3975/2022
Vergabe der bezirklichen Finanzmittel gem. § 37 (3) GO
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
2437 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 3975/2022 Freigabedatum 23.11.2022 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Be- zirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Vergabe der bezirklichen Finanzmittel gem. § 37 (3) GO Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.12.2022 Begründung für die Dringlichkeit: Da der Winterbogenmarkt bereits am 25.11.2022 stattfinden soll, kann die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 05.12.2022 nicht abgewartet werden. Beschluss: Folgende*r Antragsteller*in wird bei der Vergabe der bezirksorientieren Mittel berücksichtigt: Antrag Nr. Antragsteller*in Projekt Zuschuss 76/2022 Ehrenfelder Bahnbögen e.V. Winterbogenmarkt 5.000 Euro Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 22.11.2022 zugestimmt gez. Spelthann gez. Hanselmann 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Auf- gaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den Verwen- dungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.“ Der Rat der Stadt Köln hat für das Jahr 2022 insgesamt 147.200 Euro bezirksbezogene Mittel für den Stadtbezirk festgesetzt. Zu- sätzlich stehen der Bezirksvertretung 5.279,98 € zur Förderung der Bürgervereine im Stadtbezirk zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3975/2022
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.11.2022
- Erstellt
- 21.11.2022 15:17