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AN/1350/2018

Belegung öffentlicher Räume

AfD Anfrage nach § 4 24.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 4.4

AfD Anfrage nach § 4

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AfD Anfrage nach § 4

2790 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 24.09.2018 
AN/1350/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 27.09.2018 
 
Belegung öffentlicher Räume 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Stadt Köln stellt unmittelbar und mittelbar eine Vielzahl von Veranstaltungsräumen für 
natürliche und juristische Personen zur Verfügung. 
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Welche Räumlichkeiten werden für Veranstaltungen direkt durch Dienststellen der Stadt 
Köln vergeben? Bitte schlüsseln Sie für jeden Raum auf: 
a. Stadtbezirk, Stadtteil und Liegenschaft, in der der Raum sich befindet 
b. Grundausstattung des Raumes, mögliche Zusatzausstattung, Bestuhlungsmöglich-
keiten und jeweiliges Fassungsvermögen 
c. Für die Vergabe zuständige Dienststelle und Ansprechpartner mit Geschäftszeiten, 
Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse, Postanschrift. 
d. Ob der Raum in den vergangenen drei Jahren durch eine Partei oder eine ihrer 
Gliederungen, einen Abgeordneten in dieser Funktion, eine Fraktion in einer Bezirks-
vertretung, dem Rat, einem Landschaftsverband, dem Landtag, dem Deutschen Bun-
destag oder dem Europäischen Parlament; eine parteinahe Stiftung, eine andere par-
teinahe Organisation oder eine andere juristische Person politischer Natur (z.B. Bür-
gerinitiative) genutzt wurde.

- 2 - 
 
e. Welche Gebühren für die Nutzung des Raumes und ggf. für damit verbundene 
Dienstleistungen entfallen. 
f. Fristen, innerhalb derer der Raum ggf. vorab gebucht werden muss. 
g. Termine, an denen der jeweilige Raum in den kommenden 12 Monaten noch ver-
fügbar ist. 
2. Welche Liegenschaften und Räumlichkeiten, die für Veranstaltungen genutzt werden kön-
nen, überlässt die Stadt Dritten (z.B. Trägervereinen) zur Weitervergabe? (Bitte wie unter 1a-
1g aufschlüsseln.) 
3. Welche besonderen Regeln gelten für die Vergabe von Räumlichkeiten an die unter 1d 
genannten natürlichen und juristischen Personen? (Z.B. in Wahlkampfzeiten) 
4. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die unter 1d genannten natürlichen und 
juristischen Personen durch Verwaltungsstellen bei der Vergabe von Veranstaltungsräumen 
grundsätzlich gleich zu behandeln, wie stellt Stadtverwaltung dies sicher? 
5. Wie stellt die Stadt Köln sicher, dass die in den Fragen 4 und 5 genannten, besonderen 
Regeln für die in Frage 1d genannten natürlichen und juristischen Personen auch umgesetzt 
werden, wenn Räume zur Vergabe Dritten (z.B. Trägervereinen) überlassen werden? 
 
 
Gez. Wilhelm Geraedts 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

27.09.2018 Rat
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/1350/2018
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
24.09.2018
Erstellt
24.09.2018 09:13