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1604/2020

Annahme der Schenkung von Fitnessgeräten - Gymnasium Rodenkirchen Sürther Straße 55, 50996 Köln

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.06.2020, TOP 6.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2476 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1604/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Annahme der Schenkung von Fitnessgeräten - Gymnasium Rodenkirchen Sürther Straße 55, 
50996 Köln 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung nimmt die Schenkung der Fitnessgeräte für das Gymnasium Rodenkirchen, 
Sürther Straße 55, 50996 Köln dankend an.  
 
 
Alternative:  
 
Die Bezirksvertretung lehnt die Schenkung der Fitnessgeräte für das Gymnasium Rodenkirchen, 
Sürther Straße 55, 50996 Köln ab. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Förderverein des Gymnasiums Rodenkirchen hat Fitnessgeräte (bewegliche Sportgeräte) für das 
Gymnasium Rodenkirchen zur unterrichtlichen Nutzung zur Verfügung gestellt (Schenkung). 
 
Voraussetzung für diese Schenkung ist die Übernahme der Gerätewartungskosten durch die Stadt 
Köln.  
 
In der Schulkonferenz vom 27.04.2020 wurde der Maßnahme zugestimmt.  
Die Schulleitung befürwortet die Anschaffung der Fitnessgeräte sehr.  
Die Geräte wurden ordnungsgemäß durch eine Fachfirma montiert. Ein TÜV-Zertifikat als prüfnach-
weis gemäß der Prüfvorschriften liegt ordnungsgemäß vor. 
 
Der Gesamtwert der Schenkung beträgt 10.066 Euro.  
 
Das Bürgeramt Rodenkirchen hat sich zur Übernahme der Wartung der beweglichen Sportgeräte 
(Fitnessgeräte) bereit erklärt. Reparatur und Entsorgungskosten werden vereinbarungsgemäß über 
den Förderverein übernommen.

3 
Die Verwaltung empfiehlt, die Schenkung anzunehmen.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1604/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.06.2020
Erstellt
27.05.2020 14:31