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0654/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe - " Parkverbot Vorgarten", AZ.: 220/22 B

Mitteilung BV 23.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.03.2023, TOP 10.2.12

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

1485 Zeichen

Stadt Köln
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

Sehr geehrte Damen und Herren, j
ich bitte Sie, den folgenden Antrag für die nächst erreichbare Sitzung des
Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

“ Antrag nach 824 der Gemeindeordnung
Ich rege an, das Parken auf den Freiflächen zwischen Haus und Gehweg zu
untersagen :

Begründung:

Es gibt Autofahrer, die die Freifläche vor dem Haus, die an anderer Stelle als
Vorgarten genutzt wird, als Parkplatz nutzen. Die Fläche gehört zwar zum
Gelände des Hauses, aber die Nutzung als Parkplatz halte ich für eine

Fehlnutzung. Um dorthin zu gelangen, muss der Autofahrer unerlaubt über den
Gehweg fahren.

Seite-1 von2-

Es gibt keine geeigneten Auffahrten durch abgesenkte Bordsteine. Die
Autofahrer nehmen also weitere "Anfahrten" über den Gehweg in Kauf.

Die Autos stehen dann auch regelmäßig mehr oder weniger weit auf dem
Gehweg vor, weil es keine Rangierflächen gibt. Ausreichende Zufahrts- und
Rangierflächen sind aber bei einer ordnungsgemäßen Nutzung vorgeschrieben.

Das Foto zeigt die Vincenzstraße Ecke Frankfurter Straße in Köln-Mülheim.. Die
Fahrzeuge werden über den Tag hinweg häufig bewegt. Eine Belästigung der
Fußgänger durch das ständige Rangieren ist unvermeidlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Köln, den 30.12.22

Nachtrag „Macht schlechtes Beispiel Schule?“

An der Ecke Vincenzstraße / Augustastraße steht häufig immer der gleiche
Transporter auf der Gehweg- bzw. Grundstücksfläche. (09.01.23)

Seite- 2 von 2-

Mitteilung BV

363 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0654/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe - " Parkverbot Vorgarten", AZ.: 220/22 B 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

2758 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Pesch, Zimmer 507  
T: 0221 221-26144, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1-4 Pe 08.02.2023 
Ihre „Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot Vorgarten“ Aktenzeichen 
220/22 B 
 
 
Sehr geehrter,  
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 30.12.2022 und 09.01.2023, in denen Sie die Nut-
zung von Flächen vor Gebäuden („Vorgärten“) und das Fahren auf öffentlichen Gehwe-
gen beanstanden. 
Das Bauaufsichtsamt hat Ihr Anliegen geprüft und mir in seiner Stellungnahme Fol-
gendes mitgeteilt: 
 
Zu dem Zustand oder der Nutzung von Privatgrundstücksflächen liegt im konkreten Fall 
kein baurechtlicher Verstoß-/Einschreitsituation vor. Dies liegt darin begründet, dass 
zum einen die Nutzung der angesprochenen privaten Grundstücksflächen zu Parkplatz-
zwecken keiner Baugenehmigung bedarf (genehmigungsfrei nach § 62 Abs. 1 Nr. 14 c 
BauO NRW) und zum anderen zum reinen Zustand dieser privaten Grundstücksflächen 
keine gerichtsfeste baurechtliche Ermächtigungsgrundlage dagegen in diesen Einzel-
fällen besteht. Die konkret angesprochenen privaten Grundstücksflächen bestehen seit 
mindestens 20 bis 25 Jahren unbeanstandet in diesem befestigten Ausbauzustand. 
Die Parkplatznutzung auf Privatgrundstücksflächen ist baugenehmigungsfrei.  
Ihre Mitteilungen- hinsichtlich der Verstöße beim ruhenden Verkehr habe ich an das 
Ordnungsamt weitergeleitet mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der personellen 
Möglichkeiten.  
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Mülheim wün-
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de mit.

- 2 - 
 
Die Bezirksvertretung erhält dieses Schreiben zur Kenntnisnahme. 
 
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch 
Fragen zu der Nutzung der Privatgrundstücke haben, so können Sie sich gerne an das 
Bauaufsichtsamt, Herrn Fitzner, Rufnummer 0221/221-26758, wenden, oder - bei Fra-
gen zum Verfahren - an Frau Pesch, Rufnummer 0221/221-26144. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0654/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.02.2023
Erstellt
22.02.2023 11:35