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0072/2020

Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens zum Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus

Mitteilung Ausschuss 20.01.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.01.2020, TOP 17.14

Anlage 1 Geltungsbereich

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Siegerentwurf

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Anlage 1 Geltungsbereich

378 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Quartier Schlebuscher WegLQ.|OQ+|KHQKDXV
0 10050 200300 Meter

Mitteilung Ausschuss

8023 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Bölc Sa 
Vorlagen-Nummer 20.01.2020 
 0072/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
 
Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens zum Quartier Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus 
Der in Besitz der LEG Rheinland Köln GmbH befindliche Teil der Siedlung am Schlebuscher Weg 
besteht heute aus 43 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 204 Wohneinheiten im Stadtteil Höhenhaus 
des Bezirks Mülheim. Der Gebäudebestand der LEG stammt aus den 1950er und 1960er Jahren und 
ist marode und abgängig. 
 
Auf Grundlage erster Machbarkeitsstudien hat sich die LEG Rheinland Köln GmbH dazu entschlos-
sen, eine Neubebauung des gesamten ca. 4 ha großen Areals „Quartier Schlebuscher Weg“ mit Ab-
riss der vorhandenen Bausubstanz durchzuführen. Sie strebt eine Neuordnung mit bis zu 400 
Wohneinheiten an. Dabei soll das Projekt gemäß dem Kooperativen Baulandmodell Köln in der Mo-
dellfassung vom 10.05.2017 entwickelt werden, das heißt mind. 30 % der Geschossfläche Wohnen 
müssen als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. Zusätzlich soll noch ein Anteil als 
preisgedämpfter Wohnungsbau umgesetzt werden. 
 
Der Neuordnungsprozess kann hierbei in zwei Aufgabenbestandteile gegliedert werden:  
1. Sicherstellung eines sozial ausgewogenen Angebotes von Ersatzwohnungen (nach Möglichkeit 
am gleichen Standort) mit dem dazugehörigen Umzugsmanagement inkl. der Betreuung der heu-
tigen Mieterinnen und Mieter während des gesamten Neuordnungsprozesses. 
2. Städtebaulich-freiraumplanerische und architektonische Neugestaltung innerhalb der bestehen-
den Siedlungsgemeinschaft auch zur Vorbereitung des nötigen Planungsrechts nach Baugesetz-
buch (BauGB). 
 
Die Neubebauung bietet neben dem Ersatz von zeitgemäßen und marktgerechten Wohnungen auch 
die Chance, zusätzlichen Wohnraum an einem Standort zu schaffen, der über viele Standortvorteile 
u.a. die unmittelbare Nähe zum Dünnwalder Wald verfügt. Darüber hinaus werden eine Kindertages-
stätte sowie öffentliche Grün- und Spielplatzflächen die soziale Infrastruktur stärken. 
 
Zur Sicherung der städtebaulich-freiraumplanerischen und architektonischen Qualität hat sich die 
LEG Rheinland Köln GmbH in Abstimmung mit der Stadt Köln entschieden, ein qualitätssicherndes 
Verfahren durchzuführen. Dies wurde aufgrund der besonderen Aufgabenstellung als zweiphasiger, 
kooperativer Wettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe von 2013 durchgeführt:  
 Phase 1 mit Fokus auf das städtebaulich-freiraumplanerische Konzept. 
 Phase 2 mit der Ausarbeitung dieses Konzepts und der exemplarischen Vertiefung der architek-
tonischen Gestaltqualität, Funktionalität und Wohnqualität im Innen- und Außenraum. 
 
In einem Mieteranschreiben vom 23.04.2019 und einer Abendveranstaltung zur Mieterinformation am 
04.06.2019 hat die LEG Rheinland Köln GmbH ihre Mieterinnen und Mieter am Schlebuscher Weg zu 
ihrem Vorhaben informiert und bereits seit April 2019 eine entsprechende Betreuung eingerichtet. Der

2 
 
Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren wurde am 06.05.2019 in der Bezirksvertretung 
und am 16.05.2019 im Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Zudem wurde die frühzeitige Beteiligung 
der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Absatz 1 BauGB am 17.06.2019 in Form einer Abendveran-
staltung durchgeführt. Die hier gesammelten Anregungen flossen in die Aufgabenstellungen zum 
Wettbewerb ein. 
Der Wettbewerb wurde vom 1.10.2019 bis zum 27.11.2019 durchgeführt. Das 13-köpfige Preisgericht 
unter dem Vorsitz von Prof. Uli Seher aus Paris bestand aus Vertretern der LEG, Politik und Verwal-
tung sowie anerkannten Fachleuten aus der Planungspraxis. Es nahmen zehn Bürogemeinschaften 
aus Architektur- mit Landschaftsarchitekturbüros teil, die nachfolgend genannt werden (in Klammern: 
Zeitpunkt des Ausscheidens, bzw. Rang der Prämierung): 
 
 hector3 architekten Schneider Breuer PartmbH, Düsseldorf mit GTL Landschaftsarchitekten, 
Kassel (ausgeschieden nach Phase 1) 
 KBNK ARCHITEKTEN GMBH, Hamburg mit Landschafts.Architektur Birgit Hammer, Berlin (3. 
Preis) 
 kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH, Köln mit Key lab, Berlin (aus-
geschieden in Phase 2, 1. Wertungsrundgang) 
 pbs architekten Gerlach Wolf Böhning, Aachen mit +grün GmbH Landschaftsarchitektur, 
Düsseldorf (2. Preis) 
 ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln mit urbanegestalt PartG mbB, Köln 
(ausgeschieden nach Phase 1) 
 molestina architekten, Köln mit FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf (ausge-
schieden in Phase 2, 1. Wertungsrundgang) 
 LORBER PAUL ARCHITEKTEN GMBH, Köln mit KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und 
Stadtentwicklung, Krefeld (ausgeschieden in Phase 2, 2. Wertungsrundgang) 
 Schmitz-Helbig Architektur, Köln mit Förder Landschaftsarchitekten GmbH, Essen (ausge-
schieden nach Phase 1) 
 schultearchitekten, Köln mit stern landschaften, Köln (ausgeschieden nach Phase 1) 
 Urban Agency, Kopenhagen (DK) mit friedburg & Co, Berlin (1. Preis) 
 
Mit dem Wettbewerb gelang es eine breite Vielfalt von Vorschlägen für eine Neuordnung des Sied-
lungsbereichs zu erhalten (siehe Dokumentationsbroschüre zum Wettbewerb). Es gab unterschiedli-
che Lösungsansätze insbesondere bezüglich der Frage, ob das neue Quartier die benachbarte Sied-
lungsstruktur fortsetzen und nur behutsam neu interpretieren oder eine etwas offensivere neue Ei-
genständigkeit entwickeln soll. Das Preisgericht diskutierte bis zum letzten Wertungsdurchgang inten-
siv. Dabei wurde immer auch besonderes Augenmerk auf den unterschiedlich vorgeschlagenen Um-
gang mit privaten und öffentlichen Freiräumen und die Höhenentwicklung der Gebäude gelegt. Ferner 
spielten Aspekte der Wirtschaftlichkeit und generelle Machbarkeit der Konzepte insbesondere für die 
LEG als Vorhabenträgerin eine wichtige Rolle. Nach dem dritten Wertungsrundgang der zweiten 
Preisgerichtssitzung erschien letztlich der Entwurf von Urban Agency mit friedburg & Co am überzeu-
gendsten.  
 
Die vorgeschlagene städtebauliche Struktur basiert auf der Weiterentwicklung der umliegenden 
Stadtstruktur (siehe Anlage 2). Dabei werden Ensemble aus Einzelhäusern gebildet, die je um einen 
Grünraum angeordnet sind. Abgeleitet aus der umliegenden Siedlungsstruktur wird eine spielerische 
Kleinteiligkeit und Vielfalt der Einzelhäuser vorgeschlagen, die in Anlehnung an gewachsene Stadt-
strukturen ein harmonisches Einfügen in den städtebaulichen Kontext ermöglichen. Die Ausbildung 
von Vorgärten und die konsequente Aufnahme von Satteldächern leisten einen weiteren Beitrag für 
die Integration in die Umgebung, bei gleichzeitiger Erhöhung der Wohneinheiten. Da jeder Teilbereich 
über einen eigenen Freiraum verfügt, besitzen die Freiräume ein hohes identitätsstiftendes Potential, 
ohne sich dabei einer Nutzung von außen zu verschließen. Sie sind kommunikativ und sozial über-
wacht und bilden im Kontext zu den großen, landschaftlichen Räumen Donauweg und Dellbrücker 
Wald einen charakterlich eigenständiges Bindeglied in der Freiraumvernetzung. 
 
Beurteilt wurden neben den städtebaulich-freiraumplanerischen Leistungen auch die architektoni-
schen Leistungen der Arbeiten. Hier erhielten die drei prämierten Bürogemeinschaften jeweils den 
zweiten Platz.

3 
 
 
Die Ausloberin folgt der einstimmigen Empfehlung der Jury, die Arbeit mit dem ersten Preis mit der 
weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Es gilt nun, insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschaft-
lichkeit, den Entwurf  hinsichtlich der Architektur anzupassen und auszuarbeiten, ohne den nun defi-
nierten städtebaulichen Rahmen zu verlassen. Der überarbeitete Entwurf wird Grundlage für den Be-
bauungsplanentwurf sein. 
Die Wettbewerbsarbeiten wurden vom 12.12.2019 bis zum 06.01.2020 im Foyer des Bezirksrathau-
ses Mülheim, Wiener Platz 2a 51065 Köln öffentlich ausgestellt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Siegerentwurf 
 
gez. Greitemann

Anlage 2 Siegerentwurf

157 Zeichen

Urban Agency, Kopenhagen (DK) mit friedburg & Co, Berlin 
(1. Preis Wettbewerb Neubebauung des Wohnstandortes am Schlebuscher Weg in Köln Höhenhaus)
Anlage 2

Beratungsverlauf (2)

27.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0072/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.01.2020
Erstellt
13.01.2020 06:25