3575/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Heilig-Geist-Krankenhaus (AZ. 02-1600-148/2019 )
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1713 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3575/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Heilig-Geist-Krankenhaus (AZ. 02-1600-148/2019 ) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe lehnt aber die Erschließung einer zweiten Zufahrtsstraße zum Heilig-Geist-Krankenhaus aus den genannten Gründen ab. Alternative: Keine Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt eine zweite Zufahrtsstraße zum Heilig Geist Krankenhaus und die Benennung nach dem ehemaligen Oberarzt Walter Englert. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Bearbeitung des Bauantrages zur Parkraumerweiterung des Heilig-Geist- Krankenhauses wurde seitens der Stadtverwaltung gefordert, dass der Investor ein Verkehrsgutach- ten erstellt. Darin sollten unter anderem die Abwicklung der zusätzlichen Verkehre, die Leistungsfä- higkeit der benachbarten Knoten und die Erarbeitung von Lösungen der Problematik mit dem ruhen- den Verkehr erarbeitet werden. Auf Anfrage der Stadtverwaltung wurde vom Investor Ende Juli 2019 mitgeteilt, dass die geplante Parkhauserweiterung nicht weiter verfolgt wird, zumal der Bauantrag seitens des Bauaufsichtsamtes zurückgewiesen wurde. Insofern liegt der Verwaltung kein Verkehrs- gutachten vor. Aufgrund dieser neuen Erkenntnis besteht für die Stadtverwaltung zurzeit kein weiterer Handlungsbe- darf für eine zusätzliche neue Planstraße zur Erschließung des Heilig-Geist-Krankenhauses. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3575/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.10.2019
- Erstellt
- 14.10.2019 09:57