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V/0428/2025

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2025)

Vorlagen 25.06.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 03.09.2025, TOP 3

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1840 Zeichen

Anlage A zur V/0428/2025 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung 
von Zuschüssen für entwicklungspolitische Veranstaltungen auf Grundlage der Richtlinien der 
Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einem 
Zuschuss von 500 € entscheidet der Hauptausschuss über die Zuschussvergabe. Die Zuschuss-
empfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 24.06.2025 beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen-
hänge. 
 
Das Teilziel lautet: 
Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische 
Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför-
dert werden. 
Zielerreichung: 
Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 23.000 € zur Verfügung. Diese 
Mittel werden im Wesentlichen Vereinen und Initiativen für die Durchführung entwicklungspoliti-
scher Projekte zur Verfügung gestellt. Unter anderem werden Projekte gefördert, die Rahmen der 
jährlichen entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihen im Herbst stattfinden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale 
Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig

Beschlussvorlage

2932 Zeichen

V/0428/2025 
V/0428/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2025) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.09.2025 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Im Rahmen der entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihe 2025 zum Thema „Menschenrechte“ 
werden folgende Zuschüsse gewährt: 
 
 
Nr. Antragsteller Projekt Beantragt 
 
Zuschuss 
V-2-2025 Dafur-Hilfe e.V. Bildung ist Menschenrecht 
 
500,00 € 500,00 € 
 
V-3-2024 Vamos e.V. 
und weitere 
Kooperations-
partner*innen 
Menschenrechte unter Druck (Podi-
umsdiskussion) 
 
Wer ihr Land raubt, nimmt ihr Leben 
– Menschenrechte für indigen Völker 
(Online-Veranstaltung) 
 
„Menschenrechte unter Druck (Knei-
penquiz) 
 
3.452,29 € 3.452,29 
. 
V-6-2025 Institut für 
Theologie und 
Politik 
Was bleibt von der Idee der Men-
schenrechte? Autoritarisierung in 
Lateinamerika und Europa 
 
500,00 € 500,00 € 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
26.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dohr 
Telefon: 492-3323 
Dohr@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0428/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politi-
sche Gremien, internationa-
le Beziehungen 
2025 4452,29 €  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
   
 
Begründung: 
 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom 
Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwick-
lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förderung“ zu bera-
ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates beschließt der Hauptausschuss über die Ver-
wendung der zur Verfügung stehenden Mittel ab einer Zuschusshöhe von 500,00 €. Liegt der Zu-
schuss unter 500,00 €, entscheidet gemäß Ziffer 6.2 der o.g. Richtlinien die Verwaltung nach Anhö-
rung des aus bis zu 4 Mitgliedern des Beirates bestehenden Vorprüfungsausschusses. 
 
Gemäß Ziffer 4.1.1. der Richtlinien werden u.a. Projekte gefördert, die im Rahmen einer Veranstal-
tungsreihe zu einem vom Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit jährlich neu festzule-
genden Schwerpunktthema durchgeführt werden. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusam-
menarbeit hat in diesem Jahr die Veranstaltungsreihe unter das Thema „Menschenrechte“ gestellt. 
Die Veranstaltungsreihe findet statt in der Zeit vom 27.10. – 30.11.2025. 
 
Es sind insgesamt 15 Anträge mit einer Gesamtantragssumme von 5.729,29 € eingegangen.  
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 über die 
Anträge beraten und empfiehlt dem Hauptausschuss, über die Zuschussanträge ab einer Antrags-
summe von 500,00 € wie aufgelistet zu entscheiden. 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

03.09.2025 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0428/2025
Typ
Vorlagen
Datum
25.06.2025
Erstellt
05.06.2025 11:58