V/0911/2008
Gesamtkonzept Schulsozialarbeit in Münster
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Berichtsvorlage
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V/0911/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Gesamtkonzept Schulsozialarbeit in Münster Beratungsfolge 20.01.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 28.01.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: 1. Ausgangslage An den Schulen in Münster hat Schulsozialarbeit eine lange Tradition. In den unterschiedlichsten Bereichen sind Fachkräfte an Schulen tätig. Dabei ist die Trägerschaft der Angebote ebenso viel- fältig, wie die Einsatzbereiche. In den letzten Monaten hat es verschiedene Initiativen des Landes gegeben, Schulsozialarbeit vor allem an weiterführenden Schulen auszubauen. In den Vorgaben des Landes wird dabei auf die Notwendigkeit von Planungen der Kommunen und die Verfügbarkeit von kommunalen Res- sourcen für diesen Bereich abgezielt. Aus diesen Gründen hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretungen der Ämter für Schule und Weiter- bildung und für Kinder, Jugendliche und Familien und der Schulaufsicht ein Gesamtkonzept für Schulsozialarbeit in Münster entworfen. Dies ist in der Folge mit den betroffenen Schulen und den Fachkräften abgestimmt worden. 2. Schwerpunkte des Gesamtkonzeptes Das Gesamtkonzept berücksichtigt in einem ersten Schritt Angebote der Schulsozialarbeit an Schulen in Münster, die in städtischer Trägerschaft oder kommunal finanziert durchgeführt wer- den und solche Angebote, die über das Land finanziert werden. Nicht näher beleuchtet werden in diesem Zusammenhang die Einzelkonzepte für den gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern und die Angebote der Jugendhilfe in der Richard- von-Weizsäcker-Schule, da hier weitere Themen wie „Integrative Angebote“ und „Kompetenz- zentren“ zu berücksichtigen sind. Schwerpunkt des Gesamtkonzeptes bilden damit di e Einzelkonzepte „Schulsozialarbeit im Ganz- tag“, „Schulsozialarbeit des Landes NRW“, „Jugendhilfe an den Hauptschulen“, „Jugendhilfe di- Vorlagen-Nr.: V/0911/2008 Auskunft erteilt: Frau Epping-Hellrung Ruf: 492 40 73 E-Mail: Epping-Hellrung@stadt-muenster.de Datum: 27.10.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0911/2008 rekt“, „Unterstützung verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler in der Erprobungsstufe der Geistschule“ und „Elternarbeit an der Mosaikschule“. 3. Ziele und mögliche Veränderungen Ziel des Gesamtkonzeptes ist es, durch die Überprüfung und Festlegung von Standards eine Profilierung der Angebote zu erreichen, Überschneidungen zu definieren und klare Zuständigkei- ten sowohl in den Schulen, als auch in der Begleitung der Fachkräfte vor Ort durch die städti- schen Ämter festzulegen. Folge dieser Zielformulierung ist die stärkere kommunale Steuerung der Angebote und ein Aus- bau der Qualitätssicherungsinstrumente wie Berichtswesen, Qualitätszirkel und festgelegte Kommunikationsstrukturen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit eines definierten Betreuungs- schlüssels für einzelne Angebote geprüft werden. I.V. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Gesamtkonzept Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit der Stadt Münster.31.12.2008.
29706 Zeichen
Schulsozialarbeit in Münster
(Stand 31.12.2008)
Schulamt für die
2
Inhaltsverzeichnis
I. Grundsätze – Ziele – Leistungen
II. Schulsozialarbeit in Münster
0. Vorbemerkungen
1. Allgemeines
2. Konzepte der Schulsozialarbeit
3. Qualitätsstrukturen
4. Kriterien für den Ausbau von Schulsozialarbeit
III. Weiteres Verfahren
3
I. Grundsätze – Ziele – Leistungen
Veränderte Bedingungen des Aufwachsens wie die Ausd ifferenzierung familialer Lebensfor-
men, die damit einhergehenden steigenden Bedarfe an Betreuungsangeboten als auch die
Problemlagen von Kindern und Jugendlichen, stellen zunehmend komplexere Anforderungen
an Jugendhilfe und Schule, die neben dem Elternhaus wesentliche Sozialisationsaufgaben
wahrnehmen. Die kooperative Zusammenarbeit von Juge ndhilfe und Schule ist im Sinne einer
ganzheitlichen Förderung der Entwicklung des jungen Menschen eine pädagogische Notwen-
digkeit.
Schulsozialarbeit ist auf die Beratung, Begleitung, Unterstützung und Förderung der Schüle-
rinnen und Schüler ausgerichtet, steht aber auch de n Eltern und der Lehrerschaft zur Verfü-
gung. Die Einzelfallhilfe im schulischen Kontext so ll in erster Linie Schülerinnen und Schüler
Hilfestellungen bei der Alltagsbewältigung geben, zur Verbesserung der individuellen Chancen
von Kindern und Jugendlichen in der Schule und zum besseren Übergang ins Berufsleben
beitragen. Schulsozialarbeit beschränkt sich nicht auf die Schule allein, sondern bezieht das
soziale Umfeld mit ein.
Schulsozialarbeit im Rahmen von Ganztagsangeboten versteht sich als integriertes Arbeitsfeld
im System Schule. Es zielt auf die Gestaltung ganzt ägiger Bildungs-, Betreuungs- und Erzie-
hungsangebote. Die Ganztagsschule bündelt Bildungsl eistungen von Schule, Familie sowie
der außerschulischen Kinder- und Jugendhilfe. Schul sozialarbeit aus schulischer Perspektive
integriert und vernetzt Angebote aus verschiedenen Bereichen (Unterricht, außerschulisch e
Bildung, Jugendhilfe, Soziales, Kultur) im Lern- un d Lebensort Schule. Schülerinnen und
Schüler erhalten somit ganzheitliche Förder- und Hi lfsangebote, wodurch die Leistungen posi-
tiv beeinflusst und Bildungsinteressen gefördert werden. Betreuung umfasst in einem erweiter-
ten, sozialpädagogischen Sinne auch den Aufbau und die Sicherung persönlicher Beziehun-
gen und die individuelle Förderung einzelner Kinder und Jugendlicher.
Aus der Sicht des Landes arbeiten Fachkräfte für Sc hulsozialarbeit in gemeinsamer Verant-
wortung mit den Lehrkräften der Schulen insbesonder e an der sozialen und kulturellen Integ-
ration sowie an der individuellen Förderung der Jug endlichen und tragen so zu einem umfas-
senden Bildungs- und Erziehungsangebot bei, das sic h dem jeweiligen Bedarf der Schule, der
Kinder bzw. Jugendlichen und der Eltern orientiert.
Schulsozialarbeit als Angebot der Kinder- und Jugen dhilfe ist ein eigenständiges Arbeitsfeld
am Lern- und Lebensort Schule, welches eng verknüpf t sein muss mit der Arbeit der Lehrkräf-
te in deren originären Arbeitsfeld. Als professione lles sozialpädagogisches Angebot ergänzt
und unterstützt Schulsozialarbeit den Erziehungs- u nd Bildungsauftrag der Schule. Ausgangs-
punkt einer schulbezogenen Sozialarbeit sind die in dividuellen und sozialen Lebenslagen der
Kinder und Jugendlichen. Angebote der Schulsozialar beit zielen auf eine frühzeitige Präventi-
on und Integration durch Unterstützung und Überwindung persönlicher und sozialer Probleme.
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Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen der Schulsozialarbeit ergebe n sich aus den §§ 1 und 13 SGB VIII
sowie § 2 Schulgesetz NRW.
Dementsprechend hat die Jugendhilfe zur Verwirklich ung des Rechts junger Menschen auf
Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortliche n und gemeinschaftsfähigen Persönlich-
keiten beizutragen und durch sozialpädagogische Hil fen darauf hinzuwirken, dass Benachteili-
gungen vermieden bzw. abgebaut werden.
Der gleiche Anspruch wird im Schulgesetz NRW formul iert, wonach die Schule den Auftrag
hat, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, verantw ortlich am sozialen, gesellschaftlichen
und beruflichen Leben teilzunehmen sowie die indivi duellen Voraussetzungen der Schülerin-
nen und Schüler zu berücksichtigen. Durch individue lle Hilfen sind Schülerinnen und Schüler
mit Entwicklungsverzögerungen besonders zu fördern, um ihnen ein möglichst hohes Maß an
schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellsc haftlicher Teilhabe und selbständiger Le-
bensgestaltung zu ermöglichen.
§ 9 Schulgesetz NRW fokussiert den Ganztagbereich. Zur besonderen Förderung von Schüle-
rinnen und Schülern können außerunterrichtliche Gan ztags- und Betreuungsangebote einge-
richtet werden.
Die verbindliche Kooperation von Jugendhilfe und Sc hule ergeben sich aus § 81 SGB VIII,
dem 3. Ausführungsgesetz zum KJHG NRW sowie aus §§ 5 und 9 Schulgesetz NRW. Dabei
sind die Angebote im Rahmen einer integrierten Schu lentwicklungs- und Jugendhilfeplanung
aufeinander abzustimmen (§ 80 Schulgesetz NRW).
Der Runderlass vom 23.01.2008 (BASS 21 – 13 Nr. 6) zur Thematik „Schulsozialarbeit“ ist
weitere Grundlage für die Ausführungen.
Ziele
Folgende Ziele lassen sich grundsätzlich für die Schulsozialarbeit definieren:
Training sozialer Kompetenzen
Bildung und Förderung des Einzelnen
Erziehungspartnerschaft mit Eltern
Vermittlung und Beratung bei Konflikten
Unterstützung gruppendynamischer Projekte
Hilfe bei der Berufsorientierung und Entwicklung v on Zukunftsperspektiven
Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten für Kinder, Jugendliche und Eltern
Leistungen
Die Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit stellen einen offenen Aufgabenkatalog dar, der je nach
schulischer Situation, den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und dem Sozialraum-
bedarf auszugestalten ist. Hieraus ergeben sich folgende Aufgabenfelder:
• Steuerung der Kooperation mit bildungsrelevanten a ußerschulischen Partnern im
Sozialraum der Schule und im Lebensraum der Kinder und Jugendlichen
• Planung und Durchführung der den Unterricht ergänz enden schulischen Angebote
• Planung und Durchführung schulischer Förderprogram me der Persönlichkeitsent-
wicklung
• Hilfe in der Übergangsphase von der Schule zum Ber uf und bei der Förderung zum
beruflichen Einstieg
• Freizeitangebote und Aktivitäten für feste Schüler gruppen
• Angebote in Schüleraufenthaltsräumen außerhalb der Unterrichtszeit
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• Sozialpädagogische Hilfen
• Beratung und Begleitung der Kinder und Jugendliche n unter Einbeziehung ihres
sozialen Umfeldes
Im Einzelnen können die Aufgabenfelder folgende Leistungen umfassen:
Beratung
Betreuung bis zum Nachmittag
Elternarbeit
Projektarbeit
Bildungsangebote
Freizeitpädagogische Angebote
Krisenintervention
Präventive Maßnahmen (z.B. Sozialtraining, gewalt- und suchtpräventive Projekte)
Sozialpädagogische Hilfen im Einzelfall
Beratung und Hilfestellung für Gruppen und Schulkl assen
Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrern
Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen
Schulorientierte Gemeinwesenarbeit
Schwerpunkt des Einsatzes ist die Arbeit mit Schülergruppen.
II. Schulsozialarbeit in Münster
0. Vorbemerkungen
Mit einer ersten Bestandsaufnahme im Jahr 2007 zur Schulsozialarbeit in Münster wurde an-
gestrebt, die Aufgabenbereiche, Konzepte und Schnit tstellen der in kommunaler Verantwor-
tung liegenden hauptamtlichen Stellen der Schulsozi alarbeit aufzuzeigen und mögliche Hand-
lungsbedarfe auszuloten. Neben den kommunal eingese tzten bzw. finanzierten Fachkräften
sind an den Schulen sozialpädagogische Fachkräfte des Landes tätig. Erklärtes gemeinsames
Ziel ist es, ein integriertes Gesamtkonzept zur Schulsozialarbeit in Münster zu erarbeiten
.
In der vorliegenden Bestandaufnahme sind nicht erfasst:
- Andere Professionen (wie Erzieher/innen, Heilpäda gog/innen, Psycholog/innen)
- Sozialpädagogen/-innen und Sozialarbeiter/-innen, die befristet in Projekten tätig sind
- hauptamtliche Fachkräfte, die über Drittmittel fi nanziert werden
- Fachkräfte mit anderem Anstellungsträger als Stad t Münster und Land NRW bzw. fi-
nanziert durch diese
Bewusst umfasst die Bestandsaufnahme die Ganztagsan gebote in der Sekundarstufe, da die
Schnittmenge zu den weiteren Angeboten der Schulsoz ialarbeit von großer Bedeutung ist.
Dies erfordert eine umfassende konzeptionelle Betrachtung aller benannten Angebote.
1. Allgemeines
Hauptamtlich Beschäftigte der Schulsozialarbeit
An den städtischen Schulen sind im Rahmen der Schul sozialarbeit insgesamt 53 hauptamtlich
beschäftigte Sozialpädagogen / Sozialarbeiter (in T eilzeit oder Vollzeit) in verschiedenen
Schulformen in Münster tätig. Die Stellen sind in T rägerschaft des Landes, der Stadt oder frei-
er Träger der Jugendhilfe. Die Übersicht basiert au f Daten, die seit November 2007 zusam-
mengeführt wurden.
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32 Schulsozialarbeiterstellen werden von der Stadt Münster vorgehalten:
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Dien st- und Fachaufsicht über 16 Stellen
mit insgesamt 361,75 Std.)
das Amt für Schule und Weiterbildung (Dienstaufsic ht über 13 Stellen mit insgesamt
288,75 Std.)
Stiftung Siverdes (1 Stelle mit 19,25 Std.) und
die freien Trägern der Jugendhilfe (Dienst- und Fa chaufsicht über 2 Stellen mit insgesamt
57,75 Std.)
Durch die besondere Situation in Münster mit seinem Konzept der erweiterten Schulträger-
schaft übernimmt der Schulträger bewusst pädagogisc he Verantwortung für schulische Ange-
bote und versteht sich als Partner der Jugendhilfe.
Vier Lehrerstellen sind zum augenblicklichen Zeitpu nkt an Hauptschulen und Gymnasien
durch sozialpädagogische Fachkräfte und damit in Verantwortung des Landes besetzt.
Hauptschule Coerde 0,5 Stelle
Fürstenbergschule 0,5 Stelle
Waldschule Kinderhaus 1,0 Stelle
Hauptschule Hiltrup 1,0 Stelle
Hauptschule Wolbeck 0,5 Stelle
Freiherr-von-Stein-Gymnasium 0,5 Stelle
Der Einsatz von Schulsozialarbeitern erfolgt auf de r Grundlage des Runderlasses vom
23.1.2008.
Verteilung der städtischen sozialpädagogischen Fachkräfte
auf Schulformen
Die Verteilung auf die Schulformen gestaltet sich wie folgt:
In Münster sind flächendeckend an allen acht städti schen Hauptschulen Schulsozialarbeiter
eingesetzt. Insgesamt 13 von 46 städtischen Grundsc hulen und 1 von 6 städtischen Förder-
schulen (weitere Förderscherschulen befinden sich i n Trägerschaft des Bistums bzw. des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe) verfügen über Schulsozialarbeiter/-innen. Eine Aus-
nahme bilden Schulsozialarbeiter/-innen an den städ tischen Gymnasien und Realschulen. An
einem von insgesamt 11 städtischen Gymnasien (zusät zlich gibt es in Münster drei Gymna-
sien in privater Trägerschaft des Bistums) und zwei von neun städtischen Realschulen in
Münster sind Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter eingesetzt. An den Berufskollegs ist der-
zeit keine Stelle der Schulsozialarbeit in städtischer Verantwortung eingerichtet.
Die 32 Fachkräfte verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schulen.
R.-v.-Weizsäcker-Schule 7 Fachkräfte mit insgesa mt 211,75 Stunden
Grundschule Berg Fidel 2 Fachkräfte mit insgesam t 38,50 Stunden
Mosaik-Schule 1 Fachkraft mit insgesamt 19,2 5 Schulen
Norbertschule 1 Fachkraft mit insgesamt 38, 50 Stunden
Stein-Gymnasium 1 Fachkraft mit insgesamt 19 ,25 Stunden
Droste-Hauptschule 1 Fachkraft mit insgesamt 20,00 Stunden
Fürstenbergschule 2 Fachkräfte mit insgesamt 34,25 Stunden
Geistschule 4 Fachkräfte mit insgesamt 77,7 5 Stunden
Hauptschule Coerde 2 Fachkräfte mit insgesamt 53,50 Stunden
Hauptschule Hiltrup 2 Fachkräfte mit insgesamt 53,50 Stunden
Hauptschule Wolbeck 1 Fachkraft mit insgesamt 20,00 Stunden
Waldschule Kinderhaus 2 Fachkräfte mit insgesamt 58,50 Stunden
Wartburg-Hauptschule 3 Fachkräfte mit insgesamt 58,50 Stunden
Paul-Gerhardt-Realschule 1 Fachkraft mit insgesa mt 19,25 Stunden
Johannes-Gutenberg-RS 1 Fachkraft mit insgesamt 5,00 Stunden
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2. Konzepte der Schulsozialarbeit
In Münster werden die folgenden sieben Konzepte in kommunaler Trägerschaft bzw. durch die
Stadt Münster finanziert und das Angebot in Trägers chaft des Landes, an städtischen Schulen
unbefristet umgesetzt:
• Schulsozialarbeit im Ganztag an der Sekundarstufe 1 (s. 2.1)
• Schulsozialarbeit des Landes NRW (s. 2.2)
• Jugendhilfe an den Hauptschulen (s. 2.3)
• Jugendhilfe direkt (s. 2.4)
• UVAS (Unterstützung verhaltensauffälliger Schüleri nnen und Schüler in der Erpro-
bungsstufe) (s. 2.5)
• Elternarbeit (s. 2.6)
• Sonderpädagogische Förderung
• Jugendhilfe in der Richard-von-Weizsäcker-Schule
Für das Konzept der sonderpädagogischen Förderung w ird im Rahmen des hier aufgestellten
Gesamtkonzeptes Schulsozialarbeit aufgrund der Weit erentwicklung auf anderen Ebenen auf
inhaltliche Ausführungen verzichtet. Auch auf das K onzept Jugendhilfe in der Richard-von-
Weizsäcker-Schule wird in diesem Rahmen nicht weiter eingegangen.
Auch das schulübergreifende Angebot (die Pro - B - Klasse, eine Kooperation der Geistschule,
des Lorenz-Süd und der Beratungsstelle Südviertel, die Schülerinnen und Schülern aller
Hauptschulen offen stehen), wird an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt.
Im Folgenden sind die weiteren fünf kommunalen Konz epte „Ganztag“, „Jugendhilfe an den
Hauptschulen“, „UVAS“, „Jugendhilfe direkt“ und „Elternarbeit“ sowie die Schulsozialarbeit des
Landes durch eine Zusammenstellung der in den Schul en vereinbarten Aufgabenbeschrei-
bung für Sozialpädagogen aufgeführt. Dabei sind im Rahmen der Erarbeitung des Gesamt-
konzeptes inhaltliche Anpassungen vorgenommen worde n, um einzelne Konzepte zu profilie-
ren. Somit wird ein Soll-Zustand der umzusetzenden Konzepte beschrieben.
2.1 Schulsozialarbeit im Ganztag
Rahmenkonzept
Schule(n), an denen das
Konzept umgesetzt wird
Freiherr-von-Stein-Gymnasium
Geistschule
Hauptschule Coerde
Waldschule Kinderhaus
Wartburg-Hauptschule
Paul-Gerhardt-Realschule
Zielgruppe Primär Schülerinnen und Schüler aus dem Ganztagszweig und
deren Eltern /Erziehungsberechtigte
Lehrkräfte
Ziele Sicherstellung einer verlässlichen Betreuung
Individuelle Förderung (Lebensweltorientiert, gesch lechtsspezi-
fisch, ganzheitlich)
Sozialpädagogische Förderung in Gruppen
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Leistungen
Koordination der Ganztagsangebote
Beratungs- und Beziehungsarbeit
Planung und Durchführung freizeitpädagogischer Angebote
Initiierung und Vermittlung weiterer Hilfsangebote/ Fördermaß-
nahmen
Kooperationsaufgaben:
Zusammenarbeit Schulleitung, Klassenlehrerinnen und Team
Teilnahme an Konferenzen, Elternsprechtagen, Teambe spre-
chungen
Verzahnung von Unterricht und Ganztagsangebot
Kooperation mit außerschulischen Partnern (AK Schul sozialpä-
dagogik, freie Träger)
Vernetzungsarbeit (Stadtteilarbeitskreise etc.)
Qualitätsstrukturen
(Siehe auch Punkt II, 3.)
• Jahresplanung (zu Beginn des Schuljahres): Themen-
schwerpunkte, Absprache mit Schulleitung, Evaluation
• Konzeptentwicklung
• Berichtswesen
• Beratungsteam
• Jahresgespräch
• Qualitätszirkel
• Arbeitsplatzbeschreibung
• Arbeitskreis Ganztag
• Fortbildungskonzept
• Fachberatung
• Kollegiale Beratung
• Supervision
Fach- und Dienstaufsicht Amt für Schule und Weiterb ildung
Personalschlüssel 6 Schulstandorte mit insges. 192, 50 Std. (Halb- u. Vollzeit)
davon 4 Schulen á 38,50 Std.
davon 2 Schulen á 19,25 Std.
Anm.:
Davon 4 Hauptschulen, an denen „Jugendhilfe an Haupt-
schulen“ vorgehalten wird
Anzustreben ist ein Betreuungsschlüssel, der eine F estlegung
der Stundenkontingente sozialpädagogischer in Ganzt agsan-
geboten der jeweiligen Schule ermöglicht.
9
2.2 Schulsozialarbeit des Landes NRW
Rahmenkonzept
Schule(n), an denen das
Konzept umgesetzt wird
Freiherr-von-Stein-Gymnasium
Fürstenbergschule
Hauptschule Coerde
Hauptschule Hiltrup
Waldschule Kinderhaus
Hauptschule Wolbeck
Zielgruppe Einzelne Schülerinnen und Schüler, Schül ergruppen
Erziehungsberechtigte
Lehrkräfte
Ziele
(gemäß Runderlass vom
23.1.2008)
soziale und kulturelle Integration
Beitrag zu einem umfassenden Bildungs- und Erziehun gsange-
bot
Individuelle Förderung
Sozialpädagogische Maßnahmen zum Ausgleich individu eller
und gesellschaftlicher Benachteiligungen
Leistungen
(Schwerpunktsetzung
durch die Schule)
Förderkonzepte und Angebote zur Vorbeugung, Vermeid ung
und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörun gen und
Verhaltensstörungen sowie besonderen Begabungen
Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in
den Beruf
Offene Freizeitangebote, Projektarbeit, Angebote fü r Schüler-
gruppen
In Einzelfällen Beratung und Begleitung in Kooperat ion mit der
öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Trägern
Entfaltungsmöglichkeiten im schulischen und außersc hulischen
Kontext
Gemeinwesenarbeit für und mit Kindern und Jugendlichen
Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung d er so-
zialen Kompetenz
Sprechstunden
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Qualitätsstrukturen
(Siehe auch Punkt II, 3.)
• Jahresplanung (zu Beginn des Schuljahres): Themen-
schwerpunkte, Absprache mit Schulleitung, Evaluation
• Konzeptentwicklung
• Berichtswesen
• Beratungsteam
• Jahresgespräch
• Qualitätszirkel
• Arbeitsplatzbeschreibung
• Arbeitskreis Ganztag
• Fortbildungskonzept
• Fachberatung
• Kollegiale Beratung
• Supervision
Das Angebot ist Teil des Schulprogramms.
Fach- und Dienstaufsicht Schulaufsicht / Schulleitu ng
Personalschlüssel 6 Schulstandorte mit insgesamt 15 4 Std. (Halb- u. Vollzeit)
davon 4 Schulen á 19,25 Std.
davon 2 Schule á 38,5 Std.
2.3 Jugendhilfe an den Hauptschulen
Schule(n), an denen das
Konzept umgesetzt wird
Droste-Hauptschule Roxel
Geistschule
Fürstenbergschule
Hauptschule Coerde
Hauptschule Wolbeck
Waldschule Kinderhaus
Wartburgschule
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler
Eltern
Lehrkräfte
Ziele Förderung persönlicher Fähigkeiten
Vermeidung negativer Schulkarrieren
Unterstützung im Vorfeld Hilfen zur Erziehung
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Leistungen Information
Beratung für Kinder und Jugendliche
Begleitung von Kindern und Jugendlichen
Begleitung Schulverweigerer nach festgelegtem Verfahren
Krisenintervention
Initiierung weiterer Unterstützungsangebote
Zusammenarbeit mit Eltern/Elternberatung
Teilnahme an Elternsprechtagen
Teilnahme an Gremien
Schwerpunkt auf bzw. Verzahnung mit Fachberatung Sc hulver-
weigerung
Qualitätsstrukturen • Konzept
• Berichtswesen
• Beratungsteam
• Jahresgespräch
• Qualitätszirkel
• Teamsitzungen 2-wöchentlich
• Kollegiale Beratung im Team institutionalisiert
• Pädagogische Konferenz
• Interne Fortbildungen und Klausurtagungen zu ausge -
wählten Themen,
• Berichtswesen
Dienst- und Fach-
aufsicht
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Personalschlüssel 7 Schulstandorte mit insgesamt 13 0,00 Std.
davon 5 Schulen á 20,00 Std
davon 2 Schulen á 15,00 Std.
Anm.:
Davon 4 Hauptschulen, die zudem „Ganztag“ vorhalten
Prüfung, inwieweit ein sinnvoller Schlüssel entwick elt werden
kann
2.4. Jugendhilfe direkt
Schule(n), an denen das
Konzept umgesetzt wird
Hauptschule Hiltrup
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 – 10
Ziele Gelingender Übergang Schule – Beruf
Leistungen Unterstützung bei dem Einstieg in den Be ruf
Unterstützung bei der Praktikums- und Ausbildungsstellensuche
Berufsorientierung
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Qualitätsstrukturen • Konzept
• Berichtswesen
• Beratungsteam
• Jahresgespräch
• Qualitätszirkel
• Berichtswesen
• Jahresgespräch mit dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
• Leistungsvereinbarung in Vorbereitung
Dienst- und Fach-
aufsicht
Jugendhilfe direkt e. V.
Personalschlüssel 1 Schulstandort mit insgesamt 38, 50 Std.
2.5 UVAS (Unterstützung verhaltensauffälliger Schül erinnen und Schüler in der Erpro-
bungsstufe)
Schule(n), an denen das
Konzept umgesetzt wird
Geistschule
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. K lassen
Ziele Motivation von Schülerinnen und Schülern zu V erantwortungs-
übernahme, Leistungsbereitschaft und sozial angepas sten Veral-
ten
Unterstützung der Entwicklung kognitiver, emotionaler und sozialer
Kompetenzen
Befähigung der Eltern zur Übernahme ihrer Mitverant wortung für
den Schulerfolg ihrer Kinder
Mitwirkung an der Entwicklung von Kooperationsstrukturen
Leistungen Integrative Gruppenangebote
Einzelfallhilfe
Schulspezifische Angebote
Qualitätsstrukturen Regelmäßige Absprachen der Koop erationspartner
Projektbeirat
Konzept
Berichtswesen
Beratungsteam
Jahresgespräch
Qualitätszirkel
Dienst- und Fach-
aufsicht
Diakonisches Werk
Personalschlüssel 1 Schulstandort mit insges. 19,25 Std.
Anm:
Dieser Schulstandort hält ebenfalls vor:
2 Stellen á 19,25 Std. Ganztag
1 Stelle á 20.00 Std. Jugendhilfe an Hauptschulen
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2.6 Elternarbeit
Schule(n), an denen das
Konzept umgesetzt wird
Mosaik-Schule
Zielgruppe Eltern,
Einzelne Schülerinnen und Schüler
Ziele Akzeptanz der neuen Grundschule im Stadtteil schaffen
Systematische Elternarbeit
Bindeglied zwischen Schule und Elternschaft
Leistungen Mitarbeit bei der Entwicklung schulische r Konzepte für Elternar-
beit
Elternarbeit/Elternberatung
Konzept Schuleingangsphase
Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler
gesundheitsfördernde Maßnahmen
(siehe schriftliches Anforderungsprofil der Mosaiks chule vom
15.7.2002)
Qualitätsstrukturen Konzept
Berichtswesen
Beratungsteam
Jahresgespräch
Qualitätszirkel
Dienst- und Fach-
aufsicht
Fachaufsicht: Schulleitung
Dienstaufsicht: Amt 40.2
Personalschlüssel 1 Schulstandort à 19,25 Std.
Hinweis:
Da die Mosaik-Schule inzwischen im Stadtteil etabl iert ist, ist zu prüfen, ob der Be-
darf noch gegeben ist oder weiterhin begründet werd en kann bzw. in die Regelstruktur der
Schule überführbar ist.
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3. Qualitätsstrukturen
Es gelten die nachfolgend aufgeführten Qualitätsstrukturen. Diese stellen damit die Instrumen-
te der Qualitätssicherung und –entwicklung dar. Han dlungsleitend ist dabei, dass ein enger
und regelmäßiger Austausch zwischen
• Fachkräften der Schulsozialarbeit und den Lehrkräf ten der Schule
• Fachkräften der Schulsozialarbeit untereinander (i nnerhalb einer Schule und darüber
hinaus)
• Fachkräften der Schulsozialarbeit, der Stadt Münst er (hier Amt für Schule und Weiter-
bildung und Amt für Kinder, Jugendliche und Familie n) und dem Schulamt für die Stadt
Münster
• Jeweiliger Schule und Stadt Münster (hier Amt für Schule und Weiterbildung und Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien) unter Beteili gung des Schulamtes für die Stadt
Münster
die Grundlage für eine gelingende Unterstützung von Schülerinnen und Schülern durch die
Fachkräfte der Schulsozialarbeit darstellt.
3.1. Konzeptentwicklung
Die unter 2. beschriebenen Angebote der Schulsozial arbeit sind laufend zu überprüfen und an
den entsprechenden Bedarf der Schülerinnen und Schü ler (somit an die Schule und den Sozi-
alraum) anzupassen. Eine Konzeptfortschreibung in F orm von Veränderungen und/oder Er-
gänzungen ist dabei jeweils zwischen Fachkraft, Sch ule und Stadt Münster und der Schulauf-
sicht abzustimmen.
Für die unter 2. benannten Bereiche, für die noch k eine ausführlichen Konzepte vorliegen,
sind diese auf Grundlage der benannten Eckpunkte zu erstellen.
3.2. Berichtswesen
Über die Tätigkeit der Fachkräfte an Schulen, die i m Rahmen kommunaler Konzepte von
Schulsozialarbeit tätig sind, wird einmal im Jahr schriftlich berichtet. Entsprechende Eckpunkte
eines Berichtswesens (zu erhebende Daten, Gliederun gspunkte etc.) werden von der Stadt
Münster gemeinsam mit den Fachkräften entwickelt. Z iel der regelmäßigen Berichterstattung
ist es, veränderte Bedürfnisse der Zielgruppe, Verä nderungen der Rahmenbedingungen und
Entwicklungen des Angebotes nachvollziehen zu könne n. Für alle kommunalen Konzepte der
Schulsozialarbeit wird ein vergleichbares Berichtsw esen entwickelt. Die Berichte werden mit
allen Beteiligten abgestimmt.
3.3. Beratungsteams in den Schulen
In den Schulen, in denen Konzepte der Schulsozialar beit umgesetzt werden, gibt es regelmä-
ßige Abstimmungsgespräche der Fachkräfte der Schuls ozialarbeit aller Träger und der Schul-
leitung sowie den Lehrkräften aus dem Beratungsbereich. Inhalt der Sitzungen des Beratungs-
teams ist die Abstimmung über Arbeitsschwerpunkte, über einzelne Schülerinnen und Schüler
und über schulspezifische Themen.
3.4. jährliches Fachgespräch mit den Schulen
Zwischen Stadt Münster und Schule mit kommunal fina nzierten Fachkräften der Schulsozial-
arbeit findet einmal im Jahr ein Jahresgespräch auf Grundlage des unter 3.2 beschriebenen
Berichtswesens statt. Inhalt der Jahresgespräche is t der Austausch über aktuelle Entwicklun-
gen, Angebotsstruktur, veränderten Bedarf und die Vereinbarung von Zielen und weiteren Ver-
fahrensschritten in Bezug auf die Schulsozialarbeit.
15
3.5. Qualitätszirkel
Einmal jährlich wird unter gemeinsamer Federführung der Stadt Münster und dem Schulamt
für die Stadt Münster ein Qualitätszirkel für alle Fachkräfte der Schulsozialarbeit, die in Schu-
len in Münster tätig sind, durchgeführt. Für die ko mmunal finanzierten Fachkräfte ist die Teil-
nahme verpflichtend. Inhalt der Qualitätszirkel ist der fachliche Austausch untereinander, die
Auseinandersetzung mit fachspezifischen Schwerpunkt themen und die Weiterentwicklung des
Handlungsfeldes insgesamt.
3.6. Fortbildungskonzept
Ein Fortbildungskonzept wird unter Beteiligung der Fachkräfte vor Ort erstellt und umgesetzt.
4. Kriterien für den Ausbau von Schulsozialarbeit
Folgende Kriterien sind für den Ausbau von einzelne n kommunalen Konzepten der Schulsozi-
alarbeit anzulegen bzw. zu berücksichtigen:
• In Schulen, in denen Schulsozialarbeit zukünftig u mgesetzt werden soll, ist eine Auf-
gabenbeschreibung, ein pädagogisches Konzept, ein B eratungskonzept, ein Bera-
tungsteam und eine entsprechende Ausstattung vorhan den. Darüber hinaus werden
die bestehenden Kooperationen und die Ressourcen im Sozialraum geprüft und ggfls.
mit in die Konzeptumsetzung einbezogen.
• Für die Personalauswahl sind Standards zu definier en. Diese beziehen sich auf
Grundqualifikation, Zusatzausbildung und spezielle Anforderung an einzelnen Schulen
/ in Rahmen einzelner Konzepte (z.B. interkulturelle Kompetenz etc.).
• Über weitere finanzielle oder personelle Förderung en in den Schulen durch Dritte
(Land, Bund, Stiftungen) wird Transparenz hergestellt.
• Die Trägerschaft für die Umsetzung einzelner Konze pte erfolgt unter Berücksichtigung
der zur Verfügung stehenden Optionen und der Vor- u nd Nachteile (öffentlicher oder
freier Träger, Jugendhilfe- oder Schulbereich).
• Bei der zukünftigen neuen Einrichtung weiterer Ste llen der Schulsozialarbeit durch die
Stadt Münster ist die qualitative Schulentwicklungs planung und die inhaltliche Ausrich-
tung („wo wird nach sozialraum- und schulspezifisch en Ressourcen/ Themen was be-
nötigt“) einzubeziehen . Dabei werden der bestehende Personalschlüssel und der wei-
tere Bedarf (weiße Flecken/bisher unversorgte Berei che) mit einbezogen. Die Nutzung
von Lehrerstellen für sozialpädagogische Fachkräfte richtet sich nach den Vorgaben
des Landes und der Entscheidung der Schulkonferenz der jeweiligen Schule.
• Für die einzelnen Konzepte der Stadt ist jeweils ( schulscharf) eine Datengrundlage /
Einschätzungsbogen zu entwickeln, die eine Umsetzun g plausibel nachvollziehen
lässt. Zudem ist das gemeinsame Gespräch zwischen Schule, dem Amt für Schule und
Weiterbildung und dem öffentlichen Jugendhilfeträger eine weitere Grundlage.
• Für die Umsetzung von Konzepten der Schulsozialarb eit sind entsprechende Perso-
nalschlüssel anzulegen. Dies ermöglicht einen trans parenten Umgang mit Bedarfsfest-
stellung und Angebotsumsetzung.
16
III. weiteres Verfahren
Folgende Verfahrensschritte sind umzusetzen:
• Beteiligung von Schulen, Schulaufsicht,
freien Trägern in geeigneter Form
• Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen zwische n Stadt Münster und Schulen zu
den benannten Konzepten und Qualitätsstrukturen
• Verankerung der Angebote in das jeweilige Schulpro gramm
• Priorität hat die Profilierung des Konzeptes „Ganz tag“ in Verbindung mit dem Konzept
„Jugendhilfe an den Hauptschulen“.
• Die Einführung der o.g. Qualitätsstrukturen erfolg t kurzfristig.
• Bei der zukünftigen neuen Einrichtung weiterer Ste llen der Schulsozialarbeit ist die
qualitative Schulentwicklungsplanung und die Jugend hilfeplanung und die inhaltliche
Ausrichtung („wo wird nach sozialraum- und schulspe zifischen Themen was benötigt“)
einzubeziehen.
Zudem werden die Ressourcen der Stadt regelmäßig ei ner Bedarfsprüfung unterzogen
und dem Bedarf entsprechend flexibel eingesetzt.
• Gemeinsame Abstimmung der Schulentwicklungs- und J ugendhilfeplanung in Bezug
auf gemeinsame Fortbildung, Qualitätsentwicklung und Ressourceneinsatz.
• Perspektivisch werden Kriterien für die Bemessung der Betreuungsschlüssel entwickelt
und verbindlich definiert.
Münster, Dezember 2008
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0911/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37