2822/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr sichere Fahrradstraßen in Köln - Konkret: Kalk-Mülheimer Straße (Az.: 02-1600-84/20)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 2822/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr sichere Fahrradstraßen in Köln - Konkret: Kalk- Mülheimer Straße (Az.: 02-1600-84/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt der Petentin für die Eingabe und bittet die Verwaltung, die Planung zur Anpassung der Radverkehrsführung auf der Kalk-Mülheimer Straße weiterzuführen. Bezüglich der Einrichtung von temporären Fahrradspuren „sog. PopUp-Bike-Lanes“ schließt sich die Bezirksvertre- tung Kalk der Verwaltungsmeinung an und lehnt eine Einrichtung ab. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin beantragt u. a. die Einrichtung von temporären Fahrradspuren (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Einrichtung von temporären Fahrradspuren „sog. PopUp-Bike-Lanes“ Coronabedingte Modifikationen der Verkehrsführung bedürfen der Feststellung durch das Amt für öffentliche Ordnung und die Polizei. Beide sind ständige Teilnehmer im Krisenstab und bewerten, ob bei der vorhandenen Verkehrsregelung Gefährdungssituationen bestehen. In der Folge wird geprüft, welche Eingriffs- und Regelungsmöglichkeiten dies abwenden können. Aktuell werden sowohl aus der Bürgerschaft als auch der Politik oder von Verbänden Wünsche an die Verwaltung herangetragen, die geltenden Bedingungen im Straßenverkehr zugunsten des Rad- und Fußverkehrs vorübergehend zu verändern. Die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten „PopUp-Bike-Lanes" sind aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht Radfahrstreifen, die kurzfristig hergestellt und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. wieder entfernt werden. Da die Führung des Radverkehrs bei Provisorien besonders in Knotenpunkten nicht unprob- lematisch ist, hat sich die Verwaltung gegen die Einrichtung von PopUp-Bike-Lanes entschieden. Auch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden (AGFS), der die Stadt Köln angehört, vertritt die Auffassung, dass „Maßnahmenplanungen wie Markierungen, Fahr- radstraßen etc. Teil von fachlich durchdachten, fundierten und abgestimmten Radverkehrskonzepten bzw. gesamtstädtischen Mobilitätskonzepten sind“ und eine Ad-hoc-Vorgehensweise nicht zielführend ist. Die Verwaltung richtet daher weiterhin ihre Kapazitäten auf eine nachhaltige Verbesserung der Situa- tion für Radfahrende, anstatt Provisorien zu schaffen und favorisieren die dauerhafte Einrichtung von Radverkehrsanlagen. Beispielsweise auf Abschnitten der Ringe, sowie Abschnitten der Cäcilienstra- ße und der Ulrichgasse wurden Kfz-Spuren dauerhaft in Radfahrstreifen umgewandelt. In 2020 ist dies für weitere Abschnitte der Ringe oder auf der Magnusstraße und Christophstraße vorgesehen. Darüber hinaus forciert die Verwaltung die Einrichtung von Fahrradstraßen. Abgesehen davon beab- sichtigt die Verwaltung, die Radwegbenutzungspflicht entlang einiger Straßen aufzuheben, so dass Radfahrende die Wahl haben, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn befahren. Die Prüfung an wel- chen Stellen dies möglich und sinnvoll ist, läuft derzeit. Auch die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen bzw. die Sperrung von Straßen, um mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgängern zu schaffen, ist mit umfangreichen Prüfungen nach den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den erforderlichen politischen Be- schlüssen verbunden. Verkehrsberuhigte Bereiche (sog. Spielstraßen) müssen nach Maßgabe der StVO durch Ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass in ihnen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Weiter muss Vorsorge für den ruhenden Verkehr, also parkende Fahrzeuge, getroffen werden. Hierzu ist in der Regel ein ni- 3 veaugleicher Ausbau mit verschiedenem Betonpflaster erforderlich. Diese Anforderungen widerspre- chen einer provisorischen Umsetzung derartiger Maßnahmen. Kalk-Mülheimer Straße Die ersten Entwürfe zur Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Kalk-Mülheimer Straße wur- den im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Kalk vorgestellt. Die Verwaltung strebt eine Beschlussfassung im 4. Quartal 2020 an. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Umsetzung der in Planung befindlichen Maßnahme zur Anpassung der Radverkehrsführung auf der Kalk-Mülheimer Straße würde den Umweltverband im Bereich Radverkehr stärken und den Bür- gerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw bieten. Somit würde sie zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes beitragen und kann als positiver Betrag Klimaschutz bewertet werden. Anlage Eingabe
Anlage - Eingabe
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Frau Claudia Greven-Thürmer Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln 1•1 Stadt Köln Eingang 1 1. Mai 2020 1 Bürgeramt Kalk Köln 05315000 Köln, den 05.05.2020 -Antrag sichere Fahrraastraßeln Kalk:Kalk-Mülneimer Stra� -- Sehr geehrte Frau Greven-Thürmer, viele Bürgerinnen und Bürger müssen angesichts des eingeschränkten Bus- und' Bahnverkehrs mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Der stark zurückgegangene Autoverkehr ermöglicht die provisorische Umwidmung von Auto-Fahrspuren in Radwege. Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, dass sich Leute zu Fuß und mit dem Fahrrad sicher durch unsere Städte bewegen können. Das trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei, erlaubt Bewegung in frischer Luft mit sicherem Abstand voneinander, verhindert unnötige Unfälle und entlastet damit unsere Krankenhäuser. In Berlin wurden innerhalb weniger Tage Autospuren auf mehreren Hauptstraßen in gesonderte Radwege umgewandelt. Ein kurzfristig erstellter Regelplan „Temporäre Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen" der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr kann auch in Köln als Planungsgrundlage dienen. Ich beantrage hiermit während der Dauer der Corona-Krise In Köln Straßenflächen zu Fahrradspuren umzuwidmen. Dafür eignen sich vor allem folgender Straßenzug: Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und Wipperfürther Straße Darüber hinaus möchte Ich unabhängig 110n der Corona Thematik c,uf die extrem gef(ihrllche Situation für Fahrrad/ahrende an der Kalk-Mülheimer Straße aufmerksam machen. Ich erhoffe mir eine schnelle und langfristig wirksame bauliche Veränderung und Aufwertung des Straßenbereichs. Mit freundlichen Grüßen 1 Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Kalk-Mülheimer Straße
- Kalker Hauptstraße 247
- Mülheimer Straße
- Ulrichgasse
- Wipperfürther Straße
- Christophstraße
- Magnusstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2822/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.10.2020
- Erstellt
- 10.09.2020 10:33