1494/2018
Planungsbeschluss für die Sanierung der Medienleitungen im Betriebshof im Botanischen Garten, Amsterdamer Straße 34, 50735 Köln
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3977 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1494/2018
Stand: 14.07.2026
Sachstandsbericht
Planungsbeschluss für die Sanierung der Medienleitungen im Betriebshof im
Botanischen Garten, Amsterdamer Straße 34, 50735 Köln
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Sanierung der Medienleitungen im Be-
triebshof im Rahmen des Neubaus des Schaugewächshauses im Botanischen Garten Ams-
terdamer Straße 34, 50735 Köln.
Der Planungsbeschluss zur Sanierung umfasst folgende Teilmaßnahmen:
1. Sanierung des Grundleitungsnetzes als Trennsystem (Schmutz- und Regewasser ge-
trennt)
2. Erneuerung der Wasserversorgung für den Gesamtkomplex
3. Erneuerung und Erweiterung der Stromversorgung für den Gesamtkomplex
4. Installation von Leerrohren für spätere Nachverlegung von Leitungen
5. Hebewerke an beiden Abwasseranschlusspunkten und
6. Herstellen eines umwelt- und normgerechten Waschplatzes für die Fahrzeuge des
Botanischen Gartens.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln.
Die erforderlichen Planungskosten bis inklusive Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung
für
Architekten und Ingenieure (HOAI) in Höhe von circa 60.000 Euro netto werden aus dem Flä-
chenverrechnungspreis für Grünobjekte generiert, der nach Fertigstellung der Maßnahme als
Mietaufwand im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen zu berücksichtigen ist.
Der Planungszeitraum wird genutzt, um eine belastbare Vorstellung der voraussichtlichen
Baukosten und des vollständigen Umfanges aller notwendigen Bauleistungen auf dem Grund-
stück zu erlangen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im Zuge der Umsetzung des Neubauprojekts Schaugewächshaus (SGH) wurde festgestellt,
dass die Sanierung der auf dem Betriebshofgelände verlegten Medienleitungen an einer infra-
strukturell kritischen Stelle aus logistischen und betrieblichen Gründen erst nach Abschluss
der Neubaumaßnahme SGH sinnvoll realisierbar ist. Die hohe Dichte an Bautätigkeiten im Be-
reich des Betriebshofs im Zusammenhang mit dem Neubau beeinträchtigte sowohl die
Baustellenlogistik als auch den laufenden Betrieb des Botanischen Gartens erheblich. Der Be-
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triebshof stellt eine zentrale logistische Fläche für die Mitarbeitenden des Botanischen Gar-
tens dar, sodass parallele Bauaktivitäten zu erheblichen Einschränkungen führen würden. Die
vorgeschlagene zeitliche Staffelung der Maßnahmen wurde durch den Botanischen Garten
initiiert und ausdrücklich befürwortet.
Im Rahmen des Neubaus SGH konnten einzelne Teilmaßnahmen im Bereich der Medienlei-
tungen als tangierende Projekte vorgezogen und umgesetzt werden. Dazu zählen insbeson-
dere:
- Die Teilerneuerung der Wasserleitung
- Die Teilerneuerung der Stromversorgung
Diese Maßnahmen waren für den Betrieb des Neubaus SGH zwingend erforderlich und wur-
den daher priorisiert realisiert.
Nächste Schritte:
Die Baumaßnahme zum SGH und Orangerie ist seit Juli 2025 fertiggestellt und weitere Opti-
mierungsmaßnahmen wurden im 4. Quartal 2025 abgeschlossen. Die Gebäudewirtschaft hat
für die Aufnahme der im Planungsbeschluss benannten Maßnahmen zum Subtropenhaus die
Abstimmung hinsichtlich Realisierbarkeit und Finanzierung mit dem Amt für Landschaftspflege
aufgenommen. Auf Grundlage der erfolgten Planung bis Leistungsphase 3 der Honorarord-
nung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und Vorliegen der Baukosten wird der Baube-
schluss vorbereitet und zur vollständigen Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen den zu-
ständigen Gremien vorgelegt.
Die verwaltungsinterne Abstimmung zwischen der Gebäudewirtschaft und dem Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen hinsichtlich der Realisierbarkeit und Finanzierung dauert noch
an. Die Leistungsphasen 1 bis 3 können anschließend wieder aufgenommen werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12.07.2027
Anlage 1 - Übersichtsplan
8 Zeichen
Anlage 1
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
312 Zeichen
Anlage 0 - Begründung für die Dringlichkeit: Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Grundstückseigentümer zur Instandsetzung von beschädigten Leitungskanälen auf dem eigenen Grundstück. Die ämterübergreifenden Abstimmungen zur Erstellung der Beschlussvorlage haben sehr viel Zeit in Anspruch genommen.
Beschlussvorlage Rat
6257 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1494/2018 Freigabedatum 12.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Sanierung der Medienleitungen im Betriebshof im Botanischen Garten, Amsterdamer Straße 34, 50735 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Sanierung der Medienleitungen im Betriebshof im Rahmen des Neubaus des Schaugewächshauses im Botanischen Garten Amsterdamer Straße 34, 50735 Köln. Der Planungsbeschluss zur Sanierung umfasst folgende Teilmaßnahmen: 1. Sanierung des Grundleitungsnetzes als Trennsystem (Schmutz- und Regewasser getrennt) 2. Erneuerung der Wasserversorgung für den Gesamtkomplex 3. Erneuerung und Erweiterung der Stromversorgung für den Gesamtkomplex 4. Installation von Leerrohren für spätere Nachverlegung von Leitungen 5. Hebewerke an beiden Abwasseranschlusspunkten und 6. Herstellen eines umwelt- und normgerechten Waschplatzes für die Fahrzeuge des Botanischen Gartens. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Planungskosten bis inklusive Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Höhe von circa 60.000 Euro netto werden aus dem Flächenver- rechnungspreis für Grünobjekte generiert, der nach Fertigstellung der Maßnahme als Mietaufwand im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zu berück- sichtigen ist. Der Planungszeitraum wird genutzt, um eine belastbare Vorstellung der voraussichtlichen Baukosten und des vollständigen Umfanges aller notwendigen Bauleistungen auf dem Grundstück zu erlangen. Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rat 04.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 60.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer 3 Im Rahmen des Neubaus des Schaugewächshauses wurde festgestellt, dass die Medienversorgung (Wasser, Abwasser, Elektro) für das Gebäude instandgesetzt werden muss. Nach dem Stand der Technik sind die vorhandenen Leitungen unterdimensioniert und nicht mehr zeitgemäß. Zum Gesamtkomplex gehören die künftigen Neubauten (Schaugewächshaus und Orangerie), Subtropenhaus, Anzuchthäuser, Betriebsgarage und das Verwaltungsgebäude. Bei der Abwasseranlage handelt es sich teilweise um über 100 Jahre alte Anlagenteile, deren komplettes Leitungsnetz im Mischsystem installiert ist. Als Ergebnis von Kanalbefahrungen konnten wesentliche Schäden und Undichtigkeiten festgestellt werden, die zu unkontrolliertem Abfluss von Schmutzwasser ins Erdreich führen könnten. Die Kanäle sind so marode, dass eine Instandsetzung mittelfristig (innerhalb der nächsten 5 Jahre) notwendig wird. Das vorhandene Mischsystem ist wegen seiner Belastungen für die Umwelt nicht mehr üblich und würde für Neubauten nicht mehr genehmigt. Die Wasserversorgung der Bereiche ist technisch überholt und störanfällig. Diverse Rohrbrüche mussten bis in die jüngste Vergangenheit behoben werden. Die Stromversorgung ist für die derzeitigen Funktionen nicht mehr ausreichend und stößt an ihre Kapazitätsgrenzen. Um die künftigen Anforderungen des vorgenannten Gesamtkomplexes zu ge- währleisten, muss das Stromnetz gemäß dem aktuellen Stand der Technik saniert und entsprechend vergrößert werden. Um die Flexibilität für Nachinstallationen zu gewährleisten, sollte perspektivisch ein Leerrohrsystem für alle Medien direkt mit vorgesehen werden. Der Betriebshof liegt mit einer Höhe von circa 44,84 m bis 45,34 m überwiegend unterhalb der Rückstauebene zur Amsterdamer Straße mit einem Niveau von circa 45,29 m. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Starkregenereignisse ist der Einbau von Hebeanlagen als Überflutungsschutz gegen den Rückstau aus dem Straßenkanal notwendig. Im Rahmen des Neubaus des Schaugewächshauses ist es erforderlich, den Boden zu öffnen, um die notwendigen Leitungen zu verlegen. Wegen der hohen Funktionalität des Neubaus werden deutlich mehr Leitungen benötigt, die sinnvoll in das vorhandene Netz zu integrieren sind. Um Synergien zu nutzen, macht es Sinn, die vorgenannten notwendigen Sanierungen und Modernisierungen zeitnah im Zusammenhang mit den Neubaumaßnahmen durchzuführen. Nachträgliche Maßnahmen zur Sanierung würden zu deutlich höheren Kosten führen. Die erhöhten Forderungen aus dem Umweltrecht zum Schutz vor Umweltverschmutzung können im Rahmen der Sanierung mit erfüllt werden. Die Planungskosten betragen circa 60.000 Euro brutto. Die Maßnahme ist im Rahmen der Betreiberverantwortung und zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben unabweisbar, da der Betreiber eines Kanalisationsnetzes gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NW) zur Überwachung der Kanalisati- onsnetze auf Zustand und Funktionsfähigkeit und zur Reparatur nach dem aktuellen Stand der Technik verpflichtet ist. Nach erfolgter Planung bis Leitungsphase 3 HOAI und Vorliegen der Baukosten wird die Verwaltung den zuständigen Gremien zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen eine erneute Beschlussvorlage 4 über den Baubeschluss vorlegen. Eine Alternative gibt es nicht, da der Betreiber eines Kanalisationsnetzes gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NW) zur Überwachung der Kanalisationsnetze auf Zustand und Funktionsfähigkeit und zur Reparatur nach dem aktuellen Stand der Technik verpflichtet ist.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Amsterdamer Straße 34
- Straße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1494/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.03.2019
- Erstellt
- 04.05.2018 11:37