0443/2026
Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich des Photovoltaik-Ausbaus auf städtischen Liegenschaften - AN/0263/2026
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6595 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 09.03.2026 0443/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 10.03.2026 Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich des Photovoltaik-Ausbaus auf städtischen Liegenschaften - AN/0263/2026 Text der Anfrage: 1. Wie erfolgt die Messung des erzeugten Stroms pro Anlage und der daraus resultie- rende Übertrag in den jährlichen Energiebericht? 2. Stark fallende Einspeisemengen lassen auf zeitweise vom Netz genommene oder de- fekte Anlagen schließen. Wer ist für die Installation, Wartung und Instandhaltung der Anlagen zuständig? 3. Kann die Gebäudewirtschaft bei zukünftigen Energieberichten den Wert kWh/kWp mit in den entsprechenden Anhang aufnehmen, um schneller kategorisieren zu können, ob Standorte schlechte, durchschnittliche oder gute Werte liefern? 4. Im Jahr 2023 waren sechs Prozent des Ausbaupotentials im Schulbereich erreicht, im Jahr 2024 acht Prozent. Welche Maßnahmen ergreifen die Stadt und die stadtnahen Gesellschaften (z.B. RheinEnergie), um diesen Prozess deutlich zu beschleunigen? 5. Wie viele Anlagen mit welcher Leistung werden planmäßig im Jahr 2026 in Betrieb ge- nommen werden? Bitte einzeln auflisten. Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Grundsätzlich wird zwischen eigenen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln und externen PV-Anlagen-Betreibern auf Dächern von Immobilien im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln unterschieden. Bei eigenen PV-Anlagen gibt es einen Strom-Einspeisezähler und einen Photovoltaik-Strom- erzeugungszähler (PV-Stromerzeugungszähler). Die nicht fernauslesbaren Zähler werden durch das Energiemanagement der Gebäudewirtschaft oder bei fernauslesbaren Zählern durch den*die Verteilnetzbetreiber*in abgelesen. Diese Daten werden gesammelt und in den Energiebericht übertragen. Bei den über 30 externen PV-Anlagen liegen in der Regel keine Zählerstände der Strom-Ein- speisezähler und der PV-Stromerzeugungszähler vor. Daher ist die tatsächliche Stromerzeu- gung dieser Anlagen nicht bekannt. Für externe PV-Anlagen ohne Zählerstände wird der Stromertrag pauschal mit einem Stan- dardwert von 656 Kilowattstunden pro Kilowatt-Peak (kWh/kWp) berechnet und ausgewiesen. Der Pauschalfaktor von 656 kWh/kWp basiert auf eigenen Erfahrungswerten mit PV-Anlagen. 2 Zu 2.) Installation PV-Anlagen Der aktuelle eigene PV-Ausbau durch die Gebäudewirtschaft erfolgt im Wesentlichen durch Neubau- oder Generalinstandsetzungsprojekte (GI). Im Rahmen der Bauprojektausschreibung werden die Anforderungen an die PV-Anlage definiert und entsprechend von den Bieter*innen angeboten und nach den Standard Vergabeprozess vergeben. Wartung PV-Anlagen Bei installierten PV-Anlagen im Rahmen von Neubau- oder Generalinstandsetzungsprojekte (GI) welche sich in der Gewährleistung befinden gibt es in der Regel einen Wartungsvertrag mit dem Errichter der PV-Anlage. Für die PV-Anlagen, die sich außerhalb der Gewährleistung befinden, werden auch PV-Ser- vicefirmen durch die Objektcenter der Gebäudewirtschaft auf Basis einer Einzelvergabe ver- geben. Instandhaltung PV-Anlagen Notwendige Instandhaltungsreparaturen werden über Einzelaufträge beauftragt. Zur Überwachung des Betriebs ist ein technisches Monitoring für die Photovoltaik-Anlagen in- stalliert, über das der Anlagenbetrieb aus der Ferne kontrolliert werden kann. Die jeweils be- auftragten Servicefirmen haben Zugriff auf das Monitoring, um die betreuten Anlagen zu über- wachen. Die Qualität der Serviceleistungen der Photovoltaik-Servicefirmen ist unterschiedlich. Wäh- rend einige Firmen die Anlagen zuverlässig betreuen, werden Störungen bei anderen trotz mehrfacher Erinnerungen teilweise nicht zeitnah bearbeitet. Zu 3.) Der kWh/kWp Wert kann in zukünftigen Energieberichten in den entsprechenden Anhang auf- genommen werden. Zu 4.) Maßnahme 1: Neue Version Energieleitlinie 2025 Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft hat in seiner Sondersitzung am 02.07.2025 die Energieleitlinien 2025 beschlossen. Bei Neubauten sowie bei Dachsanierungen ist grundsätzlich die Installation von Solarstroman- lagen (PV-Anlagen) vorzusehen. Dabei soll möglichst die gesamte technisch nutzbare Dach- fläche berücksichtigt werden. Der wirtschaftlich und organisatorisch effizienteste Ausbau der PV-Anlagen erfolgt im Rahmen ohnehin geplanter Neubau- oder Generalinstandsetzungsprojekte (GI). Da Bauprojekte in der Regel mehrere Jahre Planungs- und Umsetzungszeit benötigen, wird sich der Effekt der Ener- gieleitlinie 2025 auf die Ausbaugeschwindigkeit erst zeitverzögert zeigen. Maßnahme 2: Ausbau der PV-Fachkräfte in der Gebäudewirtschaft In den letzten drei Jahren wurde die Personalkapazität im Bereich Photovoltaik durch interne Umverteilung von 0,5 auf 2 Vollzeitäquivalente (VZÄ) erhöht. Durch den absehbaren Ruhestand einer sehr erfahrenen Fachkraft besteht jedoch das Risiko, dass sich die Kapazität künftig auf etwa 1,5 VZÄ reduziert. Maßnahme 3: Vernetzung der PV-Fachkräfte Ein erheblicher Aufwand im PV-Ausbau entsteht durch die Mängelbeseitigung bei Anlagen, die in den vergangenen Jahren in Betrieb gegangen sind. Zur Qualitätssicherung werden die vorhandenen PV-Fachkräfte stärker in laufende Projekte eingebunden, um neue Anlagen möglichst mängelfrei zu errichten und bestehende Projekt- mängel schrittweise abzuarbeiten. Maßnahme 4: Nachrüstung von PV-Anlagen auf Bestandsdächern mit RheinEnergie Im Rahmen des sogenannten 100-Dächer-Programms wurden potenzielle Dachflächen für eine Nachrüstung mit PV-Anlagen durch Dachsachverständige geprüft. 3 Die Untersuchung ergab, dass viele Dächer zunächst saniert werden müssen, bevor eine In- stallation möglich ist (siehe AN/1605/2019, Sachstandsbericht vom 24.11.2025). Zu 5.) Für 2026 sollen folgende PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 435 Kilowatt-Peak (kWp) im Marktstammdatenregister (MaStR) der Gebäudewirtschaft neu aufgenommen wer- den: - Friedrich-Karl-Straße 64: circa 103,1 kWp, Stromspeicher circa 112 Kilowattstunden (kWh) - Petersenstraße 7: circa 92,4 kWp - Projekt Rossio, Barmer Straße 1: circa 240 kWp Bei fünf bereits im MaStR erfassten PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von circa 95 kWp müssen noch Restarbeiten erledigt werden, bevor die Anlagen final in Betrieb gehen und Strom erzeugen können. Der PV-Zuwachs durch andere Dienststellen der Stadt Köln ist in dieser Aufstellung nicht be- rücksichtigt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0443/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.03.2026
- Erstellt
- 13.02.2026 07:21