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V/0266/2023

Knotenpunkt Weseler Straße / Meckmannweg

Vorlagen 22.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 13.09.2023, TOP 5.6

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

5241 Zeichen

V/0266/2023 
V/0266/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Knotenpunkt Weseler Straße / Meckmannweg 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   13.09.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Umgestaltung des Knotenpunktes Weseler Straße / Meckmannweg wird auf der Grundlage des 
verkehrstechnischen Entwurfs vom August 2021 (Anlage 2) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 644.600 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 349.300 €. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä -
chen und- anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2024 644.600  
Einzahlungen   2024 349.300  
Saldo  295.300  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei der 
o.g. Investitionsmaßnahme und den u.g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
25.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0266/2023 
Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen 
bereitstellt. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025 ff. 8.730 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2025 ff. 6.450 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 16.120 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
202 ff. 4.430 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass: 
Der o.g. Knotenpunkt liegt im Geltungsbereich des B -Plans Nr. 536. Das Plangebiet liegt an den be-
stehenden Straßen Meckmannweg und Schwarzer Kamp. Über den Meckmannweg ist die Weseler  
Straße als überörtliche Straßenverbindung direkt zu erreichen. Um die Verkehrssituation im Knoten-
punkt mittel- bis langfristig zu verbessern, wurde im B-Plan ein zusätzlicher Rechtsabbieger aus dem 
Meckmannweg festgesetzt.  
Aus diesem Grund wurde ein verk ehrstechnischer Entwurf erstellt und wird hiermit den politischen 
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Die überplante Südseite des o.g. Knotenpunktes inkl. Einmündung Heroldstraße wurde bereits im 
Zuge der Maßnahme “Verbesserung der Radverkehrsführung zwischen Heroldstraße und Untietheide 
(V/0573/2020)“ den politischen Gremien vorgestellt. Die Vorlage V/0573/2020 wurde am 25.08.2020 
einstimmig beschlossen. 
 
Planung: 
Im nordöstlichen Quadranten wird der ankommende gem. Geh- und Radweg mit einer konstanten 
Breite von 2,50 m in Richtung Meckmannweg durchgezogen. Da eine Radwegebenutzungspflicht auf 
dem Meckmannweg nicht erforderlich ist (Tempo-30-Zone), wird der Radfahrer vor dem vorhandenen 
Grünstreifen in die Fahrbahn geleitet. An dieser Stelle ist der Radfahrer laut StVO wartepflichtig. Die 
Aufstellflächen für Fußgänger und Radfahrer und die Furt über den Meckmannweg werden neu auf-
geteilt und voneinander getrennt. 
 
Im nordwestlichen Quadranten wird zu Lasten der Grünfläche ein neuer Rechtsabbieger vorgesehen. 
Zwei vorhandene Bäume müssen gefällt werden. Die Bordsteinführung wird geändert. Der Ampel-
mast und die Schaltschränke werden versetzt. Der vorhandene Gehweg wird als gem. Geh- und 
Radweg ausgebaut. Somit haben die Radfahrer, ab der Feuerwehrzufahrt, die Möglichkeit an den 
wartenden Fahrzeugen vorbeizufahren, um die Aufstellflächen und die Furt über die Weseler Straße 
zu erreichen.  
 
Der südliche Bereich des Knotenpunktes wird an die neue Furtaufteilung angepasst. LSA Standorte 
werden versetzt.

- 3 - 
V/0266/2023 
Reduktionsvariante: 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions -
umbaumaßnahmen sind nicht möglich. 
 
Kosten/Finanzierung: 
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Eine Refinanzierung 
der entstehen Baukosten ist durch Beiträge nicht möglich. 
Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme. Es wird mit einer Förderung in Höhe von ca. 
163.900 € (70 % der zuwendungsfähigen Kosten) gerechnet. 
 
Es wird drauf hingewiesen, dass es einen städtebaulichen Vertrag mit der QM1 über das ehemalige 
Beresa-Gelände gibt, in dem eine Kostenbeteiligung der QM1 für den Ausbau der Knotenpunktes 
Weseler Straße/Meckmannweg vereinbart ist. Es wird mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 
185.400€ gerechnet. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbautrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastenberechnung 
Anlage 2: Verkehrstechnischer Entwurf

Anlage 1 Folgelastenberechnung

2331 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0266/2023 Aufgestellt am: 27.04.2023
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2024
Nutzungsdauer: 40Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 349.300 54,19
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 295.300 45,81
Gesamt-Kapitalbedarf 644.600 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 644.600 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 644.600 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 6.446 23,87
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 6.450 23,87
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 16.120 59,70
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 4.430 16,41
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.430 € p.a.
+ Tilgung 8.860 € p.a.
= Schuldendienst 13.290 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 27.000 99,99
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2025 8.730 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 8.730 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 18.270
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,83
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Knotenpunkt Weseler Straße / Meckmannweg
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage A

1751 Zeichen

Anlage A zur V/0266/2023 
Kurzüberblick 
Der Knotenpunkt Weseler Straße / Meckmannweg liegt im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 536. 
Das Plangebiet liegt an den bestehenden Straßen Meckmannweg und Schwarzer Kamp. Über 
den Meckmannweg ist die Weseler Straße als überörtliche Straßenverbindung direkt zu errei-
chen. Um die Verkehrssituation im Knotenpunkt mittel- bis langfristig zu verbessern, wurde im B-
Plan ein zusätzlicher Rechtsabbieger aus dem Meckmannweg festgesetzt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance 
in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Optimierung des Straßenzuges hinsichtlich der Verkehrssicherheit und -
abwicklung“. 
 
Zielerreichung:  Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2024. Für die Umgestaltung entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 644.600 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe 
von ca. 349.300 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplan-Entwurf 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Anlage 2

1348 Zeichen

8 Anlage 2 zur Vorlage V/0266/2023

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Detailpunk V 217° LA dann f entfernen (Neuplanung,ohne Aufstellfläche Radfahrer)
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beschlossener Vorlage| | i a 1 Amt für Mobilität Nass 1:26
| und Tiefbau Plotdatum 18.08.2021
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Beratungsverlauf (2)

24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Heroldstraße
  • Weseler Straße
  • Goldenbergstraße
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp
  • Meyerbeerstraße 760
  • Untietheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0266/2023
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2023
Erstellt
24.04.2023 12:32