V/0933/2020
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
2761 Zeichen
V/0933/2020 V/0933/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 10.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs - und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2020-00128 Es wird gebeten, die Uferstraße nicht zu sanieren. Sollte die Sanierung unumgänglich sein, wird um frühzeitige Bürgeranhörung und Offenlegung der Planung gebeten. Verwaltung 2020-00131 Es wird angeregt, die Uferstraße nicht zu sanieren. Verwaltung 2020-00134 Es wird angeregt, den Twenhövenweg nur noch für den Anliegerverkehr freizugeben. Verwaltung 2020-00138 Es wird angeregt, auf dem Grenkuhlenweg in beide Fahrtri chtungen Dialogdisplays aufzustellen. Verwaltung 2020-00141 Es wird angeregt, die geplante Sanierung der Uferstraße nicht durchzuführen. Verwaltung Die Anregung Nr. 2020-00138 wurde sowohl an die Bezirksvertretung Münster-Südost als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wird den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 11.11.2020 bekannt gegeben. Amt für Bürger- und Ratsservice 29.10.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dautzenberg Telefon: 492-3365 Dautzenberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0933/2020 Erläuterungen zum Verfahren: Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anregung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anregungen, die in die Entscheidungsz u- ständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Em pfehlung für die Entscheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirksvertretung aber nicht geben. Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen g e- mäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürgermei ster oder bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Abs. 4 der Haupt- satzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Uferstraße
- Twenhövenweg
- Grenkuhlenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0933/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2020
- Erstellt
- 15.10.2020 08:28