Zwischennutzung von zusätzlichen Flächen zur Entlastung der Parkmöglichkeiten Weiden West
Mitteilung BV 4171/2016 vom 26.01.2017
Stand: Am 06.02.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 Vorlagen-Nummer 4171/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.02.2017 Zwischennutzung von zusätzlichen Flächen zur Entlastung der Parkmöglichkeiten Weiden West hier: Antrag der CDU-Fraktion (AN/1551/2016) aus der Sitzung vom 06.10.2016, TOP: 8.2.2 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung zu prüfen, ob in Weiden West zusätzliche Flä- chen für das Parken ausgewiesen werden können bis die beschlossene Parkpalette fertiggestellt ist.“ Miteilung der Verwaltung: Potenzielle Flächen für eine provisorische und zeitlich begrenzte Erweiterung zusätzlicher Parkmög- lichkeiten wurden untersucht. In Anlage 1 sind die Flächen dargestellt, die in städtischem Besitz oder im Besitz der KVB AG sind. Die straßenbegleitenden Flächen im Bereich der Aachener Straße und Bonnstraße sind nicht im städ- tischen Besitz und fallen für die Nutzung als Straßenrandparkplätze aus folgenden Gründen aus: Beide Landstraßen sind in der Baulast des Landesbetriebs Straßenbau NRW und sind als an- baufreie Strecken deklariert ( Parken nicht erlaubt). Die Südseite der Aachener Straße befindet sich im betroffenen Bereich außerhalb des Kölner Stadtgebiets. Ein- und Ausparkvorgänge könnten nicht nur die Verkehrssicherheit sondern auch den Ver- kehrsfluss der Landesstraßen deutlich beeinträchtigen. Grundsätzlich werden bei P+R Vorgängen zuerst die Stellplätze mit den kürzesten fußläufigen Entfernungen zu den Bahnsteigen angefahren. Wenn diese Stellplätze belegt sind, kommt es zu Parksuchverkehr. Straßenrandparkplätze würden somit auch Parksuchverkehr außerhalb der P+R Anlage verursachen. Die überwiegende Anzahl der Nutzer der P+R Anlage Weiden West generiert sich aus westli- cher, nördlicher oder/und südlicher Richtung. Somit wären bei der An- bzw. Abfahrt der Stra- ßenrandparkplätze Wendevorgänge an der Aachener Straße oder der Bonnstraße zu erwar- ten. Auch fußläufige Überquerung der Aachener Straße und der Bonnstraße, außerhalb der ausgewiesenen Querungsstellen, wären zu befürchten. Die bereits heute von den P+R Kunden benutzten Flächen im Bereich des Wirtschaftsweges Am Heidstamm (nördlich Bahntrasse) befinden sich im Stadtgebiet Pulheim. Bei den restlichen Flächen im nahen Umfeld, die im Grundbesitz der Stadt Köln sind, handelt es sich um unbefestigte Grünflächen, teilweise sogar um Ausgleichsflächen. Hier ist eine - auch nur - tempo- räre Nutzung bzw. Ausweisung als Flächen für das Parken mit einem relativ hohen finanziellen Auf- wand verbunden. Daneben müssten diese Flächen von den Festsetzungen des Landschaftsplanes befreit werden, ggfs. müsste sogar Planrecht geschaffen werden. Diese Flächen müssten ordnungs- gemäß befestigt ggf. versiegelt und beleuchtet werden, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. 2 Gegebenenfalls müssten Bäume gefällt, Erschließungsstraßen und evtl. Bahnübergänge hergestellt werden. Aufgrund des hohen Planungs- und Kostenaufwandes hält es die Verwaltung für nicht sinnvoll eine temporäre Erweiterung der Parkmöglichkeiten auf mehreren kleineren Teilflächen zu realisieren. Bes- ser erscheint es die endgültige Lösung ( Parkpalette) so zügig wie möglich zu realisieren. -
Anlage 1_Lageplanausschnitt P+R Weiden
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L 361, Aachener Straße Anlage 1 Flächengrundbesitz Stadt Köln Legende Flächengrundbesitz KVB AG straßenbegleitenden Flächen
Beratungsverlauf
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06.02.2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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