1299/2021
Errichtung einer Mobilfunkstation
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Maßnahmenplan
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MAßNAHMEN K-AM SCHEUERHOFPLATZ 3-reihige Strauchhecke Arten: Hasel (Corylus avellana) Weißdorn (Crataegus monogyna) Schlehe (Prunus spinosa) Hunds-Rose (Rosa canina) Schneeball (Viburnum opulus) Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea) insgesamt 50 Stück. Pflanzabstand: 1,0 m x 1,5 m Pflanzqualität: Str. 2 x v, 125-150 cm teilversiegelte Flächen vollversiegelte Flächen bauvorhaben : Errichtung eines Sendemastes für das Mobilfunknetz der Vodafone GmbH Standort: K-Am Scheuerhofplatz 0296 DXL 2L1 bauherr: Vodafone GmbH Planung : Maßnahmen planverfasser: pbz Planungs- und Baubetreuungsgeselschaft mbH Lützowstraße 47 a-d 45141 Essen kartengrundlage : Katasterkarte M 1 : 200 datum : 16.03.2020
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 1299/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung einer Mobilfunkstation als Basisstation für das Mobilfunknetz der Vodafone GmbH, Bauantrag (63/B19/2523/2020) Dünnwalder Mühlenweg o. Nr. (Gemarkung Dünnwald, Flur 62, Flurstück 351/0 teilweise), L 29, Bezirk 9 Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verbots- vorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verbots- vorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 26.04.2021 2 Begründung: Errichtung einer Mobilfunkstation als Basisstation für das Mobilfunknetz der Vodafone GmbH, Bauantrag (63/B19/2523/2020) Dünnwalder Mühlenweg o. Nr. (Gemarkung Dünnwald, Flur 62, Flurstück 351/0 teilweise), L 29, Bezirk 9 Beschreibung der Maßnahme: Die Vodafone GmbH plant die Errichtung eines Mobilfunkmastes an einem Standort in Köln Stamm- heim. Der Standort befindet sich in der freien Landschaft rd. 430 m nördlich des Dünnwalder Kommu- nalweges und rd. 80 m westlich der Autobahn A 3 (s. Übersichtsplan). Für die Errichtung der betreffenden Mastanlage wurde vom Betreiber ein Bauantrag bei der Bauauf- sicht der Stadt Köln gestellt. Der geplante Mast dient als Basisstation für die Versorgung einer Funkzelle. Der Maststandort sollte sich dabei idealerweise möglichst zentral innerhalb der Zelle befinden um einerseits benachbarte Zel- len und deren Funkeinrichtungen nicht zu stören und andererseits die betreffende Zelle vollständig und gleichmäßig abzudecken. Geplant ist die Errichtung eines Betonmastes mit einer Gesamthöhe von 40,45 m auf einem vor Ort zu erstellenden Betonfundament (6,5 x 6,5 m). Für die Aufstellung des Mastes wird ein entsprechend dimensionierter Baukran benötigt werden. Die Anlage wird auf einer Fläche von 10,0 x 10,0 m von einem 2 m hohen Stabgitterzaun gesichert. Neben dem Betonmast werden oberirdisch nur noch 2 Stahlschränke für die Aufnahme der technischen Anlagenteile sichtbar sein. Die Stromversorgung erfolgt über den bestehenden Feldweg (mit Asphalt befestigt) und von dort im Bereich der Zuwegung zum Mastfuß. Für die Baustelleneinrichtung und Lagerhaltung wird temporär eine Fläche von 425 m² erforderlich. Nach der Errichtung wird die Anlage aus folgenden Teilen bestehen (s. Maßnahmenplan): dem Mast, den Technikschränken und geringen mit Betonplatten befestigten Flächenanteilen, eingefasst durch den Stabgitterzaun, einer Fläche in der Größe von 60 m² als Abstellfläche für Kontrollfahrzeuge, befestigt mit Rasen- gittersteinen, Zuwegungen und Nebenflächen mit einer Befestigung aus Schotter / wassergebundener Decke. Der eingezäunte Anlagenteil wird von einer dreireihigen Strauchpflanzung (= 142 m²) umgeben wer- den. Bestand Der geplante Standort der Mastanlage wird aktuell als Acker genutzt (HA 0; Biotoptypencode nach Ludwig 1991). Auch die Flächen für die Baustelleneinrichtung, Lagerhaltung und die Arbeitsflächen werden nur auf Acker vorgehalten. Unmittelbar südlich angrenzend befindet sich ein Gehölzstreifen aus überwiegend heimischen Gehölzarten (BD 52). Regelungen des Landschaftsplans Der Maststandort befindet sich gemäß Festsetzung des Landschaftsplans (LP) der Stadt Köln inner- halb einer landwirtschaftlich genutzten Fläche die Teil des Landschaftsschutzgebietes L 29 ist. Der südlich angrenzende Gehölzbestand ist Teil des geschützten Landschaftsbestandteils LB 9.07. Im Landschaftsschutzgebiet ist es gemäß LP insbesondere verboten: Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen (…) zu beseitigen, 3 Flächen zu versiegeln und andere Maßnahmen zur Verdichtung des Bodens, bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NRW (…) zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen, ober- und unterirdische Leitungen aller Art, Zäune oder andere Einfriedungen zu errichten, zu verlegen oder zu ändern, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzunehmen. Unberührt gemäß LP ist die Verlegung von Leitungen im Bereich voll versiegelter Straßen und Wege, soweit der Wurzelbereich von Bäumen nicht beeinträchtigt wird. Die Verbote des LP zum LB 9.07 werden nicht ausgelöst, da dessen Grundfläche und die dortige Ve- getation weder von der Flächeninanspruchnahme noch indirekten Wirkungen betroffen sind. Das LB erhält während der Bauzeit einen Schutzzaun. Die baulichen Maßnahmen werden einen Abstand von 8 m zu den Baumstandorten nicht unterschreiten, so dass Beeinträchtigungen für den Wurzelraum als nicht relevant eingestuft werden. Eingriffsregelung: Die betroffene Fläche ist dem baulichen Außenbereich zuzuordnen, der Bauantrag ist von der Bau- aufsicht dementsprechend nach § 35 BauGB beurteilt. Im Außenbereich ist die Eingriffsregelung nach §§ 13-18 BNatSchG abzuarbeiten. Hierzu liegt der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ein Land- schaftspflegerischer Begleitplan vor. Die bleibenden Anlagenteile (Mast, Schränke und Oberflächenbefestigungen) betreffen nur Acker. Die nicht benötigten Teile der temporär genutzten Ackerflächen (s. o.) werden nach Fertigstellung der Anlage und Räumung der Baustelle mit seinen Funktionen wiederhergestellt und wie bisher genutzt werden. Im Hinblick auf die Eingriffsvermeidung (in Übereinstimmung mit der Einsparung von Kosten) wurden mögliche Alternativen – vorhandene Mobilfunkmasten, Strommasten z. B. von Hochspannungsleitun- gen, Gebäude, Schornsteine und sonstige Anlagen überprüft. Geeignete Bestandsbauwerke stehen in zentraler Lage dieser Funkzelle nicht zur Verfügung. Die Masthöhe ist auf das unmittelbar erforder- liche Mindestmaß beschränkt. Diese ergibt sich aus der Größe der Funkzelle und den vorhandenen Hindernissen, hier vor allem Gehölzstrukturen mit einer Höhe bis zu 25 m. Weiterhin werden folgende Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt: Nebenanlagen und Zuwegungen werden mit Rasengittersteinen und wassergebundener Decke befestigt. Gehölzbestände des LB 9.07 werden während der Bauzeit mit einem Schutzzaun versehen. Der Schwenkbereich des erforderlichen Baukrans wird begrenzt, so dass Schäden an den Gehöl- zen des LB 9.07 auszuschließen sind. Durch die Anlage der Strauchhecke aus bodenständigen Gehölzarten wird der Eingriff vor Ort ausge- glichen. Für den Eingriff in das Landschaftsbild errechnet sich die monetäre Kompensation (nach dem einschlägigen Verfahren der Landesregierung NRW) zu 3.631,50 €. Artenschutz: Eine faunistische Untersuchung wurde nicht durchgeführt, da die Flächeninanspruchnahme relativ gering ist und lediglich intensiv genutzte Ackerflächen betroffen sind. Für Vogelarten des Offenlandes ist die klein gekammerte Landschaft am Rande der Autobahn und nördlich des LB 9.07 nicht als Brut- platz geeignet. Gehölzbrüter im LB sind nicht direkt betroffen, lediglich eine Störung während der zeit- lich eng begrenzten Bauphase ist möglich. Angestrebt wird eine Ausführung außerhalb sensibler Zei- ten, andernfalls wird eine ökologische Baubegleitung durchgeführt, welche das Einhalten der Verbote nach § 44 BNatSchG sicherstellen wird. 4 Befreiung: Die Errichtung des Funkmastes dient dem Ausbau und der Sicherstellung der Mobilfunknetze. Er hilft damit eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Die Regulierung der Telekommunikation ist nach dem gleichlautenden Gesetz hoheitliche Aufgabe des Bundes. Dieser hat hierzu über die Bundesnetzagentur Lizenzen an private Anbieter (wie die Vodafone GmbH) vergeben. Mit den Lizenzen verbunden ist eine Auflage zur Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung der Haushalte (zu 97 % Stand 2015) und der Hauptverkehrswege wie Bundesautobahnen und Schienenverkehrswege (zu 100 %). Gleichzeitig sind die Mobilfunknetze in ihrer Leistungsfähigkeit an den wachsenden Datenverkehr (Stichwort 5 G) anzupassen. Der geplante Maststandort ist gedacht für die Versorgung der Stadtteile im Nordosten von Köln sowie für die hier verlaufenden Bahntrassen und die A 3. Folgerichtig überwiegt im vorliegenden Fall das öffentliche Interesse gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so dass die Befreiungsvoraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 75 LNatSchG NW gegeben sind. Anlagen Übersichtsplan Luftbild Maßnahmenplan
Übersichtsplan
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LANDSCHAFTSTEILE K-AM SCHEUERHOFPLATZ Flächen im 605,25 m-Radius Sichtverstellendes Element (Gehölz- / Waldbestand) geplanter Maststandort Wirkzone mit dem Radius 605,25 m teilweise sichtverstellendes Element (Hecken und BaumgruppenZ-reihen) Errichtung eines Sendemastes für das Mobilfunknetz der Vodafone GmbH Bereiche mit relativ freier Sicht auf dem Mast vorhandener Mast Standort: K-Am Scheuerhofplatz 0296 DXL 2L1 bauherr: Vodafone GmbH Planung : Landschaftsbetrachtung planverfasser: pbz Planungs- und Baubetreuungsgeselschaft mbH Lützowstraße 47 a-d 45141 Essen kartengrundlage : DGK M 1 : 5.000 datum : 16.03.2020
Luftbild
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KölnGIS Mittelpunkt: 360419, 5651105 1:2500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 07.04.2021Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungOrte (4)
- Lützowstraße 47a
- Dünnwalder Mühlenweg
- Straße 2
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- 1299/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.04.2021
- Erstellt
- 07.04.2021 16:18