0826/2025
Spielraumplanung 2025-2030 (2960/2024) und bezirkliche Maßnahmenplanung (2990/2024)
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 512/1 Vorlagen-Nummer 0826/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025 Spielraumplanung 2025-2030 (2960/2024) und bezirkliche Maßnahmenplanung (2990/2024), Ergänzende Informationen Die Bezirksvertretung Lindenthal hat am 03.02.2025 im Rahmen ihrer Beratung über die Rats- vorlage „Spielraumplanung 2025-2030“ (Vorlage 2960/2024) sowie über die bezirkliche Maß- nahmenplanung (Vorlage 2990/2024) Fragen an die Fachverwaltung gestellt und ihre Be- schlussfassung aus diesem Grunde auf die Folgesitzung am 24.03.2025 verschoben. Bis zur nächsten Sitzung wurde die Verwaltung aufgefordert, eine konkrete Zeitplanung für die Umsetzung der Maßnahme Schulstraße/Ostlandstraße vorzulegen. Weiterhin wurde um Erläuterung gebeten, warum der Spielplatz Neuenhöfer Allee / Beethovenpark erneuert werde, während der Spielplatz Schulstraße / Ostlandstraße von der Priorität 1 verschoben werde. Weiterhin wurde um eine Stellungnahme zum Umgang mit dem Ziel-Richtwert von 2 qm / Einwohner*in Flächenberechnungen gebeten. Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 24.03.2025 zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen, zu den oben genannten Stichpunkten wird bereits eine schriftliche Vorabinformation vorgelegt. Zur Einordnung der Neugestaltung des Spielplatzes Schulstraße/Ostlandstraße: Die Fachverwaltung unterstützt die Auffassung der Bezirksvertretung Lindenthal, dass die Maßnahme in der gesamtstädtischen Maßnahmenliste der Neugestaltungen und Neuanlagen hohe Priorisierung erhalten muss. In mehreren Gesprächen im Laufe des Jahres 2024 wurden von den Bezirksvertretungen Kriterien benannt, die für die zukünftige Planung von ressour- cenbindenden Maßnahmen gesamtstädtisch und bezirksübergreifend zu beachten sind. Abge- stimmt wurden die Kriterien Qualitätswert, Versorgungswert, soziale Lage und Anzahl der Kin- der und Jugendlichen unter 18 Jahren. Entsprechend dieser Kriterien in Verbindung mit einem schon bestehenden Beschluss, weist der Spielplatz Schulstr./Ostlandstr. eine hohe Priorisie- rung auf. Wie bereits im Fachgespräch mit der Bezirksvertretung am 26.06.2024 dargelegt wurde, be- finden sich aktuell die Maßnahmen in der Abarbeitung, die sich bereits in einer fortgeschritte- nen Planungsphase befinden. Mit deren Fertigstellung ist im Laufe dieses und des nächsten Jahres zu rechnen. Mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung der hoch priorisierten Maß- nahmen in Bedarfsstufe I wird die Fachverwaltung umgehend beginnen, sobald Planungska- pazitäten bei den Mitarbeitenden frei werden. Konkret für den Spielplatz Ostlandstraße/Schulstraße wird mitgeteilt, dass mit der Grundla- genermittlung zwischenzeitlich begonnen werden konnte. Für die Planungsphasen nach HOAI, die Beteiligungsphasen mit den Kindern und Jugendlichen in der Nachbarschaft, die Einholung von politischen Umsetzungsbeschlüssen nach Kostenkalkulation, die Vergabe der 2 Bauleistungen und die tatsächliche Bauphase sind erfahrungsgemäß 2,5 bis 3 Jahre einzukal- kulieren. Dies entspricht dem in der Beschlussvorlage angegebenen Planung- und Umset- zungshorizont für eine so hoch eingestufte Maßnahme wie der Spielplatz Schulstraße / Ost- landstraße bis zum ersten Halbjahr 2028. Zur Ersatzbeschaffungsmaßnahme Neuenhöfer Allee / Beethovenpark: In der Beschlussvorlage 2990/2024 wie auch in dem vorangegangenen Informationsprozess mit der Bezirksvertretung hat die Verwaltung unterschieden zwischen Maßnahmen, die in der Fachabteilung Planungsressourcen durch Garten- und Landschaftsarchitekt*innen binden (Neuanlagen und komplette Neugestaltungen) und solchen Maßnahmen, die von den sozial- pädagogischen Fachkräften beauftragt und umgesetzt werden können (Ersatzbeschaffungen und kleinere Umgestaltungen). Bei der in der letzten Bezirksvertretungs-Sitzung zur Sprache gekommenen Maßnahme im Beethovenpark handelt es sich um die Aufstellung eines Jugend- unterstandes auf einer gepflasterten Fläche, die zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität für äl- tere Kinder und Jugendliche beitragen soll. Eine solche, hier bespielhaft zitierte kleinere Um- gestaltung bindet keine landschaftsplanerischen Planungskapazitäten in der Fachabteilung und behindern daher nicht die Abarbeitung der Prioritätenliste der Neuanlagen und Neugestal- tungen. Zum Umgang der Jugendhilfeplanung und Fachverwaltung mit dem Ziel-Richtwert von 2 qm / Einwohner*in in den Flächenberechnungen der Spiel- und Bolzplätze: Bei dem Richtwert von 2 qm Spielfläche pro Einwohner*in handelt es sich um einen kommu- nalen Flächenrichtwert, der schon seit 2011 für die Bemessung des Flächenbedarfes verwen- det wird. Im Sinne einer kommunalen Selbstverpflichtung dient er seitdem bei drängenden Flächenkonkurrenzen (Wohnen, Gewerbe, Grünentwicklung) als Grundlage für die Sicherung von Spielflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bauverfahren. Mit Verabschie- dung der „Spielplatzbedarfsplanung 2018“ wurde der Flächenrichtwert von 2 qm je Einwoh- ner*in vom Rat der Stadt Köln zur zukünftigen Absicherung von Spielraum beschlossen und hat anschließend Eingang in das Kooperative Baulandmodell gefunden . Die Flächenberechnung der in der Spielraumplanung betrachteten Einzelspielflächen erfolgt auf Basis des städtischen Flächen- und Liegenschaftskatasters. Bemessen ist hier die ge- samte Spielfläche, die bei der flächenverwaltenden Stelle im Amt für Kinder, Jugend und Fa- milie angesiedelt sind. Zur Gesamtfläche zählen vollumfänglich Grünflächen, Wegeflächen und Fallschutzflächen bzw. Sportbelagsflächen, die allesamt der Nutzung bzw. dem Aufenthalt dienen. In diesem Sinne ist die Brutto-Fläche gleich der Netto-Fläche (Nutzungs-Fläche) einer öffentlichen Spiel- fläche. Die so berechneten Größen der Einzelflächen werden in den Bestandslisten der Fachabtei- lung geführt, und als Grundlage zur Berechnung der Versorgungswerte entlang des Richtwer- tes 2 qm/Einwohner*in in die Spielraumanalyse für Köln übernommen. Dies entspricht auch der Berechnungsgrundlage der öffentlichen Spielflächen in der Vorgän- gerplanung 2018 und ermöglicht somit die stringente Betrachtung der Entwicklung von Versor- gungswerten in der Gesamtstadt. Im Vergleich von 2011 zu 2018 wurden – im Sinne dieser Berechnungsgrundlage – Bereini- gungen einzelner Flächen vorgenommen, um ein realistisches Bild der Versorgung mit öffent- lichen Spielflächen zu erhalten. Dies betraf Flächen, die noch mit der gesamten Größe des Flurstückes, auf dem sich die Spielfläche befand, in den Bestandslisten geführt wurden. Durch diese Neuberechnung hatte sich die Gesamtfläche der Spiel-, Bewegungs- und Akti- onsflächen 2018 um insgesamt ca. 114.000 qm gegenüber 2011 verringert. Dies diente der transparenten Darstellung für die vorliegende sowie kommende Planungen. Die Bezeichnung der „öffentlichen Spielfläche“ entspricht der gleichlautenden Bezeichnung und Bedeutung im Kooperativen Baulandmodell. Dies ist erforderlich, um eine einheitliche Begriff- lichkeit und Definition in Bezug auf maßgebende Planungsgrößen gegenüber Investoren ge- währleisten zu können. Die aktuelle Spielraumanalyse zeigt transparent und durchaus kritisch auf, dass der Richtwert von 2 qm je Einwohner*in in vielen Kölner Stadtteilen nicht erreicht wird. Die Vorlage macht deutlich, dass sich seit 2018 die Versorgungsquote zwar nicht wesentlich erhöht hat, jedoch seit 2018 trotz deutlicher Steigerung der Einwohnerzahlen auch nicht ge- sunken ist, sondern stabil bei rund 58% blieb. 3 Angesichts der immer enger besiedelten Stadt und der hohen Flächenkonkurrenzen (Wohnen, Schulen, Kitas, Gewerbe, Grünflächen) ist dies als Erfolg zu werten. Eine der Botschaften der vorgelegten Spielraumplanung ist, dass aus Sicht des Fachamtes weiterhin daran gearbeitet werden muss, die vorhandenen Spiel- und Bolzplätze in Köln zu erhalten und zusätzliche Bewegungsräume im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu sichern. Es ist die Intention der Vorlage, durch eine Anerkennung des kommunalen Richtwertes von 2 qm als Zielwert eine Bindung der Investoren an die Festlegungen des Kooperativen Bauland- modells zu erreichen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ostlandstraße
- Neuenhöfer Allee
- Schulstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0826/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 24.03.2025
- Erstellt
- 17.03.2025 16:22