AN/0934/2024
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1
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Änderungsantrag (SPD BV4)
1709 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0934/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag zur Änderung der Beschlussfassung zu TOP 10.1 - „Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld“ auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 17.06.2024 zu setzen. Beschluss Die BV-Ehrenfeld lehnt die „Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387 -407 in Köln- Ehrenfeld“, ab und beauftragt die Verwaltung mit de r Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als sogenannte Angebotsplanung. Begründung Das im Verfahren bezeichnete Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtkräftigen Bebauungsplanes und wäre nach Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum VEP gemäß § 34 BauGB bebaubar. Eine Anwendung des Kooperativen Baulandmodels und anderer städtebaulicher Regularien würde entfallen. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0934/2024
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (SPD)
- Datum
- 11.06.2024
- Erstellt
- 11.06.2024 10:26