3037/2023
Sachstandsinformation an den Jugendhilfeausschuss über die aktuelle Situation im Aufgabenfeld Jugendberufshilfe
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/512/4 Vorlagen-Nummer 22.09.2023 3037/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 26.09.2023 Sachstandsinformation an den Jugendhilfeausschuss über die aktuelle Situation im Aufgabenfeld Jugendberufshilfe Durch die Pressekonferenz des Bundesarbeitsministers Anfang August dieses Jahres wurde bekannt, dass die Bundesregierung plant, die Zuständigkeit für die unter 25 -Jähri- gen von den Jobcentern ab 2025 zur Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) zu verlagern. Durch die Zuteilung der Kindergrundsicherung zu den Familienkassen der BA werden junge Menschen in schwierigen finanziellen Lagen ausschließlich durch die Agenturen be- treut werden. Dadurch sollen ca. 400 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2025 eingespart wer- den, um die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einzuhalten. Es sind im Folge- jahr weitere Einsparungen geplant, so dass insgesamt 900 Mio. Euro eingespart werden sollen. Die geplante Reform wirft aus Sicht der kommunalen Jugendberufshilfe Fragen auf, zu- dem gibt es noch Unklarheiten, die durch das Ministerium bisher noch nicht beantwortet wurden. In Fachkreisen werden derzeit negative Folgen für die jungen Menschen sowie Mehrbedarfe im SGB VIII (kommunale Mittel) befürchtet. In Köln werden derzeit etwa 14.000 junge Menschen unter 25 Jahren durch das örtliche Jobcenter betreut, davon 1.600 Geflüchtete aus der Ukraine (Zahlen des Jobcenters Köln, Stand August 2023). Erwartete Folgen für die Beratung und Förderung unter 25 -Jähriger Die Beratungsangebote des Job centers und der Agentur für Arbeit unterscheiden sich in ihrem Auftrag und ihrer Ausgestaltung, so dass diese nicht als gleichwertig oder aus- tauschbar angesehen werden können. Die Agentur hat den Schwerpunkt der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit und ver fügt über ein begrenztes System von bundesweit einheit- lichen Maßnahmen. Die Jobcenter berücksichtigen in der Beratung die gesamte Lebenssi- tuation und fördern junge benachteiligte Menschen individuell nach ihren Bedarfen. Über die kommunal ausgerichteten Fö rdermöglichkeiten der §16a -k SGB II werden verschie- dene Hilfen angeboten- von Projekten mit aufsuchender, bezirklicher Ausrichtung bis hin zu Angeboten für psychische Gesundheit. Diese Angebote sind niedrigschwellig, lebens- weltnah und werden in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt und in Kooperation mit freien Trägern durchgeführt. Es gibt zu diesen Förderinstrumenten noch keine Aussage seitens der Bundesregierung, ob diese Förderungen in anderer Form weitergeführt oder vollständig entfallen sollen. In Kö ln sind allein über den §16h (Angebote für schwer er- reichbare junge Menschen) folgende Angebote gefördert: - Streetwork Köln (zu 50% SBG II) - AWO und Stadt Köln https://awo-koeln.de/jugendsozialarbeit/streetwork -koeln/ https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/streetwork 2 - Joblinge und Joblinge Kompass (Berufsvorbereitung) – Joblinge https://www.joblinge.de/ - Du entscheidest! (aufsuchend, Meschenich) - Jugendhilfe Köln https://www.jugendhilfe-koeln.de/programme -dienstleistungen/du -entscheidest/ - Pre Job (Abschluss nachholen) – Offroad Kids https://prejob.de/koeln - Work 4 You (Notschlafstelle) - Don Bosco Club https://www.don-bosco-club.de/Unsere -Angebote/WORK4YOU - Proberaum worx (psychische Krisen) - Alexianer https://www.alexianer-koeln.de/leistungen/therapieangebote -und-beratung/proberaum - worx - Plan 27 (psychische Krisen) – Alexianer https://www.alexianer-koeln.de/leistungen/therapieangebote -und-beratung/plan -27-hilfe- fuer-junge-menschen-in-einer-psychischen-krise Diese Angebote sind bewährt und erreichen junge Menschen, die von den übli chen Stan- dard-Förderangeboten nicht erreicht werden. Es handelt sich um ein kommunal ausge- richtetes und bewährtes System, das auf neue Bedarfe gut reagieren kann und Förderlü- cken schließt. Die Jugendberufshilfe befürchtet, dass dieses System entfällt, wenn die Jobcenter die Zuständigkeit für U25 verliert. Des Weiteren wird befürchtet, dass es bei der Umstellung der Systeme zu Reibungen kommt, die den Ablauf stören und so junge Men- schen sich nicht richtig betreut fühlen und sich abwenden. Erwartete Folgen für die Stadt Köln Die Jugendberufsagentur wurde 2020 als gemeinsame Einrichtung aus den Rechtskrei- sen SGB II (Jobcenter), SGB III (Agentur für Arbeit) und SGB VIII (Jugendberufshilfe) ins Leben gerufen. Die JBA hat sich gut etabliert und junge Menschen n ehmen das Angebot gerne wahr, da sie hier alle Hilfen aus einer Hand erhalten können und die Beratung grundsätzlich freiwillig ist. Durch den offenen Zugang und die gute Lage auf der Deutzer Freiheit 88 ist das Angebot niedrigschwellig und stadtweit attrak tiv. Der Standort wird al- lerdings mehrheitlich durch das Jobcenter finanziert, so dass nicht sicher ist, ob der Standort aufrecht gehalten werden kann. Auch das Konzept müsste neu aufgelegt wer- den, wenn ein Rechtskreis entfällt. Dies würde zudem personelle Folgen in der Stellen- ausstattung nach sich ziehen. Gleichzeitig sollen die Jugendberufsagenturen eine tra- gende Rolle bei der Ausbildungsgarantie spielen - Details sind hier ebenfalls noch nicht bekannt. Die Jugendberufshilfe befürchtet, dass sich durch di e Reform Mehrbedarfe im SGB VIII und damit im kommunalen Haushalt niederschlagen, insbesondere wenn junge Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sich bei der Agentur für Arbeit nicht richtig aufgehoben fühlen oder dort nicht ausreichend Beratungskapazität en zur 3 Verfügung stehen, um sie eng zu begleiten. Es ist noch nicht klar, ob die Beratungskapa- zitäten gleichbleiben oder reduziert werden sollen - also ob die Integrationsfachkräfte des Jobcenters zur Agentur wechseln, oder ob diese Stellen ganz oder teilw eise entfallen sol- len, um die Einsparungen zu verwirklichen. Die Beratungskapazitäten der Jugendberufs- hilfe sind bereits ausgelastet, drei Angebote stehen derzeit in der Prüfung der Wirksam- keit, da das Jobcenter sich bereits 2021 aus der Ko -Finanzierung zu rückziehen musste und die kommunalen Mittel alleine kaum ausreichen, um die Einrichtungen aufrecht zu er- halten. Eine Folge wären lange Wartezeiten - diese führen bei der Zielgruppe leider häufig zu Resignation und Rückzug, so dass man diese jungen Menschen später nur noch schwer erreichen kann und sie sich zunehmend vom Arbeits - und Ausbildungsmarkt ent- fernen - mit dauerhaft negativen Folgen für ihr persönliches Leben, aber auch im Sinne der Fachkräftesicherung für Köln. Mit diesen Befürchtungen ist die kom munale Jugendberufshilfe nicht alleine. An die Bun- desregierung wurden in letzter Zeit mehrere Schreiben von Stakeholdern adressiert, die ebenfalls ihre Sorge zum Ausdruck bringen, beispielsweise von der freien Wohlfahrts- pflege NRW, vom Bundesnetzwerkes der Jobcenter, vom Deutschen Städtetag / deut- scher Landkreistag sowie von der Bundesarbeitsgemeinschaft örtlicher Träger. Darüber hinaus ist die Fragestellung Thema in den politischen Gremien auf Landes - und Bundes- ebene. Die Jugendverwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss angesichts der zu erwarten- den Folgen für die kommunalen Hilfe - und Beratungsstrukturen und die zu erwartenden Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt. Wenn die Stadt Köln das befürchtete Weg- brechen bewährter Beratungsstrukturen aus ko mmunalen Mitteln auffangen müsste, wür- den ab 2025 voraussichtlich in etwa 640.000 € zusätzliche Mittel für die kommunale Ju- gendberufshilfe benötigt. Die gegenwärtige Haushaltssituation wird dies nach aktueller Einschätzung nicht zulassen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3037/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.09.2023
- Erstellt
- 20.09.2023 15:30