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3975/2022

Vergabe der bezirklichen Finanzmittel gem. § 37 (3) GO

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 23.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.12.2022, TOP 9.4

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2437 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3975/2022 
Freigabedatum 
 23.11.2022 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Be-
zirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung 
Betreff 
Vergabe der bezirklichen Finanzmittel gem. § 37 (3) GO 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.12.2022 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Da der Winterbogenmarkt bereits am 25.11.2022 stattfinden soll, kann die nächste reguläre Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 05.12.2022 nicht abgewartet werden. 
 
Beschluss: 
Folgende*r Antragsteller*in wird bei der Vergabe der bezirksorientieren Mittel berücksichtigt: 
Antrag Nr. Antragsteller*in   Projekt    Zuschuss 
 
76/2022 Ehrenfelder Bahnbögen e.V.  Winterbogenmarkt  5.000 Euro 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
22.11.2022  zugestimmt  gez. Spelthann  gez. Hanselmann

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  5.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Auf-
gaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den Verwen-
dungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.“ Der Rat der Stadt Köln hat 
für das Jahr 2022 insgesamt 147.200 Euro bezirksbezogene Mittel für den Stadtbezirk festgesetzt. Zu-
sätzlich stehen der Bezirksvertretung 5.279,98 € zur Förderung der Bürgervereine im Stadtbezirk zur 
Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.4 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3975/2022
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.11.2022
Erstellt
21.11.2022 15:17