A-W/0036/2022
Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Münster-Nienberge
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
1426 Zeichen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN,-- An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster STAQT MÜNSTER 3 0. NOV. 2022 ,,4-'h/ /003_6/202 2. Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Münster-Nienberge Die Be:r:irksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung möge prüfen, ob nach Bezug des neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem dann freigewordenen Gelände ein Gesundheitszentrum errichtet werden kann. Begründung: 1 Unter anderem aufgrund einer Überalterung des Stadtteiles und des geplanten neuen Wohngebietes in Nienberge er,gibt sich ein erhöhter Raumbedarf für Einrichtungen des Gesundheitswesens (Praxen). Diese haben in Nienberge keine Entwicklungsmöglichkeiten. Dieses Grundstück bietet eine gute Möglichkeit, in Nienberge perspektivisch eine ausreichende Patlentenversorqunq zu gewährleisten. Bei zukünftigen Planungen wäre eine optische Anpassung an den Neubau des Lydia-Zentrums wünschenswert. Gezeichnet: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Jörg Nathaus Dr. Hedwig Wening Josef Freitag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER in der BV West Grünes Zentrum • Windlhorststr. 7 • 48143 Münster tt 0251-8995810 • ~ 0251-8995815 ri/J bv-west@gruene-muenster.de hllps://www.gruene-muensler.de 30. November 2022 - 1/1 -
Zwischenmitteilung der Verwaltung vom 06.11.2023
2240 Zeichen
61.32.0008 Herr Köster Siedt Münster o, em~ I Eing. 0 tJöV. '2Q23 06.11.2023 61 55 An die Bezirksvertretung Münster-vve_sr:~;;:~~~-- r, !' t: ?, l ,·;~ . r .v ) r ·-:..~j } f·'.'J~ ... 't.\ ~\. ,,.." 1 ... _ , 1 ~· .. ) .über 111 '\t1 NOV, 2023 b . Amt W;- 8ü,:Jt r- u. Hat .. ~0'1vlce ungW Zwischenmitteilung zum Antrag Nr. Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Münster-Nienberge Sehr geehrte Damen und Herren, mit Antrag vom 30.11.2022 wurde die Verwaltunq gebeten zu prüfen, ob nach Bezug des neuen Feuerwehrgerätehauses am Vögedingplatz auf dem dann freigewordenen Grundstück an der Kurneystraße ein Gesundheitszentrum errichtet werden kann. Hierzu möchte ich Sie über den aktuellen Zwischenstandpnformieren: Der Auszug der Feuerwehr aus dem bisherigen Gerätehaus ist für das vierte Quartal 2024 geplant. Das Stadtplanungsamt klärt derzeit in Abstimmung mit dem Amt für Immobilienmanagement und weiteren .Fachämtern die Rahmenbedingungen für eine Nachfolgenutzung des Grundstücks an der Kurneystraße. Gn,mdlage hierfür ist auch das 2020 finalisierte Stadtteilentwicklungskonzept, das gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Nienberge und Häger entwickelt wurde (vgl. V/0408/2020). Erste Untersuchungen hinsichtlich einer Nachfolgenutzung wurden bereits durchgeführt bzw. veranlasst. Zu prüfen ist dabei u.a. · eine Nutzung durch städtische Ämter. Eine erste städtebauliche Analyse des Grundstücks hat ergeben, dass einige Gründe gegen die Ansiedlung eines. Gesundheitszentrums an diesem Standort sprechen. So ist das bauliche Potenzial der Fläche durch die westlich bestehende, grenzständige Bebauung und die geringe Grundstücksgröße von nur 502 m2 beschränkt. Hinzu kommt, dass eine solche Nutzung a,us dem Gesundheitssektor einen erheblichen Stellplatzbedarf auslöst, welcher auf I dem Grundstü<;:k nur schwer gedeckt werden kann. Bei der Bewertung möglicher langfristiger Nutzungen am o.g. Standort sind insbesonderJ auch immobili_enwirtschaftliche Belange von Bedeutung: Bevor eine abschließende Einschätzung · erfolgen kann, sind daher weitere Untersuchungen, wie etwa eine umfassende Analyse der Bausubstanz, erforderlich. Über das weitere Verfahren wird die Verwaltung im Anschluss informieren.
Stellungnahme der Verwaltung vom 05.09.2024
4173 Zeichen
61.32.0008 Herr Köster STADT MÜNSTER .- 2. OKT. 2024 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West An die Bezirksvertretung Münster-West über III A-'vJ I 003b J 1012 Stadt Münster D .8mat rn Ei~ , Mitteilung der Verwaltung zum Antrag Nr. A-W/0036/2022 vom 30.11.2022 Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Münster-Nienberge 05.09.2024 61 55 . \ Sehr geehrte Damen und Herren, mit Antrag vom 30.11.2022 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob nach Bezug des neuen Feuerwehrgerätehauses am Vögedingplatz auf dem dann freiwerdenden Grundstück an der Kurneystraße ein Gesundheitszentrum errichtet werden kann. Hierzu hat die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Westa m 01_.02'.2024 über den Zwischenstand informiert. Nach Abschluss weiterer Untersuchungen nehme ich zu dem o.g. Antrag wie folgt Stellung: Eine Analyse der bestehenden Gebäudesubstanz·hat ergeben, dass das Gebäude aufgrund des altersbedingten Gesamtzustandes, der Fluchtwegestruktur und der nicht-beheizten Gebäudeteile für eine Nachnutzung nicht geeignet ist. Daher soll das Bestandsgebäude nach dem Umzug der Feuerwehr rückgebaut werden. Das in Rede stehende Grundstück an der Kurneystraße liegt im Randbereich des Ortsteilzentrums, eingebettet in ein festgesetztes reines Wohngebiet. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 227: Nienberge - Ortskern setzt für das Grundstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr fest. Abweichende Nutzungen sind planungsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße von lediglich 502 m2 und der grenzständigen Bebauung auf dem benachbarten Grundstück ist die bauliche Ausnutzung an diesem Standort deutlich eingeschränkt Zudem sind Probleme hinsichtlich der Grundstückszufahrt und des Nachweises der erforderlichen Stellplätze (insbesondere bei einer Nachnutzung durch ein Gesundheitszentrum o.ä.) zu erwarten. Da das Grundstück außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches für den Stadtteil„liegt, wären bei einer Einzelhandelsnutzung (nur bei einer Änderung des Bebauungsplanes möglich) daher grundsätzlich nur nicht zentrenrelevante Sortimente denkbar. Auch für eine Gemeinbedarfsnutzung auf dem Grundstück ist aufgrund der o.g. baulichen Einschränkungen sowie der Lage des Standortes außerhalb des Stadtteilzentrums in einem Wohngebiet keine besondere Eignung gegeben. Einer Vergrößerung des Standortes, z.B. durch Zukauf der benachbarten Grundstücke, stehen eigentumsrechtliche Hemmnisse, das Fehlen eines konkreten Bedarfs sowie · hohe Grupderwerbskosten entgegen. Eine.: qualitative Nachnutzung des o.g. Grundstücks scheitert somit an rechtlichen (Bebauungsplan), tatsächlichen (Fläc;:hengröße und Ausnutzbarkeit) und finanziellen Aspekten. Nutzungsstrukturell bietet sich für den Einzelstandort an der Kurneystraße insbesondere eine Wohnnutzung als Arrondierung des bestehenden Wohngebietes an. Eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 245: Nienberge - Ortskern ist aufgrund der Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes einer Bebauungsplanänderung für ein einzelnes 1- .. . . ~ ,- t • . • : ~ ; ,:. .• a ! ; 2, : , . ,·\ l, \ 1 ,, . + - 1 Grundstück gegeraüber q~rn 'g,i ~1ngen städtebaulichen Nutzen -nicht a~gezeigt. Für eine Wohnnutzung am lo.g. Standort kann allerdings der Befreiungstatbestandi nach § 31 Abs. 3 ' ' • ' ' ·. . 1 Ba1:1GB verfangen\ wonach 'lm Einzelfall vori 'den Festsetzungen· des Bebauungsplans ' ' ' zuqunsten des Wohnungsbaus befreit werden kann. Unter Abwägung der o.g. Hemmnisse ist - insbesondere unter Wirtschaftlichkeitsaspekten - die zu empfehlende Lösung der Abbruch des Bestandsgebäudes sowie die Vergabe des Grundstücks mit der Aussicht auf eine Befreiung nach§ 31 Abs. 3 BauGB zu Wohnzwecken. Hierzu sind im Vorfeld verschiedene „Qualitätsmaßgaben" hinsichtlich des baulichen Volumens und der Gestaltung zu formulieren, die über den Kaufvertrag fixiert werden, da der o.g. Bebauungsplan hierzu keine Festsetzungen trifft. Ein Gesundheitszentrum am Standort an der Kurneystraße ist aus den genannten Gründen nicht realisierbar. Der o.g. Antrag wird als erledigt angesehen . . \ ' - - ;' ', • I\ .
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kurneystraße
- Vögedingplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0036/2022
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 01.12.2022
- Erstellt
- 01.12.2022 09:07