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2391/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Sanierung Weichselring (Az.: 02-1600-107-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.09.2022

Anlage 2 Beschwerdebrief

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Anlage 3 Brief an Hr Zoellner

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 Beschwerdebrief an die Bezirkvertretung Chorweiler

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 5 Anschreiben Beschwerdeausschuss

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Anlage 2 Beschwerdebrief

3294 Zeichen

Von: xxx]  
Gesendet: Freitag, 29. April 2022 19:52 
An: 62 Poststelle Bauverwaltungsamt <bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de> 
Betreff: geplante Baumaßname Weichselring - ihr Zeichen 621/1-K-6-2365-G027-E001 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
bezugnehmend auf ihr Schreiben vom  26.04.2022 möchte ich ihnen hiermit Rückmeldung als 
von der Baumaßnahme Betroffener geben. 
Was zunächst nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Beschilderungs- und 
Markierungspläne auffällt, ist die deutliche Verringerung der heute verfügbaren Stellplätze für 
Anwohnerfahrzeuge. 
Von den heute im Weichselring im Bereich der Baumaßnahme verfügbaren ca. 160 
Stellplätzen (von denen am vergangenen Freitagnachmittag 108 belegt waren) verbleiben 
nach ihren Plänen nur noch 70 Stellplätze. Davon sind im Bereich Weserpromenade bis 
Usedomstraße ganze 10 Plätze vorgesehen. Gerade dieser Bereich wird von den Bewohnern 
der Häuser Usedomstr./Helaweg mitgenutzt, da diese Bereiche für Fahrzeuge schlecht zu 
erreichen sind. Wo sollen die betroffenen Anwohner in Zukunft ihre Fahrzeuge abstellen? 
Ausserdem hat sich die Parkplatzsituation seit Fertigstellung der neuen Wohnanlage in der 
Swinestraße stark verändert, was bei Beschluss der angekündigten Baumaßnahme in 2017 
vielleicht nicht berücksichtigt wurde. 
Die geplante Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahnen sollte vielleicht noch einmal 
überdacht werden. Die heute vorhandenen kombinierten Fuß/Radwege sind breit genug und 
könnten nach entsprechender Instandsetzung  weiterhin genutzt werden.  Die Verlegung des 
Radverkehrs auf die Straße sorgt nicht für mehr Sicherheit für die Radfahrer, da diese nun – 
gerade zu Schulbeginn und-ende-  im dichten Verkehr mitfahren müssen. 
Ich würde mir da eher andere Beruhigungsmaßnahmen wünschen, welche die oft hohen 
Geschwindigkeiten, die auf dem Weichselring gefahren werden, unterbinden. 
Laut ihrem Schreiben werden die heutigen Fußwege wieder in Plattenbauweise ausgeführt. 
Dies wird dem heute schon bestehende Problem der Aufwölbungen, welche durch das 
Wurzelwerk der am Weichselring stehenden Platanen-Allee entstehen,  nicht gerecht. Alle 
abgetragenen Wurzelaufwölbungen sind spätestens nach 3 Jahren wieder da und heben die 
Platten wieder hoch, so daß hohe Stolperkanten entstehen bzw. die Platten brechen. 
Wir wohnen nun seit 1997 im Weichselring und bis heute wurden nur die allernotwendigsten 
Reparaturarbeiten am Straßen-, Rad- und Gehwegbelag durchgeführt. 
Das heisst, dass die Strasse in den vergangenen 25 Jahren von der Stadt Köln nicht gepflegt 
wurde. Risse im Belag wurden nicht abgedichtet. In der Folge entstanden starke Schäden 
durch Frostaufbrüche. Diese wurden dann nur notdürftig geflickt und brachen im Folgewinter 
wieder auf.  Sehr zerstörerisch für den Strassenbelag war die Errichtung der neuen Häuser in 
der Swinestraße. Dabei wurden große Mengen Erdaushub mit Schwerlastwagen im 10 
Minutentakt über Wochen durch den Weichselring gefahren. 
Dass wir Anwohner nun für die Schäden, welche durch Vernachlässigung und 
große  Baumaßnahmen entstanden sind, zur Kassen geben werden empfinde ich, gelinde 
gesagt, als ungerecht. Auch stellt sich mir die Frage, warum die betroffenen Anwohner nicht 
mit in die Planung einbezogen wurden. 
Mit freundlichem Gruß 
Anlage 2

Anlage 3 Brief an Hr Zoellner

3959 Zeichen

1
xxx
Von: xxx
Gesendet: Freitag, 13. Mai 2022 20:34
An: Reinhard.Zoellner@stadt-koeln.de
Betreff: Geplante Sanierung/Umbaumaßnahme Weichselring von Merianstr. bis 
Elbeallee
Sehr geehrter Herr Zöllner, 
nachdem Ende April bei uns die Benachrichtigung zur geplanten Sanierung und Umgestaltung des Weichselrings 
eingetroffen ist, habe ich mich auf der im Anschreiben angegeben Web-Seite über den geplanten Umbau informiert. 
Der Planung entsprechend werden von derzeit ca. 160 verfügbaren Parkmöglichkeiten ganze 70 übrigbleiben. In 
dem von uns bewohnten Abschnitt verblieben ganze 10 (zwischen Usedomstr.und Weserpromenade) . Stattdessen 
soll anstelle des vorhandenen Radweges eine Fahrradspur auf jeder Fahrbahnseite des Weichselrings gezeichnet 
werden, dort wo heute die meisten der Stellplätze liegen. 
Ich kann mir kaum vorstellen, wie dieser Umbau als im Sinne der Anwohner angesehen werden kann, und das sollte 
Kommunalpolitik doch in erster Linie sein - im Sinne der Bürgerschaft. 
Der vorhandene Radweg mag nicht beidseitig durchgängig sein, aber bei der Breite des Weichselrings ließe sich 
dafür bestimmt eine Lösung finden die vielleicht hier und da eine Engstelle im Straßenverlauf erzeugen würde. Diese 
hätten dann auch noch den positiven Effekt, dass manche rücksichtslose Verkehrsteilnehmer ausgebremst würden - 
ein Beitrag zu mehr Sicherheit in unserer Straße. Dieser Radweg wäre dann für den anfallenden Radverkehr 
ausreichend und m.E. auch sicherer, da mit der neuen Planung die Radfahrer sich vom für sie abgetrennten Bereich 
in den übrigen Verkehrsfluss begeben müssten. Das sind zu Schulbeginn und Schulendezeiten Karawanen von Eltern-
Fahrzeugen zusätzlich zum Bus-Linienverkehr und dem Schulbusverkehr dazu.  
Im Anschreiben ist erwähnt, dass der Beschluss von der Bezirksvertretung aus 2017 stammt, einer Zeit in der es die 
Neubauten an der Swinestrasse noch nicht gab. Die Bewohner dieser neuen Häuser haben ihre Fahrzeuge 
mitgebracht. Auch die Bewohner der schlecht oder gar nicht anzufahrenden Nebenstrassen (Usedomstrasse, 
Helaweg, Wollinstr.) parken ihre Fahrzeuge vielfach auf dem Weichselring. 
In den vergangenen 5 Jahren (seit Beschluss in 2017) ist diese geplante Erneuerungs- und Umbaumaßnahme in 
keinster Weise mit der Anwohnerschaft kommuniziert worden. Die ganze Nachbarschaft ist aufgebracht über diese 
völlig am Anwohnerinteresse vorbei geplante Maßnahme. 
Wo sollen denn die Anwohner ihre Fahrzeuge nach Abschluss des Umbaus parken?  Der ÖPNV ist für die meisten 
keine Alternative, da dieser viel zu unzuverlässig ist. Diese Erfahrung haben wir in der Zeit gemacht, als unsere 
Tochter mit der S-Bahn zum Schulbesuch gefahren ist.  
Der weggefallenen Parkmöglichkeiten wegen würden dann die Plätze belegt, welche für die 
Schrebergartensiedlungen gedacht sind, was sicherlich bei den Gartenfreunden nicht gut ankommt. 
Ich bin der Meinung, dass vor der Durchführung der Maßnahme mit den Anwohnern über Alternativen gesprochen 
werden sollte. 
Ich hatte mich zunächst an das Bauverwaltungsamt gewandt, von dem die Benachrichtigung kam. 
Mein Einwand, dass zumindest seit 1997 nichts (ausser notdürftigem Flickwerk) zum Erhalt der Strasse getan wurde 
und weitere Schäden durch die Baumaßnahme Swinestrasse entstanden sind, wurde mir mit einem Wust an 
Bestimmungen, Paragraphen und Gerichtsurteilen beantwortet. Auf den zukünftigen Parkplatznotstand wurde mit 
keinem Wort eingegangen. 
Anlage 3

2
Die Rechtmäßigkeit der Baumaßnahme hatte ich nie angezweifelt. Ich empfinde es jedoch als ungerecht, für über 
Jahrzehnte nicht erfolgte Pflegemaßnahmen und für Schäden durch von Großbaustellen verursachten 
Schwerlastverkehr, zur Kasse gebeten zu werden. 
Da die Bezirksvertretung diesen Beschluss im Jahre 2017 gefasst hat, möchte ich die Bezirksvertretung heute bitten, 
diese Maßnahme nochmal zu überdenken und mit den Anwohnern eine für alle Seiten tragbare Lösung zu suchen. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1656 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☒ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Die Maßnahme befindet sich bereits in der 
Auftragsphase und ist vergeben. Der 
Ausbau ist ab September 2022 
vorgesehen. 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird , nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 4 Beschwerdebrief an die Bezirkvertretung Chorweiler

4883 Zeichen

1
Von: xxx
Gesendet: Sonntag, 29. Mai 2022 15:20
An: xxx
Betreff: Unzureichendes Konzept  zur Sanierung des Weichselringes
Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung, 
wie Sie sich vorstellen können, herrscht bei uns in der Nachbarschaft des Weichselrings gerade ein extremer 
Diskussionsbedarf bzgl. der anstehenden Sanierung des Weichselringes. 
Zur Parkplatzsituation: 
grundsätzlich haben ich und meine Partnerin keinerlei Probleme mit einer Modernisierung des Weichselringes. Was 
allerdings komplett außer Acht gelassen, oder auch absichtlich vom Planungsteam nicht eingeplant wurde, ist die 
Parkplatzsituation in unserem Bereich. Wenn Sie morgens vor 7h oder Abends nach 20h durch den Weichselring 
fahren, werden Sie feststellen, dass fast überall, wo ein Auto am Seitenstreifen stehen kann, dies auch genutzt wird. 
Auch wir haben in unserem Haushalt beruflich bedingt und unvermeidbar zwei Autos. Eins parkt in unserer Garage, 
das andere steht notgedrungen an der Straße. Im Sanierungskonzept, welches über den Link https://www.stadt-
koeln.de/artikel/71725/index.html dargestellt wird, fallen mehr als 2/3 der aktuell genutzten Parkmöglichkeiten 
zugunsten eines Radweges weg, der selten bis kaum genutzt werden wird. Wo sollen nach dem neuen Konzept all 
die existierenden Autos parken? In den wenigen Seitenstraßen wird man sich um Parkplätze streiten und die 
Nachbarschaft wird darunter leiden. Es gibt hier schlicht keinerlei Parkmöglichkeiten für die Vielzahl an Fahrzeugen! 
Stellt man sich so, also mit der Brechstange, eine zwanghafte Reduzierung von KFZ in Köln vor? 
Zu den geplanten Geschwindigkeitsmaßnahmen: 
Leider fährt zumindest in unserem Wohnbereich fast niemand die vorgegebenen 30 km/h. Die Straße ist besonders 
im nördlichen Bereich lebensgefährlich für Kinder. Durch die Kurve haben besonders Fahrzeuge, die aus Richtung 
Mercatorstraße kommen, eine extrem begrenzte Einsicht und Vorausschau. Unabhängig davon wird hier trotzdem 
sehr häufig aufs Gas gedrückt. Die Einzeichnung eines selten genutzten Radweges und der Wegfall von parkenden 
Autos wird die Geschwindigkeit definitiv zumindest im nördlichen Bereich (ca. Weichselring 143 bis Weichselring 
101) nicht reduzieren, sondern einladen, noch mehr aufs Gas zu drücken, da sich die Breite der nutzbaren Fahrbahn
faktisch vergrößern wird! Was hat man sich hierbei gedacht? Hier helfen nur „harte“ Geschwindigkeits-Reduzierer
wie Verkehrsinseln, Zebrastreifen, festinstallierte Blitzer, Fahrbahnverengungen durch Blumenkübel und
entsprechend erzwungene Slalomfahrt oder auch „Kölner Teller“. Ich verstehe nicht, wieso hierauf nicht geachtet
wurde! Auch die Einplanung einer neuen Verkehrsinsel an der Usedomstraße wird zumindest für unseren
Wohnbereich die Geschwindigkeit am Weichselring 115 nicht reduzieren. Dafür ist die Strecke zwischen den beiden
Inseln immer noch zu lang und sowieso schon sehr breit. Beschwerden wegen überhöhter Geschwindigkeit gab es in
der Vergangenheit laut unserer erweiterten Nachbarschaft bei Polizei und Stadt bereits genug.
Wenn man es schaffen würde, den Weichselring durch solche o.g. Maßnahmen auch im Bereich Weichselring 143 
bis Weichselring 101 (Weserpromenade bis Usedomstaße) verkehrszuberuhigen, bräuchte man erst gar keinen 
offiziellen Fahrradweg in diesem Straßenbereich. Wie bereits erwähnt, sind Fahrradfahrer auf dem Weichselring 
extrem selten anzutreffen. Dies hätte auch eine Erhebung zum Radfahrverhalten deutlich machen müssen. Wurde 
diese jemals durchgeführt? Die meisten Radfahrer nutzen den parallel zum Weichselring verlaufenden Parkweg.  
Aktuell herrscht unsererseits, wie auch von einem Großteil der Weichselring-Anwohnerschaft, kompletter Unmut 
zur aktuellen Planung und verständlicherweise auch ein deutlicher Widerwille, diese „Verschlimmbesserung“ 
finanziell mitzutragen. Eine Unterschriftenliste gegen das aktuelle Konzept wird gerade gesammelt. 
Anlage 4

2
Wenn es eine Möglichkeit gibt, die Nachbarschaft des Weichselringes in mögliche Planungsänderungen mit 
einzubeziehen, wäre allen deutlich geholfen. Mir ist bekannt, dass bereits diverse Emails, auch durch die 
Nachbarschaft, an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, das Bauverwaltungsamt, sowie an Herrn Zöllner 
direkt gegangen sind. Leider waren die Antworten seitens der beiden Ämter mehr als unzufriedenstellend, da man 
sich hier nicht auf ein Gespräch einlassen möchte, sondern mit Terminen, Paragraphen und offiziellen Regelungen 
argumentiert. 
Da hier dringend Klärungsbedarf und eine absolute Notwendigkeit zur Nachbesserung des Straßenkonzepts besteht, 
sind wir hier sehr auf Ihre Hilfe und Ihr Verständnis angewiesen. Die Bürgersprechstunde am 30.05.2022 war leider 
terminlich ausgebucht. Ich möchte Sie somit bitten, das Thema unmittelbar in der nächsten Bezirksvertreter-
Sitzung am 09.06.2022 zu erörtern. 
Mit freundlichem Gruß,

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7271 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2391/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Sanierung Weichselring (Az.: 02-1600-107-22) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt den Petenten für die Eingabe und empfiehlt keine weiteren 
Maßnahmen. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für den Weichselring wurde eine Generalsanierung einschließlich Maßnahmen zur 
Verkehrsberuhigung durch die Bezirksvertretung Chorweiler beschlossen. Auf Grundlage dieses 
Beschlusses wird der Weichselring ausgebaut. Aktuell befindet sich die Maßnahme in der 
Auftragsphase. Der Auftrag wurde bereits erteilt, sodass mit dem Ausbau ab September 2022 
begonnen werden kann. 
 
Bei der Straßenplanung wurden u. a. folgende Planungsvorgaben berücksichtigt: 
-       den Radverkehr auf der Fahrbahn in Form von Schutzstreifen zu führen, 
-       die bestehenden Gehwege zu verbreitern, 
-       die Bushaltestellen barrierefrei auszubauen, 
-       den Begegnungsverkehr Bus / Bus verkehrssicher abzuwickeln, 
-       die Belange der Begrünung stärker zu berücksichtigen. 
 
Die Petenten bezeichnen die Maßnahme als Fehlplanung (der Verwaltung liegt eine 
Unterschriftenliste mit 105 Unterschriften vor) und führen folgende Gründe auf, zu denen die 
Verwaltung nachfolgend Stellung nimmt:  
 
1. Für die Parksituation stellt die aktuelle Planung eine signifikante Verschlechterung dar. 
 
Zu 1.: Entlang des Weichselringes sind heute, bis auf einen ca. 115 m langen Bereich nördlich der 
Werrastraße, keine Parkmöglichkeiten ausgewiesen – weder durch Verkehrsschilder noch 
durch entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn. Die Fahrzeuge parken heute in beiden 
Fahrtrichtungen am Fahrbahnrand. Dies führt in einigen Streckenabschnitten dazu, dass die 
verbleibende Fahrstreifenbreite derart eingeengt wird, dass größere Fahrzeuge (z. B. Busse 
der KVB) gezwungen sind, den Fahrstreifen der Gegenrichtung zu befahren. Teilweise kommt 
es auf Grund dieses Parkverhaltens auch dazu, dass entgegenkommenden Fahrzeugen nicht 
ausreichend Raum zur Verfügung steht, um verkehrssicher aneinander vorbeifahren zu 
können. Durch dieses Parkverhalten werden die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss 
beeinträchtigt.  
Unter Beachtung der erforderlichen Fahrbahnbreite und den Vorgaben der Straßenverkehrs-
Ordnung, können von den vor Ort abgestellten Fahrzeugen am Fahrbahnrand lediglich rund 
200 Fahrzeuge als legal parkende Fahrzeuge gezählt werden. 
Damit größere Fahrzeuge, wie Busse und die Feuerwehr die Straße befahren können, ist eine 
Neuordnung des Verkehrsraumes und eine Reduzierung der Abstellmöglichkeiten im 
öffentlichen Straßenraum erforderlich. Nach dem Straßenausbau sind 70 abmarkierte 
Längsparkstände entlang des Weichselrings vorgesehen. 
 
Als Abstellplatz für private Pkw der Anwohner*innen stehen in Wohngebieten Garagen oder 
private Stellplätze zur Verfügung. Die öffentlichen Parkstände dienen in erster Linie dem 
Besucher- und Lieferverkehr. 
 
2. Es wurden keine sinnvollen „Anti-Raser-Maßnahmen“ am nördlichen Weichselring eingeplant.

3 
 
Zu 2.: Nach Auskunft bei der Polizei und dem Verkehrsdienst sind für den Weichselring lediglich 
Beschwerden wegen falsch abgestellter Lastkraftwagen eingegangen. Nach Prüfung der 
Unfallberichte sind in den letzten 5 Jahren auf dem Weichselring keine Verkehrsunfälle im 
Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen polizeilich registriert worden. 
 
Auf dem Weichselring gilt bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. 
Zusätzlich zu den bereits zwei vorhandenen Querungshilfen/Mittelinseln sind vier weitere 
Querungshilfen geplant. Diese erzeugen zukünftig durch davor bzw. dahinter angeordnete 
Parkstände einen Versatz im Fahrbereich. Dadurch wird die Durchsicht und Geradlinigkeit 
unterbrochen, was dazu beitragen soll, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten 
wird. 
 
Weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind daher nicht vorgesehen. 
 
 
3. Scheinbar willkürliche Beitragsverteilung und –kalkulation 
 
Zu 3.: Im Zeitraum vom 26.04.2022 bis zum 26.05.2022 erfolgte eine Information der 
beitragspflichtigen Eigentümer*innen der vom Weichselring erschlossenen Grundstücke in 
Form eines Anschreibens mit zusätzlichem Verweis auf einen Internetartikel unter 
http://www.stadt-koeln.de/artikel/71725. Unter anderem werden dort die beitragsrechtlichen 
Folgen der Straßenausbaumaßnahme erläutert. Grundlage für die Berechnung des 
voraussichtlich zu erhebenden Straßenbaubeitrages war ein Leistungsverzeichnis, das die 
voraussichtlich entstehenden Kosten beinhaltet.  
 
Ausgehend von den gemäß Leistungsverzeichnis voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten 
in Höhe von 2.410.000 Euro beträgt der Gesamtanliegeranteil unter Berücksichtigung der 
Straßenart und nach Abzug des städtischen Eigenanteils rund 1.380.000 Euro. Auf die vom 
Weichselring erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Fläche umgelegt, ergibt sich ein 
durchschnittlicher Straßenbaubeitrag von ca. 7,20 Euro je Quadratmeter (Anlieger-) 
Grundstücksfläche.  
 
Der Hinweis auf die Möglichkeit, dass „der später nach tatsächlich entstandenen Kosten 
berechnete Straßenbaubeitrag erheblich abweicht“, dient lediglich der transparenten 
Darstellung einer möglichen Kosten- und somit Beitragsabweichung infolge von 
unvorhersehbaren und zum heutigen Zeitpunkt unkalkulierbaren Kostenänderungen bzw. -
steigerungen. Sowohl die Ermittlung des voraussichtlich entstehenden beitragsfähigen 
Aufwands als auch die Verteilung auf die erschlossenen Grundstücke erfolgten auf der 
Grundlage der maßgeblichen Straßenbaubeitragssatzung. Bei der späteren Ermittlung der zu 
erhebenden Straßenbaubeiträge werden die tatsächlich entstandenen Kosten, die zum 
Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgeblichen Grundstückszuschnitte 
sowie die aktuellen Eigentumsverhältnisse sowie die Ausnutzung der Grundstücke (Maß der 
Bebauung, überwiegend gewerbliche oder private Nutzung) zugrunde zu legen sein. 
 
Gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 übernimmt das Land 
Nordrhein-Westfalen den auf die Anlieger*innen entfallenden Straßenbaubeitrag in voller 
Höhe, wenn der Beschluss zur Baumaßnahme ab dem 1. Januar 2018 erfolgte. Bei dieser 
Maßnahme wurde der Baubeschluss bereits am 7. September 2017 von der Bezirksvertretung 
Chorweiler im Rahmen der Bedarfsfeststellung für die Straßen- und 
Radwegeunterhaltungsmaßnahmen gefasst. Eine Landesförderung kommt somit nicht in 
Betracht. 
 
Eine Deckelung der Beitragshöhe für die Eigentümer*innen ist nicht zulässig, da der Aufwand 
gemäß § 2 Absatz 3 der Straßenbaubeitragssatzung nach den tatsächlichen Aufwendungen 
ermittelt werden muss.

4 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Beschwerdebrief  
3. Brief an Hr Zoellner  
4. Beschwerdebrief an die Bezirksvertretung Chorweiler 
5. Anschreiben Beschwerdeausschuss

Anlage 5 Anschreiben Beschwerdeausschuss

3272 Zeichen

An den Beschwerdeausschuss der Stadt Köln 
Stadtteil Chorweiler 
Von den Anwohnern des Weichselringes – siehe Anhang Unterschriftensammlung 
Köln Chorweiler-Nord, 23.06.2022 
Betreff: Sanierung des Weichselringes entsprechend des Schreibens vom 26.04.2022: 
Link: https://www.stadt-koeln.de/artikel/71725/index.html 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
im Namen und Auftrag der Anwohner (siehe Unterschriftenliste im Anhang) des Weichselringes in 
Chorweiler-Nord lege ich hiermit offiziell Beschwerde gegen die geplante Sanierung des Weichselringes 
ein. Wir Anwohner des Weichselringes sehen in der geplanten Sanierung eine komplette Fehlplanung aus 
den folgenden, kurz dargestellten Hauptgründen: 
 Für Anwohner mit notwendigerweise (berufsbedingt) mehr als einem Auto/PKW entsteht durch
die aktuelle Planung eine signifikante Verschlechterung der Parksituation.  Es wurden im
aktuellen Konzept bei Weitem nicht genug Abstellmöglichkeiten für die aktuell existierenden
Fahrzeuge der Anwohner eingeplant. Auch in der nahen Umgebung existieren diese nicht. Wo
sollen die Fahrzeuge geparkt werden, wenn nur eine Garage pro Familie/Haus existiert?
 Es wurden keine sinnvollen „Anti-Raser-Maßnahmen“ am nördlichen Weichselring eingeplant.
Eine Verlagerung des Radweges auf die Fahrbahn und ein Wegfall der parkenden Autos
verbreitert die Straße faktisch und lädt Raser noch eher ein, aufs Gas zu drücken.
 Scheinbar willkürliche Beitragsverteilung sowie Beitragskalkulation.  Zudem wird in einer Zeit
saniert, in dem Bau- und Materialkosten aufgrund von globalen Engpässen unverhältnismäßig
teuer sind. Dies darf nicht einfach auf die Anwohner übertragen werden. Der folgende Passus zur
Beitragsbeteiligung auf der o.g. Internetseite der Stadt Köln ist hochgradig unseriös und gleicht
einem finanziellen Freifahrtschein, den wir als Anwohner nicht hinnehmen werden: „Damit ergibt
sich ein geschätzter Straßenbaubeitrag von etwa 7,20 Euro pro Quadratmeter Anliegergrundstücksfläche.
Bei einem 250 Quadratmeter großen Anliegergrundstück wären das geschätzt 1.800 Euro. Bitte beachten
Sie, dass es sich hierbei um Durchschnittswerte auf Basis von Schätzkosten handelt, die die bauliche und
gewerbliche Ausnutzung der Grundstücke unberücksichtigt lassen. Es ist somit möglich, dass der später nach
tatsächlich entstandenen Kosten berechnete Straßenbaubeitrag erheblich abweicht.“ (Quelle:
https://www.stadt-koeln.de/artikel/71725/index.html) Eine seriöse Kostenplanung lässt sich hinter
dieser Aussage nicht vermuten. Die Kosten für die Anwohner müssen auf einem tragbaren Level
gedeckelt werden.
Anlage 5
1

Es wurde in den letzten Wochen von verschiedenen Anwohnern zu genüge Beschwerde-Emails an die 
Bezirksvertretung, das Bauverwaltungsamt, sowie das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
gesendet, um eine Absprache einzuleiten. 
Hiermit gehen wir nun den nächsten Schritt und reichen offiziell Beschwerde gegen das dargestellte 
Konzept und die Vorgehensweise ein. 
Wir fordern eine Umgestaltung des Konzeptes mit genügend Parkmöglichkeiten, zuverlässigen „Anti-
Raser-Maßnahmen“ und klarer Kostenplanung, Kostentransparenz und Kostendeckelung des Beitrags 
pro m² für die Anwohner! 
Im Auftrag der Unterzeichner der Unterschriftenliste. 
Mit freundlichem Gruß! 
 
 
2

Beratungsverlauf (1)

27.09.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Werrastraße
  • Elbeallee
  • Swinestraße
  • Usedomstraße
  • Wollinstraße
  • Mercatorstraße
  • Weichselring 143
  • Helaweg
  • Weserpromenade
  • Merianstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2391/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.08.2022
Erstellt
29.07.2022 12:44