Mandari Insight

V/0911/2008

Gesamtkonzept Schulsozialarbeit in Münster

Vorlagen 19.12.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 28.01.2009, TOP 8

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Schulsozialarbeit der Stadt Münster.31.12.2008.

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

3150 Zeichen

V/0911/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gesamtkonzept Schulsozialarbeit in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.01.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
28.01.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
 
An den Schulen in Münster hat Schulsozialarbeit eine lange Tradition. In den unterschiedlichsten 
Bereichen sind Fachkräfte an Schulen tätig. Dabei ist die Trägerschaft der Angebote ebenso viel-
fältig, wie die Einsatzbereiche.  
 
In den letzten Monaten hat es verschiedene Initiativen des Landes gegeben, Schulsozialarbeit 
vor allem an weiterführenden Schulen auszubauen. In den Vorgaben des Landes wird dabei auf 
die Notwendigkeit von Planungen der Kommunen und die Verfügbarkeit von kommunalen Res-
sourcen für diesen Bereich abgezielt.  
 
Aus diesen Gründen hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretungen der Ämter für Schule und Weiter-
bildung und für Kinder, Jugendliche und Familien und der Schulaufsicht ein Gesamtkonzept für 
Schulsozialarbeit in Münster entworfen. Dies ist in der Folge mit den betroffenen Schulen und 
den Fachkräften abgestimmt worden. 
 
 
2. Schwerpunkte des Gesamtkonzeptes
 
 
Das Gesamtkonzept berücksichtigt in einem ersten Schritt Angebote der Schulsozialarbeit an 
Schulen in Münster, die in städtischer Trägerschaft oder kommunal finanziert durchgeführt wer-
den und solche Angebote, die über das Land finanziert werden. Nicht näher beleuchtet werden in 
diesem Zusammenhang die Einzelkonzepte für den gemeinsamen Unterricht für behinderte und 
nicht behinderten Schülerinnen und Schülern und die Angebote der Jugendhilfe in der Richard-
von-Weizsäcker-Schule, da hier weitere Themen wie „Integrative Angebote“ und „Kompetenz-
zentren“ zu berücksichtigen sind. 
 
Schwerpunkt des Gesamtkonzeptes bilden damit di e Einzelkonzepte „Schulsozialarbeit im Ganz-
tag“, „Schulsozialarbeit des Landes NRW“, „Jugendhilfe an den Hauptschulen“, „Jugendhilfe di-
Vorlagen-Nr.: 
V/0911/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Epping-Hellrung 
Ruf: 
492 40 73 
E-Mail: 
Epping-Hellrung@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.10.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0911/2008 
 
rekt“, „Unterstützung verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler in der Erprobungsstufe der 
Geistschule“ und „Elternarbeit an der Mosaikschule“. 
 
 
3. Ziele und mögliche Veränderungen
 
 
Ziel des Gesamtkonzeptes ist es, durch die Überprüfung und Festlegung von Standards eine 
Profilierung der Angebote zu erreichen, Überschneidungen zu definieren und klare Zuständigkei-
ten sowohl in den Schulen, als auch in der Begleitung der Fachkräfte vor Ort durch die städti-
schen Ämter festzulegen.  
 
Folge dieser Zielformulierung ist die stärkere kommunale Steuerung der Angebote und ein Aus-
bau der Qualitätssicherungsinstrumente wie Berichtswesen, Qualitätszirkel und festgelegte 
Kommunikationsstrukturen. Darüber hinaus soll  die Möglichkeit eines definierten Betreuungs-
schlüssels für einzelne Angebote geprüft werden. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlagen: 
Gesamtkonzept Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit der Stadt Münster.31.12.2008.

29706 Zeichen

Schulsozialarbeit in Münster 
(Stand 31.12.2008) 
 
 
 
 
       
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Schulamt für die

2 
 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
 
 
I. Grundsätze – Ziele – Leistungen 
 
 
II. Schulsozialarbeit in Münster  
 
 0. Vorbemerkungen 
 
 1. Allgemeines 
 
 2. Konzepte der Schulsozialarbeit 
 
 3. Qualitätsstrukturen 
 
 4. Kriterien für den Ausbau von Schulsozialarbeit 
 
 
III. Weiteres Verfahren

3 
 
I. Grundsätze – Ziele – Leistungen 
 
 
Veränderte Bedingungen des Aufwachsens wie die Ausd ifferenzierung familialer Lebensfor- 
men, die damit einhergehenden steigenden Bedarfe an  Betreuungsangeboten als auch die 
Problemlagen von Kindern und Jugendlichen, stellen zunehmend komplexere Anforderungen 
an Jugendhilfe und Schule, die neben dem Elternhaus  wesentliche Sozialisationsaufgaben 
wahrnehmen. Die kooperative Zusammenarbeit von Juge ndhilfe und Schule ist im Sinne einer 
ganzheitlichen Förderung der Entwicklung des jungen  Menschen eine pädagogische Notwen- 
digkeit.  
 
Schulsozialarbeit ist auf die Beratung, Begleitung,  Unterstützung und Förderung der Schüle- 
rinnen und Schüler ausgerichtet, steht aber auch de n Eltern und der Lehrerschaft zur Verfü- 
gung. Die Einzelfallhilfe im schulischen Kontext so ll in erster Linie Schülerinnen und Schüler 
Hilfestellungen bei der Alltagsbewältigung geben, zur Verbesserung der individuellen Chancen 
von Kindern und Jugendlichen in der Schule und zum besseren Übergang ins Berufsleben 
beitragen. Schulsozialarbeit beschränkt sich nicht auf die Schule allein, sondern bezieht das 
soziale Umfeld mit ein.  
 
Schulsozialarbeit im Rahmen von Ganztagsangeboten versteht sich als integriertes Arbeitsfeld 
im System Schule. Es zielt auf die Gestaltung ganzt ägiger Bildungs-, Betreuungs- und Erzie- 
hungsangebote. Die Ganztagsschule bündelt Bildungsl eistungen von Schule, Familie sowie 
der außerschulischen Kinder- und Jugendhilfe. Schul sozialarbeit aus schulischer Perspektive 
integriert und vernetzt Angebote aus  verschiedenen Bereichen (Unterricht, außerschulisch e 
Bildung, Jugendhilfe, Soziales, Kultur) im Lern- un d Lebensort Schule. Schülerinnen und 
Schüler erhalten somit ganzheitliche Förder- und Hi lfsangebote, wodurch die Leistungen posi- 
tiv beeinflusst und Bildungsinteressen gefördert werden. Betreuung umfasst in einem erweiter- 
ten, sozialpädagogischen Sinne auch den Aufbau und die Sicherung persönlicher Beziehun- 
gen und die individuelle Förderung einzelner Kinder und Jugendlicher. 
 
Aus der Sicht des Landes arbeiten Fachkräfte für Sc hulsozialarbeit in gemeinsamer Verant- 
wortung mit den Lehrkräften der Schulen insbesonder e an der sozialen und kulturellen Integ- 
ration sowie an der individuellen Förderung der Jug endlichen und tragen so zu einem umfas- 
senden Bildungs- und Erziehungsangebot bei, das sic h dem jeweiligen Bedarf der Schule, der 
Kinder bzw. Jugendlichen und der Eltern orientiert. 
 
Schulsozialarbeit als Angebot der Kinder- und Jugen dhilfe ist ein eigenständiges Arbeitsfeld 
am Lern- und Lebensort Schule, welches eng verknüpf t sein muss mit der Arbeit der Lehrkräf- 
te in deren originären Arbeitsfeld. Als professione lles sozialpädagogisches Angebot ergänzt 
und unterstützt Schulsozialarbeit den Erziehungs- u nd Bildungsauftrag der Schule. Ausgangs- 
punkt einer schulbezogenen Sozialarbeit sind die in dividuellen und sozialen Lebenslagen der 
Kinder und Jugendlichen. Angebote der Schulsozialar beit zielen auf eine frühzeitige Präventi- 
on und Integration durch Unterstützung und Überwindung persönlicher und sozialer Probleme.

4 
Rechtliche Grundlagen 
 
Gesetzliche Grundlagen der Schulsozialarbeit ergebe n sich aus den §§ 1 und 13 SGB VIII 
sowie § 2 Schulgesetz NRW. 
Dementsprechend hat die Jugendhilfe zur Verwirklich ung des Rechts junger Menschen auf 
Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortliche n und gemeinschaftsfähigen Persönlich- 
keiten beizutragen und durch sozialpädagogische Hil fen darauf hinzuwirken, dass Benachteili- 
gungen vermieden bzw. abgebaut werden.  
Der gleiche Anspruch wird im Schulgesetz NRW formul iert, wonach die Schule den Auftrag 
hat, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, verantw ortlich am sozialen, gesellschaftlichen 
und beruflichen Leben teilzunehmen sowie die indivi duellen Voraussetzungen der Schülerin- 
nen und Schüler zu berücksichtigen. Durch individue lle Hilfen sind Schülerinnen und Schüler 
mit Entwicklungsverzögerungen besonders zu fördern,  um ihnen ein möglichst hohes Maß an 
schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellsc haftlicher Teilhabe und selbständiger Le- 
bensgestaltung zu ermöglichen. 
 
§ 9 Schulgesetz NRW fokussiert den Ganztagbereich. Zur besonderen Förderung von Schüle- 
rinnen und Schülern können außerunterrichtliche Gan ztags- und Betreuungsangebote einge- 
richtet werden. 
 
Die verbindliche Kooperation von Jugendhilfe und Sc hule ergeben sich aus § 81 SGB VIII, 
dem 3. Ausführungsgesetz zum KJHG NRW sowie aus §§ 5 und 9 Schulgesetz NRW. Dabei 
sind die Angebote im Rahmen einer integrierten Schu lentwicklungs- und Jugendhilfeplanung 
aufeinander abzustimmen (§ 80 Schulgesetz NRW). 
 
Der Runderlass vom 23.01.2008 (BASS 21 – 13 Nr. 6) zur Thematik „Schulsozialarbeit“ ist 
weitere Grundlage für die Ausführungen. 
 
 
Ziele  
 
Folgende Ziele lassen sich grundsätzlich für die Schulsozialarbeit definieren: 
 
 Training sozialer Kompetenzen  
 Bildung und Förderung des Einzelnen  
 Erziehungspartnerschaft mit Eltern  
 Vermittlung und Beratung bei Konflikten  
 Unterstützung gruppendynamischer Projekte  
 Hilfe bei der Berufsorientierung und Entwicklung v on Zukunftsperspektiven  
 Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten für Kinder, Jugendliche und Eltern  
 
 
Leistungen 
 
Die Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit stellen einen offenen Aufgabenkatalog dar, der je nach 
schulischer Situation, den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und dem Sozialraum- 
bedarf auszugestalten ist. Hieraus ergeben sich folgende Aufgabenfelder:  
 
• Steuerung der Kooperation mit bildungsrelevanten a ußerschulischen Partnern im 
Sozialraum der Schule und im Lebensraum der Kinder und Jugendlichen 
• Planung und Durchführung der den Unterricht ergänz enden schulischen Angebote 
• Planung und Durchführung schulischer Förderprogram me der Persönlichkeitsent- 
wicklung 
• Hilfe in der Übergangsphase von der Schule zum Ber uf und bei der Förderung zum 
beruflichen Einstieg 
• Freizeitangebote und Aktivitäten für feste Schüler gruppen 
• Angebote in Schüleraufenthaltsräumen außerhalb der  Unterrichtszeit

5 
• Sozialpädagogische Hilfen 
• Beratung und Begleitung der Kinder und Jugendliche n unter Einbeziehung ihres 
sozialen Umfeldes 
 
Im Einzelnen können die Aufgabenfelder folgende Leistungen umfassen: 
 
 Beratung 
 Betreuung bis zum Nachmittag 
 Elternarbeit  
 Projektarbeit  
 Bildungsangebote 
 Freizeitpädagogische Angebote  
 Krisenintervention  
 Präventive Maßnahmen (z.B. Sozialtraining, gewalt-  und suchtpräventive Projekte) 
 Sozialpädagogische Hilfen im Einzelfall  
 Beratung und Hilfestellung für Gruppen und Schulkl assen  
 Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrern  
 Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen  
 Schulorientierte Gemeinwesenarbeit  
Schwerpunkt des Einsatzes ist die Arbeit mit Schülergruppen.  
 
 
II. Schulsozialarbeit in Münster  
 
 
0. Vorbemerkungen 
 
Mit einer ersten Bestandsaufnahme im Jahr 2007 zur Schulsozialarbeit in Münster wurde an- 
gestrebt, die Aufgabenbereiche, Konzepte und Schnit tstellen der in kommunaler Verantwor- 
tung liegenden hauptamtlichen Stellen der Schulsozi alarbeit aufzuzeigen und mögliche Hand- 
lungsbedarfe auszuloten. Neben den kommunal eingese tzten bzw. finanzierten Fachkräften 
sind an den Schulen sozialpädagogische Fachkräfte des Landes tätig. Erklärtes gemeinsames 
Ziel ist es, ein integriertes Gesamtkonzept zur Schulsozialarbeit in Münster zu erarbeiten 
. 
 
In der vorliegenden Bestandaufnahme sind nicht erfasst:  
- Andere Professionen (wie Erzieher/innen, Heilpäda gog/innen, Psycholog/innen) 
- Sozialpädagogen/-innen und Sozialarbeiter/-innen,  die befristet in Projekten tätig sind 
- hauptamtliche Fachkräfte, die über Drittmittel fi nanziert werden 
- Fachkräfte mit anderem Anstellungsträger als Stad t Münster und Land NRW bzw. fi- 
nanziert durch diese 
 
Bewusst umfasst die Bestandsaufnahme die Ganztagsan gebote in der Sekundarstufe, da die 
Schnittmenge zu den weiteren Angeboten der Schulsoz ialarbeit von großer Bedeutung ist. 
Dies erfordert eine umfassende konzeptionelle Betrachtung aller benannten Angebote. 
 
 
1. Allgemeines 
 
Hauptamtlich Beschäftigte der Schulsozialarbeit 
  
 
An den städtischen Schulen sind im Rahmen der Schul sozialarbeit insgesamt 53 hauptamtlich 
beschäftigte Sozialpädagogen / Sozialarbeiter (in T eilzeit oder Vollzeit) in verschiedenen 
Schulformen in Münster tätig. Die Stellen sind in T rägerschaft des Landes, der Stadt oder frei- 
er Träger der Jugendhilfe. Die Übersicht basiert au f Daten, die seit November 2007 zusam- 
mengeführt wurden.

6 
32 Schulsozialarbeiterstellen werden von der Stadt Münster vorgehalten: 
 
 das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Dien st- und Fachaufsicht über 16 Stellen 
       mit insgesamt 361,75 Std.) 
 das Amt für Schule und Weiterbildung (Dienstaufsic ht über 13 Stellen mit insgesamt  
       288,75 Std.)  
 Stiftung Siverdes (1 Stelle mit 19,25 Std.) und 
 die freien Trägern der Jugendhilfe (Dienst- und Fa chaufsicht über 2 Stellen mit insgesamt  
        57,75 Std.)  
 
Durch die besondere Situation in Münster mit seinem  Konzept der erweiterten Schulträger- 
schaft übernimmt der Schulträger bewusst pädagogisc he Verantwortung für schulische Ange- 
bote und versteht sich als Partner der Jugendhilfe. 
 
Vier Lehrerstellen sind zum augenblicklichen Zeitpu nkt an Hauptschulen und Gymnasien 
durch sozialpädagogische Fachkräfte und damit in Verantwortung des Landes besetzt. 
 
Hauptschule Coerde   0,5 Stelle  
Fürstenbergschule   0,5 Stelle 
Waldschule Kinderhaus  1,0 Stelle 
Hauptschule Hiltrup   1,0 Stelle 
Hauptschule Wolbeck  0,5 Stelle 
Freiherr-von-Stein-Gymnasium 0,5 Stelle 
 
Der Einsatz von Schulsozialarbeitern erfolgt auf de r Grundlage des Runderlasses vom 
23.1.2008. 
 
 
Verteilung der städtischen sozialpädagogischen Fachkräfte 
 auf Schulformen  
 
Die Verteilung auf die Schulformen gestaltet sich wie folgt: 
In Münster sind flächendeckend an allen acht städti schen Hauptschulen Schulsozialarbeiter 
eingesetzt. Insgesamt 13 von 46 städtischen Grundsc hulen und 1 von 6 städtischen Förder- 
schulen (weitere Förderscherschulen befinden sich i n Trägerschaft des Bistums bzw. des 
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe) verfügen über  Schulsozialarbeiter/-innen. Eine Aus- 
nahme bilden Schulsozialarbeiter/-innen an den städ tischen Gymnasien und Realschulen. An 
einem von insgesamt 11 städtischen Gymnasien (zusät zlich gibt es in Münster drei Gymna- 
sien in privater Trägerschaft des Bistums) und zwei  von neun städtischen Realschulen in 
Münster sind Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter  eingesetzt. An den Berufskollegs ist der- 
zeit keine Stelle der Schulsozialarbeit in städtischer Verantwortung eingerichtet. 
 
Die 32 Fachkräfte verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schulen. 
 
R.-v.-Weizsäcker-Schule 7  Fachkräfte   mit insgesa mt  211,75 Stunden 
Grundschule Berg Fidel 2  Fachkräfte   mit insgesam t    38,50 Stunden 
Mosaik-Schule  1  Fachkraft   mit insgesamt    19,2 5 Schulen 
Norbertschule   1  Fachkraft   mit insgesamt    38, 50 Stunden 
Stein-Gymnasium  1  Fachkraft   mit insgesamt    19 ,25 Stunden 
Droste-Hauptschule  1  Fachkraft   mit insgesamt    20,00 Stunden 
Fürstenbergschule  2  Fachkräfte   mit insgesamt    34,25 Stunden 
Geistschule   4  Fachkräfte   mit insgesamt    77,7 5 Stunden 
Hauptschule Coerde  2  Fachkräfte   mit insgesamt    53,50 Stunden 
Hauptschule Hiltrup  2  Fachkräfte   mit insgesamt    53,50 Stunden 
Hauptschule Wolbeck 1  Fachkraft   mit insgesamt    20,00 Stunden 
Waldschule Kinderhaus 2  Fachkräfte   mit insgesamt     58,50 Stunden 
Wartburg-Hauptschule 3  Fachkräfte    mit insgesamt     58,50 Stunden 
Paul-Gerhardt-Realschule 1  Fachkraft   mit insgesa mt    19,25 Stunden 
Johannes-Gutenberg-RS 1  Fachkraft   mit insgesamt      5,00 Stunden

7 
2. Konzepte der Schulsozialarbeit 
 
In Münster werden die folgenden sieben Konzepte in kommunaler Trägerschaft bzw. durch die 
Stadt Münster finanziert und das Angebot in Trägers chaft des Landes, an städtischen Schulen 
unbefristet umgesetzt: 
 
• Schulsozialarbeit im Ganztag an der Sekundarstufe 1 (s. 2.1) 
• Schulsozialarbeit des Landes NRW (s. 2.2) 
• Jugendhilfe an den Hauptschulen (s. 2.3) 
• Jugendhilfe direkt (s. 2.4) 
• UVAS (Unterstützung verhaltensauffälliger Schüleri nnen und Schüler in der Erpro- 
bungsstufe) (s. 2.5) 
• Elternarbeit (s. 2.6) 
• Sonderpädagogische Förderung 
• Jugendhilfe in der Richard-von-Weizsäcker-Schule 
 
Für das Konzept der sonderpädagogischen Förderung w ird im Rahmen des hier aufgestellten 
Gesamtkonzeptes Schulsozialarbeit aufgrund der Weit erentwicklung auf anderen Ebenen auf 
inhaltliche Ausführungen verzichtet. Auch auf das K onzept Jugendhilfe in der Richard-von- 
Weizsäcker-Schule wird in diesem Rahmen nicht weiter eingegangen. 
 
Auch das schulübergreifende Angebot (die Pro - B - Klasse, eine Kooperation der Geistschule, 
des Lorenz-Süd und der Beratungsstelle Südviertel, die Schülerinnen und Schülern aller 
Hauptschulen offen stehen), wird an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt. 
 
 
Im Folgenden sind die weiteren fünf kommunalen Konz epte  „Ganztag“, „Jugendhilfe an den 
Hauptschulen“, „UVAS“, „Jugendhilfe direkt“ und „Elternarbeit“ sowie die Schulsozialarbeit des 
Landes durch eine Zusammenstellung der in den Schul en vereinbarten Aufgabenbeschrei- 
bung für Sozialpädagogen aufgeführt. Dabei sind im Rahmen der Erarbeitung des Gesamt- 
konzeptes inhaltliche Anpassungen vorgenommen worde n, um einzelne Konzepte zu profilie- 
ren. Somit wird ein Soll-Zustand der umzusetzenden Konzepte beschrieben. 
 
 
2.1 Schulsozialarbeit im Ganztag 
     
Rahmenkonzept 
Schule(n), an denen das 
Konzept umgesetzt wird 
 
Freiherr-von-Stein-Gymnasium 
Geistschule 
Hauptschule Coerde 
Waldschule Kinderhaus 
Wartburg-Hauptschule 
Paul-Gerhardt-Realschule 
Zielgruppe Primär Schülerinnen und Schüler aus dem Ganztagszweig und 
deren Eltern /Erziehungsberechtigte 
Lehrkräfte 
Ziele Sicherstellung einer verlässlichen Betreuung 
 
Individuelle Förderung (Lebensweltorientiert, gesch lechtsspezi- 
fisch, ganzheitlich) 
 
Sozialpädagogische Förderung in Gruppen

8 
 
Leistungen 
 
Koordination der Ganztagsangebote 
 
Beratungs- und Beziehungsarbeit 
 
Planung und Durchführung freizeitpädagogischer Angebote 
 
Initiierung und Vermittlung weiterer Hilfsangebote/  Fördermaß- 
nahmen 
 
Kooperationsaufgaben: 
Zusammenarbeit Schulleitung, Klassenlehrerinnen und Team 
Teilnahme an Konferenzen, Elternsprechtagen, Teambe spre- 
chungen 
 
Verzahnung von Unterricht und Ganztagsangebot 
 
Kooperation mit außerschulischen Partnern (AK Schul sozialpä- 
dagogik, freie Träger) 
 
Vernetzungsarbeit (Stadtteilarbeitskreise etc.) 
 
Qualitätsstrukturen 
(Siehe auch Punkt II, 3.) 
 
• Jahresplanung (zu Beginn des Schuljahres): Themen-
schwerpunkte, Absprache mit Schulleitung, Evaluation 
• Konzeptentwicklung 
• Berichtswesen 
• Beratungsteam 
• Jahresgespräch 
• Qualitätszirkel 
• Arbeitsplatzbeschreibung 
• Arbeitskreis Ganztag 
• Fortbildungskonzept 
• Fachberatung 
• Kollegiale Beratung 
• Supervision 
 
Fach- und Dienstaufsicht Amt für Schule und Weiterb ildung 
 
Personalschlüssel 6 Schulstandorte mit insges. 192, 50 Std. (Halb- u. Vollzeit) 
 
davon 4 Schulen á 38,50 Std. 
davon 2 Schulen á 19,25 Std. 
 
Anm.: 
 Davon 4 Hauptschulen, an denen „Jugendhilfe an Haupt- 
schulen“ vorgehalten wird 
 
Anzustreben ist ein Betreuungsschlüssel, der eine F estlegung 
der Stundenkontingente sozialpädagogischer in Ganzt agsan- 
geboten der jeweiligen Schule ermöglicht.

9 
2.2  Schulsozialarbeit des Landes NRW 
 
Rahmenkonzept 
Schule(n), an denen das 
Konzept umgesetzt wird 
 
Freiherr-von-Stein-Gymnasium 
Fürstenbergschule 
Hauptschule Coerde 
Hauptschule Hiltrup 
Waldschule Kinderhaus 
Hauptschule Wolbeck 
Zielgruppe Einzelne Schülerinnen und Schüler, Schül ergruppen 
Erziehungsberechtigte 
Lehrkräfte 
Ziele 
(gemäß Runderlass vom 
23.1.2008) 
soziale und kulturelle Integration 
 
Beitrag zu einem umfassenden Bildungs- und Erziehun gsange- 
bot 
 
Individuelle Förderung  
 
Sozialpädagogische Maßnahmen zum Ausgleich individu eller 
und gesellschaftlicher Benachteiligungen 
Leistungen 
(Schwerpunktsetzung 
durch die Schule) 
Förderkonzepte und Angebote zur Vorbeugung, Vermeid ung 
und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörun gen und 
Verhaltensstörungen sowie besonderen Begabungen 
 
Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der  Schule in 
den Beruf 
 
Offene Freizeitangebote, Projektarbeit, Angebote fü r Schüler- 
gruppen 
 
In Einzelfällen Beratung und Begleitung in Kooperat ion mit der 
öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Trägern 
 
Entfaltungsmöglichkeiten im schulischen und außersc hulischen 
Kontext 
 
Gemeinwesenarbeit für und mit Kindern und Jugendlichen 
 
Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung d er so- 
zialen Kompetenz 
 
Sprechstunden

10  
 
Qualitätsstrukturen 
(Siehe auch Punkt II, 3.) 
 
• Jahresplanung (zu Beginn des Schuljahres): Themen-
schwerpunkte, Absprache mit Schulleitung, Evaluation 
• Konzeptentwicklung 
• Berichtswesen 
• Beratungsteam 
• Jahresgespräch 
• Qualitätszirkel 
• Arbeitsplatzbeschreibung 
• Arbeitskreis Ganztag 
• Fortbildungskonzept 
• Fachberatung 
• Kollegiale Beratung 
• Supervision 
 
Das Angebot ist Teil des Schulprogramms. 
 
Fach- und Dienstaufsicht Schulaufsicht / Schulleitu ng  
Personalschlüssel 6 Schulstandorte mit insgesamt 15 4 Std. (Halb- u. Vollzeit) 
 
davon 4 Schulen á 19,25 Std. 
davon 2 Schule á 38,5 Std. 
 
 
 
2.3 Jugendhilfe an den Hauptschulen 
  
Schule(n), an denen das 
Konzept umgesetzt wird 
 
Droste-Hauptschule Roxel 
Geistschule 
Fürstenbergschule 
Hauptschule Coerde 
Hauptschule Wolbeck 
Waldschule Kinderhaus 
Wartburgschule 
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler 
Eltern 
Lehrkräfte  
Ziele Förderung persönlicher Fähigkeiten 
Vermeidung negativer Schulkarrieren 
Unterstützung im Vorfeld Hilfen zur Erziehung

11  
 
Leistungen Information 
 
Beratung für Kinder und Jugendliche 
 
Begleitung von Kindern und Jugendlichen 
 
Begleitung Schulverweigerer nach festgelegtem Verfahren 
 
Krisenintervention 
 
Initiierung weiterer Unterstützungsangebote 
 
Zusammenarbeit mit Eltern/Elternberatung 
 
Teilnahme an Elternsprechtagen 
 
Teilnahme an Gremien 
 
Schwerpunkt auf bzw. Verzahnung mit Fachberatung Sc hulver- 
weigerung 
Qualitätsstrukturen • Konzept 
• Berichtswesen 
• Beratungsteam 
• Jahresgespräch 
• Qualitätszirkel 
• Teamsitzungen 2-wöchentlich 
• Kollegiale Beratung im Team institutionalisiert 
• Pädagogische Konferenz 
• Interne Fortbildungen und Klausurtagungen zu ausge - 
wählten Themen, 
• Berichtswesen 
Dienst- und Fach-
aufsicht 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Personalschlüssel 7 Schulstandorte mit insgesamt 13 0,00 Std. 
 
davon 5 Schulen á 20,00 Std 
davon 2 Schulen á 15,00 Std. 
 
Anm.: 
 Davon 4 Hauptschulen, die zudem „Ganztag“ vorhalten 
 
Prüfung, inwieweit ein sinnvoller Schlüssel entwick elt werden 
kann 
  
 
2.4. Jugendhilfe direkt 
  
Schule(n), an denen das 
Konzept umgesetzt wird 
Hauptschule Hiltrup 
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 –  10 
Ziele Gelingender Übergang Schule – Beruf 
Leistungen Unterstützung bei dem Einstieg in den Be ruf 
 
Unterstützung bei der Praktikums- und Ausbildungsstellensuche 
 
Berufsorientierung

12  
 
Qualitätsstrukturen • Konzept 
• Berichtswesen 
• Beratungsteam 
• Jahresgespräch 
• Qualitätszirkel 
• Berichtswesen 
• Jahresgespräch mit dem Amt für Kinder, Jugendliche  
und Familien 
• Leistungsvereinbarung in Vorbereitung 
 
Dienst- und Fach-
aufsicht 
Jugendhilfe direkt e. V. 
Personalschlüssel 1 Schulstandort mit insgesamt 38, 50 Std. 
 
 
2.5 UVAS (Unterstützung verhaltensauffälliger Schül erinnen und Schüler in der Erpro- 
bungsstufe) 
   
Schule(n), an denen das 
Konzept umgesetzt wird 
 
Geistschule 
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. K lassen 
Ziele Motivation von Schülerinnen und Schülern zu V erantwortungs- 
übernahme, Leistungsbereitschaft und sozial angepas sten Veral- 
ten 
Unterstützung der Entwicklung kognitiver, emotionaler und sozialer 
Kompetenzen 
Befähigung der Eltern zur Übernahme ihrer Mitverant wortung für 
den Schulerfolg ihrer Kinder 
Mitwirkung an der Entwicklung von Kooperationsstrukturen 
Leistungen Integrative Gruppenangebote 
 
Einzelfallhilfe 
 
Schulspezifische Angebote 
Qualitätsstrukturen Regelmäßige Absprachen der Koop erationspartner 
Projektbeirat 
Konzept 
Berichtswesen 
Beratungsteam 
Jahresgespräch  
Qualitätszirkel 
 
Dienst- und Fach-
aufsicht 
Diakonisches Werk 
Personalschlüssel 1 Schulstandort mit insges. 19,25  Std. 
 
Anm: 
 Dieser Schulstandort hält ebenfalls vor: 
2 Stellen á 19,25 Std. Ganztag 
1 Stelle á 20.00 Std. Jugendhilfe an Hauptschulen

13  
2.6 Elternarbeit 
   
Schule(n), an denen das 
Konzept umgesetzt wird 
 
Mosaik-Schule 
Zielgruppe Eltern, 
Einzelne Schülerinnen und Schüler 
Ziele Akzeptanz der neuen Grundschule im Stadtteil schaffen 
Systematische Elternarbeit 
Bindeglied zwischen Schule und Elternschaft 
Leistungen Mitarbeit bei der Entwicklung schulische r Konzepte für Elternar- 
beit 
 
Elternarbeit/Elternberatung 
 
Konzept Schuleingangsphase 
 
Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler 
 
gesundheitsfördernde Maßnahmen 
 
(siehe schriftliches Anforderungsprofil der Mosaiks chule vom 
15.7.2002) 
Qualitätsstrukturen Konzept 
Berichtswesen 
Beratungsteam 
Jahresgespräch 
Qualitätszirkel 
 
Dienst- und Fach-
aufsicht 
Fachaufsicht: Schulleitung 
Dienstaufsicht: Amt 40.2 
Personalschlüssel 1 Schulstandort à 19,25 Std. 
 
Hinweis: 
 Da die Mosaik-Schule inzwischen im Stadtteil etabl iert ist, ist zu prüfen, ob der Be- 
darf noch gegeben ist oder weiterhin begründet werd en kann bzw. in die Regelstruktur der 
Schule überführbar ist.

14  
3. Qualitätsstrukturen 
 
Es gelten die nachfolgend aufgeführten Qualitätsstrukturen. Diese stellen damit die Instrumen- 
te der Qualitätssicherung und –entwicklung dar. Han dlungsleitend ist dabei, dass ein enger 
und regelmäßiger Austausch zwischen  
 
• Fachkräften der Schulsozialarbeit und den Lehrkräf ten der Schule 
• Fachkräften der Schulsozialarbeit untereinander (i nnerhalb einer Schule und darüber 
hinaus) 
• Fachkräften der Schulsozialarbeit, der Stadt Münst er (hier Amt für Schule und Weiter- 
bildung und Amt für Kinder, Jugendliche und Familie n) und dem Schulamt für die Stadt 
Münster 
• Jeweiliger Schule und Stadt Münster (hier Amt für Schule und Weiterbildung und Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien) unter Beteili gung des Schulamtes für die Stadt 
Münster 
 
die Grundlage für eine gelingende Unterstützung von  Schülerinnen und Schülern durch die 
Fachkräfte der Schulsozialarbeit darstellt.  
 
 
3.1. Konzeptentwicklung 
 
Die unter 2. beschriebenen Angebote der Schulsozial arbeit sind laufend zu überprüfen und an 
den entsprechenden Bedarf der Schülerinnen und Schü ler (somit an die Schule und den Sozi- 
alraum) anzupassen. Eine Konzeptfortschreibung in F orm von Veränderungen und/oder Er- 
gänzungen ist dabei jeweils zwischen Fachkraft, Sch ule und Stadt Münster und der Schulauf- 
sicht abzustimmen.  
 
Für die unter 2. benannten Bereiche, für die noch k eine ausführlichen Konzepte vorliegen, 
sind diese auf Grundlage der benannten Eckpunkte zu erstellen. 
 
3.2. Berichtswesen 
 
Über die Tätigkeit der Fachkräfte an Schulen, die i m Rahmen kommunaler Konzepte von 
Schulsozialarbeit tätig sind, wird einmal im Jahr schriftlich berichtet. Entsprechende Eckpunkte 
eines Berichtswesens (zu erhebende Daten, Gliederun gspunkte etc.) werden von der Stadt 
Münster gemeinsam mit den Fachkräften entwickelt. Z iel der regelmäßigen Berichterstattung 
ist es, veränderte Bedürfnisse der Zielgruppe, Verä nderungen der Rahmenbedingungen und 
Entwicklungen des Angebotes nachvollziehen zu könne n. Für alle kommunalen Konzepte der 
Schulsozialarbeit wird ein vergleichbares Berichtsw esen entwickelt. Die Berichte werden mit 
allen Beteiligten abgestimmt. 
 
3.3. Beratungsteams in den Schulen 
 
In den Schulen, in denen Konzepte der Schulsozialar beit umgesetzt werden, gibt es regelmä- 
ßige Abstimmungsgespräche der Fachkräfte der Schuls ozialarbeit aller Träger und der Schul- 
leitung sowie den Lehrkräften aus dem Beratungsbereich. Inhalt der Sitzungen des Beratungs- 
teams ist die Abstimmung über Arbeitsschwerpunkte, über einzelne Schülerinnen und Schüler 
und über schulspezifische Themen. 
 
3.4. jährliches Fachgespräch mit den Schulen 
 
Zwischen Stadt Münster und Schule mit kommunal fina nzierten Fachkräften der Schulsozial- 
arbeit findet einmal im Jahr ein Jahresgespräch auf  Grundlage des unter 3.2 beschriebenen 
Berichtswesens statt. Inhalt der Jahresgespräche is t der Austausch über aktuelle Entwicklun- 
gen, Angebotsstruktur, veränderten Bedarf und die Vereinbarung von Zielen und weiteren Ver- 
fahrensschritten in Bezug auf die Schulsozialarbeit.

15  
3.5. Qualitätszirkel  
Einmal jährlich wird unter gemeinsamer Federführung  der Stadt Münster und dem Schulamt 
für die Stadt Münster ein Qualitätszirkel für alle Fachkräfte der Schulsozialarbeit, die in Schu- 
len in Münster tätig sind, durchgeführt. Für die ko mmunal finanzierten Fachkräfte ist die Teil- 
nahme verpflichtend. Inhalt der Qualitätszirkel ist  der fachliche Austausch untereinander, die 
Auseinandersetzung mit fachspezifischen Schwerpunkt themen und die Weiterentwicklung des 
Handlungsfeldes insgesamt. 
 
3.6. Fortbildungskonzept 
 
Ein Fortbildungskonzept wird unter Beteiligung der Fachkräfte vor Ort erstellt und umgesetzt. 
 
 
 
4. Kriterien für den Ausbau von Schulsozialarbeit 
 
Folgende Kriterien sind für den Ausbau von einzelne n kommunalen Konzepten der Schulsozi- 
alarbeit anzulegen bzw. zu berücksichtigen: 
 
• In Schulen, in denen Schulsozialarbeit zukünftig u mgesetzt werden soll, ist eine Auf- 
gabenbeschreibung, ein pädagogisches Konzept, ein B eratungskonzept, ein Bera- 
tungsteam und eine entsprechende Ausstattung vorhan den. Darüber hinaus werden 
die bestehenden Kooperationen und die Ressourcen im  Sozialraum geprüft und ggfls. 
mit in die Konzeptumsetzung einbezogen. 
 
• Für die Personalauswahl sind Standards zu definier en. Diese beziehen sich auf 
Grundqualifikation, Zusatzausbildung und spezielle Anforderung an einzelnen Schulen 
/ in Rahmen einzelner Konzepte (z.B. interkulturelle Kompetenz etc.). 
 
• Über weitere finanzielle oder personelle Förderung en in den Schulen durch Dritte 
(Land, Bund, Stiftungen) wird Transparenz hergestellt. 
 
• Die Trägerschaft für die Umsetzung einzelner Konze pte erfolgt unter Berücksichtigung 
der zur Verfügung stehenden Optionen und der Vor- u nd Nachteile (öffentlicher oder 
freier Träger, Jugendhilfe- oder Schulbereich). 
 
• Bei der zukünftigen neuen Einrichtung weiterer Ste llen der Schulsozialarbeit durch die 
Stadt Münster ist die qualitative Schulentwicklungs planung und die inhaltliche Ausrich- 
tung („wo wird nach sozialraum- und schulspezifisch en Ressourcen/ Themen was be- 
nötigt“) einzubeziehen . Dabei werden der bestehende Personalschlüssel und der wei- 
tere Bedarf (weiße Flecken/bisher unversorgte Berei che) mit einbezogen. Die Nutzung 
von Lehrerstellen für sozialpädagogische Fachkräfte  richtet sich nach den Vorgaben 
des Landes und der Entscheidung der Schulkonferenz der jeweiligen Schule. 
 
• Für die einzelnen Konzepte der Stadt ist jeweils ( schulscharf) eine Datengrundlage / 
Einschätzungsbogen zu entwickeln, die eine Umsetzun g plausibel nachvollziehen 
lässt. Zudem ist das gemeinsame Gespräch zwischen Schule, dem Amt für Schule und 
Weiterbildung und dem öffentlichen Jugendhilfeträger eine weitere Grundlage. 
 
• Für die Umsetzung von Konzepten der Schulsozialarb eit sind entsprechende Perso- 
nalschlüssel anzulegen. Dies ermöglicht einen trans parenten Umgang mit Bedarfsfest- 
stellung und Angebotsumsetzung.

16  
III. weiteres Verfahren 
 
 
Folgende Verfahrensschritte sind umzusetzen: 
 
• Beteiligung von Schulen, Schulaufsicht, 
 freien Trägern in geeigneter Form 
 
• Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen zwische n Stadt Münster und Schulen zu 
den benannten Konzepten und Qualitätsstrukturen 
 
• Verankerung der Angebote in das jeweilige Schulpro gramm 
 
• Priorität hat die Profilierung des Konzeptes „Ganz tag“ in Verbindung mit dem Konzept 
„Jugendhilfe an den Hauptschulen“. 
 
• Die Einführung der o.g. Qualitätsstrukturen erfolg t kurzfristig. 
 
• Bei der zukünftigen neuen Einrichtung weiterer Ste llen der Schulsozialarbeit ist die 
qualitative Schulentwicklungsplanung und die Jugend hilfeplanung und die inhaltliche 
Ausrichtung („wo wird nach sozialraum- und schulspe zifischen Themen was benötigt“) 
einzubeziehen.  
 
Zudem werden die Ressourcen der Stadt regelmäßig ei ner Bedarfsprüfung unterzogen 
und dem Bedarf entsprechend flexibel eingesetzt. 
 
• Gemeinsame Abstimmung der Schulentwicklungs- und J ugendhilfeplanung in Bezug 
auf gemeinsame Fortbildung, Qualitätsentwicklung und Ressourceneinsatz. 
 
• Perspektivisch werden Kriterien für die Bemessung der Betreuungsschlüssel entwickelt 
und verbindlich definiert. 
 
 
 
Münster, Dezember 2008

Beratungsverlauf (2)

20.01.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0911/2008
Typ
Vorlagen
Datum
19.12.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37