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1494/2018

Planungsbeschluss für die Sanierung der Medienleitungen im Betriebshof im Botanischen Garten, Amsterdamer Straße 34, 50735 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 10.19

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

312 Zeichen

Anlage 0 - Begründung für die Dringlichkeit: 
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Grundstückseigentümer zur Instandsetzung von 
beschädigten Leitungskanälen auf dem eigenen Grundstück. 
Die ämterübergreifenden Abstimmungen zur Erstellung der Beschlussvorlage haben sehr viel 
Zeit in Anspruch genommen.

Anlage 1 - Übersichtsplan

8 Zeichen

Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

6257 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1494/2018 
Freigabedatum 
12.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss für die Sanierung der Medienleitungen im Betriebshof im Botanischen 
Garten, Amsterdamer Straße 34, 50735 Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Sanierung der Medienleitungen im Betriebshof 
im Rahmen des Neubaus des Schaugewächshauses im Botanischen Garten Amsterdamer Straße 
34, 50735 Köln. 
Der Planungsbeschluss zur Sanierung umfasst folgende Teilmaßnahmen: 
1. Sanierung des Grundleitungsnetzes als Trennsystem (Schmutz- und Regewasser getrennt) 
2. Erneuerung der Wasserversorgung für den Gesamtkomplex 
3. Erneuerung und Erweiterung der Stromversorgung für den Gesamtkomplex 
4. Installation von Leerrohren für spätere Nachverlegung von Leitungen 
5. Hebewerke an beiden Abwasseranschlusspunkten und 
6. Herstellen eines umwelt- und normgerechten Waschplatzes für die Fahrzeuge des  
Botanischen Gartens. 
 
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
Die erforderlichen Planungskosten bis inklusive Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung für  
Architekten und Ingenieure (HOAI) in Höhe von circa 60.000 Euro netto werden aus dem Flächenver-
rechnungspreis für Grünobjekte generiert, der nach Fertigstellung der Maßnahme als Mietaufwand im 
Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zu berück-
sichtigen ist. 
Der Planungszeitraum wird genutzt, um eine belastbare Vorstellung der voraussichtlichen Baukosten 
und des vollständigen Umfanges aller notwendigen Bauleistungen auf dem Grundstück zu erlangen. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.03.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  60.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer

3 
Im Rahmen des Neubaus des Schaugewächshauses wurde festgestellt, dass die Medienversorgung 
(Wasser, Abwasser, Elektro) für das Gebäude instandgesetzt werden muss. Nach dem Stand der 
Technik sind die vorhandenen Leitungen unterdimensioniert und nicht mehr zeitgemäß.  
Zum Gesamtkomplex gehören die künftigen Neubauten (Schaugewächshaus und Orangerie),  
Subtropenhaus, Anzuchthäuser, Betriebsgarage und das Verwaltungsgebäude. 
Bei der Abwasseranlage handelt es sich teilweise um über 100 Jahre alte Anlagenteile, deren  
komplettes Leitungsnetz im Mischsystem installiert ist. 
Als Ergebnis von Kanalbefahrungen konnten wesentliche Schäden und Undichtigkeiten festgestellt 
werden, die zu unkontrolliertem Abfluss von Schmutzwasser ins Erdreich führen könnten. Die Kanäle 
sind so marode, dass eine Instandsetzung mittelfristig (innerhalb der nächsten 5 Jahre) notwendig 
wird. Das vorhandene Mischsystem ist wegen seiner Belastungen für die Umwelt nicht mehr üblich 
und würde für Neubauten nicht mehr genehmigt. 
Die Wasserversorgung der Bereiche ist technisch überholt und störanfällig.  
Diverse Rohrbrüche mussten bis in die jüngste Vergangenheit behoben werden. 
Die Stromversorgung ist für die derzeitigen Funktionen nicht mehr ausreichend und stößt an ihre  
Kapazitätsgrenzen. Um die künftigen Anforderungen des vorgenannten Gesamtkomplexes zu ge-
währleisten, muss das Stromnetz gemäß dem aktuellen Stand der Technik saniert und entsprechend 
vergrößert werden. 
Um die Flexibilität für Nachinstallationen zu gewährleisten, sollte perspektivisch ein Leerrohrsystem 
für alle Medien direkt mit vorgesehen werden. 
Der Betriebshof liegt mit einer Höhe von circa 44,84 m bis 45,34 m überwiegend unterhalb der  
Rückstauebene zur Amsterdamer Straße mit einem Niveau von circa 45,29 m. Vor dem Hintergrund 
der zunehmenden Starkregenereignisse ist der Einbau von Hebeanlagen als Überflutungsschutz  
gegen den Rückstau aus dem Straßenkanal notwendig. 
Im Rahmen des Neubaus des Schaugewächshauses ist es erforderlich, den Boden zu öffnen, um die 
notwendigen Leitungen zu verlegen. Wegen der hohen Funktionalität des Neubaus werden deutlich 
mehr Leitungen benötigt, die sinnvoll in das vorhandene Netz zu integrieren sind. Um Synergien zu 
nutzen, macht es Sinn, die vorgenannten notwendigen Sanierungen und Modernisierungen zeitnah 
im Zusammenhang mit den Neubaumaßnahmen durchzuführen. 
Nachträgliche Maßnahmen zur Sanierung würden zu deutlich höheren Kosten führen. 
Die erhöhten Forderungen aus dem Umweltrecht zum Schutz vor Umweltverschmutzung können im 
Rahmen der Sanierung mit erfüllt werden. 
Die Planungskosten betragen circa 60.000 Euro brutto.  
Die Maßnahme ist im Rahmen der Betreiberverantwortung und zur Erfüllung der rechtlichen  
Vorgaben unabweisbar, da der Betreiber eines Kanalisationsnetzes gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 
der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NW) zur Überwachung der Kanalisati-
onsnetze auf Zustand und Funktionsfähigkeit und zur Reparatur nach dem aktuellen Stand der  
Technik verpflichtet ist.  
Nach erfolgter Planung bis Leitungsphase 3 HOAI und Vorliegen der Baukosten wird die Verwaltung 
den zuständigen Gremien zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen eine erneute Beschlussvorlage

4 
über den Baubeschluss vorlegen. 
 
Eine Alternative gibt es nicht, da der Betreiber eines Kanalisationsnetzes gemäß § 1 Absatz 1  
Nummer 1 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NW) zur Überwachung der 
Kanalisationsnetze auf Zustand und Funktionsfähigkeit und zur Reparatur nach dem aktuellen Stand 
der Technik verpflichtet ist.

Beratungsverlauf (5)

21.03.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.03.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1494/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.03.2019
Erstellt
04.05.2018 11:37