V/0947/2013
Verkehrsabwicklung Hörster Straße / Promenade
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Beschlussvorlage
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V/0947/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verkehrsabwicklung Hörster Straße / Promenade Beratungsfolge 25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung im Kreuzungsbereich Hörster Straße / Promenade vom 12.11.2013 (Anlage 1) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und -anlagen Zeile 08 Straßenerhaltung - Baumaß- nahmen 66.2 2014 30.000,- Ergebnis 30.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 bei der der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Die vorhandene 10,50 m breite Fahrbahn der Hörster Straße zwischen Promenade und der Kreu- zung mit der Fürstenbergstraße/Gartenstraße gliedert sich in einen Fahrstreifen Richtung stadt- einwärts und eine Geradeaus-/Rechtsabbiegespur sowie eine Linksabbiegespur in Richtung Bohl- Vorlagen-Nr.: V/0947/2013 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 17.01.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0947/2013 weg. Auf der Nordseite schließt sich ein ca. 2,80 m Gehweg an, an der Südseite ein ca. 1,25 m breiter Radweg und ein ca. 2,20 m breiter Gehweg. Die Kreuzung der Promenade mit der Hörster Straße ist mit einer Lichtzeichenanlage geregelt. Bei Verkehrsbeobachtungen ist festzustellen, dass insbesondere die aus Richtung Bohlweg kom- menden Radfahrenden Probleme haben, sich auf dem kurzen Abschnitt bis zur Promenade nach links einzuordnen, um in die Promenade einzubiegen. Einerseits lässt die bestehende Fahrspur kein Nebeneinanderfahren von Radfahrenden und Kraftfahrzeugen zu, so dass sich die Radfah- renden bedrängt fühlen. Andererseits ist zu beobachten, dass immer wieder die Promenadenque- rung erst bei Rot erreichende Radfahrer bei Rot in die Promenade einbiegen. Diese Rotlichtver- stöße sind nicht nur verboten, sondern stellen auch eine erhebliche Gefährdung dar. Zur Verbesserung der Situation werden 2 Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Die recht üppige Grünzeit für die Radfahrer im Zuge der Promenade wird um einige Se- kunden verkürzt und diese Zeit für einen Nachlauf für den vom Bohlweg kommenden Ver- kehr genutzt. Dadurch wird nicht nur die Grünzeit für diese Fahrtrichtung verlängert, son- dern durch Wegschalten des Gegenverkehrs das Einbiegen in die Promenade erleichtert. 2. Der kurze Auffangradweg auf der Südseite der Hörster Straße zwischen Promenade und der Kreuzung mit der Fürstenbergstraße/Gartenstraße entspricht nicht den Vorgaben der ERA und wird dem vorhandenen Radverkehrsaufkommen nicht gerecht. Andererseits er- fordert das Verkehrsaufkommen in der Zufahrt auf die Kreuzung nicht die Anlage einer se- paraten Linksabbiegespur. Durch Neuaufteilung der Fahrbahn ist vorgesehen, auf der Süd- seite einen 2,0 m breiten Radfahrstreifen zu markieren. Die Fahrspur in Richtung Bohlweg erhält eine Breite von 3,5 m und die Fahrspur in Richtung stadteinwärts eine Breite von 3,0 m zuzüglich eines 2,0 m breiten Aufstellbereichs für Radfahrer, die links in die Promenade einbiegen möchten. Der aufgelassene Auffangradweg wird dem Gehweg zugeschlagen. Durch die Maßnamen können Rad- und Kfz-Verkehr entflechtet und das Einbiegen in die Prome- nade deutlich verbessert und sicherer abgewickelt werden. Die Änderung der Signalschaltung ist unabhängig von baulichen Maßnahmen möglich, die Um- markierung der Fahrbahn erfordert einen neuen Deckenüberzug. Dieser kann im Rahmen der Baumaßnahmen in der Fürstenbergstraße während der Sommerferien 2014 mit ausgeführt wer- den. Die Kosten für die Ummarkierung der Fahrbahn inklusive Deckenüberzug sowie die Auswechslung des Belags des aufgelassenen Radwegs belaufen sich auf ca. 30.000 €. I.V. Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Lageplan vom 12.11.2013
Hörsterstraße_Anlage 1
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Verkehrsplanung Datum: 12.11.2013 zur Vorlage 0947/2013 Anlage 1 Bearbeiter: Nientiedt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Fürstenbergstraße
- Bohlweg
- Gartenstraße
- Promenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0947/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37