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3329/2021

Beantwortung der schriftlichen Fragen der CDU-Fraktion zum Teilhabechancengesetz

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 30.09.2021, TOP 8.3

Beantwortung der Fragen der CDU Fraktion zu TOP 8.1 2913 2021 zu 16i

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung der Fragen der CDU Fraktion zu TOP 8.1 2913 2021 zu 16i

2688 Zeichen

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion zu TOP 8.1 Bericht des Jobcenter 
Köln (2913/2021) im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021  
 
 
Wortlaut der Anfrage:  
Im Bericht des Jobcenters wird im Punkt. 3 „Hintergründe zur Neuausrichtung der Förderung 
über § 16i SGB II“ beschrieben, dass von der bisherigen Förderpraxis, privatwirtschaftliche, 
öffentliche und gemeinnützige Betriebe gleichermaßen partizipieren konnten, abgewichen 
werden soll. Künftig sollen nur noch privatwirtschaftliche Betriebe gefördert werden.  
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:  
1. Wie viele 16i-Stellen wurden in der Privatwirtschaft, öffentlichen und gemeinnützigen 
Betrieben seit Beginn des Instrumentes geschaffen? 
2. Wie viele Menschen konnten aus diesen Stellen in der Privatwirtschaft, öffentlichen 
und gemeinnützigen Betrieben dauerhaft in den Arbeitsmarkt vermittelt werden 
(Vermittlungsquote)? 
3. Auf welcher Rechtsgrundlage werden künftig öffentliche und gemeinnützige Betriebe 
aus der Förderung ausgeschlossen? 
 
 
Antworten des Jobcenter Köln: 
 
Zu 1)  
Arbeitgeber*innen Anzahl  In %* 
Privatwirtschaft 417 32% 
Öffentlicher Dienst / KGAB 288 22% 
Stadtnahe Betriebe 10 1% 
Soziale Träger / Wohlfahrtsverbände 600 45% 
 
 
Zu 2) 
Eine Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh . Die Förderung nach §16i SGB II ist 
auf bis zu fünf Jahre ausgerichtet. Für alle Förderungen, die befristet kürzer als fünf Jahre 
laufen, ist in einem ersten Schritt abzuklären , ob der befristete Arbeitsvertrag gefördert 
verlängert wird. Im Idealfall folgt eine ungeförderte sozialversicherungspflicht ige 
Weiterbeschäftigung. Dies ist im Jahr  2021 b isher bereits für 27 Arbeitnehmer*innen 
geschehen.

Seite 2 
Zu 3)  
Bei der Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt gemäß § 16i SGB II handelt es sich um eine 
Ermessensleistung, so dass die Entscheidung über das „Ob“ der Leistungsgewährung in das 
Ermessen des Jobcenter Köln gestellt ist. Kriterien für die Ermessensausübung sind die 
Wirtschaftlichkeit des Angebots, orientiert an dem Ziel, den Leistungsberechtigten soziale 
Teilhabe zu eröffnen und mittel - bis langfristig den Übergang aus der geförderten 
Beschäftigung in eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem 
allgemeinen (ersten) Arbeitsmarkt zu ermöglichen.  
Im Hinblick auf diese Zielrichtung wurde in den Gesprächen mit den Trägern zur 
Neuausrichtung des § 16i SGB II in Köln allen Trägern die Zusage gemacht, dass neue 
Förderungen möglich sind, sofern geförderte Menschen fest in sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigungen übernommen werden. 
 
 
gez. Martina Würker

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

713 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 22.09.2021 
 3329/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 
 
Beantwortung der schriftlichen Fragen der CDU-Fraktion zum Teilhabechancengesetz 
Zu den schriftlichen Anfragen der CDU -Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021 zum Thema „Hintergründe der Neuausrichtung der 
Förderung über § 16i SGB II legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor.   
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3329/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.09.2021
Erstellt
16.09.2021 17:09