V/0187/2008
Kanalsanierung Amelsbürener Straße zwischen Westfalenstraße und Nimrodweg
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Beschlussvorlage
3580 Zeichen
V/0187/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalsanierung Amelsbürener Straße zwischen Westfalenstraße und Nimrodweg Beratungsfolge 17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Die Baukosten werden auf 390.000 € geschätzt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zu Ver- fügung: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserungen von Kanälen 2008 390.000 Weitere Maß- nahmen Insgesamt: Vorlagen-Nr.: V/0187/2008 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 12.03.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0187/2008 Begründung: Die in der Amelsbürener Straße vorhandene Trennkanalisation stammt aus dem Jahr 1955. Im Bereich des nördlichen Regenwasserkanals sind die Haltungen von Haus Nr. 4 bis Nr. 14 de- fekt (Zustandsklasse 2 bis 1). Die Kanäle weisen starke Scherbenbildung, Risse, Querschnittsminderungen, Korrosion, defekte Rohrwandungen und Wurzeleinwuchs auf. Durch starke Riss- und Scherbenbildung tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Kanalrohre sind bereits Löcher ent- standen. Durch diese Undichtigkeiten besteht die Gefahr, dass Abwasser (verschmutztes Niederschlags- wasser) in den Untergrund versickern kann. Da sich die schadhaften Leitungen innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Geist befinden, ist hier kurzfristiger Handlungsbedarf gegeben. Die Hausanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild wie die Hauptkanäle auf und sind zum Teil sanierungsbedürftig. Die Sanierung im öffentlichen Bereich wird von der Stadt vorgenommen. Im Rahmen der vorbereitenden hydraulischen Berechnungen wurden darüber hinaus Überstau- probleme im Netz festgestellt. Diese Probleme lassen sich durch eine Ausweitung der Sanierungstrecke bis zum Nimrodweg und durch eine Vergrößerung der Rohrdurchmesser beheben. Es werden 158 m Regenwasserkanal (DN 1000, GGG) von Haus Nr. 4 bis zum Nimrodweg in ei- ner Tiefe von 2,00 m verlegt. Bedingt durch die geringe Überdeckung und den geringen Abstand zum vorh. Schmutzwasserkanal kann kein Betonrohr verwendet werden. Der nördliche Regenwasserkanal wird mit einer speziellen Betonmischung verfüllt. Der südliche Regenwasserkanal ist in einem baulich guten Zustand und kann erhalten bleiben. Eine mögliche spätere Aufhebung des südlichen Kanals ist hydraulisch berücksichtigt und möglich. Eine Genehmigung nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz liegt vor. Die Erneuerung der Kanäle erfolgt in offener Bauweise. Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge- legt. Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 6 Monaten gerechnet. Im Rahmen der Kanalbaumaßnahme fallen keine Straßenbauarbeiten an, die eine Kostenbeteili- gung der Anlieger nach KAG auslösen. I.V. - 3 - V/0187/2008 Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Westfalenstraße
- Amelsbürener Straße
- Nimrodweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0187/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.03.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37