1928/2023
Stand DOMiD und Halle 71
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3307 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/151/2 Vorlagen-Nummer 26.06.2023 1928/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat Stand DOMiD und Halle 71 Die Grün offene Liste Migration (GOL) hat eine Anfrage (AN/0309/2023) nach § 4 der Ge- schäftsordnung zum aktuellen Stand DOMiD und Halle 71: 1. Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen der Stadt Köln und DOMID wegen Erbbaurecht etc. zu rechnen und welches Dezernat ist zuständig, Kulturamt, Sozialamt und wer baut (Gebäudewirtschaft etc.?)? 2. Wie wird das Land NRW und der Bund beteiligt, sind sie „nur“ Zuschussgebende? Es ist ja das einzige Migrationsmuseum in Deutschland und verstehen wir aus der Antwort der Ver-waltung richtig, dass die Stadt Köln nicht Träger (Mitträger) des einzigen Mig- rationsmuseums in Deutschland sein möchte/sein kann? 3. Wie sieht die Beteiligungsstruktur von Migrant:innen und Migrant*innenorganisationen bei der Planung des Migrationsmuseums aus? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Verhandlungen seitens der Stadt Köln werden durch das Amt für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster, das dem Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften angebunden ist, geführt. Derzeit werden noch Gespräche über die Konditionen des unterbreiteten Angebo- tes geführt, die nach Einigung Eingang in eine Ratsvorlage über die Erteilung eines Erbbau- rechtes münden. Über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Abschlusses der Verhandlungen bzw. des Erbbaurechtsvertrages können derzeit keine Angaben gemacht werden. Sämtliche Umbau- und Herrichtungsmaßnahmen wird der/die Erbbaurechtsnehmende selbst vornehmen (lassen). Zu Frage 2: Land und Bund fördern Her- und Einrichtung des Museums mit jeweils der gleichen Summe. Betrieben wird die Einrichtung dann durch eine gemeinnützige Gesellschaft unter einer Be- triebskostenbeteiligung des Landes NRW. Die Stadt Köln hat in einem Letter of Intent der Oberbürgermeisterin erklärt, dass sie ab Betriebsaufnahme eine Bezuschussung der zukünfti- gen Betriebskosten des Hauses der Einwanderungsgesellschaft in Köln in Höhe von jährlich bis zu 200.000,- EUR plant. Diese Förderung steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Verabschiedung der noch in der Zukunft liegenden Haushalte, der nicht vorgegriffen werden kann. 2 Im gefassten Ratsbeschluss (3854/2017) zur Ansiedlung des Migrationsmuseums wurde be- reits davon ausgegangen, dass DOMiD der alleinige Projektträger ist und eine weitere Beteili- gung der Stadt Köln nicht vorgesehen wird. Zu Frage 3: Nach Rücksprache mit DOMiD geht die Verwaltung davon aus, dass Migrant*innen und Mig- rant*innenselbstorganisationen durch DOMiD bereits in den Prozess eingebunden sind. Dies geschieht beispielsweise über das Projekt „DOMiDLabs – Labore für partizipative Muse- umsgestaltung“. Laut DOMiD soll das Haus möglichst partizipativ aufgebaut werden und Mig- rant*innen und Migrant*innenselbstorganisationen auch im Planungsprozess eingebunden sein. DOMiD steht bereits mit zahlreichen entsprechenden Institutionen auf nationaler, regio- naler und lokaler Ebene in Kontakt. Zudem wurde der Verein von Migrant*innen gegründet und ist entsprechend von seiner Mitgliederstruktur aufgestellt. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1928/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.06.2023
- Erstellt
- 07.06.2023 11:46