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2733/2018

Stellenplan des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln für das Kalenderjahr 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2018, TOP 9.4

Beschlussvorlage Rat

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47 Anlage 1

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47 Anlage 3

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47 Anlage 2

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47 Anlage 4

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Beschlussvorlage Rat

2244 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 2733/2018 
Freigabedatum 
07.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2019 des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln zu. 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 
 
11.09.2018 
Unterausschuss Stellenplan 20.09.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.09.2018 
Finanzausschuss 08.10.2018 
Rat 08.11.2018

2 
Begründung 
Der Stellenplan des Gürzenich-Orchesters ist als ein Teil des Gesamtstellenplanes der Stadt Köln 
jeweils für ein Kalenderjahr aufzustellen. Dem Wirtschaftsplan wird für den Zeitraum des jeweiligen 
Wirtschaftsjahres des Orchesters (1.09 eines Jahres bis 31.08. des Folgejahres) aus Gründen der 
Verwaltungsvereinfachung lediglich eine grobe Stellenübersicht beigefügt. Soweit Ermächtigungen 
erst ab Beginn eines Wirtschaftsjahres gelten, ist dies im Stellenplan gesondert zu vermerken. 
Der Entwurf des Stellenplanes enthält die im Haushalt 2019 erforderlichen Stellen der nach TVöD- 
Beschäftigten sowie der Musiker/innen nach TVK-A und der künstlerisch Beschäftigten nach NV-
Bühne. Zurzeit sind keine Stellen durch Beamte besetzt.  
 
Finanzierung 
Alle beim Gürzenich-Orchester beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind innerhalb des Be-
triebskostenzuschusses abgebildet. Die hier angezeigten Veränderungen führen nicht zu einer Erhö-
hung des städtischen Betriebskostenzuschusses.  
 
Beteiligung des Personalrates 
Der Personalrat wurde nach § 75 Ziff. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes bei der Vor-
bereitung des Stellenplans angehört. 
 
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten 
Die Gleichstellungsbeauftragte wurde gem. §§ 17 und 18 des Landesgleichstellungsgesetzes betei-
ligt. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und 
Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen. Der Stellenplan von 47 ist Teil des 
Gesamtstellenplans und muss deswegen gemeinsam mit dem gesamtstädtischen Stellenplan be-
schlossen werden.  
 
 
Anlagen 1-4

47 Anlage 1

609 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Folgende Beratungsunterlagen sind als Anlagen beigefügt: 
 
1. Erläuterungen zum Stellenplan (Anlage 2) 
 
2. die Veränderungen des Stellenplanes 2019 gegenüber 2018: 
 
Verlängerung einer befristeten Stellen (Anlage 3 ) 
 
    
3. die Gesamtstellenübersicht (Stellensoll 2019). (Anlage 4).  
 
 
 
 
 
 
Legende der verwendeten Abkürzungen 
 
     -  TVöD  = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 
     -  EGO   = Entgeltordnung zum TVöD 
     -  NV Bühne = Normalvertrag Bühne 
     -  FEST  = Bewertung erfolgt gemäß NV Bühne 
     -  Fg.   = Fallgruppe 
     - VHZ   = Vorhandwerkerzulage

47 Anlage 3

983 Zeichen

Anlage 3
47          Orchester                               - 1,00 Orchesterwart/in Befristungsänderung einer
                                                    E5 Fg B befristeten Planstelle
                                                    Mehrbedarf im Zusammenhang
                                                    mit dem Interim
                                                    befristet für die Dauer der vom Rat
                                                    beschlossenen Maßnahme,                                         
                                                    derzeit befristet bis 31.12.2020                                         
+ 1,00  Orchesterwart/in                          
E5 Fg B                                   
Mehrbedarf im Zusammenhang
mit dem Interim                                         
befristet für die Dauer der vom Rat                                         
beschlossenen Maßnahme,
derzeit befristet bis 31.12.2022

47 Anlage 2

1443 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Grundsätzliche Erläuterungen zum Stellenplan 2019 des Gürzenich-
Orchesters 
 
Der Stellenplan des Gürzenich-Orchesters ist ein Teil des Gesamt- 
stellenplanes der Stadt Köln und insofern in das bestehende 
gesamtstädtische Verfahren zum jeweiligen Stellenplan integriert.   
 
Mehrstellen bzw. Wenigerstellen sind im Stellenplan 2019 nicht 
vorgesehen. 
 
Wesentlichen formelle Änderungen (Neubewertung der Stellen von 
TVöD Beschäftigten) liegen für den Stellenplan 2019 nicht vor. 
 
Erläuterung zu Anlage 3: (Befristete Stellen) 
Infolge des Interims der Oper im Staatenhaus ergeben sich für die 
Orchesterwarte zusätzliche und aufwändigere Transporte der 
Instrumente und des Orchestermobiliars zwischen den verschiedenen 
Spielstätten Philharmonie, Probensaal Stolberger Straße und dem 
Staatenhaus sowie innerhalb des Staatenhauses zwischen den Sälen 1, 
2 und 3 und zwischen den Lagerflächen und den Backstage-Bereichen . 
Zum Stellenplan 2018 wurde eine zusätzliche Stelle „Orchesterwart/in“ 
zunächst befristet bis 31.12.2020 eingerichtet. Derzeit wird von einer 
Verlängerung des Bauprojektes und demnach des Interims bis zunächst 
Ende 2022 ausgegangen. Insofern ist die Befristung der Stelle 
„Orchesterwart/in“, EG 5 TVöD weiterhin bis zunächst 31.12.2022 zu 
verlängern. (Anlage 3)   
 
Die Veränderungen im Rahmen des Stellenplanes führen nicht zu einer 
Erhöhung des Zuschussbedarfes für das Gürzenich-Orchester.

47 Anlage 4

4161 Zeichen

S t e l l e n s o l l   2 0 1 9
          15.08.2018 (11:41:02)                     
                               Seite:     1
          
                                                          Stand: 01.01.2019
          
          
          47           Orchester                                                    Tpl:                                       
          
          
          
          
Planstellen Beschäftigte
          
                      2019              2018
          
                      1,00              1,00     Direktor/in Bühnen/Orchster              FEST
                      1,00              1,00     Dramaturg/in                             FEST
                      9,00              9,00     Erste/r Konzertmeister/in                FEST
                      1,00              1,00     Generalmusikdirektor/in                  FEST
                      1,00              1,00     Geschäftsführ. Direktor/in               FEST
                      5,00              5,00     Künstlerisch Beschäftigte/r              FEST
                      1,00              1,00     Persönliche/r Referent/in                FEST
                      1,00              1,00     Verwaltungsbeschäftigte/r                E10
                      1,00              1,00     Verwaltungsbeschäftigte/r                E9A
                      1,50              1,50     Verwaltungsbeschäftigte/r                E7
                      1,00              1,00     Verwaltungsbeschäftigte/r                E6
                    122,00            122,00     Städt. Musiker/in                        ORCH
          
                    145,50            145,50
          
          
          
          Planstellen Beschäftigte (gewerblich-technisch)
          
                      2019              2018
          
                      1,00              1,00     Orchesterwart/in                         E5+Z VHZ
                      3,00              3,00     Orchesterwart/in                         E5
                      0,50              0,50     Platzanweiser/in / Garderobenkraft       E3
                      0,50              0,50     Platzanweiser/in / Garderobenkraft       E3  ( KW )
          
                      5,00              5,00
          
          
          
          befristete Planstellen und Personalkredite
          
                      2019              2018                                                                           Befristung
          
                      1,00              0,00     Orchesterwart/in                         E5                           31.12.2022
                                                 Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem
                                                 Interim
                                                 befristet für die Dauer der vom Rat
                                                 beschlossenen Maßnahme, derzeit
          
                      0,00              1,00     Orchesterwart/in                         E5                           31.12.2020
                                                 Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem
                                                 Interim
                                                 befristet für die Dauer der vom Rat
                                                 beschlossenen Maßnahme, derzeit
          
                      1,00              1,00     Personalkredit über        60.000,00  EUR
                                                 PK FüR 6 MUSIKPRAKTIKANTEN ,
                                                 1 PRAKTIKANTEN FüR öFFENTLICH-
                                                 KEITSARBEIT SOWIE FüR AUSHILFSKRÄFTE ZUR
                                                 DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTES "GO LIVE"
                                                 (RD: 34 000 EURO WERDEN REFINANZIERT)
          
                      2,00              2,00
          
          
          
          Gesamtsummen
          
                      2019              2018
          
                    152,50            152,50

Beratungsverlauf (5)

11.09.2018 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2018 Unterausschuss Stellenplan
TOP 2.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 2.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.10.2018 Finanzausschuss
TOP 9.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2018 Rat
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2733/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.09.2018
Erstellt
17.08.2018 08:06