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0814/2026

Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0515/2026 Zubetonierung des Ebertplatzes der Ratsgruppe Die PARTEI vom 16.03.2026 zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.03.2026

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 19.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage Beantwortung von Nachfragen von RM Altefrohne

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3992 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/615 
 
Vorlagen-Nummer 19.03.2026 
 0814/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 19.03.2026 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0515/2026 Zubetonierung des Ebertplatzes 
der Ratsgruppe Die PARTEI vom 16.03.2026 zur Aufnahme auf die Tagesordnung der 
Ratssitzung am 19.03.2026. 
1. Wie wird sichergestellt, dass die Reduzierung von Zugängen nicht zu einer Ver-
schlechterung der Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer des Platzes führt – insbeson-
dere in Notsituationen, in denen Menschen erfahrungsgemäß lieber mehr als weniger 
Fluchtoptionen zur Verfügung haben? 
 
Die Verwaltung hat mehrere Alternativen erarbeitet, welche die Politik in fünf beteiligten Aus-
schüsse intensiv hinsichtlich ihrer kriminalpräventiven und stadträumlichen Wirkung beraten 
hat.  
Hauptziel dieser kriminalpräventiven Maßnahmen war die Erhöhung der Kontrollierbarkeit des 
Raumes durch die Ordnungsbehörden. 
Am 27.03.2025 wurde final im Stadtentwicklungsausschuss die Variante beschlossen, welche 
sich aktuell in Ausführung befindet.  
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Anhänge zur Vorlage 
0420/2025 sowie die dort hinterlegten, ausführlichen Protokolle der an der Entscheidung  
 
2. Auf welcher fachlichen Grundlage wird angenommen, dass das Verschließen von 
Lichtquellen zur Verbesserung des wahrgenommenen Sicherheitsgefühls beiträgt?  
Zwar ist im Dunkeln gut Munkeln, aber hier soll de facto nicht gemunkelt werden.  
 
Die kriminalpräventive Maßnahme verfolgt nicht das Ziel Lichtquellen zu verschließen (s. Vor-
lage 0420/2025 bzw. Pkt. 1). Sollte durch den Verschluss der Abgänge zusätzliche Beleuch-
tung erforderlich werden, wird diese entsprechend umgesetzt 
 
3. Inwiefern entspricht es der Vorstellung eines attraktiven öffentlichen Raums, wenn 
dieser in seiner Zugänglichkeit eingeschränkt wird? 
 
Die hier beschlossenen ad-hoc Maßnahmen verfolgen vordringlich Ziele der Kriminalpräven-
tion.  
Insbesondere die Polizei hat in Zusammenarbeit mit Expert*innen für Kriminalprävention emp-
fohlen, Tätergruppen einen Teil der mannigfaltigen Fluchtmöglichkeiten zu nehmen und den 
Ort hierdurch unattraktiver für den Drogenhandel zu machen, welcher den Platz seit Jahren 
stigmatisiert. 
Im Zuge der langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes werden die qualitativen Ziele eines 
attraktiven öffentlichen Raums hinsichtlich der unterschiedlichen Belange, wie u.a.. einer gu-
ten Zugänglichkeit und komfortablen, sicheren und barrierearmen Wegeverbindungen für jede 
Verkehrsart selbstverständlich weiterverfolgt.

2 
 
Beschluss Verkehrsvariante Ebertplatz: 1259/2025 
 
 
4. Wurden angesichts der ohnehin knappen Haushaltskasse auch alternative, ggf. 
nachhaltigere Konzepte und Maßnahmen erwogen, wie z.B. Kölschbier für 1 Euro oder 
ein städtisches Faultier, welches stündlich über den Platz als Stressprävention getra-
gen wird? 
 
Bereits seit 2018 finanziert und organisiert die Stadtverwaltung eine Zwischennutzung als viel-
fältiges Platzprogramm (inkl. Platzmanagement, Kunst- und Kulturprogramm, Gastro-Angebot, 
zusätzlichen WCs, Winterprogramm, Hochschulprojekten, milieuspezifischer Sozialarbeit 
u.v.m.), um den Ebertplatz zu beleben. 
Fortführung Zwischennutzung Ebertplatz: 2156/2020 
Mit dem o.g. Beschluss Vorlage-Nr. 0420/2025 werden nun jedoch zusätzlich auch baulichen 
Maßnahmen vorgenommen, um die Sicherheit am Platz zu erhöhen. 
Parallel zur Umsetzung der Maßnahmen und der Umbauplanung befindet sich allerdings wie-
derum eine Vorlage zur Fortsetzung eines (kostenreduzierten) Platzmanagements und -pro-
gramms für 2026-2030 in der dezernatsübergreifenden Endabstimmung, Vorlagennummer 
0746/2026 
Nach entsprechendem Beschluss können dann wieder Projektideen in die AG Ebertplatz ein-
gebracht werden. Die Verwaltung bittet in diesem Zusammenhang allerdings auch um die Be-
rücksichtigung von Tierschutzaspekten. 
  
Gez. Burmester

Anlage Beantwortung von Nachfragen von RM Altefrohne

3791 Zeichen

Beantwortung von Nachfragen von RM Altefrohne (Die P ARTEI) aus der 
Sitzung des Rates vom 19.03.2026 zum TOP 4.7 - "Zubetonierung des 
Ebertplatzes" (0814/2026) 
In der Sitzung des Rates vom 19.03.2026 gab es zu der Beantwortung der schriftlichen 
Anfrage „Zubetonierung des Ebertplatzes“ der Ratsgruppe Die PARTEI (AN/0515/2026) 
folgende Nachfragen von RM Altefrohne. 
Text der Nachfragen: 
In einem der Beschlusstexte werden die Kosten für die Maßnahme mit 175.000 Euro 
beziffert. Das scheint uns im Kontext von den Kölner T emporalbauten noch recht niedrig 
gegriffen. Da wollten wir noch mal kurz nachhaken: Welche Berechnungen wurden bisher 
durchgeführt, um diese Kosten zu ermitteln? Und: Ist es im Zuge der Beauftragung eines 
Bauunternehmens vielleicht schon zu Kostenabweichungen gekommen? Oder sind welche 
absehbar? Zusammengefasst: Werden die 175.000 Euro wirklich ausreichen, um die 
Zugänge am Ebertplatz einbruchsicher zu verschließen und danach auch wieder 
aufzuhübschen?   
Beantwortung der Verwaltung: 
Aufgrund der Erfordernis eines kurzfristigen Umsetzungskonzepts bzgl. baulicher, 
kriminalpräventiver Maßnahmen in der Westpassage wurde seitens der Verwaltung die (Teil-
) Schließung der Westpassage durch Abdeckelung der Abgänge auf Straßenniveau in 
mehreren Varianten vorgeschlagen. Nach intensiver politischer Diskussion wurde die 
Umsetzung einer Abmauerung von 3 Nebenabgängen (Ost, West und Nordwest) innerhalb 
der Passage beschlossen.  
Die erste grobe Kostenvorabschätzung für eine einfache reversible Abdeckelung und 
Wandstellung ergab auf Basis der geringen Planungstiefe ca. 175.000 € brutto. Es wurde 
darauf hingewiesen, dass dieser Kostenwert eine Unsicherheit von +/- 40 % besitzt.  
Mit dem Beschluss vom 27.03.2025 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss die 
Verwaltung mit der Umsetzung der vorgezogenen baulichen kriminalpräventiver Maßnahmen 
in der Westpassage (siehe 0420/2025). Dieser Beschluss wurde mit den Anforderungen 
verbunden, dass die Umbauarbeiten möglichst wenig den laufenden Betrieb und das 
Programm auf dem Ebertplatz beeinträchtigen sollen sowie auch dass die Schaufenster der 
Kunsträume in der Westpassage durch das Setzen der geplanten Wände nicht gravierend 
verkleinert und beeinträchtigt werden.  
Dahingehend wurde ein Ingenieurbüro beauftragt die Planung der Abdeckelung und 
Schließung der drei Nebenabgänge nach den vorgenannten Anforderungen zu erarbeiten 
und eine qualifizierte Kostenberechnung nach DIN 276 zu erstellen. Wesentliche 
Randbedingungen im Zuge der Planung ergaben sich neben der Wandstellung unter 
anderem daraus, dass die Abdeckelung als befahrbare Fläche auch für Einsatzfahrzeuge der 
Feuerwehr und Reinigungsfahrzeuge geeignet sein muss. Dadurch mussten die statischen 
und planerischen Randbedingungen individuell neu betrachtet werden und die Ausführung 
der Abdeckelung für Schwerlastverkehr ausgelegt werden. 
Zudem wurden viele weitere Abstimmungen mit den Beteiligten zur Festlegung der 
Wandstellung in der Passage geführt, welche den Planungsprozess verzögert haben.  
Die Verwaltungskalkulation für die ausschreibungsreifen Ausführungsunterlagen nach 
Abschluss der Planung und statischen Berechnungen bezifferte die Gesamtkosten der 
baulichen Umsetzung mit ca. 570.000,00 € (brutto). 
Da die Maßnahme im Sinne der öffentlichen Sicherheit erfolgt und die Kriterien einer 
unabweisbaren und notwendigen Aufgabe erfüllt, erfolgte die öffentliche Ausschreibung der 
baulichen Umsetzung. Der Auftrag wurde nach Submission mit einer Gesamtkostenhöhe von 
rund 533.000,00 € (brutto) vergeben.

Der Baubeginn wurde unter anderem aufgrund des Winterprogramms auf dem Ebertplatz auf 
den März 2026 verschoben. 
Die Beantwortung erfolgt als zusätzliche Anlage zur Beantwortung 0814/2026

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ebertplatz

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Details

Aktenzeichen
0814/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
19.03.2026
Erstellt
18.03.2026 11:11