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Entwicklung Höhenfelder See zu Naherholungsgebiet
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0805/2025 vom 10.06.2025
Stand: Am 23.06.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Hoehenfelder See
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Gleichlautend an: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim Köln, den 08.06.2025 Prüfauftrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hier: Entwicklung Höhenfelder See zu Naherholungsgebiet Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Beschlussvorschlag Die Verwaltung prüft und legt einen Plan für den Ausbau des Gebiets „Höhenfelder See“ zu einem Naherholungsgebiet vor. Begründung Die Verdichtung innerstädtischen Raums nimmt ständig zu. Noch bestehende Freiflächen werden zunehmend durch den Baubedarf für Wohnraum, Gewerbe und Schulen aufgebraucht. Die Mitmenschen in Höhenhaus, Dünnwald, Holweide und Dellbrück haben das Bedürfnis nach Bewegung in der Natur, nach Erholung und Freizeitgestaltung, welche die Enge der urbanen Infrastruktur nicht ermöglichen kann. Im Rahmen der Daseinsfürsorge wird die kommunale Pflicht gesehen, den Bürgern eine Möglichkeit hierfür zu schaffen. Relativ zentral für die genannten Ortsteile (aber grundsätzli ch auch für weite Bereiche des Bezirks Mülheim) wird das Gelände um den Höhenfelder See angesehen. Es ist verkehrstechnisch leicht erreichbar, in der Nähe der genannten Siedlungsgebiete, und ermöglicht den Bewohnern die kurzfristige Erfüllung der physischen und psychischen Erholungsbedürfnisse. Das vormals gewerblich genutzte Gebiet hat sich über die Jahre in eine naturnahe und ästhetisch ansprechende Landschaft verwandelt. Grundsätzlich unorganisiert entwickelte sich bereits eine teilweise Geländestruktur mit einer großen Vielfalt der Natur. In Aktivitäten wie Joggen , Wandern oder Schwimmen wird das Gebiet bereits einbezogen. Ein städtisches Konzept wird jedoch als wesentlich erachtet, um den Erholungszweck für folgende Punkte maßgeblich zu erfüllen: Störfreiheit durch einen abwechslungsreichen Aufbau des Naherholungsgebiets mit eigenen Abschnitten der Ruhe. Z.B. robuste Parkbänke am See oder gepflegte Liegewiesen könnten etwa ein störfreier Ort sein Sicherheit durch überschaubare räumliche Verhältnisse sowie Personal im Badebereich Sauberkeit durch Mülleimer und Einbeziehung der Abfallwirtschaftsbetriebe Privatsphäre durch Freiheit von zivilisatorischen Zwängen und menschlichen Spuren Möglichkeit für soziale Kontakte durch verschiedene Infrastrukturen wie Grill -/Picknickplätze, Spielplätze, Waldhütten, Badeplätze Das vorgeschlagene Naherholungsgebiet ist so groß, dass es eine n umfänglichen Teil der Erholungsbedürfnisse im rechtsrheinischen Nordosten erfüllen und durch seinen Erlebniswert Erholung signifikant fördern kann. Ein entsprechendes Konzept sollte die Basis für eine geordnete, sachgerechte und nachhaltige Nutzung darstellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Thomas Portz, Vorsitzender CDU-Fraktion gez. Torsten Tücks, FDP gez. Alexander Lünenbach, Vorsitzender SPD-Fraktion
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