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AN/1399/2025

Änderungsantrag nach §13 zu TOP 7.1

Änderungsantrag BV8 (Linke) 26.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.11.2025

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

3423 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1399/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 
 
Änderungsantrag nach § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen der Stadt Köln Zu TOP 7.1 Gem. Antrag der Fraktionen SPD-, CDU- 
und B90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung am 27.11.2025: "Errichtung 
eines Interims während der Renovierung der Stadtteilbibliothek Neubrück" 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
Änderungsantrag nach § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln Zu TOP 7.1 Gem. Antrag der Fraktionen SPD-, CDU- und B90/Die Grünen in der 
Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung am 27.11.2025: "Errichtung eines Interims während der 
Renovierung der Stadtteilbibliothek Neubrück" 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
Fraktion Die LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag 
nach § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln auf die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 27.11.2025 zu nehmen: 
 
Beschluss: 
 
Der vorgelegte Beschlusstext wird wie folgt geändert 
 
Die Verwaltung wird gebeten  
1. die Voraussetzungen für eine regelmäßige Alternative zum niedrigschwelligen und 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester

- 2 - 
barrierefreien Ausleihen von Medien in Neubrück (z.B. Bücherbus, Container oder im 
schlechtesten Fall ein Shuttle-Service nach Kalk) während der Schließung der 
Stadtteilbibliothek Neubrück zu schaffen. 
2. aufzuzeigen, welche zentralen Standorte im Stadtteil Neubrück sich für ein solches 
Interim eignen, wie zum Beispiel die Standorte des Sparkassenbusses. 
3. zu bestimmen, welche finanziellen und organisatorischen Ressourcen hierfür erforderlich 
wären und für diese eine Deckungsmöglichkeit aus dem Haushalt aufzuzeigen. 
4. kurzfristig noch in diesem Jahr, die Bezirksvertretung zu unterrichten und wenn nötig 
eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen, um diese Alternative kurzfristig 
umzusetzen.  
 
Begründung: 
 
Ein Prüfantrag, der ja nichts anderes als eine zu beschließende Anfrage darstellt, ist an dieser 
Stelle nicht zielführend, da die Zeit drängt. Ansonsten erhielte die Bezirksvertretung frühestens 
zu ihrer ersten Sitzung im kommenden Jahr die Prüfergebnisse auf Basis derer dann ein 
Beschluss gefällt werden könnte. Nach diesem Änderungsantrag hier, könnten zu diesem 
Zeitpunkt aber bereits die Vorbereitungen abgeschlossen sein und das Interim beginnen. 
Wie die Stellerinnen des Ursprungsantrages in ihrer Begründung richtig schreiben, soll die 
Stadtteilbibliothek Neubrück ab Januar 2026 für zwei Jahre umfassend renoviert werden. Die 
Schließung allerding erfolgt bereits am 06. Dezember und wird auch nach den reinen 
Renovierungsarbeiten noch einige Zeit bis zur Wiedereröffnung fortdauern. Daher ist es 
notwendig ein mögliches Interim nicht nur auf die reine Renovierungszeit zu begrenzen, sondern 
für die komplette Zeit der Schließung vorzuhalten. 
 
gez.     gez. 
Denis Badorf    Aileen Leu 
Fraktionsvorsitzender    stellv. Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1399/2025
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
26.11.2025
Erstellt
26.11.2025 11:54