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0702/2021

Anfrage des Bezirksvertreters Herr Kerpen von der CDU-Fraktion zu TOP 11.2.1 aus der 52. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020 zum Zentrum für Therapeutisches Reiten Hier: Stellungnahme der Verwaltung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021, TOP 11.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

9389 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0702/2021 
Freigabedatum am 16.03.2021  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 
 
Anfrage des Bezirksvertreters Herr Kerpen von der CDU-Fraktion zu TOP 11.2.1 aus der 52. 
Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020 zum Zentrum für Therapeutisches 
Reiten 
Hier: Stellungnahme der Verwaltung 
Der Bezirksvertreter Herr Kerpen hat folgende mündliche Anfrage:  
In einem längeren Zeitungsartikel berichtet die Rundschau darüber, dass das Zentrum für Therapeu-
tisches Reiten (ZTR) im Juni 2021 schließen wird, nachdem der geplante Umzug nach Köln-Esch am 
Datenschutz gescheitert ist. Die Arbeit des ZTR wird hier an Beispielen eindrucksvoll dargestellt. Die 
Ablehnungsgründe des Datenschutzes werden mit keinem Wort erwähnt. Ich finde das Fehlen erklä-
rungsbedürftig: 
a) Im Rahmen einer objektiven Berichterstattung wäre mindestens eine Erläuterung angebracht ge-
wesen oder  
b) Seitens der Stadt Köln gab es keine verwertbaren Angaben. In Anbetracht der drohenden Schlie-
ßung des ZTR rufen viele Kinder und Jugendliche um Hilfe und Unterstützung. 
 
Ich unterstütze diesen Wunsch und frage die Verwaltung:  
1. Welche Voraussetzungen mussten für den Betrieb der therapeutischen Maßnahmen 
gegeben sein?  
2. Welche Maßnahmen mussten noch geschaffen werden?  
3. Wie und in welcher Form war hierdurch der Denkmalschutz betroffen? 
a. Rechtsgrundlage  
b. Gewichtung der erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Vorschriften (hoch, mittel)  
4. In welcher Form fand der Kontakt der Parteien statt (schriftlich, mündlich, vor Ort)?  
5. Wer war am Verfahren beteiligt?  
6. Wann und durch wen wurde das ZRT über das Ergebnis unterrichtet?  
7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Köln das Zentrum mit seinen vielfältigen 
therapeutischen und heilpädagogischen Aktivitäten in der Stadt oder im Stadtbezirk 6 zu halten 
ggf. in einem größeren Verbund mit weiterer Förderung?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Zu 1) Voraussetzungen für den Betrieb der therapeutischen Maßnahmen 
Ziel war es von Seiten der Imhoff Stiftung die 170 Therapieplätze sowie die artgerechte Unterbrin-
gung von 25 Therapie- und Renterpferden (Pensionspferde) aus dem Zentrum für Therapeutisches 
Reiten Köln e.V. in Köln-Porz durch einen erforderlichen Umzug an einen neuen Standort innerhalb 
Kölns zu erhalten. Als neuer Standort für das Inklusive Reitzentrum Köln sollte der denkmalgeschütz-

2 
 
te rund 750 Jahre alte Fronhof in Köln-Esch fungieren, in dessen Räumlichkeiten der Frohnhof e.V 
eine inklusive Kinderreitschule betreibt .  
 
Da der Fronhof allerdings bislang nur über eine kleine Reithalle für Ponys verfügt und die Mehrzahl 
der therapeutisch betreuten Kinder logiert werden müssen, war neben dem Ausbau und der Sanie-
rung der Hofanlage, eine große Reithalle (20 Meter x 60 Meter) zur gleichzeitigen Therapie von ma-
ximal 3 Kindern wichtiger Bestandteil des Konzeptes zu einem neuen Therapeutischen Reitzentrum in 
Köln-Esch.  
 
Im Zuge des Ausbaus der Hofanlage sollten u.a. vorhandene Pferdeboxen ausgebaut und erweitert 
werden sowie neue Funktions- und Sozialräume geschaffen werden. Angedacht waren ferner ein 
Hofladen und ein Hofcafé. 
 
Zu 2) Noch zu schaffende Voraussetzungen  
In Vorabstimmung zwischen der Vorhabenträgerin mit der unteren Denkmalbehörde und dem Land-
schaftsverband Rheinland sollte die neu zu errichtende große Reithalle zum Schutz der denkmalge-
schützten Hofanlage (Frohnhof) nördlich der Frohnhofstraße gegenüber dem Frohnhof errichtet wer-
den. Die Errichtung einer entsprechend großen Reithalle mit Nebengebäuden sollte damit im pla-
nungsrechtlichen Außenbereich erfolgen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich damit nach § 
35 Baugesetzbuch (BauGB). Allerdings handelt es sich bei dem Vorhaben nicht um ein privilegiertes 
Vorhaben im Sinne des § 35 Absatz 1 BauGB, da eine Pferdehaltung und Reitsport nicht als Land-
wirtschaft zu bewerten sind. Aus diesem Grund wurde das Vorhaben als ein "sonstiges Vorhaben " im 
Sinne des § 35 Absatz 2 BauGB eingeschätzt, dem jedoch öffentliche Belange, hier insbesondere die 
Darstellung des Flächennutzungsplans entgegensteht, der an dieser Stelle landwirtschaftliche Flä-
chen darstellt, und dem der Landschaftsplan ebenfalls entgegensteht. 
 
Aus diesem Grund war die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich, um 
das notwendige Planungsrecht für die Reithalle nördlich des Fronhofweges zu schaffen. Im Rahmen 
dieses Planverfahrens sollte auch der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errich-
tung einer Umgehungsstraße in Esch zurückgenommen werden und die verkehrlichen Belange ins-
besondere die viele Jahre zurückliegende Überlegungen einer Stadtbahnerweiterung im Bereich des 
Vorhabengrundstücks geprüft werden. Ein solches Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebau-
ungsplans und Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich in der Regel über mindestens 
drei Jahre.  
 
Um dennoch einen zeitnahen Umzug des Therapeutischen Reitzentrums von Porz nach Chorweiler 
zu ermöglichen, wurde eine denkmalkonforme, temporäre Interimslösung einer Reithalle in Leicht-
bauweise süd-östlich des Frohnhofes in verschiedenen Varianten verwaltungsintern und mit der Vor-
habenträgerin geprüft.  
 
Zu 3) Betroffenen Formen des Denkmalschutzes 
a) Rechtsgrundlagen 
Der Frohnhof in Köln-Esch/Auweiler wurde am 12.03.1986 unter der laufenden Nummer 3497 in die 
Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen und steht damit gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz NRW 
(DSchG NW) unter Denkmalschutz. Bestandteil der Unterschutzstellung sind nicht nur die baulichen 
Anlagen des Hofes, sondern auch die umgebenden Freiflächen einschl. des angrenzenden ehemali-
gen Rheinarms.  
 
Eine Überbauung der denkmalgeschützten Flächen (u.a. mit einer Reithalle) ist denkmalpflegerisch 
nicht möglich, da hierdurch ein wesentlicher Teil des Denkmals zerstört würde. Im Verlauf der Pla-
nung für das therapeutische Zentrum wurden jedoch Lösungen gefunden, die die Erfordernisse des 
Zentrums unter Einhaltung der denkmalpflegerischen Anforderungen erfüllten. Die Sanierung der 
Hofanlage und deren Umnutzung zum therapeutischen Zentrum wurde durch die Denkmalpflege zu 
jedem Zeitpunkt wohlwollend begleitet und die Erlaubnisfähigkeit der Maßnahme bereits in Aussicht 
gestellt. 
 
Die Aussage des Rundschau-Artikels, dass das Projekt aus Gründen des Denkmalschutzes nicht 
zustande kommt, kam daher für das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege überraschend.

3 
 
 
b) Gewichtung der erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Vorschriften (hoch, mittel) 
Die Unterschutzstellung des Hofes und der Freiflächen ist rechtskräftig. Auch das Denkmalamt hat 
keine rechtliche Grundlage diese ganz oder in Teilen rückgängig zu machen. Es gibt auch keine 
Grundlage die Zerstörung des Denkmals oder Teile davon (z.B. durch Überbauung) zu erlauben. Die 
sinnvolle Umnutzung einer baulichen Anlage ist jedoch möglich und erstrebenswert. In diesem Sinne 
wurden die Planungen auch immer seitens der Denkmalpflege begleitet. Die geplanten Umbauten an 
der Hofanlage, die Aufstellung von Pferdeboxen und der Bau der Reithalle auf dem nicht denkmalge-
schützten Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurden im gesamten Planungspro-
zess als denkmalpflegerisch mögliche Eingriffe zur sinnvollen Nutzung der Anlage gewertet. 
 
Zu 4) und 5) Kontakt mit den Parteien und Verfahrensbeteiligte 
Zwischen Ende Januar und Ende März 2020 fanden zwei intensive Abstimmungsgespräche mit An-
wesenheit von Vertretern des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsichtsamtes mit Vertretern der 
Vorhabenträgerin statt. Darüber hinaus wurden Gespräche mit dem Amt für Verkehrs- und Straßen-
entwicklung geführt. Zuvor hatten bereits Gespräche der Vorhabenträgerin mit der unteren Denkmal-
schutzbehörde und dem Landesverband Rheinland zu den Fragen des Denkmalschutzes stattgefun-
den. Ergänzt wurden die Abstimmungen durch Beteiligung weiterer Fachämter.  
 
Innerhalb des Zeitraums Januar bis März 2020 fand insbesondere vor dem Hintergrund der Bedeu-
tung des Vorhabens und der zeitlichen Dringlichkeit einer Lösung eine intensive Verfahrensbetreuung 
mit einem regen Austausch auch über E-Mail und Telefon statt. 
 
Zu 6) Zeitpunkt des Ergebnisaustausches 
Die Zwischenergebnisse aus den Abstimmungsrunden wurden der Vorhabenträgerin jeweils zeitnah 
mitgeteilt. Als dann Ende März 2020 die Anforderungen eines Baugenehmigungsverfahren zur tem-
porären Errichtung der Reithalle sowie die Rahmenbedingungen für das Bauleitplanverfahren zur 
Errichtung der Stallanlagen und Nebengebäude nördlich des Fronhofweges weitgehend feststanden, 
hat die Vorhabenträgerin die Verwaltung darüber informiert, von einer Verlagerung des Therapeuti-
schen Reitzentrums sowie einer weiteren Planung Abstand zu nehmen. 
 
Zu 7) Möglichkeit der weiteren Förderung und Vernetzung mit anderen therapeutischen und 
heilpädagogischen Einrichtungen  
Das Stadtplanungsamt wurde Ende März 2020 von der Imhoff-Stiftung informiert, dass von dem 
Planvorhaben für das Therapeutische Reitzentrum sowie einer weiteren Planung Abstand genommen 
wird, sodass eine weitere Vernetzung bislang nicht weiter diskutiert wurde.

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Frohnhofstraße

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Details

Aktenzeichen
0702/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.03.2021
Erstellt
24.02.2021 10:44