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2492/2025

Beantwortung der Anfrage AN/1097/2025 - Mutmaßlich diskriminierende Polizeikontrollen im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 11.08.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.12.2025, TOP 4.11

Anlage 1 Ergänzung zu der Anfrage der Fraktion Die Linke

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 1 Ergänzung zu der Anfrage der Fraktion Die Linke

5135 Zeichen

Anlage 1 zu 2492/2025 
 
Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Mutmaßlich diskriminierende 
Polizeikontrollen im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße" 
 
 
Rückmeldung der Polizei Köln  
 
Im Folgenden wird die noch ausstehende Rückmeldung der Polizei dargestellt: 
Frage 1: 
Falls der Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße derzeit von der Polizei 
Köln als sogenannter „gefährlicher Ort“ gemäß § 12a PolG NRW eingestuft 
w ird, seit w ann gilt die Einstufung, und w elche konkreten sicherheitsbehördlichen 
Gründe oder Deliktentw icklungen liegen ihr zugrunde? 
 
Ein Ort ist dann als „gefährlich“ zu bezeichnen, wenn die 
Tatbestandsvoraussetzungen von § 12 Absatz 1 Nummer 2 PolG NRW vorliegen. 
Wesentliche Grundlage zur Bestimmung eines Ortes im Sinne von § 12 Absatz 1 
Nummer 2 PolG NRW sind polizeiliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit 
„Straftaten von erheblicher Bedeutung“ nach § 8 Absatz 3 PolG NRW. Diese 
Erkenntnislage ist komplex und unterliegt einem ständigen Wechsel. Daher ist auch 
die Anzahl der „gefährlichen Orte“ unbeständig. Die Örtlichkeiten im Sinne des § 12 
Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW werden durch einen engen Ortsbezug definiert. Die 
Klassifizierung einer Örtlichkeit als „gefährlicher Ort“ im Sinne von § 12 Abs. Nr. 2 
PolG NRW erfolgt anhand einer individuellen und einzelfallbezogenen 
Lagebeurteilung. Die Lagebeurteilung ist insbesondere von den Erkenntnissen 
abhängig, die die Polizei im Rahmen des täglichen Einsatzes oder durch 
Ermittlungsverfahren erlangt. 
 
Aufgrund erhöhtem Kriminalitäts- und Einsatzsaufkommens werden bestimmte 
Bereiche u. a. als Räume polizeilicher Schwerpunktsetzung (RapS) erkannt. Die 
Örtlichkeit Dasselstraße / Zülpicher Straße ist als ein solcher RapS klassifiziert und 
als Teilbereich der örtlichen „Feiermeile“ bekannt und insbesondere bei 
eventorientiertem Publikum beliebt. Hierbei werden häufig verschiedene, teils 
illegale, berauschende Mittel erworben und konsumiert. Durch eine damit 
einhergehende herabgesetzte Hemmschwelle kommt es immer wieder zu 
Körperverletzungsdelikten. Zum anderen wird die Örtlichkeit aufgrund der Nachfrage 
bei (illegalen) Betäubungsmitteln auch von Betäubungsmittelhändlerinnen und -
händlern frequentiert. 
 
 
Frage 2: 
Wie viele Personenkontrollen w urden im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße im 
Zeitraum Januar bis Juli 2025 durchgeführt, und liegen der Stadt Erkenntnisse 
darüber vor, w ie sich die kontrollierten Personen nach sichtbarer Zugehörigkeit 
verteilen? 
 
Die Anzahl polizeilicher Personenkontrollen wird für diesen Bereich nicht 
gesondert erfasst.

Nachfrage von Herrn Kockerbeck: 
 
Nachfrage: 
„Herr Kockerbeck fragt […], wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an welchen 
Schulungen zu diesem Thema bisher teilgenommen hätten und welche Schulungen 
zukünftig geplant seien.“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Bereits bei der umfangreichen sechsmonatigen Grundausbildung der Mitarbeitenden 
des Kommunalen Ordnungsdienstes werden die Inhalte, Werte und Schutzgüter des 
Grundgesetzes vermittelt. Die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und ein 
diskriminierungsfreies Arbeiten sind Voraussetzungen für die Präsenz, Ansprachen 
und Einsätze der Mitarbeitenden.  
 
Im Zeitraum von Oktober 2023 bis Anfang 2025 wurden 136 von zur Zeit 174 
Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Köln zum 
Thema „Vorurteilsbewusste Wahrnehmung und Diskriminierung im 
Beschäftigungskontext“ geschult; hierbei wurden Führungskräfte zweitägig und 
Personen ohne Führungsverantwortung eintägig geschult. Die Schulungen wurden 
durch eine externe Dozentin durchgeführt und erfolgen in einer Gruppenstärke von 
ca. 15 Personen (hierbei ist der Schichtbetrieb eine große Herausforderung bei der 
Termin Koordinierung). Es ist geplant, Schulungen der verbliebenen Mitarbeitenden 
mit den anstehenden Neueinstellungen zu verbinden. 
 
Neben der Reflexion der eigenen Wahrnehmung von Diskriminierungsverhalten im 
Beschäftigungskontext und dem konstruktiven Austausch unterschiedlicher 
Positionen lag ein weiterer Schwerpunkt der Schulungsinhalte auf der Betrachtung 
der eigenen inneren Haltung im Umgang mit (verbalen) rassistischen und 
diskriminierenden Angriffen gegenüber den Ordnungsdienstkräften. In der 
Vergangenheit musste festgestellt werden, dass die Anzahl der insb. rassistischen 
Beleidigungen gegen den Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes 
zugenommen hat. Der KOD besteht aus Mitarbeitenden vieler Nationalitäten, 
ethnischen und kulturellen Herkünften und sexuellen Orientierungen. Der KOD ist 
folglich ein Spiegel der Kölner Stadtgesellschaft. Mitarbeitende mit unterschiedlichen 
ethnischen und kulturellen Hintergründen können Sprach- und Kulturbarrieren 
abbauen, das Vertrauen der Bürger*innen stärken und Konflikte sensibler lösen. 
Diese Vielfalt fördert gegenseitigen Respekt und sorgt dafür, dass sich mehr 
Menschen von den Ordnungsdienstkräften verstanden und fair behandelt fühlen. 
 
Zurzeit finden Gespräche zur Fortsetzung eines angepassten Schulungsangebotes 
statt, um den begonnenen Prozess wirkungsvoll fortzusetzen und zu verfestigen.

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2674 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer           11.08.2025 
 2492/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales  
Hauptausschuss 11.08.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke vom 06.08.2025 
(AN/1097/2025) betreffend:  Mutmaßlich diskriminierende Polizeikontrollen im Bereich 
Dasselstraße / Zülpicher Straße 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage AN/1097/2025 „Mutmaßlich diskriminierende Polizei-
kontrollen im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße“ wie folgt: 
 
 
1. Falls der Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße derzeit von der Polizei Köln als so-
genannter „gefährlicher Ort“ gemäß § 12a PolG NRW eingestuft wird, seit wann gilt 
die Einstufung, und welche konkreten sicherheitsbehördlichen Gründe oder Delikt-
entwicklungen liegen ihr zugrunde? 
 
Die Stadtverwaltung hat die Eingabe der Fraktion Die Linke zur Kenntnis genommen und 
zur Prüfung an die Polizei weitergeleitet.  
 
 
2. Wie viele Personenkontrollen wurden im Bereich Dasselstraße / Zülpicher Straße im 
Zeitraum Januar bis Juli 2025 durchgeführt, und liegen der Stadt Erkenntnisse dar-
über vor, wie sich die kontrollierten Personen nach sichtbarer Zugehörigkeit vertei-
len? 
 
(siehe 1.) 
 
 
3. Welche Maßnahmen zur Vermeidung rassistisch diskriminierender Kontrollpraxis 
werden aktuell innerhalb der Stadtverwaltung ergriffen? 
 
Alle Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes haben in den vergangenen zwei 
Jahren flächendeckend an einer Schulung zum Thema „Vorurteilsbewusste Wahrneh-
mung und Diskriminierung im Beschäftigungskontext“ teilgenommen. Die Schulungsreihe 
wurde durch eine externe Dozentin mit großer Expertise geleitet. In Zusammenarbeit mit 
dem Amt für Integration und Vielfalt wird aktuell die Fortsetzung dieser Schulungsreihe 
konzipiert, so dass einerseits neue Mitarbeitende weiterhin geschult werden und anderer-
seits anhand der bisher gewonnenen Erkenntnisse die Schulungsinhalte des Kommunalen 
Ordnungsdienstes thematisch weiterentwickelt werden können.

2 
 
Zusätzlich hat sich der Kommunale Ordnungsdienst im Jahr 2024 an dem vom Amt für In-
tegration und Vielfalt initiierten Pilotprojekt „Queeres Leben findet Stadt“ beteiligt. 
 
 
4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Köln auf die Polizei Köln bzw. das Innenminis-
terium NRW einzuwirken, um eine kritische Prüfung und gegebenenfalls Beendi-
gung diskriminierender Kontrollstrategien zu bewirken?  
 
Die Stadt Köln und die Polizei Köln pflegen eine vertrauensvolle und wertschätzende Zu-
sammenarbeit. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

11.08.2025 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2492/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
11.08.2025
Erstellt
08.08.2025 10:23