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2011/0210

Nachtragshaushalt 2011 hier: Mehrkosten von 148.500 Euro bei Kostenstelle 041-040-1000

Magistratsvorlage 27.06.2011

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2011/0210

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2011/0210

4278 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.07.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Kulturamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0210 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Nachtragshaushalt 2011 
hier: Mehrkosten von 148.500 Euro bei Kostenstelle 041-040-1000 
 
Vorlage vom: 27.06.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Die Zuweisung an das Land Hessen für das Staatstheater, 041-040-1000 Sachkonto 7121020  
    wird im Haushaltsjahr 2011 um 148.500 Euro für die technische Umrüstung der Mikroport- 
    anlage erhöht. 
 
2. Die zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen eines Nachtragshaus- 
    haltes 2011 etatisiert. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.06.2011: 
 
 
Begründung:
 
 
Die Tonübertragung (Sprache/Gesang) bei Theateraufführungen erfolgt drahtlos per Funk mittels sog. 
Mikroportanlagen. Die Regulierungsbehörde der Bundesnetzagentur hat die Funkfrequenzen an Mo-
bilfunkunternehmen verkauft und neu verteilt. Mit den nunmehr zugeteilten Frequenzen kann die im 
Staatstheater vorhandene Mikroportanlage nicht mehr betrieben werden. Eine technische Umrüstung 
ist erforderlich.  
 
Die Problematik betrifft deutschlandweit alle Veranstalter, die drahtlose Mikroportanlagen nutzen 
(Theater, Stadthallen, Sportstätten, Kirchen …). Die Länder hatten im Bundesrat ihre Zustimmung zur 
‚Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanung’ von einer Unterstützung des Bundes zu den 
Umstellungskosten abhängig gemacht. Die Richtlinie liegt nun im Entwurf vor. Jedoch sind die Vor-
aussetzungen derart ausgestaltet, dass das Staatstheater hieraus keine Ausgleichsmittel erwarten 
kann. 
 
Es war nach den vorliegenden Informationen zunächst nicht davon auszugehen, dass die Umstellung 
der Frequenzen bis zum Sommer 2011 und vor abschließender Behandlung der Ausgleichsregelung  
flächendeckend umgesetzt wird. Zwischenzeitlich haben aber die Mobilfunkunternehmen - ungeachtet 
dieser Fragestellungen - bereits mit der Umstellung der Frequenzen begonnen. Aufgrund befürchteter 
Wettbewerbsnachteile sind die Unternehmen nicht bereit, den tatsächlichen Zeitpunkt der Umstellung 
zu benennen. Für die betroffenen Veranstalter ergibt sich hieraus großer Handlungsdruck. Durch den 
flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes drohen Störungen und Totalausfall der drahtlosen 
Mikrofonanlagen schon in der Sommersaison 2011. Nach Mitteilung des deutschen Bühnenvereins ist 
es in einigen Theatern schon zu Störungen beim Betrieb der Übertragungsanlagen gekommen. Der 
Deutsche Bühnenverein empfiehlt seinen Mitgliedern daher dringend die sofortige
 technische Umrüs-
tung der Anlagen. Andernfalls sind geplante Aufführungen gefährdet. 
 
Die Kosten für die technische Umrüstung der Mikroportanlage des Staatstheaters belaufen sich auf 
309.400 Euro. Die Mehrausgaben können vom Theater im Haushaltsvollzug 2011 nicht erwirtschaftet 
werden. 
 
Gemäß Theatervertrag von 1971 werden die Kosten für den Betrieb des Staatstheaters, die nicht aus 
eigenen Einnahmen gedeckt werden können, von Stadt und Land im Verhältnis 48/52 getragen. Der 
Landesanteil für die Umrüstung der Mikroportanlage in Höhe 160.888 Euro wurde als überplanmäßige 
Ausgabe bewilligt unter der Maßgabe, dass der städtische Anteil in Höhe von 148.500 Euro ebenfalls 
bereitgestellt wird. 
 
Die Maßnahme kann nicht aufgeschoben werden. Wenn die technische Umrüstung nicht erfolgt, kön-
nen nach Frequenzumstellung keine Aufführungen im Sprech- und Musiktheater stattfinden. Der Ein-
nahmeverlust durch den Vorstellungsausfall kann für drei Monate auf bis zu 200.000 Euro beziffert 
werden.  
 
 
Darmstadt, den 27.06.2011 
41 501015 Ar Nst.: 3341 
 
Der Dezernent I      Der Dezernent III 
 
 
 
 
Jochen Partsch      Andre Schellenberg 
Oberbürgermeister 
     Kämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0210
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.06.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00