3179/2021
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung
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Anlage 1
445 Zeichen
Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2021 im Vergleich mit 2019 und 2020 Anlage 1 m 0,0 100,0 200,0 300,0 400,0 500,0 600,0 700,0 800,0 900,0 1.000,0 1.100,0 1.200,0 1.300,0 1.400,0 1.500,0 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 10./30.06. 3 1.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. Hpl-Ansatz 2021 Vorauszahlungen 2021 Nachzahlungen für Vorjahre Insgesamt lfd. Jahr 2021 Vorjahreswert 2020 Vorjahreswert 2019
Anlage 2b
1037 Zeichen
Anlage 2b m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Sonstige Dienstleistungen *2) 162,17 100,00% 160,52 100 ,00% 148,60 100,00% 108,75 100,00% 119,92 100,00% "Freiberufliche Tätigkeiten" 64,99 40,08% 64,12 39,95% 6 2,94 42,36% 51,56 47,41% 53,70 44,78% Daseinsvorsorge 49,43 30,48% 46,46 28,94% 38,77 26,09% 31, 04 28,54% 32,72 27,28% Umwelt 20,10 12,39% 20,22 12,60% 23,21 15,62% 13,13 12,07% 1 5,07 12,57% Kulturelle Tätigkeiten 16,87 10,40% 18,20 11,34% 13,92 9, 37% 5,65 5,20% 6,45 5,38% Weitere Dienstleistungen 10,78 6,65% 11,52 7,18% 9,76 6,5 7% 7,37 6,78% 11,98 9,99% Summe 162,17 100,00% 160,52 100,00% 148,60 100,00% 108,75 1 00,00% 119,92 100,00% *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) siehe Anlage 2a Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 31.08.2021 Unterbranchen (sonst. Dienstleistungen) 2017 2018 2019 2020 2021
Anlage 3b
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Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2020 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3b n 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 10./30.06. 31.07. 3 1.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. Verkehr/Postdienste - Vorjahr Verkehr/Postdienste - lfd. Jahr IuK - Vorjahr IuK - lfd. Jahr Medienwirtschaft - Vorjahr Medienwirtschaft - lfd. Jahr Hotel- und Gaststättengewerbe - Vorjahr Hotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr
Anlage 4
365 Zeichen
Anlage 4 m 700,0 750,0 800,0 850,0 900,0 950,0 1.000,0 1.050,0 1.100,0 1.150,0 1.200,0 1.250,0 1.300,0 1.350,0 1.400,0 1.450,0 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 10./30.06. 3 1.07. 31.08. 30.09. 30.10. 30.11. 31.12. Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls Vorjahreswert 2018 Vorjahreswert 2019 Vorjahreswert 2020 Jahreswert 2021
Anlage 3a
681 Zeichen
Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2020 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,00 80,00 130,00 180,00 230,00 280,00 330,00 380,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 10./30.06. 31.07. 3 1.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. Versicherungen - Vorjahr Versicherungen - lfd. Jahr sonstige Dienstleistungen - Vorjahr sonstige Dienstleistungen - lfd. Jahr Finanzdienstleister - Vorjahr Finanzdienstleister - lfd. Jahr Produzierendes Gewerbe - Vorjahr Produzierendes Gewerbe - lfd. Jahr Groß- und Außenhandel - Vorjahr Groß- und Außenhandel - lfd. Jahr Einzelhandel -Vorjahr Einzelhandel - lfd. Jahr Banken - Vorjahr Banken - lfd. Jahr
Anlage 2a
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Anlage 2a m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Produzierendes Gewerbe 172,97 13,83% 172,72 12,60% 147,5 6 12,25% 111,19 10,93% 123,28 11,83% Einzelhandel 73,24 5,86% 69,13 5,04% 69,35 5,76% 43,92 4,32 % 49,86 4,78% Hotel- & Gaststättengewerbe 31,98 2,56% 22,68 1,65% 23,3 7 1,94% 7,01 0,69% 8,07 0,77% Groß- & Außenhandel 92,71 7,41% 99,20 7,24% 89,00 7,39% 79 ,76 7,84% 87,09 8,36% Verkehr/Postdienste 37,02 2,96% 38,78 2,83% 27,88 2,31% 18 ,44 1,81% 17,77 1,71% Banken 55,87 4,47% 61,43 4,48% 52,48 4,36% 56,61 5,57% 38,70 3,71% Versicherungen 150,67 12,05% 167,58 12,22% 147,45 12,24% 1 20,13 11,81% 132,81 12,74% Finanzdienstleister 353,60 28,28% 457,00 33,34% 381,10 31 ,63% 368,05 36,19% 354,94 34,06% Medienwirtschaft 62,74 5,02% 57,76 4,21% 52,47 4,36% 43,64 4,29% 44,71 4,29% Information & Kommunikation 57,60 4,61% 64,01 4,67% 65,4 7 5,43% 59,55 5,86% 64,99 6,24% Sonstige Dienstleistungen *2) 162,17 12,97% 160,52 11,7 1% 148,60 12,33% 108,75 10,69% 119,92 11,51% Summe 1.250,57 100,00% 1.370,81 100,00% 1.204,73 100,00% 1 .017,05 100,00% 1.042,14 100,00% Soll im Haushaltsjahr *3) 1.264,26 Mio. EUR 1.290,38 Mio. EUR 1.460,09 Mio. EUR 1.200,85 Mio. EUR 1.284,87 Mio. EUR *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) Aufteilung - siehe Anlage 2b *3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 31.08.2021 Branchen 2017 2018 2019 2020 2021
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/212/1 00.05.01-2021-09-13 Vorlagen-Nummer 08.09.2021 3179/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 13.09.2021 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord- nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2021 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2021 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt Hpl.-Ansatz 1.172,20 Mio. EUR 265,00 Mio. EUR 1.437,20 Mio. EUR Stand: 31.08.2021 1.042,13 Mio. EUR 242,74 Mio. EUR 1.284.87 Mio. EUR Anteil vom Ansatz 88,90 % 91,60 % 89,40 % In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus- zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil- ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steu- er, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen jedoch auf die Steuerhöhe, die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Derzeit be- ruht bei 36,2% der Unternehmen die Höhe der Vorauszahlungen noch auf der nach Steuererklärung veranlagten Gewerbesteuer für die Jahre bis 2019 oder den im Jahr 2020 erwarteten Gewinnen für 2021. 63,8% der Unternehmen haben in diesem Jahr bereits die Vorauszahlungen anpassen lassen, davon etwa die Hälfte durch Herabsetzungen. Infolge der andauernden Einschränkungen für das Wirtschaftsleben durch die COVID-19-Pandemie ist in den kommenden Monaten mit weiteren Herab- setzungen zu rechnen. Das Anordnungssoll für die Vorauszahlungen 2021 erreicht derzeit 88,90 % des Teilansatzes von 1.172,20 Mio. EUR. Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus- zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein- spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen 2 Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 31.08.2021 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2021. Als Zusatzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (un- terste Zeile) ausgewiesen. In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich- tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä- ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus- haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun- gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 5
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Anlage 5 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abwei chung Rel. Abw. Rel. Abw. 2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2021 zu 2008 2 021 zu 2009 2021 zu 2008 2021 zu 2009 2019 *2) 2020 *2) 2021 *2) 01.01. 764,2 778,8 998,5 1.080,3 1.019,0 254,8 240,2 +33,3% +30,8% 31.01. 757,2 814,1 1.037,8 1.154,0 1.102,0 344,8 287,9 +45,5% +35, 4% 28./29.02. 723,2 851,5 1.120,6 1.151,2 1.115,8 392,6 264,3 +54,3% +31, 0% 31.03. 756,2 858,7 1.137,6 1.234,5 1.142,0 385,8 283,3 +51,0% +33, 0% 30.04. 803,8 833,4 1.180,3 1.079,6 1.139,2 335,4 305,8 +41,7% +36, 7% 31.05. 838,9 807,1 1.229,1 1.057,4 1.174,8 335,9 367,7 +40,0% +45, 6% 10./30.06. 926,5 800,4 1.272,6 1.069,5 1.212,7 286,2 412,3 +30,9% +51, 5% 31.07. 970,8 790,0 1.274,5 1.143,7 1.262,9 292,1 472,9 +30,1% +59, 9% 31.08. 1.034,3 776,8 1.320,1 1.128,9 1.284,8 250,5 508,0 +24,2% +6 5,4% 30.09. 1.018,1 758,6 1.357,9 1.151,3 31.10. 1.038,6 773,1 1.466,5 1.185,8 30.11. 1.043,3 795,8 1.460,1 1.200,9 31.12. 1.043,2 794,6 1.460,1 1.200,8 *1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unterneh menssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. *2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorja hre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen. Stand
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3179/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.09.2021
- Erstellt
- 02.09.2021 10:40