3634/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und Volt betreffend "Übersetzungen von Inhalten der Informationsseiten der Stadt Köln in die Deutsche Gebärdensprache (DGS)"
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Anlage 1, AN_1638_2023_Gem_Anfrage_nach_167_4_Volt_
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CDU Fraktion im Kölner Rat Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales, Senioren und Seniorinnen Herrn Daniel Bauer-Dahm Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.09.2023 AN/1638/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 Übersetzungen von Inhalten der Informationsseiten der Stadt Köln in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die BITV 2.0 ( https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html ) sieht vor, dass Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Ver- waltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar gemacht wer- den müssen. Für gehörlose Menschen müssen diese Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereitgestellt werden (§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache) Die Webseite der Stadt Köln enthält aktuell ein einziges Video in DGS mit Hinweisen zur Navigation. Das entspricht nicht den gese tzlichen Vorgaben bzw. Bedarfen der Ziel- gruppe und sollte dringend geändert werden. Gehörlosen Menschen, die gesprochene Deutsche Lautsprache (DLS) nicht hören können, ist ein einfacher Zugang zur Alphabetschrift verwehrt. Hörende Kinder lernen das Schreiben in unserem Kulturraum über das Hören. Sie ordnen den gehörten Phonemen die einzelnen Gra- pheme des Alphabets zu. Die richtige Grammatik ist bei einem Kind in der Lautsprache spä- testens mit dem Eintritt in die Schule voll entwickelt und kann für das Schreiben genutzt wer- den. Auch eine richtige Syntax leitet sich für Schulkinder zu Beginn des Schreiblernprozesses aus der gehörten Lautsprache ab. Später werden Grammatik, Syntax und Wortschatz über das Lesen von Büchern erweitert. Für gehörlose Kinder stellt die Deutsche Lautsprache (DLS) und Schriftsprache (DSS) immer eine Fremdsprache dar. Sie wachsen mit der Deutschen Gebärdensprache auf, die - 2 - als gestisch-visuelle Sprache eine komplett andere Grammatik, einen anderen Wortschatz und andere Syntax aufweist und keine Schriftform kennt. DGS entfaltet sich dreidimensional im Raum und ist wesentlich schwerer in die Deutsche Laut- oder Schriftsprache zu übertragen als beispielsweise eine andere Lautsprache wie Englisch oder Französisch. Für taube Men- schen bleibt demnach der Zugang zum verschriftlichten Deutsch immer mit großen Hürden verbunden und das Lesen erfordert entsprechend große Ressourcen. Deshalb ist es wichtig für die Gruppe der gehörlosen Menschen, dass die Inhalte auf den Webseiten der Stadt Köln in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) übersetzt werden. Vor dem Hintergrund stellt die Volt Fraktion folgende Fragen: 1. Welches nachhaltige Konzept verfolgt die Stadt Köln, um gehörlosen Menschen ei- nen barrierefreien Zugang zu wichtigen Informationen der Stadt Köln langfristig zur Verfü- gung zu stellen und stellt damit den barrierefreien Informationsfluss für gehörlose Menschen in DGS sicher? 2. In welchem Zeitraum sollen die wichtigsten Informationen in welchem Umfang für ge- hörlose Menschen in DGS zur Verfügung stehen? 3. Plant die Stadt Köln ein Gebärdentelefon (beispielsweise nach Vorbild des BMAS (https://www.gebaerdentelefon.de/bmas/ ) für gehörlose BürgerInnen einzurichten? 4. Welche Kosten kommen dadurch auf die Stadt Köln zu und wie verteilt es sich auf die einzelnen Bereiche, bzw. wie viel Budget muss für die Umsetzung insgesamt bereitgestellt werden? 5. Hat die Stadt Köln ihr Webangebot gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 prüfen lassen, bei- spielsweise mit dem BIK BITV-Test (Web), um ein Prüfsiegel zu erlangen? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Geschäftsführer Volt-Fraktion
Anlage 2, Auszug Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt - koeln.de Datum: 20.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023 öffentlich Zu 10.1.5 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und Volt betreffend "Übersetzungen von Inhalten der Informationsseiten der Stadt Köln in die Deutsche Gebärdensprache (DGS)" Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023 (AN/1638/2023) 3634/2023 Beschluss zur Erweiterung der Beratungsfolge: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Beratungsfolge der Vorlage um die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu erweitern und die Beantwortung der Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft zur Kenntnis zu geben. Abstimmung zur Erweiterung der Beschlussfolge: Einstimmig zugestimmt. Zur Kenntnis genommen.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle OB/OB/132 Vorlagen-Nummer 13.11.2023 3634/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und Volt betreffend "Übersetzungen von Inhalten der Informationsseiten der Stadt Köln in die Deutsche Ge- bärdensprache (DGS)" Frage 1: Welches nachhaltige Konzept verfolgt die Stadt Köln, um gehörlosen Menschen einen barrie- refreien Zugang zu wichtigen Informationen der Stadt Köln langfristig zur Verfügung zu stellen und stellt damit den barrierefreien Informationsfluss für gehörlose Menschen in DGS sicher? Antwort der Verwaltung: Der barrierefreie Zugang zu Informationen ist für die Verwaltung ein sehr wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund gab es bereits seit dem letzten Relaunch von www.stadt.koeln im Jahre 2014 Videos, die den Nutzenden die Bedienung der Website in Gebärdensprache erklärt ha- ben. Auch bei der Entwicklung des neuen Corporate Design wurden Aspekte der Barrierefreiheit, wie Farbkontraste und Übersichtlichkeit der Darstellung, immanent in den Neugestaltungspro- zess einbezogen. Aktuell befindet sich die Website www.stadt.koeln in einer Relaunch-Phase. Sowohl die Start- seite, als auch Artikelseiten und Pressemitteilungen wurden bereits gemäß dem Mobile First- Ansatz neugestaltet und programmiert. Die nächsten Schritte umfassen eine Anpassung der Produkt- und Adressenseiten, sowie der Navigation. Demgemäß ist das derzeit online verfügbare Video in DGS in Teilen weiterhin korrekt, jedoch nicht vollumfänglich. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die aktuelle Situation für Gehör- lose nachteilig ist. Sinnvoll ist eine Neubeauftragung von Videos in DGS erst ab Anfang des zweiten Quartals 2024, da weitere Veränderungen auf der Website unmittelbar bevorstehen und ein neues Vi- deo alle Neuerungen beinhalten sollte, um Gehörlosen die Verwendung der Website zu erläu- tern. Neben den erklärenden Videos in DGS plant die Verwaltung für Q1 2024 die Einführung des Dienstes SQAT. SQAT bietet einen barrierefreien Feedback-Mechanismus, durch den taube Menschen, deren Muttersprache DGS ist, mit der Stadtverwaltung in Kontakt treten können. Weitere Infos: https://www.sqat.eu/dienstleistende/ Frage 2: In welchem Zeitraum sollen die wichtigsten Informationen in welchem Umfang für gehörlose Menschen in DGS zur Verfügung stehen? 2 Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort 1. Nach Abschluss des Relaunches von www.stadt.koeln (voraussichtlich in Q2/2024) werden neue Videos in DGS in Auftrag gegeben und online veröffentlicht. Frage 3: Plant die Stadt Köln ein Gebärdentelefon (beispielsweise nach Vorbild des BMAS (https://www.gebaerdentelefon.de/bmas/ ) für gehörlose BürgerInnen einzurichten? Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln ist Verbundpartnerin der 115, der Behördenrufnummer für Deutschland und bietet somit den Zugang zum Gebärdentelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia- les mit Kölner Leistungen an. Nicht nur alle Kölner*innen, auch Bürger*innen in fast allen Bundesländern in Deutschland (aktuell außer Bayern und Brandenburg) können mit der einfachen Anwahl 115 ihre Verwal- tung zu Behördenfragen erreichen. Damit auch höreingeschränkte Menschen via Gebärdente- lefon Zugang zur Verwaltung erhalten, wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das 115-Gebärdentelefon als ergänzendes Angebot installiert. Auf www.stadt.koeln wird die Nutzung des Services erläutert (https://www.stadt-koeln.de/ser- vice/kontakt/gebaerdentelefon). Die im 115-Gebärdentelefon bereitgehaltenen Informationen basieren auf der 115-Wissenssuche, die auch Kölner Wissensinhalte enthält. Frage 4: Welche Kosten kommen dadurch auf die Stadt Köln zu und wie verteilt es sich auf die einzel- nen Bereiche, bzw. wie viel Budget muss für die Umsetzung insgesamt bereitgestellt werden? Antwort der Verwaltung: Eine genaue Kostenschätzung für die Beauftragung der DGS-Videos kann erst nach Ab- schluss des Relaunches erfolgen. Geschätzt liegen die Gesamtkosten bei einmalig 3.000 bis 5.000 Euro. Der Dienstleister SQAT berechnet je nach Aufwand. Pro angefragtem Video in Gebärdenspra- che wird ein fixer Betrag in Rechnung gestellt. Da derzeit nicht bekannt ist, wieviele Gehörlose den Dienst nutzen werden, ist eine Berechnung der jährlich anfallenden Kosten derzeit nicht möglich. Frage 5: Hat die Stadt Köln ihr Webangebot gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 prüfen lassen, beispiels- weise mit dem BIK BITV-Test (Web), um ein Prüfsiegel zu erlangen? Antwort der Verwaltung: Ihr Angebot hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren bereits regelmäßig von externen Dienstleistern gemäß dem BIK BITV-Test prüfen lassen und wird dies weiter fortführen. Stand November 2023 ist die Website teilweise barrierefrei und konform gemäß BITV 2.0 / EN 301 549. Nicht barrierefreie Inhalte werden in der Erklärung zur Barrierefreiheit transparent darge- stellt (siehe https://www.stadt-koeln.de/artikel/69865/index.html), gemäß den rechtlichen An- forderungen (https://www.mags.nrw/erklaerung-zur-barrierefreiheit). Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3634/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.11.2023
- Erstellt
- 08.11.2023 10:58