2391/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Sanierung Weichselring (Az.: 02-1600-107-22)
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Anlage 2 Beschwerdebrief
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Von: xxx] Gesendet: Freitag, 29. April 2022 19:52 An: 62 Poststelle Bauverwaltungsamt <bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de> Betreff: geplante Baumaßname Weichselring - ihr Zeichen 621/1-K-6-2365-G027-E001 Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 26.04.2022 möchte ich ihnen hiermit Rückmeldung als von der Baumaßnahme Betroffener geben. Was zunächst nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Beschilderungs- und Markierungspläne auffällt, ist die deutliche Verringerung der heute verfügbaren Stellplätze für Anwohnerfahrzeuge. Von den heute im Weichselring im Bereich der Baumaßnahme verfügbaren ca. 160 Stellplätzen (von denen am vergangenen Freitagnachmittag 108 belegt waren) verbleiben nach ihren Plänen nur noch 70 Stellplätze. Davon sind im Bereich Weserpromenade bis Usedomstraße ganze 10 Plätze vorgesehen. Gerade dieser Bereich wird von den Bewohnern der Häuser Usedomstr./Helaweg mitgenutzt, da diese Bereiche für Fahrzeuge schlecht zu erreichen sind. Wo sollen die betroffenen Anwohner in Zukunft ihre Fahrzeuge abstellen? Ausserdem hat sich die Parkplatzsituation seit Fertigstellung der neuen Wohnanlage in der Swinestraße stark verändert, was bei Beschluss der angekündigten Baumaßnahme in 2017 vielleicht nicht berücksichtigt wurde. Die geplante Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahnen sollte vielleicht noch einmal überdacht werden. Die heute vorhandenen kombinierten Fuß/Radwege sind breit genug und könnten nach entsprechender Instandsetzung weiterhin genutzt werden. Die Verlegung des Radverkehrs auf die Straße sorgt nicht für mehr Sicherheit für die Radfahrer, da diese nun – gerade zu Schulbeginn und-ende- im dichten Verkehr mitfahren müssen. Ich würde mir da eher andere Beruhigungsmaßnahmen wünschen, welche die oft hohen Geschwindigkeiten, die auf dem Weichselring gefahren werden, unterbinden. Laut ihrem Schreiben werden die heutigen Fußwege wieder in Plattenbauweise ausgeführt. Dies wird dem heute schon bestehende Problem der Aufwölbungen, welche durch das Wurzelwerk der am Weichselring stehenden Platanen-Allee entstehen, nicht gerecht. Alle abgetragenen Wurzelaufwölbungen sind spätestens nach 3 Jahren wieder da und heben die Platten wieder hoch, so daß hohe Stolperkanten entstehen bzw. die Platten brechen. Wir wohnen nun seit 1997 im Weichselring und bis heute wurden nur die allernotwendigsten Reparaturarbeiten am Straßen-, Rad- und Gehwegbelag durchgeführt. Das heisst, dass die Strasse in den vergangenen 25 Jahren von der Stadt Köln nicht gepflegt wurde. Risse im Belag wurden nicht abgedichtet. In der Folge entstanden starke Schäden durch Frostaufbrüche. Diese wurden dann nur notdürftig geflickt und brachen im Folgewinter wieder auf. Sehr zerstörerisch für den Strassenbelag war die Errichtung der neuen Häuser in der Swinestraße. Dabei wurden große Mengen Erdaushub mit Schwerlastwagen im 10 Minutentakt über Wochen durch den Weichselring gefahren. Dass wir Anwohner nun für die Schäden, welche durch Vernachlässigung und große Baumaßnahmen entstanden sind, zur Kassen geben werden empfinde ich, gelinde gesagt, als ungerecht. Auch stellt sich mir die Frage, warum die betroffenen Anwohner nicht mit in die Planung einbezogen wurden. Mit freundlichem Gruß Anlage 2
Anlage 3 Brief an Hr Zoellner
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1 xxx Von: xxx Gesendet: Freitag, 13. Mai 2022 20:34 An: Reinhard.Zoellner@stadt-koeln.de Betreff: Geplante Sanierung/Umbaumaßnahme Weichselring von Merianstr. bis Elbeallee Sehr geehrter Herr Zöllner, nachdem Ende April bei uns die Benachrichtigung zur geplanten Sanierung und Umgestaltung des Weichselrings eingetroffen ist, habe ich mich auf der im Anschreiben angegeben Web-Seite über den geplanten Umbau informiert. Der Planung entsprechend werden von derzeit ca. 160 verfügbaren Parkmöglichkeiten ganze 70 übrigbleiben. In dem von uns bewohnten Abschnitt verblieben ganze 10 (zwischen Usedomstr.und Weserpromenade) . Stattdessen soll anstelle des vorhandenen Radweges eine Fahrradspur auf jeder Fahrbahnseite des Weichselrings gezeichnet werden, dort wo heute die meisten der Stellplätze liegen. Ich kann mir kaum vorstellen, wie dieser Umbau als im Sinne der Anwohner angesehen werden kann, und das sollte Kommunalpolitik doch in erster Linie sein - im Sinne der Bürgerschaft. Der vorhandene Radweg mag nicht beidseitig durchgängig sein, aber bei der Breite des Weichselrings ließe sich dafür bestimmt eine Lösung finden die vielleicht hier und da eine Engstelle im Straßenverlauf erzeugen würde. Diese hätten dann auch noch den positiven Effekt, dass manche rücksichtslose Verkehrsteilnehmer ausgebremst würden - ein Beitrag zu mehr Sicherheit in unserer Straße. Dieser Radweg wäre dann für den anfallenden Radverkehr ausreichend und m.E. auch sicherer, da mit der neuen Planung die Radfahrer sich vom für sie abgetrennten Bereich in den übrigen Verkehrsfluss begeben müssten. Das sind zu Schulbeginn und Schulendezeiten Karawanen von Eltern- Fahrzeugen zusätzlich zum Bus-Linienverkehr und dem Schulbusverkehr dazu. Im Anschreiben ist erwähnt, dass der Beschluss von der Bezirksvertretung aus 2017 stammt, einer Zeit in der es die Neubauten an der Swinestrasse noch nicht gab. Die Bewohner dieser neuen Häuser haben ihre Fahrzeuge mitgebracht. Auch die Bewohner der schlecht oder gar nicht anzufahrenden Nebenstrassen (Usedomstrasse, Helaweg, Wollinstr.) parken ihre Fahrzeuge vielfach auf dem Weichselring. In den vergangenen 5 Jahren (seit Beschluss in 2017) ist diese geplante Erneuerungs- und Umbaumaßnahme in keinster Weise mit der Anwohnerschaft kommuniziert worden. Die ganze Nachbarschaft ist aufgebracht über diese völlig am Anwohnerinteresse vorbei geplante Maßnahme. Wo sollen denn die Anwohner ihre Fahrzeuge nach Abschluss des Umbaus parken? Der ÖPNV ist für die meisten keine Alternative, da dieser viel zu unzuverlässig ist. Diese Erfahrung haben wir in der Zeit gemacht, als unsere Tochter mit der S-Bahn zum Schulbesuch gefahren ist. Der weggefallenen Parkmöglichkeiten wegen würden dann die Plätze belegt, welche für die Schrebergartensiedlungen gedacht sind, was sicherlich bei den Gartenfreunden nicht gut ankommt. Ich bin der Meinung, dass vor der Durchführung der Maßnahme mit den Anwohnern über Alternativen gesprochen werden sollte. Ich hatte mich zunächst an das Bauverwaltungsamt gewandt, von dem die Benachrichtigung kam. Mein Einwand, dass zumindest seit 1997 nichts (ausser notdürftigem Flickwerk) zum Erhalt der Strasse getan wurde und weitere Schäden durch die Baumaßnahme Swinestrasse entstanden sind, wurde mir mit einem Wust an Bestimmungen, Paragraphen und Gerichtsurteilen beantwortet. Auf den zukünftigen Parkplatznotstand wurde mit keinem Wort eingegangen. Anlage 3 2 Die Rechtmäßigkeit der Baumaßnahme hatte ich nie angezweifelt. Ich empfinde es jedoch als ungerecht, für über Jahrzehnte nicht erfolgte Pflegemaßnahmen und für Schäden durch von Großbaustellen verursachten Schwerlastverkehr, zur Kasse gebeten zu werden. Da die Bezirksvertretung diesen Beschluss im Jahre 2017 gefasst hat, möchte ich die Bezirksvertretung heute bitten, diese Maßnahme nochmal zu überdenken und mit den Anwohnern eine für alle Seiten tragbare Lösung zu suchen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☒ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Die Maßnahme befindet sich bereits in der Auftragsphase und ist vergeben. Der Ausbau ist ab September 2022 vorgesehen. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird , nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 4 Beschwerdebrief an die Bezirkvertretung Chorweiler
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1 Von: xxx Gesendet: Sonntag, 29. Mai 2022 15:20 An: xxx Betreff: Unzureichendes Konzept zur Sanierung des Weichselringes Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung, wie Sie sich vorstellen können, herrscht bei uns in der Nachbarschaft des Weichselrings gerade ein extremer Diskussionsbedarf bzgl. der anstehenden Sanierung des Weichselringes. Zur Parkplatzsituation: grundsätzlich haben ich und meine Partnerin keinerlei Probleme mit einer Modernisierung des Weichselringes. Was allerdings komplett außer Acht gelassen, oder auch absichtlich vom Planungsteam nicht eingeplant wurde, ist die Parkplatzsituation in unserem Bereich. Wenn Sie morgens vor 7h oder Abends nach 20h durch den Weichselring fahren, werden Sie feststellen, dass fast überall, wo ein Auto am Seitenstreifen stehen kann, dies auch genutzt wird. Auch wir haben in unserem Haushalt beruflich bedingt und unvermeidbar zwei Autos. Eins parkt in unserer Garage, das andere steht notgedrungen an der Straße. Im Sanierungskonzept, welches über den Link https://www.stadt- koeln.de/artikel/71725/index.html dargestellt wird, fallen mehr als 2/3 der aktuell genutzten Parkmöglichkeiten zugunsten eines Radweges weg, der selten bis kaum genutzt werden wird. Wo sollen nach dem neuen Konzept all die existierenden Autos parken? In den wenigen Seitenstraßen wird man sich um Parkplätze streiten und die Nachbarschaft wird darunter leiden. Es gibt hier schlicht keinerlei Parkmöglichkeiten für die Vielzahl an Fahrzeugen! Stellt man sich so, also mit der Brechstange, eine zwanghafte Reduzierung von KFZ in Köln vor? Zu den geplanten Geschwindigkeitsmaßnahmen: Leider fährt zumindest in unserem Wohnbereich fast niemand die vorgegebenen 30 km/h. Die Straße ist besonders im nördlichen Bereich lebensgefährlich für Kinder. Durch die Kurve haben besonders Fahrzeuge, die aus Richtung Mercatorstraße kommen, eine extrem begrenzte Einsicht und Vorausschau. Unabhängig davon wird hier trotzdem sehr häufig aufs Gas gedrückt. Die Einzeichnung eines selten genutzten Radweges und der Wegfall von parkenden Autos wird die Geschwindigkeit definitiv zumindest im nördlichen Bereich (ca. Weichselring 143 bis Weichselring 101) nicht reduzieren, sondern einladen, noch mehr aufs Gas zu drücken, da sich die Breite der nutzbaren Fahrbahn faktisch vergrößern wird! Was hat man sich hierbei gedacht? Hier helfen nur „harte“ Geschwindigkeits-Reduzierer wie Verkehrsinseln, Zebrastreifen, festinstallierte Blitzer, Fahrbahnverengungen durch Blumenkübel und entsprechend erzwungene Slalomfahrt oder auch „Kölner Teller“. Ich verstehe nicht, wieso hierauf nicht geachtet wurde! Auch die Einplanung einer neuen Verkehrsinsel an der Usedomstraße wird zumindest für unseren Wohnbereich die Geschwindigkeit am Weichselring 115 nicht reduzieren. Dafür ist die Strecke zwischen den beiden Inseln immer noch zu lang und sowieso schon sehr breit. Beschwerden wegen überhöhter Geschwindigkeit gab es in der Vergangenheit laut unserer erweiterten Nachbarschaft bei Polizei und Stadt bereits genug. Wenn man es schaffen würde, den Weichselring durch solche o.g. Maßnahmen auch im Bereich Weichselring 143 bis Weichselring 101 (Weserpromenade bis Usedomstaße) verkehrszuberuhigen, bräuchte man erst gar keinen offiziellen Fahrradweg in diesem Straßenbereich. Wie bereits erwähnt, sind Fahrradfahrer auf dem Weichselring extrem selten anzutreffen. Dies hätte auch eine Erhebung zum Radfahrverhalten deutlich machen müssen. Wurde diese jemals durchgeführt? Die meisten Radfahrer nutzen den parallel zum Weichselring verlaufenden Parkweg. Aktuell herrscht unsererseits, wie auch von einem Großteil der Weichselring-Anwohnerschaft, kompletter Unmut zur aktuellen Planung und verständlicherweise auch ein deutlicher Widerwille, diese „Verschlimmbesserung“ finanziell mitzutragen. Eine Unterschriftenliste gegen das aktuelle Konzept wird gerade gesammelt. Anlage 4 2 Wenn es eine Möglichkeit gibt, die Nachbarschaft des Weichselringes in mögliche Planungsänderungen mit einzubeziehen, wäre allen deutlich geholfen. Mir ist bekannt, dass bereits diverse Emails, auch durch die Nachbarschaft, an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, das Bauverwaltungsamt, sowie an Herrn Zöllner direkt gegangen sind. Leider waren die Antworten seitens der beiden Ämter mehr als unzufriedenstellend, da man sich hier nicht auf ein Gespräch einlassen möchte, sondern mit Terminen, Paragraphen und offiziellen Regelungen argumentiert. Da hier dringend Klärungsbedarf und eine absolute Notwendigkeit zur Nachbesserung des Straßenkonzepts besteht, sind wir hier sehr auf Ihre Hilfe und Ihr Verständnis angewiesen. Die Bürgersprechstunde am 30.05.2022 war leider terminlich ausgebucht. Ich möchte Sie somit bitten, das Thema unmittelbar in der nächsten Bezirksvertreter- Sitzung am 09.06.2022 zu erörtern. Mit freundlichem Gruß,
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 Vorlagen-Nummer 2391/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Sanierung Weichselring (Az.: 02-1600-107-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt den Petenten für die Eingabe und empfiehlt keine weiteren Maßnahmen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für den Weichselring wurde eine Generalsanierung einschließlich Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durch die Bezirksvertretung Chorweiler beschlossen. Auf Grundlage dieses Beschlusses wird der Weichselring ausgebaut. Aktuell befindet sich die Maßnahme in der Auftragsphase. Der Auftrag wurde bereits erteilt, sodass mit dem Ausbau ab September 2022 begonnen werden kann. Bei der Straßenplanung wurden u. a. folgende Planungsvorgaben berücksichtigt: - den Radverkehr auf der Fahrbahn in Form von Schutzstreifen zu führen, - die bestehenden Gehwege zu verbreitern, - die Bushaltestellen barrierefrei auszubauen, - den Begegnungsverkehr Bus / Bus verkehrssicher abzuwickeln, - die Belange der Begrünung stärker zu berücksichtigen. Die Petenten bezeichnen die Maßnahme als Fehlplanung (der Verwaltung liegt eine Unterschriftenliste mit 105 Unterschriften vor) und führen folgende Gründe auf, zu denen die Verwaltung nachfolgend Stellung nimmt: 1. Für die Parksituation stellt die aktuelle Planung eine signifikante Verschlechterung dar. Zu 1.: Entlang des Weichselringes sind heute, bis auf einen ca. 115 m langen Bereich nördlich der Werrastraße, keine Parkmöglichkeiten ausgewiesen – weder durch Verkehrsschilder noch durch entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn. Die Fahrzeuge parken heute in beiden Fahrtrichtungen am Fahrbahnrand. Dies führt in einigen Streckenabschnitten dazu, dass die verbleibende Fahrstreifenbreite derart eingeengt wird, dass größere Fahrzeuge (z. B. Busse der KVB) gezwungen sind, den Fahrstreifen der Gegenrichtung zu befahren. Teilweise kommt es auf Grund dieses Parkverhaltens auch dazu, dass entgegenkommenden Fahrzeugen nicht ausreichend Raum zur Verfügung steht, um verkehrssicher aneinander vorbeifahren zu können. Durch dieses Parkverhalten werden die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss beeinträchtigt. Unter Beachtung der erforderlichen Fahrbahnbreite und den Vorgaben der Straßenverkehrs- Ordnung, können von den vor Ort abgestellten Fahrzeugen am Fahrbahnrand lediglich rund 200 Fahrzeuge als legal parkende Fahrzeuge gezählt werden. Damit größere Fahrzeuge, wie Busse und die Feuerwehr die Straße befahren können, ist eine Neuordnung des Verkehrsraumes und eine Reduzierung der Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum erforderlich. Nach dem Straßenausbau sind 70 abmarkierte Längsparkstände entlang des Weichselrings vorgesehen. Als Abstellplatz für private Pkw der Anwohner*innen stehen in Wohngebieten Garagen oder private Stellplätze zur Verfügung. Die öffentlichen Parkstände dienen in erster Linie dem Besucher- und Lieferverkehr. 2. Es wurden keine sinnvollen „Anti-Raser-Maßnahmen“ am nördlichen Weichselring eingeplant. 3 Zu 2.: Nach Auskunft bei der Polizei und dem Verkehrsdienst sind für den Weichselring lediglich Beschwerden wegen falsch abgestellter Lastkraftwagen eingegangen. Nach Prüfung der Unfallberichte sind in den letzten 5 Jahren auf dem Weichselring keine Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen polizeilich registriert worden. Auf dem Weichselring gilt bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zusätzlich zu den bereits zwei vorhandenen Querungshilfen/Mittelinseln sind vier weitere Querungshilfen geplant. Diese erzeugen zukünftig durch davor bzw. dahinter angeordnete Parkstände einen Versatz im Fahrbereich. Dadurch wird die Durchsicht und Geradlinigkeit unterbrochen, was dazu beitragen soll, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten wird. Weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind daher nicht vorgesehen. 3. Scheinbar willkürliche Beitragsverteilung und –kalkulation Zu 3.: Im Zeitraum vom 26.04.2022 bis zum 26.05.2022 erfolgte eine Information der beitragspflichtigen Eigentümer*innen der vom Weichselring erschlossenen Grundstücke in Form eines Anschreibens mit zusätzlichem Verweis auf einen Internetartikel unter http://www.stadt-koeln.de/artikel/71725. Unter anderem werden dort die beitragsrechtlichen Folgen der Straßenausbaumaßnahme erläutert. Grundlage für die Berechnung des voraussichtlich zu erhebenden Straßenbaubeitrages war ein Leistungsverzeichnis, das die voraussichtlich entstehenden Kosten beinhaltet. Ausgehend von den gemäß Leistungsverzeichnis voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten in Höhe von 2.410.000 Euro beträgt der Gesamtanliegeranteil unter Berücksichtigung der Straßenart und nach Abzug des städtischen Eigenanteils rund 1.380.000 Euro. Auf die vom Weichselring erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Fläche umgelegt, ergibt sich ein durchschnittlicher Straßenbaubeitrag von ca. 7,20 Euro je Quadratmeter (Anlieger-) Grundstücksfläche. Der Hinweis auf die Möglichkeit, dass „der später nach tatsächlich entstandenen Kosten berechnete Straßenbaubeitrag erheblich abweicht“, dient lediglich der transparenten Darstellung einer möglichen Kosten- und somit Beitragsabweichung infolge von unvorhersehbaren und zum heutigen Zeitpunkt unkalkulierbaren Kostenänderungen bzw. - steigerungen. Sowohl die Ermittlung des voraussichtlich entstehenden beitragsfähigen Aufwands als auch die Verteilung auf die erschlossenen Grundstücke erfolgten auf der Grundlage der maßgeblichen Straßenbaubeitragssatzung. Bei der späteren Ermittlung der zu erhebenden Straßenbaubeiträge werden die tatsächlich entstandenen Kosten, die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgeblichen Grundstückszuschnitte sowie die aktuellen Eigentumsverhältnisse sowie die Ausnutzung der Grundstücke (Maß der Bebauung, überwiegend gewerbliche oder private Nutzung) zugrunde zu legen sein. Gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen den auf die Anlieger*innen entfallenden Straßenbaubeitrag in voller Höhe, wenn der Beschluss zur Baumaßnahme ab dem 1. Januar 2018 erfolgte. Bei dieser Maßnahme wurde der Baubeschluss bereits am 7. September 2017 von der Bezirksvertretung Chorweiler im Rahmen der Bedarfsfeststellung für die Straßen- und Radwegeunterhaltungsmaßnahmen gefasst. Eine Landesförderung kommt somit nicht in Betracht. Eine Deckelung der Beitragshöhe für die Eigentümer*innen ist nicht zulässig, da der Aufwand gemäß § 2 Absatz 3 der Straßenbaubeitragssatzung nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt werden muss. 4 Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Beschwerdebrief 3. Brief an Hr Zoellner 4. Beschwerdebrief an die Bezirksvertretung Chorweiler 5. Anschreiben Beschwerdeausschuss
Anlage 5 Anschreiben Beschwerdeausschuss
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An den Beschwerdeausschuss der Stadt Köln Stadtteil Chorweiler Von den Anwohnern des Weichselringes – siehe Anhang Unterschriftensammlung Köln Chorweiler-Nord, 23.06.2022 Betreff: Sanierung des Weichselringes entsprechend des Schreibens vom 26.04.2022: Link: https://www.stadt-koeln.de/artikel/71725/index.html Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen und Auftrag der Anwohner (siehe Unterschriftenliste im Anhang) des Weichselringes in Chorweiler-Nord lege ich hiermit offiziell Beschwerde gegen die geplante Sanierung des Weichselringes ein. Wir Anwohner des Weichselringes sehen in der geplanten Sanierung eine komplette Fehlplanung aus den folgenden, kurz dargestellten Hauptgründen: Für Anwohner mit notwendigerweise (berufsbedingt) mehr als einem Auto/PKW entsteht durch die aktuelle Planung eine signifikante Verschlechterung der Parksituation. Es wurden im aktuellen Konzept bei Weitem nicht genug Abstellmöglichkeiten für die aktuell existierenden Fahrzeuge der Anwohner eingeplant. Auch in der nahen Umgebung existieren diese nicht. Wo sollen die Fahrzeuge geparkt werden, wenn nur eine Garage pro Familie/Haus existiert? Es wurden keine sinnvollen „Anti-Raser-Maßnahmen“ am nördlichen Weichselring eingeplant. Eine Verlagerung des Radweges auf die Fahrbahn und ein Wegfall der parkenden Autos verbreitert die Straße faktisch und lädt Raser noch eher ein, aufs Gas zu drücken. Scheinbar willkürliche Beitragsverteilung sowie Beitragskalkulation. Zudem wird in einer Zeit saniert, in dem Bau- und Materialkosten aufgrund von globalen Engpässen unverhältnismäßig teuer sind. Dies darf nicht einfach auf die Anwohner übertragen werden. Der folgende Passus zur Beitragsbeteiligung auf der o.g. Internetseite der Stadt Köln ist hochgradig unseriös und gleicht einem finanziellen Freifahrtschein, den wir als Anwohner nicht hinnehmen werden: „Damit ergibt sich ein geschätzter Straßenbaubeitrag von etwa 7,20 Euro pro Quadratmeter Anliegergrundstücksfläche. Bei einem 250 Quadratmeter großen Anliegergrundstück wären das geschätzt 1.800 Euro. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Durchschnittswerte auf Basis von Schätzkosten handelt, die die bauliche und gewerbliche Ausnutzung der Grundstücke unberücksichtigt lassen. Es ist somit möglich, dass der später nach tatsächlich entstandenen Kosten berechnete Straßenbaubeitrag erheblich abweicht.“ (Quelle: https://www.stadt-koeln.de/artikel/71725/index.html) Eine seriöse Kostenplanung lässt sich hinter dieser Aussage nicht vermuten. Die Kosten für die Anwohner müssen auf einem tragbaren Level gedeckelt werden. Anlage 5 1 Es wurde in den letzten Wochen von verschiedenen Anwohnern zu genüge Beschwerde-Emails an die Bezirksvertretung, das Bauverwaltungsamt, sowie das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung gesendet, um eine Absprache einzuleiten. Hiermit gehen wir nun den nächsten Schritt und reichen offiziell Beschwerde gegen das dargestellte Konzept und die Vorgehensweise ein. Wir fordern eine Umgestaltung des Konzeptes mit genügend Parkmöglichkeiten, zuverlässigen „Anti- Raser-Maßnahmen“ und klarer Kostenplanung, Kostentransparenz und Kostendeckelung des Beitrags pro m² für die Anwohner! Im Auftrag der Unterzeichner der Unterschriftenliste. Mit freundlichem Gruß! 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Werrastraße
- Elbeallee
- Swinestraße
- Usedomstraße
- Wollinstraße
- Mercatorstraße
- Weichselring 143
- Helaweg
- Weserpromenade
- Merianstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2391/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.08.2022
- Erstellt
- 29.07.2022 12:44