0117/2024
Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Allgemein Antwort Johannes-Giesberts-Park
12190 Zeichen
0117/2024 Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park Anlage 2 – Beantwortungen zu Einwohneranfragen Aufgrund der Vielzahl an Anfragen aus der Bürgerschaft nimmt die Verwaltung zum Thema Flächentausch/ -nutzung zwischen der Hundefreilauffläche und dem Sportangebot im Folgenden vorab gebündelt Stellung. In der Kürze der Zeit war eine fristgerechte Beantwortung jeder einzelnen Anfrage bisher nicht möglich. Jede Anfrage wird jetzt durch die Verwaltung beantwortet werden. Am 03.11.2022 beschloss die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussvorlage mit dem Titel „Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park“ (3020/2022). Mit diesem Beschluss beauftragte die Bezirksvertretung die Verwaltung mit der Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Park gemäß dem skizzenhaften Gesamtkonzept, auch Vorentwurfsskizze genannt. Aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes geht hervor, dass anhand einer durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die Umgestaltung der Parkanlage miteinbezogen werden sollen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist vom 10. bis 30. April 2023 durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die darauf beruhende Planung sind anschließend der Bezirksvertretung Nippes zur Abstimmung vorzulegen. Davon ausgenommen sind die vorgezogenen Maßnahmen der Pflanzung der Obstbäume und das Anlegen der Wildblumenwiese. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage (0117/2024) beigefügt und auch im Detail auf der Homepage für Meinung für Köln dargestellt ist, wird der Politik hiermit vorgestellt. Aus den Ergebnissen der Beteiligung resultiert die Grundsatzfrage der Flächennutzung/ -aufteilung, welche als Entscheidungsgrundlage der Bezirksvertretung Nippes in der Beschlussvorlage (0117/2024) vorgelegt wird. Darin enthalten sind zwei Varianten für die Flächenaufteilung. Eine Entscheidung über die Flächenverteilung obliegt der Bezirksvertretung Nippes. Diese Entscheidung wird der Erstellung der Entwurfsplanung vorgezogen. Folgende zusammengefasste Fragestellungen zum Thema Flächennutzung/ - aufteilung sind bei der Bezirksvertretung eingegangen: Warum wird der Bolzplatz vergrößert? Warum wird er nicht an vorhandener Stelle vergrößert? Warum soll er in die Mitte des Parks verlegt werden? Warum steht die Verkleinerung der Hundefreilauffläche im Fokus? Warum wird die Hundefreilaufflächen nicht in Größe und Art erhalten? Antwort der Verwaltung: Eine Parkanlage dient allen Kölner*innen mit unterschiedlichen Interessen der Freizeitgestaltung und Erholung. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die unterschiedlichen Interessen der Teilnehmenden abzulesen. Der vorhandene Bolzplatz zwischen Kinderkrankenhaus und Kleingartenanlage an der Amsterdamer Straße gelegen hat in seiner jetzigen Größe und Gestalt Bestandsschutz. Als Ergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geht hervor, dass ein größeres Sportangebot und auch eine Vergrößerung sowie Ertüchtigung des vorhandenen Bolzplatzes gewünscht sind. Eine Vergrößerung des Bolzplatzes ist aufgrund von Lärmschutz an vorhandener Stelle nicht möglich. Gemäß Lärmfibel muss zwischen einem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger Nutzung ein Abstand von 100 m eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben. Eine Vergrößerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Wohnbebauung nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 67480-02 vor. Die genaue Ausgestaltung von zusätzlichen Sportangeboten wird bei positivem Entscheid Teil der Entwurfsplanung sein. Wurde eine Auswertung über die Anzahl der Nutzer*innen der Hundefreilauffläche durchgeführt? Wie hat sich die Zahl der Hunde, für die Hundesteuer gezahlt wird, im Stadtbezirk Nippes insgesamt und in den an den Johannes-Giesberts-Park grenzenden Stadtteilen seit Beginn der Pandemie entwickelt? Antwort der Verwaltung: Eine Auszählung der täglichen Nutzer*innen vor Ort im Johannes-Giesberts-Park hat weder für Hundebesitzer*innen noch für Spaziergänger*innen, Sportler*innen oder ähnlichem stattgefunden. Der Johannes-Giesberts-Park liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes. Die angrenzenden Stadtteile sind Neustadt-Nord, Riehl, Niehl, Weidenpesch, Mauenheim, Bilderstöckchen, Neuehrenfeld. Die Entwicklung der Anzahl der steuerlich gemeldeten Hunde für den Stadtbezirk Nippes und die angrenzenden Stadtbezirke ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: 2020 Stadtbezirk 31.03.2020 Bis 31.12.2020 2021 2022 2023 16.01.2024 Nippes 2.700 2.876 3.055 3.150 3.503 3.189 Chorweiler 3.664 3.814 3.997 4.140 4.183 4.142 Ehrenfeld 3.350 3.575 3.856 4.080 4.197 4.169 Innenstadt 1.258 1.343 1.478 1.676 1.797 1.781 Von den 3.189 Hunden im Stadtbezirk Nippes sind gemäß Angaben im Steueramt 633 große Hunde (Schulterhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm) gemeldet. Hat die Stadt ausreichend untersucht, welchen Gefahren Radfahrer*innen und Autofahrer*innen auf der angrenzenden Amsterdamer Straße mit der Verlegung der Hundefreilauffläche auf den jetzigen Bolzplatz ausgesetzt werden? Wie werden die Hunde vor Gefahren wie Fahrradfahrer*innen, Sportler*innen oder spielenden Kindern geschützt? Antwort der Verwaltung: Im angesprochenen Bereich der Amsterdamer Straße gilt die Straßenverkehrsordnung § 1. Demnach gelten folgende Grundregeln: „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Bereits an der bestehenden Hundefreilauffläche gab es angrenzend einen Fuß- und Radweg. Weiterhin gilt im Johannes-Giesberts-Park grundsätzlich die Kölner Stadtordnung (kurz KSO). Gemäß KSO §24 Abs. 5 ist „beim Befahren der Wege in öffentlichen Grünflächen mit einspurigen Fahrrädern, (…) auf andere Personen in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. Es ist verboten, abseits der Wege, wie z. B. auf Wiesen, Treppen oder Gartenanlagen zu fahren.“ Ferner dienen gemäß KSO §28 Abs. 1 „Hundefreilaufflächen (…) neben allgemeinen Erholungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden (…) .“ Außerhalb der Hundefreilaufflächen sind gemäß KSO §27 Abs. 1 Hunde „… in öffentlichen Grünflächen und Wildparks an der Leine zu führen. Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigt werden.“ Darüber hinaus ist gemäß KSO §27 Abs. 2 „das Mitführen von Hunden – mit Ausnahme von Blindenführhunden und Behindertenbegleithunden – (…) auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen“ verboten. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Insofern ist eine bauliche Trennung von z.B. einer Hundefreilauffläche nicht erforderlich. Eine Trennung von Flächen kann durch Wege und Abstände zwischen den Flächen erfolgen. Eine Verpflichtung der Stadt Köln besteht hierzu nicht. Gemäß §1 und 2 Tierschutzgesetz ist der Mensch verantwortlich, für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu gehört auch, dass der Tierbesitzer für die Vorsorge von Gefahren durch oder für sein Tier verantwortlich ist. Dieses Gesetz bezieht sich auch auf die Jagd von Hasen oder Kaninchen. Ein Hund darf nicht jagen, es sei denn, er wird von einem Jäger abgerichtet und zur Jagd gezielt eingesetzt. Dennoch wird eine Möglichkeit zur Abgrenzung der Hundefreilauffläche zu anderen Nutzungen bspw. der Amsterdamer Straße hin in der Entwurfsplanung geprüft. Nach der Erstellung des Entwurfes wird dieser der Politik erneut zur Entscheidung vorgelegt. Wie wird die Anleinpflicht kontrolliert? Wie wird das Problem mit dem Hundekot gelöst? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Personalkapazitäten kann durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln die Örtlichkeit aufgesucht und ordnungsbehördlich überwacht werden. In den Sommermonaten erfolgt dies auf Grund der Aufgabenschwerpunkte intensiver, sodass eine stetige Präsenz erfolgt. Allgemein gilt auch auf Hundefreiflächen gemäß Kölner Stadtverordnung §4 das Verbot der Verunreinigung durch Tiere. Verunreinigungen durch Tiere sind von der sie führenden Person unverzüglich zu beseitigen. Das Aufstellen von Mülleimern und Hundekotbeuteln wird in der Entwurfsplanung überprüft. Der Johannes- Giesberts-Park wird regulär 1 x in der Woche von der AWB angefahren. Hierbei werden die Papierkörbe geleert und auch die Grünflächen von Streumüll befreit. In den Sommermonaten fährt die AWB den Park mehrfach in der Woche zur sogenannten Bedarfsreinigung an, da der Bedarf durch die vielen Menschen die im Park verweilen erhöht ist. Dies findet in der Regel an einem Werktag statt. Zusätzlich kann der Ordnungsdienst bei akuten Situationen über die Leitstelle (Rufnummer: 0221/221-32000) kontaktiert werden. Warum wird kein Hundeparcours geplant? Antwort der Verwaltung: Hundefreilaufflächen dienen neben dem allgemeinen Erholungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden. Entsprechend dieser Vorgaben der Stadtverordnung Köln stellt die Errichtung eines Hundeparcours eine Einschränkung des allgemeinen Erholungszweckes für alle Nutzer*innen dar. Warum wird der Spielplatz erneuert? Warum wird ein Kletterpark für Kinder geplant? Wie groß ist der Spielplatz? Antwort der Verwaltung: Der bestehende Spielplatz im Johannes-Giesberts-Park ist zur Zeit nicht ausgebaut. Gerade während und nach der Corona Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig informelle Spiel- und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum sind. Aktuell verfügt Nippes über 117.867 Einwohner*innen, davon 18.543 Kinder und Jugendliche. Laut der aktuellen Spielraumplanung ergibt sich daraus im Bezirk Nippes ein Mangel an Spielflächen von insgesamt 120.806 m². Anhand der demografischen Entwicklung lässt sich ablesen, dass Nippes ein stark wachsender Stadtteil ist. Der Grund ist der Zuzug von Familien mit Kindern und Jugendlichen und die Realisierung von Um- und Neubaugebieten. Das machen auch die zahlreichen Neubauprojekte deutlich, wie zum Beispiel das in 2021 fertiggestellte Clouth Quartier. Allein bei diesem Bauprojekt sind 1.200 neue Wohnungen hinzugekommen. Die Größe des Bauprojektes löste einen neuen Bedarf an Spielplatzfläche aus, da neue Bewohner*innen hinzugezogen sind. In diesem Zuge musste der Bauhabenvorträger einen öffentlichen Spielplatz erreichten bzw. ausbauen, dabei entstand der Spielplatz auf dem Luftschiff Platz. Durch die stärkere Verdichtung des Stadtraums müssen fußläufig erreichbar attraktive, altersgerechte und bedarfsgerechte Spielräume für Kinder und Jugendliche errichtet werden. Um diesen Mangel zu begegnen müssen auch bestehende Spielplatzflächen mit einem hohen Spielwert ausgebaut oder neugebaut werden. Die zentrale Lage und Größe, sowie die Nähe zum Kinderkrankenhaus, des Johannes-Giesberts-Parks stellt ein beliebtes Ausflugsziel für Familien dar. Der Ausbau der vorhandenen Spielplatzfläche bietet Kindern und Jugendlichen, sowie Familien, eine hohe Aufenthaltsqualität und einen gesteigerten Spielwert. Vor diesem gesamten Hintergrund wird die Notwendigkeit des Ausbauens der vorhandenen Spielplatzfläche im Johannes-Giesberts-Park deutlich. Darüber hinaus könnte durch eine Trennung der Hundefreilauffläche und der Spielplatzfläche das subjektive Sicherheitsgefühl der spielenden Kinder und Jugendliche erhöht und ein unbeschwertes Spielen ermöglicht werden. Fazit Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Der Entwurf wird der Politik dann wieder zur Entscheidung vorgelegt. Das vorgestellte skizzenhafte Gesamtkonzept, welches Bestandteil der Beschlussvorlage zur „Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks“ (3020/2022) ist, diente dem Grundsatzbeschluss als Basis für die Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umgestaltung des Parks.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3446 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 0117/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kennt- nis und beauftragt die Verwaltung mit der Verlegung der Hundefreilauffläche zu Gunsten grö- ßerer Sportflächen und entsprechend mit der weiteren Planung zur Umgestaltung Johannes- Giesberts-Park. Alternative: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Planung gemäß Gesamtkonzept zur Umgestal- tung des Johannes-Giesberts-Park (3020/2022), wobei die Hundefreilauffläche an Ort und Stelle verbleibt und der Bolzplatz nur in Bestandsgröße entsprechend saniert wird. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragte die Verwaltung mit der Umgestaltung des Johan- nes-Giesberts-Park (3020/2022) auf Grundlage des vorgelegten Gesamtkonzeptes und mit Einbezug der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Beteiligungskonzept. Im April 2023 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Online-Dialog, Flyern und Beteiligungs- kasten sowie einem Ortstermin durchgeführt, wobei viele Anregungen und Ideen eingegangen sind. Eine ausführliche Erläuterung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf dem Beteiligungspor- tal der Stadt Köln zu finden. Die zusammengefassten Ergebnisse können der Präsentation in Anlage 1 entnommen werden. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gehen zwei Wünsche ganz besonders hervor: - Der Wunsch nach einem großen Fußball-/Bolzplatz - Der Wunsch nach einer Trennung zwischen Hundefreilauffläche und Spielplatz Thematik Bolzplatz Der vorhandene Bolzplatz zwischen Kinderkrankenhaus und Kleingartenanlage an der Ams- terdamer Straße gelegen hat in seiner jetzigen Größe und Gestalt Bestandsschutz. Eine Ver- größerung ist aufgrund von Lärmschutz nicht möglich. Gemäß Lärmfibel muss zwischen ei- nem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger Nutzung 100 m Abstand eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben. Eine Vergrößerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Wohnbe- bauung nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 67480-02 vor. Thematik Hundefreilauffläche Dies hat zur Folge, dass die Hundefreilauffläche für die Erweiterung des Sportangebotes wei- chen muss. Um das Angebot einer Hundefreilauffläche dennoch zu erhalten, was auch den Wünschen der Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht, wird diese auf den jetzigen Standort des Bolzplatzes verschoben. Damit ergibt sich eine Verkleinerung der Fläche um 2/3 zur jetzigen Größe, wobei die neuen Wegeverbindungen die Grenzen der Fläche darstellen. Somit erfolgt durch den Flächentausch zwischen Hundefreilauffläche und jetzigem Bolzplatz eine Trennung zwischen den Nutzungen Spiel/Sport und Hund, die Hundefreilauffläche bleibt erhalten und es ergibt sich ein größeres Sportangebot, wie es in der Öffentlichkeitsbeteiligung gewünscht war. Anlagen 1. Zusammenfassung Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1 - Zusammenfassung Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
4943 Zeichen
Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Zusammenfassung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung Johannes-Giesberts-Park Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Der Johannes-Giesberts-Park – natürlich aktiv! Der zwischen dem Nordpark und dem Inneren Grüngürtel gelegene Johannes-Giesberts-Park ist bei den Bürger*innen sehr beliebt und dadurch stark frequentiert. Die derzeit vorhandenen Wegeverbindungen erlauben zwar ein Durchqueren des Parks, ermöglichen allerdings kein längeres Verweilen oder Flanieren durch die Grünanlage. Dies hat zu zahlreichen Trampelpfaden durch sensible und schützenswerte Ökosysteme und somit zu einer Beeinträchtigung der dortigen Flora und Fauna geführt. Um die vorhandenen Ökosysteme als Bestandteile des Biotopverbundsystems zu schützen, gleichzeitig aber auch das vorhandene Nutzungsangebot aufzuwerten, wurde ein Gesamtkonzept für den Johannes- Giesberts-Park erstellt. Dieses Konzept sieht bislang folgendes vor: • die vorhandenen Spielflächen aufwerten • den bestehenden Obsthain erweitern • eine Wildblumenwiese anlegen • Schattenbereiche durch Pflanzung von Bäumen in Gruppen schaffen • Wegebeziehungen erweitern und verlagern sowie Teilentsiegelung • die Biotopfläche entlang der westlichen Grenze zum Clouth Quartier ausweiten und stärken • einen Unterstand errichten • ein Vogelwäldchen bilden • den vorhandenen Bolzplatz aufwerten • Urban Gardening integrieren • einen Bewegungsparcours installieren Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Anzahl der Teilnehmer*innen und Art der Beteiligung - Teilnehmer-Zugehörigkeit - Anwohner*in: 348 - Nutzer*in des Parks: 234 - Mitglied eines Vereins: 35 - Eingegangene Bewertungen gesamt: 597 - Ausgefüllte Fragebögen: 278 - Ausgefüllte online Formulare: 299 - Eingegangene Emails: 20 - Positive Bewertungen im Online Dialog: 771 - Kommentare gesamt: 393 - Auf Fragebögen: 213 - Beiträge im Online-Dialog: 160 - Per Email: 20 Geschlecht männlich weiblich divers Alter Bis 30 Jahre 31 bis 60 Jahre Über 61 Jahre Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 236 257 326 195 167 271 268 80 83 268 254 0 50 100 150 200 250 300 350 Auswertung Geräteauswahl Anzahl Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Top 10 der eingegangenen Kommentare - Mehr Bäume und Sträucher nachpflanzen - Trennung Hundefreilauffläche und Kinderspiel - Hundefreifläche erhalten - Wegesystem ausbauen – Pfützenbildung vermeiden - Radfahrer/ Fußgänger entzerren - Basketballplatz - Fußballwiese am Krankenhaus erhalten oder Tore weiter voneinander entfernt aufstellen - Mehr Sitzgelegenheiten und Abfallbehälter - Mehr Schattenbereiche und Unterstand - Toiletten Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Top 10 der eingegangenen Kommentare - Mehr Bäume und Sträucher nachpflanzen - Trennung Hundefreilauffläche und Kinderspiel - Hundefreifläche erhalten - Wegesystem ausbauen – Pfützenbildung vermeiden - Radfahrer/ Fußgänger entzerren - Basketballplatz - Fußballwiese am Krankenhaus erhalten oder Tore weiter voneinander entfernt aufstellen - Mehr Sitzgelegenheiten und Abfallbehälter - Mehr Schattenbereiche und Unterstand - Toiletten Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Thematik Bolzplatz - Der vorhandene Bolzplatz hat eine Länge von ca. 38m - Die abgespielte Fläche der Fußballmannschaft hat eine Länge von ca. 55m - Der Bebauungsplan Nr. legt einen Sportplatz in der öffentlichen Grünfläche mittig auf der vorhandenen Hundefreilauffläche fest - Gemäß Lärmfibel muss zwischen einem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger Nutzung 100 m Abstand eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben Fazit: die Veränderung des vorhandenen Bolzplatzes in seiner Größe ist an jetzigem Standort nicht möglich Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Thematik Hundefreilauffläche - Die Hundefreilauffläche umfasst aktuell rund 22.000qm und wird von Hundebesitzern inkl. Hund gut besucht - Einige Besucher des Johannes- Giesberts-Park fordern eine Verkleinerung der Hundefreilauffläche, damit mehr Grünfläche für den Menschen bleibt - Die Hundefreilauffläche liegt auf der als Sportplatz im Bebauungsplan gekennzeichneten Fläche - Um den Bolzplatz vergrößern zu können muss ein Tausch der Flächen für Hunde und des Bolzplatzes vollzogen werden Fazit: Verlegung mit einer Verkleinerung um 2/3 der Fläche ohne störende Faktoren wie Wegeverbindungen innerhalb der Hundefreilauffläche
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Amsterdamer Straße
- Luftschiff-Platz
- Im Park
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0117/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.01.2024
- Erstellt
- 08.01.2024 13:54