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AN/0805/2025

Entwicklung Höhenfelder See zu Naherholungsgebiet

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 23.06.2025, TOP 8.1.10

Hoehenfelder See

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Hoehenfelder See

3082 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln  -  Wiener Platz 2a 
 
Gleichlautend an: 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim     
 
Köln, den 08.06.2025 
 
Prüfauftrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Hier: Entwicklung Höhenfelder See zu Naherholungsgebiet  
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
  
Beschlussvorschlag 
 
Die Verwaltung prüft und legt einen Plan für den Ausbau des Gebiets „Höhenfelder 
See“ zu einem Naherholungsgebiet vor. 
 
Begründung 
 
Die Verdichtung innerstädtischen Raums nimmt ständig zu. Noch bestehende 
Freiflächen werden zunehmend durch den Baubedarf für Wohnraum, Gewerbe 
und Schulen aufgebraucht. 
 
Die Mitmenschen in Höhenhaus, Dünnwald, Holweide und Dellbrück haben das 
Bedürfnis nach Bewegung in der Natur, nach Erholung und  Freizeitgestaltung, 
welche die Enge der urbanen Infrastruktur nicht ermöglichen kann. 
  
Im Rahmen der Daseinsfürsorge wird die kommunale Pflicht gesehen, den Bürgern 
eine Möglichkeit hierfür zu schaffen.  
 
Relativ zentral für die genannten Ortsteile (aber grundsätzli ch auch für weite 
Bereiche des Bezirks Mülheim) wird das Gelände um den Höhenfelder See 
angesehen. Es ist verkehrstechnisch leicht erreichbar, in der Nähe der genannten 
Siedlungsgebiete, und ermöglicht den Bewohnern die kurzfristige Erfüllung der 
physischen und psychischen Erholungsbedürfnisse.

Das vormals gewerblich genutzte Gebiet hat sich über die Jahre in eine naturnahe 
und ästhetisch ansprechende Landschaft verwandelt. Grundsätzlich unorganisiert 
entwickelte sich bereits eine teilweise  Geländestruktur mit einer großen Vielfalt 
der Natur. 
 
In Aktivitäten wie Joggen , Wandern oder Schwimmen wird das Gebiet bereits 
einbezogen. Ein städtisches Konzept wird jedoch als wesentlich erachtet, um den 
Erholungszweck für folgende Punkte maßgeblich zu erfüllen: 
 Störfreiheit 
durch einen  abwechslungsreichen Aufbau des Naherholungsgebiets mit 
eigenen Abschnitten der Ruhe. Z.B. robuste Parkbänke am See  oder 
gepflegte Liegewiesen könnten etwa ein störfreier Ort sein 
 Sicherheit 
durch überschaubare räumliche Verhältnisse  sowie Personal im 
Badebereich 
 Sauberkeit 
durch Mülleimer und Einbeziehung der Abfallwirtschaftsbetriebe 
 Privatsphäre 
durch Freiheit von zivilisatorischen Zwängen und menschlichen Spuren  
 Möglichkeit für soziale Kontakte 
durch verschiedene Infrastrukturen wie Grill -/Picknickplätze, Spielplätze, 
Waldhütten, Badeplätze 
 
Das vorgeschlagene Naherholungsgebiet ist so groß, dass es eine n umfänglichen 
Teil der Erholungsbedürfnisse im rechtsrheinischen Nordosten erfüllen und durch 
seinen Erlebniswert Erholung signifikant fördern kann. 
Ein entsprechendes Konzept sollte die Basis für eine geordnete, sachgerechte und 
nachhaltige Nutzung darstellen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Thomas Portz, Vorsitzender CDU-Fraktion 
gez. Torsten Tücks, FDP 
gez. Alexander Lünenbach, Vorsitzender SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0805/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
10.06.2025
Erstellt
10.06.2025 09:53