2171/2025
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 Geschäftsordnung des Rates | Höhe und Verteilung der freiwilligen Leistungen nach Produktbereichen
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
3423 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/20/202 Vorlagen-Nummer 2171/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 03.07.2025 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 Geschäftsordnung des Rates | Höhe und Verteilung der freiwilligen Leistungen nach Produktbereichen Mit Anfrage vom 30.06.2025 (AN/1035/2025) stellt die Fraktion der AfD folgende Fragen: „Der Kölner Doppelhaushalt für die Jahre 2025/26 wurde von der Bezirksregierung nur unter Auflagen genehmigt. Die Stadt Köln ist aufgefordert, bei den freiwilligen Leistungen in Zukunft harte Schnitte vorzunehmen. Nach dem ersten Quartal des laufenden Haushaltsjahres fehlen uns bereits über 350 Mio. € gegenüber der laufenden Planung. Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat vor diesem Hintergrund im Finanzausschuss bereits im Mai nach einer Auflis- tung der freiwilligen Leistungen pro Produktbereich und Dezernat gefragt und eine absolut un- zureichende Antwort der Kämmerei erhalten. Es muss aber gerade angesichts der gegenwär- tigen Haushaltslage im ureigenen Interesse der Kämmerei sein, eine möglichst genaue Über- sicht über die freiwilligen Leistungen pro Dezernat und pro Produktbereich zu erhalten. Vor diesem Hintergrund fragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Köln: 1. Wie hoch sind die freiwilligen Leistungen für den Doppelhaushalt 2025/26? Bitte schlüsseln Sie diese pro Kalenderjahr und pro Dezernat und pro Produktbereich auf. 2. Welche Einschnitte plant die Stadt Köln bei den freiwilligen Leistungen in den kom- menden Jahren, um die Vorgaben der Bezirksregierung zu erfüllen? 3. Wie verteilen sich die von der Stadt Köln geplanten Einsparungen pro Kalenderjahr und pro Produktbereich in den kommenden Jahren? Bitte schlüsseln Sie die Einspar- volumina in Eurobeträgen pro Produktbereich und Teilplanzeile auf.“ Antwort der Verwaltung: Die Anfrage wurde nahezu wortgleich bereits für den Finanzausausschuss am 26.05.2025 ge- stellt (AN/0460/2025) und entsprechend beantwortet (1354/2025). An den seinerzeitigen Ant- worten hat sich im Grundsatz nichts geändert: Zu 1: Eine stadtweite Kategorisierung der geplanten (und im Jahresverlauf getätigten) Auf- wendungen erfolgt nicht. Im Finanzausschuss ist am 30.06.2025 darüber hinaus erläu- tert worden, dass gerade bei vielen Aufgaben das Ob pflichtig, die konkrete Ausgestal- tung (das Wie) aber freiwillig ist, so dass die Abgrenzung fließend ist. Zu 2: Mit Datum vom 31.03.2025 hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Aufsichtsbe- hörde die Haushaltsgenehmigung ausgesprochen. Über die Genehmigung sowie die darin enthaltenen Hinweise und Auflagen zum weiteren Konsolidierungsprozess sowie zum Vollzug des Haushalts 2025/2026 wurden Finanzausschuss und Rat mit Vorlage 2 0966/2025 informiert. Um die Hinweise und Auflagen zum Haushaltsvollzug umzuset- zen, wurde am 23.04.2025 eine Bewirtschaftungsverfügung erlassen. Auf die Vorlage 1222/2025 sei an dieser Stelle verwiesen. zu 3: Um dem weiteren Prozess der Haushaltskonsolidierung sowie den entsprechenden Konsolidierungserfordernissen gerecht zu werden, bedarf es einer strukturierten und zügigen Vorgehensweise. Die Planungen der Verwaltung sind in der Vorlage 2006/2025 im Finanzausschuss vom 30.06.2025 umfangreich dargestellt. Zum gegen- wärtigen Zeitpunkt stehen eine etwaige Verteilung auf Produktbereiche sowie Teilplan- zeilen nicht fest.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2171/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 03.07.2025
- Erstellt
- 30.06.2025 09:41