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0115/2019

Verwendung von Papierhandtüchern bei der Stadt Köln - zu AN/1310/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.02.2019

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 19.03.2019, TOP 7.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3881 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 31.01.2019 
 0115/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.02.2019 
Gesundheitsausschuss 19.03.2019 
 
Verwendung von Papierhandtüchern bei der Stadt Köln - zu AN/1310/2018 
Die SPD-Fraktion fragte mit Schreiben vom 16.11.2018: 
„In seiner Ausgabe vom 16.08.2018 berichtet der Kölner Stadt Anzeiger über den Verbrauch von Pa-
pierhandtüchern in städtischen Gebäuden. Rund 105 Millionen Papierhandtüchern wurden danach 
2017 in den städtischen Dienstgebäuden und in Schulen verbraucht. Die Kosten hierfür werden in 
dem Artikel mit rund 200.000 Euro angegeben. 
Laut einer Untersuchung des Umweltbundesamtes zu den unterschiedlichen Möglichkeiten des Hän-
detrocknens schneiden Papierhandtücher aus ökologischer Sicht ungünstig ab. Nachteilig wirken sich 
dabei insbesondere auch die eingeschränkte Wiederverwertung benutzter Papierhandtücher und der 
mittlerweile geringe Anteil von Altpapier bei der Herstellung aus. Dennoch setzt die Verwaltung nach 
der Presseberichterstattung weiterhin auf Papierhandtücher und zieht offenbar -auch unter Verweis 
auf deren Kosten für Strom und Wartung - nicht den Einsatz von elektrisch betriebenen Geräten zur 
Händetrocknung in Erwägung.  
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Hat sich die Verwaltung mit den ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten des Einsatzes 
von Papierhandtüchern in städtischen Gebäuden und möglichen Alternativen auseinanderge-
setzt? Sind der Verwaltung die Bewertung des Umweltbundesamtes und weitere Vergleiche 
unterschiedlicher Systeme zur Händetrocknung unter ökologischen, hygienischen und wirt-
schaftlichen Aspekten bekannt? 
2. Soweit die Verwaltung unter Berücksichtigung vorliegender Informationen zu dem Ergebnis 
gekommen ist, in städtischen Gebäuden an Papierhandtüchern festzuhalten: liegt dieser Ent-
scheidung eine substantiierte Betrachtung möglicher Alternativen zugrunde? Wenn dies der 
Fall ist: was sind die ausschlaggebenden Argumente für die Verwendung von Papierhandtü-
chern?  
3. Wurde zur Bewertung von Alternativen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt? 
Wenn ja: welche Faktoren wurden hierbei berücksichtigt und zu welchen Ergebnissen kommt 
die Betrachtung?“ 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat sich im Rahmen der Erstellung der Bau- und Qualitätsstandards für die städti-
schen Dienstgebäude (BQA) mit den ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten von Papierhandtü-
chern beschäftigt, indem man den Gebrauch von Papierhandtüchern mit dem Gebrauch von Stoff-
handtüchern verglichen hat.  
Dabei wurde festgestellt, dass Stoffhandtücher im Vergleich zu Papierhandtüchern erhebliche Nach-

2 
 
teile durch hygienische Belastungen aufweisen. Deshalb hat man für die städtischen Dienstgebäude 
festgelegt, dass an Stelle von Stoffhandtüchern Papierhandtuchspender eingebaut werden. Die neue-
ren Bewertungen des Umweltbundesamtes für die Gegenüberstellung von Papierhandtüchern mit 
elektrisch betriebenen Geräten waren der Verwaltung bisher nicht bekannt. Erste Geräte wurden 
testweise in Kölner Schulen eingebaut. Aktuell hat die Gebäudewirtschaft eine Anfrage an die Mitglie-
der des Bauausschusses des Deutschen Städtetages initiiert und um Rückmeldung ihrer Erfahrungs-
werte zu dieser Thematik gebeten. 
 
Zu 2 und 3) 
Wie bereits unter 1 geschildert gab es bisher nur einen qualifizierten Vergleich zwischen Papier- und 
Stoffhandtüchern. Die Alternative elektrisch betriebener Systeme wurde im Hinblick auf mangelnde 
Erfahrungswerte bisher noch nicht geprüft. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, die Anfrage in den nächsten 3 Monaten substanziell beantworten zu 
können.  
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (3)

31.01.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
04.02.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0115/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.02.2019
Erstellt
10.01.2019 09:34