Mandari Insight

0184/2026

Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/ Wilhelm-Hoßdorfstr. , 50676 Köln - Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026, TOP 10.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 Auszug Niederschrift BV 1 Innenstadt vom 29.01.2026

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Beteiligungskonzept

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Anlage 3 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1475 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
In der Kölner Innenstadt soll ein neues Suchthilfezentrum (SHZ) errichtet werden. Das Vorhaben ist 
durch eine hohe fachliche, soziale und emotionale Komplexität geprägt. Ziel ist es daher, Anwohnende, 
Schulen und weitere Betroffene frühzeitig, kontinuierlich und transparent zu informieren und dort, wo 
Gestaltungsspielräume bestehen, Beteiligungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Formaten anzubieten.. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 Auszug Niederschrift BV 1 Innenstadt vom 29.01.2026

26664 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Andrea Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 02.02.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 29.01.2026  
öffentlich 
3.11 Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/ 
Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln - Bedarfsfeststellungs- und Vorpla-
nungsbeschluss 
0184/2026 
Änderungsantrag: Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grund-
stück Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln – Bedarfsfeststel-
lungs- und Vorplanungsbeschluss, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD 
und Volt 
AN/0208/2026 
Frau Bezirksbürgermeisterin Cazier betont, dass die Drogenproblematik kein Schick-
sal sei, sondern man als Stadtgesellschaft und Politik handeln könne und dies drin-
gend und entschlossen tun müsse. Man mache sich gemeinsam mit Stadtspitze, Rat 
und Verwaltung auf den Weg, um dieses Problem zu lösen. Die aktuelle Situation um 
den Neumarkt belaste die Stadtgesellschaft und sei für die Drogenkranken, die Teil 
der Gesellschaft sind, eine humanitäre Zumutung. Daher brauche man dringend ein 
Suchthilfezentrum. Der Standort Perlengraben sei nicht perfekt, aber es gebe in der 
dichtbesiedelten Innenstadt keinen perfekten Standort. Er gebe eine reale Möglichkeit 
wirksame Hilfe auf den Weg zu bringen, den öffentlichen Raum in der Innenstadt zu 
entlasten und den Drogenkranken ein wenig Würde zurückzugeben. Es gebe dennoch 
Fragen und Forderungen zur konkreten Umsetzung, die die Bezirksvertretung Innen-
stadt sehr ernst nehme.  
 
Herr Beigeordneter Dr. Rau betont, dass gerade das Ausmaß an Umgang mit illegalen 
Substanzen und die große Not der Betroffenen dramatisch sei und auch die Angehöri-
gen und die Menschen in der Öffentlichkeit betreffe, die sich oft machtlos fühlen. Ein 
wesentliches Merkmal der aktuellen Entwicklung sei die Veränderung der führenden 
Substanz, gerauchtes Kokain (Crack) und die daraus resultierende neue Dynamik mit 
einem häufig hochfrequenten Konsum und Präsenz auch im öffentlichen Raum. Daher 
habe Köln ein erweitertes Suchthilfekonzept erstellt, womit die Not der Schwerstkran-
ken reduziert und der öffentliche Raum befriedet werden soll, indem die Drogenszene 
soweit wie möglich zurückgedrängt werden soll. Das bestehende Suchthilfeprogramm 
werde perspektivisch um drei Suchthilfezentren ergänzt, die Aufenthaltsmöglichkeiten

auch nachts und an Wochenenden bieten. Ein Suchthilfezentrum müsse nach Exper-
tenmeinung szenenah sein, um angenommen zu werden, dies bedeute in der Nähe 
des Neumarktes. In einem Radius von einem Kilometer um den Neumarkt sei ein 
Standort gesucht worden, der schnell umgesetzt werden könne und Planungssicher-
heit von mindestens fünf Jahren biete. Nach Prüfung von dreizehn Standorten erfülle 
lediglich der Standort Perlengraben diese Kriterien. Er weist auf das Beteiligungskon-
zept (Anlage 1 der Beschlussvorlage) hin, welches deutlich macht, dass eine Beteili-
gung zu vielen Fragen der Gestaltung, nicht aber zur Standortwahl dem Rat vorge-
schlagen werde. In weiteren Beschlussvorlagen sollen die weiter ausdifferenzierten 
Merkmale u.a. auch die Finanzierung vorgelegt werden.  
 
Frau Stolle, Die Linke, fragt, ob ein Totalunternehmen beauftragt und in Modulbau-
weise gebaut werden soll. 
 
Herr Weber, CDU, erklärt, dass es schwierig sei, die Must-Have Kriterien zu prüfen, 
da detaillierte Informationen schrittweise gegeben würden und kein ganzheitliches 
Konzept vorgelegt werde. Er weist darauf hin, dass bereits 2010 die Uni Frankfurt be-
richtet, dass Crack in ganz Deutschland angekommen sei und Europa seit 2015 geflu-
tet werde. Das Problem sei folglich nicht neu, es sei nicht gut, dass es noch kein Kon-
zept gebe, dennoch überwiege für ihn, dass es nun entschlossen angegangen werde. 
Er stellt umfangreiche Fragen zu Anzahl der Drogenkranken, Anzahl der Drogenhilfe-
zentren, weiterem Ausbauplan, Finanzierung, erfolgskritischen Elementen, geprüften 
Standorten, Kriterien der Prüfung, Absprachen und Maßnahmen zwischen Stadt und 
Polizei, Abstimmungen mit Region und Land NRW und Vertrauen der Kölnerinnen und 
Kölner in die Fachverwaltung. 
 
Frau Werrmann, AfD, fragt nach dem Pullfaktor für Köln. Es müsse das Ziel sein, dass 
Köln drogenfrei werde. 
 
Herr Meurers, Seniorenvertretung, erinnert an einen Standortvorschlag im Bereich des 
Kaufhof-Parkhauses aus 2017 und weist darauf hin, dass man die Bevölkerung früher 
hätte einbeziehen müssen.  
 
Frau Hacker, Jugendvertreterin, fragt wie genau die Beteiligung der Schülerinnen und 
Schüler erfolgen soll. Sie erlebe derzeit, dass viele nicht wissen, was dort passiere.  
 
Herr Beigeordneter Dr. Rau geht auf die zahlreichen Nachfragen aus der Bezirksver-
tretung ein und bestätigt, dass die Vergabe an einen Totalunternehmer und die Modul-
bauweise im Gespräch seien, da man relativ schnell starten möchte. Er führt weiter 
aus, dass ca. 1.200 Menschen Kund*innen, Patient*innen des Drogenkonsumraums 
seien. Aktuell sei die Festlegung der richtigen endgültigen Anzahl der Suchthilfezen-
tren, das Zahlenspiel im Verhältnis zu Zürich, nachrangig. Man wolle mit einem Sucht-
hilfezentrum starten und perspektivisch relativ schnell zwei weitere Suchthilfezentren 
bilden. Der Drogenkonsumraum in Kalk soll zeitnah in Betrieb gehen und auch zeitnah 
mit der Planung zum Ausbau als Suchthilfezentrum begonnen werden. Zunächst soll 
das erste Suchhilfezentrum starten und mit den Erfahrungen wolle man weiter planen. 
In einer Debatte im Rat wurde thematisiert, dass die Grundsteuererhöhung auch für 
die wichtigen sozialen Herausforderungen verwendet werden soll. Die Finanzierung 
sei derzeit weder in der Höhe noch in der Deckung konkret. Diese Aufgabe haben alle 
miteinander. Das Rotationsprinzip werde vom Züricher Modell nicht umgesetzt, so-
lange es nur ein Suchthilfezentrum gebe. Herr Beigeordneter Dr. Rau weist aber auch 
auf die vielen anderen Angebote in Köln hin, sodass sich nicht alles auf diesen einen 
Standort konzentriere. Zürich habe eine bessere Versorgung der obdachlosen Men-
schen, daher sei in Köln die 24/7 Angebotssituation noch wichtiger als in Zürich. Zu

den Auswahlkriterien für den Standort verweist er auf die Beschlussvorlage mit An-
lage. Der Betrieb eines Drogenkonsumraumes sehe zwingend einen Kooperationsver-
trag vor. Die Sicherheit und Sauberkeit sei allen Akteuren sehr wichtig. Das helfende 
Angebot müsse durch ein repressives, kontrollierendes Angebot ergänzt werden und 
sei Gegenstand des Kooperationsvertrages. Mit dem Land sei man über den Städte-
tag im Austausch. Er ist dort Vorsitzender des Gesundheitsausschusses. Man wün-
sche sich vom Land das Einwirken auf den Bundesgesetzgeber im Hinblick auf eine 
legale ärztliche Vergabe eines Substituts oder des Originalstoffs, wie es bei den Opia-
ten der Fall sei. Zudem sollen Regelungen gefunden werden, wie eine mögliche Kom-
pensation von Nichtkölnerinnen und Nichtkölnern, die aus den Nachbarkreisen nach 
Köln kommen, erfolge. Die Sorgen der Menschen nehme er ernst. Wenn das Suchthil-
fezentrum erfolgreich sei, werde man ernst genommen. Für Pullfaktoren gebe es laut 
den Fachleuten keinen Nachweis. Es würden, wie jetzt auch, einige Nichtkölner*innen 
kommen. Eine drogenfreie Gesellschaft sei wünschenswert, aber nicht die Realität. 
Man müsse sich mit der Realität befassen. Zürich habe ein eigenes Suchthilfezentrum 
für Nichtzüricher*innen geöffnet und versuche mit den umliegenden Kantonen eine 
Kostenbeteiligung abzustimmen. Auch andere Kommunen seien zum Ergebnis ge-
kommen, dass sich ein solches Angebot an alle richten müsse. Die Beteiligung der 
Bevölkerung erfolge frühzeitig, nämlich rund ein Jahr vor der voraussichtlichen Inbe-
triebnahme. Nach dem vorbereitenden Prüfen wurde die Öffentlichkeit informiert. Im-
mer werde es den Betroffenen so erscheinen, dass sie sich zu spät einbezogen füh-
len. Bei einer Million Menschen sei ihm kein geeignetes Verfahren bekannt, dass alle 
bei einer Standortauswahl beteiligt werden können und eine Einigung auf Standorte 
erfolge. Am 30.01.2026 finde ein Gespräch mit einigen Schulleitungen statt, danach 
auch mit Schüler*innenvertretenden. Er möchte dies auch als Chance nutzen, über-
haupt über das Thema Drogen im Austausch zu sein.  
 
Herr Goss, B90/Die Grünen, bittet die Schüler*innen bereits im Gespräch mit den 
Schulleitungen einzubinden. Er betont, dass die Gesellschaft die Aufgabe habe, sich 
dieses Themas anzunehmen und nicht nur auf die 1000 Schwerstkranken zu 
schauen. Er wünscht sich, dass auch der Rat die Kraft finde und über das Suchthilfe-
zentrum hinaus Programme aufgelegt werden, die das Thema insgesamt in die Ge-
sellschaft hineintragen.  
 
Herrn Polat, SPD, ist wichtig, dass ein Gleichgewicht bestehe zwischen Unterstützung 
der Menschen in höchster Not, die um den Neumarkt herum dort Drogen konsumie-
ren, und gleichzeitig der Gestaltung des öffentlichen Raums, dass er für alle ein Wohl-
fühlraum sei. Die Bezirksvertretung Innenstadt müsse die Interessen der gesamten In-
nenstadt und auch der Anwohnenden ernst nehmen. Der Stadtbezirk Innenstadt profi-
tiere nur von einer Lösung, die im Stadtbezirk szenenah liege. Er betont, dass Öffent-
lichkeitsarbeit auch das Bewusstsein dafür schärfen müsse, dass der Mensch Mensch 
sei und alle gleich seien. 
 
Herr Dr. Höver, Bürgeramt Innenstadt, weist darauf hin, dass Film- und Tonaufnah-
men vor Sitzungsbeginn der Sitzungsleitung anzukündigen sind und nur mit Zustim-
mung der Sitzungsleitung und des Gremiums erfolgen dürfen. 
 
Herr Meurers, Seniorenvertreter, ergänzt, dass Aufzeichnungen zu löschen seien und 
es verboten sei, diese in soziale Netzwerke zu stellen. 
 
Frau Ciba, B90/Die Grünen, stellt den umfassenden schriftlich vorliegenden Ände-
rungsantrag von B90/Die Grünen, SPD und Volt, der die Beschlussvorlage der Ver-
waltung ergänzt, vor.

Herr Cremer, SPD, führt aus, dass die Problematik in der Innenstadt um Schwerstdro-
genkranke seit vielen Jahrzehnten verfolgt werde, die Situation habe sich immer wei-
ter verschlimmert. Gemeinsam mit Stadtspitze und Polizeipräsident wolle man nun zur 
Lösung des Problems beitragen.  
 
Frau Gareis, Volt, betont, dass gleichzeitig suchtkranke Menschen Hilfe brauchen, An-
wohnende Sicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Der Ände-
rungsantrag sorge dafür, dass aus einer grundsätzlichen Entscheidung ein nachvoll-
ziehbares, überprüfbares Gesamtkonzept werde mit klarer Beteiligung, gesicherter Fi-
nanzierung, verbindlicher Evaluation und konkreten Lösungen für Spielplätze, Schul-
wege und Sicherheit. 
 
Herr Dr. Höver, Bürgeramt Innenstadt, weist darauf hin, dass im Februar notwendige 
Baumpflegearbeiten im Bereich der Wilhelm-Hoßdorf-Straße/Friedenstraße durchge-
führt würden. Es handele sich hierbei um Maßnahmen zur Sicherstellung der Ver-
kehrssicherheit des Baumbestandes, die im Rahmen der routinemäßigen Regelkon-
trolle des Baumbestandes festgestellt worden seien. 
 
 
Beschluss Änderungsantrag: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die Beschlussvor-
lage 0184/2026 wie folgt zu ergänzen: 
(Nach Beschlusspunkt 2 wird folgender Punkt eingefügt) 
2 a. Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren Planungsprozess ergänzend dar-
zustellen und mit der Bezirksvertretung Innenstadt zu erörtern, wie sich das 
Nutzungskonzept des Suchthilfezentrums konkret ausgestaltet. 
Dabei sollen – ohne Vorfestlegung für die spätere Ausführungsplanung – 
insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 
o die vorgesehenen Nutzungsarten (insbesondere Konsum, Aufenthalts-
/Ruhebereiche, Beratung, niedrigschwellige Versorgungsangebote wie z. 
B. Kleiderausgabe sowie hygienische Angebote), 
o die jeweils angesprochenen Nutzer*innengruppen, 
o der voraussichtliche zeitliche Umfang der Nutzung (Tagesverlauf, Verweil-
dauer,  
Spitzenzeiten), 
o mögliche Auswirkungen der einzelnen Nutzungen auf den öffentlichen 
Raum. 
 Der Begriff des „Umfeldes“ umfasst dabei neben der unmittelbaren Nachbar-
schaft des Standorts ausdrücklich auch angrenzende Quartiere, insbeson-
dere das Georgs-, Pantaleons- und Severinsviertel. 
(Nach Beschlusspunkt 2a wird folgender Punkt eingefügt) 
2 b. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, 
o ob und wie eine funktionale Trennung der unterschiedlichen Nutzungsbe-
reiche vorgesehen ist,

o wie Nutzungskonflikte (z. B. zwischen Konsum-, Ruhe- und Beratungsbe-
reichen) vermieden werden sollen, 
o welche Steuerungsmechanismen vorgesehen sind, um Überbelegungen, 
Wartesituationen oder Verlagerungseffekte in den öffentlichen Raum zu 
verhindern, insbesondere vor dem Hintergrund eines voraussichtlich 
mehrfach täglichen Verlassens der Einrichtung. 
o wie durch das Nutzungskonzept sowie durch begleitende sozialarbeiteri-
sche, präventive und ordnungsrechtlich zulässige Maßnahmen dazu bei-
getragen werden kann, Belastungen des Umfeldes durch beschaffungsbe-
dingte Delikte sowie andere Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu 
minimieren. 
(Nach Beschlusspunkt 2b wird folgender Punkt eingefügt) 
2 c. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Vorplanung sicherzustellen, 
dass das Suchthilfezentrum eine qualitätsvolle architektonische und stadt-
räumliche Gestaltung erhält. 
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: 
o eine gestalterische Fassadenlösung und/oder bauliche Begrünung, 
o der städtebauliche Kontext im Bereich der Auffahrt zur Severinsbrücke, 
o die räumliche und gestalterische Einbindung des benachbarten Interims 
der Feuerwache 1, 
o positive Referenzprojekte öffentlicher Zweckbauten, 
o Aspekte der Akzeptanz, Entstigmatisierung und Aufenthaltsqualität im öf-
fentlichen Raum. 
(Nach Beschlusspunkt 2c wird folgender Punkt eingefügt) 
2 d. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Suchthilfezentrum ein verbindliches 
Evaluationskonzept zu entwickeln und umzusetzen. 
Das Evaluationskonzept soll insbesondere umfassen: 
o Art und Umfang der Nutzung des Suchthilfezentrums, 
o Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und das direkte Umfeld, 
o Wechselwirkungen mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen, 
o qualitative Rückmeldungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Ein-
richtungen sowie beteiligten Akteur*innen und den Nutzer*innen des 
Suchthilfezentrums. 
 Die Ergebnisse der Evaluation sind der Bezirksvertretung Innenstadt sowie  
dem zuständigen Fachausschuss erstmals nach 12 Monaten und anschlie-
ßend nach 36 Monaten vorzulegen. 
(Nach Beschlusspunkt 2d wird folgender Punkt eingefügt) 
2 e. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Vorplanung und des Sicher-
heitskonzepts die Auswirkungen des Vorhabens auf Schulwege und Wege-
beziehungen von Kindern und Jugendlichen gesondert zu prüfen. 
Ziel ist es, Angsträume zu vermeiden und sichere, übersichtliche und kon-
fliktarme Wegeführungen zu gewährleisten.

Dabei sind insbesondere einzubeziehen: 
o Schulwegpläne und Erkenntnisse der Schulentwicklungs- und Verkehrs-
planung, 
o Maßnahmen der Beleuchtung, Wegeführung und Sichtbeziehungen, 
o präventive städtebauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen, 
o die Perspektiven betroffener Schulen, Schüler*innen- und Elternvertretun-
gen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe. 
(Nach Beschlusspunkt 2e wird folgender Punkt eingefügt) 
2 f. Durch den Wegfall der geplanten Spielfläche am Perlengraben wird die Ver-
waltung beauftragt, 
o die umliegenden Spielplätze (Im Dau, Max-Dietlein-Park, Hunnsgasse und 
weitere) insbesondere für die unter Sechsjährigen parallel zum Projektvor-
haben zu modernisieren und instand zu setzen. 
o die Öffnung und erweiterte Nutzung von Schulhöfen im Umfeld als ergän-
zende Ausgleichsmaßnahme umzusetzen. 
 Dabei ist die bestehende Beschlusslage des Rates zur Öffnung von Schulhö-
fen zugrunde zu legen. (Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als 
Spiel-, Sport- und Bewegungsräume, 0880/2021). 
  
 Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die hierfür erforderli-
chen personellen Ressourcen, insbesondere aus den Bereichen Jugendhilfe, 
Betreuung sowie Hausmeisterdienste, bereitgestellt und dauerhaft abgesi-
chert werden. 
(Nach dem letzten Beschlusspunkt 4 wird folgender Punkt eingefügt) 
5.  Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontext der Errichtung und des Betriebs 
des Suchthilfezentrums die Auswirkungen auf angrenzende KVB-Haltestel-
len gesondert zu betrachten und Maßnahmen zu ergreifen, um diese als si-
chere Verkehrs- und Aufenthaltsräume zu gewährleisten. 
Ziel ist es, zu verhindern, dass unterirdische oder abgelegene Haltestellen 
als Ausweichflächen für Drogenkonsum genutzt werden und sich zu erwei-
terten Angsträumen entwickeln. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die vorgesehenen Maßnahmen so-
wie deren Wirkung im Rahmen der Evaluation zu informieren. 
(Nach Beschlusspunkt 5 wird folgender Punkt eingefügt) 
6.  Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Umfeld des geplanten Suchthilfe-
zentrums gelegenen Schulen und Kindertageseinrichtungen ein begleitendes 
Präventions- und Aufklärungsprogramm zur Suchtvorbeugung aufzulegen. 
Das Programm soll federführend durch das Schulentwicklungsamt in Abstim-
mung mit der Jugendhilfe und unter Einbindung externer fachlicher Beratung 
entwickelt werden. 
Inhaltlich soll es sich an bewährten Ansätzen der frühen Suchtprävention ori-
entieren (u. a. dem Konzept „Was tun gegen Sucht“) und insbesondere:

o Grundlagen früher Vorsorge vermitteln, 
o Eltern und pädagogische Fachkräfte sensibilisieren, 
o auf Warnsignale und Hilfsangebote hinweisen. 
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu stärken und einen präven-
tiven Beitrag zur Vermeidung von Suchterkrankungen zu leisten. 
(Nach Beschlusspunkt 6 wird folgender Punkt eingefügt) 
7.   Die Umsetzung des Vorhabens, die begleitende Evaluation sowie ggf. erfor-
derliche Nachsteuerungen erfolgen unter Berücksichtigung der Beschluss-
lage der Bezirksvertretung Innenstadt gemäß Antrag AN/1129/2025 vom 
02.09.2025. 
Insbesondere ist die Bezirksvertretung Innenstadt entsprechend den dort for-
mulierten Anforderungen fortlaufend einzubeziehen. 
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag: 
Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, Volt und FDP gegen die AfD bei 
Enthaltung Die Linke und CDU zugestimmt. 
------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Ergänzte Beschlussvorlage: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Errichtung und 
zum Betrieb eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/ Wil-
helm-Hoßdorfstr., 50676 Köln zwecks Weiterentwicklung des Kölner Suchthil-
fekonzepts fest. 
Es ist vorgesehen, die Einrichtung durch einen Totalunternehmer errichten zu 
lassen.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Vorplanung des 
Grundstücks in Bezug auf die Umsetzbarkeit der Maßnahme und aller not-
wendigen Grundlagenermittlungen und Voruntersuchungen, die zur Vorberei-
tung der Vergabe an den Totalunternehmer notwendig sind (Leistungsphase 
1-2).  
2 a.  Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren Planungsprozess ergänzend 
darzustellen und mit der Bezirksvertretung Innenstadt zu erörtern, wie 
sich das Nutzungskonzept des Suchthilfezentrums konkret ausgestaltet. 
Dabei sollen – ohne Vorfestlegung für die spätere Ausführungsplanung 
– insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 
o die vorgesehenen Nutzungsarten (insbesondere Konsum, Aufent-
halts-/Ruhebereiche, Beratung, niedrigschwellige Versorgungsange-
bote wie z. B. Kleiderausgabe sowie hygienische Angebote), 
o die jeweils angesprochenen Nutzer*innengruppen, 
o der voraussichtliche zeitliche Umfang der Nutzung (Tagesverlauf, 
Verweildauer, Spitzenzeiten), 
o mögliche Auswirkungen der einzelnen Nutzungen auf den öffentli-
chen Raum.

Der Begriff des „Umfeldes“ umfasst dabei neben der unmittelbaren 
Nachbarschaft des Standorts ausdrücklich auch angrenzende Quartiere, 
insbesondere das Georgs-, Pantaleons- und Severinsviertel. 
2 b. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, 
o ob und wie eine funktionale Trennung der unterschiedlichen Nut-
zungsbereiche vorgesehen ist, 
o wie Nutzungskonflikte (z. B. zwischen Konsum-, Ruhe- und Bera-
tungsbereichen) vermieden werden sollen, 
o welche Steuerungsmechanismen vorgesehen sind, um Überbelegun-
gen, Wartesituationen oder Verlagerungseffekte in den öffentlichen 
Raum zu verhindern, insbesondere vor dem Hintergrund eines vo-
raussichtlich mehrfach täglichen Verlassens der Einrichtung. 
o wie durch das Nutzungskonzept sowie durch begleitende sozialar-
beiterische, präventive und ordnungsrechtlich zulässige Maßnahmen 
dazu beigetragen werden kann, Belastungen des Umfeldes durch be-
schaffungsbedingte Delikte sowie andere Nutzungskonflikte im öf-
fentlichen Raum zu minimieren. 
2 c. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Vorplanung sicherzu-
stellen, dass das Suchthilfezentrum eine qualitätsvolle architektonische 
und stadträumliche Gestaltung erhält. 
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: 
o eine gestalterische Fassadenlösung und/oder bauliche Begrünung, 
o der städtebauliche Kontext im Bereich der Auffahrt zur Severinsbrü-
cke, 
o die räumliche und gestalterische Einbindung des benachbarten Inte-
rims der Feuerwache 1, 
o positive Referenzprojekte öffentlicher Zweckbauten, 
o Aspekte der Akzeptanz, Entstigmatisierung und Aufenthaltsqualität 
im öffentlichen Raum. 
2 d. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Suchthilfezentrum ein verbindli-
ches Evaluationskonzept zu entwickeln und umzusetzen. 
Das Evaluationskonzept soll insbesondere umfassen: 
o Art und Umfang der Nutzung des Suchthilfezentrums, 
o Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und das direkte Umfeld, 
o Wechselwirkungen mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen,  
o qualitative Rückmeldungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, 
Einrichtungen sowie beteiligten Akteur*innen und den Nutzer*innen 
des Suchthilfezentrums. 
Die Ergebnisse der Evaluation sind der Bezirksvertretung Innenstadt so-
wie dem zuständigen Fachausschuss erstmals nach 12 Monaten und an-
schließend nach 36 Monaten vorzulegen. 
2 e. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Vorplanung und des Sicher-
heitskonzepts die Auswirkungen des Vorhabens auf Schulwege und We-
gebeziehungen von Kindern und Jugendlichen gesondert zu prüfen.

Ziel ist es, Angsträume zu vermeiden und sichere, übersichtliche und 
konfliktarme Wegeführungen zu gewährleisten. 
Dabei sind insbesondere einzubeziehen: 
o Schulwegpläne und Erkenntnisse der Schulentwicklungs- und Ver-
kehrsplanung, 
o Maßnahmen der Beleuchtung, Wegeführung und Sichtbeziehungen, 
o präventive städtebauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen,  
o die Perspektiven betroffener Schulen, Schüler*innen- und Elternver-
tretungen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe. 
2 f.  Durch den Wegfall der geplanten Spielfläche am Perlengraben wird die 
Verwaltung beauftragt, 
o die umliegenden Spielplätze (Im Dau, Max-Dietlein-Park, Hunnsgasse 
und weitere) insbesondere für die unter Sechsjährigen parallel zum 
Projektvorhaben zu modernisieren und instand zu setzen. 
o die Öffnung und erweiterte Nutzung von Schulhöfen im Umfeld als 
ergänzende Ausgleichsmaßnahme umzusetzen. 
Dabei ist die bestehende Beschlusslage des Rates zur Öffnung von 
Schulhöfen zugrunde zu legen. (Modellhafte Öffnung ausgewählter 
Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume, 0880/2021). 
Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die hierfür erfor-
derlichen personellen Ressourcen, insbesondere aus den Bereichen Ju-
gendhilfe, Betreuung sowie Hausmeisterdienste, bereitgestellt und dau-
erhaft abgesichert werden. 
3 Der Rat stimmt der zur Verfügungstellung der hierfür notwendigen Finanzmit-
tel von zunächst rund 150.000 € inklusive Eigenleistung der Gebäudewirt-
schaft zu. Hierzu beschließt der Rat außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfi-
nanzplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 in der Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der neuen Finanzstelle 5302-
0701-1-0003, Suchthilfezentrum Perlengraben i.H.v. 150.000 €, im Haushalts-
jahr 2026. Die Deckung erfolgt im Teilfinanzplan des Amts für Wohnungswe-
sen in der Produktgruppe 1601 in der Teilplanzeile 12, Investitionsauszahlun-
gen bei der Finanzstelle 5600-1601-0-1000, Wohnungsbauprogramm.  
 
4 Der Rat beauftragt die Verwaltung, das beigefügte Kommunikations- und Be-
teiligungskonzept (Anlage 2) umzusetzen. Dafür wird die Verwaltung ermäch-
tigt, die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 8.800 € im Rahmen der Be-
wirtschaftung innerhalb der Produktgruppe 0701 von Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen um-
zuschichten. 
5.  Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontext der Errichtung und des Be-
triebs des Suchthilfezentrums die Auswirkungen auf angrenzende KVB-
Haltestellen gesondert zu betrachten und Maßnahmen zu ergreifen, um 
diese als sichere Verkehrs- und Aufenthaltsräume zu gewährleisten. 
Ziel ist es, zu verhindern, dass unterirdische oder abgelegene Haltestel-
len als Ausweichflächen für Drogenkonsum genutzt werden und sich zu 
erweiterten Angsträumen entwickeln.

Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die vorgesehenen Maßnahmen  
sowie deren Wirkung im Rahmen der Evaluation zu informieren. 
6.  Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Umfeld des geplanten Sucht-
hilfezentrums gelegenen Schulen und Kindertageseinrichtungen ein be-
gleitendes Präventions- und Aufklärungsprogramm zur Suchtvorbeu-
gung aufzulegen. 
Das Programm soll federführend durch das Schulentwicklungsamt in 
Abstimmung mit der Jugendhilfe und unter Einbindung externer fachli-
cher Beratung entwickelt werden. 
Inhaltlich soll es sich an bewährten Ansätzen der frühen Suchtpräven-
tion orientieren (u. a. dem Konzept „Was tun gegen Sucht“) und insbe-
sondere: 
o Grundlagen früher Vorsorge vermitteln, 
o Eltern und pädagogische Fachkräfte sensibilisieren, 
o auf Warnsignale und Hilfsangebote hinweisen. 
o Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu stärken und einen 
präventiven Beitrag zur Vermeidung von Suchterkrankungen zu leis-
ten. 
7.  Die Umsetzung des Vorhabens, die begleitende Evaluation sowie ggf. er-
forderliche Nachsteuerungen erfolgen unter Berücksichtigung der Be-
schlusslage der Bezirksvertretung Innenstadt gemäß Antrag 
AN/1129/2025 vom 02.09.2025. 
Insbesondere ist die Bezirksvertretung Innenstadt entsprechend den dort 
formulierten Anforderungen fortlaufend einzubeziehen. 
 
Abstimmungsergebnis so ergänzte Beschlussvorlage:  
Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, Die Linke, SPD, Volt und FDP gegen die 
Stimme der AFD bei Enthaltung der CDU zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

10492 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0184/2026 
Freigabedatum 
 27.01.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/ Wilhelm-
Hoßdorfstr., 50676 Köln - Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Errichtung und zum Be-
trieb eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/ Wilhelm-Hoß-
dorfstr., 50676 Köln zwecks Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts fest. 
Es ist vorgesehen, die Einrichtung durch einen Totalunternehmer errichten zu lassen.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Vorplanung des Grundstücks 
in Bezug auf die Umsetzbarkeit der Maßnahme und aller notwendigen Grundlagener-
mittlungen und Voruntersuchungen, die zur Vorbereitung der Vergabe an den Totalun-
ternehmer notwendig sind (Leistungsphase 1-2).  
 
3. Der Rat stimmt der zur Verfügungstellung der hierfür notwendigen Finanzmittel von zu-
nächst rund 150.000 € inklusive Eigenleistung der Gebäudewirtschaft zu. Hierzu be-
schließt der Rat außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan des Gesundheits-
amtes in der Produktgruppe 0701 in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen bei der neuen Finanzstelle 5302-0701-1-0003, Suchthilfezentrum Perlengra-
ben i.H.v. 150.000 €, im Haushaltsjahr 2026. Die Deckung erfolgt im Teilfinanzplan des 
Amts für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1601 in der Teilplanzeile 12, Investiti-
onsauszahlungen bei der Finanzstelle 5600-1601-0-1000, Wohnungsbauprogramm. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das beigefügte Kommunikations- und Beteiligungs-
konzept (Anlage 2) umzusetzen. Dafür wird die Verwaltung ermächtigt, die hierfür er-
forderlichen Mittel in Höhe von 8.800 € im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb der 
Produktgruppe 0701 von Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen in Teilplanzeile 16, 
sonstige ordentliche Aufwendungen umzuschichten. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 
Finanzausschuss 02.02.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 05.02.2026 
Rat 05.02.2026

2 
 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  8.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln strebt im Rahmen der Weiterentwicklung ihres Suchthilfekonzeptes an, Hilfsan-
gebote für schwerstabhängige drogenkranke Menschen insbesondere durch die Inbetrieb-
nahme von Suchthilfezentren zu erweitern (Mitteilung des Hauptausschusses 2853/2025). 
Eine Weiterentwicklung ist notwendig, um auf die sich veränderte offene Drogenszene in Köln 
mit neuen Lösungsansätzen zu reagieren. Nutzungszahlen zeigen, dass der Konsum von He-
roin überwiegend durch den Konsum von Crack (rauchbares Kokain) abgelöst wurde. Diese 
Droge macht in kurzer Zeit stark abhängig und ist mit einem hohen Suchtdruck mit hoher Kon-
sumfrequenz verbunden. Crackkonsum führt in der Folge zu einer starken Verelendung der 
betroffenen schwerstkranken Menschen.  
In Drogenkonsumräumen können schwerstabhängige Menschen ihre mitgebrachten Drogen 
unter hygienischen und geschützten Bedingungen konsumieren. Jeder Konsum, der in einem 
Drogenkonsumraum stattfindet, findet damit nicht in der Öffentlichkeit statt. Reine Konsum-
räume ohne die Möglichkeit auch längeren Verweilens führen insbesondere bei Crack gebrau-
chenden Menschen nicht zu der gewünschten Entlastung des öffentlichen Raums. Diesem

3 
 
Umstand trägt die Erweiterung des Kölner Suchthilfekonzepts Rechnung, indem die individu-
elle Schadensminimierung und das Zurückdrängen der offenen Drogenszene mit räumlich 
verteilten Suchthilfezentren unterstützt werden.  
Dafür möchte die Stadt Köln ein Suchthilfezentrum auf dem Grundstück Perlengraben/ Wil-
helm-Hoßdorfstr. errichten. Dieses wird ein deutlich erweitertes Suchthilfeangebot bereitstel-
len, das neben dem Konsum auch das Verweilen, medizinische und soziale Beratung und 
auch kleine Beschäftigungsmöglichkeiten ermöglicht. Im Ergebnis und mit der im öffentlichen 
Raum repressiv vorgehenden Polizei soll die Drogenszene in den geschützten Raum der 
Suchthilfezentren verlagert werden.  
Der geplante Betrieb des in das Suchthilfezentrums integrierten Drogenkonsumraumes ist in 
§10a des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) erlassenen Verordnung 
über den Betrieb von Drogenkonsumräumen (Landesverordnung) geregelt. Dort sind die Vo-
raussetzungen für die Einrichtung und den Betrieb von Drogenkonsumräumen festgeschrie-
ben. In §7 der Verordnung ist festgelegt, dass die Träger von Drogenkonsumräumen mit den 
zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden Formen ihrer Zusam-
menarbeit festzulegen haben, um frühzeitig Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ord-
nung im unmittelbaren Umfeld der Drogenkonsumräume zu verhindern. 
 
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist gemäß beispielsweise der Züricher Erfahrung und auch der 
Empfehlung von Prof. Deimel (2025 et al.1) bei ihrer durch das MAGS beauftragten Szenen-
befragung, dass solche Suchthilfezentren szenennah lokalisiert sein müssen, um aufgesucht 
zu werden. Aus diesem Grund ist die fußläufige Entfernung zum Neumarkt ein wesentliches 
und unverzichtbares Standortkriterium. 
 
Die Verwaltung hat eine Prüfung von Standorten für ein Suchthilfezentrum durchgeführt. Unter 
Berücksichtigung nachfolgender Kriterien empfiehlt die Verwaltung das Grundstück am Per-
lengraben/Wilhelm-Hoßdorf-Str., 50676 Köln:  
 ausreichende Freifläche mit Möglichkeit einer Außenanlage im städtischen Eigentum 
 Vereinbarkeit mit Denkmal-, Natur- und Baumschutz 
 grds. baurechtliche Zulässigkeit 
 gesicherte Rettungs- und Fluchtwege 
 infrastrukturelle und ÖPNV-Anbindung sowie Zuwegungen 
 Umfeldgesichtspunkte, z.B. keine direkte Nachbarschaft und Sichtschutz zu Kinder- 
und Jugendeinrichtungen, Gastronomie/Gewerbe 
 zeitnahe Herrichtung der Fläche und Bau sowie mindestens fünfjähriger Betrieb 
 Entfernung zur Drogenszene (Neumarkt) unter einem km 
Die anderen geprüften Standorte erfüllten diese Kriterien nicht. 
 
 
Mit der baulichen Vorplanung werden ein Sicherheitskonzept erstellt und das Konzept zur Be-
teiligung der Öffentlichkeit umgesetzt. Das Sicherheitskonzept hat u.a. zum Ziel, die öffentli-
che Sicherheit in der nächsten Umgebung für Anwohnende, Gewerbetreibende, Schüler*innen 
auf ihrem Schulweg oder andere schutzwürdige Personen zu unterstützen, damit das Vorha-
ben so verträglich wie notwendig und möglich verwirklicht werden kann. Dazu werden u.a. das 
Ordnungsamt, das Gesundheitsamt, das aufsuchende Suchtclearing (Streetwork), die Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG und die Polizei beteiligt und einbezogen. Der Betrieb des Suchthilfe-
zentrums wird im Umfeld durch eine erhöhte Präsenz des kommunalen Ordnungsdienstes 
und verstärkte Überwachung der angrenzenden sowie erweiterten öffentlichen Flächen beglei-
tet. 
Mit dem anliegenden Kommunikations- und Beteiligungskonzept beschreibt die Verwaltung 
                                                 
1 Deimel, D., Ferl, L., Gille, C., Mühlen, A., van Rießen, A., Schmitz, H., Scholten, L. (2025). Offene 
Drogenszenen in NRW 2024. Pabst.

4 
 
die Planung und Durchführung des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses zur planeri-
schen Gestaltung des Suchthilfezentrums auf Grundlage der rechtlichen und planerischen 
Rahmenbedingungen. Das Vorhaben ist durch eine hohe fachliche, soziale und gesamtgesell-
schaftliche Bedeutung geprägt. Ziel ist es daher, Anwohnende, Schulen und Schulen und 
schutzwürdige Einrichtungen frühzeitig, kontinuierlich und transparent zu informieren und dort, 
wo Gestaltungsspielraum besteht, Beteiligungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Formaten 
anzubieten. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 8.800 € werden im Rahmen des Bud-
gets des Gesundheitsamtes aus Mitteln des Drogenhilfekonzeptes umgeschichtet. 
Das Grundstück ist zurzeit als Spielplatz 1 01 04 01 Perlengraben auf der Maßnahmenliste 
der aktuellen Spielraumplanung 2025–2030 ausgewiesen (Ratsbeschluss 03.04.2025, Ses-
sion-Nr. 2960/2024). Für diese Maßnahme wurde bereits im Vorfeld eine Beteiligung mit Kin-
dern und Jugendlichen, sowie interessierten Anwohner*innen durchgeführt. Die Fläche ist der-
zeit nicht ausgebaut. Eine Neuanlage des Spielplatzes am Perlengraben ist gemäß der Be-
darfsstufe I in Planung bis zum 2. Halbjahr 2028. Als Ausgleich für eine andere Nutzung am 
Perlengraben werden zwei in der unmittelbaren Umgebung befindliche Flächen in der Neuan-
lage/Neugestaltung für einen Spielplatz aus dem ursprünglichen Planjahr in der Umsetzung 
vorgezogen (2960/2024 Anlage 2 Seite 85). 
Die Fläche soll für zunächst fünf Jahre mit Verlängerungsoption auf weitere fünf Jahre für den 
Betrieb eines Suchthilfezentrums freigegeben werden. Die Suchthilfe besitzt einen hohen Stel-
lenwert im öffentlichen Raum auch im Hinblick auf die Sicherheit von Kindern und Jugendli-
chen.  
 
Dringlichkeitsbegründung 
Die sich weiter verfestigende offene Drogenszene mit ihrer Bedrohung der Gesundheit be-
troffener Menschen und des öffentlichen Raums löst dringenden Handlungsbedarf aus. Zur 
notwendigen ämterübergreifenden Zusammenarbeit wurde für die Errichtung eines Suchthilfe-
zentrums auf dem Grundstück Perlengarben/Wilhelm Hoßdorfstraße, 50676 Köln, innerhalb 
der Verwaltung eine Taskforce gebildet. Aufgrund der aufwendigen ämterübergreifenden Ab-
stimmung innerhalb der Taskforce kann die Vorlage erst jetzt in den Sitzungslauf eingebracht 
werden und muss vom Rat am 05.02.2026 beschlossen werden.  
 
Anlagen 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Beteiligungskonzept

Anlage 2 Beteiligungskonzept

15162 Zeichen

1 von 7 
Kommunikations- und Beteiligungskonzept zur  
politischen Entscheidung 
V orhaben „Errichtung eines Suchthilfezentrums am Perlengraben“ 
Mit diesem Kommunikations- und Beteiligungskonzept beschreibt die Verwaltung die Pla-
nung und Durchführung des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses zum oben ge-
nannten Vorhaben. Grundlage sind die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen. 
Gemäß den Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln wird das Beteiligungskon-
zept dem für das oben genannte Vorhaben zuständigen Beschlussgremium, dem Rat der 
Stadt Köln, zur Entscheidung vorgelegt. 
Nach der Entscheidung konkretisiert die Verwaltung die einzelnen Umsetzungsschritte und 
beginnt mit der Durchführung des Konzeptes. 
Grundsätzlich gilt: Dort, wo sich im Projektverlauf Gestaltungsspielräume ergeben, sollen 
diese genutzt werden. Beteiligung bezieht sich dabei auf die Ausgestaltung des Vorhabens, 
nicht auf die Grundsatz- und Standortentscheidung, die der Rat der Stadt Köln trifft. 
 
I. Beschreibung des Vorhabens: 
In der Kölner Innenstadt am Perlengraben soll ein Suchthilfezentrum (SHZ) errichtet wer-
den, um das bisherige Angebot eines reinen Drogenkonsumraums am Neumarkt abzulösen 
und zu erweitern. Das SHZ wird ein deutlich erweitertes Suchthilfeangebot bereitstellen, 
welches Menschen mit einer schweren Abhängigkeitserkrankung von illegalen Drogen er-
möglicht, in geschützten und sicheren Räumen ihre mitgebrachten Drogen zu konsumieren, 
in der Einrichtung besser medizinisch und sozialarbeiterisch versorgt zu werden und sich in 
Ruheräumen sowie in einem - auf der Anlage befindlichen von der Öffentlichkeit abge-
schirmten - Außenbereich auch länger aufzuhalten.  
Ziele sind neben der Schadensminimierung für die abhängigen Menschen die Entlastung 
des öffentlichen Raums und die Zurückdrängung der offenen Drogenszene. Insbesondere 
angrenzende Wohngebiete in unmittelbarer Nähe zum Suchthilfezentrum sollen eine be-
sondere Aufmerksamkeit zur Unterstützung der Sicherheit und Sauberkeit erfahren. 
Der Hauptausschuss hat die Verwaltung nach Kenntnisnahme der Mitteilung 2853/2025 be-
auftragt, mögliche Standorte und Immobilien zu prüfen, um das Drogenhilfekonzept unter 
der gebotenen Handlungserfordernis im Rahmen der Gefahrenabwehr zügig umzusetzen. 
Im Rahmen der Standortprüfung wurden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt: 
- ausreichende Freifläche mit Möglichkeit einer Außenanlage im städtischen Eigentum 
- Vereinbarkeit mit Denkmal-, Natur- und Baumschutz 
- grds. baurechtliche Zulässigkeit 
- gesicherte Rettungs- und Fluchtwege 
- infrastrukturelle und ÖPNV-Anbindung sowie Zuwegungen

2 von 7 
- Umfeldgesichtspunkte, z.B. keine direkte Nachbarschaft und Sichtschutz zu Kinder- und 
Jugendeinrichtungen, Gastronomie/Gewerbe 
- zeitnahe Herrichtung der Fläche und Bau sowie mindestens fünfjähriger Betrieb 
- Entfernung zur Drogenszene (Neumarkt) unter einem km 
Auf Grundlage dieser Prüfkriterien empfiehlt die Verwaltung das Grundstück am Perlengra-
ben/Wilhelm-Hoßdorf-Straße, 50676 Köln.  
 
Der Standort bietet eine große Fläche, die eine integrierte Versorgung (u.a. sicherer Kon-
sum, medizinische Versorgung, sozialarbeiterische Angebote, Ruhemöglichkeiten, Sanitär-
anlagen) erst möglich macht. Er ist fußläufig vom Innenstadtbereich erreichbar, durch die 
Haltestellen Poststraße und Severinstraße gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden 
und befindet sich im Eigentum der Stadt Köln.  
Die Standortauswahl zur Empfehlung an den Rat erfolgte unter größter Sorgfalt und der 
Prämisse, eine erfolgreiche und auch nachhaltige Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes 
und damit eine schnell eintretende Entlastung des öffentlichen Raums sicherzustellen. Vor 
diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Standortprüfung und -empfehlung auf Basis 
fachlicher, rechtlicher und planerischer Kriterien vorgenommen. Die Verwaltung hat sich, 
wie bereits früher bei ähnlichen Standortentscheidungen, dazu entschlossen, die Öffentlich-
keit erst nach Abschluss wesentlicher Prüfungsschritte über die Standortempfehlung an 
den Rat zu informieren. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach der Standortwahl und 
konzentriert sich auf die Ausgestaltung des Vorhabens innerhalb der bestehenden Rah-
menbedingungen. 
Die Entscheidung über die Bedarfsfeststellung und die Vorplanung wird der Rat der Stadt 
Köln voraussichtlich in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 treffen. Zu dieser Sitzung wird 
auch das vorliegende Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Entscheidung vorgelegt. 
Das Vorhaben ist durch eine hohe fachliche, soziale und gesamtstädtische Komplexität ge-
prägt. Ziel ist es daher, Anwohnende, Schulen, Nutzer*innen der Einrichtung und weitere 
Interessengruppen frühzeitig, kontinuierlich und transparent zu informieren und dort, wo 
Gestaltungsspielräume bestehen, Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. 
II. Beschreibung der Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Wozu soll beteiligt werden (Beteiligungsgegenstand)?  
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bezieht sich auf die Ausgestaltung des Suchthilfezentrums in-
nerhalb der bestehenden rechtlichen, planerischen und politischen Rahmenbedingungen. 
Das grundsätzliche „Ob“ der Errichtung und Inbetriebnahme des SHZ sowie die Standortent-
scheidung werden nach umfassender Prüfung und Empfehlung durch die Verwaltung vom 
Rat der Stadt Köln entschieden. Diese Aspekte sind nicht Gegenstand der Beteiligung.

3 von 7 
Was kann durch Beteiligung beeinflusst werden? (Gestaltungsspielraum) 
Dort, wo Gestaltungsspielräume bestehen, erfolgt die Beteiligung gemäß den städtischen 
Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln auf der Stufe „Beratung / Konsultation“.  
Das bedeutet konkret: 
- Die Verwaltung stellt die Planungsstände und Entwürfe vor. 
- Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise 
einzubringen. 
- Die Rückmeldungen werden durch die Verwaltung fachlich geprüft, eingeordnet und – 
sofern sinnvoll und möglich – in den weiteren Planungsprozess integriert. 
- Die Ergebnisse werden transparent dokumentiert und dem Rat der Stadt Köln zur 
Entscheidung vorgelegt.  
 
Voraussichtliche Planungsaspekte mit Gestaltungsspielraum 
Voraussichtlich bestehen Gestaltungsspielräume insbesondere zu folgenden Aspekten: 
- Außengestaltung des SHZ, z. B. Begrünung, Einsehbarkeit, Beleuchtung, Außenfas-
sade. 
- Sicherheits- und Sauberkeitskonzept für die unmittelbare Umgebung, z. B. Präsenz-
zeiten, Ansprechpersonen, Meldewege, Reinigungskonzepte.Wege- und Erschlie-
ßungskonzepte, z. B. Besucher*innenführung, Trennung von Liefer- und Besucher*in-
nenwegen, Anbindung an den öffentlichen Raum. 
Planungsaspekte ohne Gestaltungsspielraum 
Für folgende Aspekte besteht kein Gestaltungsspielraum (mehr). Hier ist keine aktive Beteili-
gung vorgesehen, die Verwaltung stellt jedoch eine transparente Information sicher und steht 
für Rückfragen zur Verfügung: 
- Zeitplan für den Umzug des Drogenkonsumraums und die Neuerrichtung des SHZ 
- Standortentscheidung (einschließlich Standortprüfung und baulicher Auswirkungen) 
- Funktion und Betrieb des Drogenkonsumraums innerhalb des SHZ 
 
Warum soll beteiligt werden? Was sind die Ziele der Beteiligung?  
Die Öffentlichkeitsbeteiligung verfolgt folgende Ziele: 
- Herstellung umfassender Transparenz und Klarheit über das Vorhaben und die Ge-
staltungsspielräume  
- Aufnahme und Bearbeitung von Sorgen, Fragen und Hinweisen 
- Ermöglichung von Mitgestaltung des SHZ

4 von 7 
- Reduzierung von Konflikten und Förderung von Akzeptanz für das der Schadensmini-
mierung und der Zurückdrängung der offenen Szene dienende SHZ 
- Sichtbarmachung der Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen 
- Nutzung des lokalen Wissens zur Verbesserung der Rahmenbedingungen 
 
Wer soll beteiligt werden? Wer sind die Zielgruppen der Beteiligung? 
Unter Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Themas werden fol-
gende Zielgruppen einbezogen: 
- Anwohnende 
- Schulen: u.a.Schulleitungen, Personalvertretungen, Schüler*innenvertretung, Schul-
pflegschaften 
- nachbarschaftliches Gewerbe 
- Bürger*innenvereine und Interessensgemeinschaften 
- Nutzende angrenzender ÖPNV-Haltestellen 
- Nutzende des SHZ sowie Streetworker*innen 
- Weitere schutzwürdige Einrichtungen im Umfeld 
 
Wie wird mit den Ergebnissen aus der Beteiligung umgegangen? 
Rückmeldungen werden systematisch erfasst, geprüft und ausgewertet. Anpassungen am 
Vorhaben werden transparent dargestellt und zeitnah veröffentlicht.  
III. Beschreibung der Eckpunkte der Beteiligung und Kommunika-
tion: Meilensteine und Zeitplanung  
Umsetzungsbedingungen 
An der Umsetzung des Projektes sind mehrere Fachbereiche der Verwaltung beteiligt. Dazu 
hat sich eine Task Force gebildet, die regelmäßig zum Austausch zusammenkommt. Feder-
führend für die Umsetzung des Projektes und des Kommunikations- und Beteiligungsprozes-
ses ist das Gesundheitsamt, das finanzielle und personelle Ressourcen organisiert. 
 
Ablauf der Beteiligung und Kommunikation 
Phase 1: Information von Politik und Öffentlichkeit (Q4/2025 – Q1/2026)

5 von 7 
Politische Vertreter*innen wurden am 18. Dezember 2025 über die Standortempfehlung der 
Verwaltung informiert. Die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit erfolgte un-
mittelbar darauf, am 19. Dezember 2025.Dazu wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht 
und Flyer an die Anwohnenden per Postwurfsendung verteilt. Diese verwiesen auf eine Infor-
mationsseite auf dem Beteiligungsportal  
 
www.meinungfuer.koeln 
 
und informierten über die Informationsveranstaltung am 20. Januar 2026. Auf der Informati-
onsseite wurden Informationen zu verschiedenen Teil-Themen dargestellt (FAQs) und der 
Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, weitere Fragen über ein Formular mitzuteilen mit dem 
Ziel, die Antworten auf der Infoseite zu ergänzen und/oder in der Informationsveranstaltung 
zu beantworten. 
Die Infoveranstaltung am 20. Januar 2026 hat folgende Themen aufgegriffen: 
o Vorstellung des Projekts, Standorterörterung, Funktionsweise SHZ, Bereitstel-
lung von Experteninformationen zum Abbau von Vorurteilen, aktuelles Sicher-
heits- und Sauberkeitskonzept, Erfahrung aus anderen Städten 
o Ausblick darauf, dass nach der Infoveranstaltung ein weiteres Webformular 
auf dem Beteiligungsportal zur Verfügung gestellt wird, um weiterhin offene 
Fragen zu klären. Diese werden gebündelt und die vorhandenen FAQs um die 
Antworten erweitert. Außerdem wird die Infoseite hinsichtlich des weiteren 
Verlaufes des Projektes und der Beteiligungsmöglichkeiten stetig aktualisiert. 
o Die Veranstaltung wurde neben ca. 500 Personen vor Ort per Livestream 
übertragen an rund 1.500 Zuschauer*innen übertragen. 
 
Phase 2: Feedback und begleitende Beteiligung während Planung und Bau 
In Phase 2 liegt der Schwerpunkt auf der Einholung von Rückmeldungen zu den aktuellen 
Planungsständen sowie auf dem fortlaufenden Dialog mit den betroffenen Akteursgruppen 
am neuen Standort. Ziel ist es, bestehende Gestaltungsspielräume zu identifizieren, Verbes-
serungsvorschläge aufzunehmen und die Planung – soweit fachlich und rechtlich möglich – 
weiterzuentwickeln. 
Für den Dialog mit der Bevölkerung sind 
 mindestens drei weitere Informationsveranstaltungen im Jahr 2026 vorgesehen. 
 Ein kontinuierlich geführtes Kontaktformular auf dem Beteiligungsportal 
 Auswertung der Rückmeldemöglichkeit 
 Regelmäßige Anpassung der Info-Seite im Beteiligungsportal 
 Regelmäßiges Fortschreiben der FAQs

6 von 7 
Einrichtung eines Projektbeirats/Runden Tisches: 
Zur begleitenden Beteiligung wird ein Projektbeirat bzw. Runder Tisch eingerichtet. Dieser 
besteht insbesondere aus Vertreter*innen der Nachbarschaft, Vertretungen aus den Schul-
gemeinden, der Polizei, Vertretungen der LIGA als in der Suchthilfe erfahrene Träger, AWB, 
KVB, Nutzenden des DKR am Neumarkt sowie der beteiligten Fachbereiche der Verwaltung. 
Ggf. wird dieses Austauschformat in das bestehende Konzept der Plätze mit besonderem 
Handlungsbedarf integriert. 
Der Projektbeirat hat eine beratende Funktion und dient u.a. dem Austausch zu Verbesse-
rungsvorschlägen sowie der Begleitung des Sicherheits- und Sauberkeitskonzeptes. Die Er-
gebnisse werden transparent dokumentiert und veröffentlicht. Die Sitzungen finden voraus-
sichtlich quartalsweise statt.  
 
Austausch mit betroffenen Akteursgruppen  
Ergänzend etabliert die Verwaltung einen Austausch mit der aufgeführten Zielgruppe der Be-
teiligung (u.a. Schulen, Gewebetreibenden, Bürger*innenvereinen, Interessensgemeinschaf-
ten) und weiteren Akteur*innen. Ziel ist es, individuelle Anliegen und Hinweise aufzunehmen 
und in die weitere Planung einzubeziehen.  
 
Einbindung der Nutzenden des SHZ 
Mit Weiterentwicklung des bestehenden Partizipationsgremiums „Direkter Draht“ wird ein be-
stehendes Instrument der Beteiligung und des Austauschs für die zukünftigen Nutzenden 
des SHZ ausgestaltet. Im Fokus stehen Fragen zum Umzug, zu Veränderungen am neuen 
Standort und zu Voraussetzungen für einen erfolgreichen Zugang zum SHZ, insbesondere 
durch Gespräche im bestehenden Drogenkonsumraum am Neumarkt mit Nutzenden zu An-
liegen und Hinweisen.  
 
Nutzung von Gestaltungsspielräumen 
Während der Planung und Errichtung des SHZ prüft die Verwaltung fortlaufend, wo weitere 
Gestaltungsspielräume bestehen, insbesondere bei der Außen- und Fassadengestaltung so-
wie der Einbindung in den öffentlichen Raum. Ziel ist es, vorhandene Spielräume bestmög-
lich zu nutzen. 
- Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise 
einzubringen. 
 
Phase 3: Information über Auswertung und Anpassungen 
- Veröffentlichung eines Ergebnisberichts 
- Darstellung umgesetzter und nicht umgesetzter Vorschläge inkl. Begründung

7 von 7 
Phase 4: Vor Inbetriebnahme des Suchthilfezentrums 
- Öffentliche Kommunikation 
- „Tag der offenen Tür“ des SHZ für Anwohnende und weitere Interessierte  
- Vorstellung des Teams aus Sozialarbeiter*innen, Leitung, medizinischem Personal, 
Sicherheit für das SHZ und der konkreten Ansprechpersonen 
- Einrichtung eines Beschwerdemanagements / einer Clearing-Stelle 
 
Während des Betriebs 
- Fortführung des Projektbeirats/Runden Tisches 
- Regelmäßiges Monitoring, u.a. zu Beschwerden und Vorfällen 
- Öffentliche Berichterstattung (in Form von Jahresberichten) 
IV. Beschreibung der Reflexion und Evaluation der Beteiligung 
Nach Abschluss des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses erfolgt verwaltungsintern 
eine Selbstevaluation in Form einer Retrospektive. Diese hat zum Ziel, Erkenntnisse aus 
der abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren abzuleiten und die 
Beteiligungskultur in Köln kontinuierlich fortzuschreiben und an aktuelle Erfordernisse anzu-
passen.  
Grundlage der Selbstevaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstan-
dards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Leitfrage in der Selbstevaluation lautet:  
Inwieweit wurden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlich-
keitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht?

Anlage 3 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

1894 Zeichen

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.01.2026 als Anlage zur Be-
schlussvorlage 0184/2026 
Betreff Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück 
Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln 
RPA-Nr. 143-14-01-26 
Auftragsvolumen:  investiv: 126.050,42 EUR netto/150.000 EUR brutto 
   ergebniswirksam:7.394 EUR netto/8.800 EUR brutto 
 
 
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am 23.01.2026 über 
Session zugegangene Beschlussvorlage zum Bedarfs- und Vorplanungsbeschluss. 
Mit der Vorlage wird die Feststellung eines grundsätzlichen Bedarfs zur Errichtung und zum 
Betrieb eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/ Wilhelm-Hoßdorfstr., 
50676 Köln zwecks Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts angestrebt. Es ist dazu 
vorgesehen, die Einrichtung durch einen Totalunternehmer errichten zu lassen. 
Weiter soll die Verwaltung mit der Vorplanung des Grundstücks in Bezug auf die Umsetzbar-
keit der Maßnahme und aller notwendigen Grundlagenermittlungen und Voruntersuchungen, 
die zur Vorbereitung der Vergabe an den Totalunternehmer notwendig sind (Leistungsphase 
1-2), beauftragt werden. 
Die Verwaltung geht von notwendigen investiven Finanzmitteln in Höhe von zunächst rund 
150.000 € inklusive Eigenleistung der Gebäudewirtschaft sowie von ergebniswirksamen Mit-
telausgaben in Höhe von 8.800 € im Hinblick auf die Umsetzung eines Kommunikations- und 
Beteiligungskonzeptes aus. Eine Aufschlüsselung der Kosten konnte dem RPA nicht vorge-
legt werden. Ob die angesetzten Kosten für die zu erbringenden Leistungen ausreichend 
sind, bleibt abzuwarten. 
Das RPA sieht unter Berücksichtigung des derzeitigen Maßnahmenstands sowie hinsichtlich 
der eingeschränkten Kostenherleitung keinen Grund, der einer Fortführung der Maßnahme 
im Grundsatz entgegensteht. 
 
 
 
Alessandra Caroli 
Leitung des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf (4)

29.01.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
05.02.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.02.2026 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0184/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.01.2026
Erstellt
20.01.2026 08:40