1604/2020
Annahme der Schenkung von Fitnessgeräten - Gymnasium Rodenkirchen Sürther Straße 55, 50996 Köln
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2476 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1604/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme der Schenkung von Fitnessgeräten - Gymnasium Rodenkirchen Sürther Straße 55, 50996 Köln Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung nimmt die Schenkung der Fitnessgeräte für das Gymnasium Rodenkirchen, Sürther Straße 55, 50996 Köln dankend an. Alternative: Die Bezirksvertretung lehnt die Schenkung der Fitnessgeräte für das Gymnasium Rodenkirchen, Sürther Straße 55, 50996 Köln ab. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Förderverein des Gymnasiums Rodenkirchen hat Fitnessgeräte (bewegliche Sportgeräte) für das Gymnasium Rodenkirchen zur unterrichtlichen Nutzung zur Verfügung gestellt (Schenkung). Voraussetzung für diese Schenkung ist die Übernahme der Gerätewartungskosten durch die Stadt Köln. In der Schulkonferenz vom 27.04.2020 wurde der Maßnahme zugestimmt. Die Schulleitung befürwortet die Anschaffung der Fitnessgeräte sehr. Die Geräte wurden ordnungsgemäß durch eine Fachfirma montiert. Ein TÜV-Zertifikat als prüfnach- weis gemäß der Prüfvorschriften liegt ordnungsgemäß vor. Der Gesamtwert der Schenkung beträgt 10.066 Euro. Das Bürgeramt Rodenkirchen hat sich zur Übernahme der Wartung der beweglichen Sportgeräte (Fitnessgeräte) bereit erklärt. Reparatur und Entsorgungskosten werden vereinbarungsgemäß über den Förderverein übernommen. 3 Die Verwaltung empfiehlt, die Schenkung anzunehmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1604/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.06.2020
- Erstellt
- 27.05.2020 14:31