Vergabe der bezirklichen Finanzmittel gem. § 37 (3) GO
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 3975/2022 vom 23.11.2022
Stand: Am 05.12.2022 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 3975/2022 Freigabedatum 23.11.2022 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Be- zirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Vergabe der bezirklichen Finanzmittel gem. § 37 (3) GO Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.12.2022 Begründung für die Dringlichkeit: Da der Winterbogenmarkt bereits am 25.11.2022 stattfinden soll, kann die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 05.12.2022 nicht abgewartet werden. Beschluss: Folgende*r Antragsteller*in wird bei der Vergabe der bezirksorientieren Mittel berücksichtigt: Antrag Nr. Antragsteller*in Projekt Zuschuss 76/2022 Ehrenfelder Bahnbögen e.V. Winterbogenmarkt 5.000 Euro Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 22.11.2022 zugestimmt gez. Spelthann gez. Hanselmann 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Auf- gaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den Verwen- dungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.“ Der Rat der Stadt Köln hat für das Jahr 2022 insgesamt 147.200 Euro bezirksbezogene Mittel für den Stadtbezirk festgesetzt. Zu- sätzlich stehen der Bezirksvertretung 5.279,98 € zur Förderung der Bürgervereine im Stadtbezirk zur Verfügung.
Beratungsverlauf
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05.12.2022
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.4, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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