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3575/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Heilig-Geist-Krankenhaus (AZ. 02-1600-148/2019 )

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 05.12.2019, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1713 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3575/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Heilig-Geist-Krankenhaus (AZ. 02-1600-148/2019 ) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe lehnt aber die Erschließung einer 
zweiten Zufahrtsstraße zum Heilig-Geist-Krankenhaus aus den genannten Gründen ab. 
 
Alternative: Keine 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt eine zweite Zufahrtsstraße zum Heilig Geist Krankenhaus und die Benennung 
nach dem ehemaligen Oberarzt Walter Englert. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Im Rahmen der Bearbeitung des Bauantrages zur Parkraumerweiterung des Heilig-Geist-
Krankenhauses wurde seitens der Stadtverwaltung gefordert, dass der Investor ein Verkehrsgutach-
ten erstellt. Darin sollten unter anderem die Abwicklung der zusätzlichen Verkehre, die Leistungsfä-
higkeit der benachbarten Knoten und die Erarbeitung von Lösungen der Problematik mit dem ruhen-
den Verkehr erarbeitet werden. Auf Anfrage der Stadtverwaltung wurde vom Investor Ende Juli 2019 
mitgeteilt, dass die geplante Parkhauserweiterung nicht weiter verfolgt wird, zumal der Bauantrag 
seitens des Bauaufsichtsamtes zurückgewiesen wurde. Insofern liegt der Verwaltung kein Verkehrs-
gutachten vor. 
 
Aufgrund dieser neuen Erkenntnis besteht für die Stadtverwaltung zurzeit kein weiterer Handlungsbe-
darf für eine zusätzliche neue Planstraße zur Erschließung des Heilig-Geist-Krankenhauses. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3575/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.10.2019
Erstellt
14.10.2019 09:57