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Stellenplan des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln für das Kalenderjahr 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2733/2018 vom 07.09.2018

Stand: Am 08.11.2018 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 2733/2018 Freigabedatum 07.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2019 des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln zu. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 11.09.2018 Unterausschuss Stellenplan 20.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.09.2018 Finanzausschuss 08.10.2018 Rat 08.11.2018 2 Begründung Der Stellenplan des Gürzenich-Orchesters ist als ein Teil des Gesamtstellenplanes der Stadt Köln jeweils für ein Kalenderjahr aufzustellen. Dem Wirtschaftsplan wird für den Zeitraum des jeweiligen Wirtschaftsjahres des Orchesters (1.09 eines Jahres bis 31.08. des Folgejahres) aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung lediglich eine grobe Stellenübersicht beigefügt. Soweit Ermächtigungen erst ab Beginn eines Wirtschaftsjahres gelten, ist dies im Stellenplan gesondert zu vermerken. Der Entwurf des Stellenplanes enthält die im Haushalt 2019 erforderlichen Stellen der nach TVöD- Beschäftigten sowie der Musiker/innen nach TVK-A und der künstlerisch Beschäftigten nach NV- Bühne. Zurzeit sind keine Stellen durch Beamte besetzt. Finanzierung Alle beim Gürzenich-Orchester beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind innerhalb des Be- triebskostenzuschusses abgebildet. Die hier angezeigten Veränderungen führen nicht zu einer Erhö- hung des städtischen Betriebskostenzuschusses. Beteiligung des Personalrates Der Personalrat wurde nach § 75 Ziff. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes bei der Vor- bereitung des Stellenplans angehört. Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragte wurde gem. §§ 17 und 18 des Landesgleichstellungsgesetzes betei- ligt. Begründung der Dringlichkeit: Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen. Der Stellenplan von 47 ist Teil des Gesamtstellenplans und muss deswegen gemeinsam mit dem gesamtstädtischen Stellenplan be- schlossen werden. Anlagen 1-4
  • 47 Anlage 4

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    S t e l l e n s o l l 2 0 1 9 15.08.2018 (11:41:02) Seite: 1 Stand: 01.01.2019 47 Orchester Tpl: Planstellen Beschäftigte 2019 2018 1,00 1,00 Direktor/in Bühnen/Orchster FEST 1,00 1,00 Dramaturg/in FEST 9,00 9,00 Erste/r Konzertmeister/in FEST 1,00 1,00 Generalmusikdirektor/in FEST 1,00 1,00 Geschäftsführ. Direktor/in FEST 5,00 5,00 Künstlerisch Beschäftigte/r FEST 1,00 1,00 Persönliche/r Referent/in FEST 1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E10 1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E9A 1,50 1,50 Verwaltungsbeschäftigte/r E7 1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E6 122,00 122,00 Städt. Musiker/in ORCH 145,50 145,50 Planstellen Beschäftigte (gewerblich-technisch) 2019 2018 1,00 1,00 Orchesterwart/in E5+Z VHZ 3,00 3,00 Orchesterwart/in E5 0,50 0,50 Platzanweiser/in / Garderobenkraft E3 0,50 0,50 Platzanweiser/in / Garderobenkraft E3 ( KW ) 5,00 5,00 befristete Planstellen und Personalkredite 2019 2018 Befristung 1,00 0,00 Orchesterwart/in E5 31.12.2022 Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Interim befristet für die Dauer der vom Rat beschlossenen Maßnahme, derzeit 0,00 1,00 Orchesterwart/in E5 31.12.2020 Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Interim befristet für die Dauer der vom Rat beschlossenen Maßnahme, derzeit 1,00 1,00 Personalkredit über 60.000,00 EUR PK FüR 6 MUSIKPRAKTIKANTEN , 1 PRAKTIKANTEN FüR öFFENTLICH- KEITSARBEIT SOWIE FüR AUSHILFSKRÄFTE ZUR DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTES "GO LIVE" (RD: 34 000 EURO WERDEN REFINANZIERT) 2,00 2,00 Gesamtsummen 2019 2018 152,50 152,50
  • 47 Anlage 1

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    Anlage 1 Folgende Beratungsunterlagen sind als Anlagen beigefügt: 1. Erläuterungen zum Stellenplan (Anlage 2) 2. die Veränderungen des Stellenplanes 2019 gegenüber 2018: Verlängerung einer befristeten Stellen (Anlage 3 ) 3. die Gesamtstellenübersicht (Stellensoll 2019). (Anlage 4). Legende der verwendeten Abkürzungen - TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - EGO = Entgeltordnung zum TVöD - NV Bühne = Normalvertrag Bühne - FEST = Bewertung erfolgt gemäß NV Bühne - Fg. = Fallgruppe - VHZ = Vorhandwerkerzulage
  • 47 Anlage 3

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    Anlage 3 47 Orchester - 1,00 Orchesterwart/in Befristungsänderung einer E5 Fg B befristeten Planstelle Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Interim befristet für die Dauer der vom Rat beschlossenen Maßnahme, derzeit befristet bis 31.12.2020 + 1,00 Orchesterwart/in E5 Fg B Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Interim befristet für die Dauer der vom Rat beschlossenen Maßnahme, derzeit befristet bis 31.12.2022
  • 47 Anlage 2

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    Anlage 2 Grundsätzliche Erläuterungen zum Stellenplan 2019 des Gürzenich- Orchesters Der Stellenplan des Gürzenich-Orchesters ist ein Teil des Gesamt- stellenplanes der Stadt Köln und insofern in das bestehende gesamtstädtische Verfahren zum jeweiligen Stellenplan integriert. Mehrstellen bzw. Wenigerstellen sind im Stellenplan 2019 nicht vorgesehen. Wesentlichen formelle Änderungen (Neubewertung der Stellen von TVöD Beschäftigten) liegen für den Stellenplan 2019 nicht vor. Erläuterung zu Anlage 3: (Befristete Stellen) Infolge des Interims der Oper im Staatenhaus ergeben sich für die Orchesterwarte zusätzliche und aufwändigere Transporte der Instrumente und des Orchestermobiliars zwischen den verschiedenen Spielstätten Philharmonie, Probensaal Stolberger Straße und dem Staatenhaus sowie innerhalb des Staatenhauses zwischen den Sälen 1, 2 und 3 und zwischen den Lagerflächen und den Backstage-Bereichen . Zum Stellenplan 2018 wurde eine zusätzliche Stelle „Orchesterwart/in“ zunächst befristet bis 31.12.2020 eingerichtet. Derzeit wird von einer Verlängerung des Bauprojektes und demnach des Interims bis zunächst Ende 2022 ausgegangen. Insofern ist die Befristung der Stelle „Orchesterwart/in“, EG 5 TVöD weiterhin bis zunächst 31.12.2022 zu verlängern. (Anlage 3) Die Veränderungen im Rahmen des Stellenplanes führen nicht zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes für das Gürzenich-Orchester.

Beratungsverlauf

  1. 11.09.2018

    Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester

    TOP 3.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 20.09.2018

    Unterausschuss Stellenplan

    TOP 2.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 24.09.2018

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 2.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  4. 08.10.2018

    Finanzausschuss

    TOP 9.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 08.11.2018 zuletzt

    Rat

    TOP 9.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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