Beantwortung von mündlichen Anfragen betreffend "Sachstandsbericht MiQua - LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln"
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0673/2026 vom 09.03.2026
Stand: Am 12.03.2026 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/4512 Vorlagen-Nummer 09.03.2026 0673/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2026 Beantwortung von mündlichen Anfragen betreffend "Sachstandsbericht MiQua - LVR- Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln" Im Ausschuss Kunst und Kultur am 29.01.2026 stellten Ausschussmitglieder Rückfragen zum Sachstandsbericht „MiQua.LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln“ betref- fend: - Einsparungen - Fertigstellungstermin des Praetoriums - Stand des Museumspädagogischen Zentrums (MPZ) - Umgang mit den Außenanlagen - laufende archäologische Arbeiten - Zeitabläufe der archäologischen Arbeiten sowie - besondere Funde. Antwort der Verwaltung: Die Beantwortung der Frage von Frau von Bülow zum Fertigstellungstermin des Praetori- ums und des MPZ sowie der Außenanlagen erfolgt schriftlich durch die Gebäudewirtschaft. Zur Frage von Herrn Deutsch nach den Abläufen der archäologischen Arbeiten nimmt die Archäologische Bodendenkmalpflege wie folgt Stellung: Die gesamte Fläche des künftigen Museums MiQua befindet sich im Gebiet des eingetrage- nen Bodendenkmals Nr. 161 und der Kern- bzw. Pufferzone des UNESCO-Welterbes „Gren- zen des Römischen Reiches – Niedergermanischer Limes“. Die archäologische Begleitung aller Erdarbeiten in diesen Bereichen ist eine pflichtige Aufgabe gemäß dem Denkmalschutz- gesetz NRW. Die archäologischen Arbeiten finden grundsätzlich nur in Abhängigkeit des Bau- fortschrittes der Rohbauarbeiten statt. Derzeit arbeiten die Mitarbeitenden baubegleitend im Bereich der Errichtung der Stützwände und der Parcourserstellung. Diese Bereiche befinden sich außerhalb des mit einem Schwer- lastgerüst ausgestatteten Hochbaus zwischen dem Spanischen Bau und der Rathauslaube. Das Schwerlastgerüst befindet sich oberhalb der äußerst sensiblen Überreste der hochmittel- alterlichen Synagoge und der Mikwe. Erst wenn dieses Gerüst demontiert und alle Betonfun- damente sowie Kiesunterfütterungen dieses Gerüstes entfernt sind, können die Mitarbeiten- den der Archäologischen Bodendenkmalpflege die Restflächen baubegleitend untersuchen und dokumentieren. Aktuell ist dieser Bereich – auch aus Gründen der Arbeitssicherheit – für das Ausgrabungsteam nicht zugänglich. Aufgrund der hohen Bedeutung der Synagoge und 2 des einzigartigen Ensembles von Gemeindebauten wie Mikwe, Gemeindehaus und Wasch- haus rund um die Synagoge ist eine enge archäologische Begleitung der Rohbauarbeiten un- abdingbar. Zur Frage von Frau von Bülow zur Beschlusslage und Erwartung der Bodendenkmal- pflege und zum Zeitplan und zu der finanziellen Situation antwortet die Archäologische Bodendenkmalpflege wie folgt: Die im Rahmen der baubegleitenden Arbeiten auftauchenden Befunde werden in Abstimmung mit Projekt- und Bauleitung sowie den ausführenden Firmen möglichst ohne Bauverzögerung dokumentiert. Im Bereich des Schwerlastgerüstes sind die Überreste der Synagoge und der umliegenden Gemeindebauten bereits im Vorfeld untersucht und dokumentiert worden; es bleiben kleine ungestörte Restflächen für die Ausgrabungen, die, wie in den anderen Berei- chen beschrieben, baubegleitend untersucht werden. Zur Frage von Frau Hölzing zu bereits gemachten Funden antwortet die Archäologische Bodendenkmalpflege wie folgt: Die herausragenden Funde und Befunde aus der Ausgrabung sind in der Vergangenheit re- gelmäßig im gemeinsamen politischen Lenkungskreis von Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Stadt Köln in Wort und Bild vorgestellt worden. Auch im Ausschuss Kunst und Kul- tur im Herbst 2025 wurden besondere Funde aus römischer, mittelalterlicher und neuzeitlicher Zeit vorgestellt, darunter auch erste Ansichten des Larariums (Hausaltar), soweit es bis zu diesem Zeitpunkt freigelegt worden war. Über künftige Funde kann im Detail keine verbindliche Aussage getroffen werden. Gez. Charles
Beratungsverlauf
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12.03.2026
TOP 10.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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