0654/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe - " Parkverbot Vorgarten", AZ.: 220/22 B
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Anlage 1 Eingabe
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Stadt Köln Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Sehr geehrte Damen und Herren, j ich bitte Sie, den folgenden Antrag für die nächst erreichbare Sitzung des Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen. “ Antrag nach 824 der Gemeindeordnung Ich rege an, das Parken auf den Freiflächen zwischen Haus und Gehweg zu untersagen : Begründung: Es gibt Autofahrer, die die Freifläche vor dem Haus, die an anderer Stelle als Vorgarten genutzt wird, als Parkplatz nutzen. Die Fläche gehört zwar zum Gelände des Hauses, aber die Nutzung als Parkplatz halte ich für eine Fehlnutzung. Um dorthin zu gelangen, muss der Autofahrer unerlaubt über den Gehweg fahren. Seite-1 von2- Es gibt keine geeigneten Auffahrten durch abgesenkte Bordsteine. Die Autofahrer nehmen also weitere "Anfahrten" über den Gehweg in Kauf. Die Autos stehen dann auch regelmäßig mehr oder weniger weit auf dem Gehweg vor, weil es keine Rangierflächen gibt. Ausreichende Zufahrts- und Rangierflächen sind aber bei einer ordnungsgemäßen Nutzung vorgeschrieben. Das Foto zeigt die Vincenzstraße Ecke Frankfurter Straße in Köln-Mülheim.. Die Fahrzeuge werden über den Tag hinweg häufig bewegt. Eine Belästigung der Fußgänger durch das ständige Rangieren ist unvermeidlich. Mit freundlichen Grüßen, Köln, den 30.12.22 Nachtrag „Macht schlechtes Beispiel Schule?“ An der Ecke Vincenzstraße / Augustastraße steht häufig immer der gleiche Transporter auf der Gehweg- bzw. Grundstücksfläche. (09.01.23) Seite- 2 von 2-
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0654/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe - " Parkverbot Vorgarten", AZ.: 220/22 B Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Pesch, Zimmer 507 T: 0221 221-26144, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Pe 08.02.2023 Ihre „Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot Vorgarten“ Aktenzeichen 220/22 B Sehr geehrter, vielen Dank für Ihre Schreiben vom 30.12.2022 und 09.01.2023, in denen Sie die Nut- zung von Flächen vor Gebäuden („Vorgärten“) und das Fahren auf öffentlichen Gehwe- gen beanstanden. Das Bauaufsichtsamt hat Ihr Anliegen geprüft und mir in seiner Stellungnahme Fol- gendes mitgeteilt: Zu dem Zustand oder der Nutzung von Privatgrundstücksflächen liegt im konkreten Fall kein baurechtlicher Verstoß-/Einschreitsituation vor. Dies liegt darin begründet, dass zum einen die Nutzung der angesprochenen privaten Grundstücksflächen zu Parkplatz- zwecken keiner Baugenehmigung bedarf (genehmigungsfrei nach § 62 Abs. 1 Nr. 14 c BauO NRW) und zum anderen zum reinen Zustand dieser privaten Grundstücksflächen keine gerichtsfeste baurechtliche Ermächtigungsgrundlage dagegen in diesen Einzel- fällen besteht. Die konkret angesprochenen privaten Grundstücksflächen bestehen seit mindestens 20 bis 25 Jahren unbeanstandet in diesem befestigten Ausbauzustand. Die Parkplatznutzung auf Privatgrundstücksflächen ist baugenehmigungsfrei. Ihre Mitteilungen- hinsichtlich der Verstöße beim ruhenden Verkehr habe ich an das Ordnungsamt weitergeleitet mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Mülheim wün- schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. - 2 - Die Bezirksvertretung erhält dieses Schreiben zur Kenntnisnahme. Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen zu der Nutzung der Privatgrundstücke haben, so können Sie sich gerne an das Bauaufsichtsamt, Herrn Fitzner, Rufnummer 0221/221-26758, wenden, oder - bei Fra- gen zum Verfahren - an Frau Pesch, Rufnummer 0221/221-26144. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0654/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 22.02.2023 11:35