1881/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst und Polizei, Az.: 25/25
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Anlage 1_Eingabe
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Gesch¨aftsstelle f ¨ur Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretungen Postfach 10 35 64 50475 K¨oln Datum 30. Oktober 2024 (Ehrenfeld) Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst & Polizei Sehr geehrte Damen und Herren, Beschwerde und Bitte um Rat In der Christianstraße (50825 K¨oln) ist zwischen Hausnummern 56 und 68 eine Feuerwehrzufahrt eingerichtet. Diese ist ausgeschildert und durch Zeichen 299 (Zickzacklinien) markiert. Die Auskunft der Stadt dazu: [...]nach unseren Akten, wurde die Grenzmarkierung im Rahmen der Feuerwehrzufahrt zu dem Neubau geh ¨orend angeordnet. Die Anordnung erfolgte im M ¨arz 2018. Mit der Einfahrt zum Leo-Amann-Park gibt es keinen Zusammenhang. [...] die bisherige Antwort gilt f ¨ur die gesamte Grenzmarkierung. Sowohl der Teil vor, als auch der Teil hinter der Querungshilfe wurden im Rahmen der Feuerwehrzufahrt angeordnet. (Auskunft vom April 2023, , Stadt K¨oln, 64/Amt f¨ur Verkehrsmanage-ment, 644/5/ StVO – Anordnungen ortsfest (Bezirk 4)) https://fragdenstaat.de/anfrage/begruendung-fuer-grenzmarkierung-en-vor-christianstr-58-68/ Seit meinem Umzug nach K¨oln im Sommer 2021 hab e ich sehr viele Vers¨aumnisse und Fehler im Zusammenhang mit dieser Feuerwehrzufahrt bemerkt. Der aktuelle Zustand ist leider so schlecht, dass ich Sie bzw. die Bezirksvertretung Ehrenfeld um Rat fragen und mich gleichzeitig beschweren Internet: Seite 2 30. Oktober 2024 m¨ochte. Zu dieser Feuerwehrzufahrt wurde mir, meiner Erinnerung nach im Jahr 2022, vom Bezirksansprech- partner des Ordnungsamts telefonisch mitgeteilt, dass sich das Halteverbot bzw. die Markierung (Zeichen 299) vor Hausnummern 56 und 58 auf eine Zufahrt zum gegen ¨uberliegenden Leo-Amann- Park bezieht und kein Zusammenhang zur benachbarten Feuerwehrzufahrt besteht. Dies stimmt nicht, wie Sie der Antwort der Stadt K ¨oln entnehmen k¨onnen. Nach vier Dienstaufsichtsbeschwerden (mit Eskalation ¨uber Bezirksregierung und Innenministe- rium NR W) sowie zahlreichen Telefonaten und E-Mails arbeitet der Verkehrsdienst mittlerweile korrekt und sorgt durch Maßnahmen wie bspw. Umsetzungen daf ¨ur, dass die Feuerwehrzufahrt bei gemeldeten Falschparker*innen halbwegs zeitnah ger¨aumt wird. Trotz zahlreicher Umsetzungen oder sonstiger Maßnahmen und zugesicherter verst¨arkter Kontrolle in diesem Gebiet wird die Feuerwehrzufahrt leider nach wie vor mehrfach w ¨ochentlich zugeparkt. Dies ist erst einmal kein Problem, bei dem ich um Rat frage, da es hier nur um jeweils individuelle Fahrzeugf¨uhrer*innen und deren Fehlverhalten geht. Da ich den Verkehrsdienst allerdings nur telefonisch ¨uber die Telefonnummer 0221 221 32000 (dann im Men¨u 1 - 1) erreichen kann, kann ich Falschparker*innen zu Stoßzeiten nur nach einer l ¨angeren Wartezeit in der Telefon-Warteschleife melden. Diese Wartezeit betr ¨agt regelm ¨aßig, gerade zu Abendzeiten oder am Wochenende, ¨uber 15 Minuten, was bei so dringenden Anliegen nicht ak- zeptabel ist. F rage um Rat (und Beschwerde) 1: W elche M¨oglichkeiten habe ich, dringende Anliegen wie zugeparkte F euerwehrzufahrten zeitnah an den V erkehrsdienst zu melden, damit dieser mit entsprechender Priorisierung die Gef¨ahrdung beseitigen kann? Wenn der Verkehrsdienst nicht erreichbar ist, bspw. außerhalb der ¨Offnungszeiten, aber auch in F¨allen wie einer ¨uberlasteten Telefonzentrale, ist die Polizei zust ¨andig. Dies wurde mir nach einer ersten Beschwerde 2023 auch best ¨atigt (leider nur telefonisch, Details dazu kann ich nicht mehr nennen). Die Polizeiwache Ehrenfeld arbeitet allerdings trotz der Zusagen, die ich als Resultat auf meine Beschwerde bekommen habe, nicht korrekt. Wenn ich eine(n) Falschparker*in telefonisch melde, bekomme ich wiederholt gesagt, dass die Polizei nicht zust ¨andig ist und ich mich an das Ord- nungsamt bzw. den Verkehrsdienst wenden soll. Dass dies aufgrund der ¨uberlasteten Telefonzen- trale nicht m¨oglich ist und deshalb die Polizei zust ¨andig ist, wird regelm ¨aßig als falsch dargestellt. Diesbez¨uglich habe ich heute die insgesamt dritte Dienstaufsichtsbeschwerde ¨uber die Polizeiwache Ehrenfeld geschrieben. F rage um Rat (und Beschwerde) 2: Wie kann ich, wenn der V erkehrsdienst nicht er- reichbar ist, eine zugeparkte F euerwehrzufahrt melden? Ist die Polizei dann zust¨andig? Wie verhalte ich mich, wenn die Polizei die Meldung nicht bearbeitet? Das Problemumfeld ”ruhender Verkehr“ in Ehrenfeld ist weitaus gr¨oßer als die von mir geschilderten Probleme mit einer einzigen Feuerwehrzufahrt. Ich m¨ochte kurz verdeutlichen, wie ich die Situation wahrnehme. • In der Herbrandstraße gilt auf nahezu kompletter L¨ange und beidseitig ein absolutes Haltever- bot. Trotzdem ist die Straße regelm¨aßig von ¨uber 20 Falschparker*innen zugestellt, so dass der Verkehr massiv behindert wird. In Gespr ¨achen mit Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes Seite 3 30. Oktober 2024 vor Ort habe ich geh¨ort, dass keine Kapazit¨aten vorhanden sind, um diese Falschparker*innen zu verwarnen. Ein Umsetzen/Abschleppen ist nicht gew¨unscht, auch wenn dies meiner Ansicht nach angemessen und zielf¨uhrend w¨are. In der Herbrandstraße gibt es ¨ubrigens ein ¨offentliches Parkhaus. • In der Christianstraße und auch der Herbrandstraße wird regelm ¨aßig der Gehweg so zuge- parkt, dass man ihn nicht oder nur schwer nutzen kann - mit Gep ¨ack, Kinderwagen oder Begleitung entsprechend schlechter. Auch hier wird, wenn ¨uberhaupt, verwarnt. Die Behinde- rung wird nicht beseitigt. Ich habe aufgegeben, dies dem Verkehrsdienst zu melden, da dieser f¨ur derartige Situationen keine Zeit hat. • In Gespr¨achen mit der Polizei bzgl. der zugeparkten Feuerwehrzufahrt werde ich wiederholt gefragt, ob der Falschmarker mir im Weg steht und ich nicht herauskomme. Auch wenn der Servicegedanke gewissermaßen begr ¨ußenswert ist, vermisse ich hier eine Wertsch ¨atzung der Gefahrenlage und erkenne auch fehlendes Verst ¨andnis, wof¨ur eine Feuerwehrzufahrt da ist. • Wenn ich zus¨atzlich zu oder unabh¨angig von den telefonischen Meldungen Fotos f¨ur Privatan- zeigen fertige, wird mir h ¨aufig Gewalt angedroht. Ein entsprechendes Verfahren dazu wurde mit der Begr ¨undung ”kein ¨offentliches Interesse“ eingestellt. Alle diese Probleme sind dem Verkehrsdienst seit mindestens einem Jahr bekannt. Eine Verbes- serung der Situation sehe ich nicht. Als Anwohner (aber auch allgemein als Fahrradfahrer und Fußg¨anger) f¨uhle ich mich machtlos, da weder Verkehrsdienst noch Polizei die Situation im Griff haben und konkrete Gef¨ahrdung teilweise nicht gemeldet, geschweige denn gel¨ost, werden k¨onnen. Bei Privatanzeigen ¨uberwiegen die Nachteile. Frage um Rat (und Beschwerde) 3: Wie kann ich daf¨ur sorgen, dass die Situation in meiner Nachbarschaft besser wird, ohne meine Gesundheit zu riskieren? Ich w¨urde mich ¨uber eine ernsthafte Diskussion zu diesem Thema und hilfreichen Antworten auf meine Fragen freuen. Mit freundlichen Gr¨ußen,
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 12.06.2025 1881/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 23.06.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst und Polizei, Az.: 25/25 Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung vom 26.05.2025 die oben genannte Bürgereingabe behandelt. In der Anlage werden die Eingabe und der Auszug aus dem Beschlussprotokoll zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Höver
Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BAB 26.05.25
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 10.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 26.05.2025 öffentlich 2.3 Bürgereingabe nach § 24 GO - Zugeparkte Feuerwe hrzufahrt, Verkehrs- dienst und Polizei, AZ 25/25 1463/2025 Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für seine Eingabe. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt außerhalb der Dienstzeiten des Ver- kehrsdienstes der Stadt Köln durch die Polizei. Diese geht im Rahmen des pflichtge- mäßen Ermessens entsprechenden Ordnungswidrigkeiten nach. Eine Ausweitung der bestehenden Meldemöglichkeiten bei der Stadt Köln ist demnach nicht dennoch erforderlich. Der Ausschuss schließt sich der Verwaltungsmeinung an und beschließt, die Eingabe des Petenten nicht weiter zu verfolgen, aber die Eingabe und das Protokoll dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zur Kenntnis zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1881/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 10:27