AN/1399/2025
Änderungsantrag nach §13 zu TOP 7.1
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
3423 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1399/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 Änderungsantrag nach § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Zu TOP 7.1 Gem. Antrag der Fraktionen SPD-, CDU- und B90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung am 27.11.2025: "Errichtung eines Interims während der Renovierung der Stadtteilbibliothek Neubrück" Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Änderungsantrag nach § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Zu TOP 7.1 Gem. Antrag der Fraktionen SPD-, CDU- und B90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung am 27.11.2025: "Errichtung eines Interims während der Renovierung der Stadtteilbibliothek Neubrück" Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Fraktion Die LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag nach § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 27.11.2025 zu nehmen: Beschluss: Der vorgelegte Beschlusstext wird wie folgt geändert Die Verwaltung wird gebeten 1. die Voraussetzungen für eine regelmäßige Alternative zum niedrigschwelligen und Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester - 2 - barrierefreien Ausleihen von Medien in Neubrück (z.B. Bücherbus, Container oder im schlechtesten Fall ein Shuttle-Service nach Kalk) während der Schließung der Stadtteilbibliothek Neubrück zu schaffen. 2. aufzuzeigen, welche zentralen Standorte im Stadtteil Neubrück sich für ein solches Interim eignen, wie zum Beispiel die Standorte des Sparkassenbusses. 3. zu bestimmen, welche finanziellen und organisatorischen Ressourcen hierfür erforderlich wären und für diese eine Deckungsmöglichkeit aus dem Haushalt aufzuzeigen. 4. kurzfristig noch in diesem Jahr, die Bezirksvertretung zu unterrichten und wenn nötig eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen, um diese Alternative kurzfristig umzusetzen. Begründung: Ein Prüfantrag, der ja nichts anderes als eine zu beschließende Anfrage darstellt, ist an dieser Stelle nicht zielführend, da die Zeit drängt. Ansonsten erhielte die Bezirksvertretung frühestens zu ihrer ersten Sitzung im kommenden Jahr die Prüfergebnisse auf Basis derer dann ein Beschluss gefällt werden könnte. Nach diesem Änderungsantrag hier, könnten zu diesem Zeitpunkt aber bereits die Vorbereitungen abgeschlossen sein und das Interim beginnen. Wie die Stellerinnen des Ursprungsantrages in ihrer Begründung richtig schreiben, soll die Stadtteilbibliothek Neubrück ab Januar 2026 für zwei Jahre umfassend renoviert werden. Die Schließung allerding erfolgt bereits am 06. Dezember und wird auch nach den reinen Renovierungsarbeiten noch einige Zeit bis zur Wiedereröffnung fortdauern. Daher ist es notwendig ein mögliches Interim nicht nur auf die reine Renovierungszeit zu begrenzen, sondern für die komplette Zeit der Schließung vorzuhalten. gez. gez. Denis Badorf Aileen Leu Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1399/2025
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 26.11.2025
- Erstellt
- 26.11.2025 11:54