2712/2024
Nutzung des städtischen Logos bei Förderungen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3595 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/13 AN/1154/2024 Vorlagen-Nummer 09.09.2024 2712/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Nutzung des städtischen Logos bei Förderungen Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 (AN/1154/2024) betreffend „städti- sches Logo bei Förderung“ Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet um die Beantwortung fol- gender Fragen: Es ist nicht unüblich, dass Antragsteller, für eine Maßnahme bzw. ein Projekt sowohl Fördermittel aus dem gesamtstädtischen Haushalt, als auch aus den bezirksorientier- ten Mitteln erhalten. Eine der Auflagen für die Bewilligung der Förderung ist, dass das Logo der Stadt mit Verweis auf den Stadtbezirk in Publikationen wie, Flyern, Karten, Programmen und Katalogen anzugeben ist. Die Sichtbarkeit bei Fördermaßnahmen ist Im Interesse der Bezirksvertretung Ehrenfeld. Nun wurde von einigen Antragstellern das Logo des Bezirks nicht mehr verwendet, auf Nachfrage mit dem Hinweis, dass bei gleichzeitiger Förderung z. B des Kulturam- tes und des Bezirks ausschließlich das Logo der Stadt Köln zu nutzen sei. Aus diesem Grund fragen wir: 1. Ist der oben geschilderte Sachverhalt soweit richtig dargestellt? Antwort der Verwaltung: Ja, der Sachverhalt ist soweit richtig dargestellt. Die Erforderlichkeit einer Aktualisierung und Weiterentwicklung des aktuellen Mar- kenauftritts ergab sich aus einer externen, professionellen Markenanalyse ein- schließlich Meinungsumfragen, über deren Ergebnisse die Verwaltung den Haupt- ausschuss im Sommer 2021 informierte. Im Ergebnis wurden das über 20 Jahre alte Logo und der gesamte Markenauftritt inklusive des Corporate Designs als nicht mehr zeitgemäß beurteilt. Insbesondere 2 erfüllen der Markenauftritt und das Logo nicht mehr die modernen Anforderungen, insbesondere mit Blick auf digitale Anwendungen wie beim Internetauftritt und im Social-Media-Bereich. Anstatt eines sachlich komplexen Hoheitszeichens sollte das Markenzeichen zu- künftig als Signet einer modernen Metropole klar, prägnant, wiedererkennbar und crossmedial einsetzbar sein. Darüber hinaus sollte der Markenauftritt diese Anfor- derungen visuell über alle Formate und Kanäle, vor allem auch im digitalen Raum, zum Ausdruck bringen. Daher musste auch ein neues Gestaltsystem (Corporate Design) entwickelt werden. Das neue Logo und die Gestaltungsrichtlinien wurden zum 01.07.2022 eingeführt. Um die starke Marke „Stadt Köln“ zu schützen, wurde die mehrfache Nutzung des Logos in einem Zusammenhang oder Projekt ausgeschlossen. Daher kann das Logo der Stadt Köln mit dem Zusatz „Bezirksvertretung Ehrenfeld“ nur dann ge- nutzt werden, wenn es sich um eine alleinige Förderung durch die Bezirksvertre- tung Ehrenfeld handelt. 2. Wenn ja, wer hat das auf welcher (Rechts-)grundlage entschieden? Antwort der Verwaltung: Sowohl der Verwaltungsvorstand als auch der Hauptausschuss (0886/2022) ha- ben dies so beschlossen bzw. zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Köln hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 05. Mai 2022 (AN/0914/2022) mit dem Thema Markenprozess befasst. 3. In welcher Form und wann wurden die politischen Gremien damit befasst, bzw. waren die Bezirksvertretungen bzw. hilfsweise die Bezirksbürgermeister*innen bei dieser Entscheidung eingebunden oder wurden zumindest informiert? Antwort der Verwaltung: Siehe Beantwortung zu 2. Gez. Stroß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2712/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.09.2024
- Erstellt
- 04.09.2024 09:43