1710/2019
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, Teil 1
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
1710_2019 Anlage 2 - Korrektur der Begründung
441 Zeichen
Anlage 2 zu Beschlussvorlage 1710/2019 „Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, Teil 1“ Korrektur der Begründung: Wie in der Begründung, erster Absatz bereits dargestellt, stehen die Mittel im Haushaltsjahr 2019 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 zur Verfügung. Daher muss es auch im letzten Absatz der Begründung in Satz 2 und 3 statt „2018“ immer „2019“ heißen.
1710_2019 Anlage 3 - geänderter Beschluss_Auszug_KUK
1809 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Maida Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Kerstin.Maida@STADT-KOELN.DE Datum: 26.06.2019 (Vorab)-Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.06.2019 öffentlich 4.6 Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikför- derung der freien Szene, Teil 1 1710/2019 Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt geän- dert zu beschließen: Geänderter Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen zu „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ bis zu der maximal genannten Fördersum- me gemäß der beigefügten Anlage. Die Mittel in Höhe von bis zu 239.000 Euro ste- hen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun- gen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung. Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschuss- höhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschluss- fassung durch den Finanzausschuss. Mit Beschlussvorlage 2684/2018 wurden bereits Mittel für 2019 in Höhe von 40.000 EUR für ein zweistufiges Bauvorhaben des Popkultur Köln e.V. (hier: 3. Ausbaustufe Proberäume Dellbrücker Straße) gebunden. Somit verbleiben Mittel in Höhe von 21.000 Euro in 2019 für die eine gesonderte Beschlussvorlage eingebracht wird. Der Zuschuss an den Theater der Keller e.V. ist auf das Jahr 2019 zu beschränken. Darüber hinaus ist eine Auszahlung erst nach Vorlage des neuen Mietvertrages und eines ausgeglichenen Wirtschaftsplanes möglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
1710-2019 Anlage Bezuschussung Baumaßnahmen 2019, Teil 1_Anlage
5866 Zeichen
1710/2019 - Anlage Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, Teil 1
Projektträger
Institution Sparte Projekt Kurzbeschreibung des Projektes Zuschuss
1 Theater der Keller e.V. Theater
Ausbau der Theater-
Räumlichkeiten am neuen
Standort Kartäuserwall 18
2-stufige Baumaßnahme in 2019
und 2020
Das Theater der Keller muss nach 45 Jahren den angestammten Spielort in der
Kleingedankstraße verlassen und zieht 2020 in neue Räumlichkeiten im Kartäuserwall
18.
Die Herstellung des neuen Spielortes erstreckt sich auf 2 Jahre, 2019/2020, so dass jetzt
bereits die Mittelberücksichtigung auch für 2020 erfolgen sollte.
Folgende Arbeiten müssen u.a. durchgeführt werden: Aufarbeiten der Böden, neue
Fundamente, neue Stützenstellungen, Einbau neuer Wände, Sanitäranlagen,
Elektroinstallationen, Lüftung, Bühnentechnik, Sitzplatz - Tribüne sowie Einbau eines
rollstuhlgerechten Aufzuges.
Die geplanten Baumaßnahmen 2019 umfassen Roh- / Umbauarbeiten. Der Fokus in
2020 wird auf dem Aus-/Aufbau der Infrastruktur liegen. Die Gesamtkosten belaufen sich
auf ca. 1,6 Mio. EUR.
Die Entscheidung für die Förderung von je 120.000 Euro in 2019 und 2020 ist
erforderlich, da dies für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme relevant ist.
120.000 EUR in 2019
120.000 EUR in 2020
2 Tanzfaktur UG Tanz Umsetzung der Barrierefreiheit
Die TanzFaktur hat in den vergangen Jahren diverse Baumaßnahmen durchgeführt. So
wurden 2018 - auch mit einem städtischen Zuschuss - die Belüftung und die damit
verbundenen technischen Anpassungen, Beleuchtung, Beschallung, Elektro-
/Trockenarbeiten realisiert.
Ein barrierefreier Zugang war bisher nur punktuell, über eine provisorische Rampe,
möglich. Daher soll nun die Umsetzung der dauerhaften Barrierefreiheit erfolgen. Hierzu
ist der Einbau eines Aufzuges sowie von barrierefreien Sanitäranlagen und Umkleiden
notwendig; der Aufzug wird außen an das Gebäude angebracht.
Die Gesamtkosten für die notwendigen Arbeiten betragen ca. 238.000 EUR.
100.000 EUR
3 Theater im Bauturm Theater
Erneuerung von technischen
Anlagen (inkl. Lüftung)
sowie von Duschen/WCs
Der Garderobenbereich mit Duschen, Toiletten, Waschraum und Lagerflächen für
Kostüme und Requisiten befindet sich seit den 1970`er Jahren im Kellergeschoss des
Hauses. Die dort fehlende regelmäßige Abluft hat an einigen Stellen bereits zu
Schimmelbildung geführt. Daher ist der Einbau einer Abluftanlage und das Anbringen
eines Klimaputzes notwendig. Auch die Erneuerung der Duschen / WCs ist für die
Nutzung des Hauses für auftretende Künster / Künstlerinnen und für Einmietungen von
dringend notwendig.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 24.000 EUR.
19.000 EUR
Summe Bezuschussung 2019 - aktuelle Vorlage 239.000,00 EUR
1 Popkultur e.V. Popmusik 3. Ausbaustufe Proberäume
Dellbrücker Straße
Der Popkultur e.V. beantragt eine Förderung für die Beteiligung an den Ausbaukosten
für die 3. Ausbaustufe des Proberaumzentrums Dellbrücker Straße. Es ist vorgesehen
die Gesamtmaßnahme in zwei Ausbauphasen aufzuteilen und bis zu 16 Proberäume
herzustellen. Daher wird eine Bezuschussung für 2018 und 2019 von jeweils 40.000
Euro vorgeschlagen.
40.000 EUR
279.000,00 EUR
noch verfügbare Restmittel 21.000,00 EUR
Auszug aus Vorlage 2684/2018 - Genehmigung dazu liegt bereits vor (KuK vom 11.09.2018 / FA vom 24.09.2018)
Summe Bezuschussung 2019 - insgesamt / inkl. der Genehmigung zu 2684/2018
Beschlussvorlage Ausschuss
4345 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 1710/2019 Freigabedatum 04.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, Teil 1 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen zu „Bau- und Infrastrukturbei- hilfen für die freie Szene“ bis zu der maximal genannten Fördersumme gemäß der beigefügten Anla- ge. Die Mittel in Höhe von bis zu 239.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung. Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge- führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Mit Beschlussvorlage 2684/2018 wurden bereits Mittel für 2019 in Höhe von 40.000 EUR für ein zwei- stufiges Bauvorhaben des Popkultur Köln e.V. (hier: 3. Ausbaustufe Proberäume Dellbrücker Straße) gebunden. Somit verbleiben Mittel in Höhe von 21.000 Euro in 2019 für die eine gesonderte Be- schlussvorlage eingebracht wird. Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. Mit Beschlussvorlage 4920/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus- sung vom Finanzausschuss beschlossen. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Wie bei allen Förderun- gen durch das Kulturamt wird die Förderung unabhängig von der Organisations- und Rechts- form des Antragstellers gewährt. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstleri- sche Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kul- turellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versamm- lungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). Sofern städ- tische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maß- nahmen besteht. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (z.B. mobile Tribüneneinbauten) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des oben genannten Beschlusses 4290/2018. Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung von Projekten bis maximal 239.000 Euro des Gesamtbudgets vor. Die vorgeschlagenen Projekte ent- sprechen grundsätzlich den Kriterien und haben eine nachvollziehbare Kostenschätzung sowie Fi- nanzierungsplanung nachgewiesen. Die Förderung des „Theater der Keller e.V.“ erfolgt vorbehaltlich des noch vorzulegenden Mietvertra- ges. Die Förderung sieht für die Jahre 2018 und 2019 jeweils eine Förderung von 120.000 Euro vor. Dies basiert auf der vorgelegten Planung, laut der die Sanierung bzw. der Umbau der neuen Spiel- stätte des „Theater der Keller e.V.“ zweistufig erfolgen soll. In 2018 wird zunächst schwerpunktmäßig die (Rohbau)-Sanierung gefördert und in 2020 der theaterspezifische Ausbau. Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1710/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.06.2019
- Erstellt
- 14.05.2019 14:28