0073/2026
Beantwortung einer Anfrage der Wähler*innengruppe GUT & KLIMA FREUNDE vom 08.12.2025 (AN/1456/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 22.01.2026 0073/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 Beantwortung einer Anfrage der Wähler*innengruppe GUT & KLIMA FREUNDE vom 08.12.2025 (AN/1456/2025) Madaus-Gartenland: Dialog mit der Öffentlichkeit intensivieren Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Entwicklungen „Neubrücker Ring“ in Köln-Neubrück und der „Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See“ in Köln-Neubrück, Köln Rath/Heumar, Köln-Brück und der am 08.07.2025 stattgefundenen Öffentlichkeitsbeteiligung, wird um die Beantwortung folgender Fragen zur weiteren Beteiligung und Einbindung der Öf- fentlichkeit gebeten: 1. Welche Maßnahmen, insbesondere Kommunikationsmaßnahmen, planen Sie, um wie von der Politik gewünscht, den „Dialog mit der Öffentlichkeit zu intensivieren“? 2. Ist für die Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 8, Köln- Kalk Arbeitstitel: "Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See" in Köln (0559/2025) und/oder für die Aufstellung des Bebauungsplans „Neubrücker Ring in Köln-Neubrück“ (0330/2025) eine Bürgerbeteiligung geplant, die über die in den „Leitlinien für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens für die städtebaulich- freiraumplanerischen Entwicklungen am Neubrücker Ring / Madaus Gartenland in Köln- Neubrück“ hinausgeht? 3. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind zu welchem Zeitpunkt geplant? 4. Können Sie im Sinne der Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger skizzieren, wie der Stand der Planungen ist, welche Gutachten z.B. schon erstellt worden und welche noch zu erwarten sind? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu Frage 1 Vor dem Bebauungsplanverfahren für das Grundstück am Neubrücker Ring, wurde die Neu- ausweisung der westlichen Grundstücksfläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) be- reits im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans sowohl politisch als auch öffentlich beraten. Am 10.12.2021 hat der Regionalrat Köln beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung des Regio- 2 nalplanentwurfes im Jahr 2022 hatten die betroffenen Bürger*Innen die Möglichkeit den Ent- wurf einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Am 20.06.2022 wurde im Rat der Stadt Köln der Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln ge- troffen (Vorlage 1159/2022) und die Ausweisung des „Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB)“ auf der Fläche des Plangebietes bestätigt. Zuvor erfolgte am 19.05.2022 die Beratung in der Bezirksvertretung Kalk. Der erste Entwurf des Regionalplans wurde nach der Offenlage im Jahr 2022 überarbeitet. Für das Plangebiet gab es keine Änderungen in den beabsichtigten Gebietsausweisungen. Nach erfolgtem Regionalratsbeschluss am 11.10.2024 hat Ende 2024 eine erneute öffentliche Auslegung des Regionalplanentwurfs stattgefunden mit der erneuten Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme für die Bürger*innen. Der Regionalplan ist am 29.10.2025 mit der Neu- ausweisung der betroffenen Flächen als ASB in Kraft getreten. Darauf basierend wurden die Bauleitplanverfahren eingeleitet. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 22.05.2025 das Verfahren zur 252. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 8, Köln-Kalk Arbeitstitel: "Siedlungs- und Frei- raumentwicklung am Rather See" in Köln-Neubrück, Köln Rath/Heumar, Köln-Brück (Vorlage 0559/2025) beschlossen und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Neubrücker Ring in Köln-Neubrück“ (Vorlage 0330/2025) gefasst. Anschließend wurden am 26.06.2025 die Leitlinien für die Durchführung des Qualifizierungs- verfahrens für die städtebaulich-freiraumplanerischen Entwicklungen am Neubrücker Ring/Madaus Gartenland in Köln- Neubrück beschlossen (Vorlage 1426/2025). Die Leitlinien beinhalten ebenfalls Informationen zur geplanten Beteiligung der Öffentlichkeit in mehreren, aufeinander aufbauenden Schritten (s. Anlage 2 der Vorlage 1426/2025). Nach der bereits im 08.07.2025 stattgefundenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB, werden der Öffentlichkeit im zweiten Schritt im Rahmen des einstufigen Qualifizierungsverfah- ren vor der Entscheidung des Bewertungsgremiums die eingereichten Planungskonzepte vor- gestellt. Die Bürger*innen haben die Gelegenheit, ihre Anregungen zu den Entwürfen zu for- mulieren, die an das Bewertungsgremium vor seiner Entscheidung weitergegeben werden. Zum Abschluss des Qualifizierungsverfahrens ist eine weitere Öffentlichkeitsveranstaltung ge- plant, in der der Siegerentwurf vorgestellt und die eingereichten Arbeiten öffentlich ausgestellt werden. Auch hier gibt es für Öffentlichkeit die Gelegenheit Fragen zu stellen und Hinweise für das weitere Verfahren zu formulieren. Im weiteren Bauleitplanverfahren haben alle Bürger*innen im Rahmen der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung nach §3 Absatz 2 Baugesetzbuch erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben und Ihre Anregungen vorzubringen. Über alle im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen entscheidet dann nach Vorberatung der Bezirksvertretung und des Fachausschusses der Rat der Stadt im Köln zum sogenannten Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss. Die Besetzung der Wettbewerbsjury erfolgt entsprechend des vom Stadtentwicklungsaus- schuss am 22.05.2025 beschlossenen „Leitfadens für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln“ (Vorlage 3097/2024). Diese setzt sich aus Fachexpert*innen, Vertreter*innen der Stadt Köln und des Investors und der stimmberechtigten Fraktionen des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit zusammen. Zu Frage 2 Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend des gefassten Beschlusses über die Leitli- nien für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens Neubrücker-Ring erfolgen, eine darüberhinausgehende Beteiligung ist derzeit nicht geplant. Zu Frage 3 Es sind darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen geplant. Zu Frage 4 Bebauungsplan 3 Derzeit erfolgt die Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlich- keit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren, parallel wird das Qualifizierungsverfahren vorbereitet und die Aufgabenstellung abgestimmt. Geplant ist das Verfahren im 1./2. Quartal 2026 zu starten. Das Ergebnis des Wettbewerbs und die Auswertung der Stellungnahmen sowie deren Abwägungsvorschläge zur Berücksichtigung im weiteren Verfahren werden der Bezirksvertretung Kalk sowie dem Ausschuss für Stadtent- wicklung und regionale Zusammenarbeit im Rahmen des Vorgabenbeschlusses bis Ende des Jahres 2026 vorgelegt. Der Ausschuss entscheidet dann auf dieser Grundlage über die Vor- gaben zur Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs. Auf der Grundlage der im Auftrag der Vorhabenträgerin beauftragten Machbarkeitsstudie wurde eine Ersteinschätzung zur Beurteilung der Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet und der Auswirkungen der Planung auf die Umgebung erstellt. Um die stadtklimatischen Belange frühzeitig in die Planung einfließen zu lassen, wurde eine klimatologisch-lufthygienische Be- gutachtung durchgeführt. Weiterhin wurde eine Verkehrsuntersuchung zur Projektentwicklung erstellt und eine erste Artenschutzprüfung durchgeführt. Im November 2025 wurde mit den ersten Sondierungen zur Kampfmittelräumung begonnen. Die Sondierungen werden sukzessive fortgesetzt. Erst nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens können auf der Grundlage des Siegerent- wurfs die für das weitere Bebauungsplanverfahren erforderlichen Gutachten erstellt bzw. wei- ter konkretisiert werden. Im weiteren Verfahren werden voraussichtlich folgende Gutachten erforderlich: • Grünordnungsplan inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung • Artenschutzprüfung • Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept • Schallgutachten • Klimagutachten • Entwässerungs- und Versickerungskonzept inklusive Wasserhaushaltsbilanz • Konzept zur Starkregenvorsorge inklusive Überflutungsnachweis • Boden-, Altlasten- und Bodenluftuntersuchung • Bodenschutzkonzept • Nachweis zur Einhaltung der Klimaleitlinien der Stadt Köln • Archäologische Prospektion Flächennutzungsplan Für die 252. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt derzeit die Auswertung der im Rah- men der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Die Beteiligung der Behörden und Dienststellen gemäß §4 Abs. 1 BauGB zur 252. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im 1. Quartal 2026 durchgeführt werden. Daran anschließend erfolgt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen dieses Beteiligungsschrittes. Die Ergebnisse der Auswertung der Stellungnahmen sowie deren Abwägungsvorschläge zur Berücksichtigung im weiteren Verfahren werden der Bezirksvertretung sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit im Rahmen des Vorgabenbeschlusses vorgelegt. Der Ausschuss entscheidet dann auf dieser Grundlage über die Vorgaben zur Erar- beitung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach aktuellem Kenntnisstand keine Erstellung separater Fachgutachten erforderlich. Die Beurteilung kann stattdessen auf Basis der vorhandenen Datengrundlage sowie der Erkenntnisgewinne aus jenen Gutachten erfolgen, die für die parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren im Plangebiet erarbeitet werden. 4 Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0073/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.01.2026
- Erstellt
- 09.01.2026 09:12