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0117/2024

Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.01.2024, TOP 9.1.2

Anlage 2 - Allgemein Antwort Johannes-Giesberts-Park

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Zusammenfassung Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 - Allgemein Antwort Johannes-Giesberts-Park

12190 Zeichen

0117/2024 Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park 
Anlage 2 – Beantwortungen zu Einwohneranfragen  
 
 
Aufgrund der Vielzahl an Anfragen aus der Bürgerschaft nimmt die Verwaltung zum 
Thema Flächentausch/ -nutzung zwischen der Hundefreilauffläche und dem 
Sportangebot im Folgenden vorab gebündelt Stellung. In der Kürze der Zeit war eine 
fristgerechte Beantwortung jeder einzelnen Anfrage bisher nicht möglich. Jede 
Anfrage wird jetzt durch die Verwaltung beantwortet werden. 
 
Am 03.11.2022 beschloss die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussvorlage mit 
dem Titel „Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park“ (3020/2022). Mit diesem 
Beschluss beauftragte die Bezirksvertretung die Verwaltung mit der 
Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Park gemäß dem skizzenhaften 
Gesamtkonzept, auch Vorentwurfsskizze genannt. Aus dem Beschluss der 
Bezirksvertretung Nippes geht hervor, dass anhand einer durchzuführenden 
Öffentlichkeitsbeteiligung die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die 
Umgestaltung der Parkanlage miteinbezogen werden sollen. Die 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist vom 10. bis 30. April 2023 durchgeführt worden. 
 
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die darauf beruhende Planung sind 
anschließend der Bezirksvertretung Nippes zur Abstimmung vorzulegen. Davon 
ausgenommen sind die vorgezogenen Maßnahmen der Pflanzung der Obstbäume 
und das Anlegen der Wildblumenwiese.  
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage 
(0117/2024) beigefügt und auch im Detail auf der Homepage für Meinung für Köln 
dargestellt ist, wird der Politik hiermit vorgestellt. Aus den Ergebnissen der 
Beteiligung resultiert die Grundsatzfrage der Flächennutzung/ -aufteilung, welche als 
Entscheidungsgrundlage der Bezirksvertretung Nippes in der Beschlussvorlage 
(0117/2024) vorgelegt wird. Darin enthalten sind zwei Varianten für die 
Flächenaufteilung. Eine Entscheidung über die Flächenverteilung obliegt der 
Bezirksvertretung Nippes. Diese Entscheidung wird der Erstellung der 
Entwurfsplanung vorgezogen.  
 
Folgende zusammengefasste Fragestellungen zum Thema Flächennutzung/ -
aufteilung sind bei der Bezirksvertretung eingegangen:  
 
Warum wird der Bolzplatz vergrößert? Warum wird er nicht an vorhandener Stelle 
vergrößert? Warum soll er in die Mitte des Parks verlegt werden? Warum steht die 
Verkleinerung der Hundefreilauffläche im Fokus? Warum wird die 
Hundefreilaufflächen nicht in Größe und Art erhalten? 
Antwort der Verwaltung: Eine Parkanlage dient allen Kölner*innen mit 
unterschiedlichen Interessen der Freizeitgestaltung und Erholung. Aus der 
Öffentlichkeitsbeteiligung sind die unterschiedlichen Interessen der Teilnehmenden 
abzulesen.

Der vorhandene Bolzplatz zwischen Kinderkrankenhaus und Kleingartenanlage an 
der Amsterdamer Straße gelegen hat in seiner jetzigen Größe und Gestalt 
Bestandsschutz. Als Ergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geht hervor, dass 
ein größeres Sportangebot und auch eine Vergrößerung sowie Ertüchtigung des 
vorhandenen Bolzplatzes gewünscht sind. Eine Vergrößerung des Bolzplatzes ist 
aufgrund von Lärmschutz an vorhandener Stelle nicht möglich. Gemäß Lärmfibel 
muss zwischen einem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger 
Nutzung ein Abstand von 100 m eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen 
Bolzplatz nicht gegeben.  
Eine Vergrößerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur 
Wohnbebauung nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch 
der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 67480-02 vor.  
Die genaue Ausgestaltung von zusätzlichen Sportangeboten wird bei positivem 
Entscheid Teil der Entwurfsplanung sein. 
 
Wurde eine Auswertung über die Anzahl der Nutzer*innen der Hundefreilauffläche 
durchgeführt? Wie hat sich die Zahl der Hunde, für die Hundesteuer gezahlt wird, im 
Stadtbezirk Nippes insgesamt und in den an den Johannes-Giesberts-Park 
grenzenden Stadtteilen seit Beginn der Pandemie entwickelt? 
Antwort der Verwaltung: Eine Auszählung der täglichen Nutzer*innen vor Ort im 
Johannes-Giesberts-Park hat weder für Hundebesitzer*innen noch für 
Spaziergänger*innen, Sportler*innen oder ähnlichem stattgefunden. 
Der Johannes-Giesberts-Park liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes. Die angrenzenden 
Stadtteile sind Neustadt-Nord, Riehl, Niehl, Weidenpesch, Mauenheim, 
Bilderstöckchen, Neuehrenfeld. Die Entwicklung der Anzahl der steuerlich 
gemeldeten Hunde für den Stadtbezirk Nippes und die angrenzenden Stadtbezirke 
ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: 
2020 
Stadtbezirk  31.03.2020 Bis 31.12.2020 2021 2022 2023 16.01.2024 
Nippes 2.700 
 
2.876 3.055 3.150 3.503 3.189 
Chorweiler 3.664 3.814 3.997 4.140 4.183 4.142 
Ehrenfeld 3.350 3.575 3.856 4.080 4.197 4.169 
Innenstadt 1.258 1.343 1.478 1.676 1.797 1.781 
Von den 3.189 Hunden im Stadtbezirk Nippes sind gemäß Angaben im Steueramt 
633 große Hunde (Schulterhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 
20 Kilogramm) gemeldet.  
 
Hat die Stadt ausreichend untersucht, welchen Gefahren Radfahrer*innen und 
Autofahrer*innen auf der angrenzenden Amsterdamer Straße mit der Verlegung der 
Hundefreilauffläche auf den jetzigen Bolzplatz ausgesetzt werden? Wie werden die

Hunde vor Gefahren wie Fahrradfahrer*innen, Sportler*innen oder spielenden 
Kindern geschützt?  
Antwort der Verwaltung: Im angesprochenen Bereich der Amsterdamer Straße gilt 
die Straßenverkehrsordnung § 1. Demnach gelten folgende Grundregeln:  
„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige 
Rücksicht.  
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, 
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder 
belästigt wird.“ 
Bereits an der bestehenden Hundefreilauffläche gab es angrenzend einen Fuß- und 
Radweg.  
Weiterhin gilt im Johannes-Giesberts-Park grundsätzlich die Kölner Stadtordnung 
(kurz KSO).  
Gemäß KSO §24 Abs. 5 ist „beim Befahren der Wege in öffentlichen Grünflächen mit 
einspurigen Fahrrädern, (…) auf andere Personen in besonderer Weise Rücksicht zu 
nehmen. Es ist verboten, abseits der Wege, wie z. B. auf Wiesen, Treppen oder 
Gartenanlagen zu fahren.“  
Ferner dienen gemäß KSO §28 Abs. 1 „Hundefreilaufflächen (…) neben allgemeinen 
Erholungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden (…) .“  Außerhalb der 
Hundefreilaufflächen sind gemäß KSO §27 Abs. 1 Hunde „… in öffentlichen 
Grünflächen und Wildparks an der Leine zu führen. Andere Personen dürfen nicht 
gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigt werden.“  
Darüber hinaus ist gemäß KSO §27 Abs. 2 „das Mitführen von Hunden – mit 
Ausnahme von Blindenführhunden und Behindertenbegleithunden – (…) auf 
öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen“ verboten.  
Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. 
Insofern ist eine bauliche Trennung von z.B. einer Hundefreilauffläche nicht 
erforderlich. Eine Trennung von Flächen kann durch Wege und Abstände zwischen 
den Flächen erfolgen. Eine Verpflichtung der Stadt Köln besteht hierzu nicht. 
Gemäß §1 und 2 Tierschutzgesetz ist der Mensch verantwortlich, für das Tier als 
Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu gehört auch, dass 
der Tierbesitzer für die Vorsorge von Gefahren durch oder für sein Tier verantwortlich 
ist. Dieses Gesetz bezieht sich auch auf die Jagd von Hasen oder Kaninchen. Ein 
Hund darf nicht jagen, es sei denn, er wird von einem Jäger abgerichtet und zur Jagd 
gezielt eingesetzt. 
Dennoch wird eine Möglichkeit zur Abgrenzung der Hundefreilauffläche zu anderen 
Nutzungen bspw. der Amsterdamer Straße hin in der Entwurfsplanung geprüft. Nach 
der Erstellung des Entwurfes wird dieser der Politik erneut zur Entscheidung 
vorgelegt.  
 
Wie wird die Anleinpflicht kontrolliert? Wie wird das Problem mit dem Hundekot 
gelöst?

Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Personalkapazitäten kann durch den 
Ordnungsdienst der Stadt Köln die Örtlichkeit aufgesucht und ordnungsbehördlich 
überwacht werden. In den Sommermonaten erfolgt dies auf Grund der 
Aufgabenschwerpunkte intensiver, sodass eine stetige Präsenz erfolgt.  
Allgemein gilt auch auf Hundefreiflächen gemäß Kölner Stadtverordnung §4 das 
Verbot der Verunreinigung durch Tiere. Verunreinigungen durch Tiere sind von der 
sie führenden Person unverzüglich zu beseitigen.   
Das Aufstellen von Mülleimern und Hundekotbeuteln wird in der Entwurfsplanung 
überprüft. Der Johannes- Giesberts-Park wird regulär 1 x in der Woche von der AWB 
angefahren. Hierbei werden die Papierkörbe geleert und auch die Grünflächen von 
Streumüll befreit.  
In den Sommermonaten fährt die AWB den Park mehrfach in der Woche zur 
sogenannten Bedarfsreinigung an, da der Bedarf durch die vielen Menschen die im 
Park verweilen erhöht ist. Dies findet in der Regel an einem Werktag statt. 
Zusätzlich kann der Ordnungsdienst bei akuten Situationen über die Leitstelle 
(Rufnummer: 0221/221-32000) kontaktiert werden.  
 
Warum wird kein Hundeparcours geplant? 
Antwort der Verwaltung: Hundefreilaufflächen dienen neben dem allgemeinen 
Erholungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden. Entsprechend dieser 
Vorgaben der Stadtverordnung Köln stellt die Errichtung eines Hundeparcours eine 
Einschränkung des allgemeinen Erholungszweckes für alle Nutzer*innen dar.  
 
Warum wird der Spielplatz erneuert? Warum wird ein Kletterpark für Kinder geplant? 
Wie groß ist der Spielplatz?  
Antwort der Verwaltung: Der bestehende Spielplatz im Johannes-Giesberts-Park 
ist zur Zeit nicht ausgebaut. Gerade während und nach der Corona Pandemie ist 
deutlich geworden, wie wichtig informelle Spiel- und Bewegungsangebote für Kinder 
und Jugendliche im öffentlichen Raum sind. Aktuell verfügt Nippes über 117.867 
Einwohner*innen, davon 18.543 Kinder und Jugendliche. Laut der aktuellen 
Spielraumplanung ergibt sich daraus im Bezirk Nippes ein Mangel an Spielflächen 
von insgesamt 120.806 m². Anhand der demografischen Entwicklung lässt sich 
ablesen, dass Nippes ein stark wachsender Stadtteil ist. Der Grund ist der Zuzug von 
Familien mit Kindern und Jugendlichen und die Realisierung von Um- und 
Neubaugebieten. 
Das machen auch die zahlreichen Neubauprojekte deutlich, wie zum Beispiel das in 
2021 fertiggestellte Clouth Quartier. Allein bei diesem Bauprojekt sind 1.200 neue 
Wohnungen hinzugekommen. Die Größe des Bauprojektes löste einen neuen Bedarf 
an Spielplatzfläche aus, da neue Bewohner*innen hinzugezogen sind. In diesem 
Zuge musste der Bauhabenvorträger einen öffentlichen Spielplatz erreichten bzw. 
ausbauen, dabei entstand der Spielplatz auf dem Luftschiff Platz. Durch die stärkere 
Verdichtung des Stadtraums müssen fußläufig erreichbar attraktive, altersgerechte 
und bedarfsgerechte Spielräume für Kinder und Jugendliche errichtet werden. Um

diesen Mangel zu begegnen müssen auch bestehende Spielplatzflächen mit einem 
hohen Spielwert ausgebaut oder neugebaut werden. 
Die zentrale Lage und Größe, sowie die Nähe zum Kinderkrankenhaus, des 
Johannes-Giesberts-Parks stellt ein beliebtes Ausflugsziel für Familien dar. Der 
Ausbau der vorhandenen Spielplatzfläche bietet Kindern und Jugendlichen, sowie 
Familien, eine hohe Aufenthaltsqualität und einen gesteigerten Spielwert. Vor diesem 
gesamten Hintergrund wird die Notwendigkeit des Ausbauens der vorhandenen 
Spielplatzfläche im Johannes-Giesberts-Park deutlich.  
Darüber hinaus könnte durch eine Trennung der Hundefreilauffläche und der 
Spielplatzfläche das subjektive Sicherheitsgefühl der spielenden Kinder und 
Jugendliche erhöht und ein unbeschwertes Spielen ermöglicht werden.  
 
Fazit 
Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens 
Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Der Entwurf wird der 
Politik dann wieder zur Entscheidung vorgelegt. Das vorgestellte skizzenhafte 
Gesamtkonzept, welches Bestandteil der Beschlussvorlage zur „Umgestaltung des 
Johannes-Giesberts-Parks“ (3020/2022) ist, diente dem Grundsatzbeschluss als 
Basis für die Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung der 
Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umgestaltung des Parks.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3446 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0117/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kennt-
nis und beauftragt die Verwaltung mit der Verlegung der Hundefreilauffläche zu Gunsten grö-
ßerer Sportflächen und entsprechend mit der weiteren Planung zur Umgestaltung Johannes-
Giesberts-Park.  
 
Alternative:  
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Planung gemäß Gesamtkonzept zur Umgestal-
tung des Johannes-Giesberts-Park (3020/2022), wobei die Hundefreilauffläche an Ort und 
Stelle verbleibt und der Bolzplatz nur in Bestandsgröße entsprechend saniert wird.  
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragte die Verwaltung mit der Umgestaltung des Johan-
nes-Giesberts-Park (3020/2022) auf Grundlage des vorgelegten Gesamtkonzeptes und mit 
Einbezug der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Beteiligungskonzept.  
Im April 2023 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Online-Dialog, Flyern und Beteiligungs-
kasten sowie einem Ortstermin durchgeführt, wobei viele Anregungen und Ideen eingegangen 
sind. Eine ausführliche Erläuterung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf dem Beteiligungspor-
tal der Stadt Köln zu finden. Die zusammengefassten Ergebnisse können der Präsentation in 
Anlage 1 entnommen werden. 
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gehen zwei Wünsche ganz besonders hervor:  
- Der Wunsch nach einem großen Fußball-/Bolzplatz  
- Der Wunsch nach einer Trennung zwischen Hundefreilauffläche und Spielplatz 
Thematik Bolzplatz  
Der vorhandene Bolzplatz zwischen Kinderkrankenhaus und Kleingartenanlage an der Ams-
terdamer Straße gelegen hat in seiner jetzigen Größe und Gestalt Bestandsschutz. Eine Ver-
größerung ist aufgrund von Lärmschutz nicht möglich. Gemäß Lärmfibel muss zwischen ei-
nem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger Nutzung 100 m Abstand 
eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben. 
Eine Vergrößerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Wohnbe-
bauung nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch der rechtskräftige 
Bebauungsplan Nr. 67480-02 vor.  
Thematik Hundefreilauffläche 
Dies hat zur Folge, dass die Hundefreilauffläche für die Erweiterung des Sportangebotes wei-
chen muss. Um das Angebot einer Hundefreilauffläche dennoch zu erhalten, was auch den 
Wünschen der Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht, wird diese auf den jetzigen Standort des 
Bolzplatzes verschoben. Damit ergibt sich eine Verkleinerung der Fläche um 2/3 zur jetzigen 
Größe, wobei die neuen Wegeverbindungen die Grenzen der Fläche darstellen.  
Somit erfolgt durch den Flächentausch zwischen Hundefreilauffläche und jetzigem Bolzplatz 
eine Trennung zwischen den Nutzungen Spiel/Sport und Hund, die Hundefreilauffläche bleibt 
erhalten und es ergibt sich ein größeres Sportangebot, wie es in der Öffentlichkeitsbeteiligung 
gewünscht war.  
 
Anlagen 
1. Zusammenfassung Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 - Zusammenfassung Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung

4943 Zeichen

Auswertung 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Zusammenfassung der Ergebnisse der  
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Johannes-Giesberts-Park

Auswertung 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Der Johannes-Giesberts-Park – natürlich aktiv! 
Der zwischen dem Nordpark und dem Inneren Grüngürtel gelegene Johannes-Giesberts-Park ist bei den 
Bürger*innen sehr beliebt und dadurch stark frequentiert. Die derzeit vorhandenen Wegeverbindungen 
erlauben zwar ein Durchqueren des Parks, ermöglichen allerdings kein längeres Verweilen oder 
Flanieren durch die Grünanlage. Dies hat zu zahlreichen Trampelpfaden durch sensible und 
schützenswerte Ökosysteme und somit zu einer Beeinträchtigung der dortigen Flora und Fauna geführt. 
Um die vorhandenen Ökosysteme als Bestandteile des Biotopverbundsystems zu schützen, gleichzeitig 
aber auch das vorhandene Nutzungsangebot aufzuwerten, wurde ein Gesamtkonzept für den Johannes-
Giesberts-Park erstellt. Dieses Konzept sieht bislang folgendes vor: 
• die vorhandenen Spielflächen aufwerten 
• den bestehenden Obsthain erweitern 
• eine Wildblumenwiese anlegen 
• Schattenbereiche durch Pflanzung von Bäumen in Gruppen schaffen 
• Wegebeziehungen erweitern und verlagern sowie Teilentsiegelung 
• die Biotopfläche entlang der westlichen Grenze zum Clouth Quartier ausweiten und stärken 
• einen Unterstand errichten 
• ein Vogelwäldchen bilden 
• den vorhandenen Bolzplatz aufwerten 
• Urban Gardening integrieren 
• einen Bewegungsparcours installieren

Auswertung 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Anzahl der Teilnehmer*innen und Art der Beteiligung
- Teilnehmer-Zugehörigkeit
- Anwohner*in: 348
- Nutzer*in des Parks: 234
- Mitglied eines Vereins: 35
- Eingegangene Bewertungen gesamt: 597
- Ausgefüllte Fragebögen: 278
- Ausgefüllte online Formulare: 299
- Eingegangene Emails: 20
- Positive Bewertungen im Online Dialog: 771
- Kommentare gesamt: 393
- Auf Fragebögen: 213
- Beiträge im Online-Dialog: 160
- Per Email: 20
Geschlecht
männlich
 weiblich
 divers
Alter
Bis 30 Jahre
 31 bis 60 Jahre
 Über 61 Jahre

Auswertung 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
236
257
326
195
167
271 268
80 83
268 254
0
50
100
150
200
250
300
350
Auswertung Geräteauswahl
Anzahl

Auswertung 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Top 10 der eingegangenen Kommentare
- Mehr Bäume und Sträucher nachpflanzen
- Trennung Hundefreilauffläche und Kinderspiel
- Hundefreifläche erhalten
- Wegesystem ausbauen – Pfützenbildung vermeiden
- Radfahrer/ Fußgänger entzerren
- Basketballplatz
- Fußballwiese am Krankenhaus erhalten oder Tore weiter voneinander entfernt 
aufstellen
- Mehr Sitzgelegenheiten und Abfallbehälter
- Mehr Schattenbereiche und Unterstand
- Toiletten

Auswertung 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Top 10 der eingegangenen Kommentare
- Mehr Bäume und Sträucher nachpflanzen
- Trennung Hundefreilauffläche und Kinderspiel
- Hundefreifläche erhalten
- Wegesystem ausbauen – Pfützenbildung vermeiden
- Radfahrer/ Fußgänger entzerren
- Basketballplatz
- Fußballwiese am Krankenhaus erhalten oder Tore weiter voneinander entfernt 
aufstellen
- Mehr Sitzgelegenheiten und Abfallbehälter
- Mehr Schattenbereiche und Unterstand
- Toiletten

Auswertung 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Thematik Bolzplatz
- Der vorhandene Bolzplatz hat eine Länge von ca. 38m 
- Die abgespielte Fläche der Fußballmannschaft hat eine Länge von ca. 55m
- Der Bebauungsplan Nr. legt einen Sportplatz in der öffentlichen Grünfläche mittig auf 
der vorhandenen Hundefreilauffläche fest 
- Gemäß Lärmfibel muss zwischen einem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz 
bei ganztägiger Nutzung 100 m Abstand eingehalten werden. Dies ist beim 
vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben
 Fazit: die Veränderung des vorhandenen Bolzplatzes in seiner Größe ist an jetzigem 
Standort nicht möglich

Auswertung 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Thematik Hundefreilauffläche
- Die Hundefreilauffläche umfasst aktuell 
rund 22.000qm und wird von 
Hundebesitzern inkl. Hund gut besucht
- Einige Besucher des Johannes-
Giesberts-Park fordern eine 
Verkleinerung der Hundefreilauffläche, 
damit mehr Grünfläche für den 
Menschen bleibt
- Die Hundefreilauffläche liegt auf der als 
Sportplatz im Bebauungsplan 
gekennzeichneten Fläche
- Um den Bolzplatz vergrößern zu können 
muss ein Tausch der Flächen für Hunde 
und des Bolzplatzes vollzogen werden 
 Fazit: Verlegung mit einer Verkleinerung um 2/3 der Fläche ohne störende Faktoren wie 
Wegeverbindungen innerhalb der Hundefreilauffläche

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Amsterdamer Straße
  • Luftschiff-Platz
  • Im Park

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0117/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.01.2024
Erstellt
08.01.2024 13:54