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0814/2026

Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0515/2026 Zubetonierung des Ebertplatzes der Ratsgruppe Die PARTEI vom 16.03.2026 zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.03.2026

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 19.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026

Anlage Beantwortung von Nachfragen von RM Altefrohne

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3992 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/615 
 
Vorlagen-Nummer 19.03.2026 
 0814/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 19.03.2026 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0515/2026 Zubetonierung des Ebertplatzes 
der Ratsgruppe Die PARTEI vom 16.03.2026 zur Aufnahme auf die Tagesordnung der 
Ratssitzung am 19.03.2026. 
1. Wie wird sichergestellt, dass die Reduzierung von Zugängen nicht zu einer Ver-
schlechterung der Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer des Platzes führt – insbeson-
dere in Notsituationen, in denen Menschen erfahrungsgemäß lieber mehr als weniger 
Fluchtoptionen zur Verfügung haben? 
 
Die Verwaltung hat mehrere Alternativen erarbeitet, welche die Politik in fünf beteiligten Aus-
schüsse intensiv hinsichtlich ihrer kriminalpräventiven und stadträumlichen Wirkung beraten 
hat.  
Hauptziel dieser kriminalpräventiven Maßnahmen war die Erhöhung der Kontrollierbarkeit des 
Raumes durch die Ordnungsbehörden. 
Am 27.03.2025 wurde final im Stadtentwicklungsausschuss die Variante beschlossen, welche 
sich aktuell in Ausführung befindet.  
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Anhänge zur Vorlage 
0420/2025 sowie die dort hinterlegten, ausführlichen Protokolle der an der Entscheidung  
 
2. Auf welcher fachlichen Grundlage wird angenommen, dass das Verschließen von 
Lichtquellen zur Verbesserung des wahrgenommenen Sicherheitsgefühls beiträgt?  
Zwar ist im Dunkeln gut Munkeln, aber hier soll de facto nicht gemunkelt werden.  
 
Die kriminalpräventive Maßnahme verfolgt nicht das Ziel Lichtquellen zu verschließen (s. Vor-
lage 0420/2025 bzw. Pkt. 1). Sollte durch den Verschluss der Abgänge zusätzliche Beleuch-
tung erforderlich werden, wird diese entsprechend umgesetzt 
 
3. Inwiefern entspricht es der Vorstellung eines attraktiven öffentlichen Raums, wenn 
dieser in seiner Zugänglichkeit eingeschränkt wird? 
 
Die hier beschlossenen ad-hoc Maßnahmen verfolgen vordringlich Ziele der Kriminalpräven-
tion.  
Insbesondere die Polizei hat in Zusammenarbeit mit Expert*innen für Kriminalprävention emp-
fohlen, Tätergruppen einen Teil der mannigfaltigen Fluchtmöglichkeiten zu nehmen und den 
Ort hierdurch unattraktiver für den Drogenhandel zu machen, welcher den Platz seit Jahren 
stigmatisiert. 
Im Zuge der langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes werden die qualitativen Ziele eines 
attraktiven öffentlichen Raums hinsichtlich der unterschiedlichen Belange, wie u.a.. einer gu-
ten Zugänglichkeit und komfortablen, sicheren und barrierearmen Wegeverbindungen für jede 
Verkehrsart selbstverständlich weiterverfolgt.

2 
 
Beschluss Verkehrsvariante Ebertplatz: 1259/2025 
 
 
4. Wurden angesichts der ohnehin knappen Haushaltskasse auch alternative, ggf. 
nachhaltigere Konzepte und Maßnahmen erwogen, wie z.B. Kölschbier für 1 Euro oder 
ein städtisches Faultier, welches stündlich über den Platz als Stressprävention getra-
gen wird? 
 
Bereits seit 2018 finanziert und organisiert die Stadtverwaltung eine Zwischennutzung als viel-
fältiges Platzprogramm (inkl. Platzmanagement, Kunst- und Kulturprogramm, Gastro-Angebot, 
zusätzlichen WCs, Winterprogramm, Hochschulprojekten, milieuspezifischer Sozialarbeit 
u.v.m.), um den Ebertplatz zu beleben. 
Fortführung Zwischennutzung Ebertplatz: 2156/2020 
Mit dem o.g. Beschluss Vorlage-Nr. 0420/2025 werden nun jedoch zusätzlich auch baulichen 
Maßnahmen vorgenommen, um die Sicherheit am Platz zu erhöhen. 
Parallel zur Umsetzung der Maßnahmen und der Umbauplanung befindet sich allerdings wie-
derum eine Vorlage zur Fortsetzung eines (kostenreduzierten) Platzmanagements und -pro-
gramms für 2026-2030 in der dezernatsübergreifenden Endabstimmung, Vorlagennummer 
0746/2026 
Nach entsprechendem Beschluss können dann wieder Projektideen in die AG Ebertplatz ein-
gebracht werden. Die Verwaltung bittet in diesem Zusammenhang allerdings auch um die Be-
rücksichtigung von Tierschutzaspekten. 
  
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0814/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
19.03.2026
Erstellt
18.03.2026 11:11