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V/0933/2020

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 15.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 10.11.2020, TOP 5.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2761 Zeichen

V/0933/2020 
V/0933/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind 
eingegangen: 
 
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit 
(Das Anhörungs - und Beratungsrecht 
weiterer Gremien bleibt unberührt.) 
2020-00128 Es wird gebeten, die Uferstraße nicht zu 
sanieren. Sollte die Sanierung unumgänglich 
sein, wird um frühzeitige Bürgeranhörung und 
Offenlegung der Planung gebeten. 
Verwaltung   
2020-00131 Es wird angeregt, die Uferstraße nicht zu 
sanieren. 
Verwaltung   
2020-00134 Es wird angeregt, den Twenhövenweg nur 
noch für den Anliegerverkehr freizugeben. 
Verwaltung   
2020-00138 Es wird angeregt, auf dem Grenkuhlenweg in 
beide Fahrtri chtungen Dialogdisplays 
aufzustellen.  
Verwaltung   
2020-00141 Es wird angeregt, die geplante Sanierung der 
Uferstraße nicht durchzuführen. 
Verwaltung   
 
Die Anregung Nr. 2020-00138 wurde sowohl an die Bezirksvertretung Münster-Südost als auch an 
den Rat  der Stadt Münster gerichtet und wird den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 
11.11.2020 bekannt gegeben. 
 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
29.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dautzenberg 
Telefon: 492-3365 
Dautzenberg@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0933/2020 
Erläuterungen zum Verfahren: 
 
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) 
hat jeder das Recht, sich  mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein 
Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anregung 
befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 
2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anregungen, die in die Entscheidungsz u-
ständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die zuständige 
Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Em pfehlung für die Entscheidung 
möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirksvertretung 
aber nicht geben.  
Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen g e-
mäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürgermei ster 
oder bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Abs. 4 der Haupt-
satzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der 
festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

10.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Uferstraße
  • Twenhövenweg
  • Grenkuhlenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0933/2020
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2020
Erstellt
15.10.2020 08:28