2780/2018
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2017
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Anlage 7 Inventar 2017 ZVK
2997 Zeichen
Inventar Beihilfekasse Stand: 31.12.2017 Übersicht Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert 01.01.2017 2017 2017 31.12.2017 01.01.2017 2017 2017 2017 31.12.2017 1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2. Schreibtische/Tische 1.376,81 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.376,81 Euro 670,92 Euro 0,00 Euro 105,88 Euro 565,04 Euro 3. Stühle 990,10 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 990,10 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 5. Rechen-/Schreibmaschinen 1.735,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.735,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 6. ADV-Geräte 16.313,00 Euro 711,24 Euro 415,75 Euro 16.608,49 Euro 3.370,22 Euro 711,24 Euro 1.842,85 Euro 2.238,61 Euro 7. Sonstige technische Geräte 2.647,09 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.647,09 Euro 76,04 Euro 0,00 Euro 60,84 Euro 15,20 Euro 8. Sonstiges Inventar 256,88 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 256,88 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Summe 1 - 8 23.319,60 Euro 711,24 Euro 415,75 Euro 23.615,09 Euro 4.117,18 Euro 711,24 Euro 0,00 Euro 2.009,57 Euro 2.818,85 Euro 9. GWG Anschaffungsjahr 2009 7.253,19 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 7.253,19 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 10. GWG Anschaffungsjahr 2010 2.170,62 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.170,62 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 11. GWG Anschaffungsjahr 2011 4.980,44 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.980,44 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 12. GWG Anschaffungsjahr 2012 38.996,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 38.996,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 13. GWG Anschaffungsjahr 2013 1.018,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.018,85 Euro 203,77 Euro 0,00 Euro 203,77 Euro 0,00 Euro 14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 133,90 Euro 0,00 Euro 66,95 Euro 66,95 Euro 15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 292,53 Euro 0,00 Euro 97,51 Euro 195,02 Euro 16. GWG Anschaffungsjahr 2016 2.359,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.359,00 Euro 1.887,20 Euro 0,00 Euro 471,80 Euro 1.415,40 Euro 17. GWG Anschaffungsjahr 2017 0,00 Euro 2.174,85 Euro 0,00 Euro 2.174,85 Euro 0,00 Euro 2.174,85 Euro 434,97 Euro 1.739,88 Euro Summe 9 - 17 57.601,15 Euro 2.174,85 Euro 0,00 Euro 59.776,00 Euro 2.517,40 Euro 2.174,85 Euro 0,00 Euro 1.275,00 Euro 3.417,25 Euro Summe Geschäftsausstattung 80.920,75 Euro 2.886,09 Euro 415,75 Euro 83.391,09 Euro 6.634,58 Euro 2.886,09 Euro 0,00 Euro 3.284,57 Euro 6.236,10 Euro 0. Software 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Immat. Vermögensgegenstände 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Gesamtsummen 81.169,82 Euro 2.886,09 Euro 415,75 Euro 83.640,16 Euro 6.634,58 Euro 2.886,09 Euro 3.284,57 Euro 6.236,10 Euro
Beschlussvorlage Rat
3349 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 2780/2018 Freigabedatum 30.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2017 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017 fest und entlastet den Kassenleiter. Der Jahresüberschuss 2017 wird an die Stadt Köln abgeführt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß 15 § der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirtschafts- führung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht, welcher zusätz- lich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse gibt, aufzustellen. Der Jah- resabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde dem Rech- nungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des auf das Wirt- schaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss und den La- gebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest und beschließt über die Ent- lastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters. Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: „Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, La- gebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2017 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Be- anstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künf- tigen Entwicklung zutreffend dar. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.“ Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2017 einen Jahresüber- schuss in Höhe von 1.713.978,14 Euro aus. Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 6 vollständigkeitserklärung2017
769 Zeichen
1100 07.08.2018 1100/1 Frau Büth R 36618 Vollständigkeitserklärung Wir, die Unterzeichnenden Thomas Blaeser als Geschäftsführer und Anke Koherr als Leiterin des Rechnungswesens der Beihilfekasse der Stadt Köln erklären nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2017 e alle Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig geworden sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind, ® die dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen Schriften vollzählig zur Verfügung gestellt wurden, ®e Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem Bilanzstich- tag eingetreten sind, berücksichtigt wurden. Köln, den 07.08.2018 / Aa hama Goa un b D Thomas Blaeser
Anlage 5 Prüfbericht BHK 2017 2018-09-26
17626 Zeichen
62 Stadt Köln MN |
Rechnungsprüfungsamt
Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses
der Beihilfekasse der Stadt
Köln zum 31.12.2017 |
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
RB 0221/ 221 - 25015
0221/ 221 - 25501
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag
2. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
3. Prüfungsdurchführung
4. Prüfungsergebnisse
4.1 Rechnungswesen
4.2 Jahresabschluss
4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich
4.2.2 _ Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich
4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich
5. Schlussbemerkungen
6. Bestätigungsvermerk
Anlagen
Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2017
Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2017
Vollständigkeitserklärung
oouLvmnnn Aa.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2017
1. Prüfungsauftrag
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die Ge-
meindeordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt
Köln {RPA) hat durch die inhaltliche Änderung des $ 103 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW per Gesetz
den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der in $ 97 Abs. 1 Nummern 1, 2 und 4 GO NRW
benannten Sondervermögen, somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln - nachfolgend Bei-
hilfekasse genannt.
Der Jahresabschluss und Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie — unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung — ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse vermitteln. Die
Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Be-
stimmungen der Satzung beachtet worden sind.
2. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbständiges Sondervermögen
gemäß $ 97 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW geführt. Seit dem 01.01.1999 wird die Beihilfekasse auf der
Basis einer Satzung, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung NRW (EigVO NRW), geführt. Die Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überar-
beitet, am 12.11.2015 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach der Veröffentli-
chung im Amtsblatt der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten.
Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalenderjahr; der Jahresabschluss er-
folgt daher zum 31.12. eines jeden Jahres.
Insgesamt waren per 31.12.2017 für die Beihilfekasse 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tä-
tig, davon 12 in Teilzeit. 11 Beschäftigte sind im zentralen Bereich (1100/1) des Sonderver-
mögens „1100 -- Zusatzversorgung und Beihilfe‘ sowohl mit Serviceleistungen für die Beihilfe-
kasse als auch für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung für Bei-
hilfekasse und ZVK wurde auch 2017 in Personalunion wahrgenommen.
Das Rechnungswesen wird nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung geführt. Die
Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in Verbindung mit den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung und die Aufstellung des Jah-
resabschlusses sowie die Erstellung des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Ge-
schäftsführers der Beihilfekasse.
3. Prüfungsdurchführung
Das RPA hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 unter
Einbeziehung der Buchführung geprüft. Prüfungsgrundlagen waren:
der Jahresabschluss mit Anhang
der Lagebericht
das Anlagenverzeichnis
die Sachkonten
die Debitoren- und Kreditorenkonten
das Belegwesen und
sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
SLILIILIE
Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der Buchführung
und des Jahresabschlusses wurde bestätigt.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung mit den dazugehörigen Belegen ob-
liegt dem 'RPA, Abteilung Kassen- und IV-Prüfung. Die Prüfung des Jahres 2017 ergab keine
Beanstandungen.
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln - Seite 1
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2017
4. Prüfungsergebnisse
4.1 Rechnungswesen
Die Bücher der Beihilfekasse sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die
Belegablage erfolgt numerisch nach Buchungsnummern in den Räumlichkeiten der Verwal-
tung der Beihilfekasse im Jakordenhaus und ist vorbildlich.
Die Beihilfekasse nutzt die zertifizierte Buchhaltungssoftware „GDI-FIBU". Aus der Sicht des
RPA erfüllt das System die Anforderungen bezüglich den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung. Die Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen entspricht den gesetzlichen
Vorschriften.
4.2 Jahresabschluss
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2017 (Anlage 1) wurde ordnungsge-
mäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse entwickelt. Aus Grün-
den der optischen Darstellung wurden die Zahlen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres in Excel
übertragen. Die Übernahme der Zahlen erfolgte korrekt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den einschlägigen Vorschriften
des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind nicht zu
erwarten. Die ergänzenden Bestimmungen der Satzung wurden eingehalten.
Der Lagebericht (Anlage 2) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im Einklang mit
dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt
eine korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die wesentlichen Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Nachfolgend werden die Entwicklungen der Einzelpositionen der Gewinn- und Verlustrech-
nung im Jahresvergleich, im Plan-Ist-Vergleich sowie die Bilanz im Jahresvergleich dargestellt.
Wesentliche Positionen werden dabei erläutert.
4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich
GuV 201712016 Ergebnisveränderung
Erträge
Umiagen für Versorgungsempfänger
Umtlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte
Abwicklung für fremde Rechnung
Erstattung von Beihilfen
Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe
Sonstige betriebliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
21.540.000,00€| 20.474.400,00€) 1.065.600,00 € 5,20%
16.940.759,75€| 16.093.220,49€| 847.539,26 € 5,27%
11.517.953,42 €) 11.318.293,65€| 199.659,77 € 1,76%
529.003,12 € 172.909,27€| 356.093,85€| 205,94%
612.695,88 € 587.422,03 € 25.273,85 € 4,30%
29.190,13 € 0,01€ 29.190,12 €)
0,40 € 0,00 € 0,40 €
Summe) _51.169.602,70 el 48.646.245,45 €| 2.523.357,25 €) 5,19%
Aufwendungen
Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger
Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte
Abwicklung für fremde Rechnung
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
21.374.689,56 €} 19.756.860,78€| 1.617.828,78 € 8,19%
14.104.957,85€| 14.913.265,96€] -808.308,10€) -5,42%
11,517.953,42 €| 11.318.293,65€] 199.659,77 € 1,76%
1.892.972,05€]| 1.752.400,41€| 140.571,64 € 8,02%
12.421,43 € 14.397,27 € -1.975,84 €) -13,72%
552.630,24 € 564.862,03€| -12.231,79€ _-2,17%
49.455.624,56 €| 48.320.080,10€| 1.135.544,46 € 2,35%
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.713.978,14 € 326.165,35 € 1
\Jahresüberschuss I Jahresfehlbetrag _ 1.713.978,14 € 326.165,35 €
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 2
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2017
Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2017 einen Jahres-
überschuss in Höhe von 1.713.978,14 € (Vorjahr: Jahresüberschuss 326.165,35 €) aus.
Die Umlagen für Versorgungsempfänger und für aktive Beamte und Beschäftigte sind um
1.065.000,00 € bzw. um 847.539,26 € im Jahresvergleich geringfügig gestiegen. Ebenfalls
sind die Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger um 1.617.828,78 € gestiegen. Da-
gegen haben sich die Beihilfeaufwendungen für aktive Beamte und Beschäftigte um
808.308,10 € verringert. Diese Steigerungen spiegeln den Kalkulationsansatz des Berichts-
zeitraumes wider.
In der. Position Erstattung von Beihilfen werden Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten
z. B. im Falle fremd verschuldeter Unfälle von Beihilfeberechtigten und die Erstattung von Me-
dikamentenrabatten abgebildet. Hier ist insgesamt ein Mehrung von 356.093,85 € festzustel-
len.
- Die Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten haben sich um ca. 19.800 €, das sind
ca. 37% im Vergleich zum Vorjahr, erhöht.
Ebenfalls haben sich die erstatteten Medikamentenrabatte um rd. 380% (ca. 456.200 €)
im Vergleich zum Vorjahr (ca. 120.000 €) auf rd. 336.200 € erhöht. Grund für den Zu-
wachs der Medikamentenrabatte war die Behebung der technischen Probleme bei
IT.NRW. im Laufe des Jahres 2017 konnte daher die Geltendmachung von Medikamen-
tenrabatten aus dem Jahr 2016 nachgeholt werden. -
Grund für die Steigerung der sonstigen betrieblichen Erträge ist die Auflösung der im Vorjahr :
gebildete Rückstellung für die Scankosten in Höhe von 3.247,00 €, sowie Zinszahlungen in
Höhe von 22.855,57 € wegen verspäteter abgeführter Medikamentenrabatte der Arzneimittel-
hersteller an die Beihilfekasse der Stadt Köln.
Im Gegensatz zu dem Vorjahreszeitraum haben die Personalaufwendungen sich geringfügig
erhöht. Ursachen für diese Steigerung sind die tarifliche Gehaltsanpassung und die um ca.
46% höheren Zuführungsaufwendungen zu den Personalrückstellungen für Beamtinnen und
Beamten im Vergleich zum Vorjahr.
Die hier abgebildeten Abschreibungen beinhalten 3.284,57 € an planmäßigen Abschreibungs-
aufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse, sowie 9.136,86 € an verbuchten Nieder-
schlagungen. In 2016 betrug der Wert der Niederschlagungen 4.157,71 €, das ist eine Steige-
rung um ca. 119% in 2017.
Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen die verursachungsgerechten
Aufwendungen geringfügig unter denen des Vergleichszeitraumes 2016.
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln . Seite 3
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2017
4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich
2017 GuV Plan-Ist-Vergleich Ist Plan __ | Ergebnisveränderung |
Erträge
Umlagen für Versorgungsempfänger 21.540.000,00 €| 21.539.972,00 € 28,00 € 0,00%
Umiagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.940.759,75€| 16.365.730,00€) 575.029,75€ 3,51%
Erstattung von Beihilfen “ 529.003,12 € 200.000,00€| 329.003,12 €] 164,50%
Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 612.695,88 € 696.125,00€| -83.429,12 €) -11,98%
Sonstige betriebliche Erträge 29.190,13 €) 100,00 € 29.090,13 € \
Zinsen und ähnliche Erträge 0,40€ 0,00 € 0,40€
Summe| 39.651.649,28€| 38.801.927,00€] _849.722,28€ 2,19%
Aufwendungen
Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger
Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte
Personalaufwand
[Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
21.374.689,56€| 20.613.058,00€) 761.631,56€] 3,69%
14.104.957,86€| 15.661.476,00 €] -1.556.518,14€) -9,94%
1.892.972,05€| 1.910.913,00€) -17.940,95€] -0,94%
12.421,43€| 13.050,00 € 628,57€| -4,82%
552.630,24€]| 603.430,00€| _-50.799,76 €]
37.937.671,14€| 38.801.927,00€| -864.255,86€] -2,23%
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.713.978,14 € 0,00 €
Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres 0,00 € 0,00€
Ertrag aus Verlustübernahme 0,00 € 0,00 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.713.978,14 € 0,00€
0000000070000
Der Rat hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse 2017 am 20.12.2016 beschlossen. Dieser
schließt im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwendungen in Höhe von jeweils 38.801.927 €
ausgeglichen ab, wobei die Abwicklung für fremde Rechnung und die Gegenposition, da sie
erfolgsneutral bleiben, nicht abgebildet werden. Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden
folgende Umlageanteile, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne Mehrar-
beits- / Überstundenvergütung, ZVK - Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge und Sonderzu-
wendungen):
> 8,58% (2016: 8,80%; 2015: 8,14%; 2014: 7,87%) für Beihilfen Beamtinnen/Beamte;
> 0,11% (2016: 0,13%; 2015: 0,12%; 2014: 0,12%) für Pflegeversicherung
j Beamtinnen/Beamte; .
> 0,06% (2016: 0,05%; 2015: 0,07%;2014: 0,08%) für Beihilfen Beschäftigte
Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvoliziehbar. In den Berechnungen wur-
den sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch angepasste Kostensteigerungen und
-reduzierungen berücksichtigt. Da letztlich die tatsächliche Anzahl von Beihilfefällen und die zu
zahlenden Leistungen nicht exakt vorhersehbar sind, ergeben sich dennoch Abweichungen.
Bei der Aufstellung der Kalkulation für den Wirtschafsplan 2017 wurde für die Position Erstat-
tung von Beihilfen ein Planansatz von 200.000 € angesetzt. Hiervon entfielen 150.000 € auf
den Bereich der Medikamentenrabatte. Wie oben schon beschrieben, wurden nach Behebung
der technischen Probleme bei IT.NRW im Laufe des Jahres 2017 die gewährten Medikamen-
tenrabatten aus 2016 nachträglich ertragswirksam verbucht.
Für das Haushaltsjahr 2017 war geplant, die Stadt Bonn, die Landwirtschaftskammer NRW so
wie die Stadt Münster an das Kölner Gebietszentrum, zur gemeinsamer Nutzung der Software
„BeihilfeNRWplus“, im Rahmen der interkommunalen Kooperation anzuschließen. Auf Grund
der verspäteten Anschlüsse der Stadt Bonn und der Landwirtschaftskammer NRW und dem
nicht in 2017 realisiertem Anschluss der Stadt Münster an das Kölner Gebietszentrum wurde
der Planansatz nicht erreicht. ö
Insgesamt ist die Kalkulation sehr sorgfältig dokumentiert und als nachvollziehbar zu bewer-
ten.
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 4
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2017
4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich
Bilanz im Jahresvergleich 2016 Veränderung
Aktiva
‚Anlagevermögen: ’
- Sachanlagen 6.236,10 € 6.634,58 € -398,48€]| . -6,01%
Umlaufvermögen:
- Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände | 4.006.988,69€| 993.913,60€|] 3.013.075,09€) 303,15%
- Liquide Mittel 2.234.675,92 €) 4.801.995,30 €] -2.567.319,38€| -53,46%
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 60.889,44 €) 70.532,79 € -9.643, 35€] -13,67%
0,00 €
6.308.790,15 €
0,00 €
5.873.076,27 €
0,00€
435.713,88 € 7,42%|
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Passiva
Eigenkapital 41.713.978,14 €) 326.165,35 €] 1.387.812,79€] 425,49%
Rückstellungen 2.385,510,96 €] 1.011.954,94€| 1.373.556,02€| 135,73%
1.377.248, 55€] -485.215,72€| -35,23%
3.157.707,43€) -1.840.439,21€| _-58,28%
5.873.076,27 € 435.713,88 € 7,42%
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
892.032,83 €
1.317.268,22 €
Summe) 6.308.790,15 €)
Es sind im abgelaufenen Berichtszeitraum mehr Forderungen und weniger Liquide Mittel bi-
lanziert als im Vorjahr. Die Gründe dafür sind im Anhang zum Jahresabschluss 2017 (auf der
Seite 3 unter Nummer [3]) ausführlich seitens der Beihilfekasse der Stadt Köln dargestellt und
nachvollziehbar.
‚Das Eigenkapital ist lediglich in Form des ausgewiesenen Jahresüberschusses vorhanden, da
es sich nicht um eine klassische Gesellschaft mit Eigenmitteln handelt. Der Jahresüberschuss
wird im darauffolgenden Jahr mit einer Umiagezahlung verrechnet.
In der Position der Rückstellungen ist eine Erhöhung um ca. 1.373.500 € gegenüber dem Jahr
2016 festzustellen. Hierfür sind hauptsächlich die Rückstellungen für künftige Kassenleistun-
gen in Höhe von 2.234.914,57 € verantwortlich. Diese setzen sich aus den Beihilfeaufwen-
dungen, aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren zusammen, die am Jahres-
ende noch nicht bearbeitet bzw. nicht ausgezahlt wurden. Der Rückstellungsbetrag schwankt
jährlich teilweise erheblich. Dies lässt sich dadurch erklären, dass dieser Betrag letztlich ab-
hängig ist von der Anzahl der Fälle und dem Betrag des jeweiligen Antrages.
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 5
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2017
5. Schlussbemerkungen
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte im Juli und August 2018 in den Räumlich-
keiten der Beihilfekasse; die anschließenden Auswertungen wurden im Rechnungsprüfungs-
amt durchgeführt. Dabei wurde durch die verantwortlichen Mitarbeiterinnen der Beihilfekasse
jederzeit umfassend Auskunft erteilt. Der Zugriff des Rechnungsprüfungsamtes auf alle prü-
fungsrelevanten Unterlagen war stets gewährleistet.
6. Bestätigungsvermerk
Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das RPA dem Jahresabschluss der Beihilfekasse
zum 31.12.2017 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 den folgenden Bestäti-
gungsvermerk erteilt:
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr
01.01. bis 31.12.2017 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vor-
schriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die
Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in
Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der
Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt
Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.
Köln, den 25.09.2018
Um fig B Yas
Prüfer N Prüfungsleiter
Hans#Jochen| Hömsirig
Leiter des Rethnungsprüfungsamt:
Fl
N
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 6
Anlage 4 Lagebericht 2017 ZVK
14254 Zeichen
1
Beihilfekasse der Stadt Köln
Lagebericht
für das
Wirtschaftsjahr 2017
1. Allgemeines
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015.
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch
Ratsbeschluss festgesetzt wird.
Für das Wirtschaftsjahr 2017 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen:
– 8,58 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte
– 0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte
– 0,06 % für Beihilfen Beschäftigte.
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/Über-
stundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet.
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger und Versor-
gungsempfängerinnen ein Gesamtbetrag von 21.540.000,00 Euro beschlossen.
2. Geschäftsverlauf
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Der für das Wirtschaftsjahr 2017 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.713.978,14 Euro ab.
Seit Februar 2017 werden von der Sparkasse KölnBonn Sollzinsen auf das Guthaben der
Beihilfekasse auf dem Girokonto erhoben. Ein Sockelbetrag bleibt hiervon ausgenommen.
Zur Vermeidung von Sollzinsen wurde im Mai 2017 auf die Überweisung einer Umlagezah-
lung für Versorgungsempfänger verzichtet. Der Betrag wurde als Forderung gegenüber der
Kernverwaltung gebucht. Nach der Bestätigung des Jahresabschlusses durch den Rat der
Stadt Köln wird dieser Betrag mit dem Jahresüberschuss verrechnet.
Zusätzlich bestand zum 31.12.2017 ein Überschuss aus dem Jahr 2016 in Höhe von
326.165,35 Euro. Die Verrechnung dieses Betrages erfolgte mit der Umlagezahlung für Mai
2018.
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2017
erkennbar.
Erträge Ergebnis 2017
Euro
Erfolgsplan 2017
Euro
Abweichung
Euro
Umlagen 38.480.759,75 37.905.702,00 575.057,75
Andere satzungsmäßige und
sonstige betriebliche Erträge 1.170.889,13 896.225,00 274.664,13
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge 0,40 0,00 0,40
39.651.649,28 38.801.927,00 849.722,28
2
Aufwendungen Ergebnis 2017
Euro
Erfolgsplan 2017
Euro
Abweichung
Euro
Beihilfeaufwendungen 35.479.647,42 36.274.534,00 -794.886,58
Personalaufwand 1.892.972,05 1.910.913,00 -17.940,95
Abschreibungen 12.421,43 13.050,00 - 628,57
Sonstige betriebliche
Aufwendungen 552.630,24 603.430,00 -50.799,76
37.937.671,14 38.801.927,00 -864.255,86
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) 1.713.978,14
Die Beihilfekasse berechnet neben den Beihilfen für städtische Bedienstete auch die Beihil-
fen für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Bedienstete von Eigenbetrieben, Sondervermögen
und Eigengesellschaften. Die Beihilfezahlungen an Lehrerinnen und Lehrer werden von der
Beihilfekasse ausgezahlt und vollständig vom Land NRW erstattet. Die Rückzahlungen über-
zahlter Beihilfen von Lehrerinnen und Lehrern werden hierbei verrechnet. Zurückgezahlte
überzahlte Beihilfen von Beihilfeberechtigten selbstzahlender Eigenbetriebe, Sondervermö-
gen und Eigengesellschaften werden an die auszahlenden Stellen zurückgeführt. Diese Ab-
wicklung für fremde Rechnung ist daher als durchlaufender Posten nicht in der Übersicht
enthalten.
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 794.886,58 Euro
(=2,19 %) geringer als der im Erfolgsplan kalkulierten Gesamtansatz. In der Gesamtkalkulati-
on zeigt sich damit ein sehr gutes Ergebnis, auch wenn sich in der Einzelbetrachtung bei den
Versorgungsempfängern und aktiven Beschäftigten Abweichungen ergeben haben.
Ergebnis 2017
Euro
Plan 2017
Euro
Ergebnis 2016
Euro
Beihilfeaufwendungen
Versorgungsempfänger 21.374.689,56 20.613.058,00 19.756.860,78
Aktive Beamte und Beschäftigte 14.104.957,86 15.661.476,00 14.913.265,96
35.479.647,42 36.274.534,00 34.670.126,74
Umlagen
Versorgungsempfänger 21.540.000,00 21.539.972,00 20.474.400,00
Aktive Beamte und Beschäftigte 16.940.759,75 16.365.730,00 16.093.220,49
38.480.759,75 37.905.702,00 36.567.620,49
Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamten und Beamtinnen waren deutlich geringer
als kalkuliert, die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger dagegen geringfügig höher.
Die Entwicklung von Beihilfeaufwendungen ist aus der Natur der Sache heraus nur bis zu ei-
nem bestimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entstehende Kostenvolumen letztlich durch
den Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krankheitsfällen bedingt wird. Im Wirtschafts-
plan wurde eine moderate Kostensteigerung einkalkuliert, die die durchschnittliche Steige-
rung der Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen Jahren berücksichtigt.
Für Beihilfen, die im Jahr 2017 beantragt, jedoch erst im Folgejahr berechnet und ausgezahlt
werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.234.914,57 Euro gebildet.
3
Die Höhe des Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamtinnen und Beamte wurde für 2017
aufgrund des Vorjahresergebnisses angepasst und von 8,80 % auf 8,58 % gesenkt. Den-
noch waren die Umlagen für diesen Personenkreis um knapp 850.000,00 Euro höher als
2016. Gegenüber dem Planwert ist eine Steigerung von rund 575.000,00 Euro zu verbuchen.
Ursächlich hierfür ist die gestiegene stadtweite Gesamtsumme der Personalkosten der bei-
hilfeberechtigten Personen.
Das Ergebnis der anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge weicht um
274.664,00 Euro vom Erfolgsplan ab. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass der Er-
folgsplan im Bereich der Medikamentenrabatte von Einnahmen in Höhe von 150.000 Euro
ausgeht, tatsächlich jedoch Einnahmen von 456.280,39 Euro durch die Zentrale Stelle zur
Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) erzielt werden konnten. Grund hierfür war die
Behebung der technischen Probleme bei IT.NRW. Im Laufe des Jahres 2017 konnte daher
die Geltendmachung von Medikamentenrabatten aus dem Jahr 2016 nachgeholt werden.
Bei den Kostenerstattungen wurden rund 83.500,00 Euro weniger erwirtschaftet. Dies liegt
zum einen an der gesunkenen Anzahl der in Rechnung gestellten Fallkosten für Lehrerinnen
und Lehrer, zum anderen waren durch verspäteten Anschluss von Gemeinden an das Ge-
bietszentrum die Gebühren etwas niedriger als erwartet.
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich durch Zahlung von Verzugszinsen durch Medi-
kamentenhersteller. Diese waren nach Abschluss von Streitverfahren zu zahlen, in denen
zunächst die Gewährung von Medikamentenrabatten abgelehnt wurde.
Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sind nur im Centbereich erwirtschaftet worden.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 552.630,24 Euro. Sie beinhalten außer
den Aufwendungen für Bürobedarf, Kommunikation und Dienstleistungen auch Aufwendun-
gen für EDV und die Kosten für die Scanstelle. Der Gesamtbetrag der Sonstigen betriebli-
chen Aufwendungen liegt um rund 50.800,00 Euro unter dem im Erfolgsplan ausgewiesenen
Betrag. Dies liegt vor allem an niedrigeren Kosten für das Scanverfahren.
3. Personalaufwand
Zum Stand 31.12.2017 waren bei der Beihilfekasse insgesamt 29 Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter tätig, davon 12 in Teilzeit.
Im zentralen Bereich der Dienststelle 1100 nehmen zum Bilanzstichtag darüber hinaus 11
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben Aufgaben für die Zusatzversorgungskasse auch sol-
che für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich auf die Beihilfekasse entfallende Be-
schäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen zum Stichtag 3,44.
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle 1100 ergibt sich umgerechnet auf Vollzeitstellen zum
31.12.2017 ein Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte, ohne Aus-
zubildende) von 28,59. Dies sind 2,53 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter weniger als zum Ver-
gleichszeitpunkt des Vorjahres. Dies liegt zum überwiegenden Teil an vakanten Stellen.
Die Personalaufwendungen werden durch das Amt für Personal, Organisation und Innovati-
on der Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in
entsprechender Höhe.
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Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2017 mit dem Erfolgsplan und dem Ergebnis
aus dem Jahr 2016:
Ergebnis 2017
Euro
Plan 2017
Euro
Ergebnis 2016
Euro
Löhne und Gehälter 1.337.415,00 1.352.251,00 1.246.160,64
Soziale Aufwendungen 205.631,64 223.662,00 218.531,40
Altersversorgung und Unterstützung 349.614,80 334.000,00 287.013,11
Sonstige Personalnebenkosten 310,61 1.000,00 695,26
1.892.972,05 1.910.913,00 1.752.400,41
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten ist geringfügig niedriger als im Erfolgsplan kalku-
liert. Er enthält auch die Rückstellungen für die Altersversorgung. Der Rückstellungsbetrag
wird nach den allgemeinen städtischen Regelungen vom Amt für Personal, Organisation und
Innovation ermittelt und an dieses überwiesen.
4. Entwicklung im Jahr 2017
Die Entwicklung in der Beihilfekasse war im Jahr 2017 von verschiedenen Einflüssen g e-
prägt. Die Zahl der Beihilfeanträge lag deutlich über 80.000 Stück und steigt weiter an.
Gleichzeitig ist es aufgrund des Wechsels von Kräften in den Aufstiegslehrgang , zu einer
anderen Dienststelle und in die Elternzeit zu mehreren Fluktuationen gekommen. Alle Stellen
konnten zwischenzeitlich neu besetzt werden. Aufgrund der notwen digen Einarbeitungszeit
bei den neuen Kräften und Langzeiterkrankungen von Leistungsträgern ist es im Jahresve r-
lauf teilweise zu einer angespannten Arbeitssituation gekommen, so dass sich die durc h-
schnittliche Bearbeitungszeit auf 16 Kalendertage erhöht ha t. In der Spitze lag die Bearbe i-
tungszeit bei fast 30 Kalendertagen. Daneben wurde eine strukturelle Veränderung vorg e-
nommen und mit dem Wechsel der vorherigen Abteilungsleiterin zum Personal - und Verwal-
tungsmanagement (11) wurden die Aufgaben in der Abteilungsleitung und dem Stabsbereich
neu organisiert. Unter anderem wurde hierbei eine neue Sachgebietsleitung für die Beihilfen-
festsetzung eingerichtet. Die Neuorganisation ist innerhalb des vorhandenen Stellenplans er-
folgt. Mehrstellen oder Höherbewertungen waren nicht erforderlich.
Die weitere Fortentwicklung des bei der Umstellung auf die digitale Akte im Jahr 2012 einge-
führten und vom Land NRW entwickelte Verfahren BeihilfeNRWplus dauert an. Im Jahr 2020
soll es in ein im Kern erneuertes und mit IBSY (Integriertes Beihilfebearbeitungssystem) be-
zeichnetes System überführt werden. Im Rahmen der laufenden Digitalisierungsstrategie ist
im April 2018 eine App eingeführt worden. Mit dieser können die Beihilfeberechtigten Ablich-
tungen ihrer Belege digitalisiert an die Zentrale Scanstelle in Detmold übersenden. Dort wer-
den diese in BeihilfeNRWplus übertragen und den Beihilfestellen zur weiteren Bearbeitung
zur Verfügung gestellt. Mit der Einführung der App wird nochmals eine Erhöhung der Beihil-
feanträge erwartet.
Im Rahmen der seit Einführung des Verfahrens vollautomatisiert ablaufenden Abwicklung
des AMNOG konnten im Jahr 2017 Arzneimittelrabatte in Höhe von 456.280,39 vereinnahmt
werden. Hierin sind erhebliche Nacherstattungen für das Jahr 2016 enthalten. Im letzten Jahr
ist die Stadt Köln einer Streitgenossenschaft gegen die Roxall Medizin GmbH beigetreten.
Strittig ist eine Rabattforderung in Höhe von 3.979,39 Euro. Insgesamt stehen in diesem Zu-
sammenhang weiterhin Beträge in Höhe von circa 204.000 Euro in Frage. Darüber hinaus ist
die Stadt Köln einer Musterprozessvereinbarung gegen die MSD Sharp & Dome GmbH bei-
getreten. Die Höhe der strittigen Rabattansprüche konnte von ZESAR nicht quantifiziert wer-
den.
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum hat
sich sehr gut weiterentwickelt. Mit dem Gebietszentrum werden im Rahmen der interkommu-
5
nalen Kooperation die Einführung und der dauerhafte Einsatz der Software „BeihilfeN-
RWplus“ bei den Kommunen des Landes NRW ermöglicht. Inzwischen haben sich in dieser
interkommunalen Kooperation 11 Kommunen und Kreise mit über 26.000 Beihilfeberechtig-
ten für einen Anschluss an das Kölner Gebietszentrum entschieden. Hierzu gehören auch
die Städte Bonn, Bochum, Aachen und Münster. Die Finanzierung der Gebietszentren erfolgt
vereinbarungsgemäß durch eine kostendeckende Umlagezahlung der angeschlossenen
Kommunen und Kreise. Insgesamt gestaltet sich die Kooperation finanziell positiv und wirkt
sich auch funktional positiv aus.
Die konzeptionelle Entwicklung des Risikomanagements ist abgeschlossen. Die Einrichtung
einer entsprechenden Stabsstelle im Jahr 2015 hat sich grundsätzlich bewährt. Aufgrund des
Wechsels des Stelleninhabers in die Funktion der Sachgebietsleitung Beihilfenfestsetzung
innerhalb der Beihilfekasse ist die Stelle des Risikomanagements seit November 2017 va-
kant und wird vertretend durch den bisherigen Stelleninhaber wahrgenommen. Im Rahmen
einer externen Stellenausschreibung kann die Stelle voraussichtlich zum 01.08.2018 besetzt
werden. Die Verfolgung ungerechtfertigter Krankenhausrechnungen zu zeitlich nah aufei-
nander folgenden Krankenhausaufenthalten ab 2013 hat bisher Rückzahlungen in Höhe von
etwa 185.000 Euro erbracht. Die hier in der Vergangenheit entstandenen Rückstände wur-
den nahezu vollständig abgearbeitet. Wegen des stadtinternen Wechsels der aufgrund ihrer
Vorkenntnisse hierfür eingesetzten Sachbearbeiterin kann die Aufgabe derzeit nicht wahrge-
nommen werden. Personelle und organisatorische Lösungen werden derzeit entwickelt. Im
Jahr 2017 ist ein neuer Fall mit Betrugsabsicht aufgetreten, dessen strafrechtliche Relevanz
zurzeit geprüft wird. Schaden für die Stadt Köln ist nicht entstanden.
Köln, den 29.06.2018
Thomas Blaeser Holger Vogel
Geschäftsführer Stellvertretender Geschäftsführer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Willy-Brandt-Platz 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2780/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.11.2018
- Erstellt
- 22.08.2018 10:19