Mandari Insight

V/0187/2008

Kanalsanierung Amelsbürener Straße zwischen Westfalenstraße und Nimrodweg

Vorlagen 12.03.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 14.05.2008, TOP 4.5

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3580 Zeichen

V/0187/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Amelsbürener Straße zwischen Westfalenstraße und Nimrodweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 390.000 € geschätzt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zu Ver-
fügung: 
 
Auszahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haus
h.
- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserungen von Kanälen 
2008 390.000 Weitere Maß-
nahmen 
 
Insgesamt:   
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0187/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.03.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0187/2008 
Begründung: 
 
Die in der Amelsbürener Straße vorhandene Trennkanalisation stammt aus dem Jahr 1955. 
 
Im Bereich des nördlichen Regenwasserkanals sind die Haltungen von Haus Nr. 4 bis Nr. 14 de-
fekt (Zustandsklasse 2 bis 1).  
 
Die Kanäle weisen starke Scherbenbildung, Risse, Querschnittsminderungen, Korrosion, defekte 
Rohrwandungen und Wurzeleinwuchs auf. 
 
Durch starke Riss- und Scherbenbildung tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch 
wird die Statik des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Kanalrohre sind bereits Löcher ent-
standen. 
 
Durch diese Undichtigkeiten besteht die Gefahr, dass Abwasser (verschmutztes Niederschlags-
wasser) in den Untergrund versickern kann. 
 
Da sich die schadhaften Leitungen innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Geist 
befinden, ist hier kurzfristiger Handlungsbedarf gegeben. 
 
Die Hausanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild wie die Hauptkanäle auf und sind 
zum Teil sanierungsbedürftig.  
Die Sanierung im öffentlichen Bereich wird von der Stadt vorgenommen.  
 
Im Rahmen der vorbereitenden hydraulischen Berechnungen wurden darüber hinaus Überstau-
probleme im Netz festgestellt. 
Diese Probleme lassen sich durch eine Ausweitung der Sanierungstrecke bis zum Nimrodweg und 
durch eine Vergrößerung der Rohrdurchmesser beheben. 
 
Es werden 158 m Regenwasserkanal (DN 1000, GGG) von Haus Nr. 4 bis zum Nimrodweg in ei-
ner Tiefe von 2,00 m verlegt. Bedingt durch die geringe Überdeckung und den geringen Abstand 
zum vorh. Schmutzwasserkanal kann kein Betonrohr verwendet werden. 
 
Der nördliche Regenwasserkanal wird mit einer speziellen Betonmischung verfüllt.  
Der südliche Regenwasserkanal ist in einem baulich guten Zustand und kann erhalten bleiben. 
Eine mögliche spätere Aufhebung des südlichen Kanals ist hydraulisch berücksichtigt und möglich. 
 
Eine Genehmigung nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz liegt vor. 
 
Die Erneuerung der Kanäle erfolgt in offener Bauweise. 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 6 
Monaten gerechnet. 
 
Im Rahmen der Kanalbaumaßnahme fallen keine Straßenbauarbeiten an, die eine Kostenbeteili-
gung der Anlieger nach KAG auslösen. 
 
 
I.V.

- 3 - 
V/0187/2008 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 8.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Westfalenstraße
  • Amelsbürener Straße
  • Nimrodweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0187/2008
Typ
Vorlagen
Datum
12.03.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37