Mandari Insight

3037/2023

Sachstandsinformation an den Jugendhilfeausschuss über die aktuelle Situation im Aufgabenfeld Jugendberufshilfe

Mitteilung Ausschuss 22.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 26.09.2023, TOP 8.4.3

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

7688 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/4 
 
Vorlagen-Nummer 22.09.2023 
 3037/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.09.2023 
 
Sachstandsinformation an den Jugendhilfeausschuss über die aktuelle Situation im 
Aufgabenfeld Jugendberufshilfe 
Durch die Pressekonferenz des Bundesarbeitsministers Anfang August dieses Jahres 
wurde bekannt, dass die Bundesregierung plant, die Zuständigkeit für die unter 25 -Jähri-
gen von den Jobcentern ab 2025 zur Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) zu verlagern. 
Durch die Zuteilung der Kindergrundsicherung zu den Familienkassen der BA werden 
junge Menschen in schwierigen finanziellen Lagen ausschließlich durch die Agenturen be-
treut werden. Dadurch sollen ca. 400 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2025 eingespart wer-
den, um die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einzuhalten. Es sind im Folge-
jahr weitere Einsparungen geplant, so dass insgesamt 900 Mio. Euro eingespart werden 
sollen.  
Die geplante Reform wirft aus Sicht der kommunalen Jugendberufshilfe Fragen auf, zu-
dem gibt es noch Unklarheiten, die durch das Ministerium bisher noch nicht beantwortet 
wurden. In Fachkreisen werden derzeit negative Folgen für die jungen Menschen sowie 
Mehrbedarfe im SGB VIII (kommunale Mittel) befürchtet. In Köln werden derzeit etwa 
14.000 junge Menschen unter 25 Jahren durch das örtliche Jobcenter betreut, davon 
1.600 Geflüchtete aus der Ukraine (Zahlen des Jobcenters Köln, Stand August 2023).  
 
Erwartete Folgen für die Beratung und Förderung unter 25 -Jähriger  
Die Beratungsangebote des Job centers und der Agentur für Arbeit unterscheiden sich in 
ihrem Auftrag und ihrer Ausgestaltung, so dass diese nicht als gleichwertig oder aus-
tauschbar angesehen werden können. Die Agentur hat den Schwerpunkt der Vermittlung 
in Ausbildung und Arbeit und ver fügt über ein begrenztes System von bundesweit einheit-
lichen Maßnahmen. Die Jobcenter berücksichtigen in der Beratung die gesamte Lebenssi-
tuation und fördern junge benachteiligte Menschen individuell nach ihren Bedarfen. Über 
die kommunal ausgerichteten Fö rdermöglichkeiten der §16a -k SGB II werden verschie-
dene Hilfen angeboten- von Projekten mit aufsuchender, bezirklicher Ausrichtung bis hin 
zu Angeboten für psychische Gesundheit. Diese Angebote sind niedrigschwellig, lebens-
weltnah und werden in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt und in Kooperation mit 
freien Trägern durchgeführt. Es gibt zu diesen Förderinstrumenten noch keine Aussage 
seitens der Bundesregierung, ob diese Förderungen in anderer Form weitergeführt oder 
vollständig entfallen sollen. In Kö ln sind allein über den §16h (Angebote für schwer er-
reichbare junge Menschen) folgende Angebote gefördert:  
 
- Streetwork Köln (zu 50% SBG II) - AWO und Stadt Köln  
https://awo-koeln.de/jugendsozialarbeit/streetwork -koeln/ 
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/streetwork

2 
 
 
- Joblinge und Joblinge Kompass (Berufsvorbereitung) – Joblinge  
https://www.joblinge.de/ 
 
- Du entscheidest! (aufsuchend, Meschenich) - Jugendhilfe Köln  
https://www.jugendhilfe-koeln.de/programme -dienstleistungen/du -entscheidest/ 
 
- Pre Job (Abschluss nachholen) – Offroad Kids  
https://prejob.de/koeln 
 
- Work 4 You (Notschlafstelle) - Don Bosco Club  
https://www.don-bosco-club.de/Unsere -Angebote/WORK4YOU  
  
- Proberaum worx (psychische Krisen) - Alexianer  
https://www.alexianer-koeln.de/leistungen/therapieangebote -und-beratung/proberaum -
worx 
  
- Plan 27 (psychische Krisen) – Alexianer  
https://www.alexianer-koeln.de/leistungen/therapieangebote -und-beratung/plan -27-hilfe-
fuer-junge-menschen-in-einer-psychischen-krise 
 
Diese Angebote sind bewährt und erreichen junge Menschen, die von den übli chen Stan-
dard-Förderangeboten nicht erreicht werden. Es handelt sich um ein kommunal ausge-
richtetes und bewährtes System, das auf neue Bedarfe gut reagieren kann und Förderlü-
cken schließt. Die Jugendberufshilfe befürchtet, dass dieses System entfällt, wenn  die 
Jobcenter die Zuständigkeit für U25 verliert. Des Weiteren wird befürchtet, dass es bei der 
Umstellung der Systeme zu Reibungen kommt, die den Ablauf stören und so junge Men-
schen sich nicht richtig betreut fühlen und sich abwenden.  
 
Erwartete Folgen für die Stadt Köln  
Die Jugendberufsagentur wurde 2020 als gemeinsame Einrichtung aus den Rechtskrei-
sen SGB II (Jobcenter), SGB III (Agentur für Arbeit) und SGB VIII (Jugendberufshilfe) ins 
Leben gerufen. Die JBA hat sich gut etabliert und junge Menschen n ehmen das Angebot 
gerne wahr, da sie hier alle Hilfen aus einer Hand erhalten können und die Beratung 
grundsätzlich freiwillig ist. Durch den offenen Zugang und die gute Lage auf der Deutzer 
Freiheit 88 ist das Angebot niedrigschwellig und stadtweit attrak tiv. Der Standort wird al-
lerdings mehrheitlich durch das Jobcenter finanziert, so dass nicht sicher ist, ob der 
Standort aufrecht gehalten werden kann. Auch das Konzept müsste neu aufgelegt wer-
den, wenn ein Rechtskreis entfällt. Dies würde zudem personelle  Folgen in der Stellen-
ausstattung nach sich ziehen. Gleichzeitig sollen die Jugendberufsagenturen eine tra-
gende Rolle bei der Ausbildungsgarantie spielen - Details sind hier ebenfalls noch nicht 
bekannt.  
Die Jugendberufshilfe befürchtet, dass sich durch di e Reform Mehrbedarfe im SGB VIII 
und damit im kommunalen Haushalt niederschlagen, insbesondere wenn junge Menschen 
mit hohem Unterstützungsbedarf sich bei der Agentur für Arbeit nicht richtig aufgehoben 
fühlen oder dort nicht ausreichend Beratungskapazität en zur

3 
 
Verfügung stehen, um sie eng zu begleiten. Es ist noch nicht klar, ob die Beratungskapa-
zitäten gleichbleiben oder reduziert werden sollen - also ob die Integrationsfachkräfte des 
Jobcenters zur Agentur wechseln, oder ob diese Stellen ganz oder teilw eise entfallen sol-
len, um die Einsparungen zu verwirklichen. Die Beratungskapazitäten der Jugendberufs-
hilfe sind bereits ausgelastet, drei Angebote stehen derzeit in der Prüfung der Wirksam-
keit, da das Jobcenter sich bereits 2021 aus der Ko -Finanzierung zu rückziehen musste 
und die kommunalen Mittel alleine kaum ausreichen, um die Einrichtungen aufrecht zu er-
halten. Eine Folge wären lange Wartezeiten - diese führen bei der Zielgruppe leider häufig 
zu Resignation und Rückzug, so dass man diese jungen Menschen später nur noch 
schwer erreichen kann und sie sich zunehmend vom Arbeits - und Ausbildungsmarkt ent-
fernen - mit dauerhaft negativen Folgen für ihr persönliches Leben, aber auch im Sinne 
der Fachkräftesicherung für Köln.  
Mit diesen Befürchtungen ist die kom munale Jugendberufshilfe nicht alleine. An die Bun-
desregierung wurden in letzter Zeit mehrere Schreiben von Stakeholdern adressiert, die 
ebenfalls ihre Sorge zum Ausdruck bringen, beispielsweise von der freien Wohlfahrts-
pflege NRW, vom Bundesnetzwerkes der  Jobcenter, vom Deutschen Städtetag / deut-
scher Landkreistag sowie von der Bundesarbeitsgemeinschaft örtlicher Träger. Darüber 
hinaus ist die Fragestellung Thema in den politischen Gremien auf Landes - und Bundes-
ebene.  
 
Die Jugendverwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss angesichts der zu erwarten-
den Folgen für die kommunalen Hilfe - und Beratungsstrukturen und die zu erwartenden 
Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt. Wenn die Stadt Köln das befürchtete Weg-
brechen bewährter Beratungsstrukturen aus ko mmunalen Mitteln auffangen müsste, wür-
den ab 2025 voraussichtlich in etwa 640.000 € zusätzliche Mittel für die kommunale Ju-
gendberufshilfe benötigt. Die gegenwärtige Haushaltssituation wird dies nach aktueller 
Einschätzung nicht zulassen.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

26.09.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3037/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.09.2023
Erstellt
20.09.2023 15:30