Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Belegung öffentlicher Räume
AfD Anfrage nach § 4 AN/1350/2018 vom 24.09.2018
Stand: Am 27.09.2018 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
AfD Anfrage nach § 4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 24.09.2018 AN/1350/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 27.09.2018 Belegung öffentlicher Räume Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Köln stellt unmittelbar und mittelbar eine Vielzahl von Veranstaltungsräumen für natürliche und juristische Personen zur Verfügung. Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Räumlichkeiten werden für Veranstaltungen direkt durch Dienststellen der Stadt Köln vergeben? Bitte schlüsseln Sie für jeden Raum auf: a. Stadtbezirk, Stadtteil und Liegenschaft, in der der Raum sich befindet b. Grundausstattung des Raumes, mögliche Zusatzausstattung, Bestuhlungsmöglich- keiten und jeweiliges Fassungsvermögen c. Für die Vergabe zuständige Dienststelle und Ansprechpartner mit Geschäftszeiten, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse, Postanschrift. d. Ob der Raum in den vergangenen drei Jahren durch eine Partei oder eine ihrer Gliederungen, einen Abgeordneten in dieser Funktion, eine Fraktion in einer Bezirks- vertretung, dem Rat, einem Landschaftsverband, dem Landtag, dem Deutschen Bun- destag oder dem Europäischen Parlament; eine parteinahe Stiftung, eine andere par- teinahe Organisation oder eine andere juristische Person politischer Natur (z.B. Bür- gerinitiative) genutzt wurde. - 2 - e. Welche Gebühren für die Nutzung des Raumes und ggf. für damit verbundene Dienstleistungen entfallen. f. Fristen, innerhalb derer der Raum ggf. vorab gebucht werden muss. g. Termine, an denen der jeweilige Raum in den kommenden 12 Monaten noch ver- fügbar ist. 2. Welche Liegenschaften und Räumlichkeiten, die für Veranstaltungen genutzt werden kön- nen, überlässt die Stadt Dritten (z.B. Trägervereinen) zur Weitervergabe? (Bitte wie unter 1a- 1g aufschlüsseln.) 3. Welche besonderen Regeln gelten für die Vergabe von Räumlichkeiten an die unter 1d genannten natürlichen und juristischen Personen? (Z.B. in Wahlkampfzeiten) 4. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die unter 1d genannten natürlichen und juristischen Personen durch Verwaltungsstellen bei der Vergabe von Veranstaltungsräumen grundsätzlich gleich zu behandeln, wie stellt Stadtverwaltung dies sicher? 5. Wie stellt die Stadt Köln sicher, dass die in den Fragen 4 und 5 genannten, besonderen Regeln für die in Frage 1d genannten natürlichen und juristischen Personen auch umgesetzt werden, wenn Räume zur Vergabe Dritten (z.B. Trägervereinen) überlassen werden? Gez. Wilhelm Geraedts (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz