0115/2019
Verwendung von Papierhandtüchern bei der Stadt Köln - zu AN/1310/2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3881 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 31.01.2019 0115/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.02.2019 Gesundheitsausschuss 19.03.2019 Verwendung von Papierhandtüchern bei der Stadt Köln - zu AN/1310/2018 Die SPD-Fraktion fragte mit Schreiben vom 16.11.2018: „In seiner Ausgabe vom 16.08.2018 berichtet der Kölner Stadt Anzeiger über den Verbrauch von Pa- pierhandtüchern in städtischen Gebäuden. Rund 105 Millionen Papierhandtüchern wurden danach 2017 in den städtischen Dienstgebäuden und in Schulen verbraucht. Die Kosten hierfür werden in dem Artikel mit rund 200.000 Euro angegeben. Laut einer Untersuchung des Umweltbundesamtes zu den unterschiedlichen Möglichkeiten des Hän- detrocknens schneiden Papierhandtücher aus ökologischer Sicht ungünstig ab. Nachteilig wirken sich dabei insbesondere auch die eingeschränkte Wiederverwertung benutzter Papierhandtücher und der mittlerweile geringe Anteil von Altpapier bei der Herstellung aus. Dennoch setzt die Verwaltung nach der Presseberichterstattung weiterhin auf Papierhandtücher und zieht offenbar -auch unter Verweis auf deren Kosten für Strom und Wartung - nicht den Einsatz von elektrisch betriebenen Geräten zur Händetrocknung in Erwägung. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat sich die Verwaltung mit den ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten des Einsatzes von Papierhandtüchern in städtischen Gebäuden und möglichen Alternativen auseinanderge- setzt? Sind der Verwaltung die Bewertung des Umweltbundesamtes und weitere Vergleiche unterschiedlicher Systeme zur Händetrocknung unter ökologischen, hygienischen und wirt- schaftlichen Aspekten bekannt? 2. Soweit die Verwaltung unter Berücksichtigung vorliegender Informationen zu dem Ergebnis gekommen ist, in städtischen Gebäuden an Papierhandtüchern festzuhalten: liegt dieser Ent- scheidung eine substantiierte Betrachtung möglicher Alternativen zugrunde? Wenn dies der Fall ist: was sind die ausschlaggebenden Argumente für die Verwendung von Papierhandtü- chern? 3. Wurde zur Bewertung von Alternativen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt? Wenn ja: welche Faktoren wurden hierbei berücksichtigt und zu welchen Ergebnissen kommt die Betrachtung?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat sich im Rahmen der Erstellung der Bau- und Qualitätsstandards für die städti- schen Dienstgebäude (BQA) mit den ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten von Papierhandtü- chern beschäftigt, indem man den Gebrauch von Papierhandtüchern mit dem Gebrauch von Stoff- handtüchern verglichen hat. Dabei wurde festgestellt, dass Stoffhandtücher im Vergleich zu Papierhandtüchern erhebliche Nach- 2 teile durch hygienische Belastungen aufweisen. Deshalb hat man für die städtischen Dienstgebäude festgelegt, dass an Stelle von Stoffhandtüchern Papierhandtuchspender eingebaut werden. Die neue- ren Bewertungen des Umweltbundesamtes für die Gegenüberstellung von Papierhandtüchern mit elektrisch betriebenen Geräten waren der Verwaltung bisher nicht bekannt. Erste Geräte wurden testweise in Kölner Schulen eingebaut. Aktuell hat die Gebäudewirtschaft eine Anfrage an die Mitglie- der des Bauausschusses des Deutschen Städtetages initiiert und um Rückmeldung ihrer Erfahrungs- werte zu dieser Thematik gebeten. Zu 2 und 3) Wie bereits unter 1 geschildert gab es bisher nur einen qualifizierten Vergleich zwischen Papier- und Stoffhandtüchern. Die Alternative elektrisch betriebener Systeme wurde im Hinblick auf mangelnde Erfahrungswerte bisher noch nicht geprüft. Die Verwaltung geht davon aus, die Anfrage in den nächsten 3 Monaten substanziell beantworten zu können. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0115/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.02.2019
- Erstellt
- 10.01.2019 09:34