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3634/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und Volt betreffend "Übersetzungen von Inhalten der Informationsseiten der Stadt Köln in die Deutsche Gebärdensprache (DGS)"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.11.2023

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 12.03.2024, TOP 4.2

Anlage 1, AN_1638_2023_Gem_Anfrage_nach_167_4_Volt_

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Anlage 2, Auszug Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1, AN_1638_2023_Gem_Anfrage_nach_167_4_Volt_

4155 Zeichen

CDU Fraktion im Kölner Rat  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses Soziales, Senioren und Seniorinnen  
Herrn  
Daniel Bauer-Dahm   
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.09.2023 
 
AN/1638/2023 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 
 
Übersetzungen von Inhalten der Informationsseiten der Stadt Köln in die Deutsche 
Gebärdensprache (DGS) 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die BITV 2.0 ( https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html ) sieht vor, 
dass Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung 
gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Ver-
waltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen 
Vorgangsbearbeitung, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar gemacht wer-
den müssen. 
Für gehörlose Menschen müssen diese Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) 
bereitgestellt werden (§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache) 
Die Webseite der Stadt Köln enthält aktuell ein einziges Video in DGS mit Hinweisen zur 
Navigation. Das entspricht nicht den gese tzlichen Vorgaben bzw. Bedarfen der Ziel-
gruppe und sollte dringend geändert werden. 
Gehörlosen Menschen, die gesprochene Deutsche Lautsprache (DLS) nicht hören können, ist 
ein einfacher Zugang zur Alphabetschrift verwehrt. Hörende Kinder lernen das Schreiben in 
unserem Kulturraum über das Hören. Sie ordnen den gehörten Phonemen die einzelnen Gra-
pheme des Alphabets zu. Die richtige Grammatik ist bei einem Kind in der Lautsprache spä-
testens mit dem Eintritt in die Schule voll entwickelt und kann für das Schreiben genutzt wer-
den. Auch eine richtige Syntax leitet sich für Schulkinder zu Beginn des Schreiblernprozesses 
aus der gehörten Lautsprache ab. Später werden Grammatik, Syntax und Wortschatz über 
das Lesen von Büchern erweitert. 
Für gehörlose Kinder stellt die Deutsche Lautsprache (DLS) und Schriftsprache (DSS) 
immer eine Fremdsprache dar. Sie wachsen mit der Deutschen Gebärdensprache auf, die

- 2 - 
 
als gestisch-visuelle Sprache eine komplett andere Grammatik, einen anderen Wortschatz und 
andere Syntax aufweist und keine Schriftform kennt. DGS entfaltet sich dreidimensional im 
Raum und ist wesentlich schwerer in die Deutsche Laut- oder Schriftsprache zu übertragen 
als beispielsweise eine andere Lautsprache wie Englisch oder Französisch. Für taube Men-
schen bleibt demnach der Zugang zum verschriftlichten Deutsch immer mit großen Hürden 
verbunden und das Lesen erfordert entsprechend große Ressourcen. 
Deshalb ist es wichtig für die Gruppe der gehörlosen Menschen, dass die Inhalte auf den 
Webseiten der Stadt Köln in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) übersetzt werden. 
Vor dem Hintergrund stellt die Volt Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Welches nachhaltige Konzept verfolgt die Stadt Köln, um gehörlosen Menschen ei-
nen barrierefreien Zugang zu wichtigen Informationen der Stadt Köln langfristig zur Verfü-
gung zu stellen und stellt damit den barrierefreien Informationsfluss für gehörlose Menschen 
in DGS sicher? 
2. In welchem Zeitraum sollen die wichtigsten Informationen in welchem Umfang für ge-
hörlose Menschen in DGS zur Verfügung stehen? 
3. Plant die Stadt Köln ein Gebärdentelefon (beispielsweise nach Vorbild des BMAS 
(https://www.gebaerdentelefon.de/bmas/ ) für gehörlose BürgerInnen einzurichten? 
4. Welche Kosten kommen dadurch auf die Stadt Köln zu und wie verteilt es sich auf die 
einzelnen Bereiche, bzw. wie viel Budget muss für die Umsetzung insgesamt bereitgestellt 
werden? 
5. Hat die Stadt Köln ihr Webangebot gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 prüfen lassen, bei-
spielsweise mit dem BIK BITV-Test (Web), um ein Prüfsiegel zu erlangen? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz  
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Lucas Sickmöller     
Geschäftsführer Volt-Fraktion

Anlage 2, Auszug Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023

1055 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon: (0221) 221-27467 
Fax:  (0221) 221-27447 
E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt -
koeln.de 
Datum: 20.11.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren  vom 16.11.2023  
öffentlich 
Zu 10.1.5 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und 
 Volt betreffend "Übersetzungen von Inhalten der Informationsseiten 
 der Stadt Köln in die Deutsche Gebärdensprache (DGS)" Anfrage 
 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und 
 Senioren vom 14.09.2023 (AN/1638/2023) 
 3634/2023 
Beschluss zur Erweiterung der Beratungsfolge: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Beratungsfolge 
der Vorlage um die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu erweitern und die 
Beantwortung der Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft zur Kenntnis zu geben. 
 
Abstimmung zur Erweiterung der Beschlussfolge: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Zur Kenntnis genommen.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5299 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/OB/132 
 
Vorlagen-Nummer  13.11.2023 
 3634/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und Volt betreffend 
"Übersetzungen von Inhalten der Informationsseiten der Stadt Köln in die Deutsche Ge-
bärdensprache (DGS)" 
 
Frage 1: 
Welches nachhaltige Konzept verfolgt die Stadt Köln, um gehörlosen Menschen einen barrie-
refreien Zugang zu wichtigen Informationen der Stadt Köln langfristig zur Verfügung zu stellen 
und stellt damit den barrierefreien Informationsfluss für gehörlose Menschen in DGS sicher? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der barrierefreie Zugang zu Informationen ist für die Verwaltung ein sehr wichtiges Anliegen. 
Aus diesem Grund gab es bereits seit dem letzten Relaunch von www.stadt.koeln im Jahre 
2014 Videos, die den Nutzenden die Bedienung der Website in Gebärdensprache erklärt ha-
ben. 
Auch bei der Entwicklung des neuen Corporate Design wurden Aspekte der Barrierefreiheit, 
wie Farbkontraste und Übersichtlichkeit der Darstellung, immanent in den Neugestaltungspro-
zess einbezogen. 
Aktuell befindet sich die Website www.stadt.koeln in einer Relaunch-Phase. Sowohl die Start-
seite, als auch Artikelseiten und Pressemitteilungen wurden bereits gemäß dem Mobile First-
Ansatz neugestaltet und programmiert. Die nächsten Schritte umfassen eine Anpassung der 
Produkt- und Adressenseiten, sowie der Navigation.  
Demgemäß ist das derzeit online verfügbare Video in DGS in Teilen weiterhin korrekt, jedoch 
nicht vollumfänglich. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die aktuelle Situation für Gehör-
lose nachteilig ist. 
Sinnvoll ist eine Neubeauftragung von Videos in DGS erst ab Anfang des zweiten Quartals 
2024, da weitere Veränderungen auf der Website unmittelbar bevorstehen und ein neues Vi-
deo alle Neuerungen beinhalten sollte, um Gehörlosen die Verwendung der Website zu erläu-
tern. 
Neben den erklärenden Videos in DGS plant die Verwaltung für Q1 2024 die Einführung des 
Dienstes SQAT. SQAT bietet einen barrierefreien Feedback-Mechanismus, durch den taube 
Menschen, deren Muttersprache DGS ist, mit der Stadtverwaltung in Kontakt treten können. 
Weitere Infos: https://www.sqat.eu/dienstleistende/   
 
 
Frage 2: 
In welchem Zeitraum sollen die wichtigsten Informationen in welchem Umfang für gehörlose 
Menschen in DGS zur Verfügung stehen?

2 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Siehe Antwort 1. Nach Abschluss des Relaunches von www.stadt.koeln (voraussichtlich in 
Q2/2024) werden neue Videos in DGS in Auftrag gegeben und online veröffentlicht. 
 
Frage 3: 
Plant die Stadt Köln ein Gebärdentelefon (beispielsweise nach Vorbild des BMAS 
(https://www.gebaerdentelefon.de/bmas/ ) für gehörlose BürgerInnen einzurichten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadt Köln ist Verbundpartnerin der 115, der Behördenrufnummer für Deutschland und 
bietet somit den Zugang zum Gebärdentelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia-
les mit Kölner Leistungen an.  
Nicht nur alle Kölner*innen, auch Bürger*innen in fast allen Bundesländern in Deutschland 
(aktuell außer Bayern und Brandenburg) können mit der einfachen Anwahl 115 ihre Verwal-
tung zu Behördenfragen erreichen. Damit auch höreingeschränkte Menschen via Gebärdente-
lefon Zugang zur Verwaltung erhalten, wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit 
und Soziales das 115-Gebärdentelefon als ergänzendes Angebot installiert.  
Auf www.stadt.koeln wird die Nutzung des Services erläutert (https://www.stadt-koeln.de/ser-
vice/kontakt/gebaerdentelefon). Die im 115-Gebärdentelefon bereitgehaltenen Informationen 
basieren auf der 115-Wissenssuche, die auch Kölner Wissensinhalte enthält. 
 
Frage 4: 
Welche Kosten kommen dadurch auf die Stadt Köln zu und wie verteilt es sich auf die einzel-
nen Bereiche, bzw. wie viel Budget muss für die Umsetzung insgesamt bereitgestellt werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine genaue Kostenschätzung für die Beauftragung der DGS-Videos kann erst nach Ab-
schluss des Relaunches erfolgen. Geschätzt liegen die Gesamtkosten bei einmalig 3.000 bis 
5.000 Euro.  
Der Dienstleister SQAT berechnet je nach Aufwand. Pro angefragtem Video in Gebärdenspra-
che wird ein fixer Betrag in Rechnung gestellt. Da derzeit nicht bekannt ist, wieviele Gehörlose 
den Dienst nutzen werden, ist eine Berechnung der jährlich anfallenden Kosten derzeit nicht 
möglich. 
 
Frage 5: 
Hat die Stadt Köln ihr Webangebot gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 prüfen lassen, beispiels-
weise mit dem BIK BITV-Test (Web), um ein Prüfsiegel zu erlangen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ihr Angebot hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren bereits regelmäßig von externen 
Dienstleistern gemäß dem BIK BITV-Test prüfen lassen und wird dies weiter fortführen. Stand 
November 2023 ist die Website teilweise barrierefrei und konform gemäß BITV 2.0 / EN 301 
549. Nicht barrierefreie Inhalte werden in der Erklärung zur Barrierefreiheit transparent darge-
stellt (siehe https://www.stadt-koeln.de/artikel/69865/index.html), gemäß den rechtlichen An-
forderungen (https://www.mags.nrw/erklaerung-zur-barrierefreiheit). 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3634/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.11.2023
Erstellt
08.11.2023 10:58