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A-W/0036/2022

Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Münster-Nienberge

Antrag an die BV West 01.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.11.2024, TOP 10.1

Originalantrag

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Zwischenmitteilung der Verwaltung vom 06.11.2023

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Stellungnahme der Verwaltung vom 05.09.2024

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Originalantrag

1426 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER 
Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDNIS90 
DIE GRÜNEN,-- 
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 
Münster-West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
STAQT MÜNSTER 
3 0. NOV. 2022 
,,4-'h/ /003_6/202 2. 
Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Münster-Nienberge 
Die Be:r:irksvertretung möge beschließen: 
Die Verwaltung möge prüfen, ob nach Bezug des neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem dann 
freigewordenen Gelände ein Gesundheitszentrum errichtet werden kann. 
Begründung: 
1 
Unter anderem aufgrund einer Überalterung des Stadtteiles und des geplanten neuen Wohngebietes in 
Nienberge er,gibt sich ein erhöhter Raumbedarf für Einrichtungen des Gesundheitswesens (Praxen). Diese 
haben in Nienberge keine Entwicklungsmöglichkeiten. Dieses Grundstück bietet eine gute Möglichkeit, in 
Nienberge perspektivisch eine ausreichende Patlentenversorqunq zu gewährleisten. 
Bei zukünftigen Planungen wäre eine optische Anpassung an den Neubau des Lydia-Zentrums 
wünschenswert. 
Gezeichnet: 
Für die Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Anke Pallas, Fraktionssprecherin 
Kai Bleker 
Karina Kuschewski 
Jörg Nathaus 
Dr. Hedwig Wening 
Josef Freitag 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER in der BV West 
Grünes Zentrum • Windlhorststr. 7 • 48143 Münster 
tt 0251-8995810 • ~ 0251-8995815 
ri/J bv-west@gruene-muenster.de 
hllps://www.gruene-muensler.de 
30. November 2022 
- 1/1 -

Zwischenmitteilung der Verwaltung vom 06.11.2023

2240 Zeichen

61.32.0008 
Herr Köster 
Siedt Münster 
o, em~ I 
Eing. 0 tJöV. '2Q23 06.11.2023 
61 55 
An die Bezirksvertretung Münster-vve_sr:~;;:~~~-- r, !' t: ?, l ,·;~ . r .v ) r ·-:..~j } f·'.'J~ ... 't.\ ~\. ,,.." 1 ... _ , 1 ~· .. ) 
.über 111 '\t1 NOV, 2023 b 
. Amt W;- 8ü,:Jt r- u. Hat .. ~0'1vlce 
ungW 
Zwischenmitteilung zum Antrag Nr. 
Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Münster-Nienberge 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Antrag vom 30.11.2022 wurde die Verwaltunq gebeten zu prüfen, ob nach Bezug des 
neuen Feuerwehrgerätehauses am Vögedingplatz auf dem dann freigewordenen Grundstück 
an der Kurneystraße ein Gesundheitszentrum errichtet werden kann. 
Hierzu möchte ich Sie über den aktuellen Zwischenstandpnformieren: 
Der Auszug der Feuerwehr aus dem bisherigen Gerätehaus ist für das vierte Quartal 2024 
geplant. Das Stadtplanungsamt klärt derzeit in Abstimmung mit dem Amt für 
Immobilienmanagement und weiteren .Fachämtern die Rahmenbedingungen für eine 
Nachfolgenutzung des Grundstücks an der Kurneystraße. Gn,mdlage hierfür ist auch das 2020 
finalisierte Stadtteilentwicklungskonzept, das gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern 
aus Nienberge und Häger entwickelt wurde (vgl. V/0408/2020). 
Erste Untersuchungen hinsichtlich einer Nachfolgenutzung wurden bereits durchgeführt bzw. 
veranlasst. Zu prüfen ist dabei u.a. · eine Nutzung durch städtische Ämter. Eine erste 
städtebauliche Analyse des Grundstücks hat ergeben, dass einige Gründe gegen die 
Ansiedlung eines. Gesundheitszentrums an diesem Standort sprechen. So ist das bauliche 
Potenzial der Fläche durch die westlich bestehende, grenzständige Bebauung und die geringe 
Grundstücksgröße von nur 502 m2 beschränkt. Hinzu kommt, dass eine solche Nutzung a,us 
dem Gesundheitssektor einen erheblichen Stellplatzbedarf auslöst, welcher auf I dem 
Grundstü<;:k nur schwer gedeckt werden kann. 
Bei der Bewertung möglicher langfristiger Nutzungen am o.g. Standort sind insbesonderJ auch 
immobili_enwirtschaftliche Belange von Bedeutung: Bevor eine abschließende Einschätzung 
· erfolgen kann, sind daher weitere Untersuchungen, wie etwa eine umfassende Analyse der 
Bausubstanz, erforderlich. 
Über das weitere Verfahren wird die Verwaltung im Anschluss informieren.

Stellungnahme der Verwaltung vom 05.09.2024

4173 Zeichen

61.32.0008 
Herr Köster 
STADT MÜNSTER 
.- 2. OKT. 2024 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
An die Bezirksvertretung Münster-West 
über III 
A-'vJ I 003b J 1012 
Stadt Münster 
D .8mat rn 
Ei~ , 
Mitteilung der Verwaltung zum Antrag Nr. A-W/0036/2022 vom 30.11.2022 
Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Münster-Nienberge 
05.09.2024 
61 55 
. \ 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Antrag vom 30.11.2022 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob nach Bezug des 
neuen Feuerwehrgerätehauses am Vögedingplatz auf dem dann freiwerdenden Grundstück 
an der Kurneystraße ein Gesundheitszentrum errichtet werden kann. 
Hierzu hat die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Westa m 01_.02'.2024 
über den Zwischenstand informiert. Nach Abschluss weiterer Untersuchungen nehme ich zu 
dem o.g. Antrag wie folgt Stellung: 
Eine Analyse der bestehenden Gebäudesubstanz·hat ergeben, dass das Gebäude aufgrund 
des altersbedingten Gesamtzustandes, der Fluchtwegestruktur und der nicht-beheizten 
Gebäudeteile für eine Nachnutzung nicht geeignet ist. Daher soll das Bestandsgebäude nach 
dem Umzug der Feuerwehr rückgebaut werden. 
Das in Rede stehende Grundstück an der Kurneystraße liegt im Randbereich des 
Ortsteilzentrums, eingebettet in ein festgesetztes reines Wohngebiet. Der rechtskräftige 
Bebauungsplan Nr. 227: Nienberge - Ortskern setzt für das Grundstück eine 
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr fest. Abweichende Nutzungen 
sind planungsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig. 
Aufgrund der geringen Grundstücksgröße von lediglich 502 m2 und der grenzständigen 
Bebauung auf dem benachbarten Grundstück ist die bauliche Ausnutzung an diesem Standort 
deutlich eingeschränkt Zudem sind Probleme hinsichtlich der Grundstückszufahrt und des 
Nachweises der erforderlichen Stellplätze (insbesondere bei einer Nachnutzung durch ein 
Gesundheitszentrum o.ä.) zu erwarten. Da das Grundstück außerhalb des zentralen 
Versorgungsbereiches für den Stadtteil„liegt, wären bei einer Einzelhandelsnutzung (nur bei 
einer Änderung des Bebauungsplanes möglich) daher grundsätzlich nur nicht 
zentrenrelevante Sortimente denkbar. Auch für eine Gemeinbedarfsnutzung auf dem 
Grundstück ist aufgrund der o.g. baulichen Einschränkungen sowie der Lage des Standortes 
außerhalb des Stadtteilzentrums in einem Wohngebiet keine besondere Eignung gegeben. 
Einer Vergrößerung des Standortes, z.B. durch Zukauf der benachbarten Grundstücke, stehen 
eigentumsrechtliche Hemmnisse, das Fehlen eines konkreten Bedarfs sowie · hohe 
Grupderwerbskosten entgegen. 
Eine.: qualitative Nachnutzung des o.g. Grundstücks scheitert somit an rechtlichen 
(Bebauungsplan), tatsächlichen (Fläc;:hengröße und Ausnutzbarkeit) und finanziellen 
Aspekten. Nutzungsstrukturell bietet sich für den Einzelstandort an der Kurneystraße 
insbesondere eine Wohnnutzung als Arrondierung des bestehenden Wohngebietes an. Eine 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 245: Nienberge - Ortskern ist aufgrund der 
Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes einer Bebauungsplanänderung für ein einzelnes

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. + - 1 
Grundstück gegeraüber q~rn 'g,i ~1ngen städtebaulichen Nutzen -nicht a~gezeigt. Für eine 
Wohnnutzung am lo.g. Standort kann allerdings der Befreiungstatbestandi nach § 31 Abs. 3 ' ' • ' ' ·. . 1 
Ba1:1GB verfangen\ wonach 'lm Einzelfall vori 'den Festsetzungen· des Bebauungsplans 
' ' ' zuqunsten des Wohnungsbaus befreit werden kann. 
Unter Abwägung der o.g. Hemmnisse ist - insbesondere unter Wirtschaftlichkeitsaspekten - 
die zu empfehlende Lösung der Abbruch des Bestandsgebäudes sowie die Vergabe des 
Grundstücks mit der Aussicht auf eine Befreiung nach§ 31 Abs. 3 BauGB zu Wohnzwecken. 
Hierzu sind im Vorfeld verschiedene „Qualitätsmaßgaben" hinsichtlich des baulichen 
Volumens und der Gestaltung zu formulieren, die über den Kaufvertrag fixiert werden, da der 
o.g. Bebauungsplan hierzu keine Festsetzungen trifft. 
Ein Gesundheitszentrum am Standort an der Kurneystraße ist aus den genannten Gründen 
nicht realisierbar. Der o.g. Antrag wird als erledigt angesehen . 
. \ ' 
- - ;' ', 
• I\ .

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kurneystraße
  • Vögedingplatz

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Details

Aktenzeichen
A-W/0036/2022
Typ
Antrag an die BV West
Datum
01.12.2022
Erstellt
01.12.2022 09:07