1435/2017
Bauliche Maßnahmen an der Flüchtlingsunterkunft Causemannstr. 29 und 31, 50679 Köln Merkenich
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
1782 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/3 Vorlagen-Nummer 1435/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 Bauliche Maßnahmen an der Flüchtlingsunterkunft Causemannstr. 29 und 31, 50679 Köln Merkenich Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 11.05.2017 stellte die Fraktion Bündnis`90 / Die Gr ü- nen folgende Anfrage: Die Flüchtlingsunterkunft in Merkenich ist eine der ältesten im Bezirk Chor weiler und wird hauptsäch- lich von Roma oder Sinti bewohnt. Die Häuser sind mit Familien mit Kindern belegt und haben auch einen Spielbereich hinter den Hä u- sern. Leider gibt es keine Möglichkeit direkt auf den Bereich hinter den Häusern zu gelangen, da eine Tür fehlt. Das wäre, vor allem für die kleinen Kinder wichtig und sicherer, da sie auf direktem Wege ihre Eltern erreichen könnten und umgekehrt. Auch hätten die Eltern kurze Wege, wenn sie Ihren Kindern bei Problemen helfen wollten. Wir fragen die Verwaltung: 1. Ist es möglich einen direkten sicheren Zugang von den beiden Häusern zur Garten -Rückseite zu schaffen? 2. Gibt es besondere Mittel, welche im Rahmen der Förderung von Flüchtingsbelangen von ve r- schiedenen Institutionen neu geschaffen wurden, die dafür genutzt werden könnten? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Bisher hatte das Amt für Wohnungswesen keine Kenntnis von diesem Anliegen. Der Objektservice des Amtes hat hiermit Kenntnis genommen und prüft die baulichen Gegebenheiten. Falls baulich möglich und wirtschaftlich verhältnismäßig, wird ein entsprechender Zugang eingerichtet. Zu 2.: Die Maßnahme würde aus den hierfür üblichen Mitteln der allgemeinen Bauunterhaltung finanziert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Causemannstraße 29
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1435/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27