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2822/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr sichere Fahrradstraßen in Köln - Konkret: Kalk-Mülheimer Straße (Az.: 02-1600-84/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 03.12.2020, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5044 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2822/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr sichere Fahrradstraßen in Köln - Konkret: Kalk-
Mülheimer Straße (Az.: 02-1600-84/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt der Petentin für die Eingabe und bittet die Verwaltung, die Planung 
zur Anpassung der Radverkehrsführung auf der Kalk-Mülheimer Straße weiterzuführen. Bezüglich der 
Einrichtung von temporären Fahrradspuren „sog. PopUp-Bike-Lanes“ schließt sich die Bezirksvertre-
tung Kalk der Verwaltungsmeinung an und lehnt eine Einrichtung ab. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petentin beantragt u. a. die Einrichtung von temporären Fahrradspuren (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Einrichtung von temporären Fahrradspuren „sog. PopUp-Bike-Lanes“ 
Coronabedingte Modifikationen der Verkehrsführung bedürfen der Feststellung durch das Amt für 
öffentliche Ordnung und die Polizei. Beide sind ständige Teilnehmer im Krisenstab und bewerten, ob 
bei der vorhandenen Verkehrsregelung Gefährdungssituationen bestehen. In der Folge wird geprüft, 
welche Eingriffs- und Regelungsmöglichkeiten dies abwenden können. 
 
Aktuell werden sowohl aus der Bürgerschaft als auch der Politik oder von Verbänden Wünsche an die 
Verwaltung herangetragen, die geltenden Bedingungen im Straßenverkehr zugunsten des Rad- und 
Fußverkehrs vorübergehend zu verändern. 
 
Die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten „PopUp-Bike-Lanes" sind aus straßenverkehrsrechtlicher 
Sicht Radfahrstreifen, die kurzfristig hergestellt und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. wieder entfernt 
werden. Da die Führung des Radverkehrs bei Provisorien besonders in Knotenpunkten nicht unprob-
lematisch ist, hat sich die Verwaltung gegen die Einrichtung von PopUp-Bike-Lanes entschieden.  
 
Auch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden (AGFS), der die 
Stadt Köln angehört, vertritt die Auffassung, dass „Maßnahmenplanungen wie Markierungen, Fahr-
radstraßen etc. Teil von fachlich durchdachten, fundierten und abgestimmten Radverkehrskonzepten 
bzw. gesamtstädtischen Mobilitätskonzepten sind“ und eine Ad-hoc-Vorgehensweise nicht zielführend 
ist.  
 
Die Verwaltung richtet daher weiterhin ihre Kapazitäten auf eine nachhaltige Verbesserung der Situa-
tion für Radfahrende, anstatt Provisorien zu schaffen und favorisieren die dauerhafte Einrichtung von 
Radverkehrsanlagen. Beispielsweise auf Abschnitten der Ringe, sowie Abschnitten der Cäcilienstra-
ße und der Ulrichgasse wurden Kfz-Spuren dauerhaft in Radfahrstreifen umgewandelt. In 2020 ist 
dies für weitere Abschnitte der Ringe oder auf der Magnusstraße und Christophstraße vorgesehen. 
Darüber hinaus forciert die Verwaltung die Einrichtung von Fahrradstraßen. Abgesehen davon beab-
sichtigt die Verwaltung, die Radwegbenutzungspflicht entlang einiger Straßen aufzuheben, so dass 
Radfahrende die Wahl haben, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn befahren. Die Prüfung an wel-
chen Stellen dies möglich und sinnvoll ist, läuft derzeit. 
 
Auch die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen bzw. die Sperrung von Straßen, um mehr 
Platz für Fußgängerinnen und Fußgängern zu schaffen, ist mit umfangreichen Prüfungen nach den 
gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den erforderlichen politischen Be-
schlüssen verbunden. Verkehrsberuhigte Bereiche (sog. Spielstraßen) müssen nach Maßgabe der 
StVO durch Ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass in ihnen die Aufenthaltsfunktion 
überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Weiter muss Vorsorge für 
den ruhenden Verkehr, also parkende Fahrzeuge, getroffen werden. Hierzu ist in der Regel ein ni-

3 
veaugleicher Ausbau mit verschiedenem Betonpflaster erforderlich. Diese Anforderungen widerspre-
chen einer provisorischen Umsetzung derartiger Maßnahmen. 
 
 
Kalk-Mülheimer Straße 
Die ersten Entwürfe zur Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Kalk-Mülheimer Straße wur-
den im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung 
Kalk vorgestellt. Die Verwaltung strebt eine Beschlussfassung im 4. Quartal 2020 an. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Umsetzung der in Planung befindlichen Maßnahme zur Anpassung der Radverkehrsführung auf 
der Kalk-Mülheimer Straße würde den Umweltverband im Bereich Radverkehr stärken und den Bür-
gerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten 
Pkw bieten. Somit würde sie zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes beitragen 
und kann als positiver Betrag Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage - Eingabe

1704 Zeichen

Frau Claudia Greven-Thürmer 
Bezirksrathaus Kalk 
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
1•1 Stadt Köln
Eingang 1 1. Mai 2020
1 Bürgeramt Kalk 
Köln 05315000 
Köln, den 05.05.2020 
-Antrag sichere Fahrraastraßeln Kalk:Kalk-Mülneimer Stra� --
Sehr geehrte Frau Greven-Thürmer, 
viele Bürgerinnen und Bürger müssen angesichts des eingeschränkten Bus- und' Bahnverkehrs mit 
dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Der stark zurückgegangene Autoverkehr ermöglicht die provisorische 
Umwidmung von Auto-Fahrspuren in Radwege. Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, dass sich Leute 
zu Fuß und mit dem Fahrrad sicher durch unsere Städte bewegen können. Das trägt zur 
Verbesserung der Luftqualität bei, erlaubt Bewegung in frischer Luft mit sicherem Abstand 
voneinander, verhindert unnötige Unfälle und entlastet damit unsere Krankenhäuser. 
In Berlin wurden innerhalb weniger Tage Autospuren auf mehreren Hauptstraßen in gesonderte 
Radwege umgewandelt. Ein kurzfristig erstellter Regelplan „Temporäre Einrichtung und Erweiterung 
von Radverkehrsanlagen" der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr kann auch in Köln 
als Planungsgrundlage dienen. 
Ich beantrage hiermit während der Dauer der Corona-Krise In Köln Straßenflächen zu 
Fahrradspuren umzuwidmen. Dafür eignen sich vor allem folgender Straßenzug: 
Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und Wipperfürther Straße 
Darüber hinaus möchte Ich unabhängig 110n der Corona Thematik c,uf die extrem gef(ihrllche 
Situation für Fahrrad/ahrende an der Kalk-Mülheimer Straße aufmerksam machen. Ich erhoffe mir 
eine schnelle und langfristig wirksame bauliche Veränderung und Aufwertung des Straßenbereichs. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
1 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Kalker Hauptstraße 247
  • Mülheimer Straße
  • Ulrichgasse
  • Wipperfürther Straße
  • Christophstraße
  • Magnusstraße

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Details

Aktenzeichen
2822/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.10.2020
Erstellt
10.09.2020 10:33