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1928/2023

Stand DOMiD und Halle 71

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.06.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 15.08.2023, TOP 3.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3307 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 26.06.2023 
 1928/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat  
 
Stand DOMiD und Halle 71 
Die Grün offene Liste Migration (GOL) hat eine Anfrage (AN/0309/2023) nach § 4 der Ge-
schäftsordnung zum aktuellen Stand DOMiD und Halle 71: 
 
1. Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen der Stadt Köln und DOMID wegen 
Erbbaurecht etc. zu rechnen und welches Dezernat ist zuständig, Kulturamt, Sozialamt 
und wer baut (Gebäudewirtschaft etc.?)?  
2. Wie wird das Land NRW und der Bund beteiligt, sind sie „nur“ Zuschussgebende? Es 
ist ja das einzige Migrationsmuseum in Deutschland und verstehen wir aus der Antwort 
der Ver-waltung richtig, dass die Stadt Köln nicht Träger (Mitträger) des einzigen Mig-
rationsmuseums in Deutschland sein möchte/sein kann?  
3. Wie sieht die Beteiligungsstruktur von Migrant:innen und Migrant*innenorganisationen 
bei der Planung des Migrationsmuseums aus? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1:  
 
Die Verhandlungen seitens der Stadt Köln werden durch das Amt für Liegenschaften, Vermes-
sung und Kataster, das dem Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften angebunden 
ist, geführt. Derzeit werden noch Gespräche über die Konditionen des unterbreiteten Angebo-
tes geführt, die nach Einigung Eingang in eine Ratsvorlage über die Erteilung eines Erbbau-
rechtes münden. Über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Abschlusses der Verhandlungen 
bzw. des Erbbaurechtsvertrages können derzeit keine Angaben gemacht werden. 
Sämtliche Umbau- und Herrichtungsmaßnahmen wird der/die Erbbaurechtsnehmende selbst 
vornehmen (lassen). 
 
Zu Frage 2:  
 
Land und Bund fördern Her- und Einrichtung des Museums mit jeweils der gleichen Summe. 
Betrieben wird die Einrichtung dann durch eine gemeinnützige Gesellschaft unter einer Be-
triebskostenbeteiligung des Landes NRW. Die Stadt Köln hat in einem Letter of Intent der 
Oberbürgermeisterin erklärt, dass sie ab Betriebsaufnahme eine Bezuschussung der zukünfti-
gen Betriebskosten des Hauses der Einwanderungsgesellschaft in Köln in Höhe von jährlich 
bis zu 200.000,- EUR plant. Diese Förderung steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden 
Verabschiedung der noch in der Zukunft liegenden Haushalte, der nicht vorgegriffen werden 
kann.

2 
 
Im gefassten Ratsbeschluss (3854/2017) zur Ansiedlung des Migrationsmuseums wurde be-
reits davon ausgegangen, dass DOMiD der alleinige Projektträger ist und eine weitere Beteili-
gung der Stadt Köln nicht vorgesehen wird. 
 
 
 
Zu Frage 3: 
 
Nach Rücksprache mit DOMiD geht die Verwaltung davon aus, dass Migrant*innen und Mig-
rant*innenselbstorganisationen durch DOMiD bereits in den Prozess eingebunden sind.  
Dies geschieht beispielsweise über das Projekt „DOMiDLabs – Labore für partizipative Muse-
umsgestaltung“. Laut DOMiD soll das Haus möglichst partizipativ aufgebaut werden und Mig-
rant*innen und Migrant*innenselbstorganisationen auch im Planungsprozess eingebunden 
sein. DOMiD steht bereits mit zahlreichen entsprechenden Institutionen auf nationaler, regio-
naler und lokaler Ebene in Kontakt. Zudem wurde der Verein von Migrant*innen gegründet 
und ist entsprechend von seiner Mitgliederstruktur aufgestellt.  
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

15.08.2023 Integrationsrat
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1928/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.06.2023
Erstellt
07.06.2023 11:46