anfallende Re-genwasser wird gesammelt und in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet, da dieses Wasser nicht für die Bewässerung der Begrünung verwendet werden darf (z.B. aufgrund von Tausalz). In den Freianlagen anfallendes Niederschlagswasser: Das Niederschlagswasser, welches auf die die Grünflächen in den Freianlagen fällt, wird auf die-sen Flächen versickert und verdunstet. Alle befestigten Flächen in den Außenanlagen dürfen aufgrund eines flächendeckenden kf-Wertes (Durchlässigkeitswert, der die Versickerungsfähig-keit von Böden beschreibt) von < 1 x 10-6 m/s und der daraus resultierenden Anforderung aus dem DWA-Arbeitsblatt 138 nicht in die angrenzenden Grünflächen geleitet werden und müssen über Abläufe an das städtische Kanalnetz angeschlossen werden. Als Kompensation, für die nicht mögliche Versickerung des darauf fallenden Regenwassers, werden die umlaufenden Verkehrs-flächen über eine flache wegbegleitende Retentionsmulde an das Regenwasserkanalnetz ange-schlossen. Diese Retentionsmulden verzögern den Ablauf des Regenwassers und erhöhen den Verdunstungsanteil (s. Kap. 6.4).
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Die Versickerung von Niederschlagswasser bedarf grundsätzlich gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaus-haltsgesetz (WHG) der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Für die Errichtung und den Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmenutzung ist, unab-hängig von der Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist vor Bau-beginn bei der Unteren Wasserbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu beantragen. Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser und Telekommunikation erfolgt durch eine Ausweitung der vorhandenen Netze durch die jeweiligen Leitungsträger. Die im Plangebiet vor-handenen Leitungen werden im Bebauungsplan über die Festsetzung von Leitungsrechten zu-gunsten der Erschließungsträger gesichert und sind von einer Bebauung und Bepflanzung mit großkronigen Bäumen freizuhalten. Die geplanten Dachgärten und die Fassadenbegrünung wirken sich positiv auf den Wasserab-fluss aus. Insgesamt werden daher voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 8.4.5 Klima / Luft Bestandsbeschreibung Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro- bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. § Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole ausfiltern, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. In Städten tragen sie wesentlich zum Wohlbefin-den des Menschen bei. Die klimatische Bedeutung liegt in unmittelbarer Abhängigkeit zur Bestandsgröße zwischen gering bis sehr hoch. § Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) dienen der Kaltluftentste-hung. Im Vergleich dazu weisen landwirtschaftliche Flächen mit einer zeitweiligen Vegeta-tionsdeckung lediglich eine geringere Funktion für die Kaltluftentstehung auf. Die unversiegelten Bereiche können allgemein einem Klima innerstädtischer Grünflächen zuge-ordnet werden. Versiegelte Flächen sind einem Gewerbe- und Industrieklima (offen) zuzuordnen. Nach Angabe des Fachinformationssystems22 sind die versiegelten Bereiche des Plangebietes (Gasometer, Betriebsgebäude, Betriebsflächen) gem. Klimaanalyse (tags) als Siedlung (stark) eingestuft. Der sogenannte PET-Wert (Physiological Equivalent Temperature), der das thermi-sche Empfinden unter Berücksichtigung zahlreicher Einflüsse wie Wind, Luftfeuchtigkeit oder Sonnenstrahlung angibt, wird für die entsprechend vorbelasteten Teilflächen > 35 bis 41 °C mo-delliert. Damit ist das Plangebiet aufgrund der bestehenden Situation (Bebauung, versiegelte Flä-chen) deutlich anthropogen vorbelastet. Die maßgeblich mit Gehölzen bestandenen Flächen wer-den hingegen als Grünflächen (stark) dargestellt. Damit ist auch für diese Bereiche bereits von einer thermischen Belastung auszugehen. Der PET-Wert liegt ebenfalls zwischen > 35 bis 41 °C.
22 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachinformationssystem Klima NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024.
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Bei der Klimaanalyse für den Nachtzeitraum ist gem. Fachinformationssystem für versiegelte Be-reich von einer „schwachen“ nächtlichen Überwärmung auszugehen. Die bewachsenen Bereiche des Plangebietes fungieren hingegen als Kaltluftentstehungsgebiet und tragen zu einem mittleren Kaltluftvolumenstrom bei, welcher in nördliche/ nordöstliche Richtung fließt. In der Gesamtbe-trachtung ist für die versiegelten Flächen des Plangebietes eine weniger günstige thermische Situation dargestellt, während die Grünflächen als höchste thermische Ausgleichsfunktion darge-stellt werden. Letzteres gilt auch für die umliegenden Kleingartenanlagen. Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster23 befinden sich im Plangebiet keine Kaltluftleitbahnen, Kaltluftentstehungsgebiete bzw. Belüftungskorridore. Es wird jedoch eine Funktion als „klimaöko-logischer Ausgleichsraum“ angegeben. Hierbei handelt es sich um eine Einstufung der Fläche als „Freifläche“, die durch ihre Lage innerhalb oder am Rande der Innenstadt lokalklimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen kann, z.B. zur Minderung von Wärmeinseleffekten. Aufgrund umliegender Verkehrsachsen (Umgehungstraße, Albersloher Weg, Gleise) können im Plangebiet Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehre nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Nach Maßgabe des Umweltkatasters der Stadt Münster (Fachansicht Immissionsschutz) sind die Fein-staub- (PM 10) und Stickstoffdioxidwerte (NO2) in der untersten Klasse (<= 28 μg/ m3) eingeord-net. Baubedingte Umweltauswirkungen Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt lediglich von geringfügi-gen Neuversiegelungen im Bereich der Zufahrt sowie der Umfahrung des bestehenden Gasome-ters auszugehen. Die zukünftigen Bauvorhaben beschränken sich damit auf bislang größtenteils baulich vorbelastete Bereiche. Die bestehenden Grünstrukturen wurden eingemessen und wer-den planungsrechtlich durch entsprechende zeichnerische Festsetzungen gesichert. Baubedingt sind mit Umsetzung des Vorhabens verschiedene Emissionen (Abgase, Staub etc.) durch Baufahrzeuge, Kräne und die notwendigen Materialanlieferungen zu erwarten. Hierbei han-delt es sich um zeitlich, d.h. auf die eigentliche Bauphase befristete Auswirkungen, die die Er-heblichkeitsschwelle voraussichtlich nicht überschreiten. Dies gilt erwartungsgemäß auch vor dem Hintergrund der im Rahmen nachfolgender Bauarbeiten eingesetzten Maschinen und Werk-zeuge nach dem aktuellen Stand der Technik. Das Vorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels z.B. durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhausgasemissionen bei. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht. Es werden keine voraussichtlichen erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. Betriebsbedingte Umweltauswirkungen Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich maßgeblich auf den eigentlichen Be-trieb der Gebäude. Neubauten werden nach den aktuellen Vorschriften des Gebäudeenergiege-setz (GEG) errichtet und erfüllen damit die gesetzlichen Standards hinsichtlich Energieeffizienz und ihres Primärenergiebedarfs. 23 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter: https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 12.04.2024.
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Betriebsbedingte erhebliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Klima i. S. von re-levanten Treibhausgasemissionen oder / und eine Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klima-wandels sind - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben - nicht zu erwarten. Die beste-henden Freiflächen, die den Gasometer umgeben, werden im Zuge der Planung nicht überbaut, sodass sich keine Änderungen mit Auswirkungen auf diese Flächen ergeben. Von Überschwem-mungen geht in diesen Bereichen keine Gefahr aus. Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und im Sinne des Klimaschutzes soll die Stromversorgung mitunter über die Nutzung der Sonnenenergie sichergestellt werden. Für den Wärmebedarf ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen (Kap. 6.4) Die geplanten Dachgärten und die Fassadenbegrünung wirken sich positiv auf das Kleinklima, den Wasserabfluss sowie die Freiraumqualität der Bewohner aus. Die betriebsbedingten negativen Aspekte führen insgesamt nicht zu voraussichtlichen, erhebli-chen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut. 8.4.6 Landschaft Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft verstanden. Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d.h. der Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen und naturbelassenen Landschaftselementen, wider. Das südöstlich der Innenstadt gelegene Plangebiet umfasst das technische Baudenkmal des Ga-someters, das ehemalige Betriebsgebäude des Gasometers (Gasreglerhaus) sowie die umlie-genden Frei- und Grünstrukturen. Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 wird begrenzt durch Grünstrukturen und im Weiteren die Bundesstraße B 51 im Norden, durch Grünstrukturen, ein Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Klärwerk im Osten, durch eine Kleingartenanlage im Süden und den Albersloher Weg im Westen. Damit ist das Plangebiet entsprechend anthropogen vorbelastet und - bis auf das Gerüst des ehemali-gen Gasometers - von der freien Landschaft her nicht einsehbar. Das Gasometer ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weithin sichtbar und markiert als identitätsstiftendes Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner Hafenbereichs. Das Bau-werk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis es 2005 außer Betrieb genommen wurde. Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende Gasreglerhaus sind als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Münster einge-tragen. Baubedingte Umweltauswirkungen Mit einer Mischung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen, Kultur und Kita soll das Industriedenk-mal des Gasometers vertikal gestaffelt werden. Die Fläche hat das Potenzial für die Entwicklung eines qualitätsvollen, vielfältigen und nachhaltigen Stadtquartiers und wird eine neue prägende Landmarke für die Konversion im gesamten Hafenbereich darstellen. Ziel ist die Entwicklung eines durchmischten, urbanen sowie nachhaltigen Stadtquartiers inner-halb der Kubatur des ehemaligen Gasometers sowie den angrenzenden Flächen. Das städte-bauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers und das ehemalige Gasreglerhaus) sowie die Erschließungs- und Freiflächen und entwickelt
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diese im Kontext der historischen Bestandsbebauung weiter. Die Planung sieht innerhalb der Stahlkonstruktion des Industriedenkmals einen Zylinderbau mit 14 Geschossen vor. Zunächst soll das Stahlgerüst restauriert werden. Der Sockel des Gerüsts behält seine blaue Bestandsfarbe und seinen geschlossenen Charakter. Dieser erhält zukünftig lediglich in einigen Bereichen er-forderliche Öffnungen, die dem Muster der Stahlplatten entsprechen und das historische Erschei-nungsbild des Gasometers respektieren. Der geplante Neubau innerhalb des Gasometers wird mit einem Rücksprung von mindestens 0,5 m zum bestehenden Stahlgerüst errichtet. Die ehemalige Silhouette des Gasbehälters wird mit neuer Struktur rekonstruiert und soll ein nachhaltiges Tragwerk aus Holz erhalten. Die Architektur der neuen Fassade greift den geschlossenen Charakter und die Materialisierung des alten Behälters auf. Die Stahlbänder werden in größerem Maßstab in der Fassade dargestellt, bestehend aus Metallblenden. Diese Gestaltung erzeugt eine abstrakte Version des alten Behäl-ters. Durch den Einsatz von Kränen während der eigentlichen Bauphase sind kurzzeitig weitreichen-dere Auswirkungen auf das Landschaftsbild vorherzusehen. Von einer Überschreitung der Er-heblichkeitsschwelle ist aufgrund der zeitlich engen Begrenzung dieser Auswirkungen jedoch nicht auszugehen. Die bestehenden Grünstrukturen werden weitestgehend in die vorliegende Planung integriert, so dass keine erhebliche Auswirkung prognostiziert wird. Betriebsbedingte Umweltauswirkungen Betriebsbedingte Umweltauswirkungen des Vorhabens, die zu einer Überschreitung der Erheb-lichkeitsschwelle in Bezug auf das Schutzgut Landschaft führen, sind nicht zu erwarten. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Das Plangebiet liegt auf Grundlage des kulturlandschaftlichen Fachbeitrages zum Regionalplan Münsterland24 in der Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes sowie im Bereich des bedeutsa-men Kulturlandschaftsbereiches der Fachsicht „Denkmalpflege“ (D 5.4, „Münster, Telgte, Wol-beck“) und der Fachsicht „Archäologie“ (A. 5.3, „Bischofsstadt Münster mit Wigbold Wolbeck“). Der kulturlandschaftliche Fachbeitrag enthält zu dem Gasometer unter der Nr. 249 den folgenden Eintrag: „Der Gasbehälter wurde 1953/54 als Teleskopbehälter von der Firma August Klönne aus Dort-mund, errichtet. Das Gasreglerhaus und die Transformatorenstation wurde 1954 errichtet. Es handelt sich um ein zum Boelckeweg giebelständiges, mit roten Klinkern verkleidetes Gebäude unter einem sehr flach geneigten Satteldach.“ Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende Gasreglerhaus (inkl. technischer Ausstattung) sind als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen.
24 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2013): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland Re-gierungsbezirk Münster. Münster. Online unter: https://www.lwl.org/302a-download/PDF/kulturlandschaft/KuLaRegMSLandKorrekturneuWEB.pdf. Abgerufen: April 2024.
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Der Gasbehälter ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Stadt Münster, da dieser die Entwicklung der Gaswirtschaft anschaulich dokumentiert. Im Jahr 2005 wurden zwar die Glocke und die beiden Teleskope des Gasometers entfernt, die stadt- und wirtschaftsge-schichtliche Bedeutung des Gasometers wurde dadurch jedoch nicht wesentlich vermindert. Der Gasbehälter ist als Teleskop-Gasometer anhand der erhaltenen Teile weiterhin ablesbar erhalten und kennzeichnet die Örtlichkeit, an der in der Nachkriegszeit die Gasversorgung der Stadt Müns-ter wieder aufgebaut wurde. Wesentlich für den Denkmalwert ist neben dem Gasbehälter auch das südwestlich gelegene Gas-reglerhaus und Teile ihrer Ausstattung (ein Gasdruckregler, zwei Verdichter und eine Filteran-lage). Sie ist als Funktionseinheit mit dem Behälter bedeutend, da sie die Abläufe der Gasspei-cherung sowie die Umstellung auf Erdgas in den 1970er Jahren dokumentiert. Inzwischen gehört der Teleskopbehälter zu den wenigen erhaltenen Behältern dieser Bauart in Westfalen und weist einen besonderen Seltenheitswert sowie für die Münsteraner Bevölkerung einen hohen Identifikationswert auf. Darüber hinaus kommen nach derzeitigem Kenntnisstand im Plangebiet keine weiteren Kultur- oder sonstigen Sachgüter von gesellschaftlicher Bedeutung vor. Es finden sich keine Hinweise auf Bodendenkmäler. Baubedingte Umweltauswirkungen Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das ehemalige Betriebsgebäude sind aufgrund ihrer historischen Bedeutung als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgeset-zes NRW eingetragen. Änderungen am und/ oder in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach denkmalrechtlicher Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Die Planung wurde mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt, die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Die geplante Umnutzung und Neugestaltung bindet die historische Bausubstanz im Rahmen der architektonischen Gesamtkonzeption ganzheitlich ein. Das städtebauliche Konzept erhält die bei-den denkmalgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers und das ehemalige Gasreg-lerhaus) sowie die Erschließungs- und Freiflächen. Zunächst soll das Stahlgerüst restauriert werden. Der Sockel des Gerüsts behält seine blaue Bestandsfarbe und seinen geschlossenen Charakter. Dieser erhält zukünftig lediglich in einigen Bereichen erforderliche Öffnungen (für Belüftung und Erschließung), die dem Muster der Stahl-platten entsprechen und das historische Erscheinungsbild des Gasometers respektieren. Der geplante Neubau innerhalb des Gasometers wird mit einem Rücksprung von mindestens 0,5 m zum bestehenden Stahlgerüst errichtet. Die ehemalige Silhouette des Gasbehälters wird mit neuer Struktur rekonstruiert und soll ein nachhaltiges Tragwerk aus Holz erhalten. Das Gasreglerhaus wird ebenfalls renoviert und die zugemauerten Bereiche der ursprünglichen Glasfassade wieder rekonstruiert. Das vor der Fassade vorhandene Podest wird als Eingang ge-nutzt. Die geschützten Teile der Anlage bleiben erhalten, so dass vor diesem Hintergrund nicht von erheblichen baubedingten Auswirkungen auszugehen ist. Den Belangen der Fachansicht „Archäologie“ wird in Form des Denkmalschutzgesetztes baube-dingt Rechnung getragen. So sind im Falle von kulturhistorisch / kulturgeschichtlich wichtigen Bodenfunden die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten und die Erdarbei-ten unverzüglich einzustellen. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.
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Insgesamt sind mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens keine baubedingten Aus-wirkungen zu erwarten, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Betriebsbedingte Umweltauswirkungen Betriebsbedingt werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. Do-minierend wirkte die vormalige Nutzung des Plangebietes gem. den bestehenden und genehmig-ten Strukturen/ Gebäuden. Dabei wurde das Gasometer im Jahr 2005 außer Betrieb genommen. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt, welche im Umweltbericht in den jeweiligen Kapiteln zu den Umweltschutzgütern im Detail beschrieben werden. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ ökosystemaren Zu-sammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten sind – bei Bearbeitung des jewei-ligen Schutzgutes betrachtet. Es liegen im Plangebiet jedoch keine Schutzgüter vor, die in unab-dingbarer Abhängigkeit voneinander liegen. Bestehende, erheblich nachteilige Wechselwirkun-gen sind auf Grundlage des vorliegenden Planungsrechts und der vormals erteilten Genehmi-gungen nicht bekannt. Erhebliche bau- bzw. betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind bei ei-nem entsprechend anzunehmenden störungsfreien Betrieb der zukünftigen Gebäude insgesamt nicht zu erwarten. 8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Das Plangebiet würde voraussichtlich weiterhin in seiner derzeitigen Form bestehen bleiben. Es würde dementsprechend auch zukünftig durch das ehemalige Trägergerüst des Gasometers und das ehemalige Gasreglerhaus sowie umliegende Betriebs- und Erschließungsflächen gekenn-zeichnet. Die im Umfeld vorhandenen Grünstrukturen würden sich naturgemäß i. S. einer Suk-zession weiterentwickeln. Das Plangebiet liegt jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“. Der Bebauungs-plan trifft für den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“. Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungs-bereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Die Flächen könnten gem. geltendem Planungsrecht auch zu-künftig einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden. Ein natürliches Entwicklungspotenzial der Schutzgüter aufgrund fachgesetzlicher Vorgaben des Naturschutzes ist nicht in relevantem Umfang zu erwarten. Einzig die der Baumschutzsatzung der Stadt Münster unterliegenden Gehölze könnten sich zukünftig weiter entwickeln und damit - insbesondere im Fall einer Brache - mit zunehmendem Alter an ökologischer Bedeutung gewin-nen.
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8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-lichen nachteiligen Umweltauswirkungen • Während der Bauphase sind als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen eine zü-gige und gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur Vermeidung von Störungen anzu-streben. Die erforderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Es ist auf einen profilgerechten Abtrag und eine fachgerechte Lagerung des ausgehobenen Bodenmaterials zu achten. Insbesondere der Oberboden sollte bei Zwi-schenlagerung gegenüber Erosion geschützt und soweit möglich wieder profilgerecht an gleicher Stelle eingebracht werden. • Der Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist bei Baumaßnah-men sicherzustellen (vor Beginn der Bauarbeiten ortsfeste Schutzzäune um ggf. be-troffene Bäume anbringen, Boden im Wurzelbereich von Gehölzen nicht Befahren oder durch Materialablagerungen verdichten, Einsatz von Schutzvlies/ Stahlplatte/ Baggermat-ten, freigelegtes Wurzelwerk mit Frostschutzmatten abdecken und bei Trockenheit be-wässern, kein Bodenauftrag oder -abtrag im Wurzelbereich). • Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Sat-zung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baum-schutzsatzung] vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme. • Um mit Umsetzung des Bebauungsplanes nicht gegen artenschutzrechtliche Verbote ge-mäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verstoßen, ist eine zeitliche Einschränkung die Entfernung von Gehölzen betreffend (gem. Fachgutachten nur im Zeitraum vom 01.11 bis zum 28.02) zu beachten. Bei einer notwendigen Entnahme von Bäumen mit Baumhöhlen ist zudem eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. Diese kann ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben treffen. • Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreund-liche Außenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden Lampen mit insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensi-tät des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätz-lich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht (Einsatz von Bewegungsmeldern) und auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. • Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas wird empfohlen, Gläser mit einem Außenreflexi-onsgrad von max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (voll-flächige Markierungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von Milchglas) anzuwenden. Die Markierungen müssen sich kontrastreich vor dem Hintergrund abheben. Die Maßnahmen müssen der Kategorie A (hoch wirksam) der Veröffentlichung „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ (Rössler et al., 2022) ent-sprechen. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Einsatz von Son-nen- und Wärmeschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spiegelung ge-brochen und Vogelschlag wirkungsvoll reduziert werden.
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• Als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln sind in verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ 2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) vorgezogen aufzuhängen. • Während der Betriebsphase, d.h. der eigentlichen Nutzung sind bei einem ordnungsge-mäßen Betrieb und der Einhaltung der aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlichen Maßnahmen (u.a. zur Verminderung von Vogelschlag, Vermeidung schädlicher Licht-Emissionen) keine erheblich nachteiligen Auswirkungen anzunehmen. • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält Festsetzungen zum Erhalt von zeichne-risch festgesetzten Baumstandorten, die den größtmöglichen Erhalt der bestehenden Grünsubstanzen sicherstellen und dem Minimierungsgebot Rechnung tragen. • Zum Schutz der Nutzungen im Vorhabenbereich gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Verkehrs-/ Gewerbelärm wurde ein Lärmgutachten erstellt, in dem die zur Einhal-tung der entsprechenden Vorgaben/ Orientierungs-/ Grenzwerte notwendigen Maßnah-men benannt werden. Zur Sicherung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen enthält der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen, die im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung einzuhalten sind (s. Kap.6.5). • Es besteht die Möglichkeit nachteilige Umweltauswirkungen z. B. durch die Nutzung er-neuerbarer Energien und einen sparsamen und effizienten Energieeinsatz zu minimieren. Diese Maßnahmen bleiben jedoch der Vorhabenträgerin/ Bauherren im Rahmen des Ge-bäudeenergiegesetzes (GEG) bzw. der Vorgaben der Landesbauordnung NRW vorbehal-ten. 8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige alternative Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den Geltungsbereich des vor-habenbezogenen Bebauungsplans berücksichtigen (plankonforme Alternativen) und ein ver-gleichbares städtebauliches Potenzial sowie geringere Umweltauswirkungen aufweisen, beste-hen nicht. Das geplante Vorhaben ist zudem räumlich an die örtliche Situation und die hier mög-liche sinnvolle Wiedernutzbarmachung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude gebunden. 8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vor-haben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnah-men zur Vermeidung / Ausgleich Gemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen Flächen unterschiedlicher Nutzung einander so zuzuordnen, dass die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen soweit wie möglich vermieden werden. Der von einem Betrieb oder einer Anlage ausgehende Gefährdungsgrad orientiert sich dabei an den in den Betriebsabläufen zur Anwendung kommenden Stoffen. Die zulässigen Nutzungen im Vorhabenbereich lassen keine schwereren Unfälle oder Katastro-phen erwarten, die zu erheblich nachteiligen Auswirkungen führen. Weitere Gefahrgutunfälle durch Industrietätigkeiten im Sinne der Seveso-Richtlinie und / oder verkehrsbedingten Gefahrgutunfällen sind in vorliegendem Fall ebenfalls nicht zu erwarten.
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Es befinden sich keine Industriestandorte bzw. Betriebe und Anlagen die der Seveso-III-Richtlinie25 unterliegen. Das Plangebiet befindet sich außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten. In Bezug auf ein statistisches Hochwasser (HQ20, HQ100, HQ1000) besteht kein Hochwasserrisiko. 8.9 Zusätzliche Angaben Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw. Bestandskartierungen des ökologischen Zustands im Plangebiet sowie der unmittelbaren Umge-bung. Darüber hinaus wurden die im Literaturverzeichnis benannten Quellen ausgewertet und der Erarbeitung des Umweltberichtes zugrunde gelegt. Schwierigkeiten bei der Zusammenstel-lung der erforderlichen Angaben traten nicht auf. 8.10 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswirkun-gen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Die in den Immissionsgutachten zugrunde gelegten Annahmen sind im Zuge der Baugenehmi-gung zu prüfen. Unbenommen hiervon ist die fortlaufende Überprüfung während und nach Ab-schluss der Bauarbeiten gem. den entsprechend gutachterlich getroffenen Vorgaben. Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen insbesondere die Überprüfung der Umsetzung der Grünfestsetzungen – insbesondere den Schutz sowie den Erhalt der planungsrechtlich gesicherten Bäume. Die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderlichen Maßnahmen sind entsprechend des vorliegenden Artenschutzfachbeitrages (s. Kap. 6.10) zu be-rücksichtigen. Bei einem Auftreten unvorhersehbarer Umweltauswirkungen ist in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der ggf. erforderlichen baurechtlichen Zulassungsverfahren. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass unerwartete Auswirkungen durch die Fachbehörden im Rahmen von bestehenden Überwa-chungssystemen und der Informationsverpflichtung nach § 4 Abs. 3 BauGB gemeldet werden. 8.11 Zusammenfassung Im Rahmen der Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelcke- weg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ wurden unter Berücksichtigung des bestehenden Planungsrechts zusammenfassend folgende Ergebnisse festgestellt: Menschen Das Plangebiet (1,3 ha) liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Münster und umfasst das techni-sche Baudenkmal des Gasometers, das ehemalige Betriebsgebäude des Gasometers (Gasreg-lerhaus) sowie die umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Nördlich des Plangebiets verläuft die Umgehungsstraße (B 51) und in westlicher/ südwestlicher Richtung der Albersloher Weg. Folglich 25 Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
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unterliegt das Plangebiet Immissionen aus dem vorbeiführenden Straßenverkehr. Unmittelbar südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes besteht ein Klär- und Re-genrückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebauung im Bereich „Torminweg“. Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Immissionsgutachten erstellt. Hiernach sind, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, Schallminderungs-maßnahmen erforderlich. Alle erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden über Festsetzun-gen im Bebauungsplan gesichert. Insgesamt werden durch die Planung daher keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnumfeld vorbereitet. Biotopstrukturen / Biologische Vielfalt Das Plangebiet ist im Bereich des Gasometers, des Gasreglerhauses und der umliegenden Be-triebsflächen versiegelt/ bebaut. Die nicht mit Gebäuden bestandenen Flächen sind durch einen Baum- und Strauchbestand gekennzeichnet. Nördlich des Plangebiets grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträuchern und Bäumen bewachsen ist, südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes liegt ein Klär- und Regenrückhaltebecken, dahinter ebenfalls eine Kleingartenanlage. Die nächst-gelegenen Wohnnutzungen bestehen im Bereich der Torminstraße, ebenfalls östlicher Richtung. In westlicher/ südwestlicher Richtung verläuft der Albersloher Weg. Das Plangebiet unterliegt verschiedensten Einflüssen/ Immissionen aus dem Straßenverkehr, aber auch aufgrund der aktuellen Nutzungen. Für die Beurteilung des faunistischen Potentials und die Einhaltung der fachgesetzlichen Vorga-ben gem. § 44 (1) BNatSchG wurde ein artenschutzfachliches Gutachten erarbeitet. Die biologi-sche Vielfalt im Plangebiet ist aufgrund der vorhandenen Ausstattung mit Biotoptypen und der Störungsintensität von durchschnittlicher Bedeutung. Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung zeigen, dass mit der Planung keine artenschutzrechtli-chen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel- bzw. Fledermausarten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG kann ausgeschlossen werden, wenn die notwendigen Vermeidungsmaßnahmen eingehalten werden. Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Gebiete (FFH-Gebiet, Natur-schutzgebiet) sind aufgrund der gegebenen Entfernungen und der zu erwartenden Wirkfaktoren, nicht anzunehmen. Inwieweit mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 ff BNatSchG vorbereitet wird, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszugleichen ist wurde im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung abschließend ermittelt. Im Ergebnis ist mit dem Vorhaben ein Eingriff in Höhe von 10.193 Biotopwertpunkten verbunden. Die externen Aus-gleichsmaßnahmen erfolgen im anerkannten Ökokonto der Stiftung Westfälische Kulturland-schaft und werden entsprechend vertraglich gesichert. Fläche/ Boden Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,3 ha und umschließt das Areal des ehemaligen Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf. Das zentrale Plangebiet ist
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durch das denkmalgeschützte Trägergerüst des ehemaligen Gasometers mit der umgebenden Erschließungsfläche geprägt. Südwestlich befindet sich das alte Betriebsgebäude (Gasregler-haus) mitsamt Zufahrtsbereichen. Die vorgenannten Gebäude- und Betriebsflächen sind entspre-chend versiegelt; ungestörte Bodenverhältnisse sind für diese sowie unmittelbar umliegende Be-reiche aufgrund der vorherigen Bauarbeiten ausgeschlossen. Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Lan-deseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der für den Gasometer mit seinen umliegen-den Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwas-serbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“ trifft. Im westlichen Randbe-reich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Die Schutzgüter Fläche und Boden sind entsprechend dem geltenden Planungsrecht bzw. den erteilten Geneh-migungen in Anspruch genommen worden. Mit nachfolgender Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt nicht von einer großflächigen Inanspruchnahme der Schutzgüter Fläche und Boden auszugehen. Die zukünftigen Gebäude – soweit nicht ohnehin ein Bestandserhalt vorgesehen ist – werden aufgrund der festgesetzten Baulinien ausschließlich im Bereich der bereits vorbelasteten Flächen errichtet. Umliegende Grünstrukturen wurden eingemessen und werden planungsrechtlich gesichert. Die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Lage des Plangebietes im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster werden im nachfolgenden Bauantragverfahren für den Einzelfall festgelegt. Wasser Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Werse. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete lie-gen im Plangebiet nicht vor. Die Grundwassereinheit befindet sich innerhalb des Stadtgebietes und wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt; im Nordwesten besteht eine dichte Wohnbebauung, im Süden Industrie- und Gewerbeflächen sowie militärische Flächen.Der äu-ßerste Südwesten der Grundwassereinheit liegt im Wasserschutzgebiet Münster-Geist. Das Grundwasser aus diesem Bereich strömt nach Westen, den Fassungsanlagen des Wasserwer-kes 4 zu. Östlich, außerhalb des Plangebietes verläuft der Lütkenbach. Ebenso befinden sich hier ein Re-genrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Pumpstation/ Klärwerk. Aufgrund der bestehenden Versiegelungen im Plangebiet wurde die Grundwasserneubildungs-rate bereits im Zuge der ursprünglichen Bauarbeiten des Gasometers und umliegender Betriebs-flächen lokal verändert. Bestehende Konflikte sind nicht bekannt. Für die vorliegende Planung wurde ein Entwässerungskonzept/ Versickerungsgutachten unter Berücksichtigung der bestehenden Altlasten erarbeitet. Insgesamt werden voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Klima / Luft Die versiegelten Bereiche des Plangebietes sind als Siedlungsbereiche einzustufen. Damit ist das Plangebiet aufgrund der bestehenden Situation (Bebauung, versiegelte Flächen) deutlich anthropogen vorbelastet. Die maßgeblich mit Gehölzen bestandenen Flächen sind als Grünflä-chen einzustufen. Die bewachsenen Bereiche des Plangebietes fungieren damit als Kaltluftent-stehungsgebiet. In der Gesamtbetrachtung ist für die versiegelten Flächen des Plangebietes eine weniger günstige thermische Situation. Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster befinden sich im Plangebiet keine Kaltluftleitbahnen, Kaltluftentstehungsgebiete bzw. Belüftungskorridore. Es wird jedoch eine Funktion als „klimaöko-logischer Ausgleichsraum“ angegeben. Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt von Versiegelungen im Bereich vorbelasteter Flächen auszugehen. Hierbei werden jedoch keine Grünstrukturen in An-spruch genommen, die eine maßgebliche Relevanz in Bezug auf das (globale) Klima aufweisen. Das Vorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels z.B. durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhausgasemissionen bei. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht. Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich maßgeblich auf den eigentlichen Be-trieb des zukünftigen Gebäudes. Für den Wärmebedarf soll nach derzeitigem Planungsstand Ge-othermie genutzt werden. Eine relevante betriebsbedingte Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht. Landschaft Das südöstlich der Innenstadt gelegene Plangebiet umfasst die technischen Baudenkmäler des Gasometers und des ehemaligen Betriebsgebäudes des Gasometers (Gasreglerhaus) sowie die umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Das Gasometer ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weithin sichtbar. Ziel ist die Entwicklung eines durchmischten, urbanen sowie nachhal-tigen Stadtquartiers innerhalb der Kubatur des ehemaligen Gasometers sowie den angrenzenden Flächen. Das städtebauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper sowie die Erschließungs- und Freiflächen. Von einer baubedingten Überschreitung der Erheblichkeits-schwelle kann gem. der o.g. Vorhabenausgestaltung nicht ausgegangen werden. Kulturgüter und sonstige Sachgüter Das Plangebiet liegt in der Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes sowie in den bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen „Münster, Telgte, Wolbeck“ / „Bischofsstadt Münster mit Wigbold Wolbeck“. Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende Gasreglerhaus sind als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen. Die geplante Umnutzung und Neugestaltung bindet die historische Bausubstanz ein. Das städte-bauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers und das ehemalige Gasreglerhaus) sowie die Erschließungs- und Freiflächen. Es finden sich keine Hinweise auf Bodendenkmäler.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Im Fall von kulturhistorisch / kulturgeschichtlich wichtigen Bodenfunden sind die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten und die Erdarbeiten unverzüglich einzustellen. Be-triebsbedingt werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 9. Referenzliste der Quellen / Gutachten § Alpha inside consultants (Juli 2024): Neubau Gasometer Ikonos, Münster – Besonnungssi-mulation Bericht. Köln. § Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Na-turraum. Online unter: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruen-ordnungzielkonzeptnaturraum.pdf. Abgerufen: 08.04.2024. § Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Freiraumkonzept. Online un-ter: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruen-ordnungfreiraumkonzept2012.pdf. Abgerufen: 08.04.2024). § Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster. § Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (September 2024): Mobilitätskonzept zur Umnutzung des Gasometers am Albersloher Weg in Münster. Bochum. § Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (August 2024): Verkehrsuntersuchung zur Umnutzung des Gasometers am Albersloher Weg in Münster. Bochum. § Burrichter, E. (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Er-läuterungen zur Übersichtskarte 1:200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Ge-ographische Kommission für Westfalen. Münster. § Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (o.J.): Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). Gebietsinformatio-nen „Kernmünsterland“ und „Uppenberger Geestrücken“. Online unter: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/start. Abgerufen: 11.04.2024. § Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachin-formationssystem Klima NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024. § Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2013): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regi-onalplan Münsterland Regierungsbezirk Münster. Münster. Online unter: https://www.lwl.org/302a-down-load/PDF/kulturlandschaft/KuLaRegMSLandKorrekturneuWEB.pdf. Abgerufen: 12.04.2024. § Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (22.12.2010): Arten-schutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemein-same Handlungsempfehlungen.
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§ Normec Uppenkamp (Mai 2024): Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Untersu-chung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51“. Ahaus. § Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (Oktober 2024): Vorhabenbezoge-ner B-Plan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke. § Rössler, M., W. Doppler, R. Furrer, H. Haupt, H. Schmid, A. Schneider, K. Steiof & C. Weg-worth (2022): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 3., überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach. § Stadt Münster (o.J.): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 18 BNatSchG und § 4 LG NW im Stadtgebiet von Münster. § Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter: https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 10.04.2024. § Stadt Münster: Stellplatzsatzung der Stadt Münster. Münster, 2020. Online unter: https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnum-mer/63.13. Abgerufen: 07.08.2024. § Umweltlabor ACB GmbH (Juli 2024): Untersuchung des Oberbodens auf polychlorierte Biphenyle (PCB) – BV Gasometer, Boelckeweg 3 Münster. Münster. 10. Gesamtabwägung - wird im weiteren Verfahren ergänzt - 11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelun-gen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u. ä.) wer-den im Rahmen eines Durchführungsvertrags mit der Vorhabenträgerin getroffen. i.A. WoltersPartner Stadtplaner GmbH, Oktober 2024
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Anhang Eingriffe in Natur und Landschaft Inwieweit mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 ff BNatSchG vorbereitet wird, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszugleichen ist wird im Rahmen der vorliegenden, verbindlichen Bauleitplanung abschließend ermittelt geeig-nete Maßnahmen zum Ausgleich getroffen. Dabei wird zur Ermittlung des Eingriffs das Münster-aner Bewertungsmodell26 angewandt. Für die Ermittlung des Ausgangszustandes ist dabei der planungsrechtliche Zustand gem. vorlie-gendem Planungsrecht auf Grundlage der bestehenden Bebauungspläne Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ und Nr. Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ ausschlaggebend. Das beste-hende Planungsrecht wird den im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen unter Anwendung des Biotopwertverfahrens der Stadt Münster (s.o.) gegenüber-gestellt. Maßgeblich für die Ermittlung des Eingriffs ist die gem. vorhabenbezogenem Bebau-ungsplan zukünftig versiegelbare Fläche. Diese wurde auf Grundlage des Vorhaben- und Er-schließungsplanes konkret ermittelt. Im Ergebnis der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung (s.u.) ist mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ein Eingriff in Natur und Landschaft i.H. von 10.193 Biotopwertpunkten ver-bunden, der nicht plangebietsintern ausgeglichen werden kann. Für den naturschutzfachlichen Ausgleich werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Der naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt im anerkannten Flächenpool der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft (Münster). Hierfür steht eine als Extensivgrünland entwickelte Fläche in der Ge-markung Nienberge, Flur 5, Flurstück 6 (tlw.) zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch die Einsaat einer kräuterreichen Regio-Saatgutmischung ent-wickelt und umfasst eine Flächengröße von rund 3.122 m2. Die hier zur Verfügung stehenden Ökopunkte werden entsprechend käuflich erworben und vertraglich gesichert.
26 Stadt Münster (o.J.): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 18 BNatSchG und § 4 LG NW im Stadtgebiet von Münster.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Tabelle: Ausgangszustand gem. BP Nr. 349 "Boelckeweg/ Westf. Landeseisenbahn/ Umgehungs-traße / Lindberghweg & 142 "Albersloher Weg, Teilabschnitt I".
Beschreibung
Biotoptyp (Kürzel)VA3 SE0 o.A.
Fläche (qm) 178 5.733 6.806 12.717
Boden
Seltenheit des Bodentyps 1 1 5
Natürlichkeit des Bodenprofils 1 1 6
Pufferfunktion des Bodens 1 4
Natürliches ökologisches Entwicklungspotenzial1 1 7
Wasser
Wasserschutzfunktion (nicht bei Gewässer/ RRB) 4
Bedeutung für die Grundwasserneubildung 1 1 7
Bedeutung für die Wasserrückhaltung 1 1 7
Selbstreinigungskraft von Gewässern
Abhängigkeit des Biotoptyps vom Wasserhaushalt1 1 5
Klima
Bedeutung für die Kaltluftproduktion 1 1 5
Bedeutung für den Klimaausgleich 1 1 8
Bedeutung für die Lufthygiene 1 1 8
Summe I 9,00 10,00 66,00
Mittelwert I x 2 2,00 2,00 12,00
Seltenheit des Biotoptyps 7
Natürlichkeitsgrad 1 1 6
Strukturvielfalt des Biotoptyps 1 1 8
Artenvielfalt 1 1 7
Artenschutzwert*
Vielfalt von Biotoptypen im Untersuchungsraum 5
Bedeutung im Biotopverbund 7
Einbindung (Hemerobie der Nachbarbiotope) 1 1 3
Summe II 4,00 4,00 43,00
Mittelwert II x 3 3,00 3,00 18,43
Ersetzbarkeit 1 4 7
Summe III 1,00 5,00 13,00
Mittelwert III x 3 3,00 7,50 19,50
Wert IV x 2 2,00 2,00 16,00
Biotoptypenwertstufe (Summe der Mittelwerte I-
IV / 10) 1,00 1,45 6,59
Summe der Mittelwerte
Grundwerte des Biotoptyps
Biotopwertstufe x Fläche 178 8.313 44.871 53.362
Ausschluss des Eingriffs
* Die unversiegelten Bereiche innerhalb der Flächen für Ver- und Entsorgung sind mit Bäumen und Sträuchern bestanden.
Es erfolgt dementsprechend eine Bewertung gem. Ist-Zustand.
I. ABIOTISCHE FAKTORENIV. RAUMWERT
Gefährdungsgrad
II. BIOTISCHE FAKTOREN
1
III. GEFÄHRDUNG
Bedeutung im Grünsystem 8
6
Ver- und
Entsorgung
(versiegelt)
1
1
Öffentliche
Verkehrsfläche Gesamt
Ver- und
Entsorgung
(unversiegelt)*
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung zum Entwurf / Seite 72 von 73
Tabelle: Zielzustand gem. vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr.626 "Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51".
Grünflächen (5.180 qm)
versiegelte Flächen
(80 %)
unversiegelte
Flächen/
Grünanlagen (20
%)
Private Grünflächen1
Fläche (qm) 6.029 1.507 5.180 12.716Boden
Seltenheit des Bodentyps 1 5 5
Natürlichkeit des Bodenprofils 1 5 6
Pufferfunktion des Bodens 4 4
Natürliches ökologisches Entwicklungspotenzial 1 4 5
Wasser
Wasserschutzfunktion (nicht bei Gewässer/ RRB) 4 4
Bedeutung für die Grundwasserneubildung 1 6 7
Bedeutung für die Wasserrückhaltung 1 6 7
Selbstreinigungskraft von Gewässern
Abhängigkeit des Biotoptyps vom Wasserhaushalt1 5 5
Klima
Bedeutung für die Kaltluftproduktion 1 5 5
Bedeutung für den Klimaausgleich 1 7 8
Bedeutung für die Lufthygiene 1 7 8
Summe I 9,00 58,00 64,00
Mittelwert I x 2 2,00 10,55 11,64
Seltenheit des Biotoptyps 6 6
Natürlichkeitsgrad 1 5 5
Strukturvielfalt des Biotoptyps 1 5 6
Artenvielfalt 3 5
Artenschutzwert*
Vielfalt von Biotoptypen im Untersuchungsraum 5 5
Bedeutung im Biotopverbund 4 5
Einbindung (Hemerobie der Nachbarbiotope) 1 3 3
Summe II 3,00 31,00 35,00
Mittelwert II x 3 3,00 13,29 15,00
Ersetzbarkeit 1 4 5
Summe III 1,00 7,00 10,00
Mittelwert III x 3 3,00 10,50 15,00
Wert IV x 2 2,00 14,00 16,00
Biotoptypenwertstufe (Summe der Mittelwerte I-IV / 10)1,00 4,83 5,76
Summe der Mittelwerte
Grundwerte des Biotoptyps
Biotopwertstufe x Fläche 6.029 7.284 29.856 43.169
Ausschluss des Eingriffs
1 Aufgrund der getroffenen Festsetzungen ist von einem weitestgehendem Erhalt der Grünstrukturen in den privaten Grünflächen auszugehen.
Die Bewertung erfolgt daher in Anlehnung an den Bestand. Gleichwohl werden in Bezug auf einzelne Paramter Abschläge aufgrund einer Nutzungsintensivierung vorgenommen.
-10.193
Beschreibung
IV. RAUMWERTBedeutung im Grünsystem 1 8
I. ABIOTISCHE FAKTORENII. BIOTISCHE FAKTORENIII. GEFÄHRDUNG
Gefährdungsgrad
Vorhabenbereich (7.536 qm) (einschl.
Verkehrsflächen u. Flächen für Ver- und
Entsorgung)
3
7
Ermitteltes Biotopwertdefizit (Planzustand - Ausgangszustand):
Gesamt
5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung zum Entwurf / Seite 73 von 73
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626: Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung
Robin Denstorff Stadtbaurat
V-0597-2024-Anlage-1-FNP-117-Begruendung
121051 Zeichen
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 36
B e g r ü n d u n g
zum Entwurf der 117. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Münster-Südost,
Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich
„Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Inhalt Seite
1. Planungsanlass, Planungsziele und strukturelle Situation .................................................................... 2
1.1 Hinweise zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) .............................................................. 3
1.2 Hinweise zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel) ............................................................... 3
2. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 4
3.2 Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte ............... 5
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 6
4.1 Gemischte Baufläche .................................................................................................................. 6
4.2 Erschließung ................................................................................................................................ 7
4.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur .......................................................................... 7
4.4 Immissionsschutz ........................................................................................................................ 7
5. Arten- und Biotopschutz ........................................................................................................................ 8
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ............................................................. 9
6.1 Altlasten ....................................................................................................................................... 9
6.2 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 10
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 10
7.1. Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 10
7.2 Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 11
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 11
7.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) und der
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase ..................... 14
7.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 14
7.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................................... 17
7.4.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 21
7.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 24
7.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 26
7.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 27
7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 28
7.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 29
7.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ..... 30
7.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen ...................................................................................................... 30
7.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 31
7.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für
schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung /
Ausgleich ............................................................................................................................................. 31
7.9 Zusätzliche Angaben ................................................................................................................. 32
7.10 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 32
7.11 Zusammenfassung .................................................................................................................... 32
8. Referenzliste der Quellen / Gutachten ................................................................................................ 35
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0597/2024
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 36
1. Planungsanlass, Planungsziele und strukturelle Situation
Der Gasometer, unmittelbar südöstlich des Kreuzungsbereiches Bundesstraße 51 (Umgehungs-
straße) / Albersloher Weg gelegen, ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weithin
sichtbar und markiert als identitätsstiftendes Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner Ha-
fenbereichs. Das Bauwerk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis es
2005 außer Betrieb genommen wurde. Die weiterhin sichtbaren Elemente des ehemaligen Ga-
someters – Führungsgerüst, Sperrwasserbecken und Gasanzeige – sowie einzelne Elemente der
südwestlich angrenzenden Gasreglerstation sind inzwischen als technische Baudenkmäler in die
Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen.
Mit dieser 117. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der parallelen Aufstellung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 sollen nunmehr die stadtstrukturellen und städtebauli-
chen Ziele für das Gelände des Gasometers planungsrechtlich gesteuert werden: Ziel ist die Ent-
wicklung eines durchmischten, urbanen sowie nachhaltigen Stadtquartiers innerhalb der Kubatur
des ehemaligen Gasometers.
Der ca. 1,3 ha große Änderungsbereich liegt am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwi-
schen dem Albersloher Weg und der Bundestraße 51 auf dem Areal des Gasometers im Stadt-
bezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf-West. Der Änderungsbereich ist derzeit maßgeb-
lich durch das Führungsgerüst des ehemaligen Gasometers mit der umgebenden Erschließungs-
fläche geprägt. Südwestlich befindet sich das alte Betriebsgebäude (Gasreglerhaus), welches
durch kulturelle und soziale Nutzungen in den letzten Jahren zwischengenutzt wurde. Das direkte
Umfeld zeichnet sich im Westen, Norden, Osten und Südosten durch einen prägenden Baum-
und Grünbestand aus. Nördlich des Änderungsbereichs grenzt entlang der Bundesstraße 51 ein
Erdwall an, der mit Sträuchern und Bäumen bewachsen ist, südlich eine Kleingartenanlage. Öst-
lich des Änderungsbereichs befinden sich ein Klär- und Regenrückhaltebecken sowie im Weite-
ren Wohnbebauung. Ebenfalls grenzt östlich ein schutzwürdiges Biotop gemäß Stadtbiotopkar-
tierung an.
Erschlossen wird der Änderungsbereich vom Boelckeweg über eine Zuwegung, die vorbei am
Gasreglerhaus Richtung Nordosten und im Weiteren um den Gasometer führt. Der Boelckeweg
bindet an den Albersloher Weg an, der unmittelbar westlich des Änderungsbereichs verläuft.
Das Umfeld des Änderungsbereichs ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nörd-
lich der Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe
(Baumarkt, Selbstbedienungswarenhaus mit großflächigem Grundversorgungsangebot) sowie
das Wohngebiet Lütkenbeck im Süden und Grünflächen und Freiraum im Osten geprägt. Die
vielfältigen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebote im Bereich des Hafen- und Hansavier-
tels sind in ca. 1 km Entfernung erreichbar.
Für den Gasometer und seine umliegenden Flächen soll unter Beibehaltung der bestehenden
und prägenden Bau- und Grünsubstanz eine neue Nutzung planungsrechtlich vorbereitet werden:
Mit einer Mischung aus Wohnen, Büros, Dienstleistungen, Kultur und Kita soll das Industriedenk-
mal des Gasometers vertikal gestaffelt werden. Damit hat das Gelände das Potenzial, durch eine
hochwertige Wiedernutzbarmachung eine neue prägende Landmarke für die Konversion im er-
weiterten Hafenbereich zu werden.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 36
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Änderungsbereich
eine Grünfläche mit einem punktuellen Planzeichen für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbe-
stimmung „Gas“ dar. Die beabsichtigte Planung lässt sich somit nicht aus den Darstellungen des
Flächennutzungsplans entwickeln.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 21.02.2024 durch den Rat
der Stadt Münster eingeleitet und im Amtsblatt Nr. 04 vom 01.03.2024 öffentlich bekannt ge-
macht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 117. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes erfolgte im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 20.03.2024.
Die Veranstaltung wurde öffentlich bekannt gemacht. Neben der Informationsveranstaltung hatte
die Öffentlichkeit bis einschließlich 24.04.2024 die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte in der Zeit vom 27.03.2024 bis einschließlich
zum 26.04.2024.
1.1 Hinweise zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit einer wohnberechtigten Bevölkerung von aktuell rd.
321.000 (30.04.2024)1. Für die nächsten Jahre (bis 2045) prognostizieren sowohl das Land NRW
als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum. Dies führt – verstärkt durch
den Trend sinkender Haushaltsgrößen – zu einem Bedarf von rund 2.000 neuen Wohnungen pro
Jahr bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen.2
Um die Inanspruchnahme bisher baulich nicht genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutz-
gebotes des Baugesetzbuches zu minimieren, hat der Rat der Stadt Münster festgelegt, dass
mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im
Gebäudeleerstand oder in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergan-
genheit regelmäßig überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen,
militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt
wurden.
Mit Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird eine brachliegende und in Teilen bereits versie-
gelte Fläche in Anspruch genommen. Durch die Wiedernutzbarmachung der Fläche wird eine
Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen i.S. des Bodenschutzgebotes des
BauGB vermieden, sie dient der Vermeidung der Zerschneidung des Freiraums an anderer Stelle.
Im Sinne eines sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden soll zudem das
Maß der erforderlichen Versiegelung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung auf das not-
wendige Minimum reduziert werden.
Die vorliegende Planung zur 117. Änderung des FNP entspricht daher in besonderer Weise den
Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
1.2 Hinweise zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel)
Der Änderungsbereich ist bereits baulich genutzt sowie verkehrlich und infrastrukturell erschlos-
sen. Synergieeffekte der Erschließung sowie der Ver- und Entsorgung können daher genutzt
1 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/statistik-stadtforschung/zahlen-daten-fakten; die genannten Einwohnerzah-
len beziehen sich auf die sogenannte wohnberechtigte Bevölkerung Münsters. Diese beinhaltet alle Menschen mit
Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz (beide Gruppen tragen zur Wohnungsnachfrage bei) und basiert auf dem städti-
schen Melderegister. Es gibt allerdings deutliche Unterschiede zwischen dieser Zahl und der im Rahmen des Zensus
2022 aktuell ermittelten Bevölkerungszahl für Münster. Die amtliche Bevölkerungszahl für Münster im Jahr 2022 be-
trägt daher 303.772 Menschen (allerdings ausschließlich Menschen mit Hauptwohnsitz). Weitere Informationen dazu
sind zu finden unter: https://www.stadt-muenster.de/aktuelles/newsdetail/zensus-2022-ergebnisse
2 vgl. dazu auch das Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, die Dokumentation zur Planungs-
werkstatt 2030, die Vorlagen zur Fortschreibung des Baulandprogramms (vgl. V/0193/2023 bzw. V/0260/2024) die
Ratsvorlage zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland (V/0339/2023) sowie die Vorlage zu den Ergebnis-
sen der Wohnungsstättenbedarfsprognose (V/0606/2023)
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 36
werden. Durch die Umnutzung wird eine Überplanung von Freiflächen an anderer Stelle vermie-
den.
Gemäß Grünordnung der Stadt Münster, „Teilplan Freiraumkonzept“, wird der Änderungsbereich
als „2. Grünring - Innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsflächen mit großer Bedeutung für
Erholung, Stadtgliederung“ dargestellt. Da im Zuge der Planung jedoch nicht in den Grünbestand
eingegriffen wird, sondern dieser im Rahmen der Planung vielmehr für die wohnortnahe Erholung
und Freiraumnutzung weiterentwickelt werden soll, ist ein Widerspruch zum o.a. Freiraumkonzept
nicht gegeben.
Das Planvorhaben trägt bau- und betriebsbedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Kli-
mawandels bei. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klima-
wandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter Überschwemmungs-
gebiete, so dass bau- und anlagenbedingte erhebliche Auswirkungen - z.B. durch einen etwaigen
Verlust von Retentionsräumen - nicht anzunehmen sind.
Insbesondere Gehölze sorgen im Hinblick auf das Schutzgut „Klima / Luft“ für positive Einflüsse
und übernehmen eine wichtige Klimafunktion innerhalb des städtischen Gefüges. Diese werden
im Rahmen der Planung erhalten und ergänzt.
Des Weiteren sind An- und Neubauten nach den aktuellen Vorschriften des Gebäudeenergiege-
setzes (GEG) zu errichten. Dadurch werden bautechnische Standardanforderungen zum effizien-
ten Betriebsenergiebedarf sichergestellt.
Im Umweltkataster der Stadt Münster ist der Änderungsbereich Teil eines klimaökologischen Aus-
gleichsraumes. Negative Einflüsse sind aus vorgenannten Gründen jedoch nicht erkennbar.
Insgesamt werden mit der Planung weder Folgen des Klimawandels erheblich verstärkt, noch
sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen
2. Änderungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 117. Änderung des Flächennutzungsplans liegt südöstlich der
Innenstadt im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf-West. Er wird
im Norden durch Grünstrukturen und im Weiteren die Bundesstraße B 51,
im Osten durch Grünstrukturen, ein Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken,
im Süden durch eine Kleingartenanlage und
im Westen durch den Albersloher Weg
begrenzt.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche als „Allgemeinen Sied-
lungsbereich“ (ASB) dar, sodass gemäß Schreiben der Bezirksregierung vom 27.03.2024 eine
Vereinbarkeit mit dem grundlegenden raumordnerischen Ziel 2-3 LEP NRW vorliegt.
Die unmittelbar angrenzende Umgehungsstraße B 51 ist als „Straße für den vorwiegend groß-
räumigen Verkehr“, der Albersloher Weg als „Straße für den vorwiegend überregionalen und re-
gionalen Verkehr“ dargestellt.
Am 01.09.2021 ist der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz
(BRPH) in Kraft getreten. Der neue BRPH hat das Ziel, die von Starkregen und Hochwasser
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 36
ausgehenden Gefahren zu verringern. Von besonderer Bedeutung sind die Sicherung und Rück-
gewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen, die Risikovorsorge in potenziell überflutungs-
gefährdeten Bereichen und der Rückhalt des Wassers in der Fläche des gesamten Einzugsge-
biets. Der Plan soll das Wasserrecht unterstützen und ergänzen und dient dazu, den Hochwas-
serschutz u.a. durch vorausschauende Planung zu verbessern.
§ 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, die im BRPH festgelegten Ziele zu beachten. Die Grundsätze sind
im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
Insbesondere folgende Ziele und Grundsätze sind für die vorliegende Planungsabsicht gemäß
Bezirksregierung Münster zu beachten bzw. berücksichtigen:
Ziel I.1.1 (Allgemeines: Hochwasserrisikomanagement)
Ziel I.2.1 (Allgemeines: Klimawandel und -anpassung)
Grundsatz II.1.1 (Schutz vor Hochwasser ausgenommen Meeresüberflutungen: Einzugs-
gebiete nach § 3 Nummer 13 WHG)
Ziel II.1.3 (Schutz vor Hochwasser ausgenommen Meeresüberflutungen: Einzugsgebiete
nach § 3 Nummer 13 WHG)
Das Plangebiet der 117. FNP-Änderung liegt innerhalb des Flussgebiets Ems, Teileinzugsbereich
Obere Ems (Basiseinzugsgebiet 329322 gemäß GSK3E NRW) jedoch außerhalb gesetzlicher
Überschwemmungsgebiete. Das Plangebiet weist auch keine Hochwassergefahren gem. Hoch-
wassergefahrenkarten NRW3 auf.
Eine Überprüfung der Starkregengefahrenkarte der Stadt Münster 4 zeigt, dass im Bereich der
nördlichen, östlichen und westlichen Frei- und Grünflächen sowie innerhalb des Gasometers so-
wohl bei einem seltenen (30-jährliches Ereignis, hN = 37-40 mm/h) als auch bei einem außerge-
wöhnlichen Ereignis (100-jährliches Ereignis, hN = 44-48 mm/h) und einem extremen Ereignis
(hN = 90 mm/h) Überschwemmungen entstehen können.
Die bestehenden Freiflächen, die den Gasometer umgeben, werden im Zuge der Planung nicht
überbaut, sodass sich keine Änderungen mit Auswirkungen auf diesen Flächen ergeben. Von
Überschwemmungen geht in diesen Bereichen keine Gefahr aus.
Die Situation im Gasometer wird sich durch Realisierung des Vorhabens vollständig ändern, so-
dass das Regenwasser in diesen Bereichen zukünftig abgeleitet bzw. über die geplante Dachbe-
grünung zurückgehalten wird.
Im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 626 „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ wurde ein Entwässerungskonzept
erarbeitet, welches den Nachweis des schadlosen Abflusses erbringt. Zudem erfolgt im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens ein Überflutungsnachweis.
Die 117. Änderung des Flächennutzungsplans ist daher mit den vorgenannten Zielen und
Grundsätzen der Raumordnung vereinbar.
3.2 Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Änderungsbereich
eine Grünfläche mit einem punktuellen Planzeichen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der
3 https://www.hochwasserkarten.nrw.de/
4 Stadt Münster (2024): Starkregen: Gefahrenkarte. Online unter:
https://www.stadt-muenster.de/wasser/starkregengefahrenkarten
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 36
Zweckbestimmung „Gas“ dar. Die beabsichtigte Planung lässt sich somit nicht aus den Darstel-
lungen des Flächennutzungsplans entwickeln und der Flächennutzungsplan ist im Rahmen der
117. Änderung entsprechend zu ändern.
Bebauungspläne
Für den Änderungsbereich liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 349 „Boelckeweg / Westf.
Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, in der Fassung der 1. Änderung, rechts-
verbindlich seit dem 17.12.2004, vor. Der Bebauungsplan trifft für den Gasometer mit seinen um-
liegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung,
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“. Südlich des Gaso-
meters verlaufen auf einer West-Ost-Achse „mit Leitungsrechten zu belastende Flächen zuguns-
ten der Erschließungsträger“ (Breite ca. 6 m).
Im westlichen Randbereich liegt der Änderungsbereich zudem im Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagen-
weg)“, in der Fassung der 1. Änderung, ebenfalls rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004. Der
Bebauungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher
Wegs. Durch den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich ist diese Fläche nicht in Anspruch
genommen worden und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans überplant werden
Damit das Planungsziel, auf dieser Fläche ein urbanes, durchmischtes sowie nachhaltiges Quar-
tier zu entwickeln, realisiert werden kann, ist parallel zu dieser 117. Änderung des Flächennut-
zungsplanes die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 626 „Boelckeweg / Albersloher Weg /
Bundesstraße B 51“ vorgesehen.
NATURA 2000
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegen im Geltungsbereich der
117. FNP-Änderung nicht vor. Südöstlich des Änderungsbereichs liegt in einer Entfernung von
ca. 6,5 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich für die
vorliegende Planung aufgrund der Entfernung und des beabsichtigten Vorhabens keine umwelt-
relevanten Vorgaben.
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben / Plankonzepte
Gemäß Grünordnung der Stadt Münster, „Teilplan Freiraumkonzept“, wird der Änderungsbereich
als „2. Grünring - Innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsflächen mit großer Bedeutung für
Erholung, Stadtgliederung“ dargestellt (s.o.).
4. Änderungsinhalte
4.1 Gemischte Baufläche
Entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erfolgt für den Änderungsbereich im Flächen-
nutzungsplan zukünftig die Darstellung einer gemischten Baufläche.
Zudem wird ergänzend eine Kennzeichnung für die vorhandene Altlastenfläche aufgenommen
(s. Kap. 7.1).
Das Symbol der Gasversorgung wird weiterhin dargestellt, da aktive Anlagen auf dem Grundstück
bestehen bleiben.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 36
4.2 Erschließung
Der Änderungsbereich ist über den Boelckeweg erschlossen, der im Weiteren an den Albersloher
Weg anbindet. Die innere Erschließung soll über private Flächen erfolgen. Diese werden im Rah-
men der verbindlichen Bauleitplanung gesichert.
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 „Boelckeweg /
Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ wurde eine Verkehrsuntersuchung 5 erarbeitet, die die
Neuverkehre des Vorhabens ermittelt und auf Basis aktueller und zukünftiger Verkehrsdaten die
verkehrlichen Auswirkungen der Umnutzung des Gasometers auf ausgewählte Knotenpunkte im
Bereich des Albersloher Wegs überprüft und bewertet. Diese kommt zusammenfassend zu dem
Ergebnis, dass die Erschließung des Gasometers unter Berücksichtigung vorgeschlagener bau-
licher Maßnahmen im Straßennetz sichergestellt ist. Gegenüber heute ist durch das Neuver-
kehrsaufkommen durch das Vorhaben in den verkehrstechnisch maßgebenden Hauptverkehrs-
zeiten keine spürbare Veränderung festzustellen.
Des Weiteren wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches u.a. eine Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge und E-Bikes, eine umfangreiche Fahrradinfrastruktur, ein Smart-Parking-Sys-
tem sowie Sharing-Dienste vorsieht.
Die nächstgelegene Bushaltestelle „Loddenheide / Beresa“ befindet sich in einer fußläufigen Ent-
fernung von ca. 300 m und wird regelmäßig von den Stadtbuslinien 6 und 8 Richtung Coerde
bzw. Wolbeck und Hiltrup angefahren.
4.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur
Die Versorgung des Änderungsbereichs mit Gas, Strom, Wasser und Telekommunikation erfolgt
durch eine Ausweitung der vorhandenen Netze durch die jeweiligen Leitungsträger.
Die Entwässerung des Änderungsbereichs wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung si-
chergestellt.
Die im Änderungsbereich bereits vorhandenen Leitungen werden im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung über die Festsetzung von Leitungsrechten gesichert und sind von einer Bebauung
freizuhalten.
Die Entsorgung wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. mit der Realisierung si-
chergestellt.
4.4 Immissionsschutz
Im Bauleitplanverfahren sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gem.
§ 1 (6) Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Schädliche Umwelteinwirkungen (z. B. in Form von
Schallimmissionen) sind so weit wie möglich zu vermeiden.
Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Gasometers wurde im Rahmen der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 ein Lärmgutachten 6 erstellt, in dem zum einen die
Einwirkung des Verkehrslärms auf die Planung ermittelt wurde und zum anderen der einwirkende
sowie ausgehende Gewerbelärm geprüft und bewertet wurde.
5 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH: Verkehrsuntersuchung zur Umnutzung des Gasometers am Al-
bersloher Weg in Münster. Bochum, Juni 2024
6 Normec Uppenkamp: Immissionsschutz-Gutachten – Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplan-
verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51“.
Ahaus, Mai 2024
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 36
Im Ergebnis zeigt sich, dass die einwirkenden Verkehrslärmimmissionen zu Überschreitungen
der Orientierungswerte für Urbane Gebiete führen (tags 60 dB[A], nachts 50 dB[A]). Das Gutach-
ten zeigt, dass an den Fassaden des Gasometers teilweise verkehrsbezogene Lärmpegel über
60 dB(A) nachts auftreten (abhängig von der Lage und Höhe). Der Änderungsbereich weist damit
eine starke Lärmbelastung auf. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten,
sind Schallminderungsmaßnahmen erforderlich.
Die Orientierungswerte durch die einwirkenden Gewerbelärmimmissionen werden eingehalten
bzw. unterschritten.
Innerhalb des Änderungsbereichs kommt es durch vorhabeninduzierten Gewerbelärm zu klein-
teiligen Überschreitungen, sodass ebenfalls (Schallschutz-)Maßnahmen erforderlich werden. Ne-
gative Auswirkungen auf die im Umfeld befindliche Wohnbebauung erfolgen durch den Gewer-
belärm nicht.
Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitpla-
nung über Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 entsprechend gesi-
chert.
5. Arten- und Biotopschutz
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW7 ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prü-
fung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Änderungsbereich aktuell
bekannt oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des Vorha-
bens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen werden
können – bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte er-
forderlich werden.
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) ist der Fokus auf „verfahrenskritische
Vorkommen“ planungsrelevanter Arten zu legen. So sind die Artenschutzbelange im Sinne einer
überschlägigen Vorabschätzung zu berücksichtigen, soweit sie auf dieser Ebene bereits ersicht-
lich sind. Auf diese Weise lassen sich Darstellungen vermeiden, die in nachgeordneten Verfahren
aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt werden können.
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in vorliegendem Fall im Rahmen eines artenschutz-
rechtlichen Fachbeitrages im Zuge des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundesstraße 51“ durch ein externes
Fachgutachterbüro geprüft8. Gegenstand der noch laufenden Erfassungen waren dabei die Ar-
tengruppen der Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien.
Bei den nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich überwiegend um charakteristische Vogelar-
ten der Siedlungsbereiche, Gärten, Parks und Waldränder, die als sog. kommune Arten in der
Stadt Münster relativ häufig sind. Als Höhlenbrüter wurden Buntspecht, Grünspecht (Nahrungs-
gast), Star, Gartenrotschwanz (Nahrungsgast), Kohl-, Blaumeise sowie als Nischenbrüter Grau-
schnäpper nachgewiesen. Als planungsrelevante Arten wurden Sperber und Star innerhalb er-
7 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land-
wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen
Zulassung von Vorhaben, gemeinsame Handlungsempfehlung.
8 Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (2024): Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 626 „Boelckeweg/
Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 36
fasst. Der Wanderfalke (am Fernsehturm) nutzt den Änderungsbereich sporadisch zu Jagdzwe-
cken. Der Eisvogel durchfliegt den Änderungsbereich gelegentlich, nutzt jedoch die angrenzen-
den Wasserflächen zur Nahrungssuche.
Zu den erfassten Fledermausarten zählen gem. Fachgutachten Wasser- und Zwergfledermaus,
die vermutlich die Spechthöhlen sowie Vogel- und Fledermauskästen im Gehölzbestand gele-
gentlich als Zwischen- und Paarungsquartier nutzen. Darüber hinaus wurden zwei überfliegende
Exemplare des Großen Abendseglers nachgewiesen.
Im Ergebnis wurden keine Reptilienarten festgestellt. Die im Winterzeitraum in einem Schacht im
Vorhabenbereich seitens der Unteren Naturschutzbehörde gemeldeten Amphibien (Teichmolch,
Erdkröte, Grasfrösche) wurden ebenfalls nicht bestätigt. Gem. Gutachten sind Reproduktionsge-
wässer für Amphibien im Bereich der Vorhabenfläche auch nicht vorhanden.
Im Ergebnis der bislang vorliegenden artenschutzrechtlichen Betrachtung (Art-für-Art-Betrach-
tung, vgl. Lederer, 2024, S.22 ff.) sind mit einer nachfolgenden Umsetzung des Vorhabens - unter
Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen - keine Artenschutzkonflikte gem. § 44 (1)
BNatSchG zu erwarten, die einer nachfolgenden Planumsetzung entgegenstehen. Die zu berück-
sichtigenden Maßnahmen umfassen eine ökologische Baubegleitung bei der Entnahme von Bäu-
men mit Höhlen sowie allgemein eine zeitliche Einschränkung die Entfernung von Gehölzen be-
treffend (nicht im Zeitraum 01.03 bis zum 31.10). Darüber hinaus sind bestimmte Vorgaben zur
Vermeidung schädlicher Licht-Emissionen und der Ausgestaltung von Glasfronten zu berücksich-
tigen. Auch sind Vogel- und Fledermauskästen i.S. von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in
verbleibenden Gehölzbeständen aufzuhängen. Die einzelnen Maßnahmen werden auf der Ebene
der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert und sind bei einer nachfolgenden Umsetzung der
Planung entsprechend zu berücksichtigen.
Die vorliegende 117. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit aus artenschutzrechtlichen
Gründen i.S. des § 44 (1) BNatSchG vollzugsfähig. Artenschutzrechtlich unlösbare Konflikte kön-
nen nach Maßgabe des derzeit vorliegenden Fachgutachtens ausgeschlossen werden.
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
6.1 Altlasten
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw.
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis- und Warnfunktion. Im FNP sollen
gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen, deren Böden
erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzeichnet werden.
Im Änderungsbereich befindet sich die im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte
Fläche 309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasser-
stoffen, Mineralölkohlenwasserstoffen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. Die
Fläche wird sowohl im Flächennutzungsplan (Kennzeichnung als Altlast- / Verdachtsfläche >1
ha) als auch im parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 626 entsprechend gekennzeichnet. In die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans wird ergänzend ein Hinweis aufgenommen. Die geplante Nutzung ist möglich, die tech-
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
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nischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Baugenehmigungs-
verfahren für den Einzelfall festgelegt. Der FNP-Änderung steht dieser Belang unter diesen Vo-
raussetzungen nicht entgegen.
6.2 Denkmalschutz / Archäologie
Innerhalb des Änderungsbereichs befindet sich das Führungsgerüst des Gasometers (inkl. Sperr-
wasserbecken und Gasanzeige) sowie die dazugehörige Gasreglerstation (inkl. technischer Aus-
stattung), welche als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW in
die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen sind. Änderungen am und/ oder in den Gebäuden
dürfen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung der städtischen Denkmalschutzbehörde erfol-
gen.
Weitere Baudenkmäler sowie Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW sind
im Änderungsbereich derzeit nicht bekannt. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hin-
weg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde
auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden.
Im Falle von kulturhistorisch interessanten Bodenfunden sind die Vorschriften des Denkmal-
schutzgesetzes zu beachten.
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
7.1. Rahmen der Umweltprüfung
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB gehören Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege zu den öffentlichen Belangen, die bei der Aufstellung / Änderung
von Bauleitplänen besonders zu berücksichtigen sind. In § 1 a BauGB werden die Vorschriften
für den Umweltschutz und für seine Berücksichtigung in der Abwägung im Einzelnen dargestellt
(Bodenschutzklausel, Eingriffsregelung, Natura 2000 und Klimaschutzklausel). § 2 (4) BauGB
schreibt vor, dass eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Ihre Ergebnisse sind in einem Umwelt-
bericht darzustellen und zu bewerten. § 4 c BauGB verpflichtet die Gemeinden dazu, erhebliche
Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, zu überwa-
chen.
Der vorliegende Umweltbericht zur 117. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster
dokumentiert die umweltrelevanten Auswirkungen entsprechend der o. g. (fach)gesetzlichen Vor-
gaben. Die Detailschärfe der Auswirkungsprognose orientiert sich an der Maßstabsebene der
vorbereitenden Bauleitplanung bzw. an dem für die Abwägung der Umweltbelange erforderlichen
Untersuchungsrahmen. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchen-
den Schutzgutes und vorliegender Detailkenntnisse aus dem parallel in Aufstellung befindlichen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B
51“ erfolgt eine Variierung des Untersuchungsrahmens. Die Bewertung basiert maßgeblich auf
der derzeitigen Darstellung des Änderungsbereichs im wirksamen Flächennutzungsplan der
Stadt Münster. Dieser stellt für den Änderungsbereich eine Grünfläche mit einem punktuellen
Planzeichen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gas“ dar.
Darüber hinaus liegen für den Änderungsbereich die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 349
„Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ und Nr. 142 Teil-
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 36
abschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ vor. Eine Bewer-
tung des Zielzustandes/ die Auswirkungsprognose basiert auf der nunmehr im Rahmen der 117.
Änderung getroffenen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Baufläche).
7.2 Kurzdarstellung der Planung
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 das Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes eingeleitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nach-
nutzung des „Gasometers“ zu schaffen. Parallel zur vorliegenden 117. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626
„Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Änderungsbereich
eine Grünfläche mit einem punktuellen Planzeichen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der
Zweckbestimmung „Gas“ dar. Die beabsichtigte Planung - eine Mischung aus Wohnen, Büro,
Dienstleistungen, Kultur und Kita - lässt sich somit nicht aus den Darstellungen des Flächennut-
zungsplans entwickeln und der Flächennutzungsplan ist im Rahmen der 117. Änderung entspre-
chend in „Gemischte Baufläche“ zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich der 117. FNP-Änderung liegt südöstlich der Innenstadt im Stadt-
bezirk Südost (Stadtteil Gremmendorf-West). Er wird im Norden durch Grünstrukturen und im
Weiteren die Bundesstraße B 51, im Osten durch Grünstrukturen, ein Regenrückhalte- sowie -
klärbecken, im Süden durch eine Kleingartenanlage und im Westen durch den Albersloher Weg
begrenzt.
Die Grünflächen im Änderungsbereich werden aus Baum- und Strauchbeständen im Umfeld des
ehemaligen Gasometers gebildet. Es ist vorgesehen, diese im Rahmen der verbindlichen Bau-
leitplanung zu erhalten und in das zukünftige Freiraum- und Grünkonzept zu integrieren. Da die
vorhandenen Gebäude (Gasometer und Gasreglerhaus) im Änderungsbereich Denkmäler im
Sinne des Denkmalschutzgesetzes darstellen, ist vorgesehen, diese ebenfalls im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in das Vorhaben zu integrieren.
Für den Änderungsbereich liegen zwei rechtskräftige Bebauungspläne vor (s.u.).
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349
„Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“. Der Bebauungs-
plan trifft für den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen
für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der
Zweckbestimmung „Gas“. Im westlichen Randbereich liegt der Änderungsbereich zudem im Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-
Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrs-
fläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Durch den bereits erfolgten Ausbau in diesem Be-
reich, ist diese Fläche nicht in Anspruch genommen worden und kann daher anderweitig über-
plant werden.
Landschaftsplanerische Vorgaben liegen für den Änderungsbereich nicht vor.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 36
Gemäß Grünordnung der Stadt Münster9, „Zielkonzept Naturraum“, wird der Änderungsbereich
als „2. Grünring“ dargestellt. Die Karte zum Grünsystem „Freiraumkonzept“ 10 stellt den Ände-
rungsbereich als „2. Grünring - Innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsflächen mit großer
Bedeutung für Erholung, Stadtgliederung“ dar. Umliegende Bereiche des Gasometers (Kleingar-
tenanlagen) werden zudem als „vorhandene funktionale Grünanlagen (Parks-, Sport- und Spiel-
plätze, Kleingärten, Friedhöfe) dargestellt.
Das EU-weite Natura 2000-Netz beinhaltet die Schutzgebiete der Vogelschutz-Richtlinie
sowie die Schutzgebiete der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Südöstlich des
Änderungsbereichs liegt in einer Entfernung von ca. 6,5 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wol-
becker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich für die vorliegende Planung aufgrund der Entfernung
und des beabsichtigten Vorhabens keine umweltrelevanten Vorgaben.
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster
(Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baum-
schutzsatzung] vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhal-
ten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand
führt zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung und erfordert einen An-
trag auf Befreiung/ Ausnahme.
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für den
Änderungsbereich werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen
Schutzgüter konkretisiert.
9 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Naturraum. Online unter:
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruenordnungzielkonzeptnatur-
raum.pdf (abgerufen: 08.04.2024).
10 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Naturraum. Online unter:
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruenordnungfreiraumkon-
zept2012.pdf (abgerufen: 08.04.2024).
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 36
Umweltschutzziele
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor
Immissionen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z.B. Bau-
gesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Bauge-
setzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Er-
holung in Natur und Landschaft) enthalten.
Biotoptypen,
Tiere und
Pflanzen,
Biologische
Vielfalt, Arten-
und Bio-
topschutz
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz,
dem Landesnaturschutzgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstge-
setz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u.a. zur
Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier- und
Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des
Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und
wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutzverordnung vorgegeben.
Umweltschutzziele werden im Rahmen der vorliegenden Planung u. a. durch die Erar-
beitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und die Ermittlung des mit der
nachfolgenden Umsetzung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft i.S. der na-
turschutzfachlichen Eingriffsregelung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
berücksichtigt. Durch den beabsichtigten Erhalt der Grünstrukturen im Zuge des in Auf-
stellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 ist zudem ein wei-
testgehender Erhalt gewährleistet.
Fläche, Boden
und Wasser
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Landesbo-
denschutzgesetzes (u.a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Bo-
den, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der
Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetz-
buches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Lan-
deswassergesetz (u.a. zur Sicherung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und
als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben.
Die Umweltschutzziele werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung u.a.
durch eine kompakte bauliche Entwicklung und damit eine möglichst geringe Flächen-
inanspruchnahme aufgegriffen. Zudem liegen für den Änderungsbereich bereits pla-
nungsrechtliche Grundlagen i.S. zweier rechtskräftiger Bebauungspläne vor (s.o.). Die
Fläche ist durch die derzeitige/ vormalige Nutzung entsprechend vorgeprägt. Verblei-
bende Eingriffe unterliegen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach dem
Münsteraner Bewertungsmodell und werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleit-
planung abschließend ermittelt.
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz,
dem Landesnaturschutzgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schön-
heit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden Paragra-
phen des Baugesetzbuches vorgegeben. Durch die beabsichtigte Sicherung der Grün-
strukturen der Randbereiche ist zudem ein weitestgehender Erhalt gewährleistet. Ent-
sprechende Festsetzungen erfolgen im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen
Umwelteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmissions-
schutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über den Schutz von
Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und direkt das Landesnaturschutzgesetz NW
Vorgaben für den Klimaschutz. Die Umweltschutzziele im Hinblick auf Luft- und Klima-
schutz werden in vorliegendem Fall durch die beabsichtigte Inanspruchnahme bereits
(baulich) vorbelasteter Flächen berücksichtigt.
Das Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG) enthält zudem Vorgaben zur Reduktion von
Treibhausgasen. Demnach soll Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität
erreichen. Die zu erreichenden Minderungsziele des Gesetzes nach Sektoren (u. a.
Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft) werden u.a. durch das Gebäudeenergiegesetz
(GEG) umgesetzt. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben werden im Rahmen der
vorliegenden Planung / auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung abschließend
berücksichtigt.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 36
Umweltschutzziele
Das Bundesklimaanpassungsgesetz (KAnG) gibt einen Rahmen für Bund, Länder und
Gemeinden für Klimaanpassungsmaßnahmen. Mit dem Gesetz verpflichtet sich die
Bundesregierung, u.a. eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zie-
len vorzulegen. Bei Planungen und Entscheidungen von Trägern der öffentlichen
Hand soll Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigt wer-
den. Praktisch soll dieses Berücksichtigungsgebot im Rahmen der ohnehin stattfinden-
den Abwägungsentscheidungen umgesetzt werden.
Kultur- und
Sachgüter
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt.
Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschaftsbildes ist in den ent-
sprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes
vorgegeben.
Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele
7.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario)
und der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Be-
triebsphase
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, so-
weit möglich, insbesondere die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens
auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei – sofern zu erwarten – die
direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz-, mittel- und langfristigen, ständigen und vo-
rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen. Den ggf. einschlägigen und auf
europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll
dabei Rechnung getragen werden.
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sind
die erheblichen Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Belange nach § 1 (6) BauGB zu
beschreiben. Eine tiefergehende Beschreibung und Bewertung erfolgt jedoch – sofern zu erwar-
ten – schutzgutbezogen, d.h. im Rahmen der nachfolgenden Betrachtung der jeweiligen
Schutzgüter. Sofern einzelne Punkte der Anlage 1 zu § 2 (4) und den §§ 2a und 4c im nachfol-
gendem Umweltbericht nicht tiefergehend betrachtet werden, sind keine wesentlichen Auswir-
kungen diesbezüglich zu erwarten oder können in Unkenntnis der Detailplanung keine abschlie-
ßenden Aussagen auf der vorliegenden Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung erfolgen. De-
tailfragen können auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert werden, sind je-
doch häufig erst im Rahmen der Genehmigungsplanung abschließend zu beurteilen.
7.4.1 Menschen
Bestandsbeschreibung
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der
Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung), aber auch mögliche Funktionen
als Arbeitsstätte zu berücksichtigen sein.
Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt für den Änderungsbereich eine Grünfläche mit einem
punktuellen Planzeichen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gas“ dar.
Zudem bestehen die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landes-
eisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ und Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg
(von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ (vgl. Kap. 7.3).
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 36
Der Änderungsbereich (1,3 ha) liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Münster und umfasst die
technischen Baudenkmäler des Gasometers und des ehemaligen Betriebsgebäudes des Gaso-
meters (Gasreglerhaus) sowie die umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Der Änderungsbereich
unterliegt Immissionen aus dem vorbeiführenden Straßenverkehr (u.a. Umgehungsstraße). Un-
mittelbar südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Änderungsbereichs besteht
ein Klär- und Regenrückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebauung im Bereich „Torminweg“.
Das Umfeld des Änderungsbereichs ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nörd-
lich der Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe
(Baumarkt, Selbstbedienungswarenhaus mit großflächigem Grundversorgungsangebot) sowie
Grünflächen und Freiraum im Süden und Osten geprägt. Die vielfältigen Dienstleistungs- und
Einzelhandelsangebote im Bereich des Hafen- und Hansaviertels sind in ca. 1 km Entfernung
erreichbar.
Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Gasometers wurde ein Lärmgutachten11 im Zuge
des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erarbeitet, in dem
zum einen die Einwirkung des Verkehrslärms auf die Planung ermittelt und zum anderen der
einwirkende sowie ausgehende Gewerbelärm geprüft und bewertet wurde.
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung12 des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes Nr. 626 wurden die Neuverkehre des Vorhabens ermittelt und auf
Basis aktueller und zukünftiger Verkehrsdaten die verkehrlichen Auswirkungen der Umnutzung
des Gasometers überprüft und bewertet.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit einer nachfolgenden Umsetzung der Planung werden die bereits maßgeblich bebauten/ vor-
belasteten Flächen im Bereich des Gasometers, einschließlich Gasreglerhaus und umliegender
ehemaliger Betriebsflächen baulich in Anspruch genommen.
Im Zuge der nachfolgenden Planumsetzung entstehen baubedingte Auswirkungen auf die im Um-
feld befindlichen Wohnnutzungen insbesondere im Bereich des Torminweges. Durch LKW-
Verkehre während der Bauphase sind zudem vorübergehende Belastungen im Bereich der un-
mittelbar in südlicher Richtung angrenzenden Kleingärten i. S. v. Baustellenverkehren, Staubau-
fwirbelungen und temporären Lärmeinwirkungen zu erwarten. Das Maß der Erheblichkeits-
schwelle wird dabei voraussichtlich u. a. aufgrund der lediglich temporären Auswirkungen (be-
schränkt auf die eigentliche Bauphase), nicht überschritten. Besondere Risiken für die menschli-
che Gesundheit sind unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften baubedingt nicht zu
erwarten.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen
des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Immissions-
gutachten erstellt (s.o.). Im Ergebnis des Immissionsgutachtens zeigt sich, dass die einwirken-
den Verkehrslärmimmissionen zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für
Mischgebiete/ Urbane Gebiete führen (tags 60 dB[A], nachts 50 dB[A]).
11 Normec Uppenkamp (Mai 2024): Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundes-
straße B 51“. Ahaus.
12 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (Juni 2024): Verkehrsuntersuchung zur Umnutzung des Gaso-
meters am Albersloher Weg in Münster. Bochum.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 36
Die Berechnungen für den Tageszeitraum zeigen, dass die für Mischgebiete / Urbane Gebiete
anzustrebenden Orientierungswerte von tags 60 dB(A) nur in den von der B 51 und des Albers-
loher Weges abgewandten Fassadenbereichen eingehalten werden. An den Übrigen (äußeren)
Fassadenbereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der an-
zustrebende Orientierungswert um bis zu 9 dB(A) überschritten. Die in der Rechtsprechung an-
genommene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von mehr als 70 dB(A) tags wird dabei nicht
erreicht.
Auch für den Nachtzeitraum ist festzustellen, dass der in der städtebaulichen Planung anzustre-
bende Orientierungswert von nachts 50 dB(A) ebenfalls nur in dem von der B 51 und dem Albers-
loher Weg abgewandten Fassadenbereich eingehalten werden kann. An den Übrigen Fassaden-
bereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der anzustrebende
Orientierungswert von nachts 50 dB(A) in Teilen um bis zu 11 dB(A) überschritten. Damit wird im
nordwestlichen Teil der Fassaden die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB (A) nachts
erreicht bzw. überschritten.
Der Änderungsbereich weist damit eine starke Lärmbelastung auf. Um gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse zu gewährleisten werden Schallminderungsmaßnahmen im Zuge der verbindli-
chen Bauleitplanung getroffen und festgesetzt (z.B. bauliche Maßnahmen in Form von Schall-
schutzfenstern, Lüftungseinrichtungen, Vorgaben zu Außenwohnbereichen etc.).
Die Orientierungswerte durch die einwirkenden Gewerbelärmimmissionen werden eingehal-
ten bzw. unterschritten.
Die Untersuchungsergebnisse zum ausgehenden Gewerbelärm haben ergeben, dass das Bau-
vorhaben bei berücksichtigter Nutzung die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte an den um-
liegend befindlichen schutzbedürftigen Nutzungen so deutlich unterschreitet, dass es als irrele-
vant einzustufen ist. Die Gewährleistung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
durch die ermittelte gewerbliche Vorbelastung und die aus dem Vorhaben verursachte Zusatzbe-
lastung erfolgt durch Maßnahmen im Rahmen der Bauausführung.
Alle erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden über Festsetzungen im Rahmen des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 bzw. vertragliche Regelungen gesichert (vgl. Kap. 4.4,
„Immissionsschutz“).
Im Ergebnis der erfolgten Verkehrsuntersuchung (vgl. Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesell-
schaft mbH, Juni 2024) ist für den Analysefall Plus bei Realisierung des Vorhabens nach Maß-
gabe einer Verkehrserzeugungsrechnung ein werktägliches Verkehrsaufkommen von insgesamt
684 Kfz/ 24h zu prognostizieren. Die Neuverkehre führen an den untersuchten Knotenpunkten zu
keinen relevanten Zusatzbelastungen, so dass die Verkehrsmengen mindestens in ausreichen-
den Verkehrsqualitäten (Stufe D) abgewickelt werden können. Zusammenfassend ist festzuhal-
ten, dass die Erschließung des Gasometers unter Berücksichtigung vorgeschlagener baulicher
Maßnahmen im Straßennetz sichergestellt ist. Gegenüber heute ist durch das Neuverkehrsauf-
kommen in den verkehrstechnisch maßgebenden Hauptverkehrszeiten keine spürbare Verände-
rung festzustellen (Analysefall Plus).
Im Rahmen der zukünftigen Nutzungen fällt u.a. Verpackungs- (Verbundstoffe, Karton, Plastik
etc.) und Hausmüll (Bio-, Papier-, Rest-, Recyclingmüll) an. Anfallender Müll wird durch entspre-
chende Abfallwirtschaftsunternehmen ordnungsgemäß entsorgt, d. h. einer Verwertung/ einem
Recycling zugeführt.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 36
Durch einen nachfolgenden Betrieb sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Arbeits-
schutzgesetz) keine erheblichen Auswirkungen vorhersehbar. Die im Flächennutzungsplan ge-
troffene Darstellung als gemischte Baufläche lässt keine schweren Unfälle oder Katastrophen
erwarten, die zu einem erhöhten Risiko für erheblich nachteilige Auswirkungen führen.
Erhöhte Brandpotentiale oder Gefahrgutunfälle durch Industrietätigkeiten im Sinne der Seveso-
Richtlinie und/ oder verkehrsbedingte Gefahrgutunfälle die zu erheblichen Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit führen könnten, sind auf Grundlage der getroffenen Darstellung eben-
falls nicht zu erwarten.
Insgesamt werden bei Einhaltung der Immissionsschutzmaßnahmen auf der Ebene der verbind-
lichen Bauleitplanung mit der Planung voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchti-
gungen auf das Schutzgut vorbereitet.
7.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung
Naturräumlich betrachtet liegt der Änderungsbereich innerhalb der Haupteinheit des „Kernmüns-
terlandes“ im Landschaftsraum „Uppenberger Geestrücken“, welcher zu zwei Dritteln das Stadt-
gebiet von Münster umfasst 13. Kennzeichnend für die Gestalt des Landschaftsraumes ist der
Münsterländer Kiessandzug, welcher ein kleinteiliges Mosaik an Bodentypen zur Folge hat. Auf
den trockenen Rücken sind tiefgründige Braunerden entstanden, während tiefer gelegene Be-
reich durch sandige Böden (Gley-Podsole, stellenweise auch kalkhaltige Gleye) gekennzeichnet
sind. Der Freiflächenanteil liegt aufgrund der starken Ausdehnung der Siedlungsflächen ab dem
20. Jahrhundert bei heute ca. 40%.
Das Landschaftsbild des „Uppenberger Geestrückens“ umfasst das Stadtgebiet von Münster
(s.o.). Lediglich in den Randbereichen schließen ländlich geprägte Bereiche an, die mitunter
durch Hecken, Feldgehölze, kleine Wäldchen, Adelshäuser und Gräftenanlagen die sogenannte
„Münsterländer Parklandschaft“ repräsentieren.
Laut Burrichter14 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend Eichen-
Buchenwald als „potenziell natürliche Vegetation“ etablieren.
Zur Beschreibung der Biotoptypen erfolgte im April 2024 eine Bestandserfassung. Der Ände-
rungsbereich ist hiernach im Bereich des Gasometers, des Gasreglerhauses und der umliegen-
den Betriebsflächen versiegelt/ bebaut.
Die nicht mit Gebäuden bestandenen Flächen sind durch einen Baum- und Strauchbestand ge-
kennzeichnet. Letzterer wurde eingemessen und ist nach Auskunft des Landesbetriebs Wald und
Holz NRW (Stellungnahme vom 25.04.2024) mit Waldeigenschaft in einer Größenordnung von
rund 5.320 m 2 zu beurteilen. Der gültige Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich
„Grünflächen“ mit einem Planzeichen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestim-
mung „Gas“ dar, so dass hieraus keine forstrechtliche Betroffenheit ersichtlich ist.
13 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (o.J.): Schutzwürdige Biotope
in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). Gebietsinformationen „Kernmünsterland“ und „Uppenberger Geestrü-
cken“. Online unter: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/start. Abgerufen: 11.04.2024.
14 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur Über-
sichtskarte 1 : 200000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für Westfalen. Münster.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 36
Für den Änderungsbereich liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 349 „Boelckeweg / Westf.
Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ vor (vgl. Kap. 7.3). Hiernach sind mit der
vorliegenden Änderung auch keine forstrechtlichen Belange bei der weiteren Planung zu berück-
sichtigen.
Die Gehölzbestände sind durch eine unterschiedliche Artenzusammensetzung und Altersstruktur
charakterisiert. Während im westlichen Teil des Änderungsbereichs sowie in den Randbereichen
z.T. alte Bäume (Weide, Esche, Pappel, Bergahorn) stocken, wird der Bestand im nördlich des
Gasometers liegenden Teil insbesondere aus jüngerem Stangenholz vorwiegend aus Bergahorn
und Weiden gebildet. Im Unterwuchs stocken u.a. Haselnuss, Liguster, Hartriegel und Eibe. Die
alten Baumbestände weisen augenscheinlich Höhlen (Spechthöhlen) und stellenweise Totholz-
strukturen auf. Ebenso wurden Nisthilfen angebracht.
Zur Zeit der erfolgten Ortsbegehung befand sich eine wasserführende Mulde im nördlichen Teil
des Änderungsbereichs. Amphibien wurden nicht festgestellt.
Der Änderungsbereich/ die hier befindlichen Gebäude und Biotopstrukturen unterliegen aufgrund
ihrer derzeitigen, genehmigten Nutzungen verschiedenen anthropogen-bedingten Störungen.
Auch die Grünstrukturen werden augenscheinlich aufgrund bestehender Trampelpfade und
durchschnittener Zaunanlagen anthropogen negativ beeinflusst. Im nordwestlichen und südöstli-
chen Teilbereich sind hier vormals bestehende Gehölze durch die Entnahme von Bäumen auf-
gelichtet worden.
Das Innere des eigentlichen Gasometers stellt sich als befestigte Fläche dar. In Abhängigkeit der
Witterung sammelt sich temporär Wasser auf dem abflusslosen Untergrund. Amphibien wurden
im Zuge der Ortsbegehung nicht gesehen. Das Innere des Gasometers wird augenscheinlich
(u.a. Rampe im Zugangsbereich) zu verschiedenen (Sonder)veranstaltungen genutzt.
Nördlich des Änderungsbereichs grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträu-
chern und Bäumen bewachsen ist, südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich liegt ein
Klär- und Regenrückhaltebecken, dahinter ebenfalls eine Kleingartenanlage. Die nächstgelege-
nen Wohnnutzungen bestehen im Bereich der Torminstraße, ebenfalls östlicher Richtung. In
westlicher/ südwestlicher Richtung verläuft der Albersloher Weg.
Der Änderungsbereich unterliegt verschiedensten Einflüssen/ Immissionen aus dem Straßenver-
kehr, aber auch aufgrund der aktuellen Nutzungen.
Das Umfeld ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nördlich der Umgehungsstraße
sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe sowie Grünflächen und Frei-
raum im Süden und Osten (Honebach, Haus Lütkenbeck) geprägt.
Für die Beurteilung des faunistischen Potentials und die Einhaltung der fachgesetzlichen Vorga-
ben gem. § 44 (1) BNatSchG wurde ein artenschutzfachliches Gutachten15 erarbeitet (s. Kap.
5). Gegenstand der Erfassungen waren dabei die Artengruppen der Brutvögel, Fledermäuse,
Amphibien und Reptilien. Bei den Begehungen wurden auch die Gebäude von außen gezielt auf
gebäudebewohnende Tierarten bzw. deren Spuren/ indirekte Hinweise untersucht.
Im Ergebnis der Kartierungen wurden keine Reptilienarten festgestellt. Gem. Gutachten sind auch
keine Reproduktionsgewässer für Amphibien im Bereich der Vorhabenfläche vorhanden.
15 Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (2024): Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 626 „Boelckeweg/
Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
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Bei den nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich überwiegend um charakteristische Vogelar-
ten der Siedlungsbereiche, Gärten, Parks und Waldränder, die als sog. kommune Arten in der
Stadt Münster relativ häufig sind. Als Höhlenbrüter wurden Buntspecht, Grünspecht (Nahrungs-
gast), Star, Gartenrotschwanz (Nahrungsgast), Kohl-, Blaumeise sowie als Nischenbrüter Grau-
schnäpper nachgewiesen. Als planungsrelevante Arten wurden Sperber und Star innerhalb des
Änderungsbereichs erfasst. Der Wanderfalke (am Fernsehturm) nutzt den Änderungsbereich
sporadisch zu Jagdzwecken. Der Eisvogel durchfliegt diesen gelegentlich, nutzt jedoch die an-
grenzenden Wasserflächen zur Nahrungssuche.
Zu den erfassten Fledermausarten zählen gem. Fachgutachten Wasser- und Zwergfledermaus,
die vermutlich die Spechthöhlen sowie Vogel- und Fledermauskästen im Gehölzbestand gele-
gentlich als Zwischen- und Paarungsquartier nutzen. Darüber hinaus wurden zwei überfliegende
Exemplare des Großen Abendseglers nachgewiesen.
Abbildung 1: Änderungsbereich (gestrichelte Linie). (Quelle: TIM-Online, Datenlizenz
Deutschland – zero – Version 2.0)
Die biologische Vielfalt im Änderungsbereich ist ausweislich des vorliegenden Artenschutzgut-
achtens und unter Berücksichtigung der vorherrschenden anthropogen geprägten Biotopstruktu-
ren von durchschnittlicher Bedeutung. Im Änderungsbereich wurden insgesamt zwei planungsre-
levante Vogelarten (Sperber und Star) sowie drei streng geschützte Fledermausarten (Großer
Abendsegler, Wasser- und Zwergfledermaus) nachgewiesen. Reptilien wurden nicht erfasst.
Auch Amphibien konnten während der Kartierungen im Jahr 2024 nicht festgestellt werden.
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im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
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Südöstlich des Änderungsbereichs liegt in einer Entfernung von ca. 6,5 km das FFH-Gebiet DE-
4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich für die vorliegende Planung aufgrund
der Entfernung und des beabsichtigten Vorhabens keine umweltrelevanten Vorgaben.
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster vom
22.09.2023 (Kap. 8.3).
In östlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet „Auwald Stapelskotten“ (MS-007) in
einer Entfernung von rund 2,75 km. Die Schutzgebietsausweisung dient insbesondere der Erhal-
tung des Altarms, des Erlenbruchs, der Auwaldgesellschaften und der typischen Laubwaldgesell-
schaft der trockenen Niederterrasse.
Der Änderungsbereich übernimmt keine ausgewiesene Funktion im Biotopverbund. Südlich ver-
läuft, getrennt durch die Albersloher Straße“ der ausgewiesene Biotopverbund „Bahnböschungen
und Bahnbrachen im Innenstadtbereich“ (VB-MS-4011-007).
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens sind durch die partielle Baufeldräumung
und die nachfolgenden Bautätigkeiten verschiedene Wirkfaktoren verbunden, die zu negativen
Auswirkungen auf (geschützte) Tier-und Pflanzenarten/ die biologische Vielfalt führen können.
Hierzu gehören: Gehölzfällungen, Flächeninanspruchnahme, Versiegelung vorbelasteter Flä-
chen, Verdrängung i. S. von Störungen während der Bauphase (Geräusche, Bewegungen, Licht),
Stoffeinträge (Staub).
Die baubedingten Auswirkungen konzentrieren sich voraussichtlich maßgeblich auf die bereits
bebauten und versiegelten Flächen des Änderungsbereichs. Eine abschließende Bewertung ist
diesbezüglich jedoch auf der vorliegenden Planungsebene nicht abschließend ersichtlich und da-
her auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, wenn eine konkrete Flächeninanspruch-
nahme absehbar ist, zu bewerten. Es ist beabsichtigt, Grünstrukturen – soweit als möglich – in
die Planung zu integrieren.
Aufgrund der bisherigen Darstellung einer „Grünfläche“ sind auf der vorliegenden Planungsebene
keine forstrechtlichen Betroffenheiten mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungs-
planes ersichtlich. Auch auf Basis des bestehenden Planungsrechts (vgl. Kap. 7.3) sind mit einer
nachfolgenden Umsetzung keine waldrechtlichen Belange von der Planung betroffen.
Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß
der Baumschutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme. Art und Umfang
betroffener Bäume sowie hierfür notwendige Ersatzanpflanzungen werden auf der Ebene der
Genehmigungsplanung abschließend ermittelt.
Artenschutzrechtliche Konflikte können durch die Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen
im Rahmen einer nachfolgenden Planumsetzung sachgerecht vermieden werden (vgl. Planungs-
büro für Landschafts- und Tierökologie Lederer, 2024). Hierzu gehört die Beauftragung einer öko-
logischen Baubegleitung bei der Entfernung von Bäumen mit Höhlen sowie die Einhaltung einer
zeitlichen Vorgabe die Entfernung von Gehölzen betreffend. In dieser Hinsicht sind Gehölze au-
ßerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zu entfernen (01.11 bis zum 28.02). Zudem sind als Ersatz
für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln (u.a. Star) in ver-
bleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen und 10 Großraumhöhlen
vorgezogen aufzuhängen.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 36
Inwieweit mit einer nachfolgenden Umsetzung der Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft
gem. § 18 ff BNatSchG verbunden ist, wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ab-
schließend ermittelt und erforderliche Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Für die Ermittlung
des Ausgangszustandes ist dabei der planungsrechtliche Zustand gem. vorliegendem Planungs-
recht auf Grundlage der bestehenden Bebauungspläne (vgl. Kap. 3.2) ausschlaggebend.
Baubedingte Auswirkungen auf die nächstgelegenen, gesetzlich geschützten Gebiete (FFH-
Gebiet, Naturschutzgebiet) sind aufgrund der gegebenen Entfernungen und zu erwartenden, zeit-
lich auf die eigentliche Bauphase beschränkten Wirkfaktoren, nicht anzunehmen.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Die betriebsbedingten Auswirkungen mit relevantem Bezug zum Schutzgut können Störungen
durch Emissionen von Lärm und Licht umfassen. Darüber hinaus sind Bewegungen (insbeson-
dere durch den Menschen) geeignet, bestimmte Tierarten durch die Unterschreitung von spezifi-
schen Fluchtdistanzen zu stören. Der Einsatz von Glas als Baustoff birgt zudem artenschutz-
rechtliche Konflikte i.S. eines gesteigerten Risikos für Vogelschlag.
Die betriebsbedingten Auswirkungen wurden im Rahmen des vorliegenden Artenschutzgutach-
tens zum in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 geprüft (vgl.
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie Lederer, 2024). Im Ergebnis sind zur Vermei-
dung betriebsbedingter Auswirkungen aus artenschutzrechtlicher Sicht Vorgaben zur Vermei-
dung schädlicher Licht-Emissionen sowie der Ausgestaltung etwaiger Glasfronten (Vogelschlag)
zu beachten. Eine Konkretisierung der Vorgaben erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleit-
planung.
Entsprechende Hinweise werden in den in Aufstellung befindlichen, vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan Nr. 626 aufgenommen und im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung berücksichtigt.
Erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind betriebsbedingt auf
Basis der artenschutzrechtlichen Prüfung bzw. der getroffenen Darstellung als gemischte Bauflä-
che nicht zu prognostizieren.
7.4.3 Fläche und Boden
Bestandsbeschreibung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1,3 ha und umschließt das Areal des ehe-
maligen Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf. Der zentrale Ände-
rungsbereich ist maßgeblich durch das denkmalgeschützte Trägergerüst des ehemaligen Gaso-
meters mit der umgebenden Erschließungsfläche geprägt. Südwestlich befindet sich das alte Be-
triebsgebäude (Gasreglerhaus) mitsamt Zufahrtsbereichen. Die vorgenannten Gebäude- und Be-
triebsflächen sind entsprechend versiegelt; ungestörte Bodenverhältnisse sind für diese sowie
unmittelbar umliegende Bereiche aufgrund der vorherigen Bauarbeiten ausgeschlossen.
Das direkte Umfeld zeichnet sich im Westen, Norden und Osten durch einen prägenden Baum-
und Grünbestand aus. Allerdings sind auch für diese Flächen - zumindest in Teilbereichen - keine
ursprünglichen Bodenverhältnisse mehr zu prognostizieren. Die entlang der Umgehungsstraße
(B 51) stockenden Gehölze befinden sich ausnahmslos auf einem Erdwall, welcher vermutlich im
Zuge der Bauarbeiten zur Umgehungsstraße angelegt wurde. Auch im östlichen Änderungsbe-
reich können Auswirkungen aus umliegenden Bautätigkeiten (Regenrückhalte-, Regenklärbe-
cken, Pumpwerk) nicht ausgeschlossen werden.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 36
Vor dem Hintergrund der für den Änderungsbereich vorliegenden, rechtskräftigen Bebauungs-
pläne (vgl. Kap. 7.3) sind die Schutzgüter Fläche und Boden entsprechend dem geltenden Pla-
nungsrecht bzw. den erteilten Genehmigungen bereits in Anspruch genommen worden.
Abbildung 2: Änderungsbereich (gestrichelte Linie) mit überlagernder Darstellung der Böden gem.
Bodenkarte (1: 50.000, Geologischer Dienst NRW). (Quelle: © Land NRW, dl-de/by-2-0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0) https://www.elwasweb.nrw.de (04.08.2023). Grundkarte: © Bundes-
amt für Kartographie und Geodäsie (2023),
https://sgx.geodatenzentrum.de/webpublic/gdz/datenquellen/DatenquellenTopPlusOpen.html).
Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster 16 unterliegt dem Ände-
rungsbereich maßgeblich ein Braunerde-Pseudogley. Im östlichen Teilbereich unterliegt dagegen
ein Gley. Letzterer ist als „Wasserspeicher im 2-Meter-Raum mit hoher Funktionserfüllung als
Regulations- und Kühlungsfunktion“ bewertet worden. Aufgrund der vorhandenen Bebauung
(auch östlich außerhalb des Änderungsbereichs (Pumpstation/ Klärwerk) ist jedoch von einer na-
hezu vollständigen Veränderung der ursprünglichen Bodenverhältnisse im Änderungsbereich
auszugehen (s.o.). Ursprüngliche Bodenverhältnisse sind im Bereich der zukünftigen Bauflächen
(Gasometer, Gasreglerhaus) daher nicht mehr zu erwarten.
Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Änderungsbereich die im
städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit
16 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter:
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 10.04.2024.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 36
Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-
fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die
technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im Bauantragverfahren für den
Einzelfall festgelegt.
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden spar-
sam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu be-
grenzen.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Im Zuge der nachfolgenden Planumsetzung ist eine Inanspruchnahme der Schutzgüter vornehm-
lich in den baulich bereits vorgeprägten Bereichen zu erwarten.
Mit nachfolgender Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt nicht von einer großflächigen
Inanspruchnahme der Schutzgüter Fläche und Boden auszugehen. Dies ergibt sich auch aus der
Tatsache, dass die zukünftigen Gebäude – soweit nicht ohnehin ein Bestandserhalt vorgesehen
ist (Denkmalschutz) voraussichtlich im Bereich der bereits vorbelasteten Flächen errichtet wer-
den. Umliegende Grünstrukturen wurden eingemessen und werden auf der Ebene der verbindli-
chen Bauleitplanung weitestgehend gesichert. Damit einhergehend sind großflächige baube-
dingte Auswirkungen auf den Boden ebenfalls nicht anzunehmen. Dies gilt auch für den als
schutzwürdig klassifizierten Gley, der maßgeblich im östlichen Teilbereich liegt wo ein Bestands-
erhalt der Grünstrukturen vorgesehen ist.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht zudem die Möglichkeit durch eine Be-
grenzung der Grundflächenzahl unnötige Versiegelungen zu vermeiden.
Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Änderungsbereich die im
städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit
Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-
fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die
technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragver-
fahren für den Einzelfall festgelegt. Inwieweit sich daraus ggf. baubedingte Vorgaben im Rahmen
einer nachfolgenden Umsetzung ergeben, wird daher auf der Genehmigungsebene abschließend
festgelegt.
Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen Flächen/ Böden in Anspruch genommen
und überbaut. Inwieweit hiermit ein baubedingter Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff
BNatSchG verbunden ist, der gem. § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszugleichen ist,
wird im Zuge der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung – ebenfalls auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung - abschließend ermittelt und ggf. geeignete Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können ar-
chäologische Funde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde,
Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fos-
silien) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entde-
ckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind nicht anzunehmen.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 36
Da der zukünftige Fahrzeugverkehr über die bestehenden/ genehmigten Zuwegungen erfolgt,
sind keine betriebsbedingten Umweltauswirkungen zu erwarten.
Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei einem ordnungsgemäßen Betrieb von KfZ-
Verkehren nicht zu erwarten.
Anfallender Müll wird durch entsprechende Abfallwirtschaftsunternehmen ordnungsgemäß ent-
sorgt, d. h. einer Verwertung/ einem Recycling zugeführt.
7.4.4 Wasser
Bestandsbeschreibung
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster 17 liegt der Änderungsbereich im Einzugsgebiet der
Werse. Die Grundwassereinheit (L41121-03) befindet sich vollständig innerhalb des Stadtgebie-
tes. Der Grundwasserleiter (Art) wird aus Lockergestein gebildet.
Die Einheit wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt; im Nordwesten besteht eine
dichte Wohnbebauung, im Süden Industrie- und Gewerbeflächen sowie ehemalige militärische
Flächen.
Der äußerste Südwesten der Grundwassereinheit liegt im Wasserschutzgebiet Münster-Geist.
Das Grundwasser aus diesem Bereich strömt nach Westen, den Fassungsanlagen des Wasser-
werkes 4 zu.
Östlich, außerhalb des Änderungsbereichs verläuft der Lütkenbach. Ebenso befinden sich hier
ein Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Pumpstation/ Klärwerk.
Aufgrund der bestehenden Versiegelungen im Änderungsbereich wird die Grundwasserneubil-
dungsrate bereits im Zuge der ursprünglichen Bauarbeiten des Gasometers und umliegender
Betriebsflächen lokal verändert worden sein. Bestehende Konflikte sind nicht bekannt und auf
Grundlage der bestehenden Genehmigungen auch nicht zu erwarten.
Nach Maßgabe des Fachkatasters Klimaatlas NRW18 besteht gem. Hochwassergefahren- bzw. -
risikokarte keine Gefahr eines Hochwassers (HQhäufig, HQ100, HQextrem).
Nach der Starkregengefahrenhinweiskarte für NRW besteht im Fall eines seltenen Starkregens
(Wiederkehrintervall 100 Jahre) die Möglichkeit von partiellen Überflutungen im Änderungsbe-
reich. Die maximale Wasserhöhe wird mit ca. 1,20 m angegeben und ist im nördlichen Ände-
rungsbereich punktuell für die mit Gehölzen bestandenen Flächen angegeben. Darüber hinaus
können Überflutungen im östlichen und westlichen Bereich in einer Höhe von rund 0,70 cm nicht
ausgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um stehendes Wasser; relevante Fließge-
schwindigkeiten sind nicht angegeben.
Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Änderungsbereich die im
städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit
Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-
fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen.
17 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter:
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 12.04.2024.
18 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachinformationssystem Klima
NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 36
Für die vorliegende Planung wird im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen, vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes ein Entwässerungskonzept 19 unter Berücksichtigung der beste-
henden Altlasten erarbeitet.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen nicht vor. Das nächstgelegene Überschwem-
mungsgebiet (Werse) liegt in östlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 2 km.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entste-
henden Störungen z.B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien
Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z.B. durch
Schmier- und Betriebsstoffe jedoch nicht anzunehmen, so dass voraussichtlich keine erheblichen
baubedingten Auswirkungen zu erwarten sind.
Im Änderungsbereich befinden sich bereits Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei ordnungsgemäßem Betrieb der Kunden-,
Zuliefer- und Anwohnerverkehre auszuschließen.
Die abschließende Entwässerungsplanung wird im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung fest-
gelegt und geeignete Festsetzungen gem. dann vorliegendem Versickerungsgutachten (s.o.) ge-
troffen.
Die Entwässerung des Änderungsbereichs erfolgt künftig im Trennsystem. Das Schmutzwasser
soll in den vorhandenen Schmutzwasserkanal (DN 200) eingeleitet werden. Eine Prüfung hat
ergeben, dass der Kanal hydraulisch ausreichend dimensioniert ist, um das anfallende Schmutz-
wasser abzuleiten.
Am Gebäude anfallendes Niederschlagswasser: In der Gebäudeplanung sind Elemente wie
Gründächer und Fassadenbegrünung vorgesehen. Das anfallende Niederschlagwasser wird in
Zisternen gesammelt und zur Bewässerung verwendet. Das auf den Laubengängen anfallende
Regenwasser wird gesammelt und in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet.
Das Niederschlagswasser, welches auf die die Grünflächen in den Freianlagen fällt, wird auf
diesen Flächen versickert und verdunstet. Als Kompensation, für die nicht mögliche Versickerung
des darauf fallenden Regenwassers, werden die umlaufenden Verkehrsflächen über eine flache
wegbegleitende Retentionsmulde an des Regenwasserkanalnetz angeschlossen.
Die Versickerung von Niederschlagswasser bedarf grundsätzlich gem. §§ 8, 9, 10 WHG der was-
serrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Für die Errichtung und den Betrieb
einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmenutzung ist, unabhängig von der Baugenehmigung,
eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist vor Baubeginn bei der Unteren Wasserbe-
hörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu beantragen.
Insgesamt werden – soweit auf der vorliegenden Planungsebene der vorbereitenden Bauleitpla-
nung ersichtlich – mit der Darstellung einer gemischten Baufläche voraussichtlich keine erheblich
nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. Dies gilt insbesondere vor dem
19 Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg / Al-
bersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 36
Hintergrund, dass die bestehenden Grünstrukturen im Änderungsbereich im Rahmen des parallel
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 626 planungsrechtlich gesichert werden.
7.4.5 Klima / Luft
Bestandsbeschreibung
Die unversiegelten Bereiche können allgemein einem Klima innerstädtischer Grünflächen zuge-
ordnet werden. Versiegelte Flächen sind einem Gewerbe- und Industrieklima (offen) zuzuordnen.
Nach Angabe des Fachinformationssystems 20 sind die versiegelten Flächen im Änderungsbe-
reich (Gasometer, Betriebsgebäude, Betriebsflächen) gem. Klimaanalyse (tags) als Siedlung
(stark) eingestuft. Der sogenannte PET-Wert (Physiological Equivalent Temperature), der das
thermische Empfinden unter Berücksichtigung zahlreicher Einflüsse wie Wind, Luftfeuchtigkeit
oder Sonnenstrahlung angibt, wird für die entsprechend vorbelasteten Teilflächen > 35 bis 41 °C
modelliert. Damit ist der Änderungsbereich aufgrund der bestehenden Situation (Bebauung, ver-
siegelte Flächen) deutlich anthropogen vorbelastet. Die maßgeblich mit Gehölzen bestandenen
Flächen werden hingegen als Grünflächen (stark) dargestellt. Damit ist auch für diese Bereiche
bereits von einer thermischen Belastung auszugehen. Der PET-Wert liegt ebenfalls zwischen >
35 bis 41 °C.
Bei der Klimaanalyse für den Nachtzeitraum ist gem. Fachinformationssystem für versiegelte Be-
reiche von einer „schwachen“ nächtlichen Überwärmung auszugehen. Die bewachsenen Berei-
che fungieren hingegen als Kaltluftentstehungsgebiet und tragen zu einem mittleren Kaltluftvolu-
menstrom bei, welcher in nördliche/ nordöstliche Richtung fließt. In der Gesamtbetrachtung ist für
die versiegelten Flächen des Änderungsbereichs eine weniger günstige thermische Situation dar-
gestellt, während die Grünflächen als höchste thermische Ausgleichsfunktion dargestellt werden.
Letzteres gilt auch für die umliegenden Kleingartenanlagen.
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster 21 befinden sich im Änderungsbereich keine Kaltluft-
leitbahnen, Kaltluftentstehungsgebiete bzw. Belüftungskorridore. Es wird jedoch eine Funktion
als „klimaökologischer Ausgleichsraum“ angegeben. Hierbei handelt es sich um eine Einstufung
der Fläche als „Freifläche“, die durch ihre Lage innerhalb oder am Rande der Innenstadt lokalkli-
matische Ausgleichsfunktionen übernehmen kann, z.B. zur Minderung von Wärmeinseleffekten.
Aufgrund umliegender Verkehrsachsen (Umgehungstraße, Albersloher Weg, Gleise) können
Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehre nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Nach Maßgabe des
Umweltkatasters der Stadt Münster (Fachansicht Immissionsschutz) sind die Feinstaub- (PM 10)
und Stickstoffdioxidwerte (NO2) in der untersten Klasse (<= 28 μg/ m3) eingeordnet.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Baubedingt sind mit Umsetzung des Vorhabens verschiedene Emissionen (Abgase, Staub etc.)
durch Baufahrzeuge, Kräne und die notwendigen Materialanlieferungen zu erwarten. Hierbei han-
delt es sich um zeitlich, d.h. auf die eigentliche Bauphase befristete Auswirkungen, die die Er-
heblichkeitsschwelle voraussichtlich nicht überschreiten. Dies gilt erwartungsgemäß auch vor
20 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachinformationssystem Klima
NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024.
21 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter:
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 12.04.2024.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 36
dem Hintergrund der im Rahmen nachfolgender Bauarbeiten eingesetzten Maschinen und Werk-
zeuge nach dem aktuellen Stand der Technik.
Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ist - soweit auf der vorliegenden Ebene
der vorbereitenden Bauleitplanung ersichtlich - nicht von großflächigen Versiegelungen im Ände-
rungsbereich auszugehen.
Die bestehenden Grünstrukturen in den Randbereichen wurden im Zuge der Aufstellung des vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes eingemessen und sollen in die Planung integriert werden.
Aufgrund der getroffenen Darstellung als gemischte Baufläche ist nicht von einer relevanten Ver-
stärkung des Klimawandels z.B. durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens ver-
bundenen Treibhausgasemissionen auszugehen. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber
den Folgen des Klimawandels ist nicht absehbar.
Es werden keine voraussichtlichen erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut
vorbereitet.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich auf den eigentlichen Betrieb der zu-
künftigen Gebäude. Neubauten werden nach den aktuellen Vorschriften des Gebäudeenergiege-
setz (GEG) und der Landesbauordnung errichtet und erfüllen damit die gesetzlichen Standards
hinsichtlich Energieeffizienz und ihres Primärenergiebedarfs.
Betriebsbedingte erhebliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Klima i. S. von re-
levanten Treibhausgasemissionen oder/ und eine Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klima-
wandels sind - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben - nicht zu erwarten.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht die Möglichkeit durch entsprechende
Festsetzungen (z.B. Begrünungen, Einsatz versickerungsfähiger Pflaster etc.) negativen Auswir-
kungen vorzubeugen und eine entsprechende Freiraumqualität für die zukünftigen Bewohner si-
cherzustellen.
Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und im Sinne des Klimaschutzes soll
die Stromversorgung mitunter über die Nutzung der Sonnenenergie sichergestellt werden.
Für den Wärmebedarf ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen.
Die betriebsbedingten negativen Aspekte führen insgesamt voraussichtlich nicht zu erheblichen
Beeinträchtigungen des Schutzgutes.
7.4.6 Landschaft
Der südöstlich der Innenstadt gelegene Änderungsbereich umfasst die technischen Baudenkmä-
ler des Gasometers, das ehemalige Betriebsgebäude (Gasreglerhaus) sowie die umliegenden
Frei- und Grünstrukturen. Der ca. 1,3 ha große Änderungsbereich wird begrenzt durch Grünstruk-
turen und im Weiteren die Bundesstraße 51 im Norden, durch Grünstrukturen, ein Regenrück-
halte- sowie Regenklärbecken/ Klärwerk im Osten, durch eine Kleingartenanlage im Süden und
den Albersloher Weg im Westen. Damit ist der Änderungsbereich entsprechend anthropogen
vorbelastet und - bis auf das Gerüst des ehemaligen Gasometers - von der freien Landschaft her
nicht einsehbar.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 36
Das Gasometer ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weithin sichtbar und markiert
als identitätsstiftendes Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner Hafenbereichs. Das Bau-
werk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis es 2005 außer Betrieb
genommen wurde. Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende
Gasreglerhaus sind als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Münster einge-
tragen.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit einer Mischung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen, Kultur und Kita soll das Industriedenk-
mal des Gasometers vertikal gestaffelt werden. Die Fläche hat das Potenzial für die Entwicklung
eines qualitätvollen, vielfältigen und nachhaltigen Stadtquartiers und wird eine neue Landmarke
für die Konversion im Hafenbereich darstellen.
Ziel ist die Entwicklung eines durchmischten, urbanen sowie nachhaltigen Stadtquartiers inner-
halb der Kubatur des ehemaligen Gasometers sowie den angrenzenden Flächen. Das städte-
bauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers
und das ehemalige Gasreglerhaus) sowie die Erschließungs- und Freiflächen und entwickelt
diese im Kontext der historischen Bestandsbebauung weiter. Der geplante Neubau erfolgt inner-
halb des Gasometers mit einem Rücksprung zum bestehenden Stahlgerüst.
Insgesamt ist mit Durchführung der Planung von einem veränderten Erscheinungsbild des Gaso-
meters auszugehen. Von einer baubedingten Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle ist je-
doch nicht auszugehen.
Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen ist der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
vorbehalten und erfolgt im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 626.
Durch den Einsatz von Kränen während der eigentlichen Bauphase sind weitreichendere Auswir-
kungen auf das Landschaftsbild vorherzusehen. Von einer Überschreitung der Erheblichkeits-
schwelle ist aufgrund der zeitlichen Begrenzung dieser Auswirkungen jedoch nicht auszugehen.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen des Vorhabens, die zu einer Überschreitung der Erheb-
lichkeitsschwelle in Bezug auf das Schutzgut Landschaft führen, sind nicht zu erwarten.
7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Der Änderungsbereich liegt auf Grundlage des kulturlandschaftlichen Fachbeitrages zum Regio-
nalplan Münsterland22 in der Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes sowie im Bereich des be-
deutsamen Kulturlandschaftsbereiches der Fachsicht „Denkmalpflege“ (D 5.4, „Münster, Telgte,
Wolbeck“) und der Fachsicht „Archäologie“ (A. 5.3, „Bischofsstadt Münster mit Wigbold Wol-
beck“).
Der kulturlandschaftliche Fachbeitrag enthält zu dem Gasometer unter der Nr. 249 den folgenden
Eintrag:
22 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2013): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland Re-
gierungsbezirk Münster. Münster. Online unter:
https://www.lwl.org/302a-download/PDF/kulturlandschaft/KuLaRegMSLandKorrekturneuWEB.pdf.
Abgerufen: April 2024.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 36
„Der Gasbehälter wurde 1953/54 als Teleskopbehälter von der Firma August Klönne aus Dort-
mund, errichtet. Die Gasregler- und Transformatorenstation wurde 1954 errichtet. Es handelt sich
um ein zum Boelckeweg giebelständiges, mit roten Klinkern verkleidetes Gebäude unter einem
sehr flach geneigten Satteldach.“
Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende Gasreglerhaus
sind als technische Baudenkmäler zudem in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen.
Darüber hinaus kommen nach derzeitigem Kenntnisstand im Änderungsbereich keine weiteren
Kultur- oder sonstigen Sachgüter von gesellschaftlicher Bedeutung vor. Es finden sich keine Hin-
weise auf Bodendenkmäler.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Die geplante Umnutzung und Neugestaltung bindet die historische Bausubstanz im Rahmen der
architektonischen Gesamtkonzeption ein. Das städtebauliche Konzept erhält die beiden denk-
malgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers und das ehemalige Gasreglerhaus) so-
wie die Erschließungs- und Freiflächen. Das Stahlgerüst soll denkmalgerecht restauriert werden.
Der Sockel des Gerüsts behält seine blaue Bestandsfarbe und seinen geschlossenen Charakter.
Dieser erhält zukünftig lediglich in einigen Bereichen erforderliche Öffnungen, die dem Muster
der Stahlplatten entsprechen und das historische Erscheinungsbild des Gasometers respektieren
sollen. Die ehemalige Silhouette des Gasbehälters wird mit neuer Struktur rekonstruiert und soll
ein nachhaltiges Tragwerk aus Holz erhalten.
Den Belangen der Fachansicht „Archäologie“ wird in Form des Denkmalschutzgesetztes Rech-
nung getragen. So sind im Falle von kulturhistorisch / kulturgeschichtlich wichtigen Bodenfunden
die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten und die Erdarbeiten unverzüg-
lich einzustellen. Ein entsprechender Hinweis wird in den im Parallelverfahren aufzustellenden
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 aufgenommen.
Insgesamt sind daher mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens keine baubeding-
ten Auswirkungen zu erwarten, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingt werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut
vorbereitet.
7.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. Do-
minierend wirkte die vormalige Nutzung des Änderungsbereichs gem. den bestehenden und ge-
nehmigten Strukturen/ Gebäuden. Dabei wurde das Gasometer im Jahr 2005 außer Betrieb ge-
nommen. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und
Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt, welche im Umweltbericht in
den jeweiligen Kapiteln zu den Umweltschutzgütern im Detail beschrieben werden.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ ökosystemaren Zu-
sammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten sind – bei Bearbeitung des jewei-
ligen Schutzgutes betrachtet. Es liegen im Änderungsbereich jedoch keine Schutzgüter vor, die
in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen. Bestehende, erheblich nachteilige Wechsel-
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 36
wirkungen sind auf Grundlage des vorliegenden Planungsrechts und der vormals erteilten Ge-
nehmigungen nicht bekannt. Erhebliche bau- bzw. betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind
bei einem entsprechend anzunehmenden störungsfreien Betrieb der zukünftigen Gebäude ins-
gesamt nicht zu erwarten.
7.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung
Der Änderungsbereich würde voraussichtlich weiterhin in seiner derzeitigen Form, d.h. als Grün-
fläche mit einem Planzeichen für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung „Gas“ darge-
stellt. Der Änderungsbereich würde dementsprechend auch zukünftig durch das ehemalige Trä-
gergerüst des Gasometers und das ehemalige Gasreglerhaus sowie umliegende Betriebs- und
Erschließungsflächen gekennzeichnet. Die im Umfeld vorhandenen Grünstrukturen würden sich
naturgemäß i. S. einer Sukzession weiterentwickeln.
Der Änderungsbereich liegt jedoch im Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne (vgl. Kap.
7.3) so dass die Flächen gem. geltendem Planungsrecht zukünftig einer entsprechenden Nutzung
zugeführt werden könnten.
Ein natürliches Entwicklungspotenzial der Schutzgüter aufgrund fachgesetzlicher Vorgaben des
Naturschutzes ist nicht in relevantem Umfang zu erwarten. Einzig die der Baumschutzsatzung
der Stadt Münster unterliegenden Gehölze könnten sich zukünftig weiter entwickeln und damit -
insbesondere im Fall einer Brache - mit zunehmendem Alter an ökologischer Bedeutung gewin-
nen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung können etwaige der Baumschutzsatzung
unterliegende Bäume entsprechend auf ihren Erhalt geprüft werden. Es ist beabsichtigt, die Grün-
strukturen soweit als möglich in die zukünftige Planung zu integrieren.
7.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-
lichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Während der nachfolgenden Bauphase sind als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen
eine zügige und gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur Vermeidung von Störungen anzu-
streben. Die erforderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschrän-
ken. Es ist auf einen profilgerechten Abtrag und eine fachgerechte Lagerung des ausgehobenen
Bodenmaterials zu achten. Insbesondere der Oberboden sollte bei Zwischenlagerung gegenüber
Erosion geschützt und soweit möglich wieder profilgerecht an gleicher Stelle eingebracht werden.
Der Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist bei Baumaßnahmen si-
cherzustellen (vor Beginn der Bauarbeiten ortsfeste Schutzzäune um ggf. betroffene Bäume an-
bringen, Boden im Wurzelbereich von Gehölzen nicht Befahren oder durch Materialablagerungen
verdichten, ggf. Einsatz von Schutzvlies / Stahlplatte, freigelegtes Wurzelwerk mit Frostschutz-
matten abdecken und bei Trockenheit bewässern, kein Bodenauftrag oder -abtrag im Wurzelbe-
reich).
Die Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Münster sind zu beachten (vgl. Kap. 7.3).
Um mit Umsetzung des Bebauungsplanes nicht gegen artenschutzrechtliche Verbote gemäß
§ 44 Abs. 1 BNatSchG zu verstoßen, ist eine zeitliche Einschränkung die Entfernung von Gehöl-
zen betreffend (gem. Fachgutachten nur im Zeitraum vom 01.11 bis zum 28.02) einzuhalten. Bei
einer notwendigen Entnahme von Bäumen mit Baumhöhlen ist zudem eine ökologische Baube-
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 36
gleitung zu beauftragen. Diese kann ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der artenschutz-
rechtlichen Vorgaben treffen. Als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fle-
dermäusen und Vögeln sind in verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 10 Fledermaus-
kästen und 10 Großraumhöhlen vorgezogen aufzuhängen.
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreundliche Au-
ßenbeleuchtung sowie Vorgaben zur Ausgestaltung von Glasfassaden zur Minimierung eines
Vogelschlagrisikos zu berücksichtigen. Entsprechende Vorgaben werden auf der Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung konkretisiert.
Zum Schutz der Nutzungen im Änderungsbereich gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch
Verkehrs-/ Gewerbelärm wurde ein Lärmgutachten erstellt (s. Kap. 8.4.1). Zur Sicherung der er-
forderlichen Schallschutzmaßnahmen werden im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes entsprechende Festsetzungen, die im Rahmen einer nachfolgenden Umset-
zung einzuhalten sind, festgesetzt.
Während der Betriebsphase, d.h. der eigentlichen Nutzung sind - soweit auf der vorliegenden
Planungsebene ersichtlich - keine erheblich nachteiligen Auswirkungen anzunehmen.
Inwieweit mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Boden, Natur und Landschaft verbunden
ist, wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung abschließend ermittelt und erforderliche
Ausgleichsmaßnahmen festgelegt/ vertraglich gesichert.
7.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige alternative Planungsmöglichkeiten mit einem vergleichbaren städtebaulichen Po-
tenzial sowie geringeren Umweltauswirkungen, bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.
Das geplante Vorhaben ist räumlich an die örtliche Situation und die hier mögliche sinnvolle Wie-
dernutzbarmachung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude gebunden.
7.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vor-
haben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnah-
men zur Vermeidung / Ausgleich
Gemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen Flächen unterschiedlicher Nutzung
einander so zuzuordnen, dass die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswirkungen auf
schutzbedürftige Nutzungen soweit wie möglich vermieden werden. Der von einem Betrieb oder
einer Anlage ausgehende Gefährdungsgrad orientiert sich dabei an den in den Betriebsabläufen
zur Anwendung kommenden Stoffen.
Die zulässige Nutzung der im vorliegenden Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Bau-
fläche lässt keine schwereren Unfälle oder Katastrophen erwarten, die zu erheblich nachteiligen
Auswirkungen führen. Weitere Gefahrgutunfälle durch Industrietätigkeiten im Sinne der Seveso-
Richtlinie und / oder verkehrsbedingten Gefahrgutunfällen sind in vorliegendem Fall ebenfalls
nicht zu erwarten.
Es befinden sich innerhalb des Änderungsbereichs bzw. dem Umfeld keine Industriestandorte
bzw. Betriebe und Anlagen die der Seveso-III-Richtlinie23 unterliegen.
23 Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 32 von 36
Der Änderungsbereich befindet sich außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten.
In Bezug auf ein statistisches Hochwasser (HQ20, HQ100, HQ1000) besteht kein Hochwasserri-
siko.
7.9 Zusätzliche Angaben
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw.
Bestandskartierungen des ökologischen Zustands im Änderungsbereich sowie der unmittelbaren
Umgebung. Darüber hinaus wurden die im Literaturverzeichnis benannten Quellen ausgewertet
und der Erarbeitung des Umweltberichtes zugrunde gelegt. Schwierigkeiten bei der Zusammen-
stellung der erforderlichen Angaben traten nicht auf.
7.10 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die von der Planung ausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen
von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für den
Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.
Die im Immissionsgutachten zugrunde gelegten Annahmen sind im Zuge der Baugenehmigung
zu prüfen. Unbenommen hiervon ist die fortlaufende Überprüfung während und nach Abschluss
der Bauarbeiten gem. den entsprechend gutachterlich getroffenen Vorgaben.
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen insbesondere die
Überprüfung der Umsetzung der Grünfestsetzungen. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung
der verbindlichen Bauleitplanung.
Die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderlichen
Maßnahmen sind entsprechend des vorliegenden Artenschutzfachbeitrages zu berücksichtigen.
Bei einem Auftreten unvorhersehbarer Umweltauswirkungen ist in Abstimmung mit der zuständi-
gen Fachbehörde eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen.
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der ggf.
erforderlichen baurechtlichen Zulassungsverfahren. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass
unerwartete Auswirkungen durch die Fachbehörden im Rahmen von bestehenden Überwa-
chungssystemen und der Informationsverpflichtung nach § 4 Abs. 3 BauGB gemeldet werden.
7.11 Zusammenfassung
Im Rahmen der Umweltprüfung für die 117. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungs-
plans für den Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ wurden für die Pla-
nung zusammenfassend folgende Ergebnisse festgestellt:
Menschen
Der Änderungsbereich (1,3 ha) liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Münster und umfasst das
technische Baudenkmal des Gasometers, das ehemalige Betriebsgebäude des Gasometers
(Gasreglerhaus) sowie die umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Nördlich des Änderungsbe-
reichs verläuft die Umgehungsstraße (B 51) und in westlicher/ südwestlicher Richtung der Albers-
loher Weg. Folglich unterliegt der Änderungsbereich Immissionen aus dem vorbeiführenden Stra-
ßenverkehr. Südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich besteht ein Klär- und Regen-
rückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebauung im Bereich „Torminweg“.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 36
Im Rahmen des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 626
„Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ wurde ein Immissionsgutachten erstellt.
Hiernach sind, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, Schallminderungs-
maßnahmen erforderlich. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung sichergestellt, so dass insgesamt durch die Planung keine erhebli-
chen Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnumfeld vorbereitet werden.
Biotopstrukturen / Biologische Vielfalt
Der Änderungsbereich ist im Bereich des Gasometers, des Gasreglerhauses und der umliegen-
den Betriebsflächen versiegelt/ bebaut. Die nicht mit Gebäuden bestandenen Flächen sind durch
einen Baum- und Strauchbestand gekennzeichnet.
Nördlich des Änderungsbereichs grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträu-
chern und Bäumen bewachsen ist, südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich liegt ein
Klär- und Regenrückhaltebecken. Die nächstgelegenen Wohnnutzungen bestehen im Bereich
des Torminwegs, ebenfalls östlicher Richtung. In westlicher/ südwestlicher Richtung verläuft der
Albersloher Weg. Der Änderungsbereich unterliegt damit verschiedensten Einflüssen/ Immissio-
nen aus dem Straßenverkehr, aber auch aufgrund der aktuellen Nutzungen.
Für die Beurteilung des faunistischen Potentials und die Einhaltung der fachgesetzlichen Vorga-
ben gem. § 44 (1) BNatSchG wurde im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes Nr. 626 „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ ein artenschutzfachli-
ches Gutachten erarbeitet. Die Ergebnisse zeigen, dass unter Einhaltung der fachgutachterlich
benannten Vermeidungsmaßnahmen mit der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbote ge-
genüber planungsrelevanten Vogel- bzw. Fledermausarten vorbereitet werden. Eine Tötung, Stö-
rung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im Sinne des § 44 (1) BNatSchG kann ausge-
schlossen werden.
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Gebiete (FFH-Gebiet, Natur-
schutzgebiet) sind aufgrund der gegebenen Entfernungen und der zu erwartenden Wirkfaktoren,
nicht anzunehmen.
Fläche/ Boden
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1,3 ha und umschließt das Areal des ehe-
maligen Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost. Der Änderungsbereich ist durch das denk-
malgeschützte Trägergerüst des ehemaligen Gasometers mit umgebenden Erschließungsflä-
chen geprägt. Südwestlich befindet sich das Gasreglerhaus mitsamt Zufahrtsbereichen. Die vor-
genannten Gebäude- und Betriebsflächen sind versiegelt; ungestörte Bodenverhältnisse sind für
diese Bereiche aufgrund der vorherigen Bauarbeiten ausgeschlossen.
Für den Änderungsbereich liegen zwei rechtskräftige Bebauungspläne vor, die eine Festsetzung
als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerun-
gen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“ bzw. „Verkehrsfläche“ für den Ausbau des Albersloher We-
ges vorsehen. Die Schutzgüter Fläche und Boden sind entsprechend dem geltenden Planungs-
recht bzw. den erteilten Genehmigungen in Anspruch genommen.
Mit nachfolgender Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt nicht von einer großflächigen
Inanspruchnahme der Schutzgüter Fläche und Boden auszugehen. Zukünftige Gebäude werden
voraussichtlich im Bereich vorbelasteter Flächen gebaut. Umliegende Grünstrukturen wurden ein-
gemessen und sollen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung planungsrechtlich gesichert
werden.
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 36
Wasser
Der Änderungsbereich liegt im Einzugsgebiet der Werse. Festgesetzte Überschwemmungsge-
biete liegen nicht vor. Die Grundwassereinheit befindet sich innerhalb des Stadtgebietes und wird
überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt; im Nordwesten besteht eine dichte Wohnbe-
bauung, im Süden Industrie- und Gewerbeflächen sowie ehemalige militärische Flächen. Der äu-
ßerste Südwesten der Grundwassereinheit liegt im Wasserschutzgebiet Münster-Geist.
Östlich, außerhalb des Änderungsbereichs verläuft der Lütkenbach. Ebenso befinden sich hier
ein Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Pumpstation/ Klärwerk. Aufgrund der bestehenden
Versiegelungen wurde die Grundwasserneubildungsrate bereits im Zuge der ursprünglichen Bau-
arbeiten des Gasometers und umliegender Betriebsflächen lokal verändert. Bestehende Konflikte
sind nicht bekannt.
Insgesamt werden voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das
Schutzgut vorbereitet.
Klima / Luft
Die versiegelten Flächen im Änderungsbereich sind als Siedlungsbereiche einzustufen. Damit ist
der Änderungsbereich aufgrund der bestehenden Situation anthropogen vorbelastet. Die maß-
geblich mit Gehölzen bestandenen Flächen sind als Grünflächen einzustufen. Die bewachsenen
Bereiche fungieren als Kaltluftentstehungsgebiet. In der Gesamtbetrachtung ist für die versiegel-
ten Flächen eine weniger günstige thermische Situation anzunehmen. Gemäß Umweltkataster
der Stadt Münster wird für den Änderungsbereich eine Funktion als „klimaökologischer Aus-
gleichsraum“ angegeben.
Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt von Versiegelungen im
Bereich vorbelasteter Flächen auszugehen. Hierbei werden voraussichtlich keine Grünstrukturen
in Anspruch genommen, die eine maßgebliche Relevanz in Bezug auf das (globale) Klima auf-
weisen. Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich vorrangig auf den Betrieb zu-
künftiger Gebäude. Eine relevante betriebsbedingte Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den
Folgen des Klimawandels besteht nicht.
Landschaft
Der südöstlich der Innenstadt gelegene Änderungsbereich umfasst das technische Baudenkmal
des Gasometers, das ehemalige Betriebsgebäude sowie die umliegenden Frei- und Grünstruk-
turen. Das Gasometer ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe weithin sichtbar. Ziel ist die Ent-
wicklung eines durchmischten, urbanen sowie nachhaltigen Stadtquartiers innerhalb der Kubatur
des ehemaligen Gasometers. Das städtebauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten
Baukörper sowie die Erschließungs- und Freiflächen.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Der Änderungsbereich liegt in der Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes sowie in den bedeut-
samen Kulturlandschaftsbereichen „Münster, Telgte, Wolbeck“ / „Bischofsstadt Münster mit Wig-
bold Wolbeck“. Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende
Gasreglerhaus sind als technische Baudenkmäler eingetragen. Die geplante Umnutzung und
117. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 35 von 36
Neugestaltung bindet die historische Bausubstanz ein. Es finden sich keine Hinweise auf Boden-
denkmäler. Im Fall von kulturhistorisch / kulturgeschichtlich wichtigen Bodenfunden sind die Vor-
schriften des Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten.
8. Referenzliste der Quellen / Gutachten
Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
626 „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster.
Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (Juni 2024): Verkehrsuntersuchung zur
Umnutzung des Gasometers am Albersloher Weg in Münster. Bochum.
Burrichter, E. (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Er-
läuterungen zur Übersichtskarte 1:200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Ge-
ographische Kommission für Westfalen. Münster.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (o.J.):
Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). Gebietsinformatio-
nen „Kernmünsterland“ und „Uppenberger Geestrücken“. Online unter:
http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/start. Abgerufen: 11.04.2024.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachin-
formationssystem Klima NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-
pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2013): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regi-
onalplan Münsterland Regierungsbezirk Münster. Münster. Online unter:
https://www.lwl.org/302a-down-
load/PDF/kulturlandschaft/KuLaRegMSLandKorrekturneuWEB.pdf. Abgerufen: April 2024.
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW: Hochwasserkarten
NRW. Online unter: https://www.hochwasserkarten.nrw.de/. Abgerufen: 16.08.2024.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (22.12.2010): Arten-
schutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemein-
same Handlungsempfehlungen.
Normec Uppenkamp (Mai 2024): Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Untersu-
chung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51“. Ahaus.
Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (2024): Vorhabenbezogener B-Plan
Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke.
Rössler, M., W. Doppler, R. Furrer, H. Haupt, H. Schmid, A. Schneider, K. Steiof & C. Weg-
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im Bereich „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Begründung zum Entwurf / Seite 36 von 36
Stadt Münster - Amt für Grünflächen und Umweltschutz (2012): Grünsystem Zielkonzept
Naturraum. Online unter:
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Abgerufen: 16.08.2024.
Stadt Münster - Amt für Grünflächen und Umweltschutz (2012): Freiraumkonzept. Online
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https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/67_um-
welt/pdf/gruenordnung_freiraumkonzept_2012.pdf
Abgerufen: 16.08.2024.
Stadt Münster (2024): Starkregen: Gefahrenkarte. Online unter: https://www.stadt-muens-
ter.de/wasser/starkregengefahrenkarten. Abgerufen: 16.08.2024.
Stadt Münster (o.J.): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 18
BNatSchG und § 4 LG NW im Stadtgebiet von Münster.
Diese Begründung dient gemäß § 5 Absatz 5 BauGB als Anlage zum Ent-
wurf der 117. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im
Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich
„Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
V-0597-2024-Anlage-5-VBP-626-Planzeichnung
25052 Zeichen
privat privat 3 a 3 3 b I I 164 IBoelckeweg Albersloher Weg 272 24 308 310 313 372 226 430 467 434473 B51 E L E L 105,70 m 63,43 m E L GH E L 3,5 3,5 4,5 St St GH St D D E L 5,0 privat privat E L E R RDA privat privat RDA KD 56.13 KD 56.0 1 KD 56. 16 55.91 55.85 56.07 56.15 55.99 55.73 55.89 56.13 55.85 55.94 56.00 55.99 55.88 55.93 54.99 56.06 56.00 55.97 56.06 54.84 56.03 55.99 55.92 55.72 55.76 55.80 55.86 56.04 56.2556.20 56.13 56.06 55.83 55.85 55.86 55.86 55.78 55.48 55.73 55.61 56.10 56.02 55.82 56.09 56.20 56.29 56.24 56.10 56.19 56.24 56.21 56.24 56.16 56.10 56.29 56.00 56.04 55.21 55.26 55.25 55.36 55.94 55.50 55.19 55.67 55.40 55.79 55.97 55.86 55.89 55.40 55.86 55.73 56.17 56.13 56.18 56.09 55.78 56.19 56.11 56.20 55.66 56.06 56.09 56.14 56.06 56.16 56.15 56.12 56.12 56.10 56.2756.14 56.17 55.80 I Klärbecken Klärbecken Klärbecken Klärbecken Klärbecken 3 b 56.18 befestigter Fahrbahnrand B51 Grenze Anbauverbotszone (20 m ab befestigter Fahrbahnrand B51) Grenze Anbaubeschränkungszone(40 m ab befestigter Fahrbahnrand B51)Zeichenerklärung Festsetzungen II12Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Öffentliche Gebäude Wirtschaftsgebäude Bestandshöhen (in m üNHN) Bestandsangaben 55,0 m Kanaldeckel Einmessung zu erhaltender Baum (Kronendurchmesser) Das Höhenbezugssystem ist DHHN2016 (Höhenstatus 170) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans Art der baulichen Nutzung Baufläche, s. textliche Festsetzung Nr. 1.1 Maß der baulichen Nutzung Sonstige Festsetzungen Mit Leitungsrechten L zu belastende Flächen der Erschließungsträger EE L Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 Denkmal D Nachrichtliche Übernahme Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind (Altlasten) Kennzeichnungen 105,70 mGebäudehöhe, zwingend (in m üNHN) GH Baulinie Überbaubare Grundstücksflächen Bäume Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Grünflächen Private Grünflächen Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Parkanlage Spielplatz (Kita) privat Flächen für StellplätzeSt Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen Verkehr Fußgängerbereich Fahrradfahrbereich Private Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Private Straßenverkehrsflächenprivat Ver- und Entsorgung Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen E R RDA Elektrizität, Rückkühlwerk, Rauchschutzdruckanlage Rauchschutzdruckanlage RDA Zaun Bestand privat Gemarkung: Flur: Maßstab: Bebauungsplan Nr. 626 626 Vorhabenbezogener Bebauungsplan zum Vorhaben- und Erschließungsplan Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51 Münster 153 1 : 500 Bebauungsplan Nr. Die Plangrundlage wurde am __________ aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die Richtigkeit wird bescheinigt. Münster, __________ Dipl.-Ing. Marienfeld Amtsleiter Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ __________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen Stadtbaurat Amtsleiter Der Rat der Stadt Münster hat am 21.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 4 vom 01.03.2024 bekannt gemacht. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom __________ bis einschließlich __________ veröffentlicht. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ OberbürgermeisterS chriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker - Entwurf - 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasometers bis zum 6. Obergeschoss ausschließlich zulässig - Geschäfts- und Büronutzungen, - nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und S peisewirtschaften, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Betrieben, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen), - Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, - Räume für freie Berufe, - Einzelhandelsbetriebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm, - Cafés und - Stellplätze (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.1.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasometers ab dem 7. Obergeschoss ausschließlich zulässig - Wohnnutzungen und - Büronutzungen, Räume für freie Berufe und Ferienwohnungen bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 10 % der Summe der Geschossflächen des 7. bis 1 3. O bergeschosses (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.1.3 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasreglerhauses ausschließlich zulässig - nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und S peisewirtschaften, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Betrieben, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen), - Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.1.4 Die Dachflächen des Gasometers können bis zu 30 % durch PV-Anlagen genutzt werden. 1.1.5 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen (Festsetzung 1.1.1 bis 1.1.3) sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig (§ 9 Abs. 2 BauGB i.V.m § 12 Abs. 3a BauGB). 1.2 Maß der baulichen Nutzung 1.2.1 Die Höhe baulicher Anlagen ist im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans in Meter über Normalhöhen-Null im DHHN2016 festgesetzt. Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasometers ist der höchste Punkt der bestehenden Brüstung des Führungsgerüsts (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 BauNVO). Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasreglerhauses ist der höchste Punkt der Dachkonstruktion (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 BauNVO). 1.2.2 Im Bereich des Gasreglerhauses ist eine Überschreitung der festgesetzten zwingenden Höhe baulicher Anlagen für einen Schornstein bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 1.3 Überbaubare Grundstücksflächen 1.3.1 Ein Zurücktreten des Gebäudes von der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) ist um max. 0,40 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.3.2 Eine Überschreitung der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) ist bis maximal 1,50 m für das Führungsgerüst sowie die davon auskragenden Laufstege zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.3.3 Eine Überschreitung der festgesetzten westlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhauses ist bis maximal 1,80 m für Treppen und Rampen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.3.4 Eine Überschreitung der festgesetzten südlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhauses ist bis maximal 2,50 m für das Podest und den Dachüberstand zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.4 Nebenanlagen, Stellplätze, Gemeinschaftsanlagen 1.4.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der überbaubaren Flächen bis zum dritten Obergeschoss sowie in den festgesetzten Flächen für Stellplätze (St) dort in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. 12 Abs. 6 BauNVO). 1.4.2 Innerhalb der Baufläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO in Form von Fahrradabstellanlagen, der Versorgung des Vorhabenbereichs mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser bzw. der Ableitung von Abwasser dienende Anlagen, Standorte für Abfallbehälter (Unterflursysteme), fernmeldetechnische Nebenanlagen, Terrassen und eine private Paketstation allgemein zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 4 und § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO). 1.5 Abweichende Abstandsflächen 1.5.1 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans wird das Maß der Tiefe der Abstandfläche mit 0,2 (im Sinne von § 6 Abs. 4 und 5 BauO NRW 2018) festgesetzt. Abweichend von § 6 Abs. 5 S. 4 BauO NRW 2018 gilt dies auch zu angrenzenden anderen Baugebieten, in denen eine größere Tiefe der Abstandfläche gilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB). 1.6 Passiver Schallschutz 1.6.1 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Nebenzeichnung 1 dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von schutzwürdigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - Beuth Verlag GmbH, Berlin). Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Blatt 1 (2 Blätter) 08.10.2024 Rechtsgrundlagen: ·Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394). ·Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176). ·Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1172). ·Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV.NRW. S. 444) Planverfasser: Bauliche Gestaltung: Vorhabenträger:(I)Konus Grundstücksverwaltung GmbH, Clumbiadamm 25, 10965 Berlin. Münster, __________ Peter Bastian Architekten BDA, Münster /gid3/gid1/gid23/gid24/gid32/gid33/gid21/gid23/gid33/gid30/gid26/gid21/gid28/gid24/gid31/gid13/gid35/gid29/gid26/gid33/gid24/gid31/gid32/gid30/gid21/gid31/gid33/gid28/gid24/gid31 /gid15/gid21/gid31/gid34/gid30/gid24/gid31/gid1/gid1/gid19/gid33/gid31/gid21/gid37/gid24/gid1/gid1/gid1/gid5/gid9/gid15/gid1/gid2/gid1/gid8/gid11/gid10/gid9/gid7/gid1/gid1/gid1/gid14/gid29/gid24/gid32/gid25/gid24/gid26/gid23 /gid20/gid24/gid26/gid24/gid25/gid29/gid28/gid1/gid1/gid1/gid4/gid6/gid9/gid8/gid5/gid1/gid1/gid1/gid12/gid8/gid4/gid11/gid1/gid2/gid1/gid4 /gid16/gid21/gid36/gid1/gid1/gid1/gid12/gid8/gid4/gid11/gid1/gid2/gid1/gid5/gid4/gid4 /gid19/gid33/gid21/gid23/gid33/gid30/gid26/gid21/gid28/gid24/gid31/gid1/gid2/gid1/gid3/gid8/gid10/gid6/gid4/gid8/gid2/gid7/gid5/gid10/gid4/gid8/gid9/gid1 /gid17/gid27/gid22/gid18 Nebenzeichnung 1 - Gebäudebezogene Immissionsschutzmaßnahmen gem. textlicher Festsetzung Nr. 1.6.1 Detailplan 3 - Gewerbe 4. OGDetailplan 4 - Gewerbe 5. OGDetailplan 5 - Gewerbe 6. OGDetailplan 6 - Wohnen 7. OGDetailplan 7 - Wohnen 8. - 13. OG Detailplan 2 - Gewerbe 2. - 3. OG Detailplan 1 - Gewerbe EG - 1.OG Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel La in dB(A) I II III IV V VI VII 55 60 65 70 75 80 >80 1.6.2 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmenden Lüftungseinrichtung auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel bei geschlossenen Fenstern ermöglichen und die die Gesamtschalldämmung der Außenbauteile nicht mindert (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.3 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von Außenwohnbereichen in den Obergeschossen nur mit zusätzlichen schallabschirmenden Maßnahmen (z.B. Loggien mit Schiebeverglasung), die die Einhaltung eines Dauerschallpegels von kleiner oder gleich 62 dB(A) in diesen Außenwohnbereichen sicherstellen, zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.4 In den in der Nebenzeichnung 2 blau gekennzeichneten Bereichen müssen Wohnungen (aus Lärmschutzgründen) sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.5 In den in der Nebenzeichnung 3 rot gekennzeichneten Bereichen müssen Wohnungen (aus Belichtungsgründen) sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.6.6 Bei der Realisierung von Einzimmerwohnungen, Mikroappartements und Schlafräumen von Wohngruppen, die ausschließlich zu den Außenfassaden ausgerichtet sind, ist durch geeignete technische Maßnahmen (z.B. Kastenfenster, Fenster mit teilöffenbarem Fensterflügel und festverglastem Anteil, Prallscheiben, verglaste Loggien o.ä.) sicherzustellen, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.7 Versiegelung, Freiflächen, Begrünung 1.7.1 Die als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzten Flächen sind als mehrschichtige und naturnahe Gehölzbestände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Neuanpflanzungen von Spitz- und Bergahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Schwarz- und Silberpappel, Platane, Blauzeder, Sommer- und Winterlinde sind nur in einem Pflanzabstand von mind. 2,50 m zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen zulässig. Alle übrigen großkronigen Bäume müssen zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen einen Mindestpflanzabstand von 1,50 m einhalten. 3 Hinweise 3.1 Durchführungsvertrag Zur Realisierung des Vorhabens werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin abgeschlossen (Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB). 3.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.3 Denkmalschutz Innerhalb des Plangebietes befindet sich das Führungsgerüst des Gasometers (inkl. Sperrwasserbecken und Gasanzeige) sowie die dazugehörige Gasreglerstation (inkl. technischer Ausstattung), welche als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) eingetragen sind. Änderungen am und in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach denkmalrechtlicher Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Die Planung wurde mit der unteren Denkmalbehörde vorabgestimmt, die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster/ Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 16 DSchG NRW). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 17 DSchG NRW). Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Obere Denkmalbehörde die Entdeckungsstätte vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Die Obere Denkmalbehörde kann die Frist verlängern, wenn die sachgerechte Untersuchung oder die Bergung des Bodendenkmals dies erfordern und dies für die Betroffenen zumutbar ist (§ 16 Abs. 2 DSchG NRW). Gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten eines Grundstücks, auf dem Bodendenkmäler entdeckt werden, kann angeordnet werden, dass die notwendigen Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Bodendenkmals sowie zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodendenkmäler zu dulden sind (§ 16 Abs. 4 DSchG NRW). Sollten archäologische Dokumentationsmaßnahmen notwendig werden, gilt die Kostentragungspflicht (§ 27 Abs. 1 DSchG NRW). Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL-Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für Naturkunde, Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen. Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten des Grundstücks zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 26 Abs. 2 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten. 1.4 Kampfmittel Rund um den Gasometer ist eine Kriegsbeeinflussung erkennbar, es könnte die Möglichkeit von Bombenblindgängern bestehen. Bisher wurden drei Verdachtspunkte vom Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen – Lippe (KBD-WL) untersucht, ohne Hinweise auf Bombenblindgänger. Eine systematische Absuche der zu bebauenden Grundfläche und der ausgehobenen Baugrube ist dennoch erforderlich. Geplante Ramm- und Bohrarbeiten im Spezialtiefbau sind einer Sicherheitsprüfung durch den KBD zu unterziehen. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 3.5 Altlasten Im Plangebiet befindet sich die im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstoffen und polychlorierten Biphenylen wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die technischen Sicherungs-und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragverfahren für den Einzelfall festgelegt. 3.6 Artenschutz In Anlehnung an § 39 BNatSchG sowie dem vorliegenden Artenschutzfachbeitrag (vgl. Lederer, 05.07.2024) sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten bzw. der Aktivitätsphase von Fledermäusen, d.h. nicht im Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines jeden Jahres durchzuführen. Bei einer notwendigen Entnahme von Bäumen mit Baumhöhlen ist eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. Etwaige betroffene Baumhöhlen müssen unmittelbar vor einer Fällung auf Besatz hin kontrolliert und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben i.S. des § 44 (1) BNatSchG getroffen werden. Den Anweisungen der ökologischen Baubegleitung ist Folge zu leisten. Als vorsorgliche Maßnahme sind als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln in den zu fällenden Bäumen in den verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ 2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) aufzuhängen. Entsprechende Regelungen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. mei architects and planners, Rotterdamm Nebenzeichnung 3 - Immissionsschutzmaßnahmen gem. textlicher Festsetzung Nr. 1.6.5 Detailplan 9 7. OGDetailplan 10 8. OGDetailplan 11 9. - 13. OG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nebenzeichnung 2 - Immissionsschutzmaßnahmen gem. textlicher Festsetzung Nr. 1.6.4 Detailplan 8 EG - 13. OG Die Entwicklung einer den Baumbestand erhaltenden Wegeführung ist nur in unversiegelter Ausführung zulässig. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laubbaum mit der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.7.2 Die mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Baumstandorte sind dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laubbaum mit der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB). 1.7.3 Die Dachflächen des Gasometers sind zu mindestens 30 % zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.7.4 Mindestens 70 % der laufenden Meter der Brüstungen im Innern des Gasometers sind fortlaufend mit Stauden, Bodendeckern, Ziergräsern, Sträuchern und Hängepflanzen zu begrünen und dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Beispielsweise zu verwendenden Pflanzenarten: Ajuga reptans Kriechender Günsel Galium odoratum Waldmeister Lamiastrum galeobdolon Gewöhnliche Goldnessel Hedera helix Efeu Aquilegia vulgaris Gemeine Akelei Asplenium scolopendrium Hirschzungenfarn Molinia caerulea Pfeifengras Origanum vulgare Echter Dost Salvia officinalis Echter Salbei Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ribes sanguineum Blut-Johannisbeere 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 BauO NRW 2018 2.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2.1.1 Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Ansichten des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen sind entsprechend den Ansichten zu gestalten (§ 12 Abs. 3 BauGB). 2.2 Werbeanlagen Mit Ausnahme von maximal zwei freistehenden Hinweisschildern innerhalb der Baufläche (maximale Höhe 3,00 m, maximale Breite 2,00 m) sind jegliche Werbeanlagen im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans unzulässig. 2.3 Stellplätze 2.3.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind insgesamt 82 Kfz-Stellplätze zu errichten. Davon sind 2 Stellplätze als Car-Sharing-Stellplätze herzustellen und dauerhaft zu nutzen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 48 Abs.1 und § 89 Abs. 2 BauO NRW 2018). 2.3.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind insgesamt 520 Fahrradstellplätze zu errichten. Von diesen Fahrradstellplätzen sind 34 Fahrradabstellplätze als Stellplätze für Lastenräder / Fahrräder mit Anhänger herzustellen. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 48 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 BauO NRW 2018). 2.4 Einfriedungen Einfriedungen sind mit Hecken aus heimischen, standortgerechten Gehölzen herzustellen. Zäune sind nur hinter den Hecken zulässig. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreundliche Außenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden Lampen mit insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätzlich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht und auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Eine Bestrahlung des Bauwerks von außen ist auszuschließen. Entsprechende Regelungen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas sind Gläser mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (vollflächige Markierungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von Milchglas) anzuwenden. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Einsatz von Sonnen- und Wärmeschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spiegelung gebrochen und Vogelschlag wirkungsvoll reduziert werden. Entsprechende Regelungen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. 3.7 Leitungen Die Versorgungsleitungen der Stadtnetze Münster GmbH (Gas- und Wasserversorgungsleitungen, Mittelspannungs- und Niederspannungsleitungen, Telekommunikationskabel) sind bei anfallenden Tiefbauarbeiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und vorher zu lokalisieren. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten sind die vorhandenen Leitungstrassen frei von Anlagen / Gebäuden und Bäumen zuhalten. 3.8 Vorhaben- und Erschließungsplan Der auf dem Anlagenblatt 1 dargestellte Lageplan, die Ansichten und die Schnitte sind als Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0597/2024
V-0597-2024-Anlage-4-VBP-626-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 7 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626: Boelckeweg / Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51 1 Textliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gaso- meters bis zum 6. Obergeschoss ausschließlich zulässig - Geschäfts- und Büronutzungen, - nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank - und Speise- wirtschaften, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Be- trieben, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen), - Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, - Räume für freie Berufe, - Einzelhandelsbetriebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm, - Cafés und - Stellplätze (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.1.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gaso- meters ab dem 7. Obergeschoss ausschließlich zulässig - Wohnnutzungen und - Büronutzungen, Räume für freie Berufe und Ferienwohnungen bis zu einer Geschoss- fläche von insgesamt 10 % der Summe der Geschossflächen des 7. bis 13. Oberge- schosses (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.1.3 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasreg- lerhauses ausschließlich zulässig - nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank - und Speise- wirtschaften, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Be- trieben, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen), - Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.1.4 Die Dachflächen des Gasometers können bis zu 30 % durch PV-Anlagen genutzt werden. 1.1.5 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen (Festsetzung 1.1.1 bis 1.1.3) sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungs- vertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig (§ 9 Abs. 2 BauGB i.V.m § 12 Abs. 3a BauGB). Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0597/2024 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 7 1.2 Maß der baulichen Nutzung 1.2.1 Die Höhe baulicher Anlagen ist im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungs-plans in Meter über Normalhöhen-Null im DHHN2016 festgesetzt. Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasometers ist der höchste Punkt der bestehenden Brüstung des Führungsgerüsts (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 BauNVO). Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasreglerhauses ist der höchste Punkt der Dachkonstruktion (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 BauNVO). 1.2.2 Im Bereich des Gasreglerhauses ist eine Überschreitung der festgesetzten zwingenden Höhe baulicher Anlagen für einen Schornstein bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 1.3 Überbaubare Grundstücksflächen 1.3.1 Ein Zurücktreten des Gebäudes von der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasome-ters (Außenwand Sperrwasserbecken) ist um max. 0,40 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.3.2 Eine Überschreitung der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) ist bis maximal 1,50 m für das Führungsgerüst sowie die davon aus-kragenden Laufstege zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.3.3 Eine Überschreitung der festgesetzten westlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhau-ses ist bis maximal 1,80 m für Treppen und Rampen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.3.4 Eine Überschreitung der festgesetzten südlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhau-ses ist bis maximal 2,50 m für das Podest und den Dachüberstand zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.4 Nebenanlagen, Stellplätze, Gemeinschaftsanlagen 1.4.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von Stell-plätzen nur innerhalb der überbaubaren Flächen bis zum dritten Obergeschoss sowie in den festgesetzten Flächen für Stellplätze (St) dort in Form von offenen, ebenerdigen Stell-plätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. 12 Abs. 6 BauNVO). 1.4.2 Innerhalb der Baufläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO in Form von Fahrradabstellanlagen, der Versorgung des Vor-habenbereichs mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser bzw. der Ableitung von Abwasser dienende Anlagen, Standorte für Abfallbehälter (Unterflursysteme), fernmeldetechnische Nebenanlagen, Terrassen und eine private Paketstation allgemein zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 4 und § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO). Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 7 1.5 Abweichende Abstandsflächen 1.5.1 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans wird das Maß der Tiefe der Abstandfläche mit 0,2 (im Sinne von § 6 Abs. 4 und 5 BauO NRW 2018) festgesetzt. Abweichend von § 6 Abs. 5 S. 4 BauO NRW 2018 gilt dies auch zu angrenzenden anderen Baugebieten, in denen eine größere Tiefe der Abstandfläche gilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB). 1.6 Passiver Schallschutz 1.6.1 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Ne-benzeichnung 1 dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von schutzwürdigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die maßgeblichen Außenlärm-pegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - Beuth Verlag GmbH, Berlin). Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. 1.6.2 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern zu Lüftungszwecken mit einer schalldäm-menden Lüftungseinrichtung auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel bei ge-schlossenen Fenstern ermöglichen und die die Gesamtschalldämmung der Außenbau-teile nicht mindert (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.3 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von Außenwohnbereichen in den Obergeschossen nur mit zusätzlichen schallabschirmenden Maßnahmen (z.B. Loggien mit Schiebeverglasung), die die Einhal-tung eines Dauerschallpegels von kleiner oder gleich 62 dB(A) in diesen Außenwohnbe-reichen sicherstellen, zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.4 In den in der Nebenzeichnung 2 blau gekennzeichneten Bereichen müssen Wohnungen (aus Lärmschutzgründen) sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.5 In den in der Nebenzeichnung 3 rot gekennzeichneten Bereichen müssen Wohnungen (aus Belichtungsgründen) sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.6.6 Bei der Realisierung von Einzimmerwohnungen, Mikroappartements und Schlafräumen von Wohngruppen, die ausschließlich zu den Außenfassaden ausgerichtet sind, ist durch geeignete technische Maßnahmen (z.B. Kastenfenster, Fenster mit teilöffenbarem Fens-terflügel und festverglastem Anteil, Prallscheiben, verglaste Loggien o.ä.) sicherzustellen, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII Maßgeblicher Außenlärmpegel La in dB(A) 55 60 65 70 75 80 >80 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 7 1.7 Versiegelung, Freiflächen, Begrünung 1.7.1 Die als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzten Flächen sind als mehrschichtige und naturnahe Ge-hölzbestände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Neuanpflanzungen von Spitz- und Bergahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Schwarz- und Silberpappel, Platane, Blauzeder, Sommer- und Winterlinde sind nur in einem Pflanzab-stand von mind. 2,50 m zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen zu-lässig. Alle übrigen großkronigen Bäume müssen zu den festgesetzten mit Leitungsrech-ten belasteten Flächen einen Mindestpflanzabstand von 1,50 m einhalten. Die Entwicklung einer den Baumbestand erhaltenden Wegeführung ist nur in unversiegel-ter Ausführung zulässig. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laubbaum mit der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.7.2 Die mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Baumstandorte sind dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laubbaum mit der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB). 1.7.3 Die Dachflächen des Gasometers sind zu mindestens 30 % zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.7.4 Mindestens 70 % der laufenden Meter der Brüstungen im Innern des Gasometers sind fortlaufend mit Stauden, Bodendeckern, Ziergräsern, Sträuchern und Hängepflanzen zu begrünen und dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Beispielsweise zu verwendende Pflanzenarten: Ajuga reptans Kriechender Günsel Galium odoratum Waldmeister Lamiastrum galeobdolon Gewöhnliche Goldnessel Hedera helix Efeu Aquilegia vulgaris Gemeine Akelei Asplenium scolopendrium Hirschzungenfarn Molinia caerulea Pfeifengras Origanum vulgare Echter Dost Salvia officinalis Echter Salbei Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ribes sanguineum Blut-Johannisbeere 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 BauO NRW 2018 2.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2.1.1 Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Ansichten des Vorhabens sind Bestand-teil der Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen sind entsprechend den Ansichten zu gestalten (§ 12 Abs. 3 BauGB). Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 5 von 7 2.2 Werbeanlagen Mit Ausnahme von maximal zwei freistehenden Hinweisschildern innerhalb der Baufläche (maximale Höhe 3,00 m, maximale Breite 2,00 m) sind jegliche Werbeanlagen im Gel-tungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans unzulässig. 2.3 Stellplätze 2.3.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind insgesamt 82 Kfz-Stell-plätze zu errichten. Davon sind 2 Stellplätze als Car-Sharing-Stellplätze herzustellen und dauerhaft zu nutzen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 48 Abs.1 und § 89 Abs. 2 BauO NRW 2018). 2.3.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind insgesamt 520 Fahrrad-stellplätze zu errichten. Von diesen Fahrradstellplätzen sind 34 Fahrradabstellplätze als Stellplätze für Lastenräder / Fahrräder mit Anhänger herzustellen. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 48 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 BauO NRW 2018). 2.4 Einfriedungen Einfriedungen sind mit Hecken aus heimischen, standortgerechten Gehölzen herzustel-len. Zäune sind nur hinter den Hecken zulässig. 3 Hinweise 3.1 Durchführungsvertrag Zur Realisierung des Vorhabens werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin abgeschlossen (Durchführungs-vertrag gem. § 12 BauGB). 3.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-zentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.3 Denkmalschutz Innerhalb des Plangebietes befindet sich das Führungsgerüst des Gasometers (inkl. Sperrwasserbecken und Gasanzeige) sowie die dazugehörige Gasreglerstation (inkl. technischer Ausstattung), welche als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmal-schutzgesetzes NRW (DSchG NRW) eingetragen sind. Änderungen am und in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach denkmalrechtlicher Er-laubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Die Planung wurde mit der unteren Denkmalbe-hörde vorabgestimmt, die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bo-dendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfär-bungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster/ Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 16 DSchG NRW). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 17 DSchG NRW). Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 6 von 7 Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Obere Denkmalbe-hörde die Entdeckungsstätte vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Die Obere Denkmalbehörde kann die Frist verlängern, wenn die sachgerechte Untersu-chung oder die Bergung des Bodendenkmals dies erfordern und dies für die Betroffenen zumutbar ist (§ 16 Abs. 2 DSchG NRW). Gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsbe-rechtigten eines Grundstücks, auf dem Bodendenkmäler entdeckt werden, kann angeord-net werden, dass die notwendigen Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Boden-denkmals sowie zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodendenkmäler zu dulden sind (§ 16 Abs. 4 DSchG NRW). Sollten archäologische Dokumentationsmaßnahmen notwendig werden, gilt die Kosten-tragungspflicht (§ 27 Abs. 1 DSchG NRW). Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL-Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für Naturkunde, Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen. Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten des Grund-stücks zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 26 Abs. 2 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten. 3.4 Kampfmittel Rund um den Gasometer ist eine Kriegsbeeinflussung erkennbar, es könnte die Möglich-keit von Bombenblindgängern bestehen. Bisher wurden drei Verdachtspunkte vom Kampf-mittelbeseitigungsdienst Westfalen – Lippe (KBD-WL) untersucht, ohne Hinweise auf Bombenblindgänger. Eine systematische Absuche der zu bebauenden Grundfläche und der ausgehobenen Baugrube ist dennoch erforderlich. Geplante Ramm- und Bohrarbeiten im Spezialtiefbau sind einer Sicherheitsprüfung durch den KBD zu unterziehen. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 3.5 Altlasten Im Plangebiet befindet sich die im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlen-wasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstoffen und polychlorierten Biphenylen wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die technischen Sicherungs-und Sanie-rungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragverfahren für den Einzelfall fest-gelegt. 3.6 Artenschutz In Anlehnung an § 39 BNatSchG sowie dem vorliegenden Artenschutzfachbeitrag (vgl. Lederer, 05.07.2024) sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten bzw. der Aktivitätsphase von Fledermäusen, d.h. nicht im Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines jeden Jahres durchzuführen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 7 von 7 Bei einer notwendigen Entnahme von Bäumen mit Baumhöhlen ist eine ökologische Bau-begleitung zu beauftragen. Etwaige betroffene Baumhöhlen müssen unmittelbar vor einer Fällung auf Besatz hin kontrolliert und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der arten-schutzrechtlichen Vorgaben i.S. des § 44 (1) BNatSchG getroffen werden. Den Anweisun-gen der ökologischen Baubegleitung ist Folge zu leisten. Als vorsorgliche Maßnahme sind als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln in den zu fällenden Bäumen in den verbleibenden Gehölz-beständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ 2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) aufzuhängen. Entsprechende Regelun-gen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreund-liche Außenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden Lampen mit insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelb-lich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätzlich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht und auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Eine Bestrahlung des Bauwerks von außen ist auszuschließen. Entsprechende Regelun-gen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas sind Gläser mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (vollflächige Markie-rungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von Milchglas) anzuwenden. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Ein-satz von Sonnen- und Wärmeschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spie-gelung gebrochen und Vogelschlag wirkungsvoll reduziert werden. Entsprechende Rege-lungen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. 3.7 Leitungen Die Versorgungsleitungen der Stadtnetze Münster GmbH (Gas- und Wasserversorgungs-leitungen, Mittelspannungs- und Niederspannungsleitungen, Telekommunikationskabel) sind bei anfallenden Tiefbauarbeiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und vorher zu lokalisieren. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten sind die vorhandenen Lei-tungstrassen frei von Anlagen / Gebäuden und Bäumen zuhalten. 3.8 Vorhaben- und Erschließungsplan Der auf dem Anlagenblatt 1 dargestellte Lageplan, die Ansichten und die Schnitte sind als Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungs-planes.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (14)
- Egbert-Snoek-Straße
- Sentruper Straße 285
- Albersloher Weg 54
- Boelckeweg 3
- Lindberghweg
- Drolshagenweg
- Lütkenbecker Weg
- Torminweg
- Umgehungsstraße
- An den Speichern 7
- Loddenheide
- Promenade
- Tiergarten
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0597/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.10.2024
- Erstellt
- 23.09.2024 14:04