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1891/2025/1

Erneuerung der Stützwand Untere Groov - Erweiterung der Maßnahme

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 16.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2025, TOP 6.4

DE 1891-2025-1 geänderter Beschluss BV Porz

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

DE 1891-2025-1 geänderter Beschluss BV Porz

10518 Zeichen

(sw©
Stadt Köln
• ♦
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1891/2025/1
Dezernat, Dienststelle 
lll/lll
Freigabedatum
16.07.2025
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Erneuerung der Stützwand Untere Groov - Erweiterung der Maßnahme / Abbruch 
Teehaus
Gremium
Bezirksvertretung 7 (Porz)
Datum
02.09.2025
Der nördliche Bereich von der Ufermauer Groov (Bereich Teehaus und angrenzende Ufer­
mauer) wurde im Zuge der Bauwerksprüfung im Dezember 2024 gesperrt und muss ebenfalls 
saniert werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist die Dringlichkeit für den Beschluss zur 
Nutzung der Synergieeffekte (Zeit- und Kostenersparnis) mit dem bereits vergebenen Sanie­
rungsauftrag der südlichen Ufermauer gegeben.
Durch den vergebenen und seit Juni 2025 begonnenen Auftrag zur Instandsetzung des südli­
chen Mauerabschnittes ist mit einer Auftragserweiterung zur Sanierung des nördlichen Ab­
schnittes eine große Zeitersparnis und auch Kostenersparnis anzunehmen. Die Prüfung der 
vergaberechtlichen Belange ergab, dass der Auftrag für den südlichen Bauabschnitt um die 
Arbeiten des nördlichen Abschnitts erweitert werden kann. Die mögliche Zeitersparnis führt 
dazu, dass mit einer Fertigstellung der gesamten Ufermauer im Laufe des Jahres 2026 zu 
rechnen ist. Der Zeitraum für die Ausschreibung und Vergabe würde durch eine direkte Auf­
tragserweiterung entfallen.
Dies führt auch zu Kostenersparnissen, da die bereits installierte Baustelleneinrichtung des 
beauftragten Unternehmens nicht erneut aufzubauen ist. Die Arbeiten im nördlichen Abschnitt 
sind planerisch und bauablauftechnisch weitestgehend deckungsgleich mit denen des südli­
chen, bereits beauftragten Abschnittes.
Eine Entscheidung ist bis Ende Juli 2025 erforderlich, da ansonsten bereits bauablaufbedingte 
Mehrkosten entstehen würden.
Ergänzter Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maß­
nahme „Erneuerung Stützwand Groov“ mit den voraussichtlichen Kosten in der Höhe von 
1.390.000 € brutto.
Unter der Bedingung, dass das Teehaus nach der Errichtung der neuen Stützwand 
nach historischem Vorbild wieder aufgebaut wird. Die Verwaltung soll in Zusam­
menarbeit mit dem Verein „Die Groov Paten e.V.“ eine Finanzierung sicherstellen. 
Die Bezirksvertretung stimmt außerdem der Fällung der Trauerweise zu.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

2
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
in Höhe von 1,39 Mio. € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn­
bau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß­
nahmen, bei Finanzstelle 6904-1302-7-0200 Ufermauer Groov im Haushaltsplan 
2025/2026.
Unter der Bedingung, dass das Teehaus nach der Errichtung der neuen Stützwand 
nach historischem Vorbild wieder aufgebaut wird. Die Verwaltung soll in Zusam­
menarbeit mit dem Verein „Die Groov Paten e.V.“ eine Finanzierung sicherstellen. 
Die Bezirksvertretung stimmt außerdem der Fällung der Trauerweise zu.
□ □ungeändert 
zugestimmt
Kl geändert zugestimmt
(siehe Beschlusstext))
abgelehnt
□ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht, 
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2)
Datum Unterschrift
16.07.2025 77^
Unten fifl

3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
□ Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse Nein □ Ja
1,39 Mio_€
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 54.740 €
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027
a) 
b) 
c)
Personalaufwendungen 
Sachaufwendungen etc. 
bilanzielle Abschreibungen 55.600,- €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
ab Haushaltsjahr:
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen 
b) Sachaufwendungen etc. 
Beginn, Dauer
ab Haushaltsjahr:
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der südliche Teil der Ufermauer an der unteren Groov wurde nach einem Teileinbruch im 
Sommer 2023 teilweise zurückgebaut. Bei den Sanierungsarbeiten gab es aufgrund der Was­
serstände des Rheins und der vorgefundenen geologischen Gegebenheiten Probleme mit 
dem vorgesehenen Bauverfahren. Daher wurden die Arbeiten im November 2023 eingestellt 
und das gesamte Bauverfahren umgestellt. Die Sanierungsmaßnahme wurde planerisch und 
bautechnisch überarbeitet und nach öffentlicher Ausschreibung im Dezember 2024 erneut 
vergeben.
Parallel zum Vergabeprozess wurden die nördlichen Teilbauwerke C (Uferwand unter Tee­
haus) und D (Uferwand nördlich des Teehauses) durch die städtische Bauwerksprüfung der 
alle 6 Jahre erforderlichen turnusmäßigen Hauptuntersuchung nach DIN 1076 unterzogen. 
Dabei wurden fortgeschrittene Schädigungen der Gründung und des Mauerwerks festgestellt, 
welche so gravierend waren, dass die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit nicht mehr 
gegeben waren. Der Zugang zu der Ufermauer und des Teehauses wurde direkt danach land­
seitig durch einen Bauzaun abgesperrt.
%
%
€
€
€
€
€
€

4
Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass eine Ertüchtigung der bestehenden Uferwände wirt­
schaftlich nicht möglich ist und auf Grund der nach heutigen Vorschriften unzureichenden 
Gründungsqualität mit erheblichen Restrisiken verbunden wäre. Die Planung sieht eine Errich­
tung der Uferwände auf neuen Fundamenten vor.
Betroffen von der Maßnahme ist auch das sogenannte Teehaus, ein historisches Gebäude, 
welches früher zu einem privaten Grundstück gehörte und heute in der öffentlich zugänglichen 
Grünfläche liegt. Das Gebäude wurde in den letzten Jahrzehnten als Technik- und Lagerraum 
genutzt.
Da das Teehaus teilweise auf der Ufermauer gegründet ist, ist aus Sicht der Verwaltung im 
Zuge der erforderlichen Erneuerung der Ufermauer ein vorheriger Abbruch des Gebäudes un­
umgänglich. Obwohl kein Denkmalschutz für das Teehaus besteht, ist sich die Verwaltung des 
historischen Wertes und stadtbildprägenden Ortes des Teehauses bewusst und hat verschie­
dene Möglichkeiten zu einem Erhalt des Teehauses betrachtet. Der Zustand der Ufermauer 
und die daraus resultierende Gründungssituation des Teehauses lassen allerdings keine prak­
tikablen Alternativen abbilden. Ein Ab- und Wiederaufbau des Gebäudes ist zwar grundsätz­
lich technisch möglich, aber der sehr hohe erforderliche Aufwand steht aus Sicht der Verwal­
tung, auch unter Berücksichtigung der historischen Bezüge, in keinem Verhältnis zum Wert 
des Gebäudes mit der geringfügigen Nutzung nach der Umverlegung der Steuertechnik.
Das Gebäude wurde 2017 vertraglich von der Stadt Köln an die Stadtentwässerungsbetriebe 
(StEB) übertragen. Innerhalb des Hauses befinden sich unter anderem Steuerungsanlagen für 
die Fontäne, welche für die Unterhaltung des Gewässers Groov dauerhaft erforderlich sind. 
Nach Abstimmung mit den StEB können diese Anlagen zukünftig in einen hochwasserge­
schützten Schaltschrank verlegt werden. Weiterhin wird das Gebäude durch die Groov-Paten 
e.V. zur Lagerung von Pflege- und Arbeitsutensilien genutzt. Damit auch weiterhin die Groov- 
Paten ihrer Aufgabe nachgehen können, sollen die Gerätschaften in einen neu angeschafften 
Container während der Bauzeit umgelagert werden.
Da somit keine technische Notwendigkeit des Teehauses mehr besteht, ist eine Wiederher­
stellung seitens der Verwaltung nicht geplant. Kosten für einen Wiederaufbau sind im Projekt 
der Erneuerung der Ufermauer nicht vorgesehen. Das Gebäude wurde detailliert vermessen 
und mittels Scanverfahren eingehend dokumentiert. Eine erweiterte Dokumentation, die die 
Möglichkeit eines späteren Wiederaufbaus offenhält bzw. eine ausreichende Archivierung der 
Bestandssituation gewährleistet, ist aus Sicht der Verwaltung auf Grund der Historie des Ge­
bäudes angemessen und wurde durchgeführt.
Im Zuge der Arbeiten muss auch die an das Teehaus angrenzende Trauerweide entfernt wer­
den, da diese direkt im Aushubbereich steht und die Wurzeln des Baumes mit der Gründung 
der Ufermauerverbunden sind. Eine qualitativ angemessene Neupflanzung einer Weide soll 
nach Abschluss der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen erfolgen. Die Eichen in der Nähe der Mauer werden zum Schutz vor den Bauar­
beiten im Kronenbereich eingekürzt und erhalten einen Wurzelschutz. Die baulichen Maßnah­
men sind mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt und werden durch 
eine ökologische Baubegleitung überwacht.
Finanzierung
Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme ist eine außerplanmäßige Auszahlung 
in Höhe von 1,39 Mio. € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei 
Finanzstelle 6904-1302-7-0200, Ufermauer Groov notwendig. Die Deckung erfolgt durch ent­
sprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Bau­
maßnahmen bei Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserschutz U-Bahn-Anlagen. Die 
Umsetzung dieser Maßnahme verzögert sich.
Im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 
1302, Wasserbau steht in Teilplanzeile 13, Sach- und Dienstleistungen, ein entsprechender

5
Ansatz für die Abbruchkosten des Teehauses in Höhe von 54.740 € im Haushaltsplan 
2025/2026 bereit.
Im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 
1302, Wasserbau steht in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen ein entsprechender An­
satz für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 55.600 € ab dem Jahr 2027 bereit.
Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 55.600 € ab dem 
Jahr 2027 wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
2027 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vor­
sehen.
Bei der hier beschriebenen Maßnahme handelt es sich um eine zwingende Verkehrssiche­
rungspflicht, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Vorgaben der Bewirtschaftungs­
verfügung wurden demnach eingehalten.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

10750 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 
 1891/2025/1 
Freigabedatum 
 16.07.2025 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Erneuerung der Stützwand Untere Groov - Erweiterung der Maßnahme / Abbruch 
Teehaus 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 
 
Der nördliche Bereich von der Ufermauer Groov (Bereich Teehaus und angrenzende Ufer-
mauer) wurde im Zuge der Bauwerksprüfung im Dezember 2024 gesperrt und muss ebenfalls 
saniert werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist die Dringlichkeit für den Beschluss zur 
Nutzung der Synergieeffekte (Zeit- und Kostenersparnis) mit dem bereits vergebenen Sanie-
rungsauftrag der südlichen Ufermauer gegeben. 
Durch den vergebenen und seit Juni 2025 begonnenen Auftrag zur Instandsetzung des südli-
chen Mauerabschnittes ist mit einer Auftragserweiterung zur Sanierung des nördlichen Ab-
schnittes eine große Zeitersparnis und auch Kostenersparnis anzunehmen. Die Prüfung der 
vergaberechtlichen Belange ergab, dass der Auftrag für den südlichen Bauabschnitt um die 
Arbeiten des nördlichen Abschnitts erweitert werden kann. Die mögliche Zeitersparnis führt 
dazu, dass mit einer Fertigstellung der gesamten Ufermauer im Laufe des Jahres 2026 zu 
rechnen ist. Der Zeitraum für die Ausschreibung und Vergabe würde durch eine direkte Auf-
tragserweiterung entfallen. 
Dies führt auch zu Kostenersparnissen, da die bereits installierte Baustelleneinrichtung des 
beauftragten Unternehmens nicht erneut aufzubauen ist. Die Arbeiten im nördlichen Abschnitt 
sind planerisch und bauablauftechnisch weitestgehend deckungsgleich mit denen des südli-
chen, bereits beauftragten Abschnittes. 
Eine Entscheidung ist bis Ende Juli 2025 erforderlich, da ansonsten bereits bauablaufbedingte 
Mehrkosten entstehen würden. 
 
Ergänzter Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maß-
nahme „Erneuerung Stützwand Groov“ mit den voraussichtlichen Kosten in der Höhe von 
1.390.000 € brutto. 
 
Unter der Bedingung, dass das Teehaus nach der Errichtung der neuen Stützwand 
nach historischem Vorbild wieder aufgebaut wird. Die Verwaltung soll in Zusam-
menarbeit mit dem Verein „Die Groov Paten e.V.“ eine Finanzierung sicherstellen. 
Die Bezirksvertretung stimmt außerdem der Fällung der Trauerweise zu. 
 
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

2 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
in Höhe von 1,39 Mio. € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, bei Finanzstelle 6904-1302-7-0200 Ufermauer Groov im Haushaltsplan 
2025/2026. 
 
Unter der Bedingung, dass das Teehaus nach der Errichtung der neuen Stützwand 
nach historischem Vorbild wieder aufgebaut wird. Die Verwaltung soll in Zusam-
menarbeit mit dem Verein „Die Groov Paten e.V.“ eine Finanzierung sicherstellen. 
Die Bezirksvertretung stimmt außerdem der Fällung der Trauerweise zu. 
 
 
☐ ungeändert 
zugestimmt 
☒ geändert zugestimmt 
(siehe Beschlusstext)) 
☐ abgelehnt 
☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. 
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
16.07.2025  gez Stiller  gez. Götz, Komorowski, Redlin

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1,39 Mio € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  54.740 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   55.600,- € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der südliche Teil der Ufermauer an der unteren Groov wurde nach einem Teileinbruch im 
Sommer 2023 teilweise zurückgebaut. Bei den Sanierungsarbeiten gab es aufgrund der Was-
serstände des Rheins und der vorgefundenen geologischen Gegebenheiten Probleme mit 
dem vorgesehenen Bauverfahren. Daher wurden die Arbeiten im November 2023 eingestellt 
und das gesamte Bauverfahren umgestellt. Die Sanierungsmaßnahme wurde planerisch und 
bautechnisch überarbeitet und nach öffentlicher Ausschreibung im Dezember 2024 erneut 
vergeben. 
 
Parallel zum Vergabeprozess wurden die nördlichen Teilbauwerke C (Uferwand unter Tee-
haus) und D (Uferwand nördlich des Teehauses) durch die städtische Bauwerksprüfung der 
alle 6 Jahre erforderlichen turnusmäßigen Hauptuntersuchung nach DIN 1076 unterzogen. 
Dabei wurden fortgeschrittene Schädigungen der Gründung und des Mauerwerks festgestellt, 
welche so gravierend waren, dass die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit nicht mehr 
gegeben waren. Der Zugang zu der Ufermauer und des Teehauses wurde direkt danach land-
seitig durch einen Bauzaun abgesperrt.

4 
 
Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass eine Ertüchtigung der bestehenden Uferwände wirt-
schaftlich nicht möglich ist und auf Grund der nach heutigen Vorschriften unzureichenden 
Gründungsqualität mit erheblichen Restrisiken verbunden wäre. Die Planung sieht eine Errich-
tung der Uferwände auf neuen Fundamenten vor. 
 
Betroffen von der Maßnahme ist auch das sogenannte Teehaus, ein historisches Gebäude, 
welches früher zu einem privaten Grundstück gehörte und heute in der öffentlich zugänglichen 
Grünfläche liegt. Das Gebäude wurde in den letzten Jahrzehnten als Technik- und Lagerraum 
genutzt. 
 
Da das Teehaus teilweise auf der Ufermauer gegründet ist, ist aus Sicht der Verwaltung im 
Zuge der erforderlichen Erneuerung der Ufermauer ein vorheriger Abbruch des Gebäudes un-
umgänglich. Obwohl kein Denkmalschutz für das Teehaus besteht, ist sich die Verwaltung des 
historischen Wertes und stadtbildprägenden Ortes des Teehauses bewusst und hat verschie-
dene Möglichkeiten zu einem Erhalt des Teehauses betrachtet. Der Zustand der Ufermauer 
und die daraus resultierende Gründungssituation des Teehauses lassen allerdings keine prak-
tikablen Alternativen abbilden. Ein Ab- und Wiederaufbau des Gebäudes ist zwar grundsätz-
lich technisch möglich, aber der sehr hohe erforderliche Aufwand steht aus Sicht der Verwal-
tung, auch unter Berücksichtigung der historischen Bezüge, in keinem Verhältnis zum Wert 
des Gebäudes mit der geringfügigen Nutzung nach der Umverlegung der Steuertechnik.  
 
Das Gebäude wurde 2017 vertraglich von der Stadt Köln an die Stadtentwässerungsbetriebe 
(StEB) übertragen. Innerhalb des Hauses befinden sich unter anderem Steuerungsanlagen für 
die Fontäne, welche für die Unterhaltung des Gewässers Groov dauerhaft erforderlich sind. 
Nach Abstimmung mit den StEB können diese Anlagen zukünftig in einen hochwasserge-
schützten Schaltschrank verlegt werden. Weiterhin wird das Gebäude durch die Groov-Paten 
e.V. zur Lagerung von Pflege- und Arbeitsutensilien genutzt. Damit auch weiterhin die Groov-
Paten ihrer Aufgabe nachgehen können, sollen die Gerätschaften in einen neu angeschafften 
Container während der Bauzeit umgelagert werden. 
 
Da somit keine technische Notwendigkeit des Teehauses mehr besteht, ist eine Wiederher-
stellung seitens der Verwaltung nicht geplant. Kosten für einen Wiederaufbau sind im Projekt 
der Erneuerung der Ufermauer nicht vorgesehen. Das Gebäude wurde detailliert vermessen 
und mittels Scanverfahren eingehend dokumentiert. Eine erweiterte Dokumentation, die die 
Möglichkeit eines späteren Wiederaufbaus offenhält bzw. eine ausreichende Archivierung der 
Bestandssituation gewährleistet, ist aus Sicht der Verwaltung auf Grund der Historie des Ge-
bäudes angemessen und wurde durchgeführt. 
 
Im Zuge der Arbeiten muss auch die an das Teehaus angrenzende Trauerweide entfernt wer-
den, da diese direkt im Aushubbereich steht und die Wurzeln des Baumes mit der Gründung 
der Ufermauer verbunden sind. Eine qualitativ angemessene Neupflanzung einer Weide soll 
nach Abschluss der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen erfolgen. Die Eichen in der Nähe der Mauer werden zum Schutz vor den Bauar-
beiten im Kronenbereich eingekürzt und erhalten einen Wurzelschutz. Die baulichen Maßnah-
men sind mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt und werden durch 
eine ökologische Baubegleitung überwacht. 
 
 
Finanzierung 
Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme ist eine außerplanmäßige Auszahlung 
in Höhe von 1,39 Mio. € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei 
Finanzstelle 6904-1302-7-0200, Ufermauer Groov notwendig. Die Deckung erfolgt durch ent-
sprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Bau-
maßnahmen bei Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserschutz U-Bahn-Anlagen. Die 
Umsetzung dieser Maßnahme verzögert sich. 
Im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 
1302, Wasserbau steht in Teilplanzeile 13, Sach- und Dienstleistungen, ein entsprechender

5 
 
Ansatz für die Abbruchkosten des Teehauses in Höhe von 54.740 € im Haushaltsplan 
2025/2026 bereit. 
Im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 
1302, Wasserbau steht in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen ein entsprechender An-
satz für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 55.600 € ab dem Jahr 2027 bereit.  
Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 55.600 € ab dem 
Jahr 2027 wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
2027 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vor-
sehen. 
 
Bei der hier beschriebenen Maßnahme handelt es sich um eine zwingende Verkehrssiche-
rungspflicht, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Vorgaben der Bewirtschaftungs-
verfügung wurden demnach eingehalten.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.4 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1891/2025/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.07.2025
Erstellt
17.06.2025 13:18