RR 37/2025
Genehmigung der Niederschriften über das wesentliche Ergebnis der Sitzungen des Regionalrates am 04.07.2025 und am 11.07.2025
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Sitzungsvorlage RR (Niederschrift RR 04.07.2025-FINAL)
38910 Zeichen
Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 21. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am Freitag, dem 04. Juli 2025, von 10:00 Uhr bis 11.06 Uhr, im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Vorsitz: Rainer Deppe (CDU) Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 2 – Tagesordnung und Beschlüsse 1 Feststellung der Tagesordnung 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunterzeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 04.07.2025 Der Regionalrat benennt Reinhold Müller (FDP) zur Mitunterzeichnung der Niederschrift der 21. Sitzung. 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 16.05.2025 Drucksache RR 22/2025 Der Regionalrat genehmigt einstimmig die Niederschrift über das wesentliche Ergebnis seiner 20. Sitzung am 16.05.2026. 4 Sachlicher Teilplan erneuerbare Energien – Beschluss des zweiten Panentwurfs und zur zweiten Beteiligung Drucksache RR 21/2025 4.1 Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und DIE LINKE/Volt vom 01.07.2025 Rechts- und Planungsicherheit für betroffene Kreise im Regie- rungsbezirk Köln nach Ablauf des Windenergiemoratoriums Drucksache RR 31/2025 5. Anträge 6. Anfragen 6.1 Anfrage der Fraktion DIE LINKE/Volt vom 30.06.2025 Bornheim: Status und Auswirkungen WEB BOR_01 und BOR_02 im Teilplan EE Drucksache RR 30/2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 3 – 7 Mitteillungen 7.1 Mitteilungen der Bezirksregierung 7.2 des Vorsitzenden * * * Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 4 – 1 Feststellung der Tagesordnung Rainer Deppe (Vorsitzender) eröffnet die 21. Sitzung des Regionalrates und begrüßt Dr. Thomas Wilk (Regierungspräsident), Christian Nettersheim (Regierungsvizepräs ident), die Mitarbeitenden der Bezirksregierung Köln sowie die Gäste auf der Tribüne und natürlich die Mitglieder des Regionalrates. Er weist darauf hin, dass gemäß der Geschäftsordnung Auf- nahmen in Ton und Bild während der Sitzung nicht gestattet seien. Rainer Deppe (Vorsitzender) stellt fest, dass die Einladung zur 21. Sitzung form- und fristge- recht erfolgt und zuletzt am 01.07.2025 aktualisiert worden sei. Die Beschlussfähigkeit sei ge- geben. Weiter sei nach Beratungen im Ältestenrat vorgesehen, die Beantwortung der Anfrage der Fraktion von Linke/Volt unter TOP 6 vor der Beratung zu TOP 4 vorzunehmen. Außerdem gebe es einen Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Linke/Volt zum Thema „Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Kreise im Regierungsbezirk Köln nach Ablauf des Windenergie-Moratoriums“, der nach der Beschlussfassung zum TOP 4 behandelt werden solle. Der so geänderten Reihenfolge wird zugestimmt. 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunter- zeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 04.07.2025 Der Regionalrat benennt Reinhold Müller (FDP) zur Mitunterzeichnung der Nie- derschrift der 21. Sitzung. 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Re- gionalrates am 16.05.2025 Drucksache RR 22/2025 Der Regionalrat genehmigt einstimmig die Niederschrift über das wesentliche Er- gebnis seiner 20. Sitzung am 16.05.2025. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 5 – 4 Sachlicher Teilplan erneuerbare Energien – Beschluss des zweiten Panentwurfs und zur zweiten Beteiligung Drucksache RR 21/2025 Sodann ruft er TOP 4 zur Beratung auf und erteilt Dr. Thomas Wilk (Regierungspräsident) das Wort. Dr. Thomas Wilk (Regierungspräsident) führt aus, dass es einem beispiellosen Kraftakt zu verdanken sei, dass der Regionalrat heute diesen wegweisenden Beschluss fassen könne. Die Regionalplanungsbehörde habe nicht zuletzt unter Einsatz von Wochenend- und Feiertagsar- beit alles dafür getan, den anspruchsvollen Zeitplan, den die Landesregierung der Bezirksre- gierung aufgezeigt habe, einhalten zu können. Und das mit einem Höchstmaß an Flexibilität und Ambition. Mit dem heutigen Beschluss über den zweiten Entwurf des Sachlichen Teilplans „Erneuerbare Energien“ und dem Start der zweiten Beteiligungsrunde werde ein weiterer ent- scheidender Schritt auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung in der Region gegangen. Dieser Teilplan stehe exemplarisch für die Herausforderungen, denen sich die Re- gionalplanung stellen müsse – und er stehe ebenso für das, was gemeinsam leistbar sei. „Ambition & Akzeptanz“ – diese beiden Schlagworte beschrieben die Zielstellung des Landes. Dabei könne eine Akzeptanz für die Planung bei den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort nur mit Transparenz und Kommunikation erreicht werden. Dies benötige grundsätzlich Zeit, die bei dem mehr als engen Zeitplan kaum bleibe. Der Ausbau erneuerbarer Energien sei politisch gewollt, gesellschaftlich notwendig – aber pla- nerisch anspruchsvoll. Gerade im Regierungsbezirk Köln träfe man hier auf eine außergewöhn- lich dichte und vielfältige Raumnutzung: eine Metropolregion mit boomenden Städten, gleich- zeitig landwirtschaftlich geprägte Räume, wertvolle Natur- und Freiflächen, bedeutende Infrastrukturen und – nicht zu vergessen – den Strukturwandel im Rheinischen Revier. In einem solchen Umfeld geeignete Flächen für Wind- und Solarenergie zu identifizieren, sei keine einfache Aufgabe. Vielmehr sei es ein Abwägungsprozess zwischen konkurrierenden An- sprüchen. Und das vor einem Hintergrund, der sich rechtlich, gesellschaftlich und technolo- gisch stetig weiterentwickele. Es musste in den vergangenen Jahren also nicht nur geplant werden – es musste auch flexibel auf neue Rahmenbedingungen, rechtliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene, mehr- fach geänderte Landesentwicklungspläne, Gerichtsurteile, und ein zunehmender öffentlicher Erwartungsdruck auf schnellere Umsetzung reagiert werden. Die Planungsregion Köln musste dabei den höchsten Flächenbeitragswert in NRW erbringen. Und das bei der vergleichsweisen hohen Dichte an naturräumlichen, siedlungsstrukturellen und infrastrukturellen Restriktionen im Regierungsbezirk. Beispielhaft hierfür seien die beiden Mili- tärstandorte, mit denen großräumige Bauhöhenbeschränkungen und eine notwendige enge Abstimmung mit der Bundeswehr einhergehen, genannt. Die entsprechende Bewertung des Planentwurfs durch die Bundeswehr in der für die Regionalplanung erforderlichen Prüftiefe habe Monate in Anspruch genommen. Weitere zwingende Ausschlussgründe hätten sich aus den Besonderheiten des Nationalparks Eifel, der zugleich Vogelschutzgebiet sei oder auch dem dichten Netz der Natura2000-Gebiete ergeben. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 6 – Und nicht zuletzt habe die durch den Regionalrat geforderte Überprüfung der wirtschaftlichen Eignung der Windvorranggebiete als Grundlage für seine weitere Entscheidung im Verfahren wiederum einige Monate beansprucht; da die Ergebnisse erst Mitte Juni vorgelegen hätten. Umso beachtenswerter sei es, dass man heute sagen könne, dass man den Zeitplan einhalte. Das sei in einem solch komplexen Verfahren keine Selbstverständlichkeit. Es sei ein Ergebnis harter Arbeit, kluger Prozesse – und vor allem: einer bemerkenswerten Teamleistung. Die 2.500 Stellungnahmen, die man zu dem ersten Planentwurf erhalten haben, seien in Rekordzeit erfasst und ausgewertet worden. Eine solch hohe Zahl an Stellungnahmen sei in keiner anderen Planungsregion eingegangen! Bei der Auswertung hätten sich einige zwingende Gründe ergeben, die eine Veränderung des Entwurfs notwendig machten. So sei unter Hochdruck der vorliegende zweite Entwurf erarbei- tet worden. Der Regionalrat dürfe und solle heute eine zweite Offenlage und damit ein weiteres Beteiligungsverfahren beschließen. Denn die Region müsse mittragen, was als regionaler Pla- nungsträger entschieden werde. Dies könne nur gelingen mit einem breit angelegten Beteili- gungsprozess, der transparent und offen für Kritik sei und auch neue Anregungen und Impulse aufgreife. Das Ziel sei klar gesteckt: Der Feststellungsbeschluss solle noch dieses Jahr am 19. Dezember 2025 gefasst werden. Das sei ein ambitioniertes Ziel und nur zu erreichen, wenn man weiter Hand in Hand zusammenarbeite und dabei auch Wege einschlage, die vielleicht nicht erste Wahl und eher unüblich seien. Es sei auch gewiss weder schön noch üblich, dass ein Großteil der Beteiligungsfrist für diese zweite Offenlage in die Sommerferien falle und nur die erste Woche noch vor den Ferien liege. Es sei unerlässlich, um den Zeitplan einhalten zu können. Auch die Regionalratssitzung im De- zember sei deshalb ja extra um eine Woche verschoben worden. Mit diesem Ziel vor Augen wünsche er allen, dass heute losgelöst von Parteipolitik in der Sache entschieden werde und der vorliegende Plan in die zweite Beteiligungsrunde gegeben werden könne. Rainer Deppe (Vorsitzender) ruft die Wortmeldungen der Fraktionen auf. Stefan Götz (CDU) betont, das dem, was der Regierungspräsident ausgeführt habe, nur wenig hinzuzufügen sei. Das Verfahren sei von Beginn an eine Zumutung gewesen., die mit der Vor- lage des fehlerhaften LANUV-Berichts, der sogenannten Potentialstudie, begonnen habe. Denn diese Potentialstudie sei ja die Ursache für die Zuweisung einer so großen Hektarfläche an den Regierungsbezirk Köln. Die Fehler hätten insbesondere darin gelegen, dass man viele Belange wie z. B. die der Bundeswehr nicht berücksichtig habe und dadurch auf fehlerhafte Ausgangs- größen gekommen sei. Das Thema der Höhenbeschränkungen habe man so gerade mit der Studie von Windguard etwas gelöst bekommen, wobei man de facto gegen das Ziel 10.2.3. des gültigen LEPs verstoße., wonach nur Flächen auszuweisen seien, die keinerlei Höhenbeschrän- kungen unterlägen. Dies auch mit Zustimmung des Wirtschaftsministeriums, welches nicht die Kraft gehabt habe, die fehlerhafte Flächenzuteilung in der Potentialstudie des LANUV zu kor- rigieren und so den Regionalrat dazu gezwungen habe, Flächen in den Plan aufzunehmen, die man eigentlich nicht aufgenommen hätte. Die CDU stimme heute „mit der Faust in der Tasche“ Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 7 – zu, weil aus den genannten Zeitgründen das Verfahren weitergeführt werden müsse. Es sei absolut unbefriedigend, die Kommunen in der Beteiligung praktisch auszuschließen, weil die meiste Zeit der Offenlage in den Sommerferien läge. Hätten Regionalrat und Bezirksregierung in der Vergangenheit die Verfahren selbst in der Hand gehabt, dann hätte man diese immer im größtmöglichen Konsens durchgeführt. Stefan Götz (CDU) erinnert an das Gesamtplanver- fahren, welches mit insgesamt 99 Kommunalgesprächen durch die Bezirksregierung begonnen habe. So etwas hätte es auch hier bedurft. Die CDU bedauere dies sehr, könne es aber nicht ändern. Die Zwänge habe der Herr Regierungspräsident in seiner zurückhaltenden Art diplo- matisch deutlich dargestellt. Man stimme heute „mit der Faust in der Tasche“ zu, aber dies werde noch ein schwieriges Stück bis zum Ende, denn dann müsse man die Abwägung über die Einwände der ersten und zweiten Offenlage vornehmen und die eine oder andere Kom- mune erwarte auch, dass dies sehr gründlich geschehe. Abschließend danke er der Bezirksre- gierung für ihre Arbeit, Thorsten Konzelmann (SPD) betont, dass es normalerweise ein Punkt der Freude wäre, wenn ein Regionalrat an den Punkt einer zweiten Offenlage komme. Denn dies heiße normalerweise, dass man einen wesentlichen Teil der Arbeit bereits erledigt habe und darauf aufbauend den nächsten Schritt angehe. Das sei heute leider nicht der Fall und daher gebe es seitens der SPD- Fraktion keinen Grund der Freude, sondern im Gegenteil sei wie schon an vielerlei Stellen aus- geführt der Frust über dieses Verfahren in der SPD anhaltend und sehr groß. Der erste Bruch im Unterschied zu anderen Verfahren sei, dass man heute über eine zweite Offenlage beschlie- ßen solle, ohne bisher wesentliche Punkte der ersten Offenlage abgearbeitet zu haben, nämlich die 2500 Stellungnahmen. Da dies zeitlich nicht gelungen sei, gehe man nun unter größten Bauchschmerzen einen Sonderweg, da man ohne Kenntnis der Auswirkungen der ersten Of- fenlage Punkte der zweiten Offenlage bearbeite. Dies sei eine äußerst schwierige, ja geradezu unangenehme Situation. Aber auch die Punkte der zweiten Offenlage, über die man in den letzten Wochen in zahlreichen Sondersitzungen gesprochen habe, seien Ausfluss des chaoti- schen Verfahrens. Als Beispiele nenne er die militärischen Flächen, über die man lange speku- liert habe, bevor es nach Monaten endlich die Stellungnahme gegeben habe, die Windguard- Studie, welche in last Minute erstellt wurde, wo man sich in kürzester Zeit eine Meinung habe bilden sollen, und auch die kommunalen Flächen, welche man von vorneherein 2023 gerne, auch in Harmonie mit den kommunalen Planungen, im Plan gesehen hätte. Dies sei der Wille der Landesregierung gewesen, um mehr Flächen zu generieren und sie habe erst später klein beigegeben und die Flächen mit hineinnehmen müssen, um das Ziel zu erreichen. Dies alles sei Ausdruck eines geradezu stümperhaften Verfahrens und eigentlich käme man an einen Punkt, einer zweiten Offenlage bei dieser Vorgeschichte nicht zuzustimmen. Die Folge wäre aber, dass man das Planverfahren in dieser Wahlperiode nicht abschließen könne und diese Last den Nachfolgern ohne die entsprechenden Vorkenntnisse aufbürden würde. Und die SPD habe von vorneherein betont, ihren Beitrag in einem geordneten Verfahren leisten zu wollen. Und zwei- Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 8 – tens stünden die Kommunen als Genehmigungsbehörden sehr unter Druck, weil das beste- hende Moratorium in Kürze auslaufe und die Kommunen daher dringend darauf warten wür- den, dass der Regionalrat als Planungsträger fertig würde. Daher befinde sich die SPD-Fraktion in einer Zwangssituation, einem Schritt zustimmen zu müssen, nämlich der zweiten Offenlage. Dies bedeute jedoch nicht automatisch eine Zustimmung der SPD-Fraktion zum Feststellungs- beschluss, weil da die Arbeit ja noch vor dem Regionalrat liege. Man stimme dem Beschluss- vorschlag „mit zwei Fäusten in der Tasche“ und großen Bedenken zu. Manfred Waddey (Grüne) führt aus, dass auch die Grüne-Fraktion unglücklich darüber sei, wie das Verfahren gelaufen sei. Die Gründe seien vielfältig und eigentlich hätten auch alle Be- teiligten ihren Anteil daran. Man müsse heute sehen, dass man weiterkomme. Man werde der heutigen zweiten Offenlage zustimmen. Wobei man sehr unglücklich darüber sei, dass so viele Flächen herausgenommen hätten werden müssen aufgrund der militärischen Belange. Gut finde man allerdings, dass nun die kommunalen Flächen weitestgehend aufgenommen worden seien. Trotzdem habe das Verfahren gezeigt, dass viele Gebiete im Regierungsbezirk ganz her- ausgefallen seien, so gäbe es keinerlei Flächen in den kreisfreien Städten Aachen, Köln, Bonn und Leverkusen, keine im Rheinisch-Bergischen-Kreis und nur sehr wenige überhaupt im Rechtsrheinischen. Dies sei sicherlich der Topographie und Siedlungsstruktur geschuldet, aber das Sauerland zeige bei vergleichbaren Strukturen, dass mehr möglich sei und hier noch be- sondere Restriktionen wie der Flugverkehr eine Rolle spielten. Unter dem Strich werde die Grü- nen-Fraktion der zweiten Offenlage zustimmen, allerdings bei der Gesamtabwägung vor dem Feststellungsbeschluss noch einmal sehr genau hinsehen müssen. Abschließend wiederholt er seine Frage aus dem Ältestenrat, welche Art von Änderungen denn überhaupt noch beschlos- sen werden könnten, ohne in eine dritte Offenlage gehen zu müssen. Diese gelte es zu vermei- den. Es gelte, dass man lieber einen unbefriedigenden Plan habe als gar keinen, zumal sich durch das Monitoring zukünftig noch Flächen zusätzlich ergeben oder auch wegfallen würden. Dies sei aber Aufgabe des nächsten Regionalrates, während Ziel des jetzigen Regionalrates sei, in dieser Wahlperiode einen Plan zu verabschieden, wohl wissend, dass dieser unbefriedigend sei. Reinhold Müller (FDP) führt aus, man sei heute zusammengekommen, um über die zweite Offenlage des Teilplans erneuerbare Energien zu befinden. Bei der ersten Offenlage seien ca. 2500 Einwendungen gekommen, was aufzeige, wie stark dieses Thema die Menschen der Re- gion berühre. Die FDP-Fraktion habe dem damaligen Beschluss zur ersten Offenlage zuge- stimmt, weil zwar die 15682 Hektar als Flächenbeitrag für den Regierungsbezirk Köln ambitio- niert waren, man aber zuversichtlich war, dies trotz der zahlreichen Restriktionen hinzubekommen, zumal es einen deutlichen Puffer gegeben habe. Zudem habe es gegolten, einem „wilden Treiben der Projektierer“ entgegenzuwirken. Das Land habe zudem noch ein Moratorium nach § 36 a LPlG beschlossen, um diesen Ansatz zu unterstützen. Heute gelte es festzustellen, dass der Flächenbeitragswert für den Regierungsbezirk Köln völlig überzogen und damit faktisch kaum umsetzbar sei. Gleichwohl habe die Verwaltung einen Plan für die Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 9 – zweite Offenlage vorgelegt, der so gerade mit 2,19 % Flächenbeitrag, also 421 Hektar über dem zu erreichenden Wert liege. Die FDP-Fraktion habe, bezogen auf diesen Plan, erhebliche rechtliche und noch mehr tatsächliche Bedenken geäußert. So gelte für die FDP bei der Erstel- lung derartiger Pläne der Grundsatz „Gründlichkeit und Rechtssicherheit gehen vor Schnellig- keit“. Tatsächlich habe trotz Wochenendarbeit der Mitarbeiter der Behörde und permanenten Sitzungen des Regionalrates und seiner Gremien aber noch nicht einmal die Zeit gereicht, die erste Offenlage komplett auszuwerten. Man halte aber eine komplette Auswertung für erfor- derlich und nicht nur eine summarische Prüfung. Die Handreichungen der Landesplanungsbe- hörde hierzu würden am Ende immer die Entscheidungshoheit des Regionalrates als Träger der Regionalplanung betonen. Weiter sehe man es kritisch, dass die Stellungnahme der Bundes- wehr nicht fristgerecht vorgelegen habe, obwohl alle Einwendungen gleich zu behandeln seien. Auch die Bekanntmachung der Offenlage schon vor der Sitzung und die bisher trotz Bitte nicht vorgelegte rechtliche Würdigung des Verfahrens aus Sicht der Bezirksregierung seien Kritik- punkte. Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlagen sei ein großes Thema gewesen. Der Re- gionalrat habe zu Recht abgelehnt, dies selbst festzulegen und eine Windguard-Studie gefor- dert, aufgrund derer dann zahlreiche Flächen entfallen seien. Es seien dann die kommunalen Flächen, die ursprünglich seitens des Ministeriums nicht aufgenommen werden sollten, doch anteilig in den Plan eingeflossen, obwohl das damalige kommunale Planungsniveau deutlich niedriger und zum Teil auch eine Verhinderungsplanung gewesen sei. Am Beispiel der Stadt Bornheim könne man das Dilemma mit vor und zurück exemplarisch veranschaulichen. Eine Unterstützung seitens des Ministeriums Neubaur sei schleppend oder gar nicht erfolgt. Dank gelte Frau Dr. Renz von Kinzel von der Landesplanungsbehörde für ihren persönlichen Einsatz und die wirksame Unterstützung auf der Zielgeraden. Die zweite Offenlage finde zu 3/4 in den Sommerferien statt, was weder den Bürgerinnen und Bürgern noch den Kommunen zuzumuten sei. Auch wackele die Hoffnung auf die Steuerungswirkung des Plans, da am 15.08.2025 das Moratorium ende und bisher keine Verlängerung über den Zeitpunkt des geplanten Feststel- lungsbeschlusses am 19.12.2025 hinaus in Sicht sei. Reinhold Müller (FDP) betont, dass auch die FDP-Fraktion die Windenergie für einen wichtigen Baustein einer modernen Energieversor- gung halte und daher auch genügend Flächen hierfür zur Verfügung stehen müssten. Deren Verteilung müsse aber nachvollziehbar sein und es müsse genug Zeit sein, um die Menschen vor Ort mitzunehmen und ihnen die oft als Belastung empfundene Technologie zu erklären. Dass 90 % der Anlagen auf die linke Rheinseite kämen und die Städte Köln und Bonn, aber auch der Rheinisch-Bergische-Kreis überhaupt keine Anlagen im Plan enthielten, dagegen ei- nige Städte im Aachener Revier mit Anlagen auf fast 15 % ihres Gemeindegebietes belastet würden, spreche gegen eine ausgewogene Verteilung. Das „Wind an Land-Gesetz“ des Bundes sehe für NRW nur einen Wert von 1,8 % der Landesfläche für Windkraft vor, während die Mi- nisterin Neubaur dem Regierungsbezirk Köln mit 2,13 % trotz der zahlreichen Restriktionen den gleichen Flächenbeitragswert wie Arnsberg oder Münster zuweise, ohne dies näher zu be- gründen. Er danke er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Regionalplanung dafür, dass Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 10 – sie alles versucht hätten, den Zeitplan einzuhalten und den Kolleginnen und Kollegen des Re- gionalrats für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, insbesondere dem Vorsitzenden Rainer Deppe, der sich Tag und Nacht für die Umsetzung des Plans eingesetzt habe. Abschlie- ßend stellt er als Fazit fest, dass der Flächenbeitragswert für eine abgewogene Verteilung zu hoch sei und man daher trotz Respekts für die Entscheidung der anderen Fraktionen den Be- schluss zur zweiten Offenlage ablehnen werde. Friedrich Jeschke (DIE LINKE/Volt) stellt zunächst grundsätzlich fest, dass seine Fraktion dem Beschluss zustimmen werde, da man das Verfahren nicht verzögern wolle. Die Energiewende benötige Fortschritt, gerade auch im rheinischen Revier. Gleichzeitig möchten sich die Mitglie- der seiner Fraktion, soweit es DIE LINKE betreffe, heute enthalten. Und zwar nicht aus inhaltli- chen Gründen, sondern wegen des nicht nachvollziehbaren Verfahrens. Der Ablauf sei für eh- renamtliche Politik kaum zu leisten gewesen mit kurzen Fristen, wechselnden Unterlagen und zahlreichen Sondersitzungen. Die Stellungnahmen der ersten Offenlage lägen erst seit kurzem vor, eine seriöse Auswertung sei nicht möglich gewesen. Gerade dies sei aber die politische Aufgabe und Verantwortung. Er danke ausdrücklich der Bezirksregierung und dem Team um Herrn Lüngen, Frau Müller, Herrn Ulmen und Frau Pelster für die Verlässlichkeit im Verfahren. Es hätte z. B. eine ausführliche schriftliche Beantwortung einer Anfrage gegeben, obwohl diese nur hätte mündlich erfolgen müssen. Dies belege die gewissenhafte Arbeit der Bezirksregie- rung hier. Dafür bedanke man sich ausdrücklich und habe auch keine Nachfragen hierzu. Ganz anders sähe dies bei der Landesplanungsbehörde aus, wo vielfach erbetene Unterstützung weitgehend ausgeblieben sei. Und bei der erstmaligen Aufstellung eines Teilplans erneuerbare Energien wäre es erforderlich gewesen, die Beteiligten und auch die Mitglieder mehr mitzu- nehmen und einzubeziehen. Inhaltlich bestünden zudem noch offene Fragen wie z. B. die Ville in Bornheim bezüglich naturschutzfachlich- bzw. artenschutzrechtlicher Fragen. Neue Einwen- dungen müssten auch in der zweiten Offenlage möglich sein, ansonsten werde er juristisch angreifbar. Auch habe das Verfahren selber strukturelle Schwächen wie z. B. die Verfristung der Stellungnahme der Bundeswehr. Die angekündigte Windguard-Studie stünde nicht zur Verfü- gung und ersetze auch keine politische Bewertung. Durch dieses Verfahren „im Sprint“ würden Kommunen und Bevölkerung nicht in der Form informiert und beteiligt, wie es bei dieser für Jahrzehnte wegweisenden Teilplanung notwendig sei. Man stehe hinter einer Ausbauoffensive für Windenergie. Aber es brauche Verfahren, die fachlich und politisch tragfähig seien. Daher sei das Zwischenfazit: „Ja zur zweiten Offenlage, aber mit der klaren Erwartung, das Substanz vor Tempo gehe“. Gute Planung lebe von Qualität und nicht von Druck und Unklarheiten. Rainer Deppe (Vorsitzender) fragt im Anschluss an die Wortmeldungen der Fraktionen, ob jemand von den Einzelvertretern oder den beratenden Mitgliedern das Wort wünscht. Nach- dem sich niemand meldet, weist er auf die noch ausstehende Beantwortung der mündlichen Frage von Manfred Waddey (Grüne) sowie der Anfrage der Fraktion LINKE/Volt hin und erteilt Gerrit Ulmen (Dez. 32) das Wort. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 11 – Gerit Ulmen (Dez. 32) führt aus, dass sich die Frage leider nicht pauschal beantworten lasse, sondern es auf den Einzelfall ankomme. Die Änderungsmöglichkeiten ohne eine weitere Of- fenlage seien nach Rechtsprechung und Kommentierung jedoch stark begrenzt, so dass man sich jeden Einzelfall genau anschauen müsse. Es komme auf den jeweiligen Windenergiebe- reich an und ob er zum Beispiel schon einmal im Plan enthalten oder Teil einer Umweltprüfung gewesen sei. Bezüglich der Anfrage Linke/Volt bedankt sich Friedrich Jeschke (DIE LINKE/Volt) für die erfolgte schriftliche Beantwortung und erklärt, dass man keine Nachfragen hierzu habe. Sodann ruft Rainer Deppe (Vorsitzender) den Beschlussvorschlag auf und fragt, ob getrennte Abstimmung gewünscht wird. Dies wird verneint. Beschlussvorschlag: 1. Der Regionalrat stellt fest, dass die Regionalplanungsbehörde die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten Stellen gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.Vm. § 13 LPlG NRW in einer ersten, inzwischen abgeschlossenen Beteiligung in die Planaufstellung des Sach- lichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln eingebunden hat. 2. Der Regionalrat beschließt, die abschließende Abwägung der Stellungnahme der ersten und zweiten Offenlage gebündelt nach Abschluss der zweiten Offenlage vorzu- nehmen. 3. Der Regionalrat nimmt die geänderte Fassung des Planentwurfs (s. Anlage 1 Plan- entwurf) zur Kenntnis und beschließt diesen. 4. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen. Gegenstand der erneuten öffentlichen Auslegung ist der von der Regi- onalplanungsbehörde vorgelegte zweite Planentwurf (s. Anlage 1 Planentwurf). Der Öf- fentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (vgl. Anlage 2 Beteiligtenliste) wird für die Dauer von mindestens einem Monat gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 13 LPlG in Bezug auf die Änderung erneut Gelegenheit zur Stellungnahme ge- geben. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wird auf die geänderten Teile des Planent- wurfs beschränkt. Zustimmung CDU, SPD, Grüne, DIELINKE/Volt und Vertreter Freie Wähler Ablehnung FDP und Vertreter AfD Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 12 – Enthaltung niemand Damit hat der Regionalrat die 2. Offenlage mehrheitlich beschlossen. Rainer Deppe (Vorsitzender) weist darauf hin, dass er ja als Vorsitzender zu einer gewissen Neutralität verpflichtet sei, er aber nunmehr nach der erfolgten Abstimmung gerne einige An- merkungen zu dem vorliegenden Plan machen wolle. Zu der Kritik an dem Verfahren und den Abläufen gebe es nichts hinzuzufügen. Er wolle aber noch einmal etwas zu den Inhalten des Plans sagen. Man habe ja einerseits den Flächenbeitragswert von 15682 Hektar und anderer- seits die Restriktionen, welche in der Regel durch bundesrechtliche Regelungen vorgegeben seien. Und wenn man dann den verbleibenden Rahmen sehe, dann habe man einen Planent- wurf in das Verfahren gegeben, der diesen Rahmen ausnutze, sich in diesem aber sachlich sinnvoll bewege. Man habe den Abstand zu Wohnsiedlungen mit 700 Metern, bei Einzelanla- gen und Wochenendhäusern von 500 Metern, eingehalten. Auch die Abstände zu den Infra- strukturtrassen, zu denen es ja durchaus Diskussionen gegeben habe, also z. B. zu Autobahnen, Stromleitungen und Eisenbahnstrecken, habe man alle eingehalten. Der Plan habe sich so gut wie möglich in die Grenzen eingepasst. Dafür wolle er dem Team im Dezernat 32 auch nochmal ausdrücklich danken und man könne sich damit auch im Einzelfall den Diskussionen vor Ort stellen. Die geäußerte Kritik sei weniger inhaltlich, sondern mehr auf das Verfahren bezogen gewesen. Sodann ruft Rainer Deppe (Vorsitzender) den Punkt 4.1 Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und DIE LINKE/Volt vom 01.07.2025 Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Kreise im Regie- rungsbezirk Köln nach Ablauf des Windenergiemoratoriums Drucksache RR 31/2025 auf und erteilt zunächst das Wort an Stefan Götz (CDU) als einem der Antragsteller. Stefan Götz (CDU) betont, dass, wenn die Frau Ministerin keine Regelung für die Zeit nach dem Moratorium bis zum Inkrafttreten des Teilplans treffe, unter Umständen das gesamte Re- gionalplanverfahren gefährdet sei. Wenn durch die Ausweisung und Genehmigung zusätzlicher Windenergieanlagen das Problem der „Umzingelung“ oder der Erreichbarkeit der 15 % des Gemeindegebietes schon erfüllt wären, dann könne es passieren, das Flächen, die gerade in die Offenlage gegeben worden seien, nicht zum Tragen kommen könnten, weil sie gegen an- dere Regelungen verstoßen würden. Daher sei die Verlängerung des Moratoriums zwingend erforderlich, damit das Verfahren ordnungsgemäß zu Ende geführt werden könne. Wenn man am Ende den Flächenbeitragswert nicht erreichen könne, wäre eine dritte Offenlage erforder- lich und der ganze Zeitplan weg. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 13 – Rolf Beu (Grüne) möchte mit einer kleinen Replik auf das von Rainer Deppe Gesagte begin- nen. Man könne dies so sehen, auch das Lob an die Beteiligten. Aber man sei gestartet mit der Zielsetzung, eine Vorrangplanung zu betreiben ohne Einschränkung. Jetzt sei man bei Höhen- einschränkungen, wo man streiten könne, ob dies wirtschaftlich sei oder nicht. Und die Ergeb- nisse der Gutachter, erstellt nach bestem Wissen und Gewissen, fände er durchaus schwierig. In dem Antrag würden Landtag und Landesregierung aufgefordert, wo doch bekannt sei, dass der Landtag vor dem 15.08.2025 gar nicht mehr die Möglichkeit habe, eine parlamentarische Beratung zu ergreifen. Er stelle sich aber auch persönlich die Frage nach „einem Stillstand der Rechtspflege“, gerade auch aus seinem Themengebiet des Baurechts. Jeder habe doch An- spruch darauf, dass sein Bauantrag oder seine Bauvoranfrage beschieden werde. Da könne nicht jede Bauverwaltung das Jahr 2025 als Jahr des Stillstands der Rechtspflege nehmen und nicht über die Anträge entscheiden. Und die Investoren seien berechtigt, bei den jeweiligen Kreisverwaltungen ihre Anträge zu stellen. Sie hätten auch ein Recht auf Bescheidung, auch wenn dies den Planungen zuwiderlaufe. Thorsten Konzelmann (SPD) weist darauf hin, dass die Problematik noch einmal richtig ins Bewusstsein gekommen sei bei der Arbeitsgruppensitzung am 20.06.2025. Da seien es die Ver- treterinnen und Vertreter der Gebietskörperschaften als Genehmigungsbehörden gewesen, die auf das Auslaufen des Moratoriums und die Frage des Verhaltens bei Anträgen, solange es den Feststellungsbeschluss noch nicht gäbe, hingewiesen hätten. Man habe den Ruf nach Hilfe sehr ernst genommen. Und da man nicht Entscheidungsgremium sei, bleibe nur, an Landtag und Landesregierung dringend zu appellieren. Für die SPD-Fraktion könne er sagen, dass man auch noch einmal Kontakt mit der SPD-Landtagsfraktion aufnehmen werde, um auf das Thema sehr deutlich hinzuweisen und dass eine zeitlich harmonisierte Lösung her müsse, auch im Sinne der Sicherheit für die Genehmigungsbehörden vor Ort. Was die schwarz-grüne Landesregie- rung angehe, werbe er dringend für einen gemeinsamen Appell an diese, damit man das Ver- fahren bis Ende Dezember ordnungsgemäß beenden könne. Dr. Ralf Nolten (CDU) betont, dass hier unbestritten ein Handlungsbedarf gegeben sei. Man solle nicht zuschauen, wie sich die in der großen Breite zu Recht kritisierte Vorgehensweise in dem Verfahren jetzt nach vorne weiterentwickele. Es gebe ein Bewusstsein für diese Planungs- lücke und man habe jedes Mal feststellen können, dass die Investoren die Zeitfenster, die ihnen möglich waren, genutzt hätten, um an den Planungen vorbei und gegen die Planungen An- träge zu stellen. Und dies laufe weiter. Von daher sei mit Auslaufen des Moratoriums mit wei- teren Anträgen zu rechnen. Man könne den Kreisen den „Schwarzen Peter“ zuschieben, diese Verfahren mit dem Risiko von Regressforderungen zu verzögern, dies halte er aber für den allerschlechtesten Weg. Es gebe zwar einen Gesetzentwurf auf Bundesebene, der diese Prob- lematik angehe, aber es sei unklar, auf welche Mindestumfänge beim Erreichen der zu schüt- zenden Planziele abgestellt werde, also die 1,1 im entsprechenden Bundesgesetz oder die 2,13 %, welche für den Regionalplan relevant seien. Da man sich darauf nicht verlassen könne, sei Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 14 – es wichtig, entweder das Moratorium zu verlängern oder etwas Neues auf den Weg zu bringen, auch zur Unterstützung des Planungswillens des Bundesgesetzgebers. Die Sensibilität bei den Landtagsfraktionen für dieses Thema sei da, aber es brauche das Handeln des Hauses. Und es brauche diese sichere Grundlage, um die Einzelanträge nach dem Auslaufen des Moratoriums bis zum Inkrafttreten des Regionalplans sicher unterbinden zu können. Und wenn entgegnet werde, es handele sich doch bloß um ein paar Anlagen, so handele es sich um ein paar dutzend Anlagen in diesem Regierungsbezirk. Und über deren Verteilung habe man lange gesprochen und es sei darauf hingewiesen worden, dass sich 90 % der Standorte linksrheinisch befinden würden. Man habe auch schon vor einem Jahr den Flächenwert von 2,13 % diskutiert und fest- gestellt, dass es schwer werden würde, diesen zu erreichen, da Flächen wegen der Nichtbe- rücksichtigung der Belange der Bundeswehr wegfallen könnten. Und er wolle es auch nicht darauf ankommen lassen, dass, wenn der Teilplan erneuerbare Energien erfolgreich beklagt werden würde, die Investoren noch mehr Möglichkeiten hätten. Denn dies gehe eher nur in eine Region und dies sei nicht der Rheingraben und auch nicht der Ballungsraum Köln/Düssel- dorf. Man habe sich immer auf Landesebene für Akzeptanz eingesetzt, die dann definitiv nicht mehr gegeben sein werde. Daher sollten sich alle Landtags- und auch Bundestagsabgeordne- ten für eine Lösung der Problematik einsetzen. Eine Verlängerung oder ein neuer Ansatz sei nötig, damit man rechtsicher bis zu einer Verabschiedung des Regionalplans komme. Günter Weber (CDU) betont, er sei sich nicht sicher, ob auf allen relevanten Stellen von Lan- desregierung und Landesparlament die Brisanz des Auslaufens des Moratoriums erkannt wor- den sei. Er wolle einmal Zahlern der Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen nennen, die durchaus vergleichbar seien mit denen benachbarter Kreise. Es lägen dort acht Anträge auf Vorbescheid vor, mit in der Summe 41 Windenergieanlagen. Dazu kämen drei Anträge auf Vollgenehmigungen mit Anlagen außerhalb der geplanten Vorrangflächen. Daran könne man die Brisanz erkennen und die Genehmigungsbehörden könnten die Dinge ja nicht so lange verzögern, bis der Teilplan in Kraft getreten sei. Noch am Vorabend des Inkrafttretens des Mo- ratoriums hätten Genehmigungen erteilt werden müssen, weil sonst mit entsprechenden Kla- gen gedroht worden sei. Reinhold Müller (FDP) ist der Ansicht, dass es eigentlich traurig sei, einen solchen Antrag stellen zu müssen und die Ministerin von sich aus die entstehende Lücke hätte erkennen und entsprechend gegensteuern müssen. Und wenn ein Ministerium untätig bleibe, obwohl es dies sehen müsse, dann sei dies wohl gewollt gewesen. Dass der Landtag in die Sommerpause gehe, sei ja ebenso vorher schon lange bekannt gewesen. Und auch, dass man nicht bis zum 15.08.2025 einen fertigen Plan haben werde. Hier werde viel verlangt und wenig gebracht. Laut Franz-Michael Jansen (CDU) seien ihm im Bereich des Kreises Heinsberg 19 Windräder außerhalb des Regionalplans bekannt. Was ihn jedoch sehr beunruhige, sei, dass davon 14 das Stadtgebiet von Erkelenz beträfen. Diese Stadt habe durch die Braunkohle ja schon schwere Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 15 – Lasten zu tragen gehabt und man habe in Aussicht gestellt, dass sie hinsichtlich der Windräder Entlastung erfahren solle. Das werde die Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können. Rolf Beu (Grüne) glaubt, dass er eigentlich versucht habe, alles zu sagen. Er zeigt sich über- rascht, dass sich diverse Mitglieder einer Fraktion mit der gleichen Argumentationslinie zu Wort melden. Auch wenn er aus Bonn komme und dort nach dem Teilplan keine Windkraftanlagen vorgesehen seien, sei bekannt, dass die Stadt Bonn sehr wohl Windkraftanlagen hätte errichten wollen, dies aber aus Restriktionsgründen nicht habe umsetzen dürfen. In dem Gremium sei die Braunkohle und die Energiegewinnung aus Braunkohle immer als Arbeitsplatzsichernd, als positiv, dargestellt worden. In den letzten Beiträgen hätte er immer nur gehört, Windkraftener- gieanlagen seien eine Belastung. Er habe das Gefühl, dass mit den Vorrangzonen eine Verhin- derungspolitik betrieben werden solle - gegen alle anderen Flächen. Dies könne und wolle man nicht unterstützen. Rainer Deppe (Vorsitzender) weist darauf hin, dass genau diese Wirkung vom Bundesgesetz- geber bei Erreichung des Flächenbeitragswertes beabsichtigt sei. Hans-Josef Dederichs (Grüne) führt aus, dass gerade für den Bereich der Stadt Erkelenz im Bereich der Ortschaft Kleinbouslar eine große Konzentration von Windanlagen geplant sei. Da könne man überlegen, ob man da der Resolution der Stadt Erkelenz folge. Für andere Bereiche gehe es nicht an, dass man alles nur rund um drei Dörfer plane und alle anderen Bereiche auf einmal landschaftlich so wertvoll seien, dass sie auch von Windkraft nicht betroffen sein dürf- ten. Von daher seien mit der genannten Ausnahme die anderen Bereiche gleich zu behandeln. Rainer Deppe (Vorsitzender) merkt an, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlägen, und ruft den gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und DIE LINKE/Volt zur Abstimmung auf. Zustimmung CDU, SPD, FDP, DIE LINKE/Volt, Vertreter der AfD, Vertreter Freie Wähler Ablehnung Grüne Enthaltung niemand Damit hat der Regionalrat den Antrag mehrheitlich beschlossen. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 21. Sitzung 04.07.2025 – 16 – 7. Mitteillungen 7.1 der Bezirksregierung 7.2 des Vorsitzenden Rainer Deppe (Vorsitzender) weist nochmals auf den Empfang im Anschluss an die nächste Sitzung hin und bittet um Rückmeldung der Teilnahme an die Geschäftsstelle. Er schließt die Sitzung um 11:06. gez. Rainer Deppe (Vorsitzender des Regionalrates Köln) gez. Reinhold Müller (Mitglied des Regionalrates Köln) gez. Jürgen Schuiszill (Geschäftsstelle Regionalrat Köln)
Sitzungsvorlage RR (Niederschrift Regionalrat 11.07.2025)
41643 Zeichen
Niederschrift
über das wesentliche Ergebnis der
22. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln
am Freitag, dem 11. Juli 2025,
von 10:03 Uhr bis 11:37 Uhr,
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln
Vorsitz: Rainer Deppe (CDU)
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 2 –
Tagesordnung und Beschlüsse
1 Feststellung der Tagesordnung 4
2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur
Mitunterzeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 11.07.2025 4
Der Regionalrat benennt Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) zur
Mitunterzeichnung der Niederschrift der 22. Sitzung.
3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des
Regionalrates am 04.07.2025 4
Drucksache RR 24/2025
Die Niederschrift vom 04.07.2025 liegt zur Sitzung noch nicht vor. Es wird
sich darauf verständigt, dass über Niederschrift in der Sitzung am
05.09.2025 abgestimmt wird.
9 Mitteilungen 5
9.1 der Bezirksregierung 5
9.1.1 Programm zur Förderung der Nahmobilität 5
Drucksache RR 26/2025
9.1.2Programm zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur 2025 5
Drucksache RR 27/2025
4 Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe
(Lockergesteine) – Feststellungsbeschluss 6
Drucksache RR 20/2025
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 3 –
5 Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Feststellungsbeschluss 8
Drucksache RR 19/2025
5.1 Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP vom 09.07.2025 Erweiterung
einer Fläche in Swisttal-Ollheim Drucksache RR 32/2025 12
Drucksache RR 25/2025
9 Mitteilungen 14
9.2 des Vorsitzenden 14
* * *
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 4 –
1 Feststellung der Tagesordnung
Rainer Deppe (Vorsitzender) eröffnet die 22. Sitzung des Regionalrates und begrüßt den Re-
gierungspräsidenten Dr. Thomas Wilk, den Regierungsvizepräsident Dr. Christian Nettersheim,
die aktiven und ehemaligen Mitglieder des Regionalrates, die Mitarbeitenden der Bezirksre-
gierung Köln sowie die Anwesenden auf der Tribüne. Er weist darauf hin, dass gemäß der Ge-
schäftsordnung Aufnahmen in Ton und Bild während der Sitzung nicht gestattet seien. Er er-
klärt, dass Ton- und Bildaufnahmen aufgrund Beschlusses des Ältestenrates vom 27.06.2025
bei dem TOP 5 gestattet seien.
Rainer Deppe (Vorsitzender) stellt fest, dass die Einladung zur 22. Sitzung am 18. Juni 2025
form- und fristgerecht erfolgt sei, die Beschlussfähigkeit gegeben sei und keine Änderungs-
wünsche für die Tagesordnung vorliegen. Er weist daraufhin, dass TOP 9.1.1 und TOP 9.1.2 auf
Bitte der Verwaltung vorgezogen werden.
2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 11.07.2025
Der Regionalrat benennt Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) zur Mitunterzeich-
nung der Niederschrift der 22. Sitzung.
3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Re-
gionalrates am 04.07.2025
Drucksache RR 24/2025
Die Niederschrift vom 04.07.2025 liegt zur Sitzung noch nicht vor. Es wird sich
darauf verständigt, dass über Niederschrift in der Sitzung am 05.09.2025 abge-
stimmt wird.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 5 –
9 Mitteilungen
9.1 der Bezirksregierung
9.1.1 Programm zur Förderung der Nahmobilität
Drucksache RR 26/2025
Rainer Deppe (Vorsitzender) stellt fest, dass hierzu ein schriftlicher Bericht vorliegt und ruft
Nachfragen hierzu auf.
Franz Gasper (CDU) weist auf die Möglichkeit hin, dass Haushaltsmittel bzw. Fördermittel für
die Markierung von Radwegen und ähnlichen Maßnahmen eingesetzt werden können. Kritisch
hinterfragt er, wie ernst diese Absicht tatsächlich verfolgt werde, da insbesondere außerorts
bislang keine Fahrradschutzstreifen, Piktogramme oder vergleichbare Markierungen umge-
setzt wurden. Franz Gasper (CDU) fragt, ob das Fördermittelbudget auch für Einfärbungen an
Gefahrenstellen wie Kreuzungen, Grundstücksausfahrten oder ähnlichen Bereichen vorgesehen
sei. Darüber hinaus weist er auf eine Rückmeldung der Kreisverwaltung Rhein-Sieg hin: Dort
wurde im April 2024 ein Förderantrag über 80 % der Mittel gestellt, welcher mit Datum vom
31.01.2025 reduziert wurde. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn war zu diesem Zeitpunkt bereits
erfolgt. Bis heute liege jedoch kein rechtsverbindlicher Förderbescheid vor. Er bittet um eine
Stellungnahme hierzu.
Arnold Veit (Dez. 25) bejaht, dass Radwegemarkierungen im Rahmen der Nahmobilitätsför-
derung als förderfähig gelten. Dies gelte insbesondere für Piktogramme, Radfahrstreifenmar-
kierungen sowie farbige Markierungen im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen – stets
unter der Maßgabe, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet sei. Markierungen, die z. B. zu
einer erhöhten Rutschgefahr führen könnten, seien dabei grundsätzlich auszuschließen. Be-
züglich der angesprochenen Kürzung von Fördermitteln erläutert er, dass der Verwaltung bis-
lang nur Reduzierungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit bekannt seien – konkret von 80 %
auf 50 %. Weitere Reduzierungen seien ihm derzeit nicht bekannt. Das Fehlen eines Förderbe-
scheids könne mit der verzögerten Veröffentlichung des betreffenden Programms zusammen-
hängen, auf das die BRK keinen Einfluss hatte. Er bietet hierzu einen persönlichen Austausch
an.
9.1.2 Programm zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur 2025
Drucksache RR 27/2025
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 6 –
Rainer Deppe (Vorsitzender) stellt fest, dass hierzu keine Nachfragen vorliegen.
4 Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine)
– Feststellungsbeschluss
Drucksache RR 20/2025
Rainer Deppe (Vorsitzender) eröffnet die Generaldebatte zum den Feststellungsbeschluss
zum Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine).
Daniel Lüngen (AL 3) betont die Bedeutung dieses Planungsschritts für die Sicherung der
Rohstoffversorgung im Regierungsbezirk Köln. Mit dem heutigen Feststellungsbeschluss sei
ein wichtiges Zeichen für eine vorausschauende Regionalplanung gesetzt. Ziel des Teilplans sei
es, Standorte für die Rohstoffgewinnung in Nordrhein-Westfalen langfristig zu sichern und das
Abgrabungsgeschehen möglichst konfliktarm zu steuern. Besonders herausfordernd sei dies
im Regierungsbezirk Köln, da dieser zu den rohstoffreichsten, zugleich aber auch dicht besie-
delten Regionen Deutschlands zähle und bereits stark durch bestehende Abgrabungsstätten
und den Tagebau geprägt sei. Der Plan folge daher dem Leitbild, ergiebige Teilräume zu si-
chern und gleichzeitig die Interessen von Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft in Einklang zu
bringen. Daniel Lüngen (AL 3) gliedert den Planungsprozess in drei wesentliche Meilensteine:
die Durchführung von fünf Abgrabungskonferenzen zwischen 2017 und 2020, in denen ein
innovatives Planungskonzept erarbeitet wurde; die erste öffentliche Auslegung im Jahr 2020;
sowie der aktuelle Schritt mit dem Feststellungsbeschluss. Der Teilplan solle Planungssicherheit
schaffen und eine verantwortungsvolle Nutzung heimischer Rohstoffvorkommen ermöglichen.
Abschließend dankt er den Mitgliedern des Regionalrats für die vertrauensvolle Zusammenar-
beit. Ein besonderer Dank richtet er an die Verwaltung, insbesondere an die Mitarbeitenden
des Dezernats 32, namentlich Herrn Busch sowie an Herrn Krause, für die langjährige Unter-
stützung des Prozesses.
Stefan Götz (CDU) betont, dass mit dem vorliegenden Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe
nicht nur die Rohstoffsicherung im Regierungsbezirk Köln gewährleistet werde, sondern auch
einem ungeordneten Abgrabungsgeschehen gezielt entgegengewirkt werde. Es gehe darum,
Wildwuchs zu verhindern und anstelle eines „Schweizer-Käse-Modells“ einen geordneten und
sinnvollen Rohstoffabbau zu ermöglichen. Dieser Anspruch sei im Rahmen eines langen und
intensiven Diskussionsprozesses erfolgreich in den Plan eingeflossen. Er bewertet den Plan als
gut und ausgewogen für den Regierungsbezirk Köln. Abschließend kündigt er die Zustimmung
zum Feststellungsbeschluss durch die CDU-Fraktion an.
Thorsten Konzelmann (SPD) würdigt die Bedeutung des Feststellungsbeschlusses zum Teil-
plan Nichtenergetische Rohstoffe als Abschluss eines langjährigen Planungsprozesses, der sich
über zwei Wahlperioden des Regionalrates erstreckte. Er erinnert an seine frühere Funktion als
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 7 –
Vorsitzender der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen und hebt hervor, dass
der damalige zuständige Dezernent Herrn Krause über Jahre hinweg kontinuierlich an den Sit-
zungen teilgenommen und eine prägende Rolle im Verfahren gespielt habe. Besonders positiv
hebt er zwei Workshops im Rhein-Erft-Kreis hervor, bei denen die Flächenvorschläge gemein-
sam mit den Mitgliedern des Regionalrates intensiv diskutiert wurden. Auch kontroverse
Punkte seien in konstruktiver Weise behandelt worden, sodass nun ein tragfähiger Kompromiss
vorliege. Der Teilplan stellt laut ihm nicht nur die Rohstoffversorgung der Region sicher, son-
dern sei Ergebnis eines erfolgreichen und breit abgestimmten Prozesses. Besonders dankt er
Herrn Krause für sein langjähriges Engagement sowie Herrn Busch, der den Prozess im späteren
Verlauf übernommen und erfolgreich zum Abschluss gebracht habe. Abschließend kündigt er
die Zustimmung zum Feststellungsbeschluss durch die SPD-Fraktion an.
Rolf Beu (Grüne) schließt sich dem zuvor geäußerten Dank und Lob für den Planungsprozess
zum Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe ausdrücklich an – insbesondere auch in Richtung
von Herrn Krause. Das Verfahren sei inhaltlich wie organisatorisch sehr gut begleitet worden
und stelle auch im Ergebnis ein Beispiel für eine gelungene Regionalplanung dar. Solch ein
Verfahren wünsche er sich auch für andere Themenbereiche. Hervorgehoben wird von ihm die
Qualität der Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen, die in diesem Verfahren im
Sinne einer gemeinsamen Lösungsfindung beispielhaft erfolgt sei. Er erläutert, dass die Vorge-
hensweise sachlich fundiert, ausgewogen und vorbildlich gewesen sei. Abschließend kündigt
er die Zustimmung zum Feststellungsbeschluss durch die Grünen-Fraktion an.
Reinhold Müller (FDP) würdigt in seinem Beitrag die Leistung von Herrn Krause und Herrn
Busch im Rahmen des Planungsverfahrens zum Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe. Er be-
tont, dass das Thema zwar planerisch sinnvoll aufbereitet sei, die Umsetzung in der betroffenen
Region jedoch mit erheblichen Belastungen für die dort lebenden Menschen einhergehe. Diese
seien bereits durch mehrere großen planerischen Maßnahmen – wie die Strukturwandelpro-
zesse im Rheinischen Revier sowie die kürzlich beschlossene Windkraftplanung – stark gefor-
dert. Die Sicherung der nicht-energetischen Rohstoffe sei zwar notwendig, insbesondere für
den Bausektor, stelle aber eine zusätzliche Herausforderung für die Region dar. Reinhold Mül-
ler (FDP) stellt positiv hervor, dass durch die auf 20 Jahre beschränkte Versorgungsprognose
einige potenzielle Abgrabungsflächen entfallen konnten. Gleichzeitig verweist er auf den Druck
seitens industrieller Akteure, die im Verfahren regelmäßig mit dem Wunsch nach weiteren Flä-
chen an die Regionalratsmitglieder herangetreten seien – zuletzt auch mit Verweis auf bun-
despolitische Beschlüsse. Diesen Forderungen könne man jedoch nur im Rahmen der gelten-
den planungsrechtlichen Grundlagen begegnen. Solange sich daran nichts ändere, bleibe das
bestehende Vorgehen sachgerecht. Auch er kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) dankt zunächst der Verwaltung, insbesondere Herrn
Krause, für die geleistete Arbeit und die nachvollziehbare Aufbereitung der komplexen The-
menbereiche im Rahmen des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe. Die Art und Weise, wie die
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 8 –
betroffenen Flächen erfasst und dargestellt wurden, stellt er positiv hervor. Gleichzeitig erläu-
tert er, dass der Plan nicht frei von Kritik sei. Auch seitens der Fraktion DIE LINKE./Volt gebe es
bei einzelnen Punkten – insbesondere im Hinblick auf ökologische Aspekte und Nachhaltig-
keitsfragen – deutliche Bauchschmerzen. Daher habe die Fraktion sich intensiv mit den Abwä-
gungen auseinandergesetzt. Ein wesentliches Argument für die Zustimmung sei der Zusam-
menhang zwischen regionaler Rohstoffsicherung und Klimaschutz. Jeder zusätzlich gefahrene
Kilometer zur Versorgung mit Sand, Kies oder anderen Rohstoffen verursache erhebliche CO₂-
Emissionen. Eine Ablehnung des Plans würde dem Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit Res-
sourcen zuwiderlaufen. Zugleich verdeutlicht Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) , dass be-
stehende strukturelle Defizite – etwa in Bezug auf Kreislaufwirtschaft oder alternative Roh-
stoffstrategien – nicht im Zuständigkeitsbereich des Regionalrates liegen. Diese Kritik werde
weiterhin aufrechterhalten. Trotz dieser Einschränkungen sei der vorliegende Plan aus Sicht
seiner Fraktion fachlich und handwerklich solide erarbeitet worden. Er schaffe Planungssicher-
heit für Unternehmen und Kommunen.
Rainer Deppe (Vorsitzender) merkt an, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und
ruft zur Abstimmung auf.
Zustimmung CDU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE/VOLT, FDP, Vertreter Freie Wähler
Vertreter der AfD
Ablehnung ---
Enthaltung ---
Damit hat der Regionalrat den Feststellungsbeschluss zum Regionalplan Köln, Sachlicher Teil-
plan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) einstimmig gefasst.
5 Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Feststellungsbeschluss
Drucksache RR 19/2025
Rainer Deppe (Vorsitzender) ruft den TOP 5 auf und eröffnet die Generalaussprache zum
Feststellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln.
Dr. Thomas Wilk (Regierungspräsident) betont die große Bedeutung des neuen Regional-
plans für den gesamten Regierungsbezirk Köln und bezeichnet den heutigen Beschluss als
wichtigen Meilenstein. Das Planungsverfahren sei ein „Dekadenprojekt“ gewesen, das seit 2015
in mehreren Sitzungsperioden erarbeitet wurde. Mit dem neuen Regionalplan erhalten erst-
mals alle 99 Kommunen des Bezirks ein einheitliches Planwerk, das die räumliche Entwicklung
für die kommenden 25 Jahre festlegt. Herausforderungen des Verfahrens seien die Abstim-
mung unterschiedliche Raumansprüche, die Auswertung über 8.000 Stellungnahmen, und die
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 9 –
parallele Berücksichtigung von drei zentralen Planwerken. Inhaltlich betont Dr. Thomas Wilk
(Regierungspräsident), dass der Regionalplan die Grundlage für Wohnen, Wirtschaft, Natur-
und Klimaschutz schafft und einen Ausgleich zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaft-
lichen Interessen herstellt. Besonderes Augenmerk liege auf dem Rheinischen Revier, wo der
Plan durch die Ausweisung von über 700 Hektar neuer Gewerbeflächen die industrielle Trans-
formation nach dem Kohleausstieg unterstützt. Zudem sichere der Plan Freiräume, Kulturland-
schaften und Grünzüge und setze mit Instrumenten wie der flexiblen Siedlungsentwicklung auf
Realisierbarkeit und Anpassungsfähigkeit. Abschließend unterstreicht er, dass der Regionalplan
kein Endpunkt, sondern der Startpunkt für die Umsetzung sei. Er biete die Grundlage für Inves-
titionen, Wohnungsbau, Gewerbeentwicklung und Naturschutz und solle die Region langfristig
zukunftsfest machen. Er dankt allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit, insbe-
sondere den Mitgliedern des Regionalrats, den Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern so-
wie der Verwaltung, allen voran den rund 40 Mitarbeitenden des Dezernats 32, die das Verfah-
ren getragen und strukturiert haben. Die Rede des Regierungspräsidenten ist der Niederschrift
angehangen.
Rainer Deppe (Vorsitzender) erläutert in seiner Rede, dass der neue Regionalplan für den
Regierungsbezirk Köln nach zehn Jahren Beratungen erarbeitet wurde und nun die Entwicklung
der Region in den kommenden 25 Jahren steuern solle. Ziel sei es, die wirtschaftliche Stärke zu
sichern und zugleich neue Herausforderungen wie Bevölkerungswachstum, Strukturwandel,
Klimaanpassung und Energieversorgung zu berücksichtigen. Wichtige Inhalte seien die Aus-
weisung neuer Wohnbauflächen, insbesondere entlang der Bahnstrecken mit guter ÖPNV-
Anbindung, Flächen für neue Industrien, der Aufbau eines Biotopverbundsystems sowie ein
separater Teilplan für erneuerbare Energien. Erfahrungen aus Hochwasser- und Dürreereignis-
sen führten zudem zu einer verstärkten Berücksichtigung von Wassermanagement und Hoch-
wasserschutz. Landwirtschaftliche Flächen sollen zur Sicherung der regionalen Versorgung er-
halten bleiben. Der Plan sei auf das Prinzip der Mehrfachnutzung gesetzt, sodass Flächen
mehreren Zwecken gleichzeitig dienen können. Von der Gesamtfläche des Regierungsbezirks
entfallen 53 Prozent auf Freiraum und Landwirtschaft, 28 Prozent auf Wald, 13 Prozent auf
Siedlungsbereiche und 3 Prozent auf Gewerbe- und Industrieflächen. Insgesamt biete der Re-
gionalplan einen tragfähigen Rahmen für Wohnen, Arbeitsplätze, Umwelt- und Klimaschutz
sowie Energieversorgung. Er dankt den aktiven und ehemaligen Mitgliedern des Regionalrates
sowie den Mitarbeitenden der Bezirksregierung. Ausdrücklich nannte er hier Frau Müller und
Frau Hoff.
Stefan Götz (CDU) betont, dass der Regionalrat Köln in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen
feiere und der bisherige Regionalplan nach rund 20 Jahren durch einen neuen ersetzt werde.
Der Entstehungsprozess habe insgesamt zehn Jahre gedauert, davon fünf Jahre in Vorberei-
tung (informeller Prozess) und fünf Jahre im formellen Verfahren. Grundlage waren zunächst
die „regionalen Perspektiven“. Es folgten zahlreiche Gespräche mit 99 Kommunen, Kreisen, Trä-
gern öffentlicher Belange und weiteren Beteiligten. Ziel sei stets Gründlichkeit, Kommunikation
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 10 –
und Konsens gewesen. 2020 wurde ein Plankonzept beschlossen, anschließend begann das
formelle Verfahren mit der Bearbeitung tausender Anregungen. Zusätzliche Herausforderun-
gen ergaben sich u. a. durch ein OVG-Urteil, zwei energiepolitische Leitentscheidungen zum
Tagebau Hambach und Garzweiler sowie das Thema Hyperscaler-Ansiedlung. Im Verlauf wur-
den neue Instrumente wie „Wohnen plus“ und „Gewerbe plus“ entwickelt, um Bedarfe künftig
gezielter abdecken zu können. Stefan Götz (CDU) hebt hervor, dass der Plan ein Ausgleich
zwischen Wohnen, Gewerbe, Arbeitsplätzen, Umwelt und Infrastruktur erreiche und als Grund-
stein für eine wachsende Region diene. Gleichzeitig sei bereits eine Liste für künftige Ände-
rungswünsche beschlossen worden. Zum Abschluss spricht er einen Dank an alle Kolleginnen
und Kollegen der aktuellen und vorherigen Wahlperiode, an die Mitarbeitenden der Bezirksre-
gierung, an die Fraktionsgeschäftsführenden aller Fraktionen sowie in besonderer Weise an
den Vorsitzenden des Regionalrats, Rainer Deppe, für 15 Jahre engagierte und sachkundige
Leitung aus.
Thorsten Konzelmann (SPD) hebt hervor, dass die Neuaufstellung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Köln eine seltene und bedeutende Aufgabe sei, die im aktiven Leben eines
Regionalratsmitglieds in der Regel nur einmal vorkomme. Der Prozess habe sich über eine ge-
samte Dekade erstreckt und sei von intensiven Kommunalgesprächen, insbesondere in den
Jahren 2017 und 2018, geprägt gewesen. Als ersten Meilenstein nennt er den Grundsatzbe-
schluss vom 13. März 2020, der zeitgleich mit dem Beginn des Corona-Lockdowns gefasst
wurde. Im weiteren Verlauf stand die Abwägung zwischen Gewerbeflächenentwicklung, Wohn-
raumentwicklung und Freiraumsicherung im Mittelpunkt. Diese Diskussionen seien nicht im-
mer einfach gewesen, aber konstruktiv und erfolgreich verlaufen. Auch die letzten offenen Fra-
gen, etwa zu Deponiestandorten, konnten geklärt werden. Gleichzeitig betont er, dass künftige
Verfahren gestrafft werden sollten, ohne an Gründlichkeit zu verlieren. Besonderes Gewicht
hatte zudem die Transformation des Rheinischen Reviers, für die geeignete Flächen berück-
sichtigt wurden. Das Ergebnis sei ein tragfähiger Regionalplan, der die Grundlage für die Ent-
wicklung der Region in den kommenden 25 Jahren bilde. Zum Abschluss dankte Thorsten
Konzelmann (SPD) dankt allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit zwischen Regionalrat,
Behörde und Kommunen. Namentlich hervorgehoben wurden der Regierungspräsident, Herr
Lüngen, Herr Ulmen und Herr Schleef für ihre Unterstützung in der SPD-Fraktion. Besonders
dankt er dem Vorsitzenden des Regionalrats für sein langjähriges Engagement, seine fachliche
und menschliche Führung sowie seinen unermüdlichen Einsatz.
Rolf Beu (Grüne) eröffnet seinen Beitrag mit einem Dank an den Vorsitzenden für seine Neut-
ralität und Unabhängigkeit sowie an die Verwaltung für die fachliche Arbeit im Verfahren. Er
stellt jedoch klar, dass die Fraktion der Grünen den neuen Regionalplan inhaltlich nicht mittra-
gen können. Er begründet dies damit, dass der anfänglich erkennbare Schwerpunkt auf Frei-
raumschutz und nachhaltiger Entwicklung im Laufe des Verfahrens zunehmend in den Hinter-
grund getreten sei. Stattdessen seien zahlreiche Flächenwünsche der Kommunen
berücksichtigt worden, was zu einem erheblichen zusätzlichen Flächenverbrauch geführt habe.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 11 –
Nach Ansicht der Fraktion sei der Regionalplan dadurch einseitig auf Siedlungs- und Gewer-
beflächen ausgerichtet, während Aspekte wie Klimaschutz, Klimaanpassung und der Erhalt des
Freiraums zu kurz gekommen seien. Rolf Beu (Grüne) verweist auf die bereits seit 2021 beste-
henden Vorbehalte seiner Fraktion, dokumentiert durch die Ablehnung des damaligen Aufstel-
lungsbeschlusses. Auch spätere Änderungsanträge anderer Fraktionen hätten nach Auffassung
seiner Fraktion den Schutz des Freiraums weiter geschwächt. Abschließend betont er, dass es
eine klare Vision brauche, die den Ausgleich zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, kommuna-
len Interessen und ökologischen Notwendigkeiten wahre. Da dies im vorliegenden Entwurf
nicht gewährleistet sei, kündigt er an, dass die Fraktion der Grünen dem Regionalplan nicht
zustimmen werde.
Reinhold Müller (FDP) betont, dass der Regionalplan die langfristige Entwicklung der Region
sichere und zukunftsorientiert ausgerichtet sei. Zu Beginn geht er auf die Kritik von Herrn Beu
ein und weist diese zurück. Er stellt klar, dass die Planungen angesichts der konkurrierenden
Flächeninteressen, der OVG-Entscheidungen sowie des Strukturwandels im Rheinischen Revier
notwendig und ausgewogen seien. Er hebt hervor, dass der Regionalplan darauf abziele, einen
Ausgleich zwischen den Kommunen zu schaffen, Insellagen zu vermeiden und den langfristigen
Bedarf an Flächen zu berücksichtigen. Auch Kommunen ohne aktuellen Bedarf seien vorsorg-
lich einbezogen worden, um zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern. Er bewertet den
Regionalplan insgesamt als vernünftig, ausgewogen und zukunftsorientiert. Zum Abschluss
wünschte er dem Plan viel Erfolg und dankt den Beteiligten, insbesondere der Verwaltung und
den Kolleginnen und Kollegen im Regionalrat, für die geleistete Arbeit.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) betont zunächst den Einsatz seiner Fraktion und die in-
tensive Mitarbeit der ehrenamtlichen Regionalratsmitgliedern im langen Planungsverfahren. Er
dankte seiner Fraktion, insbesondere Herrn Peter Singer, sowie allen Beteiligten der Verwaltung
für die Unterstützung und das Engagement. Inhaltlich kritisiert er den neuen Regionalplan:
Zwar sei er grundsätzlich notwendig und richtig, jedoch erfülle er nach Ansicht seiner Fraktion
die ökologischen, sozialen und nachhaltigen Anforderungen nicht ausreichend. Besonders kri-
tisiert wurden der hohe Flächenverbrauch, die zunehmende Versiegelung, die unzureichende
Berücksichtigung von Klima- und Naturschutz sowie fehlende Beteiligungsmöglichkeiten für
die Öffentlichkeit. Er verweist auf internationale Beispiele, die eine konsequentere Flächen- und
Umweltpolitik zeigen und betont die negativen Folgen übermäßiger Flächenversiegelung, etwa
für Wasserretention, Überschwemmungsschutz, Biodiversität und Luftqualität. Abschließend
stellt Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) klar, dass seine Fraktion dem Plan nicht zustimmen
werde, dies aber konstruktiv gemeint sei, um Impulse für zukünftige Planungen zu geben.
Gleichzeitig spricht er Anerkennung für die Arbeit der Verwaltung und aller Beteiligten aus und
bezeichnete den Plan als wichtigen Zwischenschritt, nicht als endgültiges Ergebnis. Die Rede
von Herrn Jeschke ist der Niederschrift angehangen.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 12 –
Rainer Deppe (Vorsitzender) stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und
leitet zur Abstimmung über den Regionalplan Köln über.
Zustimmung CDU, SPD, FDP, Vertreter der AfD,
Ablehnung GRÜNE, DIE LINKE/Volt, Vertreter Freie Wähler
Enthaltung ---
Der Regionalrat fasst den Feststellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplan Köln
mehrheitlich.
5.1 Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP vom 09.07.2025 Erweiterung ei-
ner Fläche in Swisttal-Ollheim
Drucksache RR 32/2025
(keine Wortmeldungen)
Zustimmung CDU, SPD, FDP, GRÜNE, Vertreter der AfD
Ablehnung DIE LINKE/Volt
Enthaltung Vertreter Freie Wähler
Der Regionalrat fasst den Ergänzungsantrag mehrheitlich.
Dr. Mehmet Sarikaya (Rhein-Sieg-Kreis) dankt dem Regionalrat für den Beschluss des Stan-
dortes.
6 ÖPNV-Bedarfsplan und Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW –
Aufnahme des Vorhabens „Ausbau der Eifelstrecke“
Drucksache RR 25/2025
Rainer Deppe (Vorsitzender) ruft TOP 6 auf und erteilt Herrn Waddey das Wort.
Manfred Waddey (Grüne) kündigt an, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde und
unterstreicht die Notwendigkeit des Antrages. Darauffolgend spricht er die Problematik mit DB
InfraGO und den notwendigen Sanierungen im Raum Köln an. Diese seien vollkommen unko-
ordiniert, sodass viele Verbindungen in Richtung Köln, Bonn und Eifel lange unterbrochen
seien. Herr Waddey regt an, dies in der nächsten Verkehrskommission zu beraten.
Rainer Deppe (Vorsitzender) unterstützt den Vorschlag, das Thema in der Verkehrskommis-
sion zu beraten. Darauffolgend ruft er die TOP 6 zu Abstimmung auf.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 13 –
Zustimmung CDU, SPD, FDP, GRÜNE, DIE LINKE/Volt, Vertreter der AfD,
Vertreter Freie Wähler
Ablehnung ---
Enthaltung ---
Der Regionalrat fasst den Beschluss einstimmig.
7 Anträge
7.1 Digitale und hybride Sitzungen des Regionalrats Köln und seiner Kommissionen
Drucksache RR 28/2025
Ursula Ehren (Grüne) unterstützt den Antrag ausdrücklich und bittet die Verwaltung, in die
Technik für die reibungslose Durchführung von hybriden Sitzungen zu investieren. Sie verweist
darauf, dass die Mikrofonanlage im Plenarsaal nicht richtig funktioniere.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) stimmt Frau Ehren zu und führt die Antragsbegründung
kurz aus. Hybride Sitzungen sollen sich positiv auf den Regionalrat auswirken. Er bittet, dass
die Technik aktualisiert wird.
Daniel Lüngen (AL 3) hebt hervor, dass die Bezirksregierung Köln sich nicht gegen hybride
Sitzungen sperre und verweist darauf, dass bereits mit der Prüfung der Umsetzung von hybri-
den Sitzungen durch die Geschäftsstelle begonnen wurde. Für die Umsetzung müssen aller-
dings noch verschiedene Hürden für rechtssichere Abstimmung sowie für die datenschutzkon-
forme Übertragung von Ton und Bild genommen werden.
Zustimmung CDU, SPD, FDP, GRÜNE, DIE LINKE/Volt, Vertreter der AfD,
Vertreter Freie Wähler
Ablehnung ---
Enthaltung ---
Der Regionalrat fasst den Antrag einstimmig.
8 Anfragen
(keine Wortmeldungen)
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
22. Sitzung 11.07.2025
– 14 –
9 Mitteilungen
9.2 des Vorsitzenden
Rainer Deppe (Vorsitzender) bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit undünscht
schöne Sommerferien.
Rainer Deppe (Vorsitzender) schließt die Sitzung um 11:37.
gez. Rainer Deppe
(Vorsitzender des Regionalrates Köln)
gez. Friedrich Jeschke
(Mitglied des Regionalrates Köln)
aufgestellt:
gez. Ron Seidenberg
(Geschäftsstelle des Regionalrates Köln)
Einführungsrede des Regierungspräsidenten –
Feststellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
verehrte Regionalratsmitglieder,
verehrte Gäste,
lassen Sie mich zu Beginn sagen: Der heutige Tag ist ein bedeutender Meilenstein für den
Regierungsbezirk Köln – nicht nur für die Regionalplanung, sondern für die gesamte Region an sich.
Wir stehen heute vor dem Abschluss eines Prozesses, der zwei Sitzungsperioden bestimmt hat.
Angefangen mit den ersten Kreisgesprächen 2015 bis zum heutigen Tage. Es war ein Dekadenprojekt
– in der Sache, in der Dauer, in der Breite seiner Beteiligung. Aber vor allem in seiner strategischen
Bedeutung für die nächsten Generationen: Mit der Ausweisung neuer Siedlungsflächen und der
Festlegung wichtiger Freiraumbereiche legt der Regionalplan den Grundstein zur Sicherung der
Lebensqualität in unserer gesamten Region– Insbesondere auch im Rheinischen Revier wird ein
umfangreiches Flächenangebot zur Verfügung gestellt und damit ein wesentlichen Beitrag zum
Gelingen des Strukturwandels geleistet.
Mit dem heutigen Feststellungsbeschluss bekommt unser Regierungsbezirk zum ersten Mal einen
einheitlichen Regionalplan für alle 99 Kommunen – ein Planwerk, das für über vier Millionen
Menschen die räumlichen Weichen für die kommenden 25 Jahre stellt.
Dieser Plan wird maßgeblich dafür sein, wie wir in Zukunft leben, arbeiten, wohnen, wirtschaften –
und wo.
Doch lassen Sie mich auch sagen: Der Weg bis hierher war lang – und nicht immer einfach. Es war ein
Planungsverfahren, das von enormen Herausforderungen geprägt war:
Unterschiedlichste Raumansprüche mussten abgestimmt werden – von Wohnen, Gewerbe,
technischer Infrastruktur, Klima- und Freiraumschutz bis hin zu den besonderen
Anforderungen des Rheinischen Reviers.
Über 8.000 Stellungnahmen wurden sorgfältig gesichtet, fachlich bewertet, abgewogen –
viele davon umfangreich, sachkundig und mit hohem Anspruch.
Bei all diesen Abwägungsentscheidungen mussten Sie als regionaler Planungsträger gleich
drei große Planwerke im Blick behalten: Den Regionalplan selbst, den Teilplan für
erneuerbare Energien und jenen zur Sicherung nichtenergetischer Rohstoffe.
All das zeigt: Dies war kein Standardverfahren. Dies war eine planerische und organisatorische
Ausnahmesituation, die alle Beteiligten weit über das normale Maß hinaus gefordert hat.
Und gerade deshalb darf ich betonen:
Dieses Dekadenprojekt ist nicht nur ein Fachplan, sondern auch das Ergebnis einer beeindruckenden
Teamleistung. Ein Zeugnis gelungener, konstruktiver Zusammenarbeit – das gelebte
Gegenstromprinzip!
In über 30 öffentlichen Sitzungen, in Arbeitsgruppen, dem formellen Beteiligungsverfahren,
aber auch in zahllosen formlosen Gesprächen standen Regionalrat, Kommunen, Bürgerinnen
und Bürger und Verwaltung in regem Austausch.
Mit Kompetenz, mit Leidenschaft, mit kritischem Blick und mit konstruktiven Vorschlägen
haben sich die Akteure in der Region beteiligt.
Und nicht zuletzt: Mein Haus, allen voran Dezernat 32, hat mit außerordentlichem
Engagement, mit hoher Fachlichkeit und mit einem bemerkenswerten Maß an Ausdauer und
Koordination diesen Prozess getragen, weiterentwickelt und strukturiert. Ich danke meinen
rund 40 Kolleginnen und Kollegen für ihren persönlichen Einsatz.
Meine Damen und Herren,
der neue Regionalplan ist mehr als ein Kartenwerk. Er ist ein Zukunftsvertrag mit der Region. Er
sichert Flächen für Wohnen und Wirtschaft, für die öffentliche Daseinsvorsorge, für den Natur- und
Klimaschutz. Und er bringt die ökologischen Erfordernisse mit den sozialen und wirtschaftlichen
Interessen in einen belastbaren Ausgleich.
Zugleich nimmt er eine überregionale Besonderheit unseres Regierungsbezirks in den Blick: Die
Braunkohletagebaue im Rheinischen Revier. Damit der dort notwendige Strukturwandel nach dem
Ausstieg aus der Kohleverstromung gelingen kann, ist die Ausweisung neuer Gewerbeflächen
unabdingbar. Mit dem nun vorliegenden Regionalplan wurde diesem zentralen Anliegen der Akteure
im Rheinischen Revier Sorge getragen. Insgesamt wurden allein über 700 Hektar an Gewerbeflächen
neu ausgewiesen, um die industrielle Transformation klimaschonend zu gestalten.
Aber er sichert auch die Lebensqualität – mit großzügigen Freiraumfestlegungen, mit der Sicherung
von Kulturlandschaften, mit Grünzügen und naturnahen Räumen.
Und er bleibt dabei realistisch und flexibel: Wir wissen, dass nicht jede Planung auf dem Papier sofort
umsetzbar ist. Deshalb haben wir neue Instrumente wie die „flexible Siedlungsentwicklung“
eingeführt – ein Angebot an die Kommunen, das auf Umsetzungshemmnisse reagiert und Spielräume
eröffnet.
Ich möchte diesen Moment auch nutzen, um allen Beteiligten noch einmal persönlich zu danken – für
Ihre Geduld, Ihr Mitdenken, Ihre Ausdauer. Gerade in Zeiten, in denen Planung und Verwaltung oft in
der Kritik stehen, zeigt dieses Projekt: Wir können gemeinsam Großes leisten, wenn wir den Willen
dazu haben – und den Mut zur Kooperation.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit war dabei kein Pflichtprogramm, sondern ein echter Mehrwert.
Über 7.000 Stellungnahmen allein in der ersten Beteiligungsstufe zeigen: Die Menschen interessieren
sich für die Zukunft ihrer Region. Sie wollen mitgestalten. Und wir haben dieses Signal
aufgenommen.
Der neue Regionalplan ist nicht das Ende eines Weges – sondern der Startpunkt für eine neue Phase:
für Umsetzung, für Investitionen, für neue Perspektiven.
Der Plan alleine baut keine Wohnungen, errichtet keine Gewerbegebiete, pflanzt keine Wälder –
aber er macht all das möglich. Er bietet die Voraussetzung, die Grundlage, das stabile Raster, auf dem
Gemeinden, Unternehmen, Träger der Daseinsvorsorge und viele weitere Akteure ihre eigenen
Schritte setzen können.
Er stellt die Qualität und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt – nicht kurzfristigen Aktionismus, sondern
langfristige Verantwortung.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie uns diesen Moment würdigen – nicht nur als Abschluss eines langjährigen Prozesses,
sondern als Aufbruch in eine neue Phase der Regionalentwicklung.
Ich lade Sie alle ein, diesen Weg mitzugehen – mit Verantwortung, mit Realitätssinn, mit Mut. Und
vor allem: im Bewusstsein, dass unsere Region zukunftsfest nur dann wird, wenn wir gemeinsam
handeln.
Ich gehe fest davon aus, dass es wie bisher her gelingen wird, Entscheidungen in der Sache zu treffen,
ohne den Blick auf die parteipolitische Positionierung zu legen.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen nun einen konstruktiven
Austausch.
Rede zum Feststellungsbeschluss Regionalplan Köln – Fraktion Friedrich Jeschke –
Fraktion DIE LINKE / Volt
Verehrte Gäste,
sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
werte Mitglieder des Gremiums,
seit Anfang 2021 bin ich in diesem Regionalrat dabei – sozusagen als
„Einwechselspieler“ in das Verfahren gekommen, und direkt mit der Kapitänsbinde
unserer Fraktion ausgestattet worden. Für diese Unterstützung möchte ich –an dieser
Stelle – meinen Fraktionskolleg:innen danken, insbesondere Peter Singer, der uns als
beratendes Mitglied mit Rat und Erfahrung zur Seite steht. Sie kennen Ihn als ehemaliges
Mitglied dieses Rates, wo er viele Jahre Fraktionsvorsitzender war.
Es freut mich persönlich sehr, dass heute auch ehemalige Mitglieder des Regionalrats
und der Regionalplanungsbehörde anwesend sind. Denn eines ist offensichtlich: Dieser
Regionalplan ist kein Werk Einzelner, sondern das Ergebnis von Teamwork – und zwar
über Legislaturperioden, Behördenstrukturen und Fraktionsgrenzen hinweg.
Als eines der jüngsten – vielleicht sogar das jüngste – stimmberechtigte Mitglied hier,
danke ich für den respektvollen, meist auch sehr kollegialen Umgang, der in diesem
Gremium gepflegt wird.
Und das trotz zum Teil gegensätzlicher Positionen.
Ein politisches best practise.
15.852 Seiten Regionalplan – das ist, als hätte man in den letzten Wochen nicht nur alle
Bände von
Harry Potter,
Herr der Ringe,
die Reihe „Auf der Suche nach der verlorenen Zeit“ von Marcel Proust,
die Twilight-Sage,
Winnetou 1-3,
und Im Namen der Rose von Umberto Eco als kleine Betthupferl obendrauf.
Wer das alles in den letzten vier Wochen lesen und bewerten wollte, brauchte entweder
eine magische Zeitmaschine oder einen Batzen Überstunden.
Und trotzdem ist das die Erwartung an uns ehrenamtlich Engagierte.
Die „Zielgerade“ dieses Verfahrens verlief parallel zum dynamischen Sprint des
Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien – dessen zweite Offenlage dieses Gremium
erst vor einer Woche beschlossen hat,
und zwar ohne dass die Stellungnahmen aus der ersten Offenlage überhaupt schon
abschließend vorlagen.
Weitere 24 weitere Dokumente, 5.308 Seiten.
Oder: Nochmal die 7 Werke von Marcel Proust.
Als wäre dies nicht genug: Sondersitzungen und Präsenz-AGs, alles oft während
regulärer Arbeitszeit. Welcher Arbeitgeber macht das mit?
Ich betone: Ehrenamt.
Für Kolleginnen und Kollegen ohne Fraktionsanschluss
sowie für beratende Mitglieder, gibt es zu den Sondersitzungen keine Einladung.
Der Informationsvorsprung der Fraktionen bleibt bestehen.
Ich rufe dazu auf, zur nächsten Legislatur die Geschäftsordnung zu reformieren und
echte Transparenz für alle Mandatstragenden herzustellen.
Nun aber zum Kern:
Es ist ohne Frage richtig und wichtig, dass wir heute endlich einen neuen Regionalplan
für den Regierungsbezirk Köln beschließen.
Unsere Fraktion, DIE LINKE / Volt, hat von Beginn an sehr klare Maßstäbe angelegt:
ökologisch, sozial – oder in einem Wort: enkeltauglich.
Ich will es ganz offen sagen: in wesentlichen Punkten erfüllt der neue Regionalplan diese
Anforderungen für uns nicht
– jedenfalls nicht in der pragmatisch-ökologischen Art, wie es in anderen Ländern
Europas, etwa in den Niederlanden, Schweden oder auch Dänemark, längst praktiziert
wird.
Was meine ich konkret?
Es fehlt an einem jährlichen, standardisierten und öffentlich zugänglichen Reporting
zum Versiegelungsgrad, wie es die Europäische Umweltagentur, kurz EEA, längst
empfiehlt.
Förderprogramme zur Entsiegelung gibt es – ja –, aber sie sind nicht verbindlich an die
tatsächlichen Flächennutzungen gekoppelt.
Der im nun vorliegenden Feststellungsbeschluss als Bedarf ausgewiesene
Flächenbedarf beträgt 18.309.
Das entspricht fast exakt der Fläche von Mailand.
Im Ergebnis wird mit dem knappen Gut „Fläche“ noch immer zu verschwenderisch
umgegangen.
Und das im Wissen um die Herausforderungen im Rheinischen Revier und weit darüber
hinaus.
Der Auftrag an uns ist groß, die Verantwortung noch größer.
Unsere Kritik – und sie ist konstruktiv gemeint – gilt insbesondere:
Dem weiterhin zu „großzügigen“ Umgang mit Versiegelung.
Der Tatsache, dass es keine Erörterungstermine mit der organisierten Öffentlichkeit –
etwa mit Umweltverbänden – gegeben hat.
Eingriffe in bestehende Schutzgebiete, wie auf der Insel Grafenwerth.
Dem Ungleichgewicht zwischen geplanten Gewerbe- und Wohnflächen auf der einen
und Flächen für Natur, Klima und soziale Infrastruktur auf der anderen Seite.
Und letztlich: Einer aus unserer Sicht systematischen Abweisung von umwelt-, klima-
und sozialpolitisch motivierten Einwänden, etwa zur fehlenden Klimaanpassung,
übermäßigen Flächenversiegelung und mangelnder Bürgerbeteiligung.
Damit es nicht zu lange wird an dieser Stelle:
Wir haben vor dieser Sitzung unsere ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.
Denn es ist längst bekannt und wissenschaftlich belegt, wie groß der Nutzen wäre, wenn
wir Versiegelung vermeiden oder zurückbauen:
Mehr Wasserretention,
weniger Überschwemmung,
kühlere Städte,
mehr Grundwasser,
höhere Biodiversität,
bessere Luftqualität,
geringere Kosten für die Allgemeinheit
und höhere Lebensqualität.
Die besten internationalen Beispiele sind bekannt –
das muss auch im Land NRW endlich konsequent umgesetzt werden.
Nach zwei Legislaturperioden liegt nun endlich ein Plan vor, der für die Region, für die
Kommunen, die Unternehmen und die Bevölkerung ein Signal gibt: Es geht weiter. Es ist
ein Zwischenschritt, ein Fundament, kein Endpunkt.
Mir ist an dieser Stelle ganz wichtig:
Aufrichtige Anerkennung für die Arbeit der Verwaltung
sowie für alle, die diesen Plan heute mittragen.
Ich kann daher hier als Vorsitzender der kleinsten Fraktion,
deren Stimmen heute am Gesamtergebnis nichts ändern werden,
sehr ehrlich sagen:
Heute stimmen wir gegen den Plan, um zu zeigen:
Es geht besser.
Es muss besser gehen.
Und weil manchmal ein kleiner Anstoß von den Kleinen der Anfang sein kann,
damit die Großen es beim nächsten Mal noch besser machen.
Herzlichen Dank.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 37/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 05.09.2025
- Erstellt
- 15.08.2025 15:52