0814/2026
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0515/2026 Zubetonierung des Ebertplatzes der Ratsgruppe Die PARTEI vom 16.03.2026 zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.03.2026
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 19.03.2026 0814/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 19.03.2026 Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0515/2026 Zubetonierung des Ebertplatzes der Ratsgruppe Die PARTEI vom 16.03.2026 zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.03.2026. 1. Wie wird sichergestellt, dass die Reduzierung von Zugängen nicht zu einer Ver- schlechterung der Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer des Platzes führt – insbeson- dere in Notsituationen, in denen Menschen erfahrungsgemäß lieber mehr als weniger Fluchtoptionen zur Verfügung haben? Die Verwaltung hat mehrere Alternativen erarbeitet, welche die Politik in fünf beteiligten Aus- schüsse intensiv hinsichtlich ihrer kriminalpräventiven und stadträumlichen Wirkung beraten hat. Hauptziel dieser kriminalpräventiven Maßnahmen war die Erhöhung der Kontrollierbarkeit des Raumes durch die Ordnungsbehörden. Am 27.03.2025 wurde final im Stadtentwicklungsausschuss die Variante beschlossen, welche sich aktuell in Ausführung befindet. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Anhänge zur Vorlage 0420/2025 sowie die dort hinterlegten, ausführlichen Protokolle der an der Entscheidung 2. Auf welcher fachlichen Grundlage wird angenommen, dass das Verschließen von Lichtquellen zur Verbesserung des wahrgenommenen Sicherheitsgefühls beiträgt? Zwar ist im Dunkeln gut Munkeln, aber hier soll de facto nicht gemunkelt werden. Die kriminalpräventive Maßnahme verfolgt nicht das Ziel Lichtquellen zu verschließen (s. Vor- lage 0420/2025 bzw. Pkt. 1). Sollte durch den Verschluss der Abgänge zusätzliche Beleuch- tung erforderlich werden, wird diese entsprechend umgesetzt 3. Inwiefern entspricht es der Vorstellung eines attraktiven öffentlichen Raums, wenn dieser in seiner Zugänglichkeit eingeschränkt wird? Die hier beschlossenen ad-hoc Maßnahmen verfolgen vordringlich Ziele der Kriminalpräven- tion. Insbesondere die Polizei hat in Zusammenarbeit mit Expert*innen für Kriminalprävention emp- fohlen, Tätergruppen einen Teil der mannigfaltigen Fluchtmöglichkeiten zu nehmen und den Ort hierdurch unattraktiver für den Drogenhandel zu machen, welcher den Platz seit Jahren stigmatisiert. Im Zuge der langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes werden die qualitativen Ziele eines attraktiven öffentlichen Raums hinsichtlich der unterschiedlichen Belange, wie u.a.. einer gu- ten Zugänglichkeit und komfortablen, sicheren und barrierearmen Wegeverbindungen für jede Verkehrsart selbstverständlich weiterverfolgt. 2 Beschluss Verkehrsvariante Ebertplatz: 1259/2025 4. Wurden angesichts der ohnehin knappen Haushaltskasse auch alternative, ggf. nachhaltigere Konzepte und Maßnahmen erwogen, wie z.B. Kölschbier für 1 Euro oder ein städtisches Faultier, welches stündlich über den Platz als Stressprävention getra- gen wird? Bereits seit 2018 finanziert und organisiert die Stadtverwaltung eine Zwischennutzung als viel- fältiges Platzprogramm (inkl. Platzmanagement, Kunst- und Kulturprogramm, Gastro-Angebot, zusätzlichen WCs, Winterprogramm, Hochschulprojekten, milieuspezifischer Sozialarbeit u.v.m.), um den Ebertplatz zu beleben. Fortführung Zwischennutzung Ebertplatz: 2156/2020 Mit dem o.g. Beschluss Vorlage-Nr. 0420/2025 werden nun jedoch zusätzlich auch baulichen Maßnahmen vorgenommen, um die Sicherheit am Platz zu erhöhen. Parallel zur Umsetzung der Maßnahmen und der Umbauplanung befindet sich allerdings wie- derum eine Vorlage zur Fortsetzung eines (kostenreduzierten) Platzmanagements und -pro- gramms für 2026-2030 in der dezernatsübergreifenden Endabstimmung, Vorlagennummer 0746/2026 Nach entsprechendem Beschluss können dann wieder Projektideen in die AG Ebertplatz ein- gebracht werden. Die Verwaltung bittet in diesem Zusammenhang allerdings auch um die Be- rücksichtigung von Tierschutzaspekten. Gez. Burmester
Anlage Beantwortung von Nachfragen von RM Altefrohne
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Beantwortung von Nachfragen von RM Altefrohne (Die P ARTEI) aus der Sitzung des Rates vom 19.03.2026 zum TOP 4.7 - "Zubetonierung des Ebertplatzes" (0814/2026) In der Sitzung des Rates vom 19.03.2026 gab es zu der Beantwortung der schriftlichen Anfrage „Zubetonierung des Ebertplatzes“ der Ratsgruppe Die PARTEI (AN/0515/2026) folgende Nachfragen von RM Altefrohne. Text der Nachfragen: In einem der Beschlusstexte werden die Kosten für die Maßnahme mit 175.000 Euro beziffert. Das scheint uns im Kontext von den Kölner T emporalbauten noch recht niedrig gegriffen. Da wollten wir noch mal kurz nachhaken: Welche Berechnungen wurden bisher durchgeführt, um diese Kosten zu ermitteln? Und: Ist es im Zuge der Beauftragung eines Bauunternehmens vielleicht schon zu Kostenabweichungen gekommen? Oder sind welche absehbar? Zusammengefasst: Werden die 175.000 Euro wirklich ausreichen, um die Zugänge am Ebertplatz einbruchsicher zu verschließen und danach auch wieder aufzuhübschen? Beantwortung der Verwaltung: Aufgrund der Erfordernis eines kurzfristigen Umsetzungskonzepts bzgl. baulicher, kriminalpräventiver Maßnahmen in der Westpassage wurde seitens der Verwaltung die (Teil- ) Schließung der Westpassage durch Abdeckelung der Abgänge auf Straßenniveau in mehreren Varianten vorgeschlagen. Nach intensiver politischer Diskussion wurde die Umsetzung einer Abmauerung von 3 Nebenabgängen (Ost, West und Nordwest) innerhalb der Passage beschlossen. Die erste grobe Kostenvorabschätzung für eine einfache reversible Abdeckelung und Wandstellung ergab auf Basis der geringen Planungstiefe ca. 175.000 € brutto. Es wurde darauf hingewiesen, dass dieser Kostenwert eine Unsicherheit von +/- 40 % besitzt. Mit dem Beschluss vom 27.03.2025 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgezogenen baulichen kriminalpräventiver Maßnahmen in der Westpassage (siehe 0420/2025). Dieser Beschluss wurde mit den Anforderungen verbunden, dass die Umbauarbeiten möglichst wenig den laufenden Betrieb und das Programm auf dem Ebertplatz beeinträchtigen sollen sowie auch dass die Schaufenster der Kunsträume in der Westpassage durch das Setzen der geplanten Wände nicht gravierend verkleinert und beeinträchtigt werden. Dahingehend wurde ein Ingenieurbüro beauftragt die Planung der Abdeckelung und Schließung der drei Nebenabgänge nach den vorgenannten Anforderungen zu erarbeiten und eine qualifizierte Kostenberechnung nach DIN 276 zu erstellen. Wesentliche Randbedingungen im Zuge der Planung ergaben sich neben der Wandstellung unter anderem daraus, dass die Abdeckelung als befahrbare Fläche auch für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Reinigungsfahrzeuge geeignet sein muss. Dadurch mussten die statischen und planerischen Randbedingungen individuell neu betrachtet werden und die Ausführung der Abdeckelung für Schwerlastverkehr ausgelegt werden. Zudem wurden viele weitere Abstimmungen mit den Beteiligten zur Festlegung der Wandstellung in der Passage geführt, welche den Planungsprozess verzögert haben. Die Verwaltungskalkulation für die ausschreibungsreifen Ausführungsunterlagen nach Abschluss der Planung und statischen Berechnungen bezifferte die Gesamtkosten der baulichen Umsetzung mit ca. 570.000,00 € (brutto). Da die Maßnahme im Sinne der öffentlichen Sicherheit erfolgt und die Kriterien einer unabweisbaren und notwendigen Aufgabe erfüllt, erfolgte die öffentliche Ausschreibung der baulichen Umsetzung. Der Auftrag wurde nach Submission mit einer Gesamtkostenhöhe von rund 533.000,00 € (brutto) vergeben. Der Baubeginn wurde unter anderem aufgrund des Winterprogramms auf dem Ebertplatz auf den März 2026 verschoben. Die Beantwortung erfolgt als zusätzliche Anlage zur Beantwortung 0814/2026
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Ebertplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 0814/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 19.03.2026
- Erstellt
- 18.03.2026 11:11