Mandari Insight

0443/2026

Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich des Photovoltaik-Ausbaus auf städtischen Liegenschaften - AN/0263/2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.03.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 30.04.2026, TOP 1.9

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6595 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 09.03.2026 
 0443/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 10.03.2026 
 
Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich des Photovoltaik-Ausbaus auf städtischen 
Liegenschaften - AN/0263/2026 
Text der Anfrage: 
1. Wie erfolgt die Messung des erzeugten Stroms pro Anlage und der daraus resultie-
rende Übertrag in den jährlichen Energiebericht? 
2. Stark fallende Einspeisemengen lassen auf zeitweise vom Netz genommene oder de-
fekte Anlagen schließen. Wer ist für die Installation, Wartung und Instandhaltung der 
Anlagen zuständig? 
3. Kann die Gebäudewirtschaft bei zukünftigen Energieberichten den Wert kWh/kWp mit 
in den entsprechenden Anhang aufnehmen, um schneller kategorisieren zu können, 
ob Standorte schlechte, durchschnittliche oder gute Werte liefern? 
4. Im Jahr 2023 waren sechs Prozent des Ausbaupotentials im Schulbereich erreicht, im 
Jahr 2024 acht Prozent. Welche Maßnahmen ergreifen die Stadt und die stadtnahen 
Gesellschaften (z.B. RheinEnergie), um diesen Prozess deutlich zu beschleunigen? 
5. Wie viele Anlagen mit welcher Leistung werden planmäßig im Jahr 2026 in Betrieb ge-
nommen werden? Bitte einzeln auflisten.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Grundsätzlich wird zwischen eigenen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln und externen PV-Anlagen-Betreibern auf Dächern von Immobilien im 
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln unterschieden. 
 
Bei eigenen PV-Anlagen gibt es einen Strom-Einspeisezähler und einen Photovoltaik-Strom-
erzeugungszähler (PV-Stromerzeugungszähler). Die nicht fernauslesbaren Zähler werden 
durch das Energiemanagement der Gebäudewirtschaft oder bei fernauslesbaren Zählern 
durch den*die Verteilnetzbetreiber*in abgelesen. 
Diese Daten werden gesammelt und in den Energiebericht übertragen. 
 
Bei den über 30 externen PV-Anlagen liegen in der Regel keine Zählerstände der Strom-Ein-
speisezähler und der PV-Stromerzeugungszähler vor. Daher ist die tatsächliche Stromerzeu-
gung dieser Anlagen nicht bekannt. 
Für externe PV-Anlagen ohne Zählerstände wird der Stromertrag pauschal mit einem Stan-
dardwert von 656 Kilowattstunden pro Kilowatt-Peak (kWh/kWp) berechnet und ausgewiesen. 
Der Pauschalfaktor von 656 kWh/kWp basiert auf eigenen Erfahrungswerten mit PV-Anlagen.

2 
 
 
Zu 2.) 
Installation PV-Anlagen 
Der aktuelle eigene PV-Ausbau durch die Gebäudewirtschaft erfolgt im Wesentlichen durch 
Neubau- oder Generalinstandsetzungsprojekte (GI). Im Rahmen der Bauprojektausschreibung 
werden die Anforderungen an die PV-Anlage definiert und entsprechend von den Bieter*innen 
angeboten und nach den Standard Vergabeprozess vergeben. 
 
Wartung PV-Anlagen 
Bei installierten PV-Anlagen im Rahmen von Neubau- oder Generalinstandsetzungsprojekte 
(GI) welche sich in der Gewährleistung befinden gibt es in der Regel einen Wartungsvertrag 
mit dem Errichter der PV-Anlage. 
Für die PV-Anlagen, die sich außerhalb der Gewährleistung befinden, werden auch PV-Ser-
vicefirmen durch die Objektcenter der Gebäudewirtschaft auf Basis einer Einzelvergabe ver-
geben. 
 
Instandhaltung PV-Anlagen 
Notwendige Instandhaltungsreparaturen werden über Einzelaufträge beauftragt. 
Zur Überwachung des Betriebs ist ein technisches Monitoring für die Photovoltaik-Anlagen in-
stalliert, über das der Anlagenbetrieb aus der Ferne kontrolliert werden kann. Die jeweils be-
auftragten Servicefirmen haben Zugriff auf das Monitoring, um die betreuten Anlagen zu über-
wachen. 
Die Qualität der Serviceleistungen der Photovoltaik-Servicefirmen ist unterschiedlich. Wäh-
rend einige Firmen die Anlagen zuverlässig betreuen, werden Störungen bei anderen trotz 
mehrfacher Erinnerungen teilweise nicht zeitnah bearbeitet. 
 
Zu 3.) 
Der kWh/kWp Wert kann in zukünftigen Energieberichten in den entsprechenden Anhang auf-
genommen werden. 
 
Zu 4.) 
Maßnahme 1: Neue Version Energieleitlinie 2025 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft hat in seiner Sondersitzung am 02.07.2025 die 
Energieleitlinien 2025 beschlossen. 
Bei Neubauten sowie bei Dachsanierungen ist grundsätzlich die Installation von Solarstroman-
lagen (PV-Anlagen) vorzusehen. Dabei soll möglichst die gesamte technisch nutzbare Dach-
fläche berücksichtigt werden. 
 
Der wirtschaftlich und organisatorisch effizienteste Ausbau der PV-Anlagen erfolgt im Rahmen 
ohnehin geplanter Neubau- oder Generalinstandsetzungsprojekte (GI). Da Bauprojekte in der 
Regel mehrere Jahre Planungs- und Umsetzungszeit benötigen, wird sich der Effekt der Ener-
gieleitlinie 2025 auf die Ausbaugeschwindigkeit erst zeitverzögert zeigen. 
 
Maßnahme 2: Ausbau der PV-Fachkräfte in der Gebäudewirtschaft 
In den letzten drei Jahren wurde die Personalkapazität im Bereich Photovoltaik durch interne 
Umverteilung von 0,5 auf 2 Vollzeitäquivalente (VZÄ) erhöht. 
Durch den absehbaren Ruhestand einer sehr erfahrenen Fachkraft besteht jedoch das Risiko, 
dass sich die Kapazität künftig auf etwa 1,5 VZÄ reduziert. 
 
Maßnahme 3: Vernetzung der PV-Fachkräfte 
Ein erheblicher Aufwand im PV-Ausbau entsteht durch die Mängelbeseitigung bei Anlagen, 
die in den vergangenen Jahren in Betrieb gegangen sind. 
Zur Qualitätssicherung werden die vorhandenen PV-Fachkräfte stärker in laufende Projekte 
eingebunden, um neue Anlagen möglichst mängelfrei zu errichten und bestehende Projekt-
mängel schrittweise abzuarbeiten. 
 
Maßnahme 4: Nachrüstung von PV-Anlagen auf Bestandsdächern mit RheinEnergie 
Im Rahmen des sogenannten 100-Dächer-Programms wurden potenzielle Dachflächen für 
eine Nachrüstung mit PV-Anlagen durch Dachsachverständige geprüft.

3 
 
Die Untersuchung ergab, dass viele Dächer zunächst saniert werden müssen, bevor eine In-
stallation möglich ist (siehe AN/1605/2019, Sachstandsbericht vom 24.11.2025). 
 
Zu 5.) 
Für 2026 sollen folgende PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 435 Kilowatt-Peak 
(kWp) im Marktstammdatenregister (MaStR) der Gebäudewirtschaft neu aufgenommen wer-
den: 
 
- Friedrich-Karl-Straße 64: circa 103,1 kWp, Stromspeicher circa 112 Kilowattstunden 
(kWh) 
- Petersenstraße 7: circa 92,4 kWp 
- Projekt Rossio, Barmer Straße 1: circa 240 kWp 
 
Bei fünf bereits im MaStR erfassten PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von circa 95 kWp 
müssen noch Restarbeiten erledigt werden, bevor die Anlagen final in Betrieb gehen und 
Strom erzeugen können. 
 
Der PV-Zuwachs durch andere Dienststellen der Stadt Köln ist in dieser Aufstellung nicht be-
rücksichtigt. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

10.03.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0443/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.03.2026
Erstellt
13.02.2026 07:21