2492/2025
Beantwortung der Anfrage AN/1097/2025 - Mutmaßlich diskriminierende Polizeikontrollen im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße
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Anlage 1 Ergänzung zu der Anfrage der Fraktion Die Linke
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Anlage 1 zu 2492/2025 Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Mutmaßlich diskriminierende Polizeikontrollen im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße" Rückmeldung der Polizei Köln Im Folgenden wird die noch ausstehende Rückmeldung der Polizei dargestellt: Frage 1: Falls der Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße derzeit von der Polizei Köln als sogenannter „gefährlicher Ort“ gemäß § 12a PolG NRW eingestuft w ird, seit w ann gilt die Einstufung, und w elche konkreten sicherheitsbehördlichen Gründe oder Deliktentw icklungen liegen ihr zugrunde? Ein Ort ist dann als „gefährlich“ zu bezeichnen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen von § 12 Absatz 1 Nummer 2 PolG NRW vorliegen. Wesentliche Grundlage zur Bestimmung eines Ortes im Sinne von § 12 Absatz 1 Nummer 2 PolG NRW sind polizeiliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ nach § 8 Absatz 3 PolG NRW. Diese Erkenntnislage ist komplex und unterliegt einem ständigen Wechsel. Daher ist auch die Anzahl der „gefährlichen Orte“ unbeständig. Die Örtlichkeiten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW werden durch einen engen Ortsbezug definiert. Die Klassifizierung einer Örtlichkeit als „gefährlicher Ort“ im Sinne von § 12 Abs. Nr. 2 PolG NRW erfolgt anhand einer individuellen und einzelfallbezogenen Lagebeurteilung. Die Lagebeurteilung ist insbesondere von den Erkenntnissen abhängig, die die Polizei im Rahmen des täglichen Einsatzes oder durch Ermittlungsverfahren erlangt. Aufgrund erhöhtem Kriminalitäts- und Einsatzsaufkommens werden bestimmte Bereiche u. a. als Räume polizeilicher Schwerpunktsetzung (RapS) erkannt. Die Örtlichkeit Dasselstraße / Zülpicher Straße ist als ein solcher RapS klassifiziert und als Teilbereich der örtlichen „Feiermeile“ bekannt und insbesondere bei eventorientiertem Publikum beliebt. Hierbei werden häufig verschiedene, teils illegale, berauschende Mittel erworben und konsumiert. Durch eine damit einhergehende herabgesetzte Hemmschwelle kommt es immer wieder zu Körperverletzungsdelikten. Zum anderen wird die Örtlichkeit aufgrund der Nachfrage bei (illegalen) Betäubungsmitteln auch von Betäubungsmittelhändlerinnen und - händlern frequentiert. Frage 2: Wie viele Personenkontrollen w urden im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße im Zeitraum Januar bis Juli 2025 durchgeführt, und liegen der Stadt Erkenntnisse darüber vor, w ie sich die kontrollierten Personen nach sichtbarer Zugehörigkeit verteilen? Die Anzahl polizeilicher Personenkontrollen wird für diesen Bereich nicht gesondert erfasst. Nachfrage von Herrn Kockerbeck: Nachfrage: „Herr Kockerbeck fragt […], wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an welchen Schulungen zu diesem Thema bisher teilgenommen hätten und welche Schulungen zukünftig geplant seien.“ Antwort der Verwaltung: Bereits bei der umfangreichen sechsmonatigen Grundausbildung der Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes werden die Inhalte, Werte und Schutzgüter des Grundgesetzes vermittelt. Die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und ein diskriminierungsfreies Arbeiten sind Voraussetzungen für die Präsenz, Ansprachen und Einsätze der Mitarbeitenden. Im Zeitraum von Oktober 2023 bis Anfang 2025 wurden 136 von zur Zeit 174 Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Köln zum Thema „Vorurteilsbewusste Wahrnehmung und Diskriminierung im Beschäftigungskontext“ geschult; hierbei wurden Führungskräfte zweitägig und Personen ohne Führungsverantwortung eintägig geschult. Die Schulungen wurden durch eine externe Dozentin durchgeführt und erfolgen in einer Gruppenstärke von ca. 15 Personen (hierbei ist der Schichtbetrieb eine große Herausforderung bei der Termin Koordinierung). Es ist geplant, Schulungen der verbliebenen Mitarbeitenden mit den anstehenden Neueinstellungen zu verbinden. Neben der Reflexion der eigenen Wahrnehmung von Diskriminierungsverhalten im Beschäftigungskontext und dem konstruktiven Austausch unterschiedlicher Positionen lag ein weiterer Schwerpunkt der Schulungsinhalte auf der Betrachtung der eigenen inneren Haltung im Umgang mit (verbalen) rassistischen und diskriminierenden Angriffen gegenüber den Ordnungsdienstkräften. In der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass die Anzahl der insb. rassistischen Beleidigungen gegen den Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes zugenommen hat. Der KOD besteht aus Mitarbeitenden vieler Nationalitäten, ethnischen und kulturellen Herkünften und sexuellen Orientierungen. Der KOD ist folglich ein Spiegel der Kölner Stadtgesellschaft. Mitarbeitende mit unterschiedlichen ethnischen und kulturellen Hintergründen können Sprach- und Kulturbarrieren abbauen, das Vertrauen der Bürger*innen stärken und Konflikte sensibler lösen. Diese Vielfalt fördert gegenseitigen Respekt und sorgt dafür, dass sich mehr Menschen von den Ordnungsdienstkräften verstanden und fair behandelt fühlen. Zurzeit finden Gespräche zur Fortsetzung eines angepassten Schulungsangebotes statt, um den begonnenen Prozess wirkungsvoll fortzusetzen und zu verfestigen.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 11.08.2025 2492/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales Hauptausschuss 11.08.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke vom 06.08.2025 (AN/1097/2025) betreffend: Mutmaßlich diskriminierende Polizeikontrollen im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße Die Verwaltung beantwortet die Anfrage AN/1097/2025 „Mutmaßlich diskriminierende Polizei- kontrollen im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße“ wie folgt: 1. Falls der Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße derzeit von der Polizei Köln als so- genannter „gefährlicher Ort“ gemäß § 12a PolG NRW eingestuft wird, seit wann gilt die Einstufung, und welche konkreten sicherheitsbehördlichen Gründe oder Delikt- entwicklungen liegen ihr zugrunde? Die Stadtverwaltung hat die Eingabe der Fraktion Die Linke zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an die Polizei weitergeleitet. 2. Wie viele Personenkontrollen wurden im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße im Zeitraum Januar bis Juli 2025 durchgeführt, und liegen der Stadt Erkenntnisse dar- über vor, wie sich die kontrollierten Personen nach sichtbarer Zugehörigkeit vertei- len? (siehe 1.) 3. Welche Maßnahmen zur Vermeidung rassistisch diskriminierender Kontrollpraxis werden aktuell innerhalb der Stadtverwaltung ergriffen? Alle Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes haben in den vergangenen zwei Jahren flächendeckend an einer Schulung zum Thema „Vorurteilsbewusste Wahrneh- mung und Diskriminierung im Beschäftigungskontext“ teilgenommen. Die Schulungsreihe wurde durch eine externe Dozentin mit großer Expertise geleitet. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Integration und Vielfalt wird aktuell die Fortsetzung dieser Schulungsreihe konzipiert, so dass einerseits neue Mitarbeitende weiterhin geschult werden und anderer- seits anhand der bisher gewonnenen Erkenntnisse die Schulungsinhalte des Kommunalen Ordnungsdienstes thematisch weiterentwickelt werden können. 2 Zusätzlich hat sich der Kommunale Ordnungsdienst im Jahr 2024 an dem vom Amt für In- tegration und Vielfalt initiierten Pilotprojekt „Queeres Leben findet Stadt“ beteiligt. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Köln auf die Polizei Köln bzw. das Innenminis- terium NRW einzuwirken, um eine kritische Prüfung und gegebenenfalls Beendi- gung diskriminierender Kontrollstrategien zu bewirken? Die Stadt Köln und die Polizei Köln pflegen eine vertrauensvolle und wertschätzende Zu- sammenarbeit. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2492/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 11.08.2025
- Erstellt
- 08.08.2025 10:23