V/0266/2023
Knotenpunkt Weseler Straße / Meckmannweg
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Beschlussvorlage
5241 Zeichen
V/0266/2023
V/0266/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Knotenpunkt Weseler Straße / Meckmannweg
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.09.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Umgestaltung des Knotenpunktes Weseler Straße / Meckmannweg wird auf der Grundlage des
verkehrstechnischen Entwurfs vom August 2021 (Anlage 2) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 644.600 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 349.300 €.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä -
chen und- anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2024 644.600
Einzahlungen 2024 349.300
Saldo 295.300
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei der
o.g. Investitionsmaßnahme und den u.g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der
Amt für Mobilität und Tiefbau
25.05.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koops
Telefon: 492-6590
GKoops@stadt-muenster.de
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Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen
bereitstellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2025 ff. 8.730 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2025 ff. 6.450 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 16.120 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
202 ff. 4.430 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Anlass:
Der o.g. Knotenpunkt liegt im Geltungsbereich des B -Plans Nr. 536. Das Plangebiet liegt an den be-
stehenden Straßen Meckmannweg und Schwarzer Kamp. Über den Meckmannweg ist die Weseler
Straße als überörtliche Straßenverbindung direkt zu erreichen. Um die Verkehrssituation im Knoten-
punkt mittel- bis langfristig zu verbessern, wurde im B-Plan ein zusätzlicher Rechtsabbieger aus dem
Meckmannweg festgesetzt.
Aus diesem Grund wurde ein verk ehrstechnischer Entwurf erstellt und wird hiermit den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die überplante Südseite des o.g. Knotenpunktes inkl. Einmündung Heroldstraße wurde bereits im
Zuge der Maßnahme “Verbesserung der Radverkehrsführung zwischen Heroldstraße und Untietheide
(V/0573/2020)“ den politischen Gremien vorgestellt. Die Vorlage V/0573/2020 wurde am 25.08.2020
einstimmig beschlossen.
Planung:
Im nordöstlichen Quadranten wird der ankommende gem. Geh- und Radweg mit einer konstanten
Breite von 2,50 m in Richtung Meckmannweg durchgezogen. Da eine Radwegebenutzungspflicht auf
dem Meckmannweg nicht erforderlich ist (Tempo-30-Zone), wird der Radfahrer vor dem vorhandenen
Grünstreifen in die Fahrbahn geleitet. An dieser Stelle ist der Radfahrer laut StVO wartepflichtig. Die
Aufstellflächen für Fußgänger und Radfahrer und die Furt über den Meckmannweg werden neu auf-
geteilt und voneinander getrennt.
Im nordwestlichen Quadranten wird zu Lasten der Grünfläche ein neuer Rechtsabbieger vorgesehen.
Zwei vorhandene Bäume müssen gefällt werden. Die Bordsteinführung wird geändert. Der Ampel-
mast und die Schaltschränke werden versetzt. Der vorhandene Gehweg wird als gem. Geh- und
Radweg ausgebaut. Somit haben die Radfahrer, ab der Feuerwehrzufahrt, die Möglichkeit an den
wartenden Fahrzeugen vorbeizufahren, um die Aufstellflächen und die Furt über die Weseler Straße
zu erreichen.
Der südliche Bereich des Knotenpunktes wird an die neue Furtaufteilung angepasst. LSA Standorte
werden versetzt.
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V/0266/2023
Reduktionsvariante:
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions -
umbaumaßnahmen sind nicht möglich.
Kosten/Finanzierung:
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Eine Refinanzierung
der entstehen Baukosten ist durch Beiträge nicht möglich.
Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme. Es wird mit einer Förderung in Höhe von ca.
163.900 € (70 % der zuwendungsfähigen Kosten) gerechnet.
Es wird drauf hingewiesen, dass es einen städtebaulichen Vertrag mit der QM1 über das ehemalige
Beresa-Gelände gibt, in dem eine Kostenbeteiligung der QM1 für den Ausbau der Knotenpunktes
Weseler Straße/Meckmannweg vereinbart ist. Es wird mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von ca.
185.400€ gerechnet.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbautrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Folgelastenberechnung
Anlage 2: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 1 Folgelastenberechnung
2331 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0266/2023 Aufgestellt am: 27.04.2023 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2024 Nutzungsdauer: 40Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 349.300 54,19 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 295.300 45,81 Gesamt-Kapitalbedarf 644.600 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 644.600 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 644.600 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 6.446 23,87 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 6.450 23,87 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 16.120 59,70 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 4.430 16,41 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.430 € p.a. + Tilgung 8.860 € p.a. = Schuldendienst 13.290 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 27.000 99,99 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2025 8.730 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 8.730 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 18.270 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,83 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Knotenpunkt Weseler Straße / Meckmannweg Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage A
1751 Zeichen
Anlage A zur V/0266/2023 Kurzüberblick Der Knotenpunkt Weseler Straße / Meckmannweg liegt im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 536. Das Plangebiet liegt an den bestehenden Straßen Meckmannweg und Schwarzer Kamp. Über den Meckmannweg ist die Weseler Straße als überörtliche Straßenverbindung direkt zu errei- chen. Um die Verkehrssituation im Knotenpunkt mittel- bis langfristig zu verbessern, wurde im B- Plan ein zusätzlicher Rechtsabbieger aus dem Meckmannweg festgesetzt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Optimierung des Straßenzuges hinsichtlich der Verkehrssicherheit und - abwicklung“. Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2024. Für die Umgestaltung entstehen Kosten in Höhe von ca. 644.600 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 349.300 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan-Entwurf 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Anlage 2
1348 Zeichen
8 Anlage 2 zur Vorlage V/0266/2023 Goldenbergstraße | ® " ® Meyerbeerstraße 760 \ ve ST N 035) f entfernen [ende | Esche STo= 0.50 m Ko= 8.00 m 418 eB Esche o 417 416 415 = ke 414 ) | ns m i 2 BGoamuuewyaaN ® [e| Inn & ° de ° 869 441 ”m Feuerwehrzufahrt j | " ® Esche IT a WW gepl. VZ 240 727 entfernen Skulpturen II go” Buche, j en sr © _ Beirdthier hallbd, Rad | vorh. VZ 240 2 Ausbau nach Detailpunkt Bi Ko= 10.00 m entfernen GC IV 2.17 ad gen en sl Ausbau nach Detailpunkt Ion Ausbaunch 9 Zum: 7 ___ \ N (Neuplanung,ohne Aufstellfläche Radfahrer) inbuche Detailpunkt IV 2.17 In 5 er u ? S 7 ’ ———— —e mt Taster UN: al II oT Dng . > m, jeinbuche versetzen a [EZ ® (I 1 1 Ey Ze >. eV VE Wegweiser Geh u 31.15 D| L =——t Ausbau nach Detailpunkt I 1 [} —R 1 IV 1.7 I __ı_. T ne — m m — m m 1 I — | Weseler Straße KR | _— J I _ ee = | : 0 I Linde ve — i = ei T BB ------ nn 1.25 z o 3.50 EN . EEE _ = BT Y “ 8. — Geh- und Radweg i /hL Ausbau nach Detailpunkt Privatfläche Ausbau nach :e Au, 0 Taster IV 2.17 Detailpunk V 217° LA dann f entfernen (Neuplanung,ohne Aufstellfläche Radfahrer) H - | Datum Name — 4 || STADT || MÜNSTER Ener mn beschlossener Vorlage| | i a 1 Amt für Mobilität Nass 1:26 | und Tiefbau Plotdatum 18.08.2021 10573/2020 m) ol | | Meckmannweg/WeselerStraße 1) 1 | sl v2) dei nenen Planung se LUST
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Heroldstraße
- Weseler Straße
- Goldenbergstraße
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp
- Meyerbeerstraße 760
- Untietheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0266/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2023
- Erstellt
- 24.04.2023 12:32