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1881/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst und Polizei, Az.: 25/25

Mitteilung Ausschuss 12.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.06.2025, TOP 4.10

Anlage 1_Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BAB 26.05.25

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Anlage 1_Eingabe

6927 Zeichen

Gesch¨aftsstelle f ¨ur Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretungen
Postfach 10 35 64
50475 K¨oln
Datum
30. Oktober 2024
(Ehrenfeld) Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst & Polizei
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beschwerde und Bitte um Rat
In der Christianstraße (50825 K¨oln) ist zwischen Hausnummern 56 und 68 eine Feuerwehrzufahrt 
eingerichtet. Diese ist ausgeschildert und durch Zeichen 299 (Zickzacklinien) markiert. Die Auskunft 
der Stadt dazu:
[...]nach unseren Akten, wurde die Grenzmarkierung im Rahmen der Feuerwehrzufahrt
zu dem Neubau geh ¨orend angeordnet. Die Anordnung erfolgte im M ¨arz 2018.
Mit der Einfahrt zum Leo-Amann-Park gibt es keinen Zusammenhang. [...] die bisherige
Antwort gilt f ¨ur die gesamte Grenzmarkierung. Sowohl der Teil vor, als auch der Teil
hinter der Querungshilfe wurden im Rahmen der Feuerwehrzufahrt angeordnet.
(Auskunft vom April 2023,          , Stadt K¨oln, 64/Amt f¨ur Verkehrsmanage-ment, 644/5/
StVO – Anordnungen ortsfest (Bezirk 4))
https://fragdenstaat.de/anfrage/begruendung-fuer-grenzmarkierung-en-vor-christianstr-58-68/
Seit meinem Umzug nach K¨oln im Sommer 2021 hab e ich sehr viele Vers¨aumnisse und Fehler im 
Zusammenhang mit dieser Feuerwehrzufahrt bemerkt. Der aktuelle Zustand ist leider so schlecht, 
dass ich Sie bzw. die Bezirksvertretung Ehrenfeld um Rat fragen und mich gleichzeitig beschweren
Internet:

Seite 2 30. Oktober 2024
m¨ochte.
Zu dieser Feuerwehrzufahrt wurde mir, meiner Erinnerung nach im Jahr 2022, vom Bezirksansprech-
partner des Ordnungsamts telefonisch mitgeteilt, dass sich das Halteverbot bzw. die Markierung
(Zeichen 299) vor Hausnummern 56 und 58 auf eine Zufahrt zum gegen ¨uberliegenden Leo-Amann-
Park bezieht und kein Zusammenhang zur benachbarten Feuerwehrzufahrt besteht. Dies stimmt
nicht, wie Sie der Antwort der Stadt K ¨oln entnehmen k¨onnen.
Nach vier Dienstaufsichtsbeschwerden (mit Eskalation ¨uber Bezirksregierung und Innenministe-
rium NR W) sowie zahlreichen Telefonaten und E-Mails arbeitet der Verkehrsdienst mittlerweile
korrekt und sorgt durch Maßnahmen wie bspw. Umsetzungen daf ¨ur, dass die Feuerwehrzufahrt bei
gemeldeten Falschparker*innen halbwegs zeitnah ger¨aumt wird.
Trotz zahlreicher Umsetzungen oder sonstiger Maßnahmen und zugesicherter verst¨arkter Kontrolle
in diesem Gebiet wird die Feuerwehrzufahrt leider nach wie vor mehrfach w ¨ochentlich zugeparkt.
Dies ist erst einmal kein Problem, bei dem ich um Rat frage, da es hier nur um jeweils individuelle
Fahrzeugf¨uhrer*innen und deren Fehlverhalten geht.
Da ich den Verkehrsdienst allerdings nur telefonisch ¨uber die Telefonnummer 0221 221 32000 (dann
im Men¨u 1 - 1) erreichen kann, kann ich Falschparker*innen zu Stoßzeiten nur nach einer l ¨angeren
Wartezeit in der Telefon-Warteschleife melden. Diese Wartezeit betr ¨agt regelm ¨aßig, gerade zu
Abendzeiten oder am Wochenende, ¨uber 15 Minuten, was bei so dringenden Anliegen nicht ak-
zeptabel ist.
F rage um Rat (und Beschwerde) 1: W elche M¨oglichkeiten habe ich, dringende Anliegen
wie zugeparkte F euerwehrzufahrten zeitnah an den V erkehrsdienst zu melden, damit
dieser mit entsprechender Priorisierung die Gef¨ahrdung beseitigen kann?
Wenn der Verkehrsdienst nicht erreichbar ist, bspw. außerhalb der ¨Offnungszeiten, aber auch in
F¨allen wie einer ¨uberlasteten Telefonzentrale, ist die Polizei zust ¨andig. Dies wurde mir nach einer
ersten Beschwerde 2023 auch best ¨atigt (leider nur telefonisch, Details dazu kann ich nicht mehr
nennen).
Die Polizeiwache Ehrenfeld arbeitet allerdings trotz der Zusagen, die ich als Resultat auf meine
Beschwerde bekommen habe, nicht korrekt. Wenn ich eine(n) Falschparker*in telefonisch melde,
bekomme ich wiederholt gesagt, dass die Polizei nicht zust ¨andig ist und ich mich an das Ord-
nungsamt bzw. den Verkehrsdienst wenden soll. Dass dies aufgrund der ¨uberlasteten Telefonzen-
trale nicht m¨oglich ist und deshalb die Polizei zust ¨andig ist, wird regelm ¨aßig als falsch dargestellt.
Diesbez¨uglich habe ich heute die insgesamt dritte Dienstaufsichtsbeschwerde ¨uber die Polizeiwache
Ehrenfeld geschrieben.
F rage um Rat (und Beschwerde) 2: Wie kann ich, wenn der V erkehrsdienst nicht er-
reichbar ist, eine zugeparkte F euerwehrzufahrt melden? Ist die Polizei dann zust¨andig?
Wie verhalte ich mich, wenn die Polizei die Meldung nicht bearbeitet?
Das Problemumfeld ”ruhender Verkehr“ in Ehrenfeld ist weitaus gr¨oßer als die von mir geschilderten
Probleme mit einer einzigen Feuerwehrzufahrt. Ich m¨ochte kurz verdeutlichen, wie ich die Situation
wahrnehme.
• In der Herbrandstraße gilt auf nahezu kompletter L¨ange und beidseitig ein absolutes Haltever-
bot. Trotzdem ist die Straße regelm¨aßig von ¨uber 20 Falschparker*innen zugestellt, so dass der
Verkehr massiv behindert wird. In Gespr ¨achen mit Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes

Seite 3 30. Oktober 2024
vor Ort habe ich geh¨ort, dass keine Kapazit¨aten vorhanden sind, um diese Falschparker*innen
zu verwarnen. Ein Umsetzen/Abschleppen ist nicht gew¨unscht, auch wenn dies meiner Ansicht
nach angemessen und zielf¨uhrend w¨are. In der Herbrandstraße gibt es ¨ubrigens ein ¨offentliches
Parkhaus.
• In der Christianstraße und auch der Herbrandstraße wird regelm ¨aßig der Gehweg so zuge-
parkt, dass man ihn nicht oder nur schwer nutzen kann - mit Gep ¨ack, Kinderwagen oder
Begleitung entsprechend schlechter. Auch hier wird, wenn ¨uberhaupt, verwarnt. Die Behinde-
rung wird nicht beseitigt. Ich habe aufgegeben, dies dem Verkehrsdienst zu melden, da dieser
f¨ur derartige Situationen keine Zeit hat.
• In Gespr¨achen mit der Polizei bzgl. der zugeparkten Feuerwehrzufahrt werde ich wiederholt
gefragt, ob der Falschmarker mir im Weg steht und ich nicht herauskomme. Auch wenn der
Servicegedanke gewissermaßen begr ¨ußenswert ist, vermisse ich hier eine Wertsch ¨atzung der
Gefahrenlage und erkenne auch fehlendes Verst ¨andnis, wof¨ur eine Feuerwehrzufahrt da ist.
• Wenn ich zus¨atzlich zu oder unabh¨angig von den telefonischen Meldungen Fotos f¨ur Privatan-
zeigen fertige, wird mir h ¨aufig Gewalt angedroht. Ein entsprechendes Verfahren dazu wurde
mit der Begr ¨undung ”kein ¨offentliches Interesse“ eingestellt.
Alle diese Probleme sind dem Verkehrsdienst seit mindestens einem Jahr bekannt. Eine Verbes-
serung der Situation sehe ich nicht. Als Anwohner (aber auch allgemein als Fahrradfahrer und 
Fußg¨anger) f¨uhle ich mich machtlos, da weder Verkehrsdienst noch Polizei die Situation im Griff 
haben und konkrete Gef¨ahrdung teilweise nicht gemeldet, geschweige denn gel¨ost, werden k¨onnen. 
Bei Privatanzeigen ¨uberwiegen die Nachteile.
Frage um Rat (und Beschwerde) 3: Wie kann ich daf¨ur sorgen, dass die Situation in 
meiner Nachbarschaft besser wird, ohne meine Gesundheit zu riskieren?
Ich w¨urde mich ¨uber eine ernsthafte Diskussion zu diesem Thema und hilfreichen Antworten auf 
meine Fragen freuen.
Mit freundlichen Gr¨ußen,

Mitteilung Ausschuss

598 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2025 
 1881/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 23.06.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, 
Verkehrsdienst und Polizei, Az.: 25/25 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung 
vom 26.05.2025 die oben genannte Bürgereingabe behandelt. 
 
In der Anlage werden die Eingabe und der Auszug aus dem Beschlussprotokoll zur Kenntnis 
gegeben. 
 
Gez. Dr. Höver

Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BAB 26.05.25

1236 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon: (0221) 221 26144 
Fax:  (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 10.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 26.05.2025 
öffentlich 
2.3 Bürgereingabe nach § 24 GO - Zugeparkte Feuerwe hrzufahrt, Verkehrs- 
dienst und Polizei, AZ 25/25 
1463/2025 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- 
tenten für seine Eingabe. 
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt außerhalb der Dienstzeiten des Ver- 
kehrsdienstes der Stadt Köln durch die Polizei. Diese geht im Rahmen des pflichtge- 
mäßen Ermessens entsprechenden Ordnungswidrigkeiten nach. 
Eine Ausweitung der bestehenden Meldemöglichkeiten bei der Stadt Köln ist demnach 
nicht dennoch  erforderlich. 
Der Ausschuss schließt sich der Verwaltungsmeinung an und beschließt, die Eingabe 
des Petenten nicht weiter zu verfolgen, aber die Eingabe und das Protokoll dem 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
zur Kenntnis zu geben. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1881/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.06.2025
Erstellt
10.06.2025 10:27